Eine politische Brise weht durch deutsche Vereine und Gerichte – Teil II: Urteile von Bundesgerichten und ihre Folgen

15. Dezember 2023von 30,1 Minuten Lesezeit

Der wesentliche Impuls für die politische Brise durch die Vereine (siehe Teil I) wurde durch ein wegweisendes Urteil des BVerfG vom 2. Februar 2023 und seiner Begründung gegeben. Diese Brise durchweht inzwischen die gesamte Gesellschaft mit ihren Institutionen, Ämtern, Gerichten (wie das BVerwG) und den journalistischen Medien des Mainstreams. Es hat in Deutschland bereits totalitäre Züge angenommen.

Zum Verstehen und Bewerten ist es nötig, alles in den nötigen Zusammenhang zu stellen, um nicht einer nur punktuellen oder ahistorischen Sichtweise zu erliegen. Die anwachsende totale Intoleranz (bis hin zur Kriminalisierung) gegenüber nicht mainstreammäßigen politischen oder religiösen Weltanschauungen und politisch unerwünschten wissenschaftlichen Ergebnissen kündigt ein baldiges Ende der Demokratie in Deutschland an.

Das Urteil des BVerfG vom 2. Februar 2023

Die Tagesschau titelte am 28. Februar 2023 online: “Sportverein darf NPD-Mitglied ausschließen”. Weiter heißt es in dem Beitrag: “Das Urteil des Oberlandesgerichts sei mit den Grundrechten vereinbar. Es habe zwischen der Vereinsfreiheit und dem Interesse, nicht wegen einer politischen Überzeugung ausgeschlossen zu werden, abgewogen. Was war da los? Das Bundesverfassungsgericht hatte nämlich am 2. Februar die Verfassungsbeschwerde eines NPD-Mitglieds abgewiesen.

Dieses Urteil hat eine Vorgeschichte zweier Instanzen und zweier Versuche des Vereins, das Mitglied loszuwerden:Der Landesvorsitzende der NPD Hamburg wurde 2016 aufgrund seiner Parteizugehörigkeit aus dem Sportverein, in welchem er seit 2014 Mitglied war, ausgeschlossen”.

Das nennt man ein Exempel statuieren – kein Ruhmesblatt für die deutsche Demokratie und die Toleranz in Sportvereinen. Denn wenn eine Partei nicht verboten und zu Wahlen zugelassen ist, wie die NPD, dann kann es doch sein, daß sie einen Sitz in einem Gemeinderat bekommt. Und die sitzt tatsächlich in ein paar deutschen Gemeinde- und Stadträten. Dann darf ein NPD-Abgeordneter im Gemeinderat zwar die Geschicke der Gemeinde mitbestimmen, aber er darf keinen Fitnesskurs in einem gemeinnützigen Verein besuchen. Gemein ist gemein – da stimmt was nicht mit dem Reim.

Für die dsj (Deutsche Sportjugend) faßte Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte, Deutsche Sporthochschule Köln, das so zusammen:

Das Bundesverfassungsgericht betonte das Recht von Vereinen, über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen. Dieses Recht ergebe sich aus dem Grundrecht der Vereinigungsfreiheit. Die Vereinigungsfreiheit erlaube es privaten Amateur-Breitensportvereinen, sich an der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu orientieren und extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entgegenzutreten.

Bei dieser Interpretation klingt es fast so, als ob die Forderung nach expliziter Orientierung an der fdGO völlig natürlich sei und ebenso das Entgegentreten gegen extremistische, rassistische und fremdenfeindliche Bestrebungen mit sich bringen könne. Nein, das ist ein Extra-Verlangen obendrauf, bezeichnen wir es kurz mit fdGO+; und wenn noch “religiös-fundamentalistisch” dazukäme, soll es hier mit fdGO++ notiert werden. Dieses Obendrauf verletzt unveräußerliche Grundrechte des potentiellen Mitglieds, insbesondere die freie Meinungsäußerung. Kein Verein hat das Recht, seinen Mitgliedern eine bestimmte Gesinnung oder Meinung aufzuzwingen, insbesondere wenn der Verein (laut Satzung) politisch und weltanschaulich neutral sein will. Insofern verletzt der Urteilsspruch des BVerG das Grundgesetz.

Es gibt natürlich Vereine, die aufgrund des Vereinszwecks bzgl. Weltanschauung oder Herkunft nicht neutral sind. Zum Beispiel, gibt es – als Gegengewicht zu den Staatskirchen – einen Verein, der sich “Deutscher Freidenker-Verband e.V.” (DFV) nennt, wo es in der Satzung (2. Vereinszweck) heißt:

Der DFV versteht sich als Interessenvertretung konfessionsfreier Menschen und unterstützt sie in weltanschaulichen, moralischen und sozialen Fragen. Im Deutschen Freidenker-Verband schließen sich Menschen zusammen, die konfessionell nicht gebunden sind und sich tätiger Humanität verpflichtet fühlen. Der DFV tritt für weltanschauliche Toleranz und die Verwirklichung der Gewissens-, Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit ein. Er fordert die strikte Trennung von Staat und Kirche sowie von Kirche und Schule.

Obgleich es sich expressis verbis um einen weltanschaulichen Verein handelt, wird für Toleranz eingetreten. So würde jemand, der sagt, er glaube an einen Gott, nicht aus dem Verein geworfen.

Zweites Beispiel: Die Landsmannschaft der Deutschen aus Rußland e.V. (LmDR) ist eine Interessengemeinschaft von Menschen, die eine bestimmte Herkunft haben: Laut Satzung der LmDR Nds. kann jeder Deutsche ordentliches Mitglied des LmDR werden, der Rußlanddeutscher ist oder als Rußlanddeutscher gilt, wobei Familienmitglieder Mitglieder sind ohne Beitragspflicht; es gibt auch den Status eines außerordentlichen Mitglieds. Ein Ziel des Vereins ist das “Eintreten für die Verwirklichung der Menschenrechte und des Selbstbestimmungsrechtes aller Völker”. In diesem Verein wird Kundgabe der eigenen Gesinnung nicht explizit verboten.

