Mit dem Argument der Geldwäsche plant die deutsche Regierung einen leichteren Zugriff auf Informationen über Immobilieneigentum zu bekommen.
Das deutsche Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der das bestehende Geldwäschegesetz von 2017 erneuern soll. Geplant ist, dass der Entwurf das aktuelle Geldwäschegesetz ab dem 10. Juli 2027 ersetzt. Dabei folgt man den EU-Vorgaben entsprechend dem Geldwäschepaket von 2024, das man nun umsetzt. Laut Ministerium ist es die bisher weitreichendste Reform in diesem Bereich. Der Entwurf soll noch vor Jahresende ins Kabinett.
Mit der Reform werden Behörden erweiterte Befugnisse bekommen. Verdächtige Geldflüsse sollen schneller gestoppt und Konten vorübergehend gesperrt werden können. Doch es geht weit darüber hinaus: Sofortmaßnahmen der Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll dürfen bis zu zehn Werktage dauern. Der Zugriff auf Bankschließfächer kann für bis zu fünf Werktage blockiert werden. Kontenabrufe werden ausgedehnt, unter anderem auf Kryptowertekonten und Konten mit virtuellen IBANs; EU-weite Register sollen stärker vernetzt werden. Personenbezogene Daten aus dem Transparenzregister dürfen an zuständige Behörden übermittelt werden.
Besonders brisant ist die geplante Zentrale Zugangsstelle für Informationen über Immobilien. Sie soll ab dem 10. Juli 2029 ihre Arbeit aufnehmen. Dabei werden elektronisch Daten zu Grundstücken, Eigentümern, wirtschaftlich Berechtigten und Kaufpreisen gebündelt. Sie stellt dies dann den Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden unmittelbar zur Verfügung. Dadurch sollen Behörden Immobilien- und Kontodaten leichter zusammenführen können.
Für Unternehmen kommen schärfere Prüfungen hinzu, teilweise auch vor Ort. Gewerbliche Barzahlungen sind bereits EU-weit auf 10.000 Euro begrenzt, noch bleiben private Zahlungen zwischen natürlichen Personen außerhalb beruflicher Tätigkeit aber ausgenommen.
Begründet wird all dies mit dem Kampf gegen organisierte Kriminalität. Man nennt etwa einen Geldwäscheschaden für 2025 von 1,5 Milliarden Euro. Zehn Jahre nach der Enthüllung um die Panama Papers sind diese Argumente aber nicht besonders schlagkräftig. Man verteidigt sich: Für normale Gehaltseingänge oder Rechnungen entstünden Bürgern keine neuen allgemeinen Pflichten; die Daten würden nicht öffentlich.
Doch das Misstrauen ist wohl groß: Kontosperren bei Verdacht sind schon heute möglich, der Entwurf verschärft und formalisiert sie. Selbst eine vorübergehende Sperre kann den Alltag empfindlich stören. Die zentrale Immobilien-Zugangsstelle schafft eine staatliche Datenbasis über Eigentumsverhältnisse, die Behörden schnell und umfassend nutzen können. Damit wird der Schutz der Privatsphäre ebenso unter Druck gesetzt wie das Eigentumsrecht. Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen warnen im europäischen Kontext seit Längerem vor einer schleichenden Ausweitung der Finanzüberwachung, vor Übererfüllung durch Banken aus Angst vor Bußgeldern und vor der Erstellung von Risikoprofilen, die Unbescholtene treffen können. Unter dem Etikett der Geldwäschebekämpfung wächst der staatliche Zugriff auf private Finanz- und Eigentumsdaten weiter.
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