
Neues Zensur-Gesetz in Österreich in Kraft
Seit Donnerstag steht die Verbreitung, Umgehung und das Anbieten von Inhalten der russischen Medienplattformen „RT“ und „Sputnik“ unter massiver Strafe. Bis zu 50.000 droht bei einer Missachtung des Gesetzes.
Österreich hat seit Mittwoch das schärfste Zensurgesetz seit 1945. Mit 13. April wurde das „Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz“ abgeändert, seit Donnerstag ist es in Kraft. Auf Betreiben der EU, die als „Sanktionsmaßnahmen“ gegen Russland „Russia Today“ oder „Sputnik“ in der Europäischen Union verboten hat. Österreich hat den „Feindsender-Paragraf“ nun wie von Brüssel erwünscht umgesetzt.
KommAustria regelt
Zuständig für die Durchsetzung ist die KommAustria. Das Gesetz gilt nicht nur im Rundfunkbereich, sondern auch online. Wer also – auch als Privatperson – in sozialen Medien Inhalte von RT oder Sputnik teilt, dem drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro.
Auch „wissentliche Umgehungsversuche“ stehen laut dem neuen Gesetz unter Strafe. Wie dies ausgelegt wird, wird sich zeigen. Wenn nur Anleitung dargelegt werden, wie man RT weiterhin erreichen kann, könnte dies bereits strafbar sein.
Betroffen sind laut KommAustria folgende Plattformen:
Die KommAustria präzisiert die Domains, die verboten sind:
Das geänderte Gesetz im Wortlaut:
Das Gesetz ist nun der erste Akt staatlich-politischer Zensur, zumindest in diesem Jahrtausend. Denn Zensur, im eigentlichen Sinn des Wortes, muss von einer staatlichen Stelle durchgeführt werden. Wenn Youtube als privates Unternehmen Videos löscht, ist diese keine „Zensur“ im herkömmlichen Sinn. Der neue „Feindsender-Paragraf“ aber schon.
Ursula von der Leyen, EU-Chefin, sah den Schritt als nötig, um “giftige und schädliche Desinformationen in Europa” zu untersagen. Auch in Russland wurden westliche „Feindsender“, wie Twitter oder Facebook, verboten.
Hier geht es zu den Erläuterungen der KommAustria.
Bild viarami / pixabay
37 Kommentare
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Österreich betreibt Russophobie!! Österreich ist nicht interessiert für eine ausgewogene Berichterstattung, die selbstverständlich auch RT Deutsch umfasst.
Wir wissen, dass in Russland Propaganda betrieben wird und die Zensur bereits extrem fortgeschritten ist.
Nun machen das Österreichische Gesetzt dasselbe: Es darf nur noch EU und NATO – freundliche Inhalte in Österreich verbreitet werden. Das ist entsetzlich. Es ist eine direkte Fortsetzung der Zensur gegen alle, die kritische Inhalte zu den Maßnahmen gegen Corona veröffentlichten. Youtube hat es zu erst gemacht. Nun machen es die Regierungen.
Aber um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Um sich eine Meinung erst bilden zu können benötigen wir Inhalte, die konträr sind. Jetzt aber verhindert die österreichische Regierung eben diese freie Meinungsbildung. Und das ist ein Verbrechen. Egal ob gesetzlich, oder nicht. Es ist ein österreichisches Verbrechen!
Strafen wird’s so nicht geben.
Vielleicht sollte sich der oder die pseudonymisierte Waldo Holz einmal das Gesetz anschauen und nicht nur die Änderung.
Auf wen ist es anzuwenden? Auf Diensteanbieter. Bin ich einer? Nein §1
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001412
Mit diesem Gesetz wird es für Privatpersonen keine Strafen für gelegentliches Teilen von RT etc oder Umgehen von Sperren geben.
Seit geraumer Zeit verwende ich diesen Link, der nur Artikel von Peter F Mayer zeigt:
https://tkp.at/autoren/peter-f-mayer/
Alles andere ist hier mit mehr Vorsicht zu genießen.
Liebe Jo!