Es ist also vom BVerfG höchstselbst die Büchse der Pandora weit geöffnet worden. Der Vorwurf des kämpferischen Untergrabens der fdGO hätte doch völlig gereicht, weil das strafbewehrt sein würde, wenn konkrete Taten gelistet würden. Nicht einmal das muß in einer Vereinssatzung gelistet sein. Da aber das betroffene NPD-Mitglied hoher Funktionär seiner Partei ist, hätte man bei der Gelegenheit die NPD indirekt als verfassungswidrig erkennen müssen, es sei denn, jener NPDler ist ein aggressiver Untergräber. Denn es heißt laut aktuell gültiger Erläuterung des BVerfG höchstselbst:

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt alleine die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen müssen eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt, sowie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint.

Das sollte auch für einzelne Mitglieder oder Sympathisanten so oder ähnlich gelten. Allein die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen reicht noch nicht aus. Eine bloße Kundgabe ist eine Verbreitung – mehr nicht, also nicht per se aggressiv oder nicht einmal eine Bestrebung” mit Erfolgsaussicht. Ebensowenig würde z.B. die Verbreitung von queerfeindlichen Meinungen keine Einschränkung der Grundrechte zur Folge haben dürfen. Die Abschaffung der fdGO müßte das Ziel der beschuldigten Person sein.

Wir stehen so am Anfang einer epidemischen Welle von Satzungsänderungen in Vereinen, die darauf hinauslaufen, den Mitgliedern eine Bekenntnis zur fdGO abzufordern und ihnen gleichwohl zu verbieten, gewisse Gesinnungen als Meinungsäußerung kundzutun, die überhaupt nicht mit der fdGO kollidieren und erst recht nicht mit den allgemeinen Zwecken eines gemeinnützig Vereins.

Daß nun die Kundgabe extremistischer, rassistischer, fremdenfeindlicher oder eventuell sogar religiös-fundamentalistischer Gesinnung zum Ausschluß führen kann, bedeutet, daß eine offengelegte Meinung verboten wird. Das ist eine völlig neue Qualität, die mit der fdGO nicht kompatibel ist. Das BVerG lädt mit seiner Urteilsbegründung jedoch dazu ein, daß rein politische und weltanschauliche Meinungsäußerungen, die nicht strafbewehrt sind, dennoch willkürlich von Vereinen als Ausschlußgrund geltend gemacht werden können. Statt der bloßen fdGO sollen nunmehr die Verschärfungen fdGO+ bzw. fdGO++ angerufen werden.

In einem gemeinnützigen Sport- oder Tanzverein hat eine festgelegte Weltanschauung als Vereinsziel gar nichts zu suchen. Schlimmer noch, mit fdGO++ versündigt sich die LAG Tanz Niedersachsen als Zusammenschluß von Tanzgruppen und Einzelpersonen und Paaren mit ihrer (vom Amtsgericht noch nicht genehmigten) beschlossenen neuen Satzung sogar an religiösen Weltanschauungen.

Was kommt als nächstes? In Bezug auf die Pflichten der Mitglieder könnten bei der nächsten Erneuerungsrunde von Satzungen klare politische Ansagen zu bezeugen sein, etwa: (i) zum transatlantischen Bündnis stehen, (ii) Bekenntnis zum “Existenzrecht Israels”, (iii) an der Seite der Ukraine stehen, (iv) sich bekennen, im Krieg gegen Rußland zu sein bzw. (v) zu bestätigen, keine Kontakte zu Rußland zu haben. Am besten ist alles schriftlich zu bestätigen, damit später nach Feststellung der “Tat” ein Rausschmiß nach Verstoß automatisch erfolgen kann.

Dabei wird (ii) tatsächlich schon per Erlaß realisiert in Thüringen bei Einbürgerungen. Im Bund will die Ampel-Koalition mit der geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sogar festschreiben, daß “antisemitische” Einstellungen oder Handlungen eine Einbürgerung ausschließen. Dabei gibt es im Völkerrecht kein “Existenzrecht” eines Staates. Entweder ein Staat existiert oder er existiert nicht. Die politische Floskel “Existenzrecht Israels” dient nur dazu, jede harsche Kritik an der israelischen Regierungspolitik umzumünzen in angebliches Leugnen dieses “Existenzrechts”.

Und (v) wurde bereits im Kulturleben mehrfach exekutiert, wo die Kontaktschuld zugeschlagen hatte. Der aktuellste Fall ist der des Stardirigenten Justus Frantz. Das ist Kriegspolitik.

Vielleicht wird man bald alle AfD-Mitglieder und Sympathisanten aus den Vereinen, die meinen auf der fdGO+ stehen zu müssen, rauswerfen. Denn wenn Vereine das Recht haben sollen, den genannten unerwünschten Bestrebungen entgegenzutreten (sofern sie das in ihre Satzungen hineinschreiben), dann wird das auf jedes AfD-Mitglied anwendbar sein, da nach wokem Empfinden sogar mehrere der zugeworfenen abwertenden Adjektive auf die AfD zutreffen würden. Letztendlich würde dann früher oder später etwa in Ostdeutschland mehr als ein Viertel der Bevölkerung sich in einer Art sportlichem Ghetto wiederfinden.

Auch für den Wettkampfsport und Profisport ist leider zu erwarten, daß solche Klauseln konsequent gesetzt werden, wenn es keine Gegenwehr gibt. Im März 2023 verkündete übrigens der Deutsche Olympische Sportbund (im Gegensatz zum IOC) kämpferisch mit Gendersternen:

Der Deutsche Volleyball-Verband (DVV) hat sich dafür ausgesprochen, russische und belarussische Athlet*innen weiterhin von internationalen Wettkämpfen auszuschließen, und zwar mit der Begründung: Die beiden Länder dürfen keine Gelegenheit bekommen, die Teilnahme und Erfolge ihrer Athlet*innen bei internationalen Wettkämpfen zu kriegspropagandistischen Zwecken zu missbrauchen.

Hier wird mit Unterstellungen der Wettkampfsport in einer widerwärtigen Weise mißbraucht. Das steht im völligen Kontrast dazu, daß in der Vergangenheit bei allen illegalen Angriffskriegen (vgl. das Buch ‚Illegale Kriege‘ von Daniele Ganser), die die U.S.A. fast ständig führten und fürderhin führen, niemals US-amerikanische Sportler ausgeschlossen wurden in internationalen Wettkämpfen – es sei denn, die U.S.A. selbst verbot ihnen die Teilnahme in “Feindesland”.

