Eine politische Brise weht durch deutsche Vereine und Gerichte – Teil I: Tanzclubs und Sportvereine

8. Dezember 2023von 33,8 Minuten Lesezeit

Deutsche Sportvereine gehen in Europa wieder ohne Not den ersten Schritt auf dem Wege eines erneuten Zivilisationsbruchs. Vor einem halben Jahrhundert und auch noch später konnten sich alle Menschen den Verein ihrer sportlichen Neigung frei aussuchen (je nach Geldbeutel) und bis zum Lebensende dort Mitglied bleiben, solange sie nicht ihren Mitsportlern in die Nase bissen.

Nun wird aber zunehmend regierungstreue Gesinnung gefordert laut neuer Satzungshülsen, die sich epidemisch ausbreiten. Wer z.B. zur AfD gehört oder Sympathisant ist oder zur DKP gehört oder Marxist ist oder querdenkt oder religiös strenggläubig ist und selbiges kundtut im Verein oder außerhalb, wird gemäß der neuen Ausschlußregeln bei der nachfolgenden Mitgliederversammlung rausfliegen. Und diese Brise weht inzwischen auch durch andere “gemeinnützige” Vereine.

Faschismus: alt und neu

Das erste Mal, daß ein faschistischer Sturm durch deutsche Vereine blies, passierte im Frühjahr 1933 bei den Sportsvereinen. Ohne daß es einen Befehl des Führers gab, verschworen sich die Nazis in den Vereinen, die wenigen Juden, mit denen sie all die Zeit zuvor trainiert hatten, aus jenen Vereinen zu entfernen. Und tatsächlich konnten sich die Sportvereine im Deutschen Reich dem Führer schon im Frühjahr 1933 als judenfrei melden. Das war “ein erster Schritt auf dem Wege des beispiellosen Zivilisationsbruch .

Im Falle anderer Vereine geschah der Bruch deutlich später: So wurde z.B. der Patriotische Verein erst nach Vorstandsbeschluß vom 24. September 1935 “arisiert”: “Es kann kein Zweifel bestehen, dass die Patriotische Gesellschaft, als sie 1936 der NS-Kulturgemeinde formell beitreten wollte, den »Arierparagraphen« als Kriterium der Mitgliedschaft einführen musste, wenn sie keine Schwierigkeiten bekommen wollte. Ebenso kann kein Zweifel daran bestehen, dass dieser Beschluss 1935 nicht notwendig war.”

Das war eben vorauseilender Gehorsam durch Fanatiker in den eigenen Reihen. Das heißt, die Zivilgesellschaft agierte in faschistischer Weise durchaus mit eigener Dynamik, natürlich befeuert durch die staatliche Propaganda in einem wahnhaften Umfeld.

Für die damaligen Nazis war es unhinterfragbar klar, daß die Auszuschließenden “gefährlich” (wegen “Bolschewismus”) und “minderwertig” (bzgl. “Rasse”) waren. Schon 1933 gab es viele Menschen, die das als Inhumanismus, Propaganda und Wahn geißelten. Diese gingen dann ins Ausland (wie 1933 Hannah Arendt) oder verstummten (als schweigende Mehrheit) oder wurden später als “Politische” zu Abertausenden ins KZ verbracht und dort ermordet, wie der Publizist Carl von Ossietzky †1938 und der Theologe Dietrich Bonhoeffer †1945. Es war eine auf Vorurteilen oder politischer Gegnerschaft beruhende Ausgrenzung, die während des Zweiten Weltkriegs ihre tödliche Vollendung fand.

Faschismus als solcher war nicht auf Deutschland beschränkt gewesen. So hatte der italienische Faschismus eine etwas andere Prägung. Grob vereinfacht wird Faschismus allgemein gekennzeichnet als eine Zuspitzung des Kapitalismus mit verschärfter Ausbeutung und unbedingter Unterwerfung (vgl. Dimitroff). In der Gesamtsicht auf den früheren Faschismus würde ich mich auf das Buch ‚Der Faschismus: Ursachen und Herrschaftsstruktur. Eine Einführung‘ von 1998 des politischen Wissenschaftlers Reinhard Kühnl berufen und mich hinsichtlich des Neuen Faschismus dem Politikwissenschaftler Ulrich Mies anschließen mit seinem aktuellen wichtigen Buch ‚Das 1/1 des Staatsterrors: Der Neue Faschismus, der keiner sein will‘ (Rezension). Aber in diesem zweiteiligen Essay geht es schwerpunktmäßig um den faschistischen Geist in der Zivilgesellschaft und seine Erzeugung durch die herrschende Politik, der einer finalen Machtergreifung und Errichtung einer dauerhaften Diktatur etwas vorauslaufen kann.

Ein Umbau (etwa als Great Reset) in Richtung Faschismus kann im 21. Jahrhundert gerade nach einer Abfolge großer Finanzkrisen schubweise einsetzen, aber unter den neuen Vorzeichen Neoliberalismus & Globalismus & Biopolitik. Wir müssen also wachsam sein und das Gegenteil von “woke”. Mies, der in einem Artikel sein neuestes Buch vorstellt, formulierte es so:

“Viele glauben, der Faschismus sei eine Angelegenheit der Geschichte. Völlig klar ist jedoch, dass er nie wieder im alten Gewand auftreten würde. Tatsächlich ist er nicht verschwunden — er hat sich lediglich modernisiert und tritt als globales Projekt in die Welt, als transnationaler Stakeholder-Kapitalismus, Global Governance und biopolitischer Sicherheitsstaat”.

So wird jeder Faschismus an seinem Ort und zu seiner Zeit anders daher kommen können. Erinnern wir an die Worte, die Ignazio Silone zugeschrieben sind: “Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: «Ich bin der Faschismus» Nein, er wird sagen: «Ich bin der Antifaschismus»”. Tatsächlich sind seit einigen Jahren manche “Antifa”-Gruppen in ein faschistisches Fahrwasser geraten, indem sie Gewalt (auch physische) gegen verhaßte Angehörige dämonisierter Gruppen ausüben.

Auf dem letzten Bundesparteitag Der Linken bekannte sich ein Parteifunktionär aus Waiblingen öffentlich zu Gewalt gegen die AfD. Seine Rede zeigt auf, wie eng die Partei mit “linksextremen” Gewalttätern verzahnt ist.

“Denn der ganz normale Faschist wähnt sich auf der Seite des Guten. Er dient dem Staat, wie er es seit jeher getan hat, und glaubt, dieser Staat sei um das Wohl aller Menschen besorgt. Die totalitären Züge, die sein geliebter Staat annimmt, leugnet er vollständig. […] Jede abweichende Meinung, jede andere Sicht auf die Welt ist für den ganz normalen Faschisten unerträglich, vor allem dann, wenn sie zur Folge hat, dass man sich staatlichem Handeln eben nicht unterwirft” (Felix Feistel, 25. März 2022).

In der BRD der fünfziger Jahre wurde aufgrund der antikommunistischen Staatsdoktrin in Kontinuität des überwunden geglaubten Faschismus weiterhin scharfe Ausgrenzung von Kommunisten betrieben. So wurde bald nach Gründung der BRD die erste Runde von Berufsverboten ausgerufen, nur 17 Jahre nach Hitlers “Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums”:

“Die Bundesregierung erklärte bereits in einem Beschluß vom 19. September 1950 (GMBl. S. 93), daß die Zugehörigkeit eines Beamten, Angestellten oder Arbeiters im Bundesdienst zur KPD mit der Treuepflicht gegenüber dem Staat nicht vereinbar sei, da die KPD zu den Organisationen gehöre, die darauf ausgingen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben.” 

