Bedenkliche Änderungen in Arzneimittel- und Gentechnikgesetz: Liberalisierung von Gentherapien und Privatisierung der Kontrolle klinischer Prüfungen

28. Dezember 2021von 9,4 Minuten Lesezeit

Gentechnik ist eines der großen Hoffnungsgebiete der pharmazeutischen Industrie. Mit den derzeit in den westlich orientierten Ländern als Covid-Impfung verwendeten Präparaten, werden Menschen einer Gentherapie unterzogen. In Österreich und anderen Ländern soll das verpflichtend eingeführt werden. Aber offenbar will man Gentechnik Präparate in Zukunft vermehrt einsetzen und deshalb muss die klinische Prüfung solcher Präparate deutlich erleichtert werden.

Von Peter F. Mayer

Im österreichischen Parlament liegt ein Änderungsantrag unter 1289 d.B. zum Arzneimittelgesetz und Gentechnikgesetz auf, der offenbar auch Verfassungsbestimmungen betrifft. Er zielt darauf ab die Einschränkungen bei der Verwendung von GVO (Gentechnisch Veränderte Organismen) als Humanarzneimittel aufzuheben. Was bisher verboten oder zumindest stark eingeschränkt war, wird nun erlaubt, ohne dass es noch besondere Vorschriften für Kontrolle und Überwachung gibt.

Der zweite Schwerpunkt ist die de facto Privatisierung der Kontrolle und Überwachung von klinischen Prüfungen. Der Staat „spart“, indem alles was bisher an Regelungen zu behördlichen Überwachung von klinischen Prüfungen vorgeschrieben war, an von den Arzneimittelherstellern einzurichtende „Ethikkommissionen“ übertragen wird. Eine wenig erfreuliche Vorstellung, wenn bedenkt wie pharmafreundlich die Bioethik-Kommission agiert. Die Bestimmungen über die Information von Patienten und „informierte Zustimmung“ werden bis zur Wirkungslosigkeit verwässert. Paragraphen über Meldung von Nebenwirkungen werden einfach gestrichen.

In der Folge einige Auszüge aus den geplanten Änderungen. Einschränkend möchte ich anmerken, dass es hier nicht um wissenschaftliche, sondern um juristische Fragestellungen handelt, die nicht mein hauptsächlicher Fokus sind. Da aber bisher noch niemand öffentliche Aufmerksamkeit auf diese Änderungen gerichtet hat, will ich die Diskussion darüber anstoßen.

Gravierende Änderungen im Gentechnikgesetz

In dem Gesetzesantrag sind die Änderungen des Gentechnikgesetzes am Schluss angeführt. Da sie mir aber als der Hauptgrund der Übung erscheinen, befassen wir uns zuerst damit.

Erlaubt werden durch Neufassung :

  • Anwendung von GVO (Gentechnisch veränderten Organismen) für therapeutische Zwecke
  • die Erhebung von Daten durch gentechnische Analysen

Es entfallen dagegen so ziemlich alle Schutzbestimmungen bezüglich Gentherapie am Menschen, meist durch ersatzlose Streichung dieser Worte.

Im Paragraph 74 fallen dann so ziemlich alle Einschränkungen. Bisher galt:

„§74. Eine somatische Gentherapie am Menschen darf nur nach dem Stand
von Wissenschaft und Technik

1. zum Zwecke der Therapie oder der Verhütung schwerwiegender Erkrankungen des Menschen oder

2. zur Etablierung hiefür geeigneter Verfahren im Rahmen einer klinischen
Prüfung (§ 76)

und nur dann durchgeführt werden, wenn nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ausgeschlossen werden kann, daß dadurch eine Veränderung des Erbmaterials der Keimbahn erfolgt. Ist nach dem Stand von Wissenschaft und Technik das Risiko einer Veränderung des Erbmaterials der Keimbahn nicht völlig auszuschließen, so darf die somatische Gentherapie nur angewendet werden, wenn dieses Risiko von dem von der Anwendung der somatischen Gentherapie zu erwartenden Vorteil für die Gesundheit dieses Menschen überwogen wird, und nur bei Menschen, die mit Sicherheit keine Nachkommen haben können; Zellen der Keimbahn eines auf diese Weise behandelten Menschen dürfen nicht zur Herstellung von Embryonen außerhalb des Körpers einer Frau verwendet werden.“

Jetzt heißt es lapidar, dass Genetische Analysen und Anwendung von GVO zu therapeutischen Zwecken zu genehmigen sind, natürlich nach Prüfung.

Es ist wirklich ein Treppenwitz der Geschichte, dass sich jetzt gerade die Grünen für die Gentechnik stark machen.

Erhebliche Änderungen im Arzneimittelgesetz

Zunächst in der

Produkt- und Gebrauchsinformation neu:

„Ist das Arzneimittel nicht dazu bestimmt, direkt an den Patienten abgegeben zu werden, oder bestehen hinsichtlich des Arzneimittels gravierende Verfügbarkeitsprobleme, so kann das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen auf Antrag des Inhabers der Genehmigung für das Inverkehrbringen, vorbehaltlich von Maßnahmen, die es zur Gewährleistung der menschlichen Gesundheit für notwendig hält, von der Verpflichtung absehen, dass die Gebrauchsinformation bestimmte Angaben aufweisen muss. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen kann zudem ganz oder teilweise von der Verpflichtung absehen, dass die Gebrauchsinformation in deutscher Sprache abzufassen ist.“

Cool, damit wird die „informierte Zustimmung“ mangels verständlicher Information schon mal erschwert, insbesondere wenn die Gebrauchsinformation leider nur in koreanischer Sprache verfügbar ist.

