Volksbegehren Impfpflicht: Nach sieben Tagen 115.000 Unterstützungserklärungen

22. Januar 2022von 2,2 Minuten Lesezeit

Das Volksbegehren gegen die Impfpflicht hat noch gar nicht wirklich gestartet. Trotzdem haben in der ersten Woche bereits 115.000 Österreicher dem Volksbegehren ihre Unterstützung bekundet. Das Innenministerium muss die Einleitung nun prüfen. 1997 hatten 1,2 Millionen Menschen ein Volksbegehren gegen den Einsatz von Gentechnik unterzeichnet. Doch jetzt kommt die GMO-Impfpflicht.

Von Waldo Holz*

Initiiert haben das Volksbegehren die beiden Anwälte Florian Höllwarth und Raphael Scheer. Die zwei Juristen wollen damit der „Gesellschaft die Möglichkeit hat, sich aktiv gegen die angedrohte Impfpflicht auszusprechen“. Das wird angenommen: schon in der ersten Woche haben 114.296 österreichische Staatsbürger das Volksbegehren unterstützt.

Volksbegehren nimmt Hürde locker

Dabei ging es aktuell noch nur um 8.400 Unterstützungserklärungen, die gesammelt werden mussten. Das ist in wenigen Stunden gelungen, jetzt muss das Innenministerium die Einleitung des Volksbegehrens prüfen. Dafür hat es 3 Wochen Zeit.

Das größte Volksbegehren in der Geschichte der Zweiten Republik haben bisher 1,3 Millionen Österreich unterschrieben. 1982 wollte die ÖVP mit einem Volksbegehren die Pläne Kreiskys für den Bau der heutigen UNO-City, Österreichs größtem Konferenzzentrum, bekämpfen.

Eine Million Unterschriften?

Das zweitgrößte Volksbegehren ist für die aktuelle Zeit relevanter: Das „Gentechnik-Volksbegehren“ von 1997 hatten mehr als 1,2 Millionen Österreicher unterschrieben. es war eine Stimme gegen den Einsatz von Gentechnik. Unterstützung kam damals aus dem Grünen-Parlamentsklub, dieselbe Partei erlässt nun eine gesetzliche Pflicht zur Behandlung mit einem genbasierten Impfstoff.

Schon letztes Jahr im Jänner gab es ein Volksbegehren „für Impffreiheit“, das mehr als 250.000 Menschen unterzeichnet hatten, 62.000 Unterstützungserklärungen konnte man sammeln. Damals versicherte die Politik noch lautstark, dass es niemals zu einer Impfpflicht kommen würde.

Jetzt ist sie da. Das Impffreiheit-Volksbegehren landete auf Platz 26 aller Begehren in Österreich. „Keine Impfpflicht“ wird mit Sicherheit weit mehr Unterschriften einfahren. Aktivisten der Demokratiebewegung dürften sich, blickt man in Social Media, das Ziel von einer Million Unterschriften gesetzt haben.

Die beiden Anwälte machen schon seit Längerem juristisch Druck auf die Regierung. Gegen mehrere Corona-Verordnungen zogen sie vor das Verfassungsgericht, etwa gegen die Verkürzung der Gültigkeit der PCR-Tests oder gegen das Impfzertifikat in der Nachtgastronomie. Ihr aktueller Schritt ist das Volksbegehren. Hier können Sie das über die Webpage der Juristen das Volksbegehren unterstützen. Hier können Sie ebenfalls eine Unterstützungserklärung abgeben.

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30 Kommentare

  1. Ramona 25. Januar 2022 at 22:27

    Es gilt doch noch der Nürnberger Kodex.
    „die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.

    https://www.gesetze-im-internet.de/gentg/BJNR110800990.html

  2. Uschi_22 22. Januar 2022 at 22:34

    Es ist bemerkenswert, dass der ausbleibenden Immunantwort bei Impfung ein Großteil der Menschen mit ihrer Immunantwort begegnet.

    Es sei natürlich, und NIEMAND kommt gegen die Natur an.

    WEITER GEHT ES, und das mit 100 % Erfolg.

