Parlamentsbeschluss für Impfpflicht außerhalb des Verfassungsbogens wegen Verletzung des Nürnberger Kodex

20. Januar 2022von 4,1 Minuten Lesezeit

Nun ist es soweit, es soll demnächst eine Impfpflicht gelten in Österreich. Beschlossen von falsch informierten, desinteressierten Parlamentariern oder solchen die eine bestimmte Agenda befolgen. Unterstützt von einem ORF mit hetzerischen Artikeln, die dem gesetzlichen Auftrag der Ausgewogenheit widersprechen. Den Abgeordneten war möglicherweise nicht bewusst was sie tun. Deshalb nochmals kurz erklärt.

Von Dr. Peter F. Mayer

Die derzeit in Österreich als Impfung verwendeten Präparate haben nur eine bedingte Marketing Zulassung, da die klinische Studie Phase 3 noch läuft. Das wurde entweder nicht verstanden oder ignoriert. Hier kurz nochmals die Fakten. Pfizer hat die klinische Studie bei ClinicalTrial.gov angemeldet. Hier die zum am häufigsten verwendeten Präparat von BioNTech und Pfizer:

Wie ersichtlich soll sie am 23. Mai 2023 enden. Bei den anderen Firmen ist es ähnlich, zum Teil enden sie etwas früher, aber keine ist bisher noch fertig.

Pfizer hat am 28. Juli 2021 ein zweites Paper als Aktualisierung der klinischen Studie der derzeit laufenden Phase III seines Covid-Impfstoff veröffentlicht. Darüber habe ich unter anderem hier berichtet:
Mehr Todesfälle in den Zulassungsstudien von Pfizer als bisher bekannt

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Da eben die Phase III Studie erst in 2023 abgeschlossen wird, gibt es von der Europäischen Medizin Agentur EMA noch keine unbedingte, sondern eben nur ein bedingte Zulassung wie auf der Webseite der EMA ersichtlich:

Die Conditional marketing authorisation wurde am 21.12.2020 erteilt, verlängert wurde sie am 3.11.2021. Da sie jeweils nur für ein Jahr gilt, endet die Zulassung am 2.11.2022, so nicht drei Monate vor Ablauf um Verlängerung angesucht wird.

Nochmal:

Comirnaty von BioNTech und Pfizer befindet sich noch im klinischen Versuch Phase 3.

Der Nürnberger Kodex

Im Web gibt es viele Seiten über den Nürnberger Kodex. Übrigens, an den unfreiwilligen klinischen Versuchen in der Nazizeit war das RKI nicht ganz unbeteiligt, wie hier dargelegt. Da der Prozess ein Resultat der Aufarbeitung des Nazi-Regimes ist, nehmen wir diese deutsche Webseite:

…. der Nürnberger Ärzteprozess, der vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947 vor dem Ersten Amerikanischen Militärgerichtshof stattfand. Angeklagt waren 20 Ärzte und drei Nicht-Ärzte, denen die Organisation und Ausführung von Medizinverbrechen zur Last gelegt wurde.

Als Medizinverbrechen galten in diesem Prozess

  • unfreiwillige Menschenversuche,
  • die Tötung von Häftlingen für das Anlegen einer Skelettsammlung und
  • Euthanasie-Verbrechen.

Die Verhandlung zeitigte als ein Ergebnis den Nürnberger Kodex von 1947.

Der Nürnberger Kodex gilt als Stellungnahme des Ersten Amerikanischen Militärgerichtshofes über „zulässige medizinische Versuche“. In ihm wurde der Rahmen für künftige medizinische und psychologische Menschenversuche festgelegt.

Grundsätze des Nürnberger Kodex

Er hat auch heute noch Gültigkeit und beinhaltet folgende Grundsätze:

1. Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. D.h., dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können. Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden, sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen. Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.

Also nochmals: Die Teilnahme an einem „zulässigen medizinischen Versuch“ ist an die freiwillige und informierte Zustimmung der Versuchsteilnehmer gebunden.

Werden wir per Gesetz und unter Strafandrohung zur Teilnahme am klinischen Versuch gezwungen, so ist dies ganz klar eine Verletzung des Nürnberger Kodex. Und diese Verletzung hat eine Mehrheit von Abgeordneten der ÖVP, Grünen, SPÖ und Neos beschlossen. Damit haben sie sich außerhalb des Verfassungsbogens gestellt.

Ob allerdings die schwache österreichische Verfassung ausreichen wird, dem Verfassungsgerichtshof Handhabe zur Aufhebung des Gesetzes zugeben, wird sich zeigen. Schon in den 1930er Jahren konnte sie nicht die Wandlung zum Faschismus und totalitären Staat sowie die Selbstentmachtung des Parlaments verhindern. Was übrigens mit dem Impfpflichtgesetz genauso passiert. Dem Gesundheitsminister wurde völlig freie Hand gegeben, wann er welche experimentellen Gentherapien anordnet. Die Parallelen zu 1931 sind erschreckend.

Bild: ©VfGH/Katharina Fröschl-Roßboth

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69 Kommentare

  1. Manfrito 21. Januar 2022 at 22:01

    Demonstrieren zeigt zwar, daß viele nicht der selben Meinung sind, die Politik steckt das aber weg. Was hilft sind Arbeitsniederlegungen, solange bis die Regierung geht bzw. alles in den Normalzustand zurück geführt wird.

  2. McKotz 21. Januar 2022 at 15:37

    Herr Mayer sie leisten einen großartigen Beitrag zu dieser Festellung:
    „Wir können sie nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen, wir können sie aber zwingen, immer unverschämter zu lügen!“
    (Ulrike Meinhof)

    • McKotz 21. Januar 2022 at 15:52

      Korrektur Flüchtigkeitsfehler: Feststellung
      Wurde das sog. „Impflichtgesetz“ vielleicht sogar „outgesourct“?
      https://www.bundestag.de › wd-3-229-11-pdf-data

  3. Jens Tiefschneider 21. Januar 2022 at 14:08

    Da wird ausschließlich eine Agenda durchgezogen. Das Ganze war von Anfang an rein politisch und hat mit Gesundheit, oder gar Gesundheitsschutz nichts zu tun. Die alten Diktaturverbündeten Deutschland, Österreich und Italien ziehen es durch, egal wie verfassungswidrig es ist und der Nürnberger Kodex interessiert die schon gar nicht. Viele Parlamentarier wissen noch nicht einmal, was das ist. Da hilft nur eines: Demonstrieren, Demonstrieren, Demonstrieren! Und jede Woche müssen es mehr Menschen auf den Strassen werden.

  4. BH 21. Januar 2022 at 11:48

    viele Fallbeispiele dokumentierter Impfschäden, wenn es interessiert, mir hilft es oft beim Argumentieren
    https://t.me/DrJohnB

  5. Paul 21. Januar 2022 at 11:19

    Herr Mayer:
    Es steht folgender Text auf der BioNtec Wensite:
    18.November 2020: Pfizer und BioNTech schließen Phase-3-Studie erfolgreich ab: Impfstoffkandidat gegen COVID-19 erreicht alle primären Endpunkte

    • Michael R 21. Januar 2022 at 11:54

      Paul: Was ein Hersteller auf seiner Website schreibt ist ohne Belang. Nur das, was die zuständigen Behörden publizieren, hat vor Gericht Bestand. Die höchste und wichtigste Behörde ist in diesem Fall unstreitig die EMA, die European Medicines Agency.
      Was dort steht, hatte ich bereits weiter oben gepostet, sogar mit Angabe der URL. Warum nehmen Sie das nicht endlich zur Kenntnis?

      Nochmal persönlich für Sie (bitte schauen Sie selber nach, wenn Sie es noch immer nicht glauben):

      》Why is Comirnaty authorised in the EU?

      Comirnaty offers a high level of protection against COVID-19 which is a critical need in the current pandemic. The main trials showed that the vaccine has a high efficacy in all age groups. Most side effects are mild to moderate in severity and are gone within a few days.

      The Agency therefore decided that Comirnaty’s benefits are greater than its risks and that it can be authorised for use in the EU.

      Comirnaty has been granted a conditional marketing authorisation. This means that there is more evidence to come about the vaccine (see below), which the company is required to provide. The Agency will review any new information that becomes available and this overview will be updated as necessary.《

      „A conditional marketing authorisation“ = bedingte Marktzulassung
      Das ist KEINE endgültige, reguläre Zulassung!

      „This means that there is more evidence to come about the vaccine (see below), which the company is required to provide“
      Der Hersteller muss noch weitere wissenschaftliche Belege über das Vakzin liefern (um die endgültige Zulassung zu erhalten).

