Gericht kippt Disziplinarurteil der Ärztekammer gegen maßnahmenkritische Ärzte

21. Oktober 2021von 3,5 Minuten Lesezeit

Die Ärztekammer ist mittlerweile an der vordersten Front der Wissenschaftsleugner und Pharmalobbyisten zu finden. Man unternimmt alles um Immunität durch Infektion zu leugnen und das große Impf-Experiment zu pushen. Politik bestimmt das Handeln der Funktionäre, bei der Verfolgung von Ärzten, die Wissenschaft ernst nehmen. Mittlerweile wehren sich immer mehr Mediziner erfolgreich gegen sie Ärztekammer. Jetzt droht der Kammer Strafanzeige und eine Schadenersatzklage.

Der Disziplinarrat der Ärztekammer Wien hatte den Leiter der Abteilung für Allgemeinmedizin am Zentrum für Public Health der MedUni Wien, Univ. Prof. Andreas Sönnichsen, in einer nichtöffentlichen Verhandlung zu EUR 5.000.- verurteilt, weil dieser im Rahmen einer ICI-Pressekonferenz über die COVID-19-Pandemie sprach.

Sönnichsen hatte gesagt, die Gefährlichkeit von Covid-19 werde überschätzt, die Todesraten wären auch auf Lebensumstände der Patientinnen zurückzuführen, auf die statistische Zählweise und auch auf die Funktionalität des Gesundheitswesens. Insbesondere sei die Erkrankung für Kinder in den allermeisten Fällen ungefährlich. Er sagte auch, der verordnete Mund-Nasen-Schutz bringe so, wie er von den meisten Menschen angewandt würde, mehr Schaden als Nutzen und die einzig sinnvolle Maßnahme zum Schutz vor COVID-19 sei Händehygiene, Hust- und Niesetikette sowie Abstand von Erkrankten. Überdies seien die Impfstoffe hinsichtlich Langzeiteffektivität und –sicherheit nicht ausreichend geprüft worden.

Freiheit der Meinungsäußerung und Wissenschaft – auf faktischer Grundlage

Gegen seine Verurteilung hat Univ. Prof. Andreas Sönnichsen eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien eingelegt, die erfolgreich war. Das VWG Wien hält dazu fest:

„Die vom Disziplinarbeschuldigten getätigten inkriminierten Äußerungen, die er als solche nicht bestreitet, stellen Werturteile dar, die auf einer faktischen Grundlage beruhen. Diese Äußerungen unterfallen daher sowohl der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Freiheit der Meinungsäußerung (Artikel 10 EMRK) als auch der Freiheit der Wissenschaft (Artikel 17 StGG).“

Notfallärztin nannte Impfung “Dreck”

Wie willkürlich die Disziplinarkommission der Ärztekammer agiert, zeigt auch der Fall einer steirischen Notfallärztin. Sie hatte sich nach der erfolgreichen Behandlung zweier lebensbedrohlicher Impfnotfälle im Affekt kritisch über die Covid Impfung geäußert und wurde danach bei der Ärztekammer Steiermark vernadert und von ihrem Arbeitgeber entlassen. Die Ärztin wurde hier jedoch von der ÄK-Diziplinarkommission „freigesprochen“.

Vernadert wurde die Ärztin offensichtlich von einem SPÖ-Landtagsabgeordneten und Gewerkschafter in jener Einrichtung, in welcher zwei Impfnotfälle gleichzeitig aufgetreten waren. Er hätte der Notärztin gegenüber auch dankbar sein können, dass sie zwei Impfopfer in jener Einrichtung, wo er selbst Betriebsrat ist, vor dem Schlimmsten gerettet hatte.

Die steirische Disziplinar-Kommission der ÄK hielt fest, dass es sich bei der angeklagten Notfallärztin um eine sehr gute Ärztin handelt und sie die Behandlung der Impf-Notfälle lege artis durchgeführt hat. Ein Mitglied hielt die Reaktion der Notfallärztin „angesichts der gegebenen Umstände für nachempfindbar“. Das arbeitsrechtliche Verfahren bzgl. der Kündigung ist noch anhängig.

Inquisitionsprozess

Disziplinarrechtliche Verfahren vor der Ärztekammer entsprechen nicht annähernd rechtsstaatlichen Standards, wie sie etwa vor Gericht garantiert sind. So etwa verlangt die Ärztekammer den Ausschluss der Öffentlichkeit. Medizinische Gutachten werden nicht zugelassen und die Anklagebehörde fungiert gleichzeitig auch als beurteilende Behörde – was an Inqusitionsprozesse erinnert.

Inkriminierte Ärzte müssen außerdem für ihre Kosten selbst aufkommen – egal wie das Verfahren ausgeht. Deswegen lässt Sönnichsen jetzt ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Entscheidungsträger der Disziplinarkommission der Ärztekammer prüfen und behält sich Schadensersatzansprüche gegen diese Einrichtung vor.

Die negative Rolle der Kammern

Eines der größeren Übel der österreichischen Realität sind die beruflichen Kammern. Und vor allem deren Möglichkeit abseits ordentlicher Verfahren über ihre Mitglieder zu verfügen, Strafen auszusprechen und Berufsverbote anzuleiern oder zu verfügen.

Dabei handelt es sich meist um politisch motivierte Verfahren und gerade jetzt im Zusammenhang mit der Corona Krise werden sie gegen jegliche Evidenz aber in Übereinstimmung mit der Politik der Regierung geführt.


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9 Kommentare

  1. Fritz Madersbacher 21. Oktober 2021 at 22:17

    Das selbstherrliche Agieren der Österreichischen Ärztekammer und die autokratische Mentalität ihres Herrn Präsidenten erinnern immer stärker an eine gewisse, 1935 gegründete, “Reichsärztekammer”. Diesem anachronistischen Treiben muss ein Ende gesetzt werden, der mutige Widerstand von Univ. Prof. Andreas Sönnichsen und andere Äerzte/-innen ist ein hervorragender Auftakt dafür!