  3. 1150 22. Januar 2022 at 20:18

    von der grazer bürgermeisterin hört und sieht man auch nichts.
    ach ja, die linke lobby hackt sich doch nicht gegenseitig das hühnerauge aus, oder?

  4. Taktgefühl 22. Januar 2022 at 20:07

    Alles gut. Aber fassen Sie sich kurz.

    Schreiben, lesen, streichen, lesen, streichen, streichen, warten, noch mal lesen und dann absenden.

    Die Grundrechte (Menschenrechte, Bürgerrechte) sind “unveräußerliche” Schutzrechte des Bürgers gegen staatliche Übergriffe.
    Parteien ist es nach der Verfassung VEBROTEN, die Bürgerrechte vom Wesensgehalt zu verändern und damit auch, sie außer Kraft zu setzen.

    Artikel 3,3 GG Minderheitenrecht

    In dieser und allen westlichen Verfassungen haben Individual-, Minderheiten und Menschenrechte eine bevorzugte Stellung inne. Das Minderheitenrecht dürfen die Parteien nicht antasten, weil sie damit die Opposition abschaffen.

    Die ratifizierte Menschenrechtscharta geht der Verfassung VOR!

  5. andi pi 22. Januar 2022 at 19:20

    ob das volksbegehren 1 mio. unterschriften schafft, weiß ich nicht. eine andere art von direktdemokratischer de-facto-abstimmung steht derzeit aber bei weit über einer million: wir haben nämlich momentan rund 1,65 mio. über-15jährige ohne “aktives impfzertifikat” (wie’s heutzutage im orwellschen neusprech heißt). die 3 jahrgänge davon, die vom zwang zur spritze befreit sind, machen vielleicht um die 50.000 aus -> bleiben rund 1,6 mio.

    auf wie viel kann dieser wert bis mitte märz sinken? novavax (valneva wird bis mitte märz wohl noch kaum zugelassen sein) wird diese zahl um einiges reduzieren, die angst vor geldstrafe/pfändung sicher auch. aber dass diese zahl mitte märz deutlich unter 1 mio. betragen wird, kann ich mir recht schwer vorstellen. und so wichtig ich demonstrationen und volksbegehren auch finde, aber ich glaube, DAS wird die entscheidendste “teilnehmerzahl” sein, um dieses versklavungsgesetz wegen praktischer/logistischer unumsetzbarkeit zu fall zu bringen.

    was den meisten irgendwie gar nicht mehr auffällt: noch bis vor kurzem war die hauptbegründung für diesen maßnahmen-irrsinn die auslastung der intensivstationen. die spielt mittlerweile gar keine rolle mehr. es geht nur mehr um die “inzidenz”. wir haben stufe-5-maßnahmen, die ab 600 ICU-fällen hätten gelten sollen. wir haben aber derzeit weniger als 200 ICU-belegungen (mit sinkender tendenz), was sich sogar unterhalb der stufe 1 befindet.

  6. tsha li 22. Januar 2022 at 19:18

    idee gefunden als leserbrief auf zackzack , von mir geringfügig ergänzt…….

    impfpflicht – wenn unrecht zu recht wird, wird (kreativer) widerstand zur pflicht
    warum schlagen wir sie nicht mit ihren eigenen waffen……….???

    sie wollten es doch so, dass befreiungsatteste nur durch einen amtsarzt ausgestellt werden dürfen.
    damit ist vorhersehbar, dass der  impfzwang an der inkompetenz der regierungsverantwortlichen und ihrer amtlich befugten gehilfInnen scheitern wird .

    denn wenn möglichst viele betroffene impfskeptikerInnen (möglichst schon vor dem 2. februar) um einen beratungstermin beim zuständigen amtsärztlichen organ  per einschreibbrief  zwecks feststellung einer impfunfähigkeit/ impfbefreiung ansuchen, werden die ca 250 amtsärztInnen (und mit ihnen die vor- und nachgelagerte verwaltung) mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit wieder einmal komplett überfordert sein.