Beim Fußball waren lautstarke Versuche der Ausgrenzung von AfD-Mitgliedern schon länger gang und gäbe. Im Jänner 2018 hieß es:

Die Mitglieder des Hamburger SV e.V. könnten bei ihrer Versammlung am 18. Februar [2018] darüber abstimmen, ob Anhänger der AfD gleichzeitig dem Traditionsklub angehören dürfen”.

In neuester Zeit geht man radikal gegen diejenigen Fußballer vor, die sich für Humanismus und gegen Völkermord, Apartheid, Besatzung und Unterdrückung aussprechen:

Nach dieser Erklärung trennte sich der FSV Mainz 05 endgültig von Anwar El Ghazi. Doch nicht nur das. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen El Ghazi wegen Volksverhetzung. “Gegen den Beschuldigten besteht nach unserer Bewertung der Anfangsverdacht der Störung des öffentlichen Friedens durch Billigen von Straftaten in Tateinheit mit Volksverhetzung durch Verbreiten eines Inhalts”, teilte die Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft mit.

Jeder Sportler, der sich für Humanismus einsetzt und sich nicht im Krieg gegen Rußland und gegen Gaza wähnt, fliegt aus den Vereinen raus und kriegt es mit deutschen Staatsanwälten zu tun. Jeder Rußlanddeutsche und jeder Palästinenser riskiert hierzulande bei einem unbedachten Wort den Rauswurf oder eine Anklage – als ob schon Kriegsrecht herrschte. Und wer ein öffentliches Amt bekleidet, der wird sowieso unter diesen Umständen entlassen.

Überschrittene Rote Linien

Wie konnte sich seit 2020 unter der Großen Koalition und der nachfolgenden Ampel-Koalition der moralische Referenzrahmen innerhalb kürzester Zeit derart verschieben, daß der bürgerliche Humanismus deutscher Eliten in eine Moral des woken Gutmenschentums umschlug und hierdurch Genozid und Vernichtungskrieg in den Bereich des sittlich Möglichen rückten? Sind das nicht möglicherweise Parallelen zu einer vergangenen, viel fürchterlicheren Zeit?

Die Würde des Menschen und sein das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit einerseits und der Humanismus und das Völkerrecht andererseits zeigen Rote Linien auf, die niemals überschritten werden dürfen – von keinem Regierungsmitglied, von keiner Amtsperson. Und sie wurden überschritten, immer wieder: beim 1. Lockdown, bei den Injektionskampagnen gegen Covid, bereits bei der Abstimmung im Bundestag zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen Masern (November 2019) und gegen Covid (Dezember 2021).

Im Bundestag hatte seinerzeit zur 2./3. Lesung des Masernschutzgesetzes der Redner Detlev Spangenberg (AfD), der keineswegs ein Gegner der freiwilligen Masernimpfung ist, deutlich gemacht, daß es überhaupt keine Notwendigkeit für eine Impflicht gab, da schon lange freiwillig 97% der Kinder geimpft werden. Masernfälle gab es pro 1 Million Einwohner ohnehin nur im einstelligen Bereich (z.B. 7,0 pro Jahr gemittelt im Zeitraum 2016-2019), während in Nachbarländern (Frankreich und Tschechien) mit Impfpflicht die entsprechenden Masernfälle zweistellig sind.

Natürlich war diese Impfpflicht nur der Testballon für das, was zwei Jahre später kommen sollte. Der Arzt und Wissenschftler Andreas Sönnichsen nimmt in einem Interview (anläßlich seiner Buchpublikation ‚Die Angst- und Lügenpandemie‘) auch die Masernimpfung als ein Beispiel, wo er nachrechnet, daß die Bilanz von Nutzen (Immunität) zu Risiko (Impfschäden) negativ ist. Dann ist die staatliche Nötigung zur Impfung erst recht durch nichts zu rechtfertigen und ist ein Verbrechen an den Kindern und den jungen Erwachsenen, die in Einrichtungen mit Kindern arbeiten wollen.

Der Schweizer Rechtsanwalt Claudio Zanetti fragte und sagte am 10. Dezember 2023 auf der Pressekonferenz “Gemeinsame Einreichung der Strafanzeige” in Karlsruhe ganz einfache, grundsätzliche Dinge:

“[…] Darf die Regierung tun, was sie getan hat? […] Wenn ein Bundeskanzler sagt, es gibt keine Roten Linien mehr, dann haben wir […] im Grunde einen Putsch. Denn unser Grundgesetz – oder […] bei uns ist es eine Verfassung […] – das ist nichts Anderes als Rote Linien. Und wir müssen die Regierenden und die Mächtigen dazu zwingen, Stellung zu nehmen: ‚Nehmen Sie die Roten Linien ernst oder fangen Sie an zu relativieren?‘ […] (Minute 59:18 bis 1:03:35).

In der Kanzlerpartei (SPD) scheint es ebensowenig irgendwelche Rote Linien zu geben, denn die bloße Feststellung einer Tatsache, die auch die UN nicht verneint, daß bis dato 8679 Kinder in Gaza getötet worden sind, wird dort mit einem Shitstorm aufgenommen:

Tag für Tag wird die Grenze des Erlaubten enger gezogen. Augenblicklich sind es israelische Bomben, die dabei den Takt vorgeben. Eine Hamburger Politikerin macht gerade die Erfahrung, dass man nicht einmal mehr aussprechen darf, was diese Bomben anrichten” (Dagmar Henn).

Wegen der Impfpflicht hat der Rechtsanwalt Ralf Ludwig eine Klage in Karlsruhe eingereicht, siehe das oben angegebene Video auf Odysee, Minute 1:03:36 bis 1:24:43: “[…] Der Staat darf keinen Menschen töten. […] 568 Bundestagsabgeordnete, 15 Mitglieder des Bundesrats, die an diesem Tag abgestimmt haben […], 1 Bundespräsident, der das Gesetz ausgefertigt hat, und 8 Richter vom 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts, die dieses Gesetz nicht gestoppt haben, obwohl sie es hätten stoppen müssen – das sind diejenigen, gegen die die Strafanzeigen heute eingegangen sind.