Da wurde also die “freiheitliche demokratische Grundordnung” (fdGO) von der Regierung selbst “untergraben”. Mit dem KPD-Verbot des BVerfG vom 17.August 1956 nahm die Kriminalisierung von Kommunisten ihren Lauf – mit deutscher Gründlichkeit:

Gegen mehrere Zehntausend Linke wurden Prozesse angestrengt und über 3.000 Personen in den folgenden Jahren verurteilt, vielfach aus heute nichtig erscheinenden Gründen. Heinrich Hannover berichtet etwa von einem parteilosen Bremer Betriebsrat, der als Gast an einem Kongress des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) in der DDR teilgenommen hatte und aufgrund dieser «Kontaktschuld» im Januar 1962 vom Landgericht Lüneburg wegen «verfassungsfeindlicher Beziehungen» und wegen Verstoßes gegen das KPD-Verbot zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt wurde. Die Strafe wurde allerdings zur Bewährung ausgesetzt, weil der Angeklagte «im Krieg seine Pflicht erfüllt hatte»”.

Damals wie heute wurde im Sinne der jeweiligen Regierung das Recht gebeugt, wenn es der herrschenden Politik dienen sollte.

Die Nennung der fdGO wird im Grundgesetz ständig wiederholt, ohne sie ein einziges Mal explizit und rechtsgültig zu definieren. Daß es da grundsätzlich Rechtsunsicherheit gibt, spiegelt auch das viel spätere Urteil zum (nicht vollzogenen) NPD-Verbot von 2017 wider, nach der die fdGO überraschenderweise lediglich durch die drei Grundprinzipien Würde des Menschen, Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip bestimmt sei. Der Nichtvollzug lag daran, daß die Führungsriegen der NPD in Bund und Ländern regelrecht durchsetzt waren mit V-Leuten, die offenbar nicht enttarnt werden sollten, was später offiziell bestritten wurde. Außerdem erschien es opportuner, nicht die Partei, sondern sozusagen ihre Mitglieder zu verbieten. So bleibt der ultimative Haßhorizont und der ostdeutscheMakel bestehen.

Die Wahrung aller Grundrechte sollte für ein friedvolles gesellschaftliches Zusammenleben eigentlich genug sein plus die Gewaltenteilung, da die Exekutive nicht die Legislative vor sich hertreiben sollte und da Gerichte im Prinzip die Bürger vor unbotmäßiger Gewalt des Staates schützen können sollten. Denn der Staat könnte sich ja schrittweise in eine Diktatur umbauen. Alles schon dagewesen. Und wenn man eine Diktatur nicht mehr Diktatur nennen darf, dann ist es eine Diktatur. Eigentlich hatte das Grundgesetz genau dagegen Sicherungen eingebaut, die allerdings in den letzten knapp vier Jahren durchgebrannt sind und sich damit als völlig unwirksam erwiesen haben.

Das wenige an Gewaltenteilung und vieles mehr sind schon in der Maßnahmen-Zeit geschliffen worden, was das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig erschüttert hat. Auch die UN prangert zum wiederholten Mal die Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland an und übt deutliche Kritik: “Die Gewaltenteilung sei in Deutschland weder gesetzlich noch praktisch verwirklicht. Deutschland wird erneut zu einer Rechtsreform aufgefordert, mit der die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften gewährleistet wird” . Das wird von der Politik ignoriert und findet in den deutschen Medien keine Schlagzeile!

Der nächste Sündenfall nach dem KPD-Verbot hinsichtlich der politischer Auslegung der fdGO begab sich mit dem sogenannten Radikalenerlaß der Brandtschen Regierung vom Januar 1972, also mit den schändlichen deutschen Berufsverboten, die seinerzeit einmalig im “freien Westen” Europas waren. Die nach Ansicht staatlicher Stellen nicht auf dem Boden der fdGO standen, wurden als “Verfassungsfeinde” markiert und mußten aus dem Staatsdienst raus bzw. durften erst gar nicht rein. Obwohl diese Art der generalstabsmäßigen Ausspürung und fließbandmäßigen Aburteilung schließlich eingestellt wurde, gab und gibt es weiterhin punktuelle Überprüfungen von Beamtenanwärtern durch den Verfassungsschutz, je nach Eifer der jeweiligen Landesregierung.

Weiterhin steht der angebliche ‚Linksextremismus‘ im Visier. Dabei gibt es eine Begriffsverwirrung: Rechtskonservative halten oftmals Antifas und sogenannte Chaoten für ‚links‘ – das ist schon fast ein Erkennungsmerkmal von Rechtskonservativität, da dabei der analytische Blick auf das Spektrum links der (extremen) Mitte fehlt. Umgekehrt können oder wollen manche sich links Wähnende nicht einen Rechtskonservativen von einem Nazi unterscheiden.

Links sind jene militanten Gruppen aber genau nicht, sondern faktisch neo-rechts bis faschistisch. Mit dieser Vermengung von links und rechts wird dann die Gewaltbereitschaft solcher Chaoten dem friedlichen und schwindenden linken Lager in die Schuhe geschoben. Zur Klärung der Verwirrung “Was ist rechts, was ist links?” kann man Text und Video von Klaus Hartmann, dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden des Deutschen Freidenker-Verbandes, ansehen.

Dämonisierung und Ausgrenzung

Für Vereine und private Dienstleister sowie Unternehmer waren bis in die frühen 2010er Jahre Ausgrenzungen von Personengruppen tabu. Das änderte sich langsam mit “Flagge zeigen” und “klare Kante zeigen”. Wobei diesmal nicht vor einer bolschewistische Gefahr gewarnt wurde, sondern – als Ablenkungsmanöver – die angeblich immer drohendere Gefahr von rechts beschworen wurde und wird.

Es begann eine Etikettierung von Menschen, die sich gegen die Narrative der Regierung stellten. Da gibt es eine Reihe von Kampfbegriffen, die schon vor 2020 völlig überdehnt in Gebrauch waren, wo zu fragen ist: Wer ist Antisemit? Wer ist Rassist? Wer stiftet geistig Brand?  Die wohl kürzeste und prägnanteste Antwort auf die erste Frage stammt von Uri Avnery (2004): “Die Antisemiten hassen die Juden, weil sie Juden sind, ganz unabhängig von dem, was sie tun”.

Seit März 2020, der Maßnahmen-Zeit, sind die Bürger in zwei antagonistische Gruppen geteilt, in die eine, die sich mit der Regierung auf der Seite des Guten und Wahren wähnt und gehorsam ist, auf Zuruf immer Flagge und klare Kante zeigt und Haßetiketten zur Abgrenzung von allem Bösen austeilt, und in die andere, über die der Kübel aller Haßetiketten geschüttet wird: Verschwörungstheoretiker/ -mystiker, Aluhutträger, Querdenker, Schwurbler, Klimaleugner, Coronaleugner, Rechter, Nazi usw.. Das Resultat Ende 2021 war eine nachhaltig tief gespaltene Gesellschaft, selbst quer durch die Familien.

