
Lockdown-Urteil des Verfassungsgerichts: „So kann es nicht weitergehen“
Der Verfassungsgerichtshof kann durch die aktuelle Rechtslage seinen eigentlichen Aufgaben nicht gerecht werden. So lautet das Urteil des Bregenzer Grundrechtsjuristen Wilfried Weh. Er verlangt gesetzliche Änderungen.
Der Bregenzer Rechtsanwalt und Grundrechtsexperte Wilfried Ludwig Weh kritisiert die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zu Lockdown und „2G“. In einem Kommentar in der „Wiener Zeitung“ sieht er dringenden Handlungsbedarf was Österreichs Gesetze betrifft.
Verfassung in schlechter Verfassung
Für Weh zeige die Entscheidung des VfGH ein „grundlegendes Rechtschutzproblem“ an, das „symptomatisch“ sei und über Österreich hinaus bereits relevant werde. Das Kernproblem: Die Entscheidung des VfGH stützt sich auf den Verordnungsakt des Ministeriums. In sich ist dieser schlüssig, die Annahmen darin, die mit Fakten widerlegt werden könnten, werden vom VfGH nicht geprüft. Aber „dass in Motivenberichten (die im Verordnungsakt zu finden sind, Anm.) vielfach geheuchelt wird, dass sich die Balken biegen, ist nichts Neues“.
Weh fasst die Kernfrage so zusammen: „Wer ist der Verfassungsgerichtshof, dass er den Stand der Wissenschaft feststellen kann? In Wahrheit ist der Stand der Wissenschaft etwas, dem man immer mit Skepsis begegnen muss, weil die Geschichte der Wissenschaft immer auch eine Geschichte der Irrtümer der Wissenschaft ist und war. Auch konkret im Zusammenhang mit Covid-19 haben sich viele völlig unerwartete Wendungen ergeben. Immerhin gibt es bis heute drei verschiedene Arten, die Toten zu zählen, und kürzlich wurde deren Zahl auch noch um fast ein Viertel angehoben.
In einem solchen Fall wäre es Aufgabe des Verordnungsprüfungsgerichts, den Sachverhalt durch geeignete Beweise zu erheben. Die Prozessordnungen kennen fünf Beweismittel, nämlich Urkunden, Zeugen, Parteien, Augenschein und Sachverständige. Eine Kompilation gerichtlich ungeprüfter Berichte, und um nichts anderes handelt es sich beim Verordnungsakt, stellt dagegen kein Beweismittel dar. Richtigerweise hätte der Verfassungsgerichtshof also beiden Parteien die Möglichkeit geben müssen, einen oder zwei Sachverständige zu benennen, die dann in kontradiktorischer Verhandlung aussagen und Fragen beantworten hätten müssen. Es kann auch kein Argument sein, dass der Verfassungsgerichtshof es nicht besser wissen kann als der Minister, denn die ordentlichen und die Verwaltungsgerichte tun jeden Tag nichts anderes, als zwischen Sachverständigengutachten abzuwägen und dann eine Entscheidung als Gericht zu treffen. Das tut der Verfassungsgerichtshof übrigens auch auf verkehrte Weise, wenn er dem Verordnungsakt ohne Beweise Überzeugungskraft zuschreibt.
Die Frage ist allerdings, ob der Verfassungsgerichtshof organisatorisch und personell zu ernsthaften Verordnungsprüfungen in der Lage sein, also im gesamten Bereich der Verordnungsprüfungen Erstgericht spielen kann. In Wahrheit wäre es offenkundig auch in Österreich dringend geboten, ein Tatsachengericht vorzuschalten, das alle (Gesetzes-oder) Verordnungsprüfungen, die auf entsprechenden Tatsachengrundlagen beruhen müssen und die schwere Grundrechtseingriffe normieren, auf eben diese Tatsachengrundlagen abzuklopfen. Nichts anderes scheint der EGMR in seiner jüngst ergangenen Entscheidung CGAS auch zu verlangen.“
Weh sieht „großen legistischen Handlungsbedarf“. Man könnte etwa Verwaltungsgerichten die „Befugnis zur Prüfung von Verordnungen übertragen, oder den VfGH in zwei Senate teilen. „So wie im besprochenen Erkenntnis kann es jedenfalls nicht weitergehen“, schließt Weh. Die Regierung und Justizministerin Alma Zadic dürften Wehs Wünsche aber nicht nachkommen.
