Indiens Oberster Gerichtshof kippt verpflichtende Covid-19-Impfung

4. Mai 2022von 2,4 Minuten Lesezeit

Keine Beschränkungen für ungeimpfte Personen, niemand kann gezwungen werden, sich impfen zu lassen, so urteilt der Oberster Gerichtshof der größten Demokratie der Welt. Der Oberste Gerichtshof betonte, dass die körperliche Autonomie und Integrität durch Artikel 21 der Verfassung geschützt sind

Der Oberste Gerichtshof Indiens erklärte am Montag, dass niemand gezwungen werden kann, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, und wies die Zentralregierung an, die negativen Auswirkungen der Impfung zu veröffentlichen. Das berichten indische Medien.

Das oberste Gericht Indiens hat am Montag in einem wegweisenden Urteil zur Covid-19-Politik des Landes entschieden, dass niemand gezwungen werden kann, sich impfen zu lassen, und dass die Verfassung jedem das Recht gibt, die Impfung zu verweigern.

Ein Richtergremium, dem die Richter L Nageswara Rao und B R Gavai angehörten, verhandelte über eine Petition gegen die von einigen Bundesstaaten eingeführte Impfpflicht, die ungeimpften Personen den Zutritt zu bestimmten öffentlichen Plätzen verwehrte.

„Unter Berücksichtigung der körperlichen Autonomie ist die körperliche Unversehrtheit durch Artikel 21 geschützt. Niemand kann gezwungen werden, sich impfen zu lassen. Aber die Regierung kann in Bereichen der körperlichen Autonomie regulieren“, sagte das Gericht.

Artikel 21 der indischen Verfassung gewährt den Bürgern Schutz des Lebens und der persönlichen Freiheit.

Das Gericht befasste sich mit einer Petition von Dr. Jacob Puliyel, einem ehemaligen Mitglied der National Technical Advisory Group – dem höchsten Beratungsgremium für Impfungen im Land.

Dr. Puliyel wandte sich gegen die Impfpflicht vieler Landesregierungen für Angestellte, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln reisen, und gegen den Zugang zu subventionierten Lebensmitteln.

Er hatte außerdem erklärt, dass die Impfstoffe nicht ausreichend getestet wurden, und die Offenlegung der Daten aus klinischen Studien und der Nebenwirkungen von Massenimpfkampagnen gegen Covid-19 gefordert.

Der Oberste Gerichtshof wies die Regierung von Premierminister Narendra Modi an, Berichte über unerwünschte Wirkungen von Impfstoffen in einem öffentlich zugänglichen System zu veröffentlichen.

Das Gericht schlug außerdem vor, dass alle Behörden, einschließlich Bildungseinrichtungen und private Institutionen, die Beschränkungen für ungeimpfte Personen überprüfen sollten.

“Was die Trennung der Daten von Impfstoffversuchen angeht, so müssen alle bereits durchgeführten und noch durchzuführenden Versuche unter Wahrung der Privatsphäre des Einzelnen ohne weitere Verzögerung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, so das Gericht.

Die Regierung Modi hatte argumentiert, dass die Petition gegen das nationale Interesse verstoße und zu einer Zurückhaltung bei Impfstoffen führen würde.

Bild von Dave Parkinson auf Pixabay

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8 Kommentare

  1. Hans Im Glück 4. Mai 2022 at 10:46

    Da kann die Wahldemokratie Österreich noch dazu lernen. Na ja vielleicht, wenn man in Sachen Pressefreiheit wieder auf Augenhöhe mit Kamerun oder Indonesien ist :)

  2. anamcara 4. Mai 2022 at 10:14

    Noch eine gute Nachricht:
    „Italienisches Gericht erklärt Impfpflicht für verfassungswidrig“ (Veröffentlicht von Presse)

    ..Sizilien. Der sizilianische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Italiens Corona-Impfpflicht verfassungswidrig ist.
    In Italien gilt eine Impfpflicht für Gesundheitspersonal zumindest bis Ende 2022. Für über 50-Jährige fällt diese am 15. Juni.

    Das Gericht stellte fest, dass die experimentellen mRNA-Behandlungen, die vor Covid schützen sollten, nachweislich “schwerwiegende oder tödliche unerwünschte Wirkungen” hervorrufen.

    Das Gericht erklärt, dass, auch wenn solche Todesfälle selten sind, ein einziger Todesfall ausreicht, um den Zwang verfassungswidrig zu machen.

    Eine Erkenntnis, die auch das Stich-Zwang-Gesetz in Österreich zu Fall bringt?..

  3. Al 4. Mai 2022 at 9:34

    Aber selbst das wird natürlich keinen deutschen Journalisten ins Nachdenken bringen oder gar der deutschen Bevölkerung prominent bekannt gegeben werden. Hier laufen immer noch die “Wir-impfen-euch-alle”- und “Impfen-ist-Liebe”-Irren als völlig kranke, entgleiste, staatlich geförderte und geführte Sekte durch die Gegend.

    “Ist doch nur ein kleiner Pieks”. Dass solches Kinderzimmer-Geplapper heute als Kommunikationsform mit Erwachsenen praktiziert und von den Rezipienten AKZEPTIERT wird, zeigt den geistigen Zustand dieser unserer Länder überdeutlich. Das überall in der Werbekommunikation schon angewandte “Du” zeigt Wirkung. Im deutschen Sprachraum signalisiert das “Du” Nähe und Vertrautheit. So werden wir heute lieb und nett ausgebeutet, ausgenommen und verarscht. Und viele fühlen sich da sogar wohl damit. Es ist traurig.

    • Fritz Madersbacher 4. Mai 2022 at 9:48

      @Al
      4. Mai 2022 at 9:34
      Leider ein sehr treffender Kommentar zum Zeitgeschehen …

  4. Jens Tiefschneider 4. Mai 2022 at 9:34

    “Aber die Regierung kann in Bereichen der körperlichen Autonomie regulieren”. Das ist die Hintertür, mit der sich weiterhin ohne Probleme die Verfassung aushebeln lässt. Dann heißen die Einschränkungen für Nichtgeimpfte eben zukünftig nicht mehr Notverordnungen, sondern Notfall bedingte Regulierungen. Ich kann in dem Urteil jetzt keinen wirklichen Fortschritt sehen.

    • Fritz Madersbacher 4. Mai 2022 at 9:50

      @Jens Tiefschneider
      4. Mai 2022 at 9:34
      Dieser Einwand ist nur allzu berechtigt …

  5. Taktgefühl 4. Mai 2022 at 9:02

    Die größte Demokratie der Welt macht den kleinsten Diktaturen der Welt vor, wie es geht.

    • Fritz Madersbacher 4. Mai 2022 at 9:45

      @Taktgefühl
      4. Mai 2022 at 9:02
      Eine dieser klein(lich)sten “Impf”-Diktaturen der Welt, dem “Erdteil (und der EU) inmitten” gelegen, sieht sich selbst als Leuchtturm der “liberalen Demokratie”. Vielgeliebtes Österreich, Dein Verfassungsgerichtshof ist anders …

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