      Was es – im Normalfall – für rechtliche Konsequenzen hat, einen Menschen unter Strafandrohung dazu zu verpflichten, sich mit einem nicht endgültig zugelassenen Stoff behandeln zu lassen und ihn dabei noch zur Leistung einer Einverständnis-Erklärung zu nötigen, überlasse ich Ihnen bzw. den Juristen, die dieses Impfpflicht-Gesetz anfechten werden. Wichtig: Eine epidemische Notlage liegt zur Zeit, zumindest in Deutschland, nicht vor, die eine Impfpflicht unter den geschilderten Umständen rechtfertigen würden.

    • Michael R 21. Januar 2022 at 12:09

      Nachtrag: Sollten Sie correctiv, der deutschen „Fakten-Checker“ Plattform mehr Vertrauen schenken, dann suchen Sie sich dort diesen Artikel:

      》Covid-19-Impfstoffe dürfen auch 2022 eingesetzt werden, ihre Marktzulassungen wurden verlängert

      Laut Behauptungen auf Facebook dürften Covid-19-Impfstoffe angeblich demnächst nicht mehr eingesetzt werden. Das stimmt nicht: Die vorläufigen Marktzulassungen mehrerer Impfstoffe laufen zwar ab Ende 2021 aus, sie wurden jedoch bereits erneuert.

      von Nikolas Kill

      18. November 2021《

      Wohlgemerkt: VORLÄUFIGE MARKTZULASSUNGEN !

      Wem das als Impfwilligen genügt, der kann und soll sich ruhig damit behandeln lassen.
      Für eine ALLGEMEINE Impfpflicht reicht das aber meiner bescheidenen Meinung nach nicht aus. Denn anders als der freiwillige Impfling werde ich als Genötigter mit Sicherheit nicht selbst die Verantwortung bei etwaigen Folgen übernehmen. Dafür wird der Staat haften, ohne Wenn und Aber.

    • Helushka Wikvaya 21. Januar 2022 at 17:56

      Bitte um Angabe der Quelle bzw. Weblink – irgendwas hinschreiben kann jeder.

  6. Junke 21. Januar 2022 at 10:58

    Wo man hinschaut gibt es Lügen.Warum will Ursula von der Leyen ihre SMS-Kommunikation mit Pfizer-Chef nicht rausrücken? Die EU-Kommission verweigert weiterhin die Herausgabe. Warum? Die Gesprächsdetails zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef bleiben weiter im Verborgenen. Es handelt sich um Einzelheiten zu den Verhandlungen zwischen Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef.
    2020 hat von der Leyen rund einen Monat eng mit dem Pfizer-Chef kommuniziert und letztendlich einen Milliarden-Deal abgeschlossen. Die Kommunikation lief meist über SMS und Textnachrichten. Damit wurde Pfizer mit 1,8 Milliarden Impfdosen zum unangefochtenen Impfstoff-Lieferanten für die EU.
    Dabei kam der Verdacht auf, dass von der Leyen unrechtmäßig relevante Nachrichten zu dem Deal mit dem Impfstofflieferanten löschte. Auch gab es den Vorwurf seitens der Abgeordneten, dass die Löschung gegen das EU-Transparenz-Recht verstoße. Laut einem Enthüllungsbericht der NYT vom November habe von der Leyen der Vorwurf des politischen Versagens in der Pandemie gedroht.
    Ein Mikrobiologe und Von der Leyen-Berater soll die EU-Kommissionspräsidentin noch davor gewarnt haben, sich nur für Pfizer/BioNTech zu entscheiden. „Das ist wissenschaftlich gesehen ein zu hohes Risiko für mich“, sagte er damals gegenüber der NYT.
    Der Fall liegt klar auf der Hand. Die Kommission habe ein Problem mit Demokratie.
    Die Kommission sollte nicht darüber entscheiden können, welche behördlichen Inhalte relevant sind und wo Rechenschaftspflicht besteht. Frau von der Leyen muss Auskunft geben. Aber auch hier versagt die Politik wieder. Warum kommen Politiker (Betrug, Kuruption und Maskenaffäre usw.) mit einem Popoklatscher davon während Bürger straflich verfolgt werden.
    Im Falle eines Verstoßes müsste das EU-Parlament sogar einen Misstrauensantrag stellen und von der Leyen ihres Amtes entheben. Denn Vertrauen heißt aber nicht, dass Frau von der Leyen während ihrer Amtszeit unbeschränkte Vollmacht hat.
    Erst kürzlich musste in Österreich Bundeskanzler Sebastian Kurz abtreten. Der Grund: Entlarvende SMS und Textnachrichten, die die Machenschaften seines Netzwerks sichtbar machten und die eigentlich niemals hätten in die Öffentlichkeit gelangen sollen.
    Selbst Politiker scheinen Naiv zu sein und wird immer noch geglaubt nichts käme ans Licht. Schon 2020 wurde daüber bereichtet, dass Urula von der Leyens gelöschte Daten bezüglich ihrer damaligen Berateraffäre.

  7. Albrecht Stor 21. Januar 2022 at 10:34

    Es ist interessant zu sehen, was hier ein Streit und Unstimmigkeit über theoretisch doch aktenkundige Sachverhalte ausbrechen kann. nun, kein Wunder in Zeiten des grassierenden Irrsinns, Fehlinformationen an allen Fronten, Pharma-PR-Kampagnen, Angst, Panik, lügende und belogenen Politiker und Medienleute – und zwischen all dem die vielen hochbezahlten Pharma-Vertreter, Pharma-Lobbyisten, Pharma-Mafiosi, Pharma-Trolle, Pharma-Milliardäre, „Pandemie“-Gewinnler, Testzentren-Millionäre, „Impf“-Ärzte, …

    Frage: gäbe es nicht eine Möglichkeit solche Fragen definitiv zu klären? Etwa durch eine offizielle Anfrage an eine auskunftspflichtige Behörde?

    Mein Recherchebeitrag:

    siehe ()https://www.vfa.de/de/arzneimittel-forschung/woran-wir-forschen/impfstoffe-zum-schutz-vor-coronavirus-2019-ncov

    Tabelle „Impfstoffe gegen Covid-19: bereits zugelassen, im Zulassungsverfahren oder in der letzten Entwicklungsphase (Phase III)“

    Man beachte: „Zulassungsanforderungen für Covid-19-Impfstoffe
    Für die EU-Länder (sowie Norwegen, Island und einige andere Staaten) ist die europäische Arzneimittelagentur EMA für die Zulassung von Covid-19-Impfstoffen zuständig; die Behörden der Mitgliedstaaten wirken dabei wesentlich an den Zulassungsverfahren mit. Die EMA bearbeitet alle Zulassungsverfahren für Covid-19-Impfstoffe prioritär. Zudem bietet sie Unternehmen an, dass sie einige Kapitel ihres Zulassungsantrags schon vor zur Bearbeitung einreichen und damit einen Rolling Review anstoßen können, während die Phase-III-Studie noch läuft. Mehrere Unternehmen haben davon schon Gebrauch gemacht.“

    „Die EMA besteht (wie die meisten anderen Zulassungsbehörden weltweit) darauf, dass die Wirksamkeit und Sicherheit der Covid-19-Impfstoffe in klinischen Phase III-Studien in Pandemiegebieten belegt wird. Eine Zulassung bereits mit den Ergebnissen aus Phase II-Studien kommt nicht in Betracht.“

    Ich folgere: keine (auch nicht bedingte) Zulassung während Phase II. Aber (bedingte) Zulassung in Phase III, die dann auf Wunsch zu „Rolling Review“ umetikettiert wird.

    Und wie überall bei dem Thema: gezielte Unklarheit und Nebelkerzen-Einsatz. An die Leute hier, die behaupten, die Phase-III-Studien wären abgeschlossen: bitte machen Sie sich mal darüber Gedanken, warum darüber überhaupt disputiert werden kann. und an wem das liegt. Doch gewiss nicht am Blog-Betreiber.

  8. Albrecht Stor 21. Januar 2022 at 10:34

    Es ist interessant zu sehen, was hier ein Streit und Unstimmigkeit über theoretisch doch aktenkundige Sachverhalte ausbrechen kann. nun, kein Wunder in Zeiten des grassierenden Irrsinns, Fehlinformationen an allen Fronten, Pharma-PR-Kampagnen, Angst, Panik, lügende und belogenen Politiker und Medienleute – und zwischen all dem die vielen hochbezahlten Pharma-Vertreter, Pharma-Lobbyisten, Pharma-Mafiosi, Pharma-Trolle, Pharma-Milliardäre, „Pandemie“-Gewinnler, Testzentren-Millionäre, „Impf“-Ärzte, …

    Frage: gäbe es nicht eine Möglichkeit solche Fragen definitiv zu klären? Etwa durch eine offizielle Anfrage an eine auskunftspflichtige Behörde?