    der eingeschriebene antrag für diesen termin sollte jedenfalls bis auf weiteres  reichen als nachweis, um eine kündigung, diskriminierung oder bestrafung durch ein exekutivorgan abzuwenden, denn schließlich ist es dann ja nicht unsere schuld, dass wir den erhofften termin noch nicht bekommen haben………

    da weder mit einer zeitnahen terminvergabe noch mit einer antwort des jeweiligen amtsarztes (aufgrund dieser überlastung)  tatsächlich gerechnet werden kann, führt sich damit die möglichkeit einer bestrafung bereits beim exekutivorgan ad absurdum.

    zeigt sich ein exekutivorgan unbeeindruckt, keinesfalls zahlen, sondern möglichst  höflich auf anzeige bestehen.

    und sollte jemand tatsächlich zeitnah einen solchen amtsärztlichen termin erhalten, dann besteht eine amtsärztliche pflicht,

    1/ von jede(m) antragsteller eine umfassende medizinische anamnese zu erstellen (vorerkrankungen, subjektiv erlebte nebenwirkungen nach dem 1., 2., 3. stich etc.),

    2/ darauf bezogen eine umfassende aufklärung über mögliche unerwünschte nebenwirkungen  und eine risikoabwägung dazu im vergleich mit omikron vorzunehmen,

    3/ und schließlich auch über die haftung (?) der republik für allfällige impfschäden  umfassend aufzuklären….
    .
    und vielleicht ist es in einem solchen fall auch sinnvoll, zusätzlich auf die einschlägigen ROTE HAND BRIEFE hinzuweisen, von denen man bislang zumindest in den nachrichten  so gut wie gar nichts erfahren konnte, die es in diesem zusammenhang aber tatsächlich gibt….

    eigentlich kann ich mir so nur schwer vorstellen, dass euch unter diesen  umständen eine amtsärztliche impfbefreiung verweigert wird…….

    bitte auch an interessierte weiterleiten….

  7. Hans im Glück 22. Januar 2022 at 18:17

    Ein, wie ich meine, interessanter Beitrag auf yt. Bestätigt das, was hier schon vor Dezember 2021 kommuniziert wurde.

    “Nebenwirkungen nach mRNA Corona Impfung – Studie in Circulation
    1.320.401 Aufrufe • 15.12.2021 • Blutwertveränderungen nach Corona Impfung – Studie in Circulation”

    Erstaunlich, das das da noch stehen darf.

  8. Gabriele 22. Januar 2022 at 17:59

    Na ja, ich will nicht weiter orakeln, aber es ist trotzdem so: Wenn mit einem Volksbegehren und 100.000enden Unterschriften ein Verfassungsgesetz (!) gegen die Impfpflicht gefordert wird, KANN der VerfGH das wohl kaum ignorieren. Deutlicher geht es doch nicht…bitte doch einmal den Text des Begehrens lesen. Und online braucht es zur Unterschrift nur einen Klick.
    Es wäre mehr als traurig, wenn “das Volk” jetzt doch alles lemminghaft hinnimmt…oder?

    • Klaus C. 23. Januar 2022 at 1:17

      Ja klar, sehe ich auch so, auch wenn ich oben meinte , dass es erstmal nichts bringt. Unterstützen soll man es auf alle Fälle. Ich werde es jedenfalls tun. Besser als einfach hinnehmen ist es auf alle Fälle. Wahrscheinlich werden dann am Ende alle Aktionen IN SUMME den Erfolg bringen.

  9. Paul 22. Januar 2022 at 16:59

    Gabriele
    22. Januar 2022 um 16:10 Uhr
    “Heute schon Bericht – Fragestunde mit Nehammer floppte….hat nicht einmal 70.000 Zuseher interessiert”
    Kann es sein dass dieses ganze Thema kaum mehr jemand interessiert.
    Hab mir gerade eben den Live Stream der MFG Kundgebung in Wien angeschaut. 70 Zuschauer auf Youtube.
    Demo Graz: 60 Zuschauer auf Youtube. Ausser denen die vor Ort sind scheint sich Keiner dafür zu interessieren
    Ich teile die Meinunung des Herrn Klaus C. Bis der VGH aktiv wird ist die Sache gelaufen.
    Immer und immer wieder das gleiche Vorgehen wird nichts ändern. Sorry !

    • Rosa 22. Januar 2022 at 19:42

      Man erkennt Ihr Bemühen, der gestellten Aufgabe nachzukommen.