Diese wären in erster Linie hierzulande die Schuldigen – aber viele andere wären dann auch mitschuldig. Da würden auch die Worte von Sophie Scholl (aus dem II. Flugblatt der Weißen Rose) an die damalige schweigende Mehrheit gerichtet greifen: “Ein jeder will sich von einer solchen Mitschuld freisprechen, ein jeder tut es und schläft dann wieder mit ruhigstem, bestem Gewissen. Aber er kann sich nicht freisprechen, ein jeder ist schuldig, schuldig, schuldig!”.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 14. Juni 2023

Das BVerwG hat am 14. Juni 2023 ein Urteil gefällt. Das Verfahren betraf im Rahmen einer Berufung den Vorwurf, daß sich ein Offizier im Ruhestand im sozialen Netzwerk „Facebook“ durch Äußerungen gegen die fdGO betätigt habe. Das Ruhegehalt des früheren Soldaten wird für die Dauer von 24 Monaten um 1/10 gekürzt; nach Adam Riese macht das insgesamt 1/5 des Jahresgehalts. Dabei muß man sich an dieser Stelle nicht mit den einzelnen Äußerungen jenes Ruheständlers befassen – sie sind emotional und selbst eine vorherige Instanz stellte fest, daß “mehrere Äußerungen nicht ernst gemeint seien; jedenfalls fehle es ihnen teilweise an jeder Logik”.

Der Beschuldigte nannte während des 1. Lockdowns die Bundesrepublik Deutschland als „Diktatur“ und forderte auf, sich von ihr nicht unterkriegen zu lassen. Allein das stelle schon laut BVerwG eine “Schmähung” dar. Der Diktaturvorwurf ist aus heutiger Sicht erst recht nicht falsch, denn die angebliche Pandemie war eine falsche (Betrug durch die WHO, übernommen von EU und Bundesregierung) und die Zwangsmaßnahmen waren unnütz, unangemessen und haben nur geschadet, ja sogar Menschenleben gefordert. Wer das anders sieht, darf auch das tun: Demokratie lebt von These und Antithese.

Der erste Leitsatz in dem Urtel lautet: “Eine verfassungsfeindliche Betätigung früherer Soldaten im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 SG setzt Aktivitäten feindseliger Art voraus. Darunter fällt auch die Diffamierung und Delegitimierung demokratisch gewählter Staatsorgane.

Wenn beispielsweise jemand in Deutschland den Institutionen RKI (Robert-Koch-Institut) und Destatis (Statistisches Bundesamt) wissenschaftlich begründet Lug und Trug bei der Nutzung und Deutung von Statistiken und dem PEI (Paul-Ehrlich-Institut) Manipulation oder Untätigkeit bei der Impfstoffüberwachung vorwirft, dann würde er demnach als Extremist gelten, wenn nicht gleich als “Diffamierer” oder “Delegitimierer” der Staatsorgane.

Es geht dem BVerfG auch darum, ob “eine Äußerung feindseliger Art vorliegt, d. h. auf eine Diffamierung, Delegitimierung oder Demontage eines demokratisch legitimierten Staatsorgans gerichtet ist.” Müßte man nicht ausdrücklich zu Gewalt aufrufen, um ein Staatsorgan zu demontieren, denn von selbst oder durch böse Worte allein, fiele es doch nicht auseinander? Jede scharfe Kritik könnte nach Schlechtdünken als Äußerung feindseliger Art aufgefaßt werden. Alexander Thiele, Professor für Öffentliches Recht, setzt dagegen: „Erst wenn die Kritik keinerlei sachlichen Bezugspunkt mehr hat und es nur noch um die Diffamierung oder Erniedrigung geht, wird die Meinungsäußerung zur Schmähkritik und damit unzulässig“.

Ein einzelner Bürger besitzt gar nicht die Kompetenz, einem Staatsorgan seine Legitimierung zu entziehen, also kann er den Staat gar nicht delegitimieren. Er kann dem Organ sein Vertrauen entziehen und bei der nächsten Wahl eine andere als eine sogenannte Systempartei wählen. Die Absicht, die hinter der Erfindung der Delegitimierung steht, ist eine umfassendere Kriminalisierung abweichender Meinungen. In einem Gastbeitrag für die „Legal Tribune Online“ argumentiert der Staatsrechtler Dietrich Murswiek, daß mit der neuen Extremismus-Kategorie „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ Regierungskritiker zu Extremisten abgestempelt werden.

Mit dem Begriff des „Verächtlichmachens“ habe der Verfassungsschutz einen Gummibegriff gewählt, der sich beliebig biegen lasse, so jener Staatsrechtler. Das “Diffamieren” (wie Schmähen) fällt in die gleiche Kategorie. Das BVerwG stellt als Vorwurf gegen jenen beschuldigten Ex-Soldaten nachdrücklich fest: “Die freiheitliche demokratische Grundordnung für sich umzudefinieren, stelle vielmehr ein besonders perfides Betätigen gegen sie dar.” Ja, wer hat denn in den letzten Jahren die fdGO für „sich“ oder andere umdefiniert?

Das BVerwG behauptet: “Zwar dürfe auch eine demokratisch gewählte Regierung kritisiert, jedoch nicht bei ihrem Tätigwerden gestört oder nachträglich verfolgt werden. Eine Veränderung der Politik sei durch demokratische Wahlen zu bewirken.” Demonstrationen, die eine herrschende Politik ändern wollen und die in den vergangenen Jahren tatsächlich oft verboten wurden, sind also hier gar nicht vorgesehen. Wenn jedoch mutmaßliche Verbrechen seitens der Regierung oder ihrer Einrichtungen begangen worden sind, darf die Bevölkerung nicht bis zu den nächsten Wahlen warten, sondern muß ihre Stimme subito erheben, bevor ein ordentliches Gerichtsverfahren hierzulande oder letztendlich vor dem Europäischen Gerichtshof in Den Haag nach Monaten oder Jahren zustandekommen kann.

Die Brise

Da liegt was in der Luft, wenn sich Vereinsvorstände von schlechten Vorbildern und eigenem Fanatismus offenbar verführen lassen, ihre jeweilige Satzung in Hinblick auf Ausschlußmöglichkeiten zu verschärfen und das noch zynischerweise mit Toleranz zu begründen. Nur vordergründig geht es um das Stehen auf dem (bereits zertrampelten) Boden der fdGO: “Sag‘ mir wo du stehst und welchen Weg du gehst! Wir haben ein Recht darauf dich zu erkennen”, erschallte es aus einem einst bei der fdJ populären Lied des Oktoberklubs. Niemand in einem Verein hat das Recht, ein Mitglied erkennen zu müssen und es zu nötigen, sich ausdrücklich zur fdGO zu bekennen. Die zusätzlichen ideologischen Anforderungen, die neuzeitlich in die Satzungen geschrieben wurden, sind bislang:

  1. Stehen auf der fdGO,
  2. gegen (Links- und Rechts-)Extremismus,
  3. gegen Rassismus,
  4. gegen Fremdenfeindlichkeit,
  5. gegen religiösen Fundamentalismus,
  6. gegen Sexismus und Diskriminierung,
  7. gegen LGBTQIA+ phobische Gesinnung.

