VfGH macht Weg für allgemeine ORF-Steuer frei

19. Juli 2022von 3,1 Minuten Lesezeit

Die GIS-Gebühr dürfte bald Geschichte sein, und damit die Option, sich davon abzumelden. Eine jüngste Entscheidung des VfGH macht die Tür zu einer ORF-Steuer für alle weit auf. 

Am Verfassungsgerichtshof an der Wiener Freyung ist schon wieder etwas passiert. Am Montag verkündete man zwei Entscheidungen und die eine könnte weitreichende Folgen haben. Denn mit der Entscheidung, dass der „gebührenfreien Empfang des ORF über Internet“ verfassungswidrig ist, dürfte der oberste Gerichtshof eine brisante Tür aufgestoßen haben.

ORF kämpft mit Finanzen

Einen Schritt näher ist man damit einer allgemeinen ORF-Steuer für jeden, der in Österreich lebt statt der GIS-Gebühr, von der man sich abmelden kann. Das ist für den ORF von enormer Wichtigkeit: Besonders seit dem letzten Winter haben sich Tausende Österreicher von der GIS-Gebühr abgemeldet. Wer keinen Fernseher oder Radio zu Hause hat, durfte das bisher auch rechtskonform machen.

Für den ORF war der Schwund der GIS-Zahler „rätselhaft“, man hatte im Winter sogar die Gründung einer eigenen „Taskforce“ verkündet. Lustig, aber nicht verwunderlich, denn der ORF lebt entscheidend von den GIS-Gebühren. Er braucht sie dringend. Das Urteil des VfGH dürfte alles erleichtert haben.

Ende April nannte der GIS-Zuständige Alexander Hirschbeck, die sogenannte „Streaminglücke“ eine „unfaire Situation“. Er meint damit, dass Haushalte, die über ein Internet verfügen, ORF-Dienste streamen können, aber keine GIS zahlen müssen. Genau diesen Umstand hat der Verfassungsgerichtshof nun als verfassungswidrig entschieden. Eigentlich war im Herbst mit einer Entscheidung gerechnet worden.

Das Urteil begründet der VfGH so: „Geht der Gesetzgeber in Wahrnehmung seiner Finanzierungsverantwortung für den ORF von einer Finanzierung über ein Programmentgelt aus, dann darf er im Hinblick auf die Vorgaben des BVG Rundfunk nicht ein für die Rundfunkordnung insgesamt wesentliches Nutzungsverhalten von dieser Finanzierungspflicht ausnehmen.“

Haushaltsabgabe statt GIS

Wenige Stunden später kamen bereits die ersten Parteien, die Grünen und die NEOS mit einem Vorstoß um die Ecke: Statt der bisherigen GIS soll es eine neue Gebühr geben – für alle. Die ORF-Steuer steht ante portas. Die Grünen wünschen sich eine Haushaltsabgabe für alle.

Auf der Hand läge eine ORF-Steuer, die über den Internetanschluss abgerechnet wird. Jeder Internetanschluss in Österreich ist eindeutig auf eine Person registriert. Dadurch würde sich der ORF mit einem Schlag auch die GIS-Kontrolleure ersparen. Niemand müsste mehr an der Tür klopfen, um zu prüfen, ob denn wirklich kein Fernseher und kein Radio im Haus ist.

Eine Bezahlschranke für die ORF-TVthek wäre natürlich auch eine Möglichkeit und technisch leicht umsetzbar. Doch diese scheint politisch bisher nicht gewollt. Etwas Zeit hat die Politik aber ohnehin noch bis sie sich entscheiden muss, wie die neue Regelung genau auszusehen hat. Nach dem Urteil des Höchstgerichts hat der Gesetzgeber bis 2024 Zeit, ein neues (und verfassungskonformes) Gesetz zu beschließen.

Der VfGH war zuletzt immer wieder in Medien. So entschied er nicht nur, dass die Covid-Impfpflicht „grundsätzlich verfassungskonform“ wäre, sondern auch „2G“-Regel und der „Lockdown für Ungeimpfte“ waren mit der österreichischen Verfassung vereinbar. Im Zuge der Entscheidungen veröffentlichte TKP die lesenswerte Analyse „Was ist von der Justiz zu erwarten“.