Wegfall von Schutzbestimmungen

Und wie beim Gentechnikgesetz fallen einschränkenden Bestimmungen, die dem Schutz der Patienten dienen:

§28. (1) Klinische Prüfungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn
1. sie erwartungsgemäß die Zielsetzungen des § 2a Abs. 1 erfüllen,

2. Angaben über relevante physikalische und chemische Daten oder biologische Eigenschaften sowie über die angewendete Arzneimitteltechnologie vorliegen und

3. aussagefähige Ergebnisse nichtklinischer Prüfungen vorliegen, die entsprechend dem jeweiligen Stand der Wissenschaften durchgeführt wurden.

(2) Die Planung und Durchführung klinischer Prüfungen hat unter
Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes entsprechend dem Stand der
Wissenschaften und nach den Grundsätzen guter klinischer Praxis zu erfolgen….

§ 29. (1) Bei der Planung, Anlage und Durchführung klinischer Prüfungen sind die gesundheitlichen Risken und Belastungen für den Prüfungsteilnehmer so gering wie möglich zu halten.

(2) Die klinische Prüfung von Arzneimitteln darf nur durchgeführt werden, wenn die Risken, die mit ihr für den Prüfungsteilnehmer verbunden sind, gemessen an der zu erwartenden Bedeutung des Ergebnisses der Prüfung für die Medizin vertretbar sind und die nicht auszuschließende Gefahr einer Beeinträchtigung der Gesundheit des Prüfungsteilnehmers
1. nicht erheblich ist oder
2. überwogen wird von dem von der Anwendung des Arzneimittels zu erwartenden Vorteil für seine Gesundheit.

(3) Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf an Patienten nur durchgeführt werden, wenn
1. Ergebnisse von klinischen Prüfungen an gesunden Probanden vorliegen, es sei denn, das Prüfpräparat darf gemäß Abs. 2 Z 1 an gesunden Probanden nicht geprüft werden oder die Prüfung am gesunden Probanden läßt kein aussagekräftiges Ergebnis erwarten, und
2. die Anwendung des Arzneimittels nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft angezeigt ist, um bei dem Patienten, an dem die klinische Prüfung durchgeführt werden soll, die Krankheit oder deren Verlauf zu erkennen, sie zu heilen oder zu lindern oder ihn vor weiteren Krankheiten zu schützen.

§ 30. Die klinische Prüfung von Arzneimitteln darf an gebärfähigen Frauen, mit Ausnahme der Fälle des § 44, nur durchgeführt oder fortgesetzt werden, wenn vor und in ausreichender Wiederholung während der klinischen Prüfung das Nichtvorliegen einer Schwangerschaft festgestellt wird.“

Alles offenbar störende Schutzbestimmungen für die Industrie. Die Bestimmungen tauchen entweder in stark verwässerter Form wieder auf, der Großteil entfällt jedoch einfach.

Ein neuer Passus betrifft und erlaubt die Gentechnik:

„Verfahren zur Genehmigung einer klinischen Prüfung

§ 31. ….

(6) Soweit im Rahmen der klinischen Prüfung eine Anwendung von GVO zu therapeutischen Zwecken im Sinne des § 4 Z 24 GTG erfolgt, gelangt zusätzlich §74 des Gentechnikgesetzes (GTG), BGBl. Nr. 510/1994, zur Anwendung. Der Antrag gemäß § 74 GTG ist spätestens gleichzeitig mit der Antragstellung an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu stellen. Die Genehmigung gemäß Abs. 2 kann unter der Bedingung erteilt werden, dass mit der klinischen Prüfung erst begonnen werden darf, wenn die Genehmigung gemäß § 74 GTG vorliegt.“

Neu: Private Ethikkommissionen

„Ethikkommissionen für die Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln
§ 32. (1) Ethikkommissionen für die Beurteilung klinischer Prüfungen von Arzneimitteln haben die durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Frauen festgelegten besonderen Anforderungen zu erfüllen. Diese Verordnung hat insbesondere
1. die organisatorischen Rahmenbedingungen,
2. die für die Beurteilung der erforderlichen umfassenden Erfahrung maßgebenden Umstände, und
3. die internen qualitätssichernden Maßnahmen zu berücksichtigen.

(2) Ethikkommissionen, die eine Tätigkeit im Rahmen dieses Bundesgesetzes anstreben, haben dies dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unter Nachweis der nach Abs. 1 und § 33 geforderten Voraussetzungen zu melden. Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat die Ethikkommissionen, die die Voraussetzungen nach Abs. 1 und § 33 erfüllen, auf der Homepage des Bundesministeriums kundzumachen.“

Die „Ethik“kommissionen können offenbar völlig frei und geheim operieren.