So sicher wie Sie hier sind ist das nicht. Eventuell könnte Besitzer von Social-Media-Gruppen oder Kanälen durchaus als “Diensteanbieter” erfasst werden. Es wird auszuprobieren sein, ich persönlich glaube auch nicht, dass es zu Strafen gegen Privatpersonen kommen wird. Aber so sicher, wie Sie sich hier sind, bin ich mir nicht. LG
Im Allgemeinen scheint der Gesetzgeber sehr wenig Interesse an Rechtssicherheit zu haben. Zum Gesetzgeber zählt nach mehrheitlicher Ansicht unserer Höchstrichter zuletzt auch irgendwie und sowieso die Verwaltung. Was am Beispiel des supra-demokratischen EU-Gesetzgebers namens Kommission die jungen Juristen seit Jahrzehnten in- und auswendig lernen durften. Und was nun durch dieses extremistische Feindsenderverbot von ungewählten Flinten-EUschis Gnaden sehr anschaulich in horrende Geldstrafen umgemünzt wird.
Honi soit qui mal y pense?
Einfach nur noch unfassbar in welche Richtung es geht.
Das auf dem Foto ist offenbar eine Hermes. Meine Eltern hatten die Hermes Baby – ich hab sie noch. Sie geht ab wie eine Rakete. Die weich abgerundeten quadratischen hellgrünen Tasten liegen eng beieinander und haben eine Vertiefung für die Fingerkuppen, sodass man nicht abrutschen kann. Die Maschine ist eine Schweizer Präzisionstechnik. Sie war der “Laptop der 50-er”, eine kleine Reiseschreibmaschine. Im Ggs. zu der am Foto – das dürfte eine größere Büromaschine sein – hat die Baby aufklappbare Flügerln über den Farbbändern. Da sieht sie ein bisschen aus wie ein Lamborghini. :-) Ein tolles Maschinchen! Sehr edel.
Ich habe auch noch eine Hermes Baby im Schrank. Robuste Technik mit Metalldeckel. Die überlebt uns alle ;-)
:-) Meine stammt aus den späten 60ern, Anfang 70er, und hat einen Metallkoffer in der Farbe wie die Maschine und Griff und Knöpfe sind hellgrün. Es gab unterschiedliche Modelle. Sie hat die Flügerln, aber auch einen Umschalter fürs Farbband. Die Farbbänder gibt es heute noch, man muss aber darauf achten, dass es das richtige ist. Und sie bleibt im Schuss, wenn man sie in den Gelenken mit Nähmaschinenöl etwas einlässt. Sie ist leicht aufgeschraubt und ja, das ist eine sehr robuste Technik. Die Lettern kann man mit einem speziellen Plastilin putzen, auch kleine Pinserln sind hilfreich. Dann schreibt sie wieder sauber und klar …
Das ist sehr gut. Die russische Botschaft darf man also zitieren.
Darf man eigentlich noch „Sputnik“ sagen?
Sputnik [ˈʃpʊtnɪk, ˈspʊtnɪk] (russisch Спутник für Weggefährte, Begleiter, in astronomischer Bedeutung Trabant und Satellit) war der Name der ersten zehn sowjetischen Satelliten, die eine Erdumlaufbahn erreichten. Sputnik 1 war am 4. Oktober 1957 der erste künstliche Erdsatellit auf einer Umlaufbahn und gilt als Startschuss der sowjetischen Raumfahrt. Er löste in der westlichen Welt den sogenannten Sputnikschock aus. wikipedia
Das wurmt den Westen bis heute.
Die tass dot com darf man zitieren. Die english dot pravda dot ru darf man auch zitieren und die Moskauer Deutsche Zeitung.
Nach der deutschen Verfassung sind den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Vor- und Nachzensur verboten. D.h., daß die Sparten dem Chefredakteur den Inhalt vor der Sendung nicht vorlegen müssen. Der Chefredakteur darf nicht bestimmen, wer z.B. zu einer Talkshow eingeladen werden darf und wer ausgeladen werden sollte.
Deshalb ist das ein ziemlich dicker Hund, daß Wisnewski wegen seines Films zu 9/11 hinausgeworfen worden ist.
Technisch heißt das, daß “Moderatoren” für den Kommentarbereich ebenfalls verboten sind. Dann kommt natürlich die berüchtigt blöde Frage: der Bereich wird ja nur vollgespamt, wie sollen die das denn sonst machen? – Ist nicht mein Problem. Verboten heißt verboten!
Das Verbot findet seinen Grund darin, daß Kommentare passen zum Artikel gelenkt werden können und damit der Eindruck erzeugt werden kann, es gäbe nur Untestützung. Dasselbe gilt für die innere Zensur der Jubelpresse.
Staatlichen Stellen ist die Zensur nach unserer Verfassung ebenfalls verboten. Der Staat darf auch keine Zensuraufforderungen an die Medien geben.