Wem folgt das Recht?
Dass die scheinbar faktische Wirklichkeit innerhalb der Welt des Gesundheitsministeriums nicht vom Verfassungsgericht hinterfragt wird, ist ein systematisches Problem und alles andere als überraschend. (Kollege Eric Angerer hat dazu ein lesenswertes Essay auf TKP verfasst). Man könnte auch versucht sein, an einen Kickl-Sager aus dessen Zeit als Innenminister denken: Das Recht müsse wieder der Politik folgen, sagte er damals zur Aufregung der Öffentlichkeit. Mit dem Urteil des VfGH hat sich nun aber offenbar eindrucksvoll gezeigt: Das Recht folgt der Politik.
Das Recht folgt der Politik, insofern als es die Wirklichkeit der politischen Machthaber anerkennt. Abstrakt dazu passt vielleicht eine kleine Stelle aus dem aktuell vielzitierten Buch „Umgekehrter Totalitarismus“ von Sheldon Wolins: „Alle bekennen sich zu Rechtsstaat und Demokratie, niemand stellt die Verfassung infrage, regelmäßig finden Wahlen statt, die Medien sind frei, die Rechtsprechung unabhängig. Aber jede dieser Institutionen, jedes dieser Verfahren ist ausgehöhlt, substantiell verändert – nur die Fassaden bleiben stehen“
Die eigenständige Institution des Obersten Gerichtshofs gibt es noch immer, sie ist nicht nur Fassade. Aber nicht wenige Höchstrichter sind wohl auch schon geimpft und geboostert.
Weh kann in seinem Kommentar aber auch noch optimistische Zeilen anbringen. Er sieht „einzelne zarte Hinweise“ in der Entscheidung des VfGH, dass dieser „im Gegenzug das Impfpflichtgesetz aufheben wird“. Denn dieses stelle einen noch weitaus größeren Eingriff in die Grundrechte dar, „bis hin zum Grundrecht auf Leben“.
Den Kommentar in der “Wiener Zeitung” finden Sie hier.
Bild wikimedia
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14 Kommentare
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Der VfGH rechtfertigt den absichtlich der Gefängnissprache entnommenen „Lockdown“ für Ungeimpfte in seiner jüngsten Entscheidung nach einer halben Ewigkeit unhinterfragt mit längst amtsbekannten mathematischen Flop-Modellen, Zeitdruck (!) und der angeblichen Ausschöpfung der (de jure unbeschränkten!) gelinderen Mittel des Covid-19-Maßnahmengesetzes. Der schon im März 2020 allenorts angedachte und natürlich naheliegendste Ausbau der Infrastruktur und des Personals der Krankenhäuser ist tabu. Ebenso das absurde Zusammenklauben der „höheren Inzidenzen“ der Ungeimpften. Wo kämen wir den da hin, wenn das Milchmädchen rechnen dürfte und der Hausverstand die naheliegendsten gelinderen Mittel anwenden könnte! Und dieser schreckliche Zeitdruck nach 2 Jahren: So schlimm, dass selbst das Salzamt damit nicht fertig werden würde…
Fazit: Wer den Zusammenbruch des Gesundheitssystems verhindern will, der stärkt es. Und schwächt es nicht. Um das zu erkennen, braucht niemand Medizin, Jus oder Politik zu studieren.
PS: Anwälte üben leider oft vor dem VfGH eine ähnliche Filterfunktion aus, wie die journalistischen „Faktenchecker“ im Medienmainstream. Wenn ich in den Entscheidungen nachlesen muss, wie die Antragsteller die absurde Staubmaskenreligion bar jeder Evidenz unhinterfragt als wirksam nachbeten, frage ich mich, ob dies aus Sicht der Profis wirklich im ausschließlichen Interesse ihrer Mandantschaft gelegen ist.