Der Verfassungsschutz half stets kräftig mit, die Kritiker jener “Corona-Maßnahmen” als extremistisch und rechts darzustellen (siehe Verfassungsschutzbericht 2022, Niedersachsen): “Dennoch zeigt sich bei den Protesten wie auch in deren virtuellem Umfeld eine Vermischung von Personen aus unterschiedlichen extremistischen Strömungen: von traditionellen Rechtsextremisten über Vertreter der Neuen Rechten und Anhänger der Reichsbürgerszene bis hin zu Personen aus dem Spektrum der sogenannten Corona-Leugner und Querdenker.” Es wird in dem Bericht behauptet, daß sich eine “neue gewaltorientierte Mischszene” herausbildet und diese “dabei insbesondere Verschwörungstheorien als Scharnierfunktion” nutzt. Und etwas weiter heißt es:

Als Rechtfertigung ihres Verschwörungsglaubens wird von “Corona-Diktatur” gesprochen und der Bundesregierung vorgeworfen, sie stehe nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes.

Nur, darüber darf und muß man als Wissenschaftler in Anbetracht der Ereignisse seit 2020 streiten können, ohne daß man mit dem Nonsensbegriff “Verschwörungstheoretiker” diffamiert und stigmatisiert wird. “Den Kampfbegriff ‚Verschwörungstheoretiker‘ (conspiracy theorist) hatte 1968 niemand anders als die CIA in einer Handreichung an befreundete Meinungsführer vorgeschlagen, um unerwünschte Kritiker mundtot zu machen” .

Der deutsche Finanzwissenschaftler Stefan Homburg war von Anbeginn streitbar (mit seinem Buch ‚Corona-Getwitter‘, 2021) und faßte jüngst die wesentlichen Tatsachen zusammen. Und der Österreicher Martin Haditsch als Facharzt machte in seinem aktuellen Buch ‚Spike – Impfung oder Genspritze‚ kein Hehl daraus, daß der Pfizer- “Impfstoff eine Biowaffe darstellt. Ein Thesenpapier mit dem Titel ‚Die COVID-19-Biowaffe und die geplante Demontage unserer direkten Demokratie‘ lieferte der ehemalige Chefarzt der Herzchirurgie am Universitätsspital Zürich, der Schweizer Professor Dr. med. Paul R. Vogt ab.

Als der deutsche Bundestag die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit großer Mehrheit beschloß und die Regierung mit ihren Ämtern die Impfnötigung dann unnachsichtig umsetzte, standen alle Handlanger selbstredend nicht mehr auf der fdGO. ‚Das Staatsverbrechen‚, so nennt es Gunter Frank mit seinem Buchtitel, nahm seinen schnellen Lauf.

Der Begriff Querdenker (den der HNO-Arzt Bodo Schiffmann in seinen frühen wichtigen Aufklärungsvideos im Jahre 2020 populär gemacht hatte) hatte eigentlich immer eine positive Konnotation: Z.B. hatte Gerhard Buchwald 1993 seinem Buch ‚Impfen – Das Geschäft mit der Angst‘ das folgende Motto vorangestellt: “Die Nach- und Querdenker sind es, die uns weiterbringen. Nicht die unendliche Schar derjenigen, die sich aus dem engen Hohlweg ihrer Fachgebiete nicht lösen können.”

In der Vergangenheit verliehen zahlreiche Institutionen Querdenker-Ehrenpreise (s. obigen Text von Klaus Hartmann). Man sieht an diesem Fall, wie schnell ein Begriff der Auszeichnung zum Schmähwort umgedreht werden kann, wenn Regierung und Medien alle an einem Strang ziehen.

Die Kritiker der Maßnahmen wurden ab 2020 bis heute mit Haß und Hurz (mittelhochdeutsch hurzen/hürzen = stossen, jagen, hetzen) überschüttet: “Die Corona-Pandemie und die Querdenker auf deutschen Straßen haben furchtbaren Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit offengelegt.”  Das ist eine infame Verleumdung. Querdenker gab und gibt es zu Aberzehntausenden und immer waren es ganz normale demokratisch gesinnte Menschen – normal bis auf die Tatsache, daß sie eben mehr nachdachten als der deutsche Michel oder ein gewisser Komiker. Der Antisemitismus ist den Querdenkern absolut fern. Die infame Verknüpfung fand sich in Steigerung mit Verschwörungstheorie sogar im Parteiprogramm (zur Bundestagswahl 2021, S.117) der Partei Die Linke: “Rechte Gruppen und Parteien […] verbreiten – gerade angesichts der Coronapandemie – antisemitische Verschwörungstheorien”.

In einem Brief aus Israel des Literaturwissenschaftlers und Übersetzers Ran HaCohen (Tel Aviv Universität) aus dem Jahre 2003 kann man folgenden Absatz lesen, der ihm in Deutschland eine Anklage eingebracht hätte:

“Der Missbrauch von angeblichem Antisemitismus ist moralisch verabscheuungswürdig. Es waren Hunderte von Jahren nötig und Millionen von Opfer, um Antisemitismus – eine spezielle Form von Rassismus, die historisch zum Genozid führte – in ein Tabu zu wandeln. Menschen, die dieses Tabu missbrauchen, um Israels rassistische und genozidale Politik gegenüber den Palästinensern zu unterstützen, tun nichts anderes, als die Erinnerung an jene jüdischen Opfer zu schänden, deren Tod aus humanistischer Perspektive nur insofern Sinn hat, als er eine ewige Warnung an die Menschheit ist vor allerart von Diskriminierung, Rassismus und Genozid” (Original; deutsche Übersetzung in einem Leserbrief von K.P. Bigler über Israel-bezogenen Antisemitismus.

“Antisemitismus ist längst ein Phantom”, sagt eine andere jüdische Stimme – in Deutschland. Ich habe in meinem schon längeren Leben noch nie einen Antisemiten erlebt, aber Antideutsche und Philosemiten schon. Es ist genau die Israel-Kritik, die regelhaft zu Antisemitismus umdeklariert wird. Die wohl dümmste Aussage zu diesem in Deutschland explosiven Thema findet sich in dem ZEIT-Interview vom 18. November mit Carola Rackete als Kandidatin der Restpartei Die Linke für die EU-Wahl: “Jede Gesellschaft ist strukturell antisemitisch”.

Was dann im Herbst 2021 fast in Stürmer-Manier an Entmenschlichung einer Minderheit, den sogenannten “Ungeimpften”, entgegen stürmte, hatte es zuvor in der BRD nie gegeben: Damit war eigentlich das Wesen der Demokratie nachhaltig beschädigt. Das konnte jeder Betroffene nur als Faschismus empfunden haben. Und ohne Aufarbeitung bleibt dieser Makel an diesem Staat haften. Die übelsten menschenverachtenden Aussprüche, die öffentlich fielen, gerade auch von führenden Politikern und Journalisten, und die auf keiner medizinisch-wissenschaftlichen Grundlage beruhen, kann man in dem Buch ‚«Möge die gesamte Republik mit dem Finger auf sie zeigen» – Das Corona-Unrecht und seine Täter‘ von Markus Klöckner und Jens Wernicke nachlesen. Eine Auswahl findet sich auch im Anhang 1 des Buches von Haditsch. Und es gibt noch eine weitere Sammlung.

Selbst dem Virologen Hendrik Streeck, der Impfung, Maske und Testen gar nicht ablehnt, war das denn doch ein Quentchen zu viel:

Auch über die Gefahr, dass auch in der Zukunft Ungeimpfte wie Aussätzige behandelt werden könnten, spricht er den Umgang mit Ungeimpften im Bundestag an: “Es wurde ja auch Wissenschaft ideologisiert. Es wurden Bundestagsreden geschwungen, wo den Ungeimpften vorgeworfen wird, dass sie schuld daran seien, dass man nicht mehr tanzen dürfe. Oder dass sie schuld daran seien, dass junge Menschen ihre Jugend verlieren. Dabei wusste man zu diesem Zeitpunkt schon, dass das faktisch falsch ist”.