    Mein Recherchebeitrag:

    siehe https://www.vfa.de/de/arzneimittel-forschung/woran-wir-forschen/impfstoffe-zum-schutz-vor-coronavirus-2019-ncov

    Tabelle „Impfstoffe gegen Covid-19: bereits zugelassen, im Zulassungsverfahren oder in der letzten Entwicklungsphase (Phase III)“

    Man beachte: „Zulassungsanforderungen für Covid-19-Impfstoffe
    Für die EU-Länder (sowie Norwegen, Island und einige andere Staaten) ist die europäische Arzneimittelagentur EMA für die Zulassung von Covid-19-Impfstoffen zuständig; die Behörden der Mitgliedstaaten wirken dabei wesentlich an den Zulassungsverfahren mit. Die EMA bearbeitet alle Zulassungsverfahren für Covid-19-Impfstoffe prioritär. Zudem bietet sie Unternehmen an, dass sie einige Kapitel ihres Zulassungsantrags schon vor zur Bearbeitung einreichen und damit einen Rolling Review anstoßen können, während die Phase-III-Studie noch läuft. Mehrere Unternehmen haben davon schon Gebrauch gemacht.“

    „Die EMA besteht (wie die meisten anderen Zulassungsbehörden weltweit) darauf, dass die Wirksamkeit und Sicherheit der Covid-19-Impfstoffe in klinischen Phase III-Studien in Pandemiegebieten belegt wird. Eine Zulassung bereits mit den Ergebnissen aus Phase II-Studien kommt nicht in Betracht.“

    Ich folgere: keine (auch nicht bedingte) Zulassung während Phase II. Aber (bedingte) Zulassung in Phase III, die dann auf Wunsch zu „Rolling Review“ umetikettiert wird.

    Und wie überall bei dem Thema: gezielte Unklarheit und Nebelkerzen-Einsatz. An die Leute hier, die behaupten, die Phase-III-Studien wären abgeschlossen: bitte machen Sie sich mal darüber Gedanken, warum darüber überhaupt disputiert werden kann. und an wem das liegt. Doch gewiss nicht am Blog-Betreiber. Die Pflicht zur Schaffung von Informations-Klarheit und Eindeutigkeit liegt doch gewiss ganz woanders!

    • pfm 21. Januar 2022 at 12:19

      Man braucht nur die Originalquellen anzusehen, in der Pfizer „Studie“ steht klar „ongoing trial“, bei clinicaltrial.gov steht klar das Enddatum des klinischen Versuchs. Es steht alles zum Nachlesen da.
      Aber wer es noch immer nicht glauben will – auch die 3 Herausgeber des British Medical Jorunal stellen es wirklich unmissverständlich fest:
      BMJ Herausgeber fordern Offenlegung von Daten der Zulassungsstudien der „Corona-Impfstoffe“
      Die Antwort zu noch einer weiteren Abfrage wird dann auch nicht gelesen, nicht verstanden oder einfach angezweifelt.

  9. David 21. Januar 2022 at 9:54

    Bei Politikern wird nichts verstanden und viel ignoriert. Das kostenlose Versuchlabor „Weltweit“ hat bereits mit der ersten COVID-Plörrimpfung begonnen. Für Pharma eine „Gratis Studie“ für seine Plörre an Personen testen. Schon 2020 sprach man von „es werden Millionen an den Mann gebracht“ von Politikern und zuletzt BioNTech Chef “ Israel ist das beste Versuchslauber“ sprach er.
    Wer noch weiter diesen Zapfnasen glaubt ist selber Schuld.

  10. Paul 21. Januar 2022 at 9:42

    Und was ist in der Praxis nun der Unterschied?
    Auf beiden Seiten des großen Teichs ist die Zulassung noch nicht abgeschlossen.
    Jede Heizung darf nur nach Abnahme, bei Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte, in Betrieb genommen werden.
    Bei diesem Produkt ist es egal, ob die Evaluierung der Wirksamkeit und der Nebenwirkungen abgeschlossen ist.

  11. Klaus C. 21. Januar 2022 at 8:55

    Was mich da immer besonders irritiert ist die Haftung des Patienten. Sich spritzen lassen zu müssen ist eine Sache aber wie kann es rechtlich möglich sein, dass man dann auch noch diesen Wisch unterschreiben muss informiert geworden zu sein und die Risiken zu übernehmen? Das will mir nicht in den Kopf. Eine Verpflichtung sich einem Risiko auszusetzen, bei dem man verpflichtet ist, für Schäden zu haften. Und was passiert nun, wenn man sich zwar nicht der Impfung verweigert sich aber weigert, das zu unterschreiben?

    Interessant war auch das Gesicht der Fr. Maurer nach ihrer Rede. Das sprach Bände: Auftrag erfüllt, Karriere gesichert.

    • Michael R 21. Januar 2022 at 11:29

      @Klaus C: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man ich dazu zwingen kann, mein Einverständnis zu unterschreiben, besser: irgendetwas zu unterschreiben, wozu man mich per Gesetz zwingt. Ich bin kein Jurist, aber das hat es in einem Rechtsstaat doch noch nie gegeben, dass man in so einem Fall unterschreiben muss. Gesetz ist erst mal Gesetz, d.h. es ist auch ohne meine Unterschrift gültig.
      Meinem Dafürhalten nach handelt es sich um zwei (!) getrennte Sachverhalte, die mit der Impfpflicht beschlossen wurden:
      1. der Pflicht, sich dieser Behandlung zu unterziehen.
      2. eine Erklärung zu unterschreiben.
      Beide sind diskussionswürdig und anzufechten, getrennt voneinander.

    • Gast 21. Januar 2022 at 16:13

      Ich denke auch, dass man nicht angehalten werden wird, etwas zu unterschreiben. Wir haben uns zu beugen, die Regierung hat uns das Recht genommen, eine Entscheidung zu treffen. Wir stehen ohn-mächtig daneben.

      Bezüglich der Haftung ist der Staat gerade dabei, „vorzusorgen“:
      Das Impfschadengesetz wird adaptiert um die zu erwartenden Impfschäden.
      https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01314/index.shtml
      Erleichterungen bei der Geltendmachung von Schäden wird es aber deshalb natürlich nicht geben. Diese einzuklagen gestaltet sich immer besonders mühsam, langwierig und schwierig.

  12. Gabriele 21. Januar 2022 at 8:55

    Ich möchte hier nur noch abschließend feststellen:
    Es war nicht meine Absicht, hier für bestimmte Anwälte zu werben, ich kannte Höllwarth & Scheer bis vor kurzem gar nicht. Aber jeder, der versucht, ganz allein ohne weiteres Wissen die Einsprüche bei den VW-Gerichten oder Beschwerde beim VerfGH einzubringen, wird sich noch wundern – das ist nicht etwas, das mit einem Reihenformular getan ist. Und „bereichern“ will sich hier nur einer: der Staat an den Ungeimpften. Und dort wo Anwaltszwang herrscht, werden Sie einen brauchen – dann schauen Sie einmal, was der regulär verlangt….da kann ich über den Vorwurf betreffend 50 Euro nur lächeln. Ich wünsche wirklich allen viel Glück beim Alleingang. Nicht einmal ich traue mir den ohne perfektes Wissen zu. Jeder muss halt schauen, wo der das dann herbekommt.
    Die MFG muss für die Mitgliedschaft in Ihrer neuen Gewerkschaft auch 140 Euro jährlich verlangen – gratis ist derzeit nur das Sterben – für den Verstorbenen.

  13. Peter Ruzsicska 21. Januar 2022 at 8:44

    Danke für die vielen guten und wichtigen aufschlussreichen Kommentare!
    Ihre Bedenken auch mit Verlinkung zu diesem Artikel habe ich auf meiner HP soeben vermerkt…

  14. Paul 21. Januar 2022 at 7:56

    Martin
    21. Januar 2022 um 6:51 Uhr
    Gute Frage.
    Aber darauf irgendewas aufzubauen scheint erfolglos. In den USA jat Biontech ja bereist die Vollzulassung.
    Die EMA entscheidet einmal pro Jahr über die Wandlung einer bedingten Zulassung zur Vollzuzlassung.