In Frankreich geht es übrigens in die andere Richtung. Dort wird noch 2022 die Rundfunkgebühr abgeschafft. Es war ein Wahlversprechen von Macron und aktuell scheint es so, als würde er dieses auch einlösen.

Bild SPÖ Presse und KommunikationORF microphoneCC BY-SA 2.0

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26 Kommentare

  1. IC 21. Juli 2022 at 9:41

    Der ORF nutzte das Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/aller Staatsbürger vor dem Gesetz. Der ORF ist ein Unternehmen, eine Körperschaft, eine juristische Person und eine Gesellschaft (kein Staatsbürger), die nicht allen auf österreichischem Staatsgebiet lebenden Menschen gleich sein kann. Daher kann das verfassungsmäßige Grundrecht auf sie nicht angewandt werden. Dies sollte null und nichtig sein.
    Der Verfassungsgerichtshof hat auch das Recht auf persönliche Freiheit nicht berücksichtigt, wonach jeder lebende Mensch das Recht hat, zu wählen, welche Dienstleistungen er in Anspruch nimmt. Diese ORF Steuern haben die Grundlage der Sklaverei.

    Außerdem muss der Verfassungsgerichtshof gesäubert werden, da die Rechte der Unternehmen offenbar wichtiger als die Grundrechte der Menschen sind.

    • helmutwalch 22. Juli 2022 at 12:54

      Ja schön!
      Aber ist es nicht so , dass kein Richter je über Menschen!
      Sondern nur über Personen ( Firmen) richten kann,darf ?
      Da ja alle Menschen,welche sich nicht als Personen (Sachen) ausgeben,
      Als die Schöpfer dieser Fiktionswelt ! mit Richter,Anwalt,Polizist,Politiker,Milliardär,Direktor……
      Darsteller !
      Also die Erben dieser Welt ,von des Schöpfers Gnaden .
      Wir uns in der Realität ( nicht im Fiktionswelt-Spiel) befinden,somit von den Spielfiguren nicht
      Gesehen, oder von den Darstellern be-urteilbar wären .
      Als Menschen!
      Oder ist das nicht so ,-) ?

  2. 1150 19. Juli 2022 at 18:40

    man könnte, so als denkanstoss, bestimmte französische maschinen an zentralen plätzen von grossen und mittelgrossen städten aufstellen……..

  3. Karsten Mitka 19. Juli 2022 at 16:39

    Wird die gleiche Vetternwirtschaft und das gleiche, mafiöse Geschäftsmodell wie in Deutschland.

  4. C. 19. Juli 2022 at 12:07

    Ob sich gegen diese (schon sehr lange Zeit betriebene) Zwangseinhebung nicht doch etwas unternehmen ließe?
    Ich bin der Meinung, dass von Rechts wegen NIEMAND für nicht erbrachte Leistungen bezahlen muss.
    Wenn der ORF weiterhin eine Gebühr einheben will, egal, ob für terrestrischen Rundfunk, SAT, oder Streaming, dann MUSS er sich eine bzw. mehrere Methode ausdenken, wie er die von jedem ORF-Seher/-Hörer tatsächlich bezogene Dienstleistung/Empfangszeit abrechnen kann.
    So wie es der ORF zur Zeit handhabt, kann man es m.M.n. schlicht und einfach als Diebstahl bzw. Raub an der (derzeit noch) zur Bezahlung gezwungenen Bevölkerung bezeichnen.
    Sollen der ORF doch an allen Fernsehern einen Münzautomaten anbringen, der nach Geldeinwurf für eine bestimmte Zeit die ORF-Programme freischaltet ;-)
    Oder bei SAT-Empfang die Gebühr über eine Stoppuhr und die ORF-Karte ausrechnen – die Geräte / ORF-Karten sind ja eh so intelligent ;-)

    • Mia Wu Ast 20. Juli 2022 at 22:30

      C – Ihr Rechtsempfinden ist nachvollziehbar, hat aber mit der österr. Rechtsprechung nicht viel gemeinsam.
      Leider wird in Österreich kein österreichisches Recht mehr gesprochen – vom VGH jedenfalls nicht. Seit dem tiroler “Kuhurteil” bzw. spätestens seit den “seltsamen” Urteilen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen ist das deutlich.