Apropos Tanzen: Es gab eine Tanzgruppe (und sie gibt es fürderhin), in der 2021 mehrheitlich abgestimmt wurde, also “demokratisch”, daß die wenigen “Ungeimpften” die Gruppe verlassen sollten – als Widerhall jenes Zivilisationsbruchs.

Unsere LAG-Tanz soll extremistenfrei werden

Eine LAG-Tanz gibt es in den meisten Bundesländern. Für Niedersachsen ist es der Verein “Landesarbeitsgemeinschaft Tanz Niedersachsen e.V.”, eingetragen beim Amtsgericht Hannover. Er ist als gemeinnützig anerkannt. Die Mitglieder können Einzelpersonen, Paare oder Tanzgruppen sein. Ein gemeinnütziger Verein muß eine Satzung haben, die die gesetzlich nötigen Formulierungen enthält, sowie die spezifischen Ziele und ansonsten die üblichen Selbstverständlichkeiten und Allgemeinplätze. Kaum jemand, der in einer Mitgliedsgruppe tanzt, liest sie sich durch. Nun aber begab es sich, daß es zu der am 6. September 2023 datierten Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung einen Programmpunkt gab für eine neue Satzung. Die meisten der rund 200 Mitglieder haben sich das wohl kaum angeschaut, denn früher war in solchen Anschreiben selten etwas von Wichtigkeit.

Aus der schließlich verabschiedeten neuen Satzung, die mit 5 (sic!) gegen 2 Stimmen angenommen wurde zitiere ich zunächst einen unveränderten Punkt:

“[§1.3] Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.”

Gut so – das war und ist angemessen, denn wozu wäre beim Tanzen eine bestimmte Politik, Ethnie oder Konfession relevant? Für die Mitglieder heißt das, daß keine Ethnie oder Konfession ausgeschlossen ist und sie irgendwelchen zugelassenen Parteien angehören dürfen, denn sonst wäre der Verein nicht neutral. Wir sind alle Menschen – und der Mensch tanzt, wenn es ihm nicht als Kind aberzogen wurde. Höchst irritierend wirken dann folgende vier Punkte politischen Eiferertums in der beschlossenen Neufassung:

“[§2.3] Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Der Verein vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie parteipolitischer Neutralität. Er fördert die soziale Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Der Verein tritt extremistischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen eine Mitgliedschaft an, die sich zu diesen Grundsätzen bekennen.

[§4.6] Mitglieder von extremistischen Organisationen, gleich welcher politischen Ausrichtung, sowie Mitglieder rassistisch- und fremdenfeindlich organisierter Organisationen oder religiös-fundamentalistischen Gruppierungen können nicht Mitglied des Vereins werden.

[§4.7] [Der Vorstand kann Mitglieder ausschließen: …] – bei Kundgabe extremistischer, religiös-fundamentalistischer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Gesinnung einschließlich des Tragens beziehungsweise Zeigens entsprechender Kennzeichen und Symbole.[…]

[§7.2] Wählbar in ein Amt sind nur Vereinsmitglieder, die sich zu den in § 2 benannten Grundsätzen des Vereins bekennen.”

Da ist sie wieder, die fdGO, wie weiland bei den Berufsverboten. Diesmal geht es um Vereinsverbote, fast ein Novum in der Geschichte des Tanzsports in der BRD. Mit den neuen Paragraphen werden Teile des Vereins mit persönlichem oder kollektivem Verbot bedroht. Nun ja, Vereine werden bisweilen ausdrücklich vom Bundesinnenministerium verboten, insbesondere wenn es sich um palästinensische und andere arabische Vereine handelt. Dort geht es aber wohl weniger um Tanz.

Im obigen §2.3 ist gegen das Ziel sozialer Integration ausländischer Mitbürger nichts einzuwenden; immerhin wird nicht von ‚Mitbürgern mit Migrationshintergrund‘ gesprochen. Aber ansonsten wird gegen vieles entschieden entgegengetreten, wie schon 2018 im Rahmen von #unteilbar mit ihren Staatsdemos getreten wurde. Und es wird Bekennung gefordert, ohne zu explizieren, wie man sich denn bekennen könne. Dies ist alles andere als politisch neutral. In der woken Szene geht es auch immer um ‚extremistisch‘, ‚rassistisch‘, ‚fremdenfeindlich‘ und mimimi. Nur was bedeuten diese elektrisierenden Worte, die bei manchen zu Schnappatmung führen?

Extremismus können wir nicht aus dem Grundgesetz heraus ableiten. Das kann alles und nichts sein. Es hängt vom Klassenstandpunkt ab und von der Ideologie, auf die man sich implizit beruft. Tariq Ali hatte 2015 ein Buch veröffentlicht mit dem Titel ‚The Extreme Centre: A Warning‘. Die Synopsis dazu auf der englischen Wikipedia lautet: “The book is a criticism of the politics of the ‚indistinguishable political elite‘ in the United Kingdom, and their devotion to capitalism. The book analyses what Ali sees as the failure of the European Union and NATO, political corruption in Westminster and the dominance of the American Empire.

In Deutschland wurde bzw. wird diese Extreme Mitte personell ideal verkörpert durch die Kanzler Merkel und Scholz. In den letzten vier Jahren hätte es extremer nicht sein können – über jede Vorstellung hinaus. Ganz gemäß dem Schema ‚Haltet den Dieb!‘ sind im Sinne dieser Mitte, gerade die anderen, die also nur etwas zu links bzw. zu rechts von ihr sind, die Extremisten schlechthin. Und so listet ja auch der Verfassungsschutz getreu Linksextremismus und Rechtsextremismus.

Während Eric Hawbsbawn das 20. Jahrhundert als Das Zeitalter der Extreme” (1995) beschrieb, würde zumindest das erste Viertel des 21. Jahrhundert als ein Übergang durch das Zeitalter der Extremen Mitte in einen Neoilliberalismus zu erfassen sein. Gegen Ende dieses Übergangs kündigt sich am Vorabend eines möglichen Dritten Weltkrieges und einer drohenden Machtübernahme durch die WHO mittels eines Pandemievertrags möglicherweise das an, was Primo Levi im Nachwort (1986) seines Buches Ist das ein Mensch?‘ (1947) schrieb:

Ich glaube, in den Schrecken des Dritten Reichs ein einzigartiges, exemplarisches, symbolisches Geschehen zu erkennen, dessen Bedeutung allerdings noch nicht erhellt wurde: die Vorankündigung einer noch größeren Katastrophe, die über der ganzen Menschheit schwebt und nur dann abgewendet werden kann, wenn wir alle es wirklich fertig bringen, Vergangenes zu begreifen, Drohendes zu bannen.

In die heutige Zeit gebeamt würde man Primo Levi, der Ausschwitz überlebt hatte “der Verharmlosung des Holocaust” zeihen. Rudolph Bauer bezieht sich in seiner Schrift ‚Vernunft in Quarantäne. Der Lockdown als Zivilisationsbruch und Politikversagen (2021) explizit auf Primo Levi. Er sieht das Muster, das Levi andeutet, in dem heutigen Geschehen in seiner Symbolhaftigkeit. Daniel Sandmann stellt in einem Rezensionsessay die wesentlichen Aspekte und thematischen Verschränkungen dar, wie sie Bauer diskutiert.