    • Yakari 21. Januar 2022 at 8:47

      Paul, das stimmt nicht. Direkt von der FDA Website:
      Pfizer-BioNTech COVID-19 Vaccine is authorized for emergency use and is available under the EUA as a two-dose primary series for individuals 5 years of age and older, as a third primary series dose for individuals 5 years of age and older who have been determined to have certain kinds of immunocompromise, and as a single booster dose for individuals 12 years of age and older at least five months after completing a primary series of the vaccine.

  15. Martin 21. Januar 2022 at 6:51

    Wenn die Studie als „placebo-kontrolliert“ eingereicht wurde, inzwischen aber entblindet ist,
    Wie kann sie dann überhaupt zuende gebracht werden?!

    • Jutta 22. Januar 2022 at 9:12

      Das würde mich auch interessieren. Die meisten aus der Placebo-Gruppe haben sich nach der Entblindung im Dezember 2020 die „Impfung“ geben lassen, somit fällt die Kontrollgruppe beinahe vollständig aus und die Studie wird sinnlos.

  16. Paul 21. Januar 2022 at 5:57

    RK
    20. Januar 2022 um 21:05 Uhr
    Nicht richtig.
    Phase 3 wurde am 18 November 2020 abgeschlossen.
    Was die Beobachtung und Auswertung bis 2023 beinhaltet ist Pahse 4.

    • pfm 21. Januar 2022 at 8:11

      Nein, Es gab am 18 November 2020 eine Presseaussendung. Damit wurde noch nie eine klinische Studie abgeschlossen. Pfizer hatte am am 28. Juli 2021 ein zweites Paper als Aktualisierung der klinischen Studie der derzeit laufenden Phase III seines Covid-Impfstoff veröffentlicht. Darüber habe ich unter anderem hier berichtet:
      Mehr Todesfälle in den Zulassungsstudien von Pfizer als bisher bekannt

      Seither gab es keine weitere Studie zur klinischen Phase 3 Erprobung. Und jede Phase braucht einen Abschlussbericht! Phase III läuft also noch!

    • Helushka Wikvaya 21. Januar 2022 at 17:44

      Du bist ja ein ganz schlauer Klugshicer, im 1. Screenshot ganz oben steht ja ganz deutlich dass die Phase 3 Studie am 2. Mai 2023 endet. Wer lesen kann ist klar im Vorteil, Korrekturlesen würde auch nicht schaden: „Pahse 4“.

  17. Gast 21. Januar 2022 at 4:10

    Was sie auch erreichen:
    Sie machen die Polizei zu deinem Feind und Schänder.
    Nicht auszudenken wie Menschen nach 2 Jahren Peinigung reagieren werden, wenn sie „ungimpft“ in eine Polizeikontrolle geraten.

    • Hanna 21. Januar 2022 at 13:10

      »Sie machen die Polizei zu deinem Feind …« –

      Ordnungshüter für politische Zwecke einzuspannen, zu mißbrauchen, das hat die Geschichte immer wieder gezeigt. Ein Blick in das 19. Jh. und die österreichische Gendarmerie:

      »Die Gendarmerie war Bestandteil des K.K. Heeres und ihre Angehörigen der Militärgerichtsbarkeit unterworfen, ihre Aufgabe war jedoch die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit. In der Zeit bis 1860 war es der Gendarmerie möglich, das in den Revolutionswirren entstandene Verbrecherunwesen einzudämmen.

      Die Gendarmerie wurde aber durch den Neoabsolutismus ALS POLITISCHE POLIZEI MißBRAUCHT, was sie vor allem beim liberalen Bürgertum ZUM GEFÜRCHTETEN und GEHAßTEN INSTRUMENT der UNTERDRÜCKUNGSPOLITIK machte.«

      http://members.inode.at/gendarmerie.badischl/Geschichte/gend-gesch.htm

  18. Manfrito 21. Januar 2022 at 1:43

    Was passiert mit der Impfpflicht, wenn die WHO offiziell die Pandemie als beendet erklärt und die Sache als endemisch erklärt? Dann ist die Impfpflicht doch erledigt?

    • Hans H. 21. Januar 2022 at 10:44

      Der WHO-Präsident war doch vor wenigen Tagen gerade erst in den Medien mit der Meldung, dass man Omikron ja nicht unterschätzen solle und es ziemlich sicher NICHT das Ende der Pandemie sei.
      Also von dieser China- und pharmahörigen Truppe hört man sicher zu allerletzt eine Entwarnung.

  19. Marki 20. Januar 2022 at 23:45

    Die Bürger konnten sich gar nicht wehren und nun wird in ihren Körper eingegriffen mit stoffen in der Testphase, dir nachweislich nicht wirken und die meisten überhaupt keine Gefahr vor Corona haben.

    Da wird die Agenda einfach durchgezogen.

  20. bf3sojiro 20. Januar 2022 at 23:35

    „Die Parallelen zu 1931 sind erschreckend.“

    Tatsächlich – die Sippe des Briefwahlpräsidenten ist 1942 zu Adi nach NS-Deutschland „geflüchtet“ & sein Verfassungsberater ist der Sohn des Austrofaschismus-Justizministers… auch den Wiki-Artikel von Prinz Bernhard der Niederlande ansehen, besonders Punkt 2.1 ist betreffend seiner ideologischen Ausrichtung sehr aussagekräftig – er gründete neben den Bilderbergkonferenzen auch den WWF, der im Rahmen des eugenischen Projekts „Mutter Erde“ (letztlich basiert die Klimahysterie auf der rechnerisch leicht zu widerlegenden Mär der Überbevölkerung des Planeten) mit dem ORF kooperiert.

    Auch im NS-Regime wurden die vermeintlichen Rechte des Kollektivs im Namen der „Volksgesundheit“ über die Menschenrechte des Individuums gestellt – neben bereits seit mehreren Jahren stattfindenden Entrechtungen & Enteignungen unschuldiger Menschen, der Verfolgung Andersdenkender sowie Kollektiv- und Sippenhaftung die wohl deutlichsten Parallelen zu den dunkelsten Zeiten unserer Geschichte.

  21. audiatur et altera pars 20. Januar 2022 at 23:24

    Es geht hier um Grundrechte. Diese sind in den westlichen Demokratien ziemlich ähnlich ausgestaltet. Und über die europäische Menschenrechtskonvention in den meisten Ländern dieses Kontinents die exakt selben. Hier von einer „schwachen österreichischen Verfassung“ zu sprechen, ist (mit Verlaub) Unsinn.

    Dennoch ein großes DANKE für den Hinweis auf das laufende Gen-Experiment. Die Propaganda ist so intensiv, dass die simpelsten Tatsachen komplett verdrängt werden können. Nicht nur von den ORF-Gesetz_esbrechern.

    • bf3sojiro 20. Januar 2022 at 23:39

      Erzähl mal den mittlerweile über 100.000 „unter Erwachsenenschutz stehenden Personen“ (2012 waren es noch rund 30.000) von der Stärke unserer Verfassung… oder unschuldigen Jungfamilien denen der Staat willkürlich die Verfügungsgewalt über ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum (Menschen- und Verfassungsrecht gemäß Art.1 des 1.ZPMRK, Art.17 der Charta der Grundrechte sowie Art. 5 + 6 des Staatsgrundgesetzes) vorenthält, um sie an einer Emigration zu hindern.

      Naja, offiziell bezeichnet sich ja auch das sozialistische Nordkorea als „demokratische Volksrepublik“. Die Menschen dort glauben vermutlich auch an Rechtsstaatlichkeit & Gewaltentrennung ;)

  22. Gabriele 20. Januar 2022 at 23:07

    Ergänzen möchte ich noch, was heute bestätigt wurde: Es werden bei diesen Einsprüchen noch zwei andere Prinzipien des Verfahrensrechtes relevant werden: das Verbot einer reformatio in peius und der Grundsatz Ne bis in idem. Wenn ich mehr sage, würde ich hier als Winkeladvokatin tätig. Das ist verboten. Wem diese präzisen Informationen, die wirklich jedem helfen können, keine einmaligen 50 Euro wert sind (Anwälte können nämlich all diese Arbeit auch nicht komplett auf Luft leisten, wir sollten dankbar sein, dass so etwas überhaupt geschieht), der mag es gerne lassen, aber bitte wenigstens das neue Volksbegehren unterschreiben. Die Rechtsschutzversicherungen werden auch nicht in jedem Fall zahlen – jedenfalls nicht die Strafen, falls es daneben geht.