„(7) Die Mitglieder der Ethikkommission sind in Ausübung dieser Funktion an keine Weisungen gebunden.
(8) Für die Mitglieder der Ethikkommission und zusätzliche Experten besteht
Verschwiegenheitspflicht, ….“

Praktisch alle Bestimmungen zum Schutz der Teilnehmer an klinischen Prüfungen entfallen oder werden stark abgeschwächt. Informierte Zustimmung ist in der bisherigen Form nicht mehr nötig. Das sind die Bestimmungen die ersatzlos gestrichen werden, oder durch wenig wirksame ersetzt werden:

„§ 38. (1) Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf, sofern §§ 42, 43 und 43a nichts anderes bestimmen, nur durchgeführt werden, wenn der Prüfungsteilnehmer durch einen Arzt oder Zahnarzt über Wesen, Bedeutung, Tragweite und Risken der klinischen Prüfung aufgeklärt worden ist und der Prüfungsteilnehmer seine Einwilligung hiezu erteilt hat.
(2) Die Einwilligung im Sinne des Abs. 1 darf jederzeit widerrufen werden. Sind für die Durchführung der klinischen Prüfung mehrere Einwilligungen erforderlich, so darf die klinische Prüfung an diesem Prüfungsteilnehmer nicht fortgesetzt werden, wenn auch nur eine dieser Einwilligungen widerrufen wird.

§ 39. (1) Aufklärung und Information müssen sowohl mündlich als auch schriftlich gegeben werden. Die Information muss klarstellen, dass die Ablehnung, an der klinischen Prüfung teilzunehmen, oder das Ausscheiden aus der klinischen Prüfung zu einem beliebigen Zeitpunkt ohne nachteilige Folgen, insbesondere für die weitere medizinische Versorgung des Prüfungsteilnehmers bleibt.

(2) Wenn ein Prüfungsteilnehmer nach umfassender Aufklärung in die Teilnahme einwilligt, muss seine Einwilligung in schriftlicher Form festgehalten
werden. Die Einwilligung muss datiert und mit der Unterschrift des Prüfungsteilnehmers abgegeben werden. Sofern der Prüfungsteilnehmer dazu nicht in der Lage ist, muss die Einwilligung vor einem Zeugen abgegeben werden, der die Einwilligung durch seine Unterschrift zu bestätigen hat.

(3) Die Prüfungsteilnehmer sind über den Zweck und den Umfang der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu informieren. Dabei sind die Prüfungsteilnehmer insbesondere darauf hinzuweisen, dass Daten 1. durch den Monitor, während eines Audits und während einer Inspektion durch die Behörde geprüft werden können und 2. pseudonymisiert an den Sponsor weitergegeben werden

Meldung von Nebenwirkungen

Ebenfalls entfallen die bisher vorgeschriebenen Meldung von Nebenwirkungen. Hier die aktuellen Bestimmungen:

„Meldungen über schwerwiegende Nebenwirkungen
§ 41e. (1) Der Sponsor hat dafür zu sorgen, dass alle wichtigen Informationen über mutmaßliche unerwartete schwerwiegende Nebenwirkungen, die im Rahmen der selben klinischen Prüfung im Inland oder im Ausland aufgetreten sind.“

All diese Änderungen liegen im Sinne eines neoliberalen Kapitalismus. Bestimmungen, die die Menschen schützen werden gekippt. Aufgaben des Staates zum Schutz seiner Bürger werden ausgelagert an die, die von der Umgehung von Schutzbestimmungen profitieren.

Noch ist es Zeit sich mit Stellungnahmen zu Wort zu melden. Bisher sind erst 474 Stellungnahmen auf der Webseite des Parlaments vermerkt. Ich hoffe, dass noch mehr und vor allem besser fundierte Kritik an den geplanten Änderungen kommen, als ich sie hier zu leisten vermochte.

Wie sich immer deutlicher zeigt, entstand durch die Gentechnik Präparate zur millionenfachen Impfung nicht wieder gutzumachender Schaden und entsteht noch weiterhin. Durch das Covid-19-Impfpflichtgesetz soll die Akzeptanz von gentherapeutischen Maßnahmen erzwungen werden. Durch die oben beschriebenen Änderungen sollen Entwicklung und Anwendung weiterer Gentherapien erleichtert und gefördert werden unter Reduzierung des Schutzes vor Fehlbehandlung für die Menschen. Auf dem Teller, im Essen, bleibt Gentechnik, zumindest vorläufig, weiterhin verboten.

Bild von Jeyaratnam Caniceus auf Pixabay

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Stellungnahme zum Initiativantrag von ÖVP/Grüne zum Covid-19-Impfpflichtgesetz

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23 Kommentare

  1. Wolfgang Schafferer 11. Januar 2022 at 15:42

    Sehr geehrte Damen und Herren, es wird mehr und mehr offensichtlich dass die Politik den arbeitenden Bürger mit diversen Mitteln wie Genmanipulierten Arzneien, Impfungen, Gesetzen zur Enteignung des Eigentums usw. krankmachen und enteignen will um sich und ihre Gesinnungsgenossen zu bereichern.
    Dagegen protestiere ich auf das Schärfste und lehne jedwede Änderung und Verwässerung der bestehenden Richtlinien ab.
    Wolfgang Schafferer

  2. Andi-CD 2. Januar 2022 at 23:49

    Die Formulierungen erinnern an das TTIP – möglichst uneindeutig und nur interpretierbar für eine Handvoll Anwaltskanzleien weltweit, die man leicht bestechen kann.