Rassismus hatte früher noch eine klare Bedeutung, weil ja schließlich das biologische Wort ‚Rasse‘, was aus wissenschaftlicher Sicht für Gruppen von Menschen (Homo sapiens) nicht in Betracht kommen kann, darin steckt und der ismus-Begriff sich darauf zu beziehen hat; siehe meinen oben zitierten Beitrag im Braunschweig-Spiegel. Ein offenbar woker Sprecher des Instituts Solidarische Moderne, eines rot-rot-grünen Thinktanks sah 2017 in diesem Begriff jede Form von Ausgrenzung, was natürlich völliger Unfug ist. Denn dann wäre ja die Regierung in der Maßnahmen-Zeit rassistisch gewesen – also ‚rass‘ ist definitiv falsch. Da müßte man schon ein anderes Faß aufmachen. ‚Rassistisch‘ ist zu einem flexiblen Kampfbegriff pervertiert, um misliebige Kritiker, meistens aus einem traditionell linken oder wertkonservativen Lager, anzuprangern. Wenn Bedarf für Steigerung ist, nimmt man das Wörtchen ‚antisemitisch‘ hinzu.

Antisemitismus, auch wenn man ihn nicht direkt anspricht, ist der Schlüsselbegriff bei einigen der Haßetiketten. Z.B. sind die Nonsens-Etiketten ‚Klima-Leugner‚ und ‚Corona-Leugner‚ deswegen geschaffen worden, weil sie einen Anklang an “Holocaust-Leugner” haben und so besondere Abscheu hervorrufen sollen. Und ‚Verschwörungstheorie‘ soll die “jüdische Weltverschwörung” anklingen lassen. Schließlich werden ‚Rassisten‘ auch flugs zu “Antisemiten”. Der niedersächsische Landesbeauftragte gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens, ein Theologe, sagte in einem Interview mit der NWZ vom 16. November 2023:

die AfD trägt den Kampf gegen Antisemitismus nur aus taktischen Gründen vor sich her. Denn auf der anderen Seite betreibt die AfD eine massive Hetze gegen Muslime und Migranten. Diese Hetze hat rassistischen und menschenfeindlichen Charakter.”

Die angebliche massive Hetze müßte belegt werden. Und wenn sie tatsächlich rassistisch und menschenfeindlich wäre, müßte es eine Anklage vor Gericht geben. Mit dem ‚denn‘ wird suggeriert, daß deswegen die AfD Antisemitismus billige oder sogar antisemitisch sei.

Weiters ist für diesen Theologen jemand, der in Bezug auf Israel von einem ‚Apartheitsregime‘ spricht, ein Antisemit. Nun ist es aber hinlänglich bekannt, daß es für israelische Staatsbürger unterschiedliche Nationalitäten gibt. Wer als ‚Araber‘ in der ID card bezeichnet ist, darf nur in bestimmten Regionen und Stadtbezirken sich niederlassen und eine Wohnung beziehen, und es gibt weitere Diskriminierungen, besonders der Paläastinenser im Westjordanland (vgl. Arn Strohmeyer: Ist Antizionismus gleich Antisemitismus? Abschnitt 18, 2016) mit Überwachungen und zunehmenden Tötungen durch Siedler (s. NWZ vom 5. Dezember 2023, S.3). “Uri Avnery, a peace activist and former member of the parliament, said the current nationality system gave Jews living abroad a far greater stake in Israel than its 1.3 million Arab citizens”. Es ist Apartheid, weil eine Bevölkerungsgruppe wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit offiziell diskriminiert wird und Einschränkungen und Verfolgung unterliegt.

Wir sehen also, wie Haßetiketten ohne Rechtfertigung frei assoziiert werden. So geht es auch schon, wenn nur Begriffe wie Finanzkapital, Globalismus, Orte wie Wallstreet und Namen wie Rothschild & Co. oder Goldman Sachs Group oder Soros fallen: Das seien angeblich antisemitische Codes. Mit solchem Schwachsinn wird der Antisemitismus-Begriff aufgeblasen. Der Codewörter-Vorwurf traf übrigens die bekannte Kabarettistin Lisa Fitz. Dazu haben Sahra Wagenknecht & Oskar Lafontaine einen Kommentar abgeliefert. Jeder Hinz und Hurz kann sich zum Verfassungsrichter aufspielen und “Antisemit” schreien.

Fremdenfeindlichkeit ist etwas, was bzgl. der Häufigkeit des Vorkommens in deutschsprachigen Büchern zusammen mit Rassismus bis 1998/99 aufsteigt (gemäß Google Books Ngram Viewer). Trotz Korrelation in der zeitlichen Häufigkeit ist Fremdenfeindlichkeit etwas anderes als Rassismus, wobei letzterer eine Minderwertigkeit anhand äußerer biologischer Merkmale oder der Herkunft postuliert. Erstere muß wörtlich bedeuten, daß man den Fremden, der nicht aus derselben Gemeinschaft vom selben Ort oder derselben Region stammt, schon als Feind sieht, egal was er tut oder nicht tut. Anfangs fremdeln manche Menschen, wenn sie mit jemand aus einem anderen Kulturkreis konfrontiert sind. Das bedeutet vorsichtiges Abtasten und impliziert noch keine Feindschaft.

Russia Today erinnert die deutschen Tugendwächter an nicht so ferne Zeiten, als Meinungen noch nicht als extremistisch oder fremdenfeindlich oder die fdGO untergrabend etikettiert wurden :

Anno 2010 erkannte das Bundesverfassungsgericht für Recht: Ausländerfeindlichkeit allein ist nicht strafbar. Ausländerfeindliche Meinungen verstoßen zwar gegen die Werte des Grundgesetzes und das Toleranzgebot. Aber das ist noch kein Grund, ihnen den Schutz der Meinungsfreiheit zu entziehen […] Die Bürger sind rechtlich nicht gehalten, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen.

Jeder Bürger hat also sogar das Recht, feindlich gegenüber gewissen Fremden zu sein, ohne daß man diesem Bürger Grundrechte aberkennt, wie es jetzt in manchen deutschen Vereinen passieren soll. Und man wird sehen, wie weit sich die Rechtssprechung 13 Jahre später von diesem Verständnis von Meinungsfreiheit entfernt hat.

‚Fremdenfeindlich‘ wird heutzutage insbesondere jenen protestierenden Dorfbewohnen routinemäßig angeheftet, denen eine Flüchtlingsunterkunft ins Dorf hineingesetzt werden soll, die (fast) mehr Insassen haben wird, als Eingesessene im Dorf leben. Die politisch gewollte ungezügelte Immigration von Menschen, denen dann vor Ort nicht einmal eine reale Chance gegeben werden kann, sich an das neue sprachliche Umfeld anzupassen und sich durch sinnstiftende Arbeit sofort (und nicht erst nach einem Jahr oder länger) zu integrieren, ruft zu Recht starken Unmut hervor. Solche Politik wird gesehen als vorsätzliche Zerstörung gewachsener (dörflicher) Kultur.

Jener Dreimißklang von Begriffen ist also alles Andere, nur nicht politisch neutral, sondern ist höchst emotional und kontrovers aufgeladen. §2.3 jener neuen Satzung der LAG-Tanz ist also schon ein Widerspruch in sich (und steht auch im Konflikt zu §1.3), da es um das Gegenteil von Toleranz und Neutralität geht. Hier wird im Bereich der Tanzkultur eine Politisierung angestrebt, die aufgesetzt und völlig unangemessen ist. Schließlich geht es bei den Mitgliedsanträgen nicht um Bewerbungen auf eine Stelle als Verfassungsschützer.

