Ist das Zustandekommen des Covid-19-Impfpflichtgesetzes überhaupt gesetzeskonform?

23. Januar 2022von 3 Minuten Lesezeit

Die Ärztekammer spielt zumindest in Österreich eine immer üblere Rolle bei der Begrenzung der Entscheidungsmöglichkeit für Patienten bei medizinischen Behandlungen. Sie verweisen dabei häufig auf den „Stand der Wissenschaft“, also auf Stillstand, wie wir ihn bei den festen Glaubenssätzen der Religion kennen, aber nicht in den Prozessen der  Wissenschaft. Dem schädlichen und wissenschaftsfeindlichen Einfluss der Ärztekammer auf den Gesetzgebungsprozess geht nach

Gastautor Mag. Dr. Aron Ewald Vrtala

In seinem Rundschreiben 325/2021 hat sich der Ärztekammerpräsident klar dafür ausgesprochen, dass es „aus wissenschaftlicher Sicht und unter Hinweis auf diesbezügliche Empfehlungen des nationalen Impfgremiums grundsätzlich keinen Grund gibt, Patientinnen/Patienten von einer Impfung gegen COVID-19 abzuraten.“ Ferner schreibt der Ärztekammerpräsident: „Einzig medizinische und wissenschaftlich belegte Gründe, wie bspw. eine Allergie gegen den Impfstoff können gegen eine COVID-19-Schutzimpfung sprechen, wobei auch hier auf die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums hinzuweisen ist und eine Nutzen-Risiko-Abwägung zu erfolgen hat.

Das am 20.01.2022 im Parlament beschlossene COVID-19-Impfpflichtgesetz nimmt nun selbst Ärzte an die kurze Leine, in dem es das Ausstellen eines Ausnahmegrundes von der Impfung mit einer Geldstrafe von bis 3.600 Euro unter Strafe stellt, wenn der Arzt nicht den Stand der medizinischen Wissenschaft berücksichtigt (§7 Abs. 5). Die Ärztekammer hat Ihren Anspruch aus dem Rundschreiben also weitgehend durchgesetzt.

Hierzu ist zunächst einmal festzustellen, dass es keinen eindeutigen Stand der Wissenschaft gibt. Dies mag vielleicht für die Mathematik zutreffen, aber sicher nicht für die Medizin. Bei dem dynamischen Geschehen zu Covid-19, das wir die letzten knapp zwei Jahre erlebt haben, ist der Stand der Wissenschaft definitiv dauernd im Fluss.

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Wer definiert also was der „Stand der Wissenschaft“ ist? Die Ärztekammer, die österreichische Gesundheitskasse, das nationale Impfgremium, GECKO oder der Gesundheitsminister? Das Individuum bleibt bei dieser „Flughöhe“ allerdings unberücksichtigt. Für diese Art der Beurteilung reicht ein Computerprogramm statt einem Arzt.

Wer die Sendung „Talk im Hangar 7“ in Servus-TV am 20.01.2022 gesehen hat, weiß, wie Ärzte heute unter Druck stehen.

In meiner Stellungnahme zum Impfpflichtgesetz habe ich darauf hingewiesen, dass das Arzt-Patientenverhältnis durch diesen Druck schwer belastet wird. Ärzte können ferner sofort vor Gericht als Sachverständige und somit als rechte Hand des Gerichts auftreten und werden dies in den Verwaltungsverfahren nach COVID-19-Impfpflichtgesetz wohl auch. Mit dem Druck aus Gesetz, Ärztekammer, etc. sind Ärzte jedoch in der Frage der Impfung gegen COVID-19 als befangen anzusehen.

Welche Stilblüten die Ärztekammer dabei selbst schafft, ist hier nachzulesen: Ein Disziplinaranwalt-Stellvertreter der Ärztekammer vermeint mit der Nennung eines Journals (www.medRxiv.org) eine einzelne erschienene Arbeit zu zitieren um eine einstweilige Maßnahme gegen einen Arzt zu begründen. Jeder Student im 1. Semester weiß, wie korrekt zu zitieren ist. Wahrscheinlich wissen das auch Maturanten.