    Es ist KEIN Kapitalismus, auch kein neoliberaler, sondern eine Form des Sozialismus. (Korporatismus)

    Warum?

    Es handelt sich um einen modernen Sozialismus, der schon im Faschismus Mussolinis geübt wurde: große Firmen kaufen Politiker, die beschließen Gesetze, die den Firmen die Konkurrenz vom Hals schaffen.

    Genau wie beim Great Reset.

    Klaus Schwab, George Soros und der Rest haben die gekauften Politiker sogar “ausgebildet” (young global leaders), um einen Weltsozialismus zu errichten, dessen Ziel die Verelendung der Massen ist.

    (Lit: Igor Schafarewitsch, Der Todestrieb in der Geschichte)

    Denn das Ziel JEDES Sozialismus ist die Verelendung der Massen. Das 20. Jahrhundert beweist es: 1 Mrd Menschenleben hat der Sozialismus ca gekostet.

  3. robert hartberger 2. Januar 2022 at 15:57

    Ja es ist alles wahr leider schlafen die meisten und realisieren nicht ihre Selby Abschaffung

  4. Dieter Müller 29. Dezember 2021 at 14:51

    Ich sehe die Entwicklung mit großer Sorge. Wir sind an einem Punkt angekommen, wo die Würde des Menschen so viel wert ist wie die Rechte der Tiere in der (industriellen) Landwirtschaft.

    Dass die Entwicklung gewollt ist und mit aller Gewalt (!) erzwungen wird, kann man unter anderem an den Rollen von Personen darstellen. Da ist in Deutschland beispielsweise eine Frau Buyx, die den Vorsitz des deutschen “Ethikrats” hat und sich für die Zwangsimpfung mit einem “Impfstoff” ausspricht, der über eine experimentelle, gentechnische Manipulation menschlicher Zellen im Körper jene Stachelproteine von SARS-CoV-2 erzeugt, die sowohl bei erkrankten als auch bei “geimpften” Menschen zu schweren Schäden und zum Tod führen. Frau Buyx geht buchstäblich über Tote, um ihre politischen Absichten durchzusetzen.
    https://www.ethikrat.org/mitglieder/

    Die Schäden, die die Stachelproteine verursachen, sind wohl bekannt. Dass die “Impfung” nicht funktioniert, ist ebenso belegt. Einzig über die Wirkung zur Vermeidung schwerer Fälle wird mit stetig gegen Null fallenden Wirkungsdauern gepredigt. Was nicht absehbar ist, sind die Langzeitfolgen für die Menschen. So ist beispielsweise die Integration der Boten-RNS des “Impfstoffs” in die DNS der “Geimpften” möglich und bereits nachgewiesen worden. Was das für die Zukunft bedeutet, kann nach einem Jahr noch niemand absehen. Zur Erinnerung: Der Contergan-Skandal lief über 4 Jahre, bis endlich die Reißleine gezogen wurde.

    Diese Frau Buyx sitzt ebenfalls in einem “Ethikrat” der WHO und hat dort zusammen mit anderen Personen eine Leitlinie für die Manipulation des menschlichen Erbguts veröffentlicht. Die nennt sowohl die gentechnischen Experimente, die Impfpflicht und das Ändern des menschlichen Erbguts “ethisch” vertretbar und spricht sich eindeutig dafür aus. Da kommen wir ganz schnell jenseits dessen, was im Dritten Reich angerichtet wurde.
    https://web.archive.org/web/20211130210759/http://www.get.med.tum.de/aktuelles

    Ich denke, dass es andere Personen in anderen Ländern mit ähnlichen Rollen gibt. Gegen solche Wahnsinnigen müssen wir vorgehen, aber auch gegen die Größenwahnsinnigen dahinter, wie die Herren Bill Gates und Klaus Schwab.

    Ich hoffe, dass alle betroffenen Menschen gemeinsam, insbesondere die, die sich gegen SARS-CoV-2 mit den derzeitigen “Impfstoffen” “impfen” lassen, sich der Gefahren und der neuen Entwicklung bewusst werden. Auf die Politiker können wir nicht mehr hoffen; die halte ich für vollkommen korrupt und durchgedreht.

  5. almo604 29. Dezember 2021 at 7:21

    Erst kommt die Impfpflicht, dann die Euthanasie, Zwangssterilisation etc.

    Merke: Wölfe schützt man, Menschen spritzt man.

  6. Lucy Foltyn 28. Dezember 2021 at 21:35

    Es ist an der Zeit diesen Wahnsinn zu stoppen !!!
    Die Stellungnahmen zu diesem unsäglichen Gesetz bewegen sich Richtung 80 000. Bravo!!
    Auch nicht gefallen lassen muss man sich die miesen Beschimpfungen von unseren Hr. Vizekanzler Kogler.
    Der Mensch weiß nicht mehr was er sagt. Der spürt sich selbt nicht mehr.
    Ich werde ihm diese Woche noch einen Brief senden und gleichzeitig eine Verteileraktion starten.
    Ich lasse mich nicht als Neofaschistin, Demokratiefeindin, Neonazi und Staatsverweigerin direkt aus dem Parlament beschimpfen weil ich meine RECHTE aus der Verfassug wahrnehme, auf die Straße gehe und demonstriere gegen ein Gesetz das Tausende ins Unglück stürzt.
    Er besitzt sogar die Frechheit und spricht von ” die spazieren” in UNSEREN Städten!!
    Ich und viele fragen sich daher” wem diese Städte gehören”
    Unserer Regierung? Gehören ihnen jetzt auch noch nunsere Körper für medizinische Experimente???
    Mir reicht`s!