  23. Gabriele 20. Januar 2022 at 22:57

    Selbstverständlich reicht es im Verwaltungsstrafverfahren nicht, den Einspruch alleine mit der Grundrechtsverletzung zu begründen – man muss selbst indivduell „beschwert“ sein…ich kann nur empfehlen, sich die Streams von Höllwarth & Scheer anzuschauen – da bleiben keine Fragen offen.
    Hier seitenweise nur zu diskutieren, warum und wieso….das wird es künftig auch nicht bringen. Ich kann nur wiederholen, es ist durchaus möglich, dass der VerfGH das Gesetz als solches nicht wieder kippt. Dann muss „das Volk“ aktiv werden – unter anderem durch Volksbegehren und bei der nächsten Wahl…aber bis dahin….dito.

  24. bf3sojiro 20. Januar 2022 at 22:37

    Die Sippe des Briefwahlpräsidenten ist 1942 zu Adi nach NS-Deutschland „geflüchtet“ – sein Verfassungsberater ist der Sohn des Austrofaschismus-Justizministersm er war auch Chef“ermittler“ der Kampusch-Evaluierungskommission… apropos, was macht eigentlich der Eugeniker Bill Gates gemeinsam mit anderen Milliardärsfreunden von Jeffrey Epsetin auf der „Liste von Teilnehmern an Bilderbergkonferenzen“ @Wikipedia?

    Der ORF kooperiert im Rahmen des eugenischen Projekts „Mutter Erde“ mit dem WWF, der genau wie die Bilderbergkonferenzen vom strammen Nationalsozialisten Prinz Bernhard der Niederlande gegründet wurde.

    Sehr interessant die Dokus „Der Corbett Report: Bioethik und Neue Eugenik“ & „Wie [sie] die Welt regieren: Mit Blackrock und Vanguard als Proxys“ @Odysee sowie die SkyNews-Reportage „Special Investigation: What Really Happened in Wuhan“… auch die Dokus „Endgame: Blueprint for Global Enslavement” und „Thrive: Was auf der Welt wird es brauchen“ sollte man gesehen haben.

    Die Eugenikerin Margaret Sanger brachte die Eugenik nach Europa, sie gründete neben „Planned Parenthood“ auch die deutsche „Pro Familia“ (siehe auch „Kentler-Experiment“)… interessant dazu der Wikipedia-Artikel „HEK-Zellen“ und das 5-minütige Review zur Netflix-Serie „La Valla“ auf YouTube. Diese vermeintliche Dystopie ist mittlerweile großteils zur Realität geworden, nur die Sache mit den Kindern fehlt noch.

  25. Michael R 20. Januar 2022 at 22:13

    Hier eine deutsche Pressemeldung:

    》20.01.2022 19:20 Uhr

    Zuckerbrot und Peitsche: Impfpflicht und Impf-Lotterie in Österreich

    WIEN (dpa-AFX) – Mit einer umfassenden Impfpflicht will sich Österreich gegen künftige Corona-Wellen wappnen. Das Parlament segnete den in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Schritt am Donnerstag mit breiter Mehrheit ab. Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) verteidigte die Impfpflicht als Akt der Solidarität. „Je mehr Menschen eine Corona-Schutzimpfung haben, desto weniger sterben an den Folgen einer Corona-Pandemie“, sagte der Minister am Donnerstag im Parlament. Bis auf die rechte FPÖ trägt die Opposition die Maßnahme mit.
    Der Schritt ist die bisher weitreichendste Regelung in der EU. Italien und Griechenland haben eine Impfpflicht lediglich für ältere Menschen.

    Die Regierung agiert mit Zuckerbrot und Peitsche. Denn mit der Impfpflicht wurde auch ein milliardenschweres Paket von Anreizen verabschiedet. Eine Impf-Lotterie soll die Bereitschaft zur Immunisierung steigern. Laut Regierung sind pro Teilimpfung 500 Euro zu gewinnen, die als Gutscheine in der Gastronomie oder im Handel eingelöst werden können. Teilnehmen können nicht nur Spätentschlossene, sondern auch jene, die schon geschützt sind. Rund jeder zehnte Stich soll so belohnt werden. Für Gemeinden mit einer Impfquote von 80 Prozent werden insgesamt 75 Millionen Euro ausgeschüttet, bei 85 Prozent 150 Millionen, und bei 90 Prozent 300 Millionen Euro. In Summe stünden bis zu 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung, sagte Kanzler Karl Nehammer von der konservativen ÖVP.

    Die Impfpflicht soll für alle Bürger gelten, die mindestens 18 Jahre alt sind. Ausnahmen sind vorgesehen für Schwangere sowie alle, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen dürfen. Auch Genesene sind bis 180 Tage nach der Erkrankung von der Impfpflicht befreit. Bei Verstößen gegen die Verpflichtung drohen einkommensabhängige Strafen von bis zu 3600 Euro.

    Der Bundesrat, also die Länderkammer, muss dem Gesetz voraussichtlich am 3. Februar ebenfalls noch zustimmen – das gilt aber als Formsache. Auch die Chefin der oppositionellen Sozialdemokraten stellte sich hinter den Plan. „Die Impfung rettet Leben, das eigene und das Leben anderer“, sagte die SPÖ-Vorsitzende und Epidemiologin Pamela Rendi-Wagner.

    Die liberalen Neos forderten einen Fahrplan für die Aufhebung der Freiheitsbeschränkungen. Die rechte FPÖ ist als einzige Parlamentspartei gegen den Schritt. „Die Einführung dieses Zwangs ist ein gigantischer Anschlag auf die Freiheit der Menschen in Österreich, ein Attentat auf die Menschenwürde der Bevölkerung“, sagte FPÖ-Chef Herbert Kickl.

    Das Gesetz soll in mehreren Stufen umgesetzt werden. Erst ab Mitte März sind stichprobenartige Kontrollen durch die Behörden vorgesehen. So soll zum Beispiel die Polizei bei ihren Einsätzen auch den Impfstatus überprüfen. Vonseiten der Polizeigewerkschaft gab es wegen dieser zusätzlichen Aufgabe auch Kritik. Die ursprünglich geplante lückenlose Kontrolle durch einen Abgleich des Melderegisters mit dem Impfregister ist nur noch als Möglichkeit vorgesehen. Diese Maßnahme soll davon abhängig gemacht werden, ob die Impfquote wie erhofft deutlich steigt. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) bezeichnete eine Quote von 85 bis 90 Prozent unter der impfbaren Bevölkerung ab fünf Jahren als Ziel. Aktuell liegt sie bei rund 75 Prozent. Die Impfquote der Gesamtbevölkerung liegt bei 72 Prozent.

    Die Regierung aus ÖVP und Grünen hatte eine Impfpflicht lange ausgeschlossen. Ein Strategiewechsel erfolgte im November 2021 in der vierten Corona-Welle. Der damals erneut verhängte dreiwöchige Lockdown soll die letzte Ausgangsbeschränkung gewesen sein, so die Hoffnung.

    Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde auch unter dem Eindruck einer Rekordzahl von Stellungnahmen in seinem Charakter noch wesentlich geändert. Statt von einem Automatismus sei das Gesetz nun von Flexibilität geprägt, hieß es jüngst bei einer Parlamentsanhörung. „Ich kann mich kaum an ein Gesetz erinnern, das derart aufwendig vorbereitet wurde“, sagte der Verfassungsjurist Heinz Mayer der Deutschen Presse-Agentur. Die bis Mitte März geltende Frist, die Impfung straffrei nachholen zu können, sei angemessen. Flexibel sei der Gesundheitsminister auch beim Kreis der zugelassenen Impfstoffe, deren Auswahl nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen könne.

    Zwar würden Impfgegner wohl zig Tausende von Verfahren anstrengen, aber sie müssten dies jeweils gut begründen. „Zu sagen, „Ich lasse mich nicht impfen, das Gesetz ist verfassungswidrig“, das reicht nicht“, so Mayer. Auch auf europäischer Ebene seien im Streitfall die juristischen Aussichten gut. „Die Chancen sind intakt, dass es vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hält“, sagte Mayer.