      Warum hören die Kasperl nicht einfach auf zu streamen wenn sie damit nichts verdienen können.
      Würde jedes Unternehmen auch so machen – entweder als Marketing-Augabe umlegen oder Produkt einstellen, wenn es nix abwirft. Es gibt keine Rechtfertigung sich den Schwachsinn bezahlen zu lassen.
      Und die permanente Wiederholung letztklassiger amerikanischer Serien widerspricht dem Bildungsauftrag ohnehin – allein deswegen müsste die GIS Gebühr abgeschafft werden.

  5. helmutwalch 19. Juli 2022 at 11:59

    Ja schön!
    Eine Frage!
    Da es in Österreich ja keine Verfassung ( vom Volk abgestimmt,befürwortet ) gibt !
    Österreich hat ein verfassungs-Gesetz ! Wer das wohl beschlossen hat??
    Da Österreich ja UN Mitglied,also unterschrieben ( auch nicht vom Volk abgestimmt)hat.
    Und A/RES/217A (lll) der Vereinten Nationen:
    Artikel 20, Absatz 2 : „Niemand darf gezwungen werden,einer Vereinigung anzugehören.
    Also ich kann mir kein Volk vorstellen ,welches gezwungen werden will.
    Das auch noch selbst so beschließt!
    Die öffentlich un-rechtlichen mit ihrer einseitigen Regierungs- Propaganda!
    Haben den Unparteiischen Aufklärungsauftrag schon lange verlassen !
    Somit sehe ich auch nichts Rechtes. Nur Rechtliches! Was ja was anderes heißt!
    Nur unabhängige Experten,Medien,Gerichte,…… können im Sinne vom Volk sein !
    Also warum haben wir nicht mal eine Verfassung????
    Warum werden wir Verwaltet ?
    Warum ist Österreich nicht frei !
    Welches Volk würde sich absichtlich ( Preise, für Lebenserhaltug ,Sanktionen gegen sich selbst,zum eigenen Nachteil)) schaden wollen.
    Ich für meinen Teil bin froh wenn ich der Propaganda der Schein-regierenden (ORF)
    Entkommen kann ,-)
    Glaube nichts prüfe Alles!
    Alles Liebe an alle beteiligten Menschen
    🙏❤️🍀❇️🤔🤔🤔🤔

  6. audiatur et altera pars 19. Juli 2022 at 11:47

    „Es ist schon wieder was passiert!“ *

    Der VfGH titelt auf seiner Website: „Gebührenfreier Empfang von ORF-Programmen über Internet verletzt Gleichheitsgrundsatz.“
    https://www.vfgh.gv.at/rechtsprechung/Ausgewaehlte_Entscheidungen.de.html
    (siehe VfGH 30.06.2022)

    Allgemein versteht man unter dem Gleichheitsgrundsatz das Grundrecht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Diskriminierungen ohne triftigen Grund sind in demokratischen Gesellschaften nicht hinzunehmen. So weit so verständlich für jeden. Allerdings hat der VfGH in den letzten Jahrzehnten den Gleichheitssatz eigenmächtig „fortentwickelt“ und vom eigentlichen Sinn und Zweck entfernt. In der Praxis kann er mit Hilfe des sogenannten „Sachlichkeitsgebotes“ jedes x-beliebige Gesetz aufheben. Das nur als Hintergrundwissen. Denn darum geht es hier nicht. Hier geht’s um Gröberes:

    Geklagt hat hier der ORF. Mit dem Argument, ER werde in seiner Gleichheit vor dem Gesetz verletzt. Und zwar dadurch, dass Internet-Nutzer für’s ORF-Streaming nichts zahlen müssen und dies (aufgrund fehlender Finanzmittel!) seine Unabhängigkeit gefährde. Wohlgemerkt hat sich nicht ein ORF-Gebührenzahler darüber beschwert, dass er gleichheitswidrig zahlen muss und andere Zuschauer nicht. Eine auch ohne die „unabhängige“ Corona- und Impfperformance an sich abenteuerliche Sichtweise der Staatsfunker.