  2. Udo 21. Oktober 2021 at 22:16

    Ich frage mich gerade warum die Ärzte immer noch alle Patienten in einem kleinen Raum warten lassen wenn der Abstand so wichtig ist.
    Fällt mir besonders bei meinem Arzt auf,zumindest im Sommer wäre es da kein Problen draussen Stühle hinzustellen.Name könnte durchs Fenster aufgerufen werden.Aber ist wohl zuviel Arbeit…

  3. Toni 21. Oktober 2021 at 20:17

    Gott sei Dank gibt es noch Gerichte, die Recht sprechen. Ein großer Dank auch an Prof. Sönnichsen für seine Aufklärung.

    Solche Nachrichten lassen mich hoffen, dass die Wahrheit zu Corona die Oberhand gewinnen wird.

    Zur Fremdbestimmung: Dies betrifft leider nicht nur die Ärztekammer, sondern weiteste Teile unserer Organisationen, Politik, Wirtschaft, Kammern, Militär etc.

    Wer sich mit den “Bestimmern” beschäftigen möchte, dem sei folgender Artikel ans Herz gelegt: https://www.lewrockwell.com/2021/04/bill-sardi/who-runs-the-world-blackrock-and-vanguard/

  4. Taktgefühl 21. Oktober 2021 at 11:15

    “Medizinische Gutachten werden nicht zugelassen und die Anklagebehörde fungiert gleichzeitig auch als beurteilende Behörde – was an Inquisitionsprozesse erinnert.”

    Die Widerspruchsstelle der GEZ ist im selben Büro wie der Beitragsservice.

    Wenn die Freiheit der Wissenschaft und die Freiheit der Meinung ständig verteidigt werden müssen, dann haben wir es mit einem kriminellen Druck zu tun und mit Bestechlichkeit. Eine bestimmte Klientel ist ja ganz konsequent darin, Menschen wegen ihrer Meinung zu bestimmten Angelegenheiten mundtot zu machen.
    Sich immerzu nur zu verteidigen, wird die Institutionen schließlich gewinnen lassen.

    Die Ärztekammer wird auf Grund der Indizien fremdbestimmt. Der Staatsanwalt sollte eingreifen. Hausdurchsuchung.

    Verleumdung, üble Nachrede, Rufmord, Nötigung und Erpressung Schutzbefohlener – das sind keine Kavalliersdelikte, sondern schwere Straftaten.

  5. Thomas Holzer 21. Oktober 2021 at 10:59

    Man höre sich nur den Herrn Szekeres an! Tunnelblick, Dauergast bei OE24, aber zu Servus Tv traut er sich nicht. Eine Lachnummer im Dienste der Regierung

    • Michael Treu 13. Dezember 2021 at 12:58

      Nun, wer SZEKERES nicht kennt, kann leicht Behauptungen aufstellen. Ich bin kein Freund der Ärztekammer und lehne die Displinierungsmacht der Kammern (allgemein) ab, aber sehe das Engagement von Präsident SZEKERES positiv und wichtig bei all den Ignoranten und Politikmanipulanten. Es ist auch inakzeptabel, dass einige Ärzte Patienten in die Irre führen und gegen die Impfungen wettern anstatt ihre Patienten so zu informieren, dass sie für sich und ihre Familien eine sachliche Entscheidung treffen können für oder gegen die Impfung.

  6. Andrea 21. Oktober 2021 at 9:30

    Die Konsequenzen daraus können für die Zukunft daher nur sein:

    1. Entweder die Beseitigung von Disziplinarverfahren oder die Normierung der Durchführung solcher Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen.
    2. Die Sanktionen, die in solchen Disziplinarverfahren verhängt werden dürfen, dürfen nicht die befristete Untersagung der Berufsausübung und die Streichung aus der Ärzteliste betreffen. Dies gehört in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte.

    Damit wäre die Macht der Ärztekammer über ihre Mitglieder wesentlich eingeschränkt. Ein derart sittenwidriges und unrechtmäßiges Verhalten muss künftig vermieden werden. Die Ärztekammer sollte schließlich die Interessen ihrer Mitglieder vertreten und nicht die Interessen politischer Parteien oder der Pharmalobbyisten. Dabei hat sie sowohl die Interessen der Patienten als auch der öffentlichen Gesundheit zu wahren.

    Entsprechende legistische Anpassungen sind daher dringend erforderlich.

    Leider dürften die Kammerfunktionen in erster Linie von solchen Mitgliedern angestrebt werden, die hinsichtlich ihrer fachlichen Qualität nicht zu den Besten gehören.

    Erscheint auch logisch: Gute Leute sind gefragt und hätten für politische Kammertätigkeiten wohl nicht die erforderliche Zeit.

  7. MarekWojcik 21. Oktober 2021 at 8:23

    Die mafiaartigen Strukturen der Pharmakonzerne, Profitgier, skrupellose Menschenvergiftungen, um noch mehr Geld zu bekommen.
    Von der Cholesterinlüge zur Corona-“Wahrheit”.
    Seit Jahren wächst der Einfluss großer Pharmaunternehmen auf Medien, medizinische Studiengänge und Ärzte. Sie bestechen Regierungen und medizinische Vereinigungen wie die Ärztekammer auf der ganzen Welt.
    Lesen Sie darüber in: Ist die Pharmaindustrie eine Mafia?
    https://www.world-scam.com/archive/612

  8. Fassungslos 21. Oktober 2021 at 8:03

    Ist die gesamte Erkenntnis veröffentlicht? Wäre interessant zu lesen.

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