    /mrd/DP/stw

    • Yandex 21. Januar 2022 at 10:28

      Bei der Aussage „Die Chancen sind intakt, dass es vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hält“ kommt mir fast das Kotzen. Die Überheblichkeit, die unsere „Verfassungsrechtler“, „Ethikkommissions“-Angehörige und Politiker an den Tag legen, geht auf keine Kuhhaut mehr. Gott sei Dank sehen das immer mehr Leute. Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit werden mit Füßen getreten, man behandelt Menschen wie Vieh. Was dieses „Gesetz“ mit der Psyche der Menschen macht, ist nicht absehbar, ich persönlich sehe das als Vergewaltigung. Will man in einem Land leben, in dem man Angst haben muss, von Polizisten oder Gemeinde-Head Huntern „aufgeklatscht“ zu werden, sobald man das Haus verlässt? Wo man Angst haben muss, vom Nachbarn angezeigt zu werden? Will man als Tourist in so einem Land Urlaub machen, in dem man jederzeit auf der Straße oder sonstwo dazu aufgefordert werden kann, seinen Grünen Pass herzuzeigen? Ich habe leider jegliche Hoffnung verloren. Ich war mir bis Anfang des Jahres noch sicher, dass die angekündigte Impfpflicht ein Bluff war – jetzt packe ich die Welt nicht mehr. In so einem Land will ich definitiv nicht leben, nur weiß ich nicht, wo ich hin sollte und wie ich dort mein Leben bestreiten sollte. Außerdem sehe ich im Grunde Flucht als keine Lösung (gerade auch in dieser speziell gesteuerten Situation, da kann jedes Land potentiell genauso werden wie AT, auch wenn es gerade den Anschein haben sollte, den Ausweg aus der „Pandemie“ zu gehen). Ich habe eine Scheißangst, die hatte ich schon im März 2020. Ich habe damals schon gespürt, wohin die Reise gehen wird (ich habe damals schon von „Diktatur“ gesprochen und dafür von meinem Mann Rüffel bekommen) und im Spätfrühling war mir klar, dass auf eine Impfpflicht hingearbeitet wird. Ich habe aber gehofft, das seien einfach paranoie Gedanken ohne Substanz. Jetzt stehe ich da und habe Angst vor dem neuen Kommunismus („Diktatur“ ist ein falscher Ausdruck gewesen damals). Angst, dass das Individuum in Zukunft auf der Strecke bleibt, dass dadurch die Lebensfreude des Einzelnen komplett zerstört wird und auch bleibt. Ich weiß, dass diese Ängste genauso irrational sind wie die Ängste vor dem „Killervirus“, aber momentan habe ich keine gute Copingstrategie dafür. Ich glaube, ich werde bei ehemaligen DDR-Bürgern Nachhilfeunterricht nehmen in „Wie lebe ich glücklich in einem kommunistischen Land?“ 😅.

  26. Margit Ithaler 20. Januar 2022 at 22:02

    Ich werde sicher nicht als Versuchskaninchen zur Verfügung stehen. Ausserdem verlange ich die Bekanntgabe der 170 Abgeordneten und Regierungsmitglieder da bei einer Klage nicht die Steuerzahler für dieses versagen aufkommen müssen sondern jede einzelne dieser Personen mit ihrem Privatvermögen.

    • SPQR 20. Januar 2022 at 23:28

      Aus https://www.heute.at/s/jetzt-fix-nationalrat-hat-impfpflicht-beschlossen-100185489 :

      „Am Ende waren es 137 Ja-Stimmen und 33 Nein-Stimmen bei insgesamt 170 abgegebenen Stimmen.

      Wie ORF-Star Martin Thür meldet, stimmten alle 28 FP-Mandatare, Sozialdemokrat Josef Muchitsch und vier NEOS-Abgeordnete – Gerald Loacker, Fiona Fiedler, Stephanie Krisper und Johannes Margreiter – gegen die Impfpflicht.

      Alle anderen segneten diese ab – auch die parteilose Philippa Strache.“

      Die Grüne Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic ist der Sitzung „aus Protest ferngeblieben“. (Lach!)

  27. Gabriele 20. Januar 2022 at 20:53

    Meine Lieben – es gibt eine andere WUNDERBARE Nachricht:
    Das neue Volksbegehren keine-impfpflicht der Anwälte Höllwarth & Scheer hat innerhalb von 6 Tagen (!) seit Bewilligung bereits 100.000 (!) Unterschriften. Wenn es so weitergeht – es kann bereits unterschrieben werden – könnte es zum erfolgreichsten jemals aufgelegten werden.
    Bitte helfen Sie also dabei mit, es bekannt zu machen und zu unterschreiben.
    Deshalb so wichtig weil es ein Gesetz fordert, das in Hinkunft Impfpflicht verbietet – und dass dieses Gesetz auch in Verfassungsrang gehoben wird!!
    Bitte nicht auf den VerfGH verlassen – der entscheidet irgendwann und was, ist keineswegs sicher.
    Auf keine-impfpflicht.at wird gerade eine Plattform mit allen detaillierten Informationen aufgebaut, wie man sich wehren kann. NIEMAND muss flüchten oder auch nur einen Cent zahlen, wenn man weiß, was zu tun ist!!
    Beitritt zu dieser Plattform für einmalig 50 Euro – dann besteht Zugang zu den ständigen Livestreams.
    Parallel werden sie natürlich auch das Gesetz bekämpfen.

    • Marki 20. Januar 2022 at 21:22

      Den Scam entfernen.. da will sich wer bereichern

    • Dr.. Gudrun Werner 20. Januar 2022 at 21:42

      Ich verstehe nicht, wieso sich immer alle auf völlig nutzlose Volksbegehren stützen. Das VB hat keinerlei bindende Wirkung, es muss bei Erreichen der Mindestunterschriftenanzahl lediglich als Tagesordnungspunkt im Parlament aufgenommen werden, nach 1 Minute ist das abgehakt und fertig.

    • Michael R 20. Januar 2022 at 22:01

      @Dr. Gudrun Werner: Da muss ich Ihnen zustimmen. Ich habe in meinem Leben schon diverse Petitionen unterschrieben. Kleine einzige hat jemals zum Erfolg geführt.

    • andi pi 20. Januar 2022 at 22:26

      ist ja theoretisch schön und gut. aber als jemand, der a) über keine online-bürgerkarte verfügt und b) ich mir sicher niemals die feschistische ffp2-uniform aufsetzen werde, um ein volksbegehren-eintragungslokal zu betreten, ist es mir leider derzeit nicht möglich, mich an volksbegehren zu beteiligen.

    • Taktgefühl 20. Januar 2022 at 22:41

      Würden sich alle Unterzeichner vorm Parlament versammeln, könnten wir den Staat übernehmen.

      Würden alle Nichtgeimpften kommen, gäbe es nicht mal Diskussionen.

      Ich empfehle allen, sich zwei wirklich gute Dokumentationen über den arabischen Frühling anzuschauen.

      1. Wo steht die arabische Welt heute? Das Erbe des arabischen Frühlings 1/2 arte-Doku
      2. Das Erbe des arabischen Frühlings 2/2 arte-Doku

      Der Orient hat alle Despoten rausgeworfen. Ein junger Mann, der einen Verantwortlichen sprechen wollte, wurde immer abgewiesen, weil er schlimm nicht mehr ein noch aus wußte, hat er sich mit Benzin übergossen und angezündet. Das war der Funke, der die Revolution ausgelöst hat.

      Leider hat es nur ein Land geschafft, die Gunst der Stunde zu nutzen. Die Tunesier haben sich eine neue Verfassung geschrieben und die Demokratie eingeführt. In vielen Ländern herrscht leider der Bürgerkrieg, weil zu viele Interessengruppe ihrem Egoismus fröhnen, und in anderen Staaten führen die Großmächte Stellvertreterkriege. Was jederzeit in die offene Konfrontation münden kann.

      In der Sowjetunion brach die Revolution quasi über Nacht aus und selbst die Panzer konnten den Untergang nicht aufhalten. Man denke an Jelzin, der auf einem Panzer stand und die Revolution verteidigt hat.

      Auch bei uns ist der Bogen überspannt.

    • bf3sojiro 20. Januar 2022 at 22:43

      @Dr. Gudrun Werner

      Ist genau derselbe Schmäh wie mit den parlamentarischen U-Ausschüssen… diese sind letztlich bloß der Garant dafür, dass die weisungsgebundenenen Staatsanwaltschaften untätig bleiben.

      Die erste mir bekannte Entrechtung & Enteignung einer kritischen Journalisten fand übrigens im Jahr 2009 statt, sie wurde kurz zuvor sogar noch mit einem Medienpreis für investigative Recherche ausgezeichnet – stellte dann aber zu viele Fragen zur Causa Eurofighter.

      Ist aber bestimmt nur ein Zufall, dass der damalige BK Gusenbauer (drehte den 1.U-Ausschuss zu der Causa ab) gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden von EADS sowie dem NATO-Generalsekretär auf der „Liste von Teilnehmern an Bilderbergkonferenzen“ @Wikipedia steht. Wie auch der Eugeniker Bill Gates, Henry Kissinger, David Rockefeller und etliche andere ideologisch motivierten Kriegstreiber, Terrorunterstützer, Menschenrechtsbrecher und Kinderhändler.

