
Gefahrengut Buch – neue Pflicht zu Kennzeichnung in der EU
Bücher konnten schon immer Gefahr für Leib und Leben bedeuten. Vorrangig betraf dies Autoren, wenn deren Druckschriften den Mächtigen missfielen. Allerdings drohte auch immer wieder Ungemach für Käufer und Leser verbotener Bücher.
Jetzt hat die Europäische Union das Gefahrenpotential von Büchern entdeckt und diese anders als medizinische Produkte und Nahrungsmittel nicht von der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 ausgenommen. Schäden für Konsumenten sollen bei Büchern wahrscheinlicher sein, als bei dem, was wir essen oder uns die Medizin zumutet.
Unklar bleibt bislang, ob das Risiko für Buchkäufer in der Hardware oder den Inhalten verortet wird. Werden „Desinformationen“ als ansteckend eingestuft oder liegt es eher daran, dass Bücher als Wurfgeschosse oder Schlagwaffen missbraucht werden können? Oder vielleicht an den Gesundheitsgefahren durch Papier und Druckerschwärze, da geächtete Bücher immer wieder auch verspeist wurden, um Belastungsmaterial dem Zugriff der Behörden zu entziehen?
Sicher ist nur, dass ab dem 13.12.2024 jedes in Umlauf gebrachte physische Buch auf den Produzenten rückführbar sein muss.
Daher müssen ab diesem Datum auf dem Umschlag Name, Postanschrift, Handelsname und E-Mail-Adresse desjenigen erscheinen, der das Buch in Umlauf gebracht hat. Dies betrifft auch bereits gedruckte Exemplare. In den Lagern der Verlage und Antiquariate sind Orgien mit Klebeetiketten vorgezeichnet. Für zukünftige Exemplare wird es nötig, die Umschlagdaten aller Verlagstitel in den PDF-Dateien für einen Nachdruck anzupassen. Zeit, Kosten und die damit verbundene Umweltbelastung scheinen unerheblich zu sein. Die großen Buchhandelsunternehmen haben den Verlagen bereits angedroht, ein Delisting aller Bücher vorzunehmen, die die neuen sogenannten GPSR-Bestimmungen („General Product Safety Regulations“) nicht erfüllen.
Eigentlich ist die erweiterte Kennzeichnung des Umschlags überflüssig. Auf dem Cover jedes Buches steht immer der Verlag und im Innenteil finden sich im Impressum alle relevanten bibliographischen Daten.
Die Anforderung, weitere Urheberinformationen auf den Umschlag übernehmen zu müssen, scheint auf schnelle Auffindbarkeit und Eliminierung von Büchern durch Lagerroboter abzuzielen. Titel, denen man Verstöße gegen irgendeine Vorschrift bescheinigt, sollen dadurch möglichst schnell und umfassend aus dem Verkehr gezogen werden können.
Niemand hat die Absicht, gedruckte Bücher zu verbieten. Es wird nur einfach so passieren, wenn die jetzt um 1 Jahr verschobene EU-Verordnung EUDR – EU 2023/1115 für „entwaldungsfreie Bücher“ und weitere Auflagen zur vermeintlichen Nachhaltigkeit und Verbrauchersicherheit umgesetzt werden. Die darin geforderte Nachweispflicht der Geodaten des für die Papierherstellung verwendeten Holzes steht in krassem Widerspruch zu den Auflagen für Lebens- und Futtermittel. Im Supermarkt reicht es aus, dass ein Produkt z.B. „für Lidl hergestellt“ wurde und dessen Zutaten „aus Ländern der EU und Nicht-EU“, mithin von diesem Planeten, stammen.
Nur der kleinste Teil der Holzernte wird überhaupt in Papier für Buchseiten verwandelt. Die Masse wird zu Werbeblättern, Wegwerfzeitungen und Verpackungsmaterial. 80% des Holzes für Papier stammen sowieso aus den bekannten Baumplantagen in Schweden und Finnland. Das bei uns inzwischen massenweise anfallende Totholz wird – anstatt es für Buchpapier zu verwenden – energieintensiv exportiert und verheizt oder zu Pressholzplatten verarbeitet.
Die vergangenen 500 Jahre seit der Erfindung des Buchdrucks mit beweglichen Lettern hatten eigentlich gezeigt, dass Bücher vielleicht indoktriniertes Denken gefährden, aber hinsichtlich Ressourcenverbrauch und gesundheitlicher Benützungsrisiken kein gesellschaftliches Problem darstellen. Europäische Wälder sind für den Schiffbau und die Salzproduktion, aber nicht für Bücher abgeholzt worden. Angesichts der Umwelt- und Gesundheitsgefahren anderer menschlicher Aktivitäten gilt dies heute umso mehr.
Jede dieser und noch zu erwartender Auflagen für die Herstellung und Verbreitung von gedruckten Büchern kann nur einem Zweck dienen: dem Ersatz physischer Bücher durch elektronische Ausgaben.