  7. Petra 28. Dezember 2021 at 20:48

    Hat man im Rahmen der ersten Stellungnahmen zum Covid-Impfpflicht-Gesetz mitbekommen, dass sich Hinweise auf etwas häufen, was sich Nürnberger Codex nennt? Glauben die Herrschaft wirklich, dass sich an dem Verstoß gegen diesen Bestandteil des Völkerrechts was ändert, wenn man ein weiteres Gesetz schnell so anpasst, dass es auch dagegen verstößt?
    Es ist wirklich höchste Zeit, diesen ganzen Irrsinn zu stoppen. Vor allem gilt es dringend, die Einhaltung des Nürnberger Codex wiederherzustellen, bevor die europäische Oberärztin, die gerade noch rechtzeitig vor Ausrufung der “Pandemie” an die Spitze der EU gesetzt wurde, diese Richtlinie außer Kraft zu setzen versucht … was ihr doch hoffentlich misslingen möge.

    • Charlott 29. Dezember 2021 at 1:25

      @Petra
      Da hat mir doch der Facebook-(Meinungs-)Faktenprüfer auf einen Post über diese mögliche Abschaffungswilligkeit der EU-Oberlehrerin-(muss erwachsenen Menschen vorführen, wie man sich die Hände wäscht)-Ärztin geschrieben, dass noch kein einziges Land diesen N. Kodex anerkannt hat. Also ist das gar nicht nötig, dass diese Person den außer Kraft setzt. Der lässt sich beliebig NICHT anwenden.

  8. magerbaer 28. Dezember 2021 at 16:30

    Die Patentierbarkeit von Gentechnik ist kommerziell lukrativ, garantiert aber keine Erhöhung der medizinischen Intelligenz. Denn die natürlichen menschlichen Regelungskreise sind in ihrer Komplexität auch von den führenen Forschern immer noch viel zuwenig verstanden, um da mit lokalen Manipulationen überschaubar verantwortbare Wirkungen erwarten zu können.
    Man sieht es an den Nebenwirkungsstudien zu den mRNA-Spritzen: Da kommt es plötzlich an ganz unterschiedlichen Stellen zu Auswirkungen, welche die Modellierer so nicht einkalkuliert hatten, und dann wundern sie sich auch, warum die ersten Spritzen an Kindern nur wenige Antikörper auslösen.
    Wenn man da nur wegen Geld- und Machtgeilheit in einem Neuland herumstochert, von dem man noch nicht viel mehr als die Außengrenze kennt, dann dient man nicht dem Fortschritt, sondern einer zerstörerischen Dummheit inklusive Korruptions- und Lügenmentalität, mit der man über die unterwürfige Verdummungspresse dann auch jedes Mal erklären muß, warum zumindest der übernächste Booster dann ganz bestimmt an die Ziele kommen wird, die man der Menschheit schon seit langem für milliardenhohe Geldgarantien versprochen hat.
    Nur weil man Computer schon recht gut optimieren kann, ist man noch lange nicht für medizinische Optimierungen kompetent. Falsche Versprechungen und falsche Gefahrenprognosen sind nur Teile einer viel umfassenderen Falschheit. Bei dieser leistet dann jeder Mittäter seinen Beitrag nicht zu zur Gefährdung auch der eigenen Gesundheit, sondern auch zu weiteren Pervertierung der menschlichen Entfaltungsmöglichkeiten inmitten von immer mehr Lügenvertretern.
    Im Falle einer Privatisierung der Kontrollen klinischer Prüfungen wird ihnen dann ja vielleicht auch noch die Funktion des Nebenwirkungs-Verschleierungs-Magiers als steuerlich besonders förderungswürdig anerkannt.

  9. Bürger 28. Dezember 2021 at 15:09

    Ist Österreich jetzt zu einer vollkommenen Bannanenrepublick verkommen oder war das schon immer so?

    • Peter 28. Dezember 2021 at 18:24

      Österreich, seit dem Ende der Monarchie, war immer ein bisschen Operettenstaat, aber zur Bananenrepublik wurde es erst in den letzten Jahren. Früher war es recht ordentlich. Wirklich schade um dieses schöne Land, auf das man vor noch nicht allzu langer Zeit “stolz” sein konnte…vielleicht kann man noch was retten..