Religiöser Fundamentalismus. In §4.6 & §4.7 kommt noch die Ächtung religiös-fundamentalistischer Gruppierungen hinzu. Dieser Begriff kam ab 1980 rasant in Mode und stieg in seiner Gebrauchshäufigkeit bis 2003 an. Warum sollen solche offenbar tiefgläubigen Menschen aus einem Verein ausgeschlossen werden? Wer maßt sich an, zu erkennen, ob jemand ein Fundamentalist ist? Jede große Religion beherbergt auch Sekten und Gruppierungen, die eine besondere Frommheit strikt nach Überlieferung ausleben – und da ist i.a. nichts Negatives dran – solange sie nicht ihre Mitmenschen drangsalieren. Für selbst auferlegte Einschränkungen des Lebensstils ist jeder selber verantwortlich.

Die Mennoniten wären da etwa Kandidaten für christliche Fundamentalisten. Und zahlreicher noch gibt es da die Zeugen Jehovas, die friedlich und stoisch mit dem Wachturm” auf ihrem Trolley in der Fußgängerzone postiert sind, aber dennoch als fundamentalistisch bezeichnet werden können. Sie wurden seinerzeit von den Nazis verfolgt und auch in der DDR waren sie ab 1950 verboten. Von verschiedenen Wissenschaftlern werden die Zeugen Jehovas dem christlichen Fundamentalismus zugeordnet heißt es bei Wikipedia. Zum Staat als solchen haben sie ein distanziertes Verhältnis. Das gilt erst recht für die ultraorthodoxen Juden in Israel.

Das ultraorthodoxe Judentum ist nach Einschätzung einiger Religionswissenschaftler eine fundamentalistische Richtung innerhalb des Judentums; siehe Wikipedia. Es tanzen die Männer der Chabad-Bewegung begeistert bei großen Zusammenkünften oder auch im kleineren Rahmen von Hochzeiten, wo z.B. der jemenitische Flaschentanz zelebriert wird. Es gibt hierzulande auch Ultraorthodoxe und andere mehr; und in den südlichen Nachbarländern Österreich und Schweiz leben viele Ultraorthodoxe gerade im 2. Bezirk Wiens bzw. in Zürich-Widikon.

Wenn also eine ultraorthodoxe Tanzgruppe (von Männern) in die LAG-Tanz Nds. aufgenommen werden wollte, würde der Aufnahmeantrag konsequenterweise abzulehnen sein. Hat der Vorstand jener LAG darüber nicht hinreichend nachgedacht oder huldigt er dem Zionismus oder ist er latent antisemitisch? Das wahre Leben ist eben viel komplexer als das schlichte Schwarz-Weiß-Denken des woken deutschen Mainstreams.

Kennzeichen und Symbole. Gemäß §4.7 sollen auch zugehörige Zeichen verboten sein und zu Ausschluß führen. Über das Hakenkreuz oder aktuelle faschistische Symbole aus der Ukraine oder den von deutschen Behörden entdeckten Buchstaben Z (der allerdings nicht wie deutsch ‚ts‘ sondern als ein stimmhaftes ’s‘ wie in ‚Rose‘ ausgesprochen werden müßte) reden wir hier nicht. Der Rote Sowjetstern ohne Hammer und Sichel ist wohl noch erlaubt, weil er von Woken als fehlfarbener Genderstern interpretiert werden könnte – man muß ihn nur an die richtige Stelle hängen. Aber mit ginge gar nicht, da kommunistisches Symbol. Sind wir denn wieder in der McCarthyÄra oder dem späteren deutschen Ableger, der Adenauer-Ära, angekommen? Geschichte wiederholt sich doch nicht? Und was ist mit einem Sticker als Miniatur der palästinensischen Flagge oder mit einem Palästinenser-Tuch à la Arafat? Ausschluß, Ausschluß? Da stünde doch ein Vorstand nicht mehr auf der fdGO. Warum überhaupt dieser Furor von Intoleranz und Gleichschaltung – “German angst”?

Gefragt nach einer Begründung für diese Art der Anmaßung , wurde als angeblicher Grund die versuchte Unterwanderung” einer Tanzgruppe durch Rechte” in Ostdeutschland genannt. So, so, die haben also keine Rechte, in eine Tanzgruppe hineinzugehen? Selbst wenn ein junger NPDler darunter gewesen wäre, so ist er immer noch ein Mensch mit Lebensrecht (– niemand ist illegal” schallte es doch einst), der im privaten Kreise wohl gar nicht auffiele und durch Kontakt mit besonnenen aufgeklärten Menschen vielleicht allmählich zu einem anderen Denken kommen könnte. Denn dessen Denken ist auch nur schwarz-weiß. Gerade im Tanze lernt man seine Mittänzer als Menschen in ihrer Verschiedenheit zu respektieren. Man erlebt etwas gemeinsam und faßt sich sogar an und berührt einander auch emotional. Den Geiferern gegen Rechts sei zum Sinneswandel die Lektüre des Romans Über Menschen” der Juristin Juli Zeh angediehen, der ausgerechnet mit den drei Worten ansetzt: Weitermachen. Nicht nachdenken”.

Bei der Formulierung der Änderungen hat der LAG-Vorstand offenbar nicht selber nachgedacht, sondern Vorgefertigtes per Copy-and-Paste irgendwo aus dem Internet übernommen. Cosi fan tutte. Es heißt z.B. in §5 der Satzung des Vereins Schule machen ohne Gewalt e. V. (SMOG) in Neuenstein:

[Ein Mitglied kann insbesondere aus dem Verein ausgeschlossen werden: ] bei schwerem Verstoß gegen die Interessen und das Ansehen des Vereins bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins, insbesondere bei Kundgabe rechtsextremistischer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Gesinnung, einschließlich des Tragens beziehungsweise Zeigens rechtsextremer Kennzeichen und Symbole.

In der Einladung zu jener LAG-Mitgliederversammlung las sich tatsächlich der entsprechende Teil des vorläufigen §4.7 noch als:

[…] bei unehrenhaften Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins, insbesondere bei Kundgabe extremistischer, religiös-fundamentalistischer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Gesinnung, einschließlich des Tragens beziehungsweise Zeigens entsprechender Kennzeichen und Symbole […]”,

was nach Weglassung obiger Prämisse bei schwerem Verstoß gegen die Interessen und das Ansehen des Vereins” fast wörtlich mit diesem Internetfund übereinstimmt – es wurde nur noch ausgedehnt auf religiös-fundamentalistisch. Die Ehre ist auf jeden Fall mal weg in der beschlossenen Fassung. Das Argument mit der angeblichen Unterwanderung einer ostdeutschen Tanzgruppe ist also nur zwecks Scheinrationalisierens vorgeschoben. Es läuft da etwas im Hintergrund viral ab, wobei noch nicht einmal alle Vereine ihre Webseiten auf neuesten Stand gebracht haben.