Wenn die unbelehrbaren Leser weiterhin zu 95% ihre Bücher nicht auf einem Monitor lesen möchten, dann muss Gedrucktes eben verschwinden. So wie Brücken und Straßen so lange und so oft gesperrt werden, bis die Menschen begriffen haben, dass sie in ihren 15-Minuten-Communities bleiben sollen. Digitalversionen sind nun einmal einfacher zu überwachen, zu zensieren und bei Bedarf ins Nirwana zu befördern.
Und dann stehen digitale Texte noch leichter jedem Missbrauch durch KI-Systeme offen. Wenn die KI die Bücher eines Autors ausgewertet hat, kann sie ohne Probleme daraus einen neuen Text mit einem beliebigen Verfasser generieren. Schöne Neue Zukunft der „Bücher“ in den Datenwolken. Dies ist keineswegs ferne Zukunftsmusik. Die Vertretungsorganisation für die Rechte der Autoren VG Wort hat bereits eine entsprechende „KI-Lizenz“ für Firmen und Behörden beschlossen, die Texte zum „Training“ von KI-Systemen vorerst nur zur unternehmensinternen Verwendung nützen wollen. Die Autoren sollen diese Unterwanderung des Urheberrechtsschutzes bis zum 27.11.2024 mit der vagen Aussicht auf Erlöse abnicken.
Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.
Dr. med. Gerd Reuther ist Radiologe, Medizinaufklärer und Medizinhistoriker. Er hat 8 Bücher veröffentlicht. Zuletzt „Die Eroberung der Alten und Neuen Welt. Mythen und Fakten“ zusammen mit seiner Ehefrau, der Historikerin Dr. phil. Renate Reuther.
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EU-Entwaldungsverordnung gegen Buchverlage und Forstwirtschaft
Bücher sind durch ISBN & Co, mittels Strichcode auch für Lagerroboter, bestens identifizierbar. Der Buchrücken kann gescannt und zugeordnet werden.
Den Inverkehrbringer, darunter Antiquariate, aufzudrucken, macht nur Sinn, wenn man diesen mit inhaltlichen Auflagen auch nachträglich unter Druck setzen möchte.
Buchversender XY hat 2026 ein Buch aus den 90ern in Verkehr gebracht, dass mRNA als schädlich beschreibt. Damit wurde gegen das Tolles-Impfglück-Gesetz verstoßen!
Wer es sich leisten kann, lege eine Bibliothek aus gebrauchten Büchern an. Gibt es auch auf Topniveau bereits ab 3,- EUR.
Wer bitteschön denkt sich so einen Mist aus? Und warum gehorchen alle?
Zum Gehorchen werden zweifellos erst einmal die Bibliotheken angehalten sein….schöne Aussichten.
Und die Verwertungsgesellschaften werden vielleicht immer weniger für die Urheber, sondern für die andere Seite zu arbeiten beginnen – das ist eigentlich am schlimmsten. Schon bisher haben auch die Verlage gejammert, dass sie nicht hoch genug beteiligt wurden, während den Autoren immer weniger Tantiemen bleiben. Was hier im Hintergrund das eigentliche Ziel ist, zeigt sich (noch) nicht so offen. Aber gut sichtbar ist bereits auf amazon, wie sich unter Büchern, die „independently published“ sind, extremer Mist findet. Da werden offenbar mit Hilfe von KI vor allem im Ratgeberbereich ordentlich verlegte Bücher, unter Fantasienamen zum selben Thema zusammengestoppelt und als Neuerscheinung verkauft. Dann findet man rasch unzählige Exemplare über das gleiche Thema – oft voller Druck- und Rechtschreibfehler. Hier kann man guten Sachbuchautoren leicht das Geschäft vermiesen und in diese Texte selber einbringen, was immer man will. Das ist wohl erst der Anfang von etwas sehr Unangenehmem, das die Qualität von Büchern und deren Wahrheitsgehalt generell senken wird. Und dass die Leute eigentlich nur rund 10 Prozent E-books kaufen, stört sicher auch. Mit dem Argument der Papierersparnis wird dann vorgegeben, künftig weniger Bücher zu drucken, um das Klima und den Wald zu schützen… da wird noch viel passieren.
Jetzt muss auf dem Buch stehen, ob es bei Morawa oder Amazon gekauft wurde.
Das macht nur Sinn, wenn man den Händler (nicht den Verlag) vom gegenständlichen Buch her haftbar machen will.
Ich finde das verwirrend. Ist es nun die Entwaldungsverordnung oder die Produktsicherheitsverordnung, die dem gedruckten Buch den Garaus machen möchte, oder wird?
Und was ist mit Klopapier? Wenn die Angsthasen wieder Hamstern?🤪
Interessant ist, was alles an Produkten ausgenommen ist:
„Human- und Tierarzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere, genetisch veränderte Organismen und genetisch veränderte Mikroorganismen in geschlossenen Systemen sowie Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen, tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, Pflanzenschutzmittel, …….“