  10. Peter 28. Dezember 2021 at 13:53

    Die Gentechnik und ihre Anwendung hat grundsätzlich noch keine bösartige Intention, sondern ist zunächst einmal Teil des Wesen des naturwissenschaftlichen bzw., materialistischen und szientistischen Denkens. Erst wurde eine auf bestimmte Vorraussetzungen reduzierte Welt vorgestellt, um sie der Beherrschung besser zugänglich zu machen, und dann wendet sich das Ganze auch gegen den Menschen selbst, der in seiner Körperlichkeit ja auch ganz einfach als ein Stück Natur betrachtet werden kann. Bei allen Vorteilen, die so eine Sichtweise bietet, bleibt aber die Frage, ob und warum es Grenzen dieser Selbstanwendung gibt (geben soll), und welche nicht-technischen Aspekte moralisch-philosophischer Art da auch noch hineinspielen.
    Noch problematischer wird es natürlich dort, wo diese Grenzen aus rein geschäftlichen Interessen fallen bzw. wenn man mit anderen Gesellschaftssystemen (i.e. China) konkurrieren muss und möchte. Letztlich geht es aber wahrscheinlich fast zwangsläufig in Richtung Transhumanismus.
    Der Mensch kann seinen einmal eingeschlagenen (Denk-)weg aus eigenem Anspruch heraus gar nicht mehr verlassen, so scheint es…

  11. quantumonly 28. Dezember 2021 at 13:41

    Das ist doch aus der Landwirtschaft bekannt.
    Erst wird mittels Kunstdünger der Boden ruiniert, dann kommen Herbizide und Pestiziude, wenn das alles nichts mehr bringt kommt als letztes die Gentchnik zum Einsatz.
    Die Tierwelt in der Landwirtschaft ist zu rund 80 % schon eliminiert, jetzt kommt der Mensch dran.

    Drastisch? JA
    Realistisch? JA

  12. Lorbach 28. Dezember 2021 at 13:10

    Über Gentechnik wurde schon vor vier Jahren viel diskutiert. Wir erinnern uns an Dolly als erstes geklontes Säugetier der Welt das bekannteste von allen. Starb am 14. Februar 2003.
    Schon 1996 hat man daran getüfftelt und mir geht langsam ein Licht auf, der lieber im Dunkel geblieben wäre.
    Jetzt mit der Gentherapie und mit “Deckname Impfung” durch die Pandemie, ist es eine willkomme Gelegenheit damit zu beginnen für die pharmazeutischen Industrie. Meine befürchtung ist auch das Gentechnik Präparate in Zukunft vermehrt eingesetzt werden und somit die klinische Prüfung solcher Präparate deutlich erleichtert wird. Deshalb werden Gravierende Änderungen im Gentechnikgesetz alles in den Schatten stellen, was wir als Leben kannten. Gut, dass ich keine Kinder habe, denn ich würde mir das nie verzeihen, sie in so eine abstoßenede Welt geboren zu haben und ihrer Zukunft beraubt zu haben. Hierzu gibt es keine Stellungnahme für Interpretation und Kritik, um keine neue Diskussion zu starten.
    Die Gentherapie und das Klonen sind erstmals neue Gebiete, die in der Gentechnik noch nicht vollständig entwickelt sind. Die Methoden sorgen für viele Diskussionen und Fragen. Wissenschaftler sind empört darüber, wie manche seiner Kollegen damit umgehen. Beide Verfahren bringen viele Vor- aber auch Nachteile mit sich, die die Weiterentwicklung solcher Verfahren in Frage stellt.
    Damit die Therapie eine anhaltende Wirkung zeigt muss der Patient diese Therapie ein Leben lang anwenden, da die eingeführten Gene nach einer bestimmten Zeit inaktiv werden. Deshalb ist sie in Deutschland unter ethischen Aspekten und aus Sicherheitsgründen gesetzlich verboten.
    Die Gentherapie Covid19 ist eigentlich für eine Krebsforschung gedacht, um Tumore zu hemmen. Auch in Infektionskrankheiten (Corona-Viren) wo sich virale Genen dauerhaft vermehren. Man möchte das Virus hemmen und auszuschalten. Man versucht also mit der Impfung die Infektion zu vermeiden, was nicht möglich ist und somit Lebenslang werden Menschen eine Spritze bekommen müssen. Aussichtlos! Sackgasse.
    Das was Covid-Impfung genannt wird, mit allen aktuell dafür verwendeten Stoffen, erfüllt genau diese Kriterien und ist also eine experimentelle Gentherapie. Weil das aber niemand wissen soll, wird man für die Verwendung dieser Begrifflichkeit auf vielen Social-Media Plattformen sanktioniert und gesperrt. Ist mir auch schon passiert.

    • Charlott 28. Dezember 2021 at 13:35

      Sobald irgendetwas Neues an Medikamenten oder Therapien entwickelt oder entdeckt wird, kommt sofort der Zusammenhang mit der zukünftigen Aussicht auf eine Krebsheilung, ist Ihnen das schon aufgefallen? Egal ob gefälscht oder zusammenhanglos (wie bei diesen Betrügern aus Augsburg), dann fließen die Forschungsgelder. Es gab auch bei diesen mRNA Krebstherapien nur Misserfolge. Vor vielen Jahren hat sich gentechnisch produziertes Insulin als weniger wirksam herausgestellt, als das konventionell produzierte. Wie der Stand heute ist, habe ich leider nicht mehr verfolgt. Aber auch diese Diabetiker wurden oder werden schon lange „genmanipuliert“.