Nur einzelne Vereine gingen wohl schon früher bis Punkt 2, einige nun bis Punkt 4 (fdGO+) und die extremen derzeit bis Punkt 5 (fdGO++) und die singulären extremsten bis Punkt 7. Der Punkt 5 ist der beschämenste , weil er den diskriminierten Tiefgläubigen, die (fast) alle nichts Böses wollen, die volle Teilnahme am Leben in der aktuellen Gesellschaft verbaut. Wahrscheinlich ist der religiöse Fundamentalismus nur ein Platzhalter und es ist allein der islamische Fundamentalismus gemeint, den man sich nicht traute auszusprechen, weil das gewiß für den Verein viel Ärger seitens streng gläubiger Muslime einbringen würde, ganz zu schweigen von der winzigen Zahl gewalttätiger Islamisten.

Für die nächste Runde von Satzungsänderungen stünden dann womöglich die Punkte 6 und 7 als Mitgliederverpflichtung an: Da könnte sich der Queer-Beauftragte der Bundesregierung werbend einsetzen, um den scheinbar wachsenden phobischen Bestrebungen gegenan zu wirken. Gibt es denn überhaupt eine solche Phobie? Wer hat Angst vor LGBTQIA+? Viele sind nur genervt angesichts des Getues mit dem Gender-Neusprech. Da mag Ärger im Spiel sein, aber keine Angst, wie in einem Zeitungsartikel behauptet wird (NWZ vom 7.12.2023), wo die Redakteurin eine Welt geformt sehen will, in der Individualität gefeiert wird. Mir wäre lieber, daß Solidarität wieder besungen werden könnte – für eine menschlichere Gesellschaft!

Der Punkt 7 bedarf der Erklärung (s. Teil I). Was heißt insbesondere queer? In Deutschland wird queer häufig als Sammelbegriff für “lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*” verwendet, also für LGBTQI – ohne A (asexuell). Andererseits steht schon der Buchstabe Q für ‚queer‘ in dem Akronym. Es handelt sich dabei also um Selbstreflexivität und damit logisch gesehen um Unsinn. Und manche finden, sie seien Q, aber nicht L, G, B, T, I – es soll halt vage bleiben, etwa wegen zeitweisen Identitätswechsels. Letztlich ist das Feiern angeblicher geschlechtlicher Identitäten eine Ideologie der Individualisierung und Separierung. Als Ideologie ist die Bewegung z.B. in Rußland übrigens verboten. Gegen die stete westliche Propaganda schreibt Gert Ewen Unger gegenan: “Als in Russland lebender Schwuler finde ich das Verbot übrigens richtig.

Für das Erkennen des pauschalen Ausschlußgrundes zählt für ein Vereinsmitglied die bloße Mitgliedschaft in einer entsprechenden Organisation. Das muß der Vorstand natürlich erstmal wissen – aber da ist die deutsche Blockwartmentalität mit Denunziantentum wieder zur Stelle. Oder es zählt das Zeigen (anhand materieller Objekte) der entsprechenden Gesinnung. Das Benutzen eines roten Kaffeebechers aus dem UZ Shop mit einem Spruch von Brecht drauf erfüllte im Verein schon diesen Tatbestand und würde zum Ausschluß führen. Denn die UZ ist eine kommunistische (Wochen-)Zeitung und Brecht war ein “Sympathisant”, der brieflich im Jahre 1953 seine Verbundenheit mit der SED ausgedrückt hatte.

Wer nun meinte, daß doch alles bei einem Vorstand mit Augenmaß und ohne Willkür geschehe, verkennt, daß das ganze Ansinnen an sich schon maßlos und willkürlich ist. Man muß ausloten, zu was diese Paragraphen in der Zukunft oder bereits jetzt mißbraucht werden können. Sie sind nämlich auf Papier oder in Silico gesetzt, um mißbraucht zu werden. Denn es geht ganz klar um den Ausschluß von Mitgliedern, die sich gegen die Regierung positionieren, also gegen die echohafte Mainstreammeinung, wie sie aus jeder Zeitung, Illustrierten und dem Fernsehen schallt. Jene Haßetiketten, die zur Ausgrenzung nun auch im zivilen Bereich führen sollen, sind allen irgendwie politisch unbequemen Menschen zugedacht. Früher war Widerspenstigkeit durchaus noch eine politische Tugend.

Die Winkelzüge kennt man inzwischen nur zu gut von scheinbar kleinen Ergänzungen oder Umformulierungen einiger Paragraphen des StGB, wo die Buchstaben des Gesetzes in der jüngsten Urteilspraxis ins Absurde verdreht wurden, um politisch Unliebsame zu kriminalisieren. Z.B. wurden vermeintlich pro-russische oder pro-palästinensische öffentliche Äußerungen bereits strafbewehrt mittels solcher Paragraphen des StGB.

Daß Gemeinnützigkeit über kurz oder lang nur durch eine lange Liste von vorgeschriebenen Mitgliedsausschlußkriterien politischer und weltanschaulicher Natur gewährt werden wird, steht zu befürchten, angesichts der zahlreichen freiwilligen Helfer und nützlichen Idioten. Wo jetzt noch das Nudging reicht, folgt später der Zwang. Das beträfe dann zunächst die Vereine. Schließlich gerieten möglicherweise auch andere Dienstleister oder Organisationen ins Visier. Die Tendenz ist jedenfalls totalitär und das nicht so ferne Ziel könnte sein, Regierungskritiker so weit wie möglich vom öffentlichen Leben auszuschließen – bevor man sie schließlich interniert. Deswegen sollte als Warnung die Geschichte nach 1933 überhaupt und genauer konsultiert werden, z.B anhand des Buches ‚LTI: Notizbuch eines Phililogen‘ von Viktor Klemperer.