Deshalb ist das Hate-News und Fake-Speech-Gesetz nicht nur eine schlechte Kopie. Die Anglizismen zeigen wenig Erfindergabe und sollen einen darüber hinwegtäuschen, daß der Prototyp genau dasselbe sagt und dem Parteienschutz dienen sollte:
Gegen Schwätzer und Hetzer
Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und “Partei” und zum Schutz der Parteiuniformen
Vom 20. Dezember 1934
Artikel 1
§ 1
(1) Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Reichs oder das Ansehen der Reichsregierung oder das der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder ihrer Gliederungen schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.
Aber hier ist sowieso alles weich wie Watte und meist das Gegenteil, von dem, was behauptet wird. Das Wort „diskriminieren“ kommt aus dem Lateinischen und wird penetrant in falschem Zusammenhang benutzt. Es bedeutet „scheiden, unterscheiden“ und nicht „herabsetzen“. Die Unterscheidung wird mit dem Anti-Diskriminierungsgesetz herabgesetzt, sozusagen das Denken. Denn wer denkt, unterscheidet. Politiker und Jubelpresse denken scheinbar nicht?
Das sind die viel zitierten „Westlichen Werte“
Eines der glorreichsten Verwaltungsstrafgesetze der Demokratie austrianischer Leserart. Metternich hätte seine Freude gehabt! Ganze vier Stellungnahmen gab es im neo-biedermeierlichen Parlamentsverfahren. Die Namen der Bürger, die hier jeweils Zweizeiler an die Parteisoldaten richteten:
Bernhard Poglitsch, Franz Laner, Theodor Österreicher, Bernhard Stenzl
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01383/index.shtml
Bei Herrn Österreicher könnte es sich laut Wikipedia gar um einen toten Juristen handeln. Nur ein toter Jurist ist heute …?
PS: „Wer in sonstiger Weise wissentlich dazu beiträgt, die Umgehung dieser Sanktionsmaßnahmen zu bezwecken oder zu bewirken.“
Bedeutet das auch, dass wir mit EUschis-Volksempfängern nicht mehr Robert Hochners Rache des Journalisten (zB archive.org) empfangen dürfen? Ich distanziere mich mal vorsichtshalber von Robert Hochner. Welch Ironie der Geschichte, dass die einst so öffentlichkeitswirksamen ZiB-Tränen der heute dirigierenden österreichischen Volksempfangs-Direktorin längst staubtrocken und hinter Masken versteckt sind.
Na endlich. Die beiden Hetz und Spalt Sender gehören schon lange weg.
War schon überfällig.
Danke.
Genau, wir haben ja schließlcih unsere eigenen Hetz- und Spaltmedien.
Genau. Wie zum Beispiel: Auf1, Report 24, Sciencefiles und viele Andere mehr. Da braucht‘s Russische Staatspropaganda echt nicht noch zusätzlich.
@Florian
15. April 2022 at 16:48
Danke für Ihr mutiges und glaubwürdiges Eintreten für die Presse- und Medienfreiheit! Das ist gelebte “liberale Demokratie”, wie sie sich ihre Verfechter/-innen vorstellen! Da können sich “illiberale Demokratien” und faschistische Diktaturen eine Scheibe abschneiden!
Verstehe ich nicht… Sollen die Russen doch ihr Land abschotten wie es die Koreaner machen wenn Sie ein Problem damit haben? Seh ich jetzt schon einen Präzedenzfall anrollen, ich mein wenn Sie die Info sowieso schon öffentlich werden lassen warum sollte ich Sie dann nicht teilen dürfen? Das ist eine offensichtliche Zensur zur Unterbindung der Meinungsfreiheit und diese besteht in Österreich zmd..
und jetzt alle gemeinsam im Chor: “wir leben in Freiheit!”
Die Österreicher machen sich noch lächerlicher als die Deutschen. RT kann man via VPN ansehen und emails kann man verschlüsseln. Die Politik betrachtet die Menschen als Herdenvieh. Es ist zum Erbrechen.
Auch dieses verfassungswidrige Gesetz wird der VfGH wieder absegnen. Kommt ja von der Regierung. Muss ja gut sein!
Der sogenannte Westen bestätigt durch solche Zensur-Massnahmen selbst offiziell, dass seine Bürgerinnen und Bürger nicht mehr frei sind, die hochgelobten, stets hervorgehobenen, eigenen Werte nicht mehr gelten und die Verfassungen ausser Kraft gesetzt sind. Der Westen dokumentiert damit ausserdem seine Schwäche. Das System steht auf tönernen Füssen …
Bisher galten:
Grundgesetz Art. 5 (BRD)
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Europäische Menschenrechtskonvention Art. 11
Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 19
«Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.»