  10. Cora 22. Januar 2022 at 16:33

    Das findet kein Ende! Eine möglicherweise noch leichter übertragbare Untervariante von Omikron wird in Großbritannien aufmerksamer beobachtet. Die britische Gesundheitsbehörde stufte die Variante namens BA.2, eine spezielle Ausprägung der Omikron-Mutante, als “Variante unter Beobachtung” ein. Grund ist der Verdacht, dass BA.2 noch leichter übertragbar sein könnte als die Urform der Omikron-Variante, die auch BA.1 heißt. Bislang seien in Großbritannien 426 Fälle von BA.2 bekannt, hieß es am Freitagabend von der Behörde. Unklar ist außerdem, wo die Variante als erstes aufgetaucht sein könnte. Es seien auch Fälle aus Dänemark, Indien, Schweden und Singapur bekannt – der Großteil davon in Dänemark mit mehr als 6.400 Fällen.

    Politiker fangen Aufgaben an und die werden nicht beendet. Erst sinnlose Impfungen und dann die Gs Regeln für die Katz. Jetzt eine PCR-Testung sollen nur Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sowie Hochrisikopatienten und Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe erhalten. Was kommt noch? Bleiben wir gespannt.

  11. Gabriele 22. Januar 2022 at 16:10

    Das kann sie ruhig…aber der VerfGH wird es nicht können. Sie scheinen nicht zu verstehen.
    Es ist nicht so, dass die Rechtsordnung bzw. Verstöße dagegen auf Knopfdruck wieder zu verändern sind…das sehen wir doch schon zwei Jahre lang. Es wird seine Zeit brauchen, leider – aber diese steten Tropfen werden den Stein höhlen und uns auch von dieser Unrechtsregierung befreien. Heute schon Bericht – Fragestunde mit Nehammer floppte….hat nicht einmal 70.000 Zuseher interessiert…

  12. Rudolf 22. Januar 2022 at 15:55

    Die Regierung wird mit diesem Volksbegehren genauso umgehen wie mit den Einwänden gegen die Impfpflich: Nicht einmal ignorieren…

  13. Gabriele 22. Januar 2022 at 15:30

    Das Volksbegehren ist deshalb nicht “unwichtig”, weil es dem VerfGH bei künftigen Klagen auch die Volksmeinung kundtut. Man unterschätze das bitte nicht. Wer an die Nebengesetze geht, der stimmt indirekt einer Impfpflicht zu.
    Wollen wir das?? Das wäre ja wohl das ganz und gar falsche Signal.

    • Peter Pan 22. Januar 2022 at 16:44

      Warum nicht das Volksbegehren unterstützen und gegen alle an die Impfpflicht gekoppelten Nebengesetze vorgehen? Letzteres wäre sogar nützlich, weil man damit die Erpressung über die Impfpflicht und das Ziel der Erpressung aufzeigen kann.

    • Hanna 22. Januar 2022 at 18:15

      Ich bin mit Ihnen d’accord.

      Auch wenn das Volksbegehren – wie die meisten Vorgängerpetitionen – im Parlament wieder nach dem Motto “gesehen, abgelegt, vergessen” behandelt wird, kann es immerhin – bei sehr hoher Beteiligung – ein sehr deutliches, starkes Signal iZm Beschwerden / Initiativanträgen vor dem VfGH darstellen:

      Das VOLK ist damit NICHT EINVERSTANDEN.

  14. Schlosser hana 22. Januar 2022 at 15:19

    Hallo meine Freundin und ihr Ehemann 3 Fach geimpft nach Rückkehr aus USA erkrankten an omikron, ich bin ach für eigene Dauer imunität ohne „Impfung“die keine Garantie verspricht und keine impfpflicht

  15. Peter Pan 22. Januar 2022 at 15:00

    Alle Spritzmittel gegen SARS-CoV-2 haben eins gemeinsam: Mit ihnen werden die gefährlichen Stachelproteine des Virus in den Körper der Menschen gespritzt. Die Datenbanken der Länder, der EMA (EU) und der CDC (USA) sind voll von Berichten über schwere Gesundheitsschäden und Todesfällen durch die Spritzmittel. Die Krankheitsbilder des Virus finden sich natürlich aus in den Krankheitsbildern der Spritzmittel wieder, weil die Ursache dieselbe ist. Hinzu kommt die Gefährdung durch die Gentechnik und die Zusatzstoffe, die als Teil der Spritzmittel eingesetzt werden.