Mit diesem Urteil befördert der VfGH Österreich in die Richtung eines Sozialkreditsystems a la China, denn wenn ohne zwingenden Anlass Geimpfte tun können, was Ungeimpften verwehrt wird, so war das nichts anderes. Das Hinterfotzige dabei ist, dass Geimpfte ebenso infektiös sind wie Ungeimpfte und das Virus ebenso leicht weiterverbreiten können. Daher ist meine Vermutung, dass die Impfmafia auch schon die Gerichtsbarkeit aller westlichen Länder unterwandert hat!
“… Vermutung, dass die Impfmafia auch schon die Gerichtsbarkeit aller westlichen Länder unterwandert hat!” –
Das ist mit Sicherheit der Fall.
Für mich ziehe ich die Schlußfolgerung, daß das Hinausposaunen von Unwahrheiten durch Politik (samt bezahlter Vasallen, die Expertinnen und Experten genannt werden) und Medien eine legitime Grundlage ist, um verfassungsrechtlich geschützte Bereiche auszuhebeln. Wortspenden von Politioten (wie “Ungeimpfte sind Schuld an der Pandemie”, “keine Solidarität mit Ungeimpften”, “die Zügel müssen angezogen werden”) völlig ausreichen, um große Teile der Bevölkerung wegzusperren. Das ist zwar feudalherrschaftliche Willkür, aber reales Recht in Österreich! Die Raubritter des finstern Mittelalters hatten es da nicht so leicht, ihre Willkür zu rechtfertigen.
VfGH?
FUBAR!
Ich war total überrascht, als ich heute in einem versteckten Mini-Artikel erfahren habe, dass ab übermorgen 3G bei der Einreise nach Österreich entfällt. Damit hätte ich – falls überhaupt – erst im Juli gerechnet.
Wie in den letzten über zwei Jahren Vernunft und Verstand auf verkehrt gedreht wurde, ist wirklich unglaublich. Ich hätte nie gedacht, dabei Zeuge sein zu müssen, wie ganze Gesellschaften fast geschlossen in den kompletten Wahn laufen.
Aus der Tatsache, dass man mit viel Geld viele Menschen beeinflussen kann, und mit diesen vielen Menschen dann fast ALLE um den Verstand gebracht werden können folgt unmittelbar, dass massive Vermögensanhäufungen bei Privatpersonen oder in kleinen Cliquen ABSOLUT antidemokratisch sind. Und damit ist das auch für den Kapitalismus an sich der Fall.
Ein einzelner Irrer, der auf welche Weise auch immer zu viel zu viel Geld kam, kann seinen ganzen Irrsinn heute sogar über die ganze Welt verbreiten. Was ist denn zB ein Kim Jong Il schon gegen einen Bill Gates oder Musk, Bezoes, Zuckerberg, Fink, …?
Der Lockdown für Ungeimpfte ist menschenverachtend und durch absolut gar nichts zu rechtfertigen. Nur weil jemand nicht geimpft ist, heißt dass nicht automatisch dass er andere ansteckt. Dazu müsste er nämlich zunächst erst einmal krank werden. Dann müsste er noch ansteckend sein. Und schließlich müsste er noch ausreichend langen Kontakt mit anderen haben. Insgesamt lässt sich ein Lockdown für Ungeimpfte also nicht einmal mit handelsüblicher Logik vereinbaren. Und dabei ist es völlig egal, welche Randbedingungen geschaffen werden. Nimmt man nämlich als gegeben hin, dass die Impfung eine Ansteckung verhindert, dann benötigt man ja von Vornherein gar keinen Lockdown – denn die Risikogruppen waren zu 80-90% durchgeimpft. Akzeptiert man aber, dass die Impfung den Virenload lediglich reduziert, dann ist auch bei einem Geimpften die Ansteckung möglich, wenn auch in geringerem Maße. Damit müsste es einen Lockdown für alle geben. Denn entweder sperrt man zu, weil es so schlimm ist – oder man lässt offen, wobei es dann aber nicht so schlimm sein kann.