Dennoch ist es selbst bei der derzeitigen (Un-)Rechtsprechung keineswegs klar, daß ein Verein, bei dem es nicht um Glaubensfragen als Vereinszweck geht, ohne weiteres einen religiösen Fundamentalisten ausschließen darf. Das wäre im Falle der neuen diskriminierenden niedersächsischen LAG-Tanz-Satzung, so sie denn amtlich würde, gegebenenfalls juristisch zu überprüfen. Vereine sind ein wichtiger Teil des öffentlichen Lebens, und in kleineren Orten haben manche Tanz- und Sportvereine eine Monopolstellung. Eine LAG-Tanz hat auch eine kleine wirtschaftliche Machtstellung, da über die LAG-Tanz eine Teilförderung besteht und ein Mitgliedsverein Zugang zu öffentlichen Sporthallen hat.

Es muß jedoch im Falle von Vereinen immer bei dem alten Grundsatz bleiben: “Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Eine andere Meinung zu haben als die aktuelle Regierung oder ein woker Vorstand, egal in welcher Frage, ist völlig normal und kein wichtiger Grund. Auch wegen der Schwammigkeit der neuen Ausschlußkriterien dürfte die neue LAG-Satzung mit den inkrimierten Punkten nicht mehr gemeinnützig sein – gemein schon, aber nicht nützig. Man muß sich schon die Mühe machen, die verwendeten Begrifflichkeiten einer objektiven Hermeneutik zu unterziehen, damit klar ist, was alles darunter jeweils in der Gesellschaft aktuell gemeint sein kann.

Woke-wahn-wehrhaft (www)

Im Gabler Wirtschaftslexikon heißt es:

Wokeness ist die Haltung und Bewertung der Wachheit und Wachsamkeit. Man verfolgt aufmerksam das Geschehen in der Welt und will Antisemitismus, Rassismus, Sexismus, Gewalt, Umweltzerstörung, Massentierhaltung und andere Übel daraus entfernen, indem man seine Stimme erhebt, in den Massenmedien und den sozialen Medien, auf der Straße und auf den Plätzen, in Schulen, Hochschulen und Unternehmen.

Das Entfernen hat natürlich ein Geschmäckle, weil doch dabei die Menschen die Objekte sind. Das Zitat findet sich in dem Kapitel “Wokeness – Projekt zur Ablenkung und Umerziehung” im Buch Das Einmaleins des Staatsterrors von Ullrich Mies. Alles dient vorgeblich dem “Kampf gegen Rechts”. Und wer nicht klar rechts ist, könnte immer noch nach rechts (außen) anschlußfähig sein, also durch Kontaktschuld verdammt werden.

Die hochgehaltene Moralität und Diversität ist ein Fake, der sich die Universitäten als Ideologiebrutstätten schon lange verschrieben haben. Ein Fachkollege und ich haben 2017 einen frühen Essay “Diversity statt University” gegen den Wokismus (ohne daß der Name dort gefallen wäre) verfaßt, bei dem der sprachliche Schwulst gelüftet wurde, unter dem die Intoleranz und der Wahn gedeiht. Das woke Fernziel scheint die One World zu sein, wo alle grundsätzlich einer Meinung sind und es kein Ausscheren gibt. Denken wird mit Triggerwarnungen betreut und Handeln angeleitet. Und die ausscheren, werden ausgeschlossen und mehr.

Woke sein heißt in der Praxis, alles zu canceln, wo Personen beteiligt sind, die nicht die woke Absolution bekommen. Der folgende Fall ist paradigmatisch: Es gab rezent den Versuch, eine zum 85. Jahrestag der Pogromnacht geplante Lesung aus dem Buch von Viktor Klemperer in Dresden zu verhindern. Nicht weil sein Buch LTI suspekt wäre – ganz im Gegenteil ein sehr wichtiges Buch, sondern weil unter den drei Vorlesern, der Kabarettist Uwe Steimle dabei ist, der in woke Ungnade gefallen ist und bei Wikipedia wie folgt abgekanzelt wird: “Rezipiert wird er für das Bedienen des Gefühls der Ostalgie in seinem Kabarettprogramm; eine Reihe seiner Aussagen wird zudem als nach rechts außen anschlussfähig bewertet.” Der Dresdner Oberbürgermeister (FDP) überstimmte jedoch einfach die Kulturbürgermeisterin (Die Linke), die daraufhin öffentlich auf X nachtrat:

Mir ging es um die “wehrhafte Demokratie”, wenn Akteure durch eine Fraktion in ein städtisches Haus geholt werden, die die Meinungsfreiheit und die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzweifeln und TShirts mit antisemitischem oder völkischem Inhalt zur Schau tragen.

Wenn tatsächlich ein wirklich antisemitisches T-Shirt in der Vergangenheit öffentlich zur Schau gestellt worden wäre, hätte doch eine Anklage und eventuell eine Verurteilung erfolgen müssen. Davon ist nichts bekannt. Und das “Anzweifeln” eines Grundrechts oder der fdGO kann doch nur heißen, daß Zweifel bestehen, daß die Meinungsfreiheit noch besteht und die fdGO noch in Gänze geachtet wird. Aber dieser Zweifel wird genau mit obiger Aussage der Kulturbürgermeisterin bekräftigt – quot erat demonstrandum. Eine Kurzbeschreibung des Oxymorons “wehrhafte Demokratie” lautet (– hier ungegendert): “Der Staat und seine Bürger sollen sich gegen die Feinde der Demokratie wehren können.” Ergo sieht offenbar jene Linkenpolitikerin den Steimle als Feind der Demokratie. Manch anderer sieht es eher umgekehrt. Nur müßte eigentlich noch genauer expliziert werden, wie sich der Bürger gegen einen Demokratiefeind mit welchen Mitteln wehren soll, wo doch Wehrhaftigkeit und Kriegstüchtigkeit momentan angesagt sind.

Und wehrhaft soll es jetzt ja offensichtlich auch in den Vereinen mit den neuen Ausschlußkriterien gegen die vermeintlichen Demokratiefeinde gehen. Die Vorstellung scheint zu sein, daß unsere Demokratie noch nie so gefährdet war wie heute, so daß den “Feinden” immer entschiedener entgegengetreten werden muß. Es existiert also in Teilen der Gesellschaft der Wahn, daß bestimmte Personengruppen mit ihren Meinungen immer größer und gefährlicher würden. Und der immer entschlossenere Kampf gelte diesen immer zahlreicher werdenden Feinden der Demokratie. Könnte der stete Kampf in diesem Wahn nicht allein schon ein Zeichen des Neuen Faschimus sein, der statt “Bolschewismus” die vermeintliche “Demokratiefeindlichkeit” oder das “Untergraben der fdGO” als Haßbild führt?