    Der sich jedoch der Verfassungsgerichtshof auf ebenso abenteuerliche Weise angeschlossen hat. Allerdings berief sich der VfGH gar nicht auf den eigentlichen Gleichheitssatz! Der VfGH hob die angefochtenen Bestimmungen des ORF-Gesetzes auf, weil sie „gegen die dargestellten Vorgaben des BVG Rundfunk verstoßen“. Ein Verstoß, der streng genommen vom Antragsteller ORF gar nicht (ausdrücklich) geltend gemacht wurde. Und außer schwammigen „Vorgaben“ vermied es der VfGH auch konkret den Gesetzeswortlaut des BVG Rundfunk konkret wiederzugeben, gegen den genau verstoßen worden sein soll.

    Das „BVG Rundfunk“ (Bundesgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks) ist recht kurz und lautet

    https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bundesnormen/10000555/Sicherung%20der%20Unabh%c3%a4ngigkeit%20des%20Rundfunks%2c%20Fassung%20vom%2019.07.2022.pdf

    im wesentlichen:
    „Ein solches Bundesgesetz hat insbesondere Bestimmungen zu enthalten, die die Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt, die Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit der Personen und Organe, die mit der Besorgung der im Abs. 1 genannten Aufgaben betraut sind, gewährleisten.“

    Daraus leitet der VfGH

    https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_G_226_2021_vom_30._Juni_2022.pdf
    RZ 46

    folgendes ab:

    „Eine Finanzierung über Programmentgelt, wie sie das ORF-G derzeit vorsieht (…) hat auch einen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit sichernden Aspekt. Bei dieser Finanzierung über Programmentgelt ist es wesentlich, dass grundsätzlich alle, die Rundfunk (..) potentiell empfangen und damit über Rundfunk am öffentlichen Diskurs – auf den die umfassende Rundfunkfreiheit, die das BVG Rundfunk vor Augen hat, abstellt und um dessentwillen dieses Bundesverfassungsgesetz entsprechende Garantien für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorsieht – teilhaben können, in die gesetzliche Finanzierung des ORF einbezogen werden.“

    Und weil’s so „schön“ dazu passt, haben das vorerst letzte Wort unsere glorreichen Verfassungsrichter. Und zwar zum Gleichheitsgrundsatz betreffend Impfpflicht:

    „Die im COVID-19-IG grundgelegte Verpflichtung zur Impfung für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres, die ihren Wohnsitz in Österreich haben, begegnet vor dem Hintergrund des vom Gesetzgeber gewählten Regelungssystems hinsichtlich des Vorbringens keinen gleichheitsrechtlichen Bedenken.“
    RZ 237
    https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_G_37_2022_vom_23._Juni_2022.pdf

    *Auch wenn der Herr Karl 2.0. des österreichischen Kabaretts bei diesem noch ungeschriebenen Brenner-Roman im Keller des VfGH wohl nicht mitspielen wird…

    • Rosa 21. Juli 2022 at 12:09

      “… hat auch einen die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit sichernden Aspekt.”

      Und hierin liegt der Kern des ganzen Übels, die Krux. UNABHÄNGIGKEIT – am geduldigen Papier.

      In der täglichen Realität freilich hat sich der ORF zu einer “astreinen” politischen Propaganda-Funkanstalt hochgearbeitet. Nicht erst seit 2020, aber seither ganz besonders offenbar geworden.

      Ohne Zurückhaltung, nun ohne sich die Mühe von Zurückhaltung zu machen, ohne pseudo-demokatrischen Anstrich von “im öffentlich-rechtlichen Interesse”.

      Der ORF agiert eigentlich nur mehr im Sinne von “demokratisch gewählten” Politikern im Lande – deren Interessen sich schon erschreckend weit von jenen der Bevölkerung, ihres Dienstgebers, entfernt haben – und, das nicht zu knapp, im Sinne von offensichtlichen Vorgaben zu Zwecken nicht gewählter Figuren und Kreise.

      Der öffentlich-rechtliche Lack ist in weiten Teilen abgeblättert, die Farbe der restlichen Bruchstücke stark verblasst. Medial ist der ORF, samt seinen Darstellern, zu einer Bruchbude verkommen. Irreparabel, würde ich sagen.