Wie konnte uns das Gesetz also passieren? Der Gesundheitsminister Dr. Mückstein ist selbst Arzt. Als solches ist er zwingend Kammermitglied und hat sich letztlich einem allfälligen Druck der Ärztekammer wohl zu beugen. Daher drängt sich die Frage auf, ob und in wie weit die Ärztekammer Druck auf Dr. Mückstein ausgeübt hat.

Es wäre folglich angebracht, dass sämtliche Korrespondenz, unter anderem auch die Chat-Nachrichten, zwischen Gesundheitsministerium und Ärztekammer offengelegt wird – die Grünen sind doch so für Transparenz, oder gilt das nur für andere?

Bild von Gordon Johnson auf Pixabay

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14 Kommentare

  1. Bernhard 24. Januar 2022 at 13:38

    „Die „wissenschaftliche“ Medizin hat in den letzten 120 Jahren so derart gewaltige Fortschritte gemacht, sodaß es heute praktisch gar keine Kranken mehr gibt“

    Zitat ist nicht von mir.
    Leider.
    (Wahrscheinlich vom allseits bewunderten österreichischen Ärztekammerpräsident Szekeres)

  2. Uschi_22 23. Januar 2022 at 12:57

    Die westliche Jurisprudenz bekam mit sich selbst ein Problem.

    Gesetze wurden in den letzten 77 Jahren am Fließband produziert. Da waren aber auch schon welche da.

    Anwältinnen und Anwälte schufen sich lobbyistisch ihre Grundlage, WEIL EIN GESETZ DEM ANDEREN WIDERSPRICHT.

    Den Grenzwert dessen nennen wir Chaos, wobei die Jurisprudenz selbst „am Rad drehen“ wird.

    Frau Dr. Madeleine Petrovic machte darauf kürzlich auf der Demo in Wien sinngemäß deutlich: „Es gilt das Vermumungsverbot bei Veranstaltungen, und wir haben Maskenpflicht.“

    LOBBYISMUS SCHUF IMMER DAS GEGENTEIL VON HUMANITÄT.

    Der Mensch kann nur vorerkrankt sein ….

    Für den Humor: „Eine Säge kann ich für den Nestbau nutzen, ich säge dabei immer zuerst am eigenen Ast, weil ich bequem bin.“ 😉😷

    ᵤₛ꜀ₕᵢ ₂₃.₀₁.₂₀₂₂

    • Uschi_22 23. Januar 2022 at 13:10

      Der „Burner“ der Welt:

      LEGALTECH

      … die Anwaltschaft und Richterinnen und Richterer setzen jetzt KI auf den Gesetzeswust, den ihre Zunft als zweite Natur schuf.

      Da kann ich nur „Chapeau!“ sagen.

      KI richtet nun.

      (KI bei der ersten Natur brächte so oder so nicht mehr viel.)

      Wir haben alle ein Ticket für die Titanic, es geht nicht mehr um das Blaue Band …

  3. magerbaer 23. Januar 2022 at 11:18

    Die auch gerichtlich ungeprüfte Gleichsetzung von widerlegbaren Behauptungen mit angeblich wissenschaftlich gültigen Beweisen und deren Verwendung gegen die Grundrechte sollte nicht als hinnehmbar gelten.

  4. andi pi 23. Januar 2022 at 10:52

    apropos ärztekammer: wer es wagt, mittels erstellung von masken- oder impfbefreiungsattesten dem genfer gelöbnis zu entsprechen, bekommt ein disziplinarverfahren und am ende ein berufsverbot. wer es wagt, auf demonstrationen eine andere meinung als die von szekeres einzig zugelassene wahrheit zu vertreten, ebenso. wo bleiben aber die disziplinarverfahren gegen ärztinnen und ärzte, die ungeimpfte nicht behandeln und damit eindeutig gegen § 49 abs. 1 ärztegesetz verstoßen?