Hallo,
“Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 19”
Das war auch mein erster Gedanke dazu. Nicht, dass ich die Artikel auswendig zuordnen könnte, aber wenn man die UN-Erklärung der Menschenrechte jemals gelesen hat, dann erinnert man sich, dass da was war von wegen der Freiheit, Meinungen zu verbreiten.
Abstrakt ähnelt das etlichem, was seit zwei Jahren Praxis war / ist:
Wer ein Menschenrecht beansprucht, wird bestraft.
Der Wertewesten …
Nur mit Verbot von Freiheit kann man Freiheit erreichen!
… möchte ja nur wissen, wovor unser Regime so panische Angst bei RT hat.
Ist denn das Gesetz überhaupt verfassungskonform? Immerhin stehen weder AT noch EU im Krieg mit Russland. Was um alles in der Welt wird da als Ausnahmetatbestand aus 10 Absatz 2 EMRK herangezogen? Insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit der Maßnahme, wo es doch ein durchaus legitimes Ziel in einer Demokratie sein muss, zur eigenen Meinungsbildung beide Seiten zu einem Thema anhören zu können, gerade damit man nicht einer Situation ausgesetzt ist, wie sie undemokratischen Staaten wie China vorgeworfen werden.
Im deutschsprachigen Raum gibt es möglicherweise noch ganz andere Nachrichtensperren?!
Jedenfalls bin ich gerade mal wieder die weltweiten Inzidenzen durchgegangen und bei Südkorea erschrocken. Omikron hat dort voll zugeschlagen, obwohl das Land eine der höchsten Impfquoten hat.
Innerhalb von nur drei Monaten sind über 20.000 gestorben, die Infektionszahlen (akkum.) sind auf über 15 Mio gesprungen, die höchste Inzidenz lag wohl bei 5.500. Man muss sich die Grafiken im Wikipedia-Artikel “COVID-19-Pandemie in Südkorea” unter “Statistik” betrachten. Die hohe Impfquote von fast 87% (64% Booster) hat wenig genutzt. Wo von Beginn der Pandemie an praktisch “nichts” war, konzentrierte sich das Geschehen auf diese wenigen Monate.
Über diese explosionsartige Entwicklung in Südkorea im deutschsprachigen Raum ist kaum etwas berichtet worden.
Aber klar, im Osten wird unsere Freiheit verteidigt.
Ihr werdet euch noch wundern, wo uns diese unfähige, korrupte, kriminelle EU Bagage noch hinführt…..in den bitteren Abgrund. Die Weichen sind gestellt, unwiderruflich.
“Ursula von der Leyen, EU-Chefin, sah den Schritt als nötig, um „giftige und schädliche Desinformationen in Europa“ zu untersagen”.
Der Dokumentarfilmer Erwin Wagenhofer sagte letztens im Ö1 Radiokolleg: “Würde und Vertrauen halten unsere Gesellschaft zusammen”.
Zur Sache: Der Staat (über die Bande in Form der nicht gewählten und medienrechtlich unzuständige EU-Kommission) nimmt uns die Würde, was man im Netz sehen darf und was nicht.
Und das vor einem schon lange völligen Vertrauensverlust von meiner Seite her, gegenüber staatlicher Autorität, Wissenschaft, Medizin, Politik und alles, was denkbetreut mittut. Wodurch? Durch die Leitmedien.
Die betreffende DNS Sperre ist kein großes Problem, auch für internetaffine Laien beherrsch- und damit umgehbar. Außerdem gibt es n-o-c-h DNS-unabhängige alternative Erreichsmöglichkeiten.
Die Seiten-Aufruf-Ergebnisse zeigen, was wir offiziell nicht sehen, wissen dürfen. Ein Beispiel: Der deutsche Journalist Thomas Röper war am Tag des global-leitmedial verbreiteten “russischen Giftgasanschlags in Mariupol vor Ort (Reportage O-Ton):
“Als wir im Hotel angekommen sind, wurden wir von der Nachricht überrascht, dass Kiew am frühen Morgen gemeldet hatte, die russische Armee habe in Mariupol einen Chemiewaffenangriff veranstaltet. Kiewer Stellen haben das unter Berufung auf Zivilisten gemeldet, die angeblich von den Folgen betroffen seien.
Wir Journalisten, die wissen, dass keine Meldungen von Zivilisten aus Mariupol nach Kiew kommen können, weil es weder Telefon, noch Internet, noch irgendetwas andere gibt, konnten aufgrund dieser dreisten Lüge nur mit dem Kopf schütteln”.