  7. Picard 19. Juli 2022 at 11:41

    Der VfGH hat sich ein weiteres mal demaskiert: jeder, der zum Dunstkreis der Regierungs-Schickeria zählt, darf anschaffen, was er will, der VfGH liefert wie gewünscht. Nur das gemeine Volk hat gefälligst überhaupt keine Rechtsansprüche zu stellen!
    Es wird interessant, wie der Erpresser- und Diebstahlparagraph (Geld für ungefragtes Mistprogramm und Verleumdungspropaganda gegen Internetanschluss) zum staatlichen Lügenfunk ausgestaltet wird: Nur eine Internetsteuer anstatt der bisherigen GIS-Gebühren geht sich nicht ganz aus, weil viele ältere Personen keinen Internetanschluss haben, d.h. da würden es weniger Zahler als bisher werden. Wird somit in Zukunft dann doppelt kassiert?
    Andererseits ist diese neue Lage ja auch ein potentieller Lackmustest für die FPÖ, wenn sie in die Regierung kommt (und die Chancen sehe ich durchaus gegeben): wie wird sie sich dazu positionieren?

  8. Jens Tiefschneider 19. Juli 2022 at 10:59

    Zwangsgebühren wie in Deutschland. Freiwillig würde auch kaum einer für diesen Schmutz-Journalismus zahlen.

    • Karsten Mitka 19. Juli 2022 at 16:49

      Letztendlich zahlen sie alle freiwillig, genauso, wie alle freiwillig den Sklavenlappen tragen. Würden alle einfach die Zahlungen einstellen und den Sklavenlappen ablegen, wäre jedweder Spuk ruckzuck beendet. Zwang lebt von denen, die sich diesem ergeben.

  9. Lothar 19. Juli 2022 at 10:44

    Dann wünsche ich den Verantwortlichen viel Glück mit einer Haushaltsabgabe. Wer da dagegen halten will, braucht sich nur die Verhältnisse in Buntland anschauen.
    Die derzeitige Regierung muß sich mit einem neuen Rundfunkgesetz beeilen, denn sie ist bald Geschichte.

  10. Heinrich 19. Juli 2022 at 10:22

    Hier in Vietnam zahle ich für sehr schnelles Internet (unlimitiert) 12 Euro pro Monat, das aber nur, weil der Vermieter eine grosse Immobilienfirma ist, die mit der hiesigen Telekom im Bett liegt, da kann ich mir als Mieter den Vertrag nicht aussuchen. Ansonsten sind 6-10 Euro pro Monat normal. Ich glaube nicht, dass die Technologie hier total anders ist als in Österreich. Zudem werden 95 Millionen Menschen versorgt, nicht nur 8,5. Und mein Mobiltelefonplan 2GB pro Tag LTE kostet 2 Euro pro Monat. Meine BOB-SIM in Österreich zahle ich weiterhin, mit 20GB LTE kostet die stolze 14,50 Euro pro Monat. Meine Mutter zahlt mehr als 80 Euro für Internet Zuhause und am Smartphone (Magenta und A1) in Österreich. In Österreich sitzt die Mafia in der Regierung, und die regierungsnahen Firmen feiern ein ewiges Fest. Meine Meinung: ORF muss weg, und ein unabhängiger Untersuchungsausschuss muss folgen. Allerdings, je länger ich über die heutige Zeit nachdenke, desto mehr habe ich den Eindruck, dass die Nürnbergprozesse ebenfalls eine rein politisch motivierte Veranstaltung waren, und nur stattgefunden haben, weil die regierende Parteien daraus einen Nutzen ziehen konnten und Wählerstimmen festigen konnten… Wir leben in einer interessanten Zeit, in der zum ersten Mal in der Geschichte ganz deutlich wird, dass Politik IMMER Korruption bedeutet, egal welches Gesicht was verspricht, und dass nichts ohne Grund passiert… oder eben nicht passiert…