    Reicht das nicht, um die Verantwortlichen endlich mal wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung und Mord zu belangen?

  16. federkiel 22. Januar 2022 at 14:16

    Viel wichtiger wäre eine Sammelbeschwerde beim VGH

  17. Klaus C. 22. Januar 2022 at 13:58

    So unterstützenswert das ja ist, bringen wird es wenig. Das hätte ggfs VOR der Verabschiedung des Gesetzes VIELLEICHT etwas gebracht. Jetzt ist es dafür zu spät. Das Volksbegehren bedeutet nur, dass sich das Parlament in einer Anfrage damit beschäftigen muss. Das Parlament HAT sich letzten Donnerstag damit beschäftigt und mit 130 zu 33 Stimmen (!!!) FÜR die Impfpflicht entschieden. Wieso also sollten sie das kurze Zeit später wieder ändern? Sorry, aber es ist reichlich naiv anzunehmen, dass das auch nur irgendetwas bringt. Schlauer wäre es, mit Volksbegehen an die Nebengesetze zu gehen. z.B. ein Begehren, dass untersagt wird, Einschränkungen am öffentlichen Leben in Bezug auf den Impfstatus zuzulassen. Oder ein Begehren gegen eine generelle Einführung und Verwendung des digitalen Impfpasses etc. Das würde dem Ganzen das Wasser abgraben.

    • federkiel 22. Januar 2022 at 14:20

      @ Klaus C., gute Idee, an die Nebengesetze…….. zu gehen

    • Hanna 22. Januar 2022 at 15:28

      “… bringen wird es wenig” –

      respektive gar nichts.

      Denn das sich im totalitären Gehabe gefallende WIENER 🎡 REGIME hat kürzlich seine feste Absicht bekundet, an 2G weiterhin – zwecks Erhöhung der “IMPFMOTIVATION” – festzuhalten, jedenfalls das gesamte Jahr 2022, und keinesfalls zu lockern, bevor nicht Phase III – rastermäßige Ausforschung von widerspenstigen “Ungespikten” und allen zu solchen per Dekret alias VO erklärten – abgeschlossen sei.

      Interna aus Gesprächsnotiz bei Besprechung der sogenannten Regierung – via Whistleblower.

      https://report24.news/gerald-markel-2g-bleibt-als-strafe-fuer-impfverweigerung-bestehen/

    • Peter Pan 22. Januar 2022 at 15:57

      Bzgl. der Zertifikate, egal ob man sie Impfpass, Green Pass, Super Green Pass, EU Green Pass oder Freedom Pass (Griechenland) nennt, könnte man die Rechtmäßigkeit dieser Ausweise anzweifeln. Die werden zwar über die EU, die Länder und Behörden verteilt. Aber es sind keine amtlichen Dokumente. Die Kontrolle über das Zertifikatesystem ist in der Hand von Konzernen wie IBM und Microsoft, die wiederum von einer kleine Gruppe von Personen kontrolliert werden. Wenn alle Macht vom Volke ausgehen soll, dann wären diese Zertifikate nicht zulässig.

      Besonders interessant wird es, wenn die Zertifikate als Grundlage eines neuen Währungssystems eingesetzt werden (Norbert Häring zeigt das anhand von Unterlagen der Firma Thales auf). Damit würde ein Staat die Kontrolle der eigenen Währung in die Hand von ein paar kriminellen Superreichen außerhalb des Staates ohne Repräsentation durch die Bürger des Staates legen.

      Die totale Kontrolle über alle Menschen und die Währung ist das Juwel des Raubrittertums.