    • Johannes+Schumann 28. Dezember 2021 at 14:17

      Meine Befürchtung ist, dass gute Impfstoffe, die sich seit Jahrzehnten bewährt haben, jetzt ausgetauscht werden gegen diesen neuen, brandgefährlichen Mist. Man sieht es doch in der Lebensmittelbranche, wo ständige bewährte Produkte mit einer “neuen Rezeptur” auf den Markt kommen, was die Kunden anfänglich auf die Palme bringt, aber hinterher keine Korrektur erfolgt. Für den Kunden gibt’s keinen Vorteil, aber der Hersteller erhöht die Marge um ein paar Prozent. Die Herstellung der bewährten Impfstoffe kostet erheblich mehr als dieser neue Kram, wenn man mal Patentgebühren außer Acht lässt.

      Ich gönne den Unternehmen natürlich die Erhöhung der Marge durch klügere und effizientere Produktionsverfahren, aber eben nicht zu diesem Preis, denn es wird unserer Gesundheit schaden. Es wird das Vertrauen der Patienten in die Medizin untergraben, da ja niemand nachprüfen kann, was nun wirklich in der Ampulle ist. Darunter wird die Impfbereitschaft dauerhaft leiden, sodass die sinnvollen Impfungen nicht mehr gemacht werden.

      Die Mehrfachimpfstoffe zeigen auch, was der Nachteil ist, wenn es eine Impfpflicht gibt, aber die Produzenten sich auf die Mehrfachimpstoffe eingestellt haben. Eigentlich müsste der Staat in so einem Falle die Produktion von Einzelimpstoffen garantieren, sodass man sie für bestimmte Sonderfälle bereithält. Ich kenne jemanden, der in den 80ern in Schweden zu einer Masernparty geschickt wurde, weil das dort so üblich war. Ob er die damals erworbene Immunität nachweisen kann, bezweifle ich. Sollte er jetzt Kindergärtner werden, dann müsste er zur Spritze, aber dann gibt es jetzt nur den Fünffachimpfstoff und dann bekommt er das komplette Paket ab. Ich weiß nicht, ob das so klug ist.

    • Charlott 28. Dezember 2021 at 15:33

      @Johannes+Schumann
      Ich stimme Ihnen in Vielem zu. Dennoch wäre es für Sie vielleicht ein AHA-Erlebnis, wenn Sie sich umfassend und fundiert über die “gute(n) Impfstoffe, die sich seit Jahrzehnten bewährt haben” kundig machten. Die Impfschäden, die hier leider nur in ganz geringem Umfang, nach jahrelangem Rechtsstreit, anerkannt werden (in der DDR waren es mehr, da viele Impfungen Pflicht waren, da war der Staat in Regress), oder die Allergien, Autoimmunerkrankungen, ADHS etc. schießen durch die Decke. Das liegt sicher nicht nur an den Ackergiften, ich wurde auch in den 60iger und 70iger Jahren massiv dadurch vergiftet (DDT), dennoch haben die “bewährten” Impfungen bei mir eine lebenslange Autoimmunschädigung ausgelöst (z.B. durch die ach so wichtige TBC-Impfung, die nach Jahren sogar vom Markt genommen worden ist, wo ich ein paar Tage danach einen massiven Gelenkrheuma-Anfall erlitt). Merck zahlt für Betrug mit Impfstoffen (Masern oder Mumps, ich weiß es nicht mehr) ein paar Milliardchen Peanuts-Dollar Strafe und macht mit dem Vertrieb und dem Einnehmen von vielen Aber-Miliardchen Doller weiter, bis die nächste Strafzahlung fällig wird, wenn jemand klagt. Die durch Masern erworbene lebenslange Immunität lässt sich auch durch ein ärztliches Attest nachweisen (haben wir uns besorgt), dass diese Krankheit durchgemacht worden ist, sofern die Unterlagen noch vorhanden sind. Könnte man aber anhand von Arztrechnungen oder KK-Unterlagen sicher noch belegen oder auch eidesstattlich versichern. Lesen Sie vielleicht mal das Buch von Dr. Buchwald – Impfen, das Geschäft mit der Angst. Darin wird sehr gut verdeutlicht, wie jede Impfaktion die Krankheitsfälle, gegen die geimpft wurde, in die Höhe schnellen ließen, z.B. Kinderlähmung (auch hier wurde Mitte der 60iger eine gnadenlose Angstkampagne betrieben: Schluckimpfung ist süß – Kinderlähmung ist grausam, ich glaube, die sind sogar mit Autos durch die Städte gefahren und haben per Lautsprecher die Menschen zum Impfen aufgefordert). Der nächste Hype war dann in den 80igern die Impfung gegen Zecken, von überall her grinsten einen riesige Zecken an, es gab Faltblätter und Poster allenthalben, die Leute ließen sich reihenweise impfen, und glaubten – hahaha – jetzt wären sie gegen Borreliose geschützt.