Fundstücke

Jeder Vorstand kann sich eine passende Satzungshülle oder 1 Schock Beispiele aus dem Internet holen, wie z.B. eine Blaupause aus Nordrhein-Westphalen, wo er nur noch die Spezifika seines Vereins einsetzen muß. Für Thüringen, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern findet er ähnlich vorgegebene Formulierungen. Mit etwas Phantasie kann er die Liste der verbotenen Bestrebungen noch um Sex und Diskriminierung erweitern, wie z.B. beim Jugendbildungswerk Berlin-Brandenburg (2020):

§2.5: Der Verein ist parteienunabhängig. Er vertritt den Grundsatz religiöser, ethnischer und weltanschaulicher Toleranz. Er tritt rassistischen, extremistischen, sexistischen, fremdenfeindlichen und diskriminierenden Bestrebungen entgegen. Er fördert die soziale Integration und gleichberechtigte Teilhabe unter Wahrung der kulturellen Vielfalt.

Ein Fundstück ist besonders urwüchsig, es kommt aus Nordbayern und es geht um die ernste Angelegenheit der jährlichen Michaelis-Kirchweih, Kärwa genannt, in dem Gemeindeteil Stadeln der kreisfreien Stadt Fürth. Der Stadelner Kärwaverein e.V. macht neben dem Hauptzweck, die Tradition der Kärwa zu erhalten, aktive Jugendarbeit und führt Brauchtumsveranstaltungen durch. Ein Heimatverein also, der sich überparteilich und konfessionell neutral gibt. In seiner Satzung aus dem Jahre 2011 (sic!) steht jedoch unter §4:

(5) Das Mitglied hat sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu bekennen. Mitgliedschaften in links- oder rechtsradikalen Parteien oder Gruppierungen oder Sympathisantentum zu diesen widersprechen dieser Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und stellen daher absolute Hinderungsgründe für den Erwerb der Mitgliedschaft dar.

(6) Sollte sich im Verlauf der Mitgliedschaft einer Person ein Gesinnungswandel in Bezug auf die freiheitlich demokratische Grundordnung einstellen sind die Voraussetzungen der persönlichen Mitgliedschaft nicht mehr erfüllt, so dass vom Vorstand unmittelbar nach Bekanntwerden ein Ausschlußverfahren eingeleitet wird.

Da höre ich den mir wohlvertrauten harschen mittelfränkischen Tonfall heraus, unterlegt mit einer im Freistaat Bayern noch tief verwurzelten reaktionären Geisteshaltung. Was wäre passiert, wenn sich gegen Ende des Jahres 2011 jemand in Stadeln während einer Bierrunde unter Vereinsschwestern begeistert für Sahra Wagenknecht, die damals noch die ‚Kommunistische Plattform‘ innerhalb der Linkspartei anführte, ausgesprochen hätte? Das wäre Sympathisantentum mit einer linksradikalen” Gruppierung gewesen und raus wäre er gemäß jenem §4. Und diese Satzung gilt noch heute.

Das wohl wokeste Fundstück kommt aus dem Swing-Tanzsport:

§ 2 Vereinszweck: […]

(3) Der Verein bietet Raum für alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer geschlechtlichen Identität, ihrer Herkunft, Hautfarbe, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religion, ihrem Alter und ihren körperlichen Merkmalen. Grundlegend für das Vereinsleben ist ein respektvoller und achtsamer Umgang miteinander. […]

§ 4 Grundsätze der Vereinstätigkeit, der Mitgliedschaft und Anforderungen an die Tätigkeit im Verein:

(1) Grundlage der Vereinsarbeit ist das Bekenntnis aller Mitglieder des Vereins zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Der Verein tritt rassistischer, religiös-fundamentalistischer, sexistischer und LGBTQIA+ phobischer Gesinnung entschieden entgegen. Der Verein bietet nur solchen Personen eine Mitgliedschaft an, die
sich hierzu bekennen.
(3) Mitglieder, die innerhalb oder außerhalb des Vereins eine rassistische, religiös-fundamentalistische, sexistische oder LGBTQIA+ phobische Gesinnung kundgeben, einschließlich des Tragens beziehungsweise Zeigens entsprechender Kennzeichen und Symbole, werden aus dem Verein ausgeschlossen.

§ 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder: […]

(3) Jedes Mitglied ist verpflichtet, diskriminierendes Verhalten von Personen gegenüber Anderen, z.B. aufgrund von ihrem Geschlecht, ihrer geschlechtlichen Identität, ihrer Herkunft, Hautfarbe, ihrer
sexuellen Orientierung, ihrer Religion und ihren körperlichen Merkmalen, dem Vorstand anzuzeigen.

Ein potentieller Widerspruch fällt sofort auf: Wenn in §2 dieser Verein Raum bieten soll für alle Menschen, dann bedarf es keiner Relativierung oder Erläuterung mehr: Alle sind alle. Wenn mit §4(1) sich die Mitglieder zur fdGO bekennen sollen, dann ist das eine politische Angelegenheit, wo juristisch gesehen eine Rechtsunsicherheit besteht. Wenn z.B. ein Mitglied außerhalb des Vereins eine fremdenfeindliche Äußerung ohne Aufruf, also nur eine politische Meinung, von sich gibt, muß er dann raus? Falls ja, müßte in §2 das ‚alle‘ gleich passend eingeschränkt werden.

Das Woke äußert sich in §2 in der ideologisierten sexuellen Dreifaltigkeit: Es wird (biologisches) Geschlecht (was nur Mann oder Frau sein kann, natürlich mit Übergängen angesichts Chromosomen-Aberrationen) und sexuelle Orientierung klar von geschlechtlicher Identität unterschieden. Das biologische Geschlecht ist bildlich gesprochen die Hardware und die Hormone und die geistigen Vorstellungen sind dann die Software für das schließliche sexuelles Verhalten, was auch Rollenverhalten in jeder Hinsicht mit einschließt. Die geschlechtlichen Identitäten” hingegegen (bis zu 60) sind eine Fiktion, die zwecks Spaltung der Gesellschaft konstruiert wurde. Wenn jemand nun im Verein oder außerhalb kundtut, daß es keine geschlechtlichen Identitäten gebe, muß er dann den Verein verlassen wegen diskriminierenden Verhaltens” in Bezug auf LGBTQIA?

Für den unwoken Leser seien die nötigen Definition nachgereicht: LGBTQIA ist eine Abkürzung der englischen Wörter Lesbian, Gay, Bisexual, Transsexual/Transgender, Queer, Intersexual und Asexual. Es ist also eine Abkürzung für lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle/Transgender-, queere, intersexuelle und asexuelle Menschen.” Was queer” (– nein, nicht die Querdenker) ist, wissen ohnehin die meisten Menschen nicht genau, die nicht schon als Kinder damit konfrontiert waren. Für die Aufklärung von Kindern – und Alten Weißen Männern – muß man noch nacherzählen, daß nach LGBTQIA das + für Menschen steht, die eine andere sexuelle Orientierung haben. Offenbar insbesondere für diejenigen, die ausgerechnet heterosexuell sind. Eigentlich hätte + (in Regenbogenfarben) allein gereicht ohne Buchstabengedöns. Die +-Phobie gehört nicht zu den zehn häufigsten Phobien (sprich: Angststörungen, die sich auf bestimmte Objekte, Subjekte oder Situationen beziehen), ebensowenig wie Coitophobie (Angst vor Sex) und die Chorophobie (Angst vorm Tanzen). Warum sollen nun die wenigen Menschen mit einer seltenen und seltsamen Phobie gegen einen gewissen Buchstaben und dessen Bedeutung ausgeschlossen werden? Man könnte ihnen doch helfen, ihre Störung zu überwinden …

Der gravierendste Fehltritt dieses swingenden Vereins ist mit §8(3) dokumentiert. Diskriminierendes Verhalten von Personen gegenüber Anderen muß dem Verein angezeigt werden. Es ist des Mitglieds Pflicht und Freude. Und es reicht dabei, daß er als Dritter das Verhalten nur aus der Kommunikation zwischen anderen zufällig aufschnappt. Das ist Denunziantentum und ruft Blockwartmentalität hervor.

