Historisches Urteil: Infraschall von Windrädern als Gesundheitsrisiko anerkannt

2. Februar 2026von 2,8 Minuten Lesezeit

Ein französisches Gerichtsurteil hat gesundheitliche Schäden durch den von Windkraftanlagen erzeugten Infraschall anerkannt. Ein geschädigtes Ehepaar erhielt eine finanzielle Entschädigung.

Ein französisches Gericht hat in einem bemerkenswerten Urteil einen direkten Zusammenhang zwischen einer Windkraftanlage und gesundheitlichen Beschwerden einer Anwohnerin anerkannt. Das Tribunal judiciaire in Straßburg entschied am 13. November 2025, dass der Betrieb der Anlage „die direkte und sichere Ursache“ für Stress, Angst und unerträgliche Kopfschmerzen der Klägerin darstelle. Das betroffene Ehepaar erhält eine Entschädigung von insgesamt 13.300 Euro (8.300 Euro für die Frau, 5.000 Euro für den Mann).

Der Fall reicht bis 2009 zurück: Kurz nach der Errichtung einer Windkraftanlage entwickelten die Frau und ihr Mann starke Symptome wie Schwindel, Schlafstörungen, Angstzustände und Müdigkeit. Maßnahmen zur Schalldämmung halfen nicht; erst ein Umzug brachte Besserung. Die Anlage stand weiter entfernt als die französischen Vorschriften verlangen.

Der Anwalt Philippe Bodereau führt die Beschwerden auf Infraschall zurück – unhörbare niederfrequente Schallwellen unter 20 Hz. Er nennt das Urteil „historisch“, da es explizit gesundheitliche Schäden durch Windkraft anerkennt, wie Le Figaro berichtet.

Es handelt sich jedoch nicht um das erste solche Urteil in Frankreich – sondern bereits um die dritte Entscheidung dieser Art. Bereits 2021 urteilte das Berufungsgericht in Toulouse (Cour d’appel de Toulouse) zugunsten des belgischen Paares Christel und Luc Fockaert: Sechs Windräder in 700–1.300 Metern Entfernung verursachten Kopfschmerzen, Schwindel, Tinnitus, Herzrasen und Schlafstörungen – das Gericht erkannte das „Wind Turbine Syndrome“ an und sprach über 128.000 Euro zu, inklusive Wertverlust der Immobilie und Schmerzensgeld.

Weitere Fälle, z. B. aus Rennes (2024), bestätigten ähnliche Beeinträchtigungen durch Lärm und Infraschall.

Das jüngste Straßburger Urteil hebt sich allerdings durch die besonders klare Kausalitätsformulierung („direkte und sichere Ursache“) ab und verstärkt die französische Rechtsprechungslinie.

Trotzdem bleibt es ein Einzelfall – und vor allem auf Frankreich beschränkt. In Deutschland und Österreich wurden vergleichbare Klagen bisher meist abgewiesen. Deutschland hat etwa dreimal mehr installierte Windkraftleistung als Frankreich; seine Bewohner sind also potenziell direkter betroffen als die Franzosen.

Warum entsprechende Klagen in Frankreich mehr Erfolgsaussichten haben, ist auf mehrere Gründe zurückzuführen. Wesentlich ist, dass Gerichte auch private Gutachten der Kläger akzeptieren, während sich die Gerichte in Deutschland und Österreich stark auf Studien von Behörden stützen, die der Windkraft das Siegel „sicher und unbedenklich“ ausgestellt haben.

Das Straßburger Urteil könnte dennoch Signalwirkung entfalten. Es zeigt, dass bei starkem individuellem Nachweis (Symptombeginn nach Inbetriebnahme, Verschwinden nach Umzug) gerichtliche Anerkennung möglich ist. Dies könnte dann auch auf die orthodoxe wissenschaftliche Perspektive zur Windkraft zurückwirken.

Mehr zu den Wirkungen von Infraschall in diesem TKP-Buch sowie alles Wissenswerte über die Schäden durch Windparks:

Bild „Windkraft.“ by jens.steinbeisser is licensed under CC BY-NC-SA 2.0.

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Ein Kommentar

  1. Jan 3. Februar 2026 um 9:49 Uhr - Antworten

    Wie sollte man Infraschallfolgen von einer subklinischen Sinusvenentrombose unterscheiden? Die Spritze entwertet sämtliche Gutachten, aber die Gerichte werden natürlich sagen, Long-Covid.

    Der Wertverlust für die Immobilie ist viel erfolgversprechender. Die Bauern werden sich hüten.

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