Denn was bedeutet dieser neue heilige Kampf? In einer wirklichen Demokratie würde zwar heiß gestritten und die bessseren Argumente würden idealiter Oberhand gewinnen. Heutzutage geht es jedoch nicht mehr um Argumente, das ist längst passé: Es geht um Etikettierung und zieht Ausgrenzung nach sich. Beleidigungen sind en vogue: Ein Einpeitscher wie der Vorsitzende der Linken-Fraktion im Brandenburger Landtag beleidigte kürzlich den Landtagsvizepräsident Andreas Galau (AfD) als “Nazischwein” und den AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt als “Nazi”. Wenn eine bestimmte Meinung oder Gesinnung bekämpft werden sollte, dann kann man darüber mit Argumenten und lauten Worten streiten, wer aber die Träger dieser Meinung oder Gesinnung direkt als Mensch bekämpft, verhält sich eigentlich, ja, wie ein Faschist.

Das entschiedene Entgegentreten könnte im Extremfall mit einem Messer (– da gab es schon in der ferneren Vergangenheit Anschläge auf prominente Politiker) oder mit einer potentiell tödlichen Spritze wie auf den Parteivorsitzenden und Bundessprecher der AfD geschehen. Der Folgeskandal war, daß zunächst ein behandelnder Arzt so tat, als ob da nichts war und dann die Medien alles bagatellisierten.

Wer gegen Rechts kämpft, tritt also nicht nur mit Argumenten und Beleidigungen an, sondern schupst mit Kraft und kämpft gegebenenfalls mit Fäusten oder gar Waffen. Wer als Dämonisierter sich davon nicht einschüchtern läßt und sich nicht verkriecht wie ein geprügelter Hund, der ist ja immer noch da im öffentlichen Raum. Wo soll der Unbeugsame denn hin? Soll er in einen Kerker weggesperrt werden oder ganz weg? Genau das ist der Inhumanismus, der an übelste Zeiten erinnert. Zu Ende gedacht bedeutete nämlich der Kampf gegen Rechts Vertreibung aus dem öffentlichen Raum oder gar Vertreibung aus dem Land oder halt Lagerhaft (plus etwaige Endlösung).

Fazit

Die Ermunterung zum neuen Vereinsgebaren mit politisch und ideologisch begründeten Ausschlußkriterien kam vom BVerfG. Der Meinungskorridor wird immer stärker eingeengt. Überhaupt verstärken Urteile der Bundesgerichte den Furor, den es bereits in Teilen der Gesellschaft durch die herrschende Propaganda gibt. Das geht zusammen mit einer Reihe weiterer Phänomene und Symptome, die schon vor langem schleichend in der (post-)modernen Gesellschaft zu Tage traten.

Nicht das Phantom eines entfesselten rechten Nationalismus, den es in dem heraufbeschworenen Umfang gar nicht gibt, ist der Treiber, sondern ein überbordender Wokismus, der das ehemalige linksliberale Wohlfühl-Lager voll erfaßt hat. Diese woke Ideologie mit Gender-Diversity-Inklusion und Cancel Culture hat die ultimative Ausgrenzung im Tornister mit dem vorgeblichen Kampf gegen Rechts. Perspektivisch wird so die totale Gettoisierung der Verhaßten angestrebt, weil diese keinen Platz mehr in der Mehrheitsgesellschaft, die von den woken Fanatikern und der schweigenden Mehrheit gebildet wird, bekommen sollen. Die schweigende Mehrheit muß ermuntert werden, sich zu entschweigen.

Die herrschende Ideologie immunisiert den folgsamen Bürger gegen die Aufklärung und zementiert so die tiefe Spaltung. Jeder grundsätzliche Einwand gegen eine Regierungsaussage wird sofort abgewehrt, weil er womöglich von einer falschen (“gecancelten” bzw. “umstrittenen”) Person kommt, die als Rechter oder Verschwörungstheoretiker bereits stigmatisiert wurde. Die Mühsal, sich selbst mit wissenschaftlichen Studien oder Lesehilfen aus dem Internet dazu auseinanderzusetzen, wird dabei nicht auf sich genommen. Da trifft die Beschreibung “Von der Dummkeit”, die Dietrich Bonhoeffer einst gab, voll zu.

Vereinsvorstände haben sich dem woken Kampf verschrieben und handeln politisch, aber ideologisch borniert, unreflektiert und uninformiert, wenn sie Paketen mit dehnbaren Begriffen wie “extremistisch – rassistisch – religiös-fundmentalistisch – fremdenfeindlich” eine wörtliche Bedeutung beimessen: Sie sind bloße Propaganda-Floskeln und weitgehend austauschbar und dienen nur dazu, Nichtkonformität mit Regierungsnarrativen zu markieren und auszusondern. Und “antisemitisch” ist implizit auch mit im Paket, denn “Antisemitismus” impliziert “Rassismus”. Das Verhalten jener Vereine mit den in Satzungen verankerten Ausgrenzungen, ohne daß sie von der Regierung bereits angeordnet worden wären, kann unter vorauseilendem Gehorsam einsortiert werden.

Die Bundesgerichte haben diesen Neuen Weg gewiesen, besonders in diesem Kriegsjahre. Damit werden die Narrative der Regierung und ihrer Institute als unhinterfragbare Wahrheiten hingestellt. Wer die Lüge beim Namen nennt, gerät zunehmend in Gefahr, mit dem “Gesetz” in Konflikt geraten. “Vor dem Gesetz” aber steht ein Türhüter für den Diskriminierten und Beschuldigten. Die Beschuldigung nutzt gern als klassische Metapher die Untergrabung und beliebig dehnbare Begriffe wie Verächtlichmachung und Delegitimierung. Wenn jemand in höchster Erregung bei einer Gelegenheit “Scheißstaat” riefe, könnte er wegen Verächtlichmachung und Delegitimierung des Staates zu einer Geldbuße verurteilt werden oder später nach eventueller Verschärfung der entsprechenden Paragraphen gar zu Gefängnis bis zu 5 Jahren verurteilt werden. Der Weg zur Verschärfung und Ausweitung von Meinungsdelikten ist bereits beschritten, und es gibt keine Anzeichen in der Presselandschaft, daß da gegengesteuert würde.