  13. Gabriele 28. Dezember 2021 at 12:27

    So ist es…über kurz oder lang wird es keine “normalen” Medikamente mehr geben – nur noch Gentechnik-Dreck.
    Und zeitgleich will man die Naturheilkunde zerstören, das Wissen auslöschen und lächerlich machen.
    Es ist ein ungeheuerliche weltweite Entwicklung, die zu nichts weniger als unserer langsamen Vernichtung führen wird. Wenn man es erkennt, wird es zu spät sein. Außerdem wird man diese Therapien ohnehin nicht allen verabreichen, sondern nur dem Teil des Volkes, den man als überflüssig erachtet…

    • Charlott 28. Dezember 2021 at 12:33

      Und was überflüssig ist, konnte man schon an der Priorisierungsliste für die COVID-Gen-Injektionen ablesen – beginnend mit den Menschen mit Trisomie 21, Alten, Kranken, Behinderten und gleich auch noch dem dazugehörigen Pflegepersonal. Übrigens so gut wie konform mit den „damaligen“ Euthanasie-Vorgaben.

    • Bananita 28. Dezember 2021 at 15:07

      Ja, drr Gedanke ist naheliegend, jedoch gebe ich zu bedenken, dass das Probleme sind, die in erster Linie die westliche Hemisphäre und ihre Vassalenstaaten betreffen. Es gibt nämlich inzwischen eine ganze Reihe Länder, die ganz andere gesellschaftliche Ideale verfolgen und wo auch viele kluge Menschen leben, die es, teils mit Sorge, teils mit Genugtuung, beobachten wie die westlichen Staaten immer weiter im Chaos und Totalitarismus abdriften. In China oder Indien würde jedenfalls niemand zulassen, dass westliche Pharmakonzerne diktatorisch darüber bestimmen welche Heilmethoden angewendet werden dürfen (sie versuchen es dennoch immer wieder…). Auch in Lateinamerika und Afrika ist Naturheilkunde weit verbreitet, da man sich oft die teuren Medikamente gar nicht leisten kann, oder man ist schon aufgrund vorangegangener Menschenversuche insgesamt sehr skeptisch.

      De facto ist es jedenfalls so, dass die USA und insbesondere Europa, Scheinriesen sind, die sich hinter der hochgerüsteten NATO verstecken und das Bündnis dafür missbrauchen, um unliebsame Regime zu terrorisieren. Wir haben sonst nicht mehr viel, was wir der Welt anbieten können, deshalb sollen unsere Bauern immer leistungsfähiger werden und auch die Pharmaindustrie muss gepampert werden. Ich habe neulich gelesen, dass Biontech zuletzt 5% zum gesamtdeutschen BIP beigetragen hat. Ein einziges Unternehmen, was mit Hilfe der Steuerzahler aufgebaut wurde und ein Medikament auf den Markt gebracht hat, was mehr Schaden als Nutzen bringt – alles eben dank Gesetzesänderungen, wie das hier im Beitrag besprochene.

      Keine Ahnung wie wir aus dieser Nummer raus kommen solange die Mehrheit glaubt, dass Geld die Mittel heiligt und dabei grosszügig hinweg sieht wie Bürger zu blossen Verbrauchern degradiert werden, die bewusst dumm gehalten werden, nur damit sie weiter konsumieren. Die Vorstellung, dass Steuern der Preis für eine egalitäre und zivilisierte Gesellschaft sind, ist jedenfalls aus der Mode gekommen und so leben wir seit nun mehr 20-30 Jahren von dem, was die Generationen vor uns geschaffen haben und erschaffen damit eine lebensfeindliche Dystopie, die so nur in die Selbstzerstörung führt.

  14. Charlott 28. Dezember 2021 at 12:27

    Passt. Die Fähigkeit für eigene Nachkommenschaft ist doch schon durch die COVID-Injektionen unmöglich gemacht. Dann ist der Rest obsolet. Ich hoffe, dass Ihr Aufruf eine Unzahl von Einwendungen initiiert. Wie konnte das Satanische nur so schnell die Oberhand erringen?

    • Elke 28. Dezember 2021 at 13:45

      Das erscheint nur so… Daran wurde schon seit Jahrzehnten gearbeitet. Und die große Schlafherde begrüßt es
      freudig….Bin ich froh, daß ich schon so alt bin!

    • Gretchen 28. Dezember 2021 at 16:44

      Danke für ihren Beitrag! Wie sieht es derzeit und bei der Impfpflicht mir der
      Soziale Unverträglichkeit aus?

      Siehe: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010826

      § 63. (1) Soziale Unverträglichkeit von Erzeugnissen gemäß § 54 Abs. 1 liegt vor, wenn auf Grund sachlicher Grundlagen anzunehmen ist, daß solche Erzeugnisse zu einer nicht ausgleichbaren Belastung der Gesellschaft oder gesellschaftlicher Gruppen führen könnten, und wenn diese Belastung für die Gesellschaft aus volkswirtschaftlichen, sozialen oder sittlichen Gründen nicht annehmbar erscheint.
      (2) Die Bundesregierung hat auf Vorschlag des Bundesministers für Gesundheit und Frauen das gewerbsmäßige Inverkehrbringen solcher Erzeugnisse gemäß § 54 Abs. 1 durch Verordnung zu untersagen, deren Inverkehrbringen eine soziale Unverträglichkeit erwarten läßt.

      (3) Der Bundesminister für Gesundheit und Frauen hat nach Anhörung der Gentechnikkommission einen Vorschlag gemäß Abs. 2 zu erstatten, sobald abzusehen ist, daß solche Erzeugnisse in Österreich gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht werden könnten.

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