  18. Egon Erwin 22. Januar 2022 at 13:05

    Die semantische Retusche muss endlich beendet werden, denn Definitionen sind für den zukünftigen Diskurs wichtig und es wäre unklug Begriffsbestimmungen bloß als eine Frage der Wortbedeutung oder das Bemühen um Genauigkeit als kleingeistig abzutun.
    Um für die zukünftige Diskussion eine methodische Abhandlung zu diesem Thema aufbauen zu können, sollten wir die von den Pharmakonzernen, Politikern, medizinischen Einrichtungen und Medien irreführend und skrupellos verwendete Bezeichung „Impfung“ konsequent ablehnen.
    —–es ist eine experimentelle Genmanipulation
    Sowohl in der Argumentation als auch in der juristischen Bewertung macht es einen gewaltigen Unterschied, ob Menschen geimpft oder experimentell einer genbasierten Behandlung unterzogen werden.

    • Hanna 22. Januar 2022 at 13:47

      Genau das kritisiere ich seit langem und weise bei jeder Gelegenheit darauf hin:

      Bei diesen Injektionen handelt es sich keineswegs um “Impfung” – nicht einmal annähernd.

      Ein gewaltiger Unterschied zur Wirkweise wie auch Schadenspotential!

      Die Hersteller selbst – siehe Produktblätter und Unterlagen zu den jeweils Bedingten (!) Zulassungen – bezeichnen diese ihre Substanzen ausdrücklich nicht als “Impfstoff”, sondern beschreiben ihre Präparate als GEN-technische Therapeutika.

      Falschbezeichnung ist hier – wo es, angesichts horrender Opferzahlen post Spikung / Genspritze, um Leben und Tod geht – nicht nur schlichtweg irreführend, falsche Sicherheit vortäuschend, sondern gefährlich.

    • Hanna 22. Januar 2022 at 17:57

      Erg.:

      Der ADAC schließt – https://www.adac.de/produkte/versicherungen/unfallversicherung/ueberblick/ – Deckung von durch »angeordnete Massenimpfungen« entstandenen Schäden explizit aus:

      »Die Unfallversicherung leistet nicht bei folgenden Unfällen: (…) Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen.«

      Im Zuge der medialen Aufmerksamkeit bzgl. dieser Formulierung, welche »Impfgegnern in die Karten spielt«, wird nun betont (nw.de), laut ADAC sei dieser Passus schon seit 2007 Teil seiner Versicherungsbedingungen.

      Prof. Stefan HOMBURG am 20.1. auf twitter:

      »Der ADAC hat seine Klauseln angepasst. Wer das nicht versteht, dem ist nicht zu helfen.«

      Man sollte sich wieder die Bedingungen seines Versicherers anschauen, was aktuell so alles vom Versicherungsschutz ausgenommen ist.

      Grundsätzlich ist allerdings – da es sich hier erwiesenermaßen nicht um »Impfungen« handelt, sondern um GEN-basierte EXPERIMENTELLE Behandlungen – die Frage, ob und was Versicherungsgesellschaften betreffend SCHÄDEN aufgrund massenhaft ANGEORDNETER HUMANEXPERIMENTE geregelt haben.

  19. Gabriele 22. Januar 2022 at 12:57

    Sie finden einen Link unter keine-impfpflicht.at – Website
    Ich weiß nicht, warum das ständig unter dem Teppich gehalten werden soll…

  20. Heinz 22. Januar 2022 at 12:49

    Ich finde es ein wenig merkwürdig, warum es im Artikel keinen Link zu diesem Volksbegehren gibt.

  21. Gabriele 22. Januar 2022 at 12:41

    Na bitte, danke für die Bestätigung, dass die Arbeit von Höllwarth & Scheer großartig ist….wem das den Beitritt zu deren Plattform nicht wert ist, soll es eben lassen. Man kann ihre Videos ja auch auf youtube sehen – nur erfährt man eben nicht alle Details, die man am Ende brauchen wird, um auch mit einem Einspruch erfolgreich zu sein.
    Die Menschen übersehen, dass auch die Arbeit solcher Anwälte, die das NEBEN ihrem Tagesgeschäft erledigen, ein Minimum wert sein muss. Ich vermute, dass da von mancher Seite viel Neid entsteht und das ist traurig. Wir sind an einem Punkt, wo ALLE – auch Anwälte – zusammen und nicht gegeneinander arbeiten müssen. Höllwarth & Scheer suchen auch bereits andere Anwälte, die Ihnen in den Bundesländern helfen!

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