Am deutschen Wesen der Einheitsideologie und des Bellizismus (nach innen und nach außen) sollte nicht schon wieder die Welt genesen: Auch in Österreich und in der Schweiz muß man allererste Tendenzen in der Zivilgesellschaft, die in diese Richtung gehen, sofort aufspüren: Indignez-vous! Wehret den Anfängen! In Deutschland ist es fast zu spät, denn das BVerfG und das BVerWG haben die neue Richtung bereits klar vorgegeben. So verurteilen noch immer Gerichte die Menschen, die nur das gesagt haben, was längst belegt ist. Womit feststeht: Nach den ersten zwei Gewalten, der Exekutive und der Legislative, kann man auch die dritte Gewalt, die Justiz, vergessen.

Die Regierung hat die Justiz gekidnappt”, sagt und begründet der versierte bayrische Anwalt Josef Hingerl in einem informativen Interview. Letztlich ist zu befürchten, daß in naher Zukunft nur noch eine einzige Gewalt übrigbleibt und nichts vom Rechtsstaat mehr. Das wäre dann die dauerhafte Diktatur.

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Wir haben in Deutschland keine diskursfähige Gesellschaft mehr.

Demokratie muß wieder neu erlernt und erkämpft werden!

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“Wir sind alle unterschiedlich, aber wir sind Menschen und wir müssen uns in dieser Unterschiedlichkeit akzeptieren und ertragen – das bedeutet auch Demokratie!” (Ken Jebsen, 8.11.2023; https://www.youtube.com/watch?v=0JWqU1qtUlI)

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Es folgt der Teil III: 11 Stufen zum Neuen Faschismus.

Bild von Alexandr Ivanov auf Pixabay

Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Prof.em. Dr. Hans-Jürgen Bandelt war Professor am Fachbereich Mathematik der Universität Hamburg, wo er sich neben der Behandlung kombinatorisch-geometrischer Probleme den Anwendungen der Genetik auf vorgeschichtliche Fragestellungen widmete, sowie Studien zur forensischen und medizinischen Genetik betrieb.


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5 Kommentare

  1. pallamanfred 18. Dezember 2023 at 3:20Antworten

    . . . und wg. GEO-Metrie, werter Autor, folgendes: – Ich nenne Personen, die auf Regierungs-EBENE „denken“, logischer-weise > FLACH-Denker < (wg. „Ebene“ und „Flat“-TV) – dagegen gibt es dann die KLAR-Denker, denn „QUER“ geht ja garnicht !?!?!? – denke Ich mal so als UEBER-Denker ;-)

  2. Georg Uttenthaler 15. Dezember 2023 at 22:41Antworten

    Geschichte wiederholt sich. Von der Weimarer Republik ins Grüne Reich.
    Früher: Kauft nicht bei Juden – Heute: Kauft nicht bei AfD-Wählern / -Mitgliedern.
    Einen ganz besonderen Dank an IM Erika, die Staatsratsvorsitzende für Agitation und Propaganda, die das alles vorbereitet hat und vom Grünen Reich vollendet wird. Es lebe das Buntland, Deutschland hat fertig.

    Der Deutsche liebt es seit jeher auszugrenzen. Nach der Ausgrenzung kommen die Entmenschlichung und die „Sonderbehandlung“. Mal sehen, was AfD-lern zukünftig noch alles verweigert wird, um die „Demokratie zu schützen“.
    Selbst wenn die Ampel wie durch ein Wunder über Nacht verschwinden würde: Das Gift der Spaltung und Hetze, dass Merkel, Steinmeier, Söder, Wüst, Hans und diverse Ampelpolitiker unter tätiger Mithilfe der Qualitätsmedien in die Gesellschaft ABGESONDERT haben, hat diese nachhaltig zersetzt.

    Das Resultat sehen wir heute: Das einst so stolze Land und deren Bürger ist eine kraftlose, mutlose, manipulierte, verängstigte und desorientiere Gesellschaft, die alles mit sich machen lässt, die sich mit Hingabe Scheinproblemen widmet, während ihre Existenzgrundlagen vor ihren Augen zerstört werden, und die im Gefühl vermeintlicher moralischer Überlegenheit dem Untergang des Landes entgegentaumelt. Ein Gefühl von Endzeitstimmung macht sich breit. Zu Recht.

    Wir haben es selber in der Hand, denn als Auslandsösterreicher in Bayern sehe ich vor Ort was eine LINKE Ampel Regierung anrichten kann.

  3. Andreas I. 15. Dezember 2023 at 13:42Antworten

    Hallo,
    NPD und verbieten?! Hm … da bräuchten die NPD-Funktionäre doch nur ihre Gehaltschecks vom Verfassungsschutz bei den Vereinen vorzeigen, daran scheitert ein Verbot üblichwerweise, oder habe ich da jetzt irgendwas durcheinandergebracht?

  4. lbrecht torz 15. Dezember 2023 at 13:11Antworten

    zu Pressekonferenz „Gemeinsame Einreichung der Strafanzeige“, Karlsruhe 10.12.23, 17:30

    Eindrücke, Infos zur Demo

    Hier ist eine Bilderstrecke von der Demo:
    ()https://bnn.de/karlsruhe/karlsruhe-stadt/suedweststadt/fotogalerie-demonstration-querdenker-demo-karlsruhe-tag-der-menschenrechte

    Artikel
    ()https://ansage.org/karlsruhe-grossdemo-gegen-die-corona-taeter-sprengte-alle-erwartungen/

    ()https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/querdenker-demo-lockt-rund-6000-menschen-nach-karlsruhe-art-3061477

    Es gibt wohl auch bei dem „Mafia-Beitrags“-Eintreiberverein swr und FCKARD Berichte dazu

  5. Vera Meißner 15. Dezember 2023 at 11:39Antworten

    „Woke“: Leute die nur ihr eigenes Spiegelbild ertragen, alles andere ablehnen. „Diversity“: Leute auf das außerliche reduzieren, im Äußeren eine Vielfalt suggerieren und gleichzeitig eine Einheits-Wahrheit und -Meinung erzwingen.

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