  11. Juergen Ilse 19. Juli 2022 at 8:35

    Es ist der gleichhe krude Mist, der auch in Deutschland agumentiert wurde. Wenn es nicht rechhtens ist, das ORF Programmm auch ohne GIS ueber Internet zu streamen, dann kann der ORF ja einfach darauf verzichhten, dass Programm im Internet anzubieten (eigentlich ist die Gebuehr wohl auch in Oesterreich fuer Rundfunk zweckgebunden, und auchh wenn die Gerichte in Deutschland wegen kompletter Ahnungslosigkeit das anders gesehen haben, ist das Internet Angebot kein Rundfunk sondern “Individualkommunikation”, selbst wenn es auch Videostreaming umfasst). In Deutschland wurde arrgumentiert “wenn es die selben Programminhalte wie ueber
    Satellit oder terrestrische Ausstrahlung sind, muss es doch auch Rundfunk sein, unabhaengig vom Uebertragungsweg, aber das ist gerade nichht der Fall. Sonst waeren ja auch Rundfunkgebuehren Kinokarten faellig, wenn der Film auch schon im oeffentlich rechtlichhen Rundfunk gelaufen ist, und dass das voelliger Unsinn waere, daswill wohhl niemand bezweifeln …
    Ob “Rundfunk” oder nicht, liegt niht am Inhalt, sondern am Uebertrgungsweg bzw. den Moeglichkeiten des
    Uebertragungswegs: Rundfunk ist immer eine gleichzeitige Ausstrahlung an (zumindest potentiell) viele Rundfunkteilnehmer, Der Abruf von Webinhalten ist i.d.R. aber Individualkommunikation. Um das zu begreifen, muesste man aber die tecchnischen Moeglichhkeiten beider Kommunikationsarten kennen. Die Gerichte in Deutschland kannten die Unterschiede jedoch nicht, und haben deshhalb nur nach der “inhaltlichen Gleichhheit” der jeweiligen Inhhalte geachtet und darafbaiserend falsch entschieden. In Oesterreich scheinen sich jetzt die *selben
    Fehlentscheidungen zu wiederhholen.

    • Peter Pan 19. Juli 2022 at 11:44

      Argumente wie was Rundfunk eigentlich ist, zählen leider schon lange nicht mehr in Deutschland.

      Der Artikel 5 des Grundgesetzes (Verfassung Deutschlands) gehört zu jenen Artikeln, mit denen die Bürger des Landes vor Übergriffen durch den Staatsapparat geschützt werden sollen. Entsprechend ist der Artikel 5 auch unmissverständlich formuliert. Nun haben wir in Deutschland nicht nur eine Zulassung samt Behörde für den Rundfunk, also eine klare Kontrolle durch den Staatsapparat, sondern auch noch eine Verpflichtung zur Finanzierung des Staatsfunks. Das haben die “Richter” am Bundesverfassungsgericht gebilligt (siehe u. a. Schwurblergutachten Kirchhof & Kirchhof). Wir haben keinen Rechtsstaat und auch keine Demokratie in Deutschland. Wir haben sogenannte Richter am Bundesverfassungsgericht, die vom Politbüro bestellt werden und denen jegliche Bezug zum Rechtsstaat, zur Verfassung und zur Realität fehlt. Das haben die auch in Sachen “Impfen” unmissverständlich zur Schau gestellt.

  12. Peter Pan 19. Juli 2022 at 8:34

    In Deutschland wird man vom Staatsfunk mit der Begründung beraubt, man könne deren Scheißprogramm durch jede Klobrille sehen. Es gab sogar von einem Schwurbler ein “Gutachten” zu dem Thema. Der Bruder des Schwurblers hat dies als “verfassungskonform” durchgewunken. So läuft das im Besten Tschland aller Zeiten.

  13. Pierre 19. Juli 2022 at 8:22

    Gleiche Entwicklung wie sie in Deutschland schon vollzogen wurde. Es wird einfach jeder Haushalt mit den Gebühren belegt. Ich bin ja auch gerne bereit, zu zahlen, wenn die Qualität besser wäre. Mittlerweile ist der ÖRR nur noch eine Pressestelle der Regierung mit angeschlossenem „Unterhaltungsprogramm“.

    Wobei Unterhaltung relativ ist:
    – Tausend Krimis mit Mord und Totschlag
    – Wiederholungen und Neuverpackung von Dokus
    – Identische seichte Quassel-Sendungen in jedem dritten Programm (WDR, NDR, BR, RBB, SWR,)
    – Politpropaganda als Talkshows verpackt (Will, Maischberger etc…)
    – Erwachsenenerziehung (was muss/darf ich kaufen, essen, wie soll ich mich verhalten -> „Verbraucherschutz“-Magazine)
    – Wetter (das ist relativ nützlich)

    Ich könnte mit dem Meisten Leben, wenn die Propaganda nicht wäre.