    • David K. 20. Januar 2022 at 23:16

      Bei Höllwarth&Scheer würde ich aufpassen, die wollen sich nur bereichern, die Anwälte für Aufklärung haben davor gewarnt.
      Ich glaube auch, daß Volksbegehren nichts bringen, wie viele habe ich schon unterschrieben, aber wenn alle Ungeimpften unterschreiben, wäre das trotzdem ein Zeichen. Ich glaube auch nicht an Petitionen oder Demos, trotzdem gehe ich wöchentlich auf die Straße. Würden wir das alle nicht tun, hätten sie viel leichteres Spiel und sie sind mittlerweile genervt, deshalb auch gewisse Aussager von Politikern.

      Bleibt ungeimpft,
      David

    • bf3sojiro 20. Januar 2022 at 23:19

      @Marki

      Davon gehe ich leider auch aus, was bei Fellner auftritt ist mit hoher Wahrscheinlichkeit kontrollierte Opposition – ich erinnere nur an Ibiza. Zu den wahren Hintergründen siehe z.B. 5-minütiger Clip „Ex-Vizekanzler HC Strache über Bilderberger, Deep State und Soros“ @YouTube (ab ca. Minute 3 wird es interessant)…

      Auch bei Fellner gab es kein Wort dazu, dass sowohl Pamela Rendi Wagner als auch der NEOS-Finanzier auf der „Liste von Teilnehmern an Bilderbergkonferenzen“ @Wikipedia stehen, Letzterer investierte bereits rund 1,5 Mio € in die Anti-Hofer TV-Spots im BP-Wahlkampf 2016 & gründete kurz vor der Nationalratswahl 2017 eine „Anti-FPÖ-Plattform“ (siehe Artikel im Kurier)… er posaunte in „Talk im Hangar 7“ auf ServusTV sogar ganz stolz heraus Freimaurer zu sein & auch schon einer BB-Konferenz beigewohnt zu haben ;)

      Fellner war der Konferenz 2018 telefonisch zugeschaltet. Sehr interessant auch der Standard-Artikel „Wut auf Bilderberger eint sonst verfeindete Lager“ aus 2015, nur wenige Wochen vor der Grenzöffnung – der primären Ursache für die leider schon seit Jahren bestehenden massiven Spaltung der Bevölkerung.

      Und es geht hier gar nicht um die Person Strache, schließlich hat auch er seine Wähler beim Migrationspakt hinters Licht geführt – eine Stimmenthaltung ist kein Veto & auf UN-Ebene gelten einfache Mehrheitsbeschlüsse für alle Mitgliedsstaaten… hinzu kommt, dass die Freiheitlichen auch nie Themen rund um den „Erwachsenenschutz“ ansprechen, die Anzahl der „unter Erwachsenenschutz stehenden Personen“ hat sich von rund 30.000 im Jahr 2012 auf heute über 100.000 mehr als verdreifacht – darunter etliche kritischen Journalisten, Whistleblower & einfache Bürger mit „unangenehmer Meinung“.

      Sehr interessant dazu der Artikel eines Medienwissenschafters & ehemaligen Lehrbeauftragten der Uni Wien mit dem Titel „Österreichische Präsidentschaftskanzlei deckt Enteignungen“ (aus 2018 wohlbemerkt).

    • Klaus C. 20. Januar 2022 at 23:50

      Kriegsgewinnler gibt’s halt immer. Diese Abzocke macht mir Anwälte immer sehr suspekt. Wenn denen was an der Sache liegt, hätten sie das Volksbegehren schon im Oktober oder November gestartet.

    • Paul 21. Januar 2022 at 6:04

      Gabriele
      20. Januar 2022 um 20:53 Uhr
      Nein ! Ganz sicher nicht. Wieviele Irgendwer möchten denn noch den Leuten Geld aus der Tasche ziehen.
      Für einen Pedition die Null Komma Nichts bringt 50 Euro zu verlangen ist mit Verlaub ein erbärmliches Geschäftsmodell.
      „Dafür werden sie auch das Gesetz bekämpfen „. Das versuchen bereits eingen andere Anwälte erfolglos.

    • Heinz 21. Januar 2022 at 10:06

      @Marki

      Warum so negativ? Wenn Sie täglich in die Arbeit gehen und dann am Ende des Monats dafür noch Geld verlangen, ist das nicht auch eine Bereicherung?

      Wenn der Bäcker Geld für die Semmeln verlangt, die er Ihnen über die Budel schiebt, ist das auch eine Bereicherung, vielleicht sogar eine unzulässige?

      Haben sie eine Vorstellung davon, wie aufwendig das Erarbeiten einer Klage ist, die vorbereitend auch noch für den VfGH und dann sogar beim EUGh weiterführend Bestand haben soll? Eine einfache Rechtsschutzversicherung kostet im Jahr ca 70 Euro, aber glauben Sie, damit auch ein aufwendiges Verfahren durch einen Rechtsanwalt finanzieren zu können.

      Das, was Scheer und Höllwarth machen, ist aus meiner Sicht der Versuch, durch ein solidarisches Aufbringen der Kosten Musterprozesse zu führen, dessen Ergebnis dann in Folge auf jede weitere Klage angewendet werden kann. Besser mehrere solche Prozesse, diese aber gut vorbereitet, als die Jammerei um ein paar Euro, die man beigesteuert hat.

      Sie haben wahrscheinlich keine Vorstellung davon, wie aufwendig solche Verfahren sind. Und wenn jemand diese Sachen ernst nimmt und aufgrund der guten Vorbereitung und Verfahrensführung obsiegt, dann kann das für uns alle von Nutzen sein.

      Ich war im Herbst bei einem Geschworenenprozess anwesend (im Zusammenhang einer konstruierten Anklage wg. Wiederbetätigung und Volksverhetzung), wo es – nicht nur für mich – ganz offensichtlich war, dass der Anwalt schlecht – und auch für juristische Laien erkennbar – völlig unzureichend vorbereitet war. Das Ergebnis geht nun in die Instanz. Leider. Das passiert dann, wenn Anwälte einem einreden, dass sie ja eh Experten für alles sind. Und es sich dann vielleicht herausstellt, dass sie selbst über ein bezirksgerichtliches Verfahren nie hinausgekommen sind.

      Anwälte können keine Wunder bewirken, aber eine gute Vorbereitung kann und wird den Unterschied machen.

    • bf3sojiro 22. Januar 2022 at 18:53

      @Heinz

      Meine Jungfamilie (34,33&12) hat bereits 4 OGH-Verfahren hinter sich (betreffend Obsorge 1Ob98/14i sowie Eigentumsrecht z.B. 5Ob45/17d) – das Obsorgeverfahren war extrem kostenintensiv, gibt ja keinen Kostenersatz… etliche Gutachten, Beauftragung der Familiengerichtshilfe (in unserem Fall unzulässiger Weise sogar doppelt, 2012 und 2015 ohne zwischenzeitlicher Änderung der familiären Situation) und Gerichtskosten machten allerdings den größten Anteil aus. Nach dem ersten OGH-Beschluss sind wir dazu übergegangen unsere Anträge, Stellungnahmen und Rekursbeantwortungen selbst zu verfassen; lediglich für Höchstgerichte besteht absolute Anwaltspflicht.

      Hier ist die Frage, ob der Anwalt primär Geld verdienen möchte oder an der Sache interessiert ist – so wollte z.B. die allseits bekannte Pseudo-Menschenrechtsanwältin Astrid W. stolze 3500€ für die Einbringung eines vorgefertigten Revisionsrekurses – von einer Jungfamilie, die zuerst 6 Jahre mittels (ab 1Ob98/14i eigentlich rechtswidriger) Obsorgeverfahren finanziell ausgeblutet & in deren rechtmäßig erworbenes Eigentum in weiterer Folge menschenrechtswidrig und willkürlich eingegriffen wurde – aktuell ist die Situation so, dass wir für Kosten an Eigentum aufkommen müssen, über das wir weder verfügen noch es in sonstiger Form abstoßen können… neben unserer eigenen Mietwohnung wohlbemerkt.

