
Impfpflicht in Großbritannien aufgehoben – Aber Regierung macht andere Covid-Gesetze permanent
Die Impfpflicht für das Gesundheitspersonal in Großbritannien wurden aufgehoben. Das gab die Regierung am Dienstag bekannt. Gleichzeitig macht die britische Regierung immer Covid-Gesetze permanent. Etwa digitale Gerichtsverfahren, diese sind nun auch ohne gesundheitlichen Ausnahmezustand möglich.
Von Waldo Holz*
Aus Großbritannien kommen gute und schlechte Nachrichten. Die Gute zuerst: Die Impfpflicht für das Gesundheitspersonal wird aufgehoben. Doch, und da sind wir bei der schlechten Nachricht, sollen einige Covid-Gesetze, die mit dem Zusatz „temporär“ eingeführt worden sind, jetzt permanent gemacht werden.
Großbritanniens “Leben mit Covid”
Einige Gesetze werden in Großbritannien bis zum Frühjahr von Gesetzen „zur Bewältigung der Pandemie“ in dauerhafte Gesetze umgewandelt. Für den britischen „Off-Guardian“ alles andere als eine Überraschung. Tatsächlich habe man in einem Faktencheck im Frühjahr 2020 bereits ausführlich dargelegt, dass die Gesetze nicht „temporär“ angelegt sind.
“In Abschnitt 89 des Coronavirus-Gesetzes 2020 wird genau beschrieben, wie viele Abschnitte und Unterabschnitte nicht der Auslaufklausel unterliegen. Ebenso wie alle ‘Bedingungen’, die es den Ministern ermöglichen würden, auf die Auslaufklausel für bestimmte andere Abschnitte und Verordnungen zu verzichten, wenn sie erfüllt wären.”
Aktuell versuche die Regierung noch einige weitere Artikel in die nicht vorübergehenden Maßnahmen reinzupacken. Beschrieben ist das im Planungsdokument der Johnson-Regierung mit dem Titel „Leben mit Covid“. Weil Covid in den Krieg übergeht, so der „Off-Guardian“ dazu. Dieser sagt zum Abschluss: „Wir haben Sie gewarnt, dass es nicht ‘nur zwei Jahre’ dauern würde.“
So wird beispielsweise erwartet, dass Artikel 30 der Gerichtsmediziner das Recht gibt, eine Untersuchung ohne Geschworene durchzuführen, wenn Covid-19 eine vermutete Todesursache war, ausgeweitet wird. Nicht nur, um das System der Geschworeren weiter zu untergraben, sondern auch, um das Recht auf weitere Krankheiten auszuweiten.
Auch Gerichtsverhandlungen über das Internet sollen dauerhaft möglich werden. Dies kann nicht nur Manipulation Tür und Tor öffnen. Etwa durch Voraufzeichnungen, Fälschungen oder anderen digitalen Eingriffen. Auch die Konformität mit den Menschenrechten ist fraglich. Artikel 10 der Menschrechtscharta bezieht sich auf ein faires Gerichtsverfahren: „Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.“
Impfpflicht kommt weg
Die Covid-Regel zu digitalen Gerichtsverfahren wird jetzt in das britische Strafgesetz aufgenommen. Dort sind Kriminalität, Strafen und Gerichte geregelt.
Die gute Nachricht dagegen: Mit 1. März wurde im gesamten Gesundheits- und Sozialbereich die Covid-Impfung in Großbritannien als Bedingung zur Arbeit aufgehoben. Ende Jänner hatte man die Impfpflicht angekündigt, man wollte die Pflicht über ein ordentliches parlamentarisches Verfahren beschließen.
Die Regierung nimmt den Plan nun zurück, denn damals sei „Delta“ vorherrschend gewesen und noch nicht Omicron. Außerdem habe man in UK bereits eine enorme Durchimpfungsrate.