    Radio mit Musik ist auch ok, wenn die Nachrichten ausgeblendet werden.

  14. Lotta schrei(b)t 19. Juli 2022 at 8:21

    Erbärmlich dieser Vfgh.
    Eine Impfpflicht mit einer experimentellen mRna-Injektion ohne jeglicher Studie zu Langzeitwirkungen bzw ohne regulärer Zulassung ist verfassungskonform. Aber den orf muß man hofieren. das ist doch nur mehr eine Farce.

    Wie verfassungskonform ist das eigentlich, wenn jemand zum Zahlen genötigt wird, für etwas das er nicht nutzt ?!

    Der orf könnte ja mal an den 2 GF der GIS sparen, dann an den vielen hochdotierten Indentanten & Co. Der gemeine orf-Mitarbeiter fristet da ja ein eher armes Leben.

    Ein immenses Einsparungspotential haben auch die schlechten Eigenproduktionen wie DancingStars wo unnedige C-Promis mit GIS-gebühren ein halbes Jahr (oder länger?) durchgefüttert werden.

  15. Jan 19. Juli 2022 at 8:13

    Nach Zwangsimpfung, Zwangspropaganda und Zwangstemperaturabsenkung kommen Zwangsschlankheit, Zwangsjubel und Zwangsglück.

  16. MOderator 19. Juli 2022 at 8:03

    Der ORF ist für mich so etwas wie der Kommunismus: eine hübsch verpackte Idee, deren Grundgedanken man wenig entgegenstellen kann.
    Die Art der Umsetzung zeigt aber wie so oft, dass man an diesen Idealen dann doch ein paar Lichtjahre vorbei schrammt.

    In einem Zustand wie diesem ist der ORF nicht nur überflüssig, sondern sogar für die Zivilgesellschaft schädlich. Eine “aktuelle Kamera 2.0” braucht niemand!

  17. Slobodan Covjek 19. Juli 2022 at 7:12

    Stimmt mit unserer Verfassung etwas nicht oder stimmt etwas mit den politisch besetzten Richtern am VfGH nicht?
    Ich gehe davon aus, dass sich diese Richter als Personen, die vom System sehr stark profitieren, dem ORF sehr nahe fühlen.
    Es gibt eine ausufernde strukturelle und persönliche Korruption in diesem Land.
    Mit den modernen Methoden der Zugangsbeschränkung zu Inhalten, sei es im Fernsehen oder im Internet, sollte jede GIS-Gebühr verfassungswidrig sein. Die, die den ORF sehen wollen, sollen zahlen. Die anderen nicht.

    • SchauGenau 19. Juli 2022 at 9:33

      Mit beiden; schliesslich ist die Verfassung von der Politik mit unzähligen Einzelbestimmungen durchsetzt worden, z.B. auch die Bestimmung für den ORF, dass man für etwas, das man nicht konsumiert zahlen muss, weil man es könnte.
      Zweitens sind die Höchstrichter von der Politik bestellte Hörige, welche deshalb den Willen der Politik umsetzen.

      Was hat man Kickl beschimpft un mit Vorgewürfen überschüttet, als er damals die Wahrheit aussprach: “Das Recht muss der Politik folgen”.
      Was ist jetzt?

  18. CG Jung 19. Juli 2022 at 6:46

    Kann / darf es verfassungskonform sein für etwas gezwungenermaßen zu bezahlen was nicht konsumiert wird. So eine Klage sollte am VfGH eingereicht werden.

    MFG

  19. Elisabeth 19. Juli 2022 at 6:45

    Natürlich wäre eine Bezahlschranke im Sinne der Bevölkerung, die sowieso schon unter der hausgemachten Preislawine – vor allem für Energie, Wohnen und Lebensmittel – ächzt.

    Der ORF im Hauptbesitz der APA gehôrt privatisiert – es kostet mich große Überwindung, nichts noch Effizienteres vorzuschlagen …

    • Jan 19. Juli 2022 at 8:16

      Ich denke, das Problem sind die überhöhten Pensionszusagen. Bei einer Privatisierung müsste der Staat diese übernehmen, da ein Fernsehsender diese heute nicht erwirtschaften kann. Insofern wäre Konkurs anzudenken. Die Chefs wären ja auch über die Mindestsicherung versorgt.

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