  5. CS 23. Januar 2022 at 9:40

    Dass Herr Mückstein nur auf Druck der Ärztekammer handelt, verharmlost ihn, scheint er doch mit seiner Familie zumindest als Gesellschafter einer Firma am Impfcontainergeschäft prächtig zu verdienen…der Mann hatte scheinbar also auch ein wirtschaftliches Interesse, das Gesetz, auf das er so stolz ist, mit aller Kraft durchzusetzen!

    https://corona-anwalt.org/dr-wolfgang-mueckstein-als-corona-profiteur/

  6. Gabriele 23. Januar 2022 at 9:03

    Das kann der Herr Bundespräsident ruhig tun….es ist sogar gut so. Denn später wird er mit allen anderen Tätern in der vollen Verantwortung stehen. Und es wird hoffentlich sein politisches Ende sein, worüber wir nur froh sein können…das Gesetz wird vielleicht mit etwas Glück schon im Herbst gekippt, spätestens aber im Frühjahr 2023. Mit viel Glück viel früher…alle Voraussetzungen dazu liegen vor.

    • 1150 23. Januar 2022 at 10:30

      den gselchten aus der hofburg kann man höchstens in die anatomische sammlung in den narrenturm verbringen

    • Hanna 23. Januar 2022 at 12:08

      Österreich hat mit der Zweiten Kammer, dem Bundesrat, eine Art „Checks & Balances“-System – als Gegengewicht zum politischen Willensbildungsprozeß, der hier, wie wir seit 20.1. wissen, völlig versagt hat.

      Meine Hoffnung ist, daß sich unter den Abgeordneten zum BUNDESRAT, die ja, von den 9 Landtagen entsandt, aus den Regionen kommen – und den Bürgern wohl deutlich näher als gewisse 137 Parlamentarier, die am 20. Jänner 2022 scheinbar völlig vergessen haben, WEM sie vollumfänglich verantwortlich sind, und zwar mit allen Konsequenzen – vernunftbegabte, reflektierende Menschen befinden, integer, moralisch intakt, aufrechte Charaktere, die begriffen haben, worum es hier wirklich geht und was den Bürgern, ihren Mitmenschen, damit angetan würde, würden sie keinen Einspruch gegen dieses Unrechtsgesetz – COVID-19-IG, Experimentzwang – erheben.

      Sehr geehrte Abgeordnete zum BUNDESRAT, walten Sie bitte, Ihrem feierlich abgelegten Gelöbnis entsprechend, Ihres Amtes.

      Es ist 5 nach 12.

    • Markus 24. Januar 2022 at 18:30

      was nützt das denjenigen die sich in der zwischenzeit notgedrungen und aus angst impfen lassen und erst später viell. dann erfahren dass dies illegal war. Das kennen wir ja von unserer regierung man hat uns ja wochenlang mit illegalen verordnungen gequält-und tut es immer noch. Der VfGH muss endlich schneller aus der versenkung kommen- es geht da um gesundheit , Existenzen und teilweise sogar Leben.

  7. vd Veen 23. Januar 2022 at 8:10

    Charta der Grundrechte der EU, Artikel 3 Recht auf Unversehrtheit
    „„(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
    (2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden: a) die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten““
    sehe § 116 von dreifachw goldmorgs communications

  8. federkiel 23. Januar 2022 at 7:39

    Der BP wird trotzdem unterschreiben, ist doch Mückstein sein Arzt.

    • Markus 23. Januar 2022 at 9:36

      Der BP ist niemals unparteiisch, schon gar nicht wenn es um seinen Huas-und Hofleibarzt geht.
      Da wäscht die eine Hand die andere- In anbetracht dieser Tatsache hätte es dieses nahverhältnis nie gene dürfen- Mückstein ist vermutl. auf V.d.B. Gnaden zum Gesundheitsminister mutiert.
      Wenn das so sein sollte dann ist dies eine korrupte Sache was hier läuft. Dass sich ein GM so diktatorisch aufspielen kann liegt möglicherweise auch in dieser Tatsache dass er weiss , dass ihn sein Lieblingspatient niemald in den Rücken fallen wird. Warum auch immer.

    • Hanna 23. Januar 2022 at 16:27

      Oberste Aufgabe des österreichischen Staatsoberhauptes ist folgende:

      » Der BUNDESPRÄSIDENT steht IM DIENSTE ALLER BÜRGERINNEN und BÜRGER dieses Landes. «

      https://www.bundespraesident.at/aktuelles/detail/aufgaben-und-rechte

      Offener Brief vom 20. Jänner 2022 eines ehem. Grundwehrdieners an den HBP:

      https://corona-anwalt.org/offener-an-bundespraesident-alexander-van-der-bellen/

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