      Alles zum vermeintlichen Schutz einer „unter Erwachsenenschutz stehenden Person“, deren Wohnbedarf durch ihr lebenslanges unentgeltliches Wohn- und Fruchtgenussrecht ohnehin abgesichert wäre – aber die Justiz besteht darauf, dass ein Erwachsenenschützer über höchstpersönliche Rechte (Belastungs- und Veräußerungsverbot, das zwangsweise & ohne Unterschrift der Betroffenen einverleibt wurde) ihrer Mündel und damit auch über Eigentum nicht-entmündigter Dritter bestimmen dürfen, obwohl die Interessen des Mündels von der Entscheidung nicht negativ berührt sind (sehr wohl aber ein Eingriff in Menschen- und Verfassungsrechte vorliegt, siehe Art.1 des 1.ZPMRK, Art.17 Charta der Grundrechte sowie Art.5+6 Staatsgrundgesetz).

      Selbst eine zwischenzeitliche einstimmig vom Nationalrat beschlossene Gesetzesänderung zu unseren Gunsten (BGBl I Nr. 58/2018) wurde von der Justiz im Jahr 2020 trotz bereits verstrichener Übergangsfrist (die am 1.7.2019 endete) vollständig ignoriert, die Begründung des abweisenden Erstbeschlusses des Grundbuchgerichts war völlig rechtswidrig, ein Genehmigungsvorbehalt zum Zeitpunkt des Erstantrags ebenfalls nicht einverleibt – der Beschluss wurde aber auch vom Instanzenzug nicht aufgehoben, der OGH lügte sich mit einer angeblich versäumten Frist heraus… was unser Anwalt aber definitiv widerlegen konnte. Hilft halt nichts, nach dem OGH gibt es nur noch das Salzamt und den EGMR ;)

      Beim EGMR werden aber 99% der Verfahren nach Prüfung eines Einzelrichters abgewiesen, lediglich internationalsozialistische Agenden (Klimahysterie, LBGTQIA+, Migration & C19) finden dort Gehör – und natürlich auf Russland bezogene Verfahren (RU hat sich ja ebenfalls der RSp des EGMR unterworfen, warum auch immer)… Salzamt ist also effektiver.

      Lange Rede, kurzer Sinn: Letztlich hat unser Anwalt (der ebenfalls sehr bekannt ist, siehe oben genannter Beschluss bezgl. Eigentumsrecht) aufgrund persönlichem Interesse für 3 Revisionsrekurse & deren Überarbeitung sowie Einbringung so viel Geld genommen, wie AW für Einen wollte…

  28. Peter Ruzsicska 20. Januar 2022 at 20:40

    Wichtiges Volksbegehren bitte unterstützen:
    In sechs Tagen ca. 100.000 Unterstützungen – Bitte weitergeben!!!
    🇦🇹 Scheer & Höllwarth, Volksbegehren unterstützen!
    https://keine-impfpflicht.at/

  29. Karl Svozil 20. Januar 2022 at 20:31

    Ich glaube Herr Mayer da liegt ein Missverständnis vor: die Phasen gibt es nur in den USA und zwar bei der FDA:

    https://www.fda.gov/vaccines-blood-biologics/development-approval-process-cber/vaccine-development-101

    Bei der EMA gibt es so etwas nicht; dabei gibt es nur „vorläufige Zulassungen“; das gilt derzeit für alle Covid-19-Vaccine.

    • pfm 20. Januar 2022 at 21:04

      Warum folgen Sie nicht einfach dem Link zur EMA? Da steht eben „conditial marketing authorisation“, auch aus dem Screenshot erkennbar. Auf Deutsch „bedingte Marketing Autorisierung“.
      In den USA bei der FDA heißt das Äquivalent Emergency Use Authorisation kurz EUA, zu deutsch Norfallzulasung.

    • Michael R 20. Januar 2022 at 21:50

      Conditional approval

      This medicine received a conditional marketing authorisation. This was granted in the interest of public health because the medicine addresses an unmet medical need and the benefit of immediate availability outweighs the risk from less comprehensive data than normally required. For more information, see Conditional marketing authorisation.

      (www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/comirnaty)

    • Karl Svozil 20. Januar 2022 at 22:21

      Her Dr. Mayer, bei allem Respekt — bitte lesen Sie was ich gesagt habe: 1-2-3-4 Phase gibt es NUR IN DEN USA.

      Bei uns in EU Zulassung; in diesem Fall vorläufig.

    • pantau 21. Januar 2022 at 0:12

      @Karl Svozil
      Ich verstehe Herrn Mayer dahingehend, dass die unterschiedlichen Bezeichnungen dasselbe meinen: endgültige Daten noch ausstehend in beiden Fällen, um sie nach Abschluss mutmaßlich mit den einschlägig bekannten Tricks wieder zu verfälschen, wie es bisher schon gehandhabt wurde. Und auch eine endgültige Zulassung von korrupten Behörden auf Grundlage gefälschter Daten ist keine rechtmäßige Zulassung, egal was dann da auf Behördenseiten steht. So meine bescheidene Ansicht. Auch ein Gauner kann einen Prüfstempel wo draufsetzen.

    • pfm 21. Januar 2022 at 7:59

      Nochmal: Es ist weltweit so, dass die Zulassung in präklinischen und klinischen Phasen abläuft. Die wurden seit 2020 „teleskopiert“, also ineinander geschoben. die präklinische Phase wurde großteils ausgelassen, nämlich der Tierversuch.
      Phase 1 dient – sowohl in der EU, den USA und im UK -. für die Dosis-Bestimmung.
      Phase 2 üblicherweise für die Verträglichkeit in einer kleinen Gruppe und Phase 3 für die Wirksamkeit, deshalb große Kohorte. Da kann es keine unbedingte Marketing Autorisierung geben.
      Anschließend folgt in der EU, USA und UK und den meisten anderen Ländern immer Phase 4, das ist die Life Erprobung, wo auch noch immer beobachtet wird, aber die Zulassung nicht auf ein Jahr limitiert ist und es keine offenen Fragen mehr gibt. Es wäre absurd, wenn die EMA Medikamente ohne die üblichen Phasen klinischer Erprobung zulässt.

  30. Paul 20. Januar 2022 at 20:22

    ???
    Sid sie sich sicher dass Phase 3 nicht abgeschlossen ist.

    18 November 2020
    Pfizer und BioNTech schließen Phase-3-Studie erfolgreich ab: Impfstoffkandidat gegen COVID-19 erreicht alle primären Endpunkte

    • Vera 20. Januar 2022 at 20:41

      Es ist ja immer noch bedingt zugelassen,nur verlängert um ein Jahr ??

      • pfm 20. Januar 2022 at 21:50

        ja, natürlich – ist ja aus dem Screenhsot von heute ersichtlich. Oder einfach den Link anklicken.

    • c3rebro 20. Januar 2022 at 20:44

      Woher haben Sie diese Information? Auf der Seite des PEI steht am 20.01.2022:

      „Alle in der EU und damit in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe haben eine bedingte Zulassung erhalten (Stand: 23. April 2021).“

      https://www.pei.de/SharedDocs/FAQs/DE/coronavirus/zulassungsprozesse-impfstoff/4-coronavirus-was-ist-bedingte-zulassung.html

    • pfm 20. Januar 2022 at 21:01

      Ja, ich bin absolut sicher, denn ich habe die Originalquellen verlinkt, nämlich die US-Seite clincaltrial.gov, sowie die EMA Seite – einfach den Links im Artikel folgen.
      Und ja, es gab bisher 2 Zwischenberichte zur klinischen Studie, der Endbericht ist erst für Mai 2023 vorgesehen. Über die zwischenzeitlichen Studien habe ich mehrfach berichtet. Zum Beispiel, dass es in der Impfgruppe 20 Todesfälle in der Placebo-Gruppe nur 15 gab. So viel zum Schutz vor Todesfällen.

    • RK 20. Januar 2022 at 21:05

      @ Paul
      dies habe ich direkt von der Biontech-Website kopiert:

      „Die Phase-3-Studie zu BNT162b2 hat am 27. Juli begonnen und bis heute 43.661 Probanden rekrutiert. 41.135 der Probanden haben bis zum 13. November bereits die zweite Dosis des Impfstoffs erhalten. 41 % der weltweiten Studienteilnehmer und 45 % der amerikanischen Studienteilnehmer sind im Alter von 56 bis 85 Jahren. Die genaue Verteilung in den rund 150 Studienzentren in den Vereinigten Staaten, Deutschland, der Türkei, Südafrika, Brasilien und Argentinien kann hier eingesehen werden. Weitere Daten zu Sicherheit und Wirksamkeit des Impfstoffes werden im Rahmen der Studie über die nächsten zwei Jahre erhoben.“

      Wie Sie sehen, läuft die Phase 3-Studie immer noch. Alle die sich haben impfen lassen sind wortwörtlich Versuchskaninchen.

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