Doch die Regierung akzeptiert auch ganz pragmatische Gründe: Durch die Aufhebung der Impfpflicht werden weniger Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialbranche ihren Job verlassen. Und außerdem würde damit auch „Diversity“ innerhalb der Belegschaft gesichert: Denn die Aufhebung wirke sich vor allem auf Frauen und ethnische Minderheiten aus. In diesen Gruppen gibt es tendenziell mehr Menschen ohne Impfung.
Man wisse zwar, dass man damit generell nicht zur Impfung ermutige, doch angesichts der schwächeren Omicron-Variante sei dies zu verkraften.
Bild wikicommons
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5 Kommentare
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Da kann man schon mal sehen, wo die Reise hingehen wird. (Quelle: Berliner Zeitung)
“Eine Musicaldarstellerin aus Berlin ist mit einer Kündigungsschutzklage im Zusammenhang mit einer unternehmensinternen 2G-Pflicht gescheitert. Das Arbeitsgericht in der Hauptstadt gab in dem Rechtsstreit nach eigenen Angaben vom Mittwoch dem von der Frau verklagten Arbeitgeber Recht. Ein Betrieb zur Aufführung von Musicals dürfe unter seinen Beschäftigten ein 2G-Modell durchsetzen und der ungeimpften Frau, die gerade neu eingestellt worden war, noch vor Vertragsbeginn kündigen.
Die Frau hatte nach Gerichtsangaben eine arbeitsrechtlich unzulässige „Maßregelung“ und einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz beklagt. Dies sahen die Richter aber anders. Sie argumentierten, dass die Haltung der Firma keine Maßregelung aufgrund einer persönlichen Entscheidung gegen eine Coronaimpfung sei. Die Festlegung auf ein 2G-Modell sei vielmehr eine zulässige unternehmerische Entscheidung.”
Ich denke, da kann man bei den Protagonisten des ganzen Irrsinns schon mal Überlegungen für die Zukunft in Angriff nehmen.
Behördlich angeordnete Zwangs Entziehungen für Alkoholiker und Suchtkranke sollten da kein Tabu mehr sein.
Ohne Nachweis keine Anstellung und keine staatliche Alimentierung.
Auch eine Organspende zu Lebzeiten muss nicht per se ausgeschlossen sein. Man kann auch mit einer Niere ein schönes Leben führen. Wer sich hier unsolidarisch zeigt und den Zwang für diesen Liebesdienst verweigert, der sollte auch das Recht auf medizinische Behandlung verwirkt haben.
Recht ist, was dem Volke dient. Das wusste schon Wilhelm Stuckart. Wir scheinen unseren Wurzeln verpflichtet.
Es lebe der gesunde Volkskörper und das gesunde Volksempfinden im besten Deutschland, das es je gab.
Was haben Gerichtsmediziner, Geschworene und Covid miteinander zu tun? Ich meine, um eine Todesursache festzustellen, braucht man doch keine Geschworene, oder in England schon?
Überall scheint mehr Hirn unter den Politikern vorhanden zu sein wie in Österreich und Deutschland
wenn man sich je gewundert hat, wie nazis und stasis in einem land möglich waren – seit spätestens zwei jahren nicht mehr …
@phase out
Absolut richtig. Wenn man sich anschaut wie leichtfertig Grundrechte und Verfassungsgesetze in der Coronakrise in Österreich und Deutschland einfach ausgehebelt wurden und das für die harmloseste “Pandemie” der Weltgeschichte, ist es einfach erschütternd. Ebenso wie vor allem die Schutzlosesten der Gesellschaft (Kinder) einer perversen Quälerei (Schulschließungen, Maskentragen sogar im Turnunterricht und Turnen im Straßengewand, weil die Umkleide nicht benutzt werden darf, manische Herumtesterei, die bis heute fast täglich stattfindet!) von hirnlosen Bürokraten unterworfen wurden, die sich vermutlich auch damit rechtfertigen würden “nur ihre Pflicht getan” zu haben. Man kann fast froh sein, dass das “Milgram-Experiment” und das “Sanford-Prison-Experiment” in den USA stattfanden, in den Österreich oder Deutschland wäre das Resultat vermutlich noch erschütternder gewesen.