Abschließend ein amüsantes Déjà-vu: In der zweiten 60er Jahreshälfte im vergangenen Jahrhundert verbot man “uns Rotzbuben” in der letzten Schulklasse “das kommunistische Drecksblatt Spiegel” – und die Rolling Stones sowieso…
Und wieder einmal stellt sich die Frage ob aus reiner Dummheit oder doch Perfidie?
Mal angenommen die Vanden Bossches behalten Recht und die “Geimpften” beginnen vermehrt zu versterben. Wie weit wird man dann mit den neuen Sündenböcken gehen? Es scheint jedenfalls für nichts mehr rote Linien zu geben.
Egal ob Inquisition, Nazis, Stalin, Mao,……wer zensiert hatte noch nie das Recht oder die Wahrheit an seiner Seite (und auch nicht im Sinn).
Man sollte den Ösipolitikern mitteilen, daß über das Internet jeder weltweit auf Server und Anbieter zugreifen kann…
Lesen darf mans aber schon, oder?
Nun, die “sozialist … äh alen” Medien benütze ich ja nicht. Ich verbreite keine Links. Werde ich trotzdem bestraft, weil ich mich informiere? Heute gelten ja “Freiheit und Kritik” als etwas pöses Rechtes, damit die Linken nicht auch noch zum Nachdenken anfangen, denn die gingen ja auf die Straße …. davor hat man die meiste Angst. Vor friedlichen arbeitenden Bürgern fürchtet sich das System nur wenig, denn die haben ja was zu verlieren.
Österreich ist Bilderberger- und Sorosland. Niemand hat NÖ-Hammer gewählt und dem Fantasti hat wohl auch nur die oberste Wahlbehörde zum Sieg verholfen, sowie Bello, der plötzlich zum Tiroler wurde …
Deswegen gibt es hier auch das Einsperren von Gesunden (damit sie nicht von den “Geimpften” angesteckt werden), die Volksverhetzung, dass Gesunde Rechte und an allem schuld wären, zB an den 60 Mrd, die die Maßnahmen schon gekostet haben, weil man den Gesundheitsbereich weiterhin verkleinern möchte, und natürlich den Impfzwang mit unwirksamen aber hochtoxischen genverändernden Experimentalgiften, weil sonst darf man nicht studieren und nicht zum Doktor, auch wenn es sehr dringend wäre.
Niemand hat auch die Urschel gewählt, niemand hat Draghi gewählt, Macron war ein Cookie der Hochfinanz wie auch Basti, auch so übertrieben geschminkt, und in Deutschland regieren die Übriggebliebenen nach der Auszählweise à la Berlin, grob hingeschätzt nämlich …
Nein, lesen darfst dus auch nicht, denn um dies zu können, müsstest du das Verbot ja umgehen, per DNS, Proxy oder VPN und zack, 50000€!
Österreich ist derzeit krasser drauf, als ich es von Deutschland jemals befürchtet habe.
Die haben jetzt andere URLs. Darf ich aber nicht posten … ;-)
Die “neuen Werte der EU” oder wie soll die bunte, tolerante, freiheitliche Gesellschaft funktionieren?
Mit Verboten, mit Unterdrückung, mit Lügen, Irreführung und einseitig fanatischer Propaganda. Und mit Kriegshetze…
Ein Eingeständnis von Willkür und Schwäche.
Wer Argumente hat, braucht keine Verbote….
Österreich ist kein kriegsführendes Land. Österreich ist neutral.
Und um neutral sein zu können, muss man alle Seiten hören können und dürfen.
Nicht nur “Auserwählte” sondern alle Bürger dieses Staates.
Wie ist ein solches Gesetz unter diesen Maßgaben überhaupt möglich?!?
“Giftig” und “schädlich” für wen?
Aus dem Artikel:”Wenn Youtube als privates Unternehmen Videos löscht, ist diese keine „Zensur“ im herkömmlichen Sinn”
Leider nicht ganz richtig! Diese “Zensoren” machen sich, mehr oder weniger freiwillig zum Büttel staatlicher Maßnahmen (siehe DSVG), genau so wie in der Corona-“Pandemie” sich Händler, Gastronomen et al. zum Büttel der Politik machen, indem sie z.B. Impfpässe und anderes im “Auftrag” des Staates kontrollieren. Man sieht, wie degeneriert der Rechtsstaat und die (Mehrheit?!) der Bevölkerung mittlerweile degeneriert sind. Von den Politikerdarstellern ist ja nichts anderes zu erwarten 🙈🙉🙊☹️😎🇮🇱🥃🥃