Fazit ist: der Verfassungsgerichtshof hat hier nicht nur auf gesetzlicher und medizinischer, sondern vor allem auf logischer und menschlicher Basis absolut und völlig versagt. Schande über die Zustände in diesem Land.
📯👍👍👍
Der Pfad der Wissenschaften ist übersät mit fallengelassenen Theorien, die einstmals ewiges Leben zu besitzen schienen (frei nach Peter Köstler)
“Wer ist der Verfassungsgerichtshof, dass er den Stand der Wissenschaft feststellen kann?”
Eben. Das kann er nicht. Was er aber könnte – wie jeder etwas scharfsichtigere Mensch – ist, die Unrechtmäßigkeit einer Politik aufzuzeigen, die die Fiktion “Stand der Wissenschaft” zur Grundlage einer autoritären Politik macht, die alle Paragraphen aushebelt, die die ihr dabei im Wege stehen. Dazu gehört allerdings etwas Grips, etwas geschichtliches, wissenschaftsgeschichtliches und optmalerweise wissenschaftstheoretisches Wissen, vor allem aber der Mut, einer solchen Anmaßung in die Parade zu fahren. Wie wir sehen, ist das etwas zu viel erwartet von unseren Honoratioren am Karrierehöhepunkt …
Wir drehen uns allesamt im Kreis. Jetzt ist ein Urteil gefällt, wobei die Fakten nicht wirklich überprüft, bestenfalls jemand begünstigt bzw. benachteiligt wird. Schade und: zu neuen Ufern! MFG
Weh bringt es recht gut auf den Punkt. Danke dafür. So kann es wirklich nicht weitergehen.
Es ist ja nicht das erste Mal, dass sich der VfGH um die Schaffung einer ‘echten Beweislage’ drückt. Es hatte nur noch nie solche Auswirkungen.
Im Grunde ist es eine sehr feige Entscheidung.
Es ist auch anzunehmen, dass einige der Richter dem von der FPÖ nominierten Mitglied, welches den – höchst erforderlichen- Fragenkatalog an den BMin übermittelt hat, seinen Platz zeigen wollte.
Und wahrscheinlich sind mindestens 12 von den 14 Mitgliedern geimpft. Wer von diesen größten aller Juristen möchte denn gerne zugeben, dass er sich getäuscht haben könnte. Und dass er oder sie auf die Propaganda unfähiger Minister und ihrer unfähigen Beamtenschaft vertraut hat. Also da spielen schon auch einige psychologische Aspekte rein.
Ich bleib dabei- diese Entscheidungen sind eine Schande und schaden dem Höchstgericht selbst am meisten.
Man kann es auch mit Recherche probieren: wann kam Grabenwarter an den Vfgh? Zur Zeit von Schüssel. Was verbindet Ex-Regierungsmitglieder von damals? Susanne Riess ist im Beirat von Signa, Dieter Böhmdorfer ist Benkos Anwalt. Benkos Rechte Hand ist Gusenbauer, bei Benko investiert die Haselsteiner Familien-Privatstiftung mit Gusenbauer im Vorstand. Diese Stiftung ist auch mit dem Putin-Oligarchen Oleg Deripaska (Gast des World Economic Forum) in der Strabag mit Gusenbauer als AR-Vorsitzendem. Deripaska/Putin investierten auch in Magna, wo Ex-finanzminister Grasser herkommt. Schüssel ist auch Putin und Deripaska verbunden. Die Räumlichkeiten des Vfgh (Freyung 8) hat die Bundesimmobiliengesellschaft von Benko (Freyung 3) gemietet.
Wurde die geltende österreichische Verfassung jemals vom Volk in Form einer Abstimmung legitimiert?
Soweit mir bekannt ist nicht. Wurden mit dem Beitrittsakt die EU-Verträge mit abgestimmt? Meiner Ansicht nach JA. Also liegt das Problem nicht nur in Österreich.