“Anders als vielfach vermutet, gab es aber während der Zeit des Nationalsozialismus keine gesetzliche Pflicht, ‚Vergehen‘ gegen die NS-Gesetze und Verordnungen anzuzeigen. […] ‚Gleichwohl war und ist die Untugend der Denunziation keineswegs an Diktaturen gebunden‘, analysiert der Politikwissenschaftler Gerhard Paul die Nachkriegszeit in DIE ZEIT vom 10. September 1993” .

Heute ist man in gemeinnützigen Vereinen mit dem Denunziantentum schon weiter.

AnonymousUnknown author, Public domain, via Wikimedia Commons

Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Prof.em. Dr. Hans-Jürgen Bandelt war Professor am Fachbereich Mathematik der Universität Hamburg, wo er sich neben der Behandlung kombinatorisch-geometrischer Probleme den Anwendungen der Genetik auf vorgeschichtliche Fragestellungen widmete, sowie Studien zur forensischen und medizinischen Genetik betrieb.


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11 Kommentare

  1. brigbrei 9. Dezember 2023 at 14:08Antworten

    „Eine politische Brise weht durch deutsche Vereine“

    Da mir die deutsche Vereinsmeierei immer schon suspekt war -ich fand ihre Statuten von jeher faschistoid, bis auf ganz wenige Ausnahmen- hab ich Vereine gemieden.
    Die „politische Brise“, die durch deutsches Vereins(un)wesen weht, kann mich also mal gepflegt…
    Wäre ich jemals in einen Verein eingetreten, hätte man mich mit Beginn der Inszenierung „des Killervirus“ und der PLandemie als Freidenkerin (neudeutsch Querdenkerin…, bescheuertes Wort, wie ich finde…) erbarmungslos rausgetreten.

  2. Andreas_Sch. 9. Dezember 2023 at 11:22Antworten

    FDGO ist, wie der Autor richtig darstellt, ein vollkommen undefinierter Gummibegriff, der lediglich, zwecks allgemeinem Einlullens, schön tönend daherkommen soll – ein Oxymoron. Ja, was denn nun? Ist man nun frei und nach welcher Definition? Muss man sich dem Diktat/der Herrschaft einer Mehrheit, eines Pöbels/Demos beugen? Und was bitte soll eine Grundordnung sein? Eine Ordnung des Abgründigen?
    Wenn dann der Verfasser noch den Begriff Rasse, im Sinne einer Gruppe von Menschen, die bestimmte abgrenzbare Merkmale gegenüber andere Gruppen von Menschen aus der Diskussion ausschließt: Welchen Begriff schlägt er denn dann vor? Ich schlage vor: „Hunkadonk“ – das klingt so schön … Oder sind alle Menschen gleich/besitzen keine herkunftsspezifischen Merkmale? Darf man sie nicht unterscheiden? Warum nicht?
    Ein langer, sehr langer Text, der mehr Fragen aufwirft, als er zu beantworten imstande ist, ist ein schlechter Text … Dass ein Verein sich eine Satzung gibt, die mit einlullendem Salbader büschn auf Schön machen will, sagt nichts darüber aus, wie man im Verein mit dieser Satzung umgeht, zumal, wie der Autor ja durchaus selbst festgestellt hat, die inkriminierten Punkte ja sowieso schlecht bis gar nicht umsetzbar sind … Als guter Christ weiß ich nur zu gut, wie man sich der höchsten Moral rühmt und dann macht, was man für schön, gut und rein befindet, nach eigenem Gutdünken und dies dann mit Salbader so verbrämt, dass man niemals nicht falsch Zeugnis ablegt … 😉

  3. Gabriele Reiter 8. Dezember 2023 at 21:10Antworten

    Ich ziehe am WoEnde um und wollte am neuen Ort in mindestens einen Verein eintreten. Kann ich das denn überhaupt noch. Neben dem Querdenker-Etikett prangt jetzt auch noch ein Antisemiten-Aufkleber und ich bekomme das Zeug von meinem blau angefärbten Alu-Hut einfach nicht mehr runter.

  4. Gabriele Reiter 8. Dezember 2023 at 21:05Antworten

    Danke für den tollen Beitrag. Sehr interessant und gut erklärt.

  5. Thomas Grüninger 8. Dezember 2023 at 20:33Antworten

    Sehr schön, danke dafür!

  6. Hans im Glück 8. Dezember 2023 at 18:31Antworten

    Ich hab es nicht gelesen. Zu viel Text und keine Bilder.

  7. Wilfried 8. Dezember 2023 at 13:59Antworten

    Typisch Mathematik – ein Professor – er meint es Gut – aber er hätte den überlangen Artikel mit den Worten Friedrich Schillers zu einem einzigen Satz reduzieren können:

    „Gefährlich ist des Tigers Zahn – doch nichts dagegen der Mensch in seinem Wahn !“

    So gehts doch auch Hr. Professor oder ?

  8. Heiko S 8. Dezember 2023 at 13:48Antworten

    In der DDR hieß es immer, der Imperialismus sei das höchste Stadium den Kapitalismus. Das war ein Irrtum. Der Faschismus ist das höchste Stadium des Kapitalismus und auch sein letztes. Wer immer noch von einem demokratischen Wechsel zum Sozialismus geträumt hat, sollte langsam wach werden.

  9. quappendorfer 8. Dezember 2023 at 13:47Antworten

    „Grob vereinfacht wird Faschismus allgemein gekennzeichnet als eine Zuspitzung des Kapitalismus mit verschärfter Ausbeutung und unbedingter Unterwerfung. (vgl. Dimitroff)“.
    Dem ist unbedingt zuzustimmen. Der Nazifaschismus war kein Phänomen, das nur in Italien und Deutschland auftrat. In den 1930er Jahren, ab der Weltwirtschaftskrise (1929-1933) glich halb Europa einem braunen Flickenteppich. Portugal und Spanien waren besonders vom Faschismus bedroht.
    Es war und ist ein empirischer Befund, wenn die Oligarchie oder das Finanzkapital nicht mehr in der Lage ist, das Gleichgewicht der Gesellschaft (Klassengegensatz) durch milde Formen der Repression aufrechtzuerhalten, zu offenen tyrannischen Mitteln gegriffen wird. Das kann unter anderem als Schutz vor angeblich äußeren Bedrohungen geschehen: im Namen der Gesundheit, im Kampf gegen rechts … (nach Belieben einzusetzen).

  10. brigbrei 8. Dezember 2023 at 12:35Antworten

    „“Denn der ganz normale Faschist wähnt sich auf der Seite des Guten. Er dient dem Staat, wie er es seit jeher getan hat, und glaubt, dieser Staat sei um das Wohl aller Menschen besorgt. Die totalitären Züge, die sein geliebter Staat annimmt, leugnet er vollständig.“

    Alle Achtung, das muss man ihm lassen (Sarkasmus aus): Wie (zu)treffend sich Zombie Feistel selbst beschrieben hat!

  11. marrx 8. Dezember 2023 at 12:18Antworten

    vielen dank und meine hochachtung für diesen beitrag (zur demokratie)!

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