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Politik

Das Puzzle, das zusammengesetzt das wahre Gesicht der EU zeigt

0 Kommentare 1. November 2026 9 Minuten Lesezeit von Jochen Mitschka

Annullierte Wahlen, ausgeschlossene Kandidaten, umstellte Gerichte: Quer durch Europa wird die Demokratie dort verteidigt, wo sie genehm ist, und dort beschnitten, wo sie unbequem wird. Die wahre rote Linie scheint ein anderer Satz zu sein: Wer gehen will, hat verloren.

Es gibt in der EU ein Lieblingswort der Sonntagsreden: Rechtsstaatlichkeit. Es wird gegen Budapest gewendet, gegen Warschau, gegen jeden, der Brüssel zu widersprechen wagt. Wer dagegen die Chronik der letzten zwei Jahre liest, findet ein Muster, das mit Rechtsstaat wenig zu tun hat. Es heißt: Wahlergebnisse sind willkommen, solange sie das richtige Lager stärken.

Rumänien: Die Wahl, die nicht gelten durfte

Der Anfang war Bukarest. Călin Georgescu gewann Ende 2024 die erste Runde der Präsidentschaftswahl. Das rumänische Verfassungsgericht annullierte den Urnengang, und Georgescu wurde von der Wiederholung ausgeschlossen. Als Begründung dienten Geheimdienstberichte über angebliche Einflussnahme und TikTok-Kampagnen. Die Öffentlichkeit hat diese Unterlagen nur in Teilen gesehen.

Man muss Georgescu nicht mögen, um das Problem zu erkennen. Wenn ein Gericht ein Wahlergebnis kippt, weil der Sieger der falsche war, und danach der Mann, der die meisten Stimmen bekam, nicht mehr antreten darf, dann entscheiden nicht mehr die Wähler, sondern die Instanz, die ihre Entscheidung prüft. Brüssel hat dazu geschwiegen, und die Kommission hat die Linie sogar mit Verfahren gegen Plattformen flankiert. Die Botschaft an alle Mitgliedstaaten war eindeutig: Auch ein Wahlsieg ist reversibel.

Ungarn: Der Rechtsstaat als Waffe

Besonders aufschlussreich ist Ungarn. Jahrelang war Viktor Orbán das Feindbild Nummer eins: Im Europäischen Parlament wurden Debatten über ihn geführt, Gelder wurden eingefroren, jedes Gesetz wurde skandalisiert. Im April 2026 wurde er abgewählt: Péter Magyars Partei Tisza erreichte 141 Mandate und damit eine Zweidrittelmehrheit.

Was danach geschah, wäre unter Orbán ein Fall für eine Entschließung gewesen. Das Parlament beschloss mit 135 zu 50 Stimmen eine Verfassungsänderung, die die Amtszeit von Regierungschefs auf acht Jahre begrenzt. Sie gilt rückwirkend, nämlich ab dem 2. Mai 1990, und schließt Orbán damit dauerhaft aus. Die Verfassungsänderung sieht außerdem eine Mandatsbegrenzung von zwölf Jahren für Abgeordnete vor, die ab der nächsten Wahl 2030 greift. Eine weitere Änderung vom Juli ermöglicht die Absetzung des Staatspräsidenten und zwingt einige Verfassungsrichter zum Gehen. Selbst die taz fragte in einem Kommentar, ob hier ein “Orbánismus 2.0” drohe, weil die Mittel an den Vorgänger erinnerten bzw. darüber hinausgehen.

Die FPÖ-Abgeordnete Petra Steger hat den Kern in einer Aussendung auf den Punkt gebracht: Nach derselben Logik dürften im Europäischen Parlament 164 Abgeordnete nicht mehr antreten. Man kann Stegers Partei ablehnen und trotzdem die Frage stellen, warum von Brüssel kein Aufschrei kommt, wenn rückwirkende Verfassungsänderungen einen politischen Gegner ausschalten, solange der Betroffene ein Gegner ist.

Deutschland: Die größte Oppositionspartei unter Beobachtung

Der deutsche Inlandsgeheimdienst hat die AfD als extremistisch eingestuft. Das öffnet die Tür zu deutlich intensiverer Überwachung der größten Oppositionspartei des Landes. Gemeint ist eine Partei, die bei Wahlen zweistellige Ergebnisse erzielt, in Teilen Ostdeutschlands stärkste Kraft ist und Millionen Wähler vertritt.

Das Entscheidende dabei: Die Einstufung nimmt ein weisungsgebundenes Amt vor, das einem Innenministerium untersteht. Die Regierung, deren Politik die Opposition kritisiert, kontrolliert also indirekt die Behörde, die über deren Überwachung entscheidet. Das Verbotsverfahren, über das gestritten wird, ist die nächste Eskalationsstufe. Auch hier gilt: Es geht nicht darum, ob man die AfD für wählbar hält. Es geht darum, ob in einer Demokratie Geheimdienste Bewertungen über legitime Parteien abgeben sollen, die dann politisch verwertet werden.

Auch versteckt sich Berlin gerne hinter der EU, wenn es um die Einschränkung der Meinungsfreiheit, Verbot von Medien, Sanktionierung von Journalisten geht. Was natürlich auch in anderen Ländern oft geübte Praxis ist, um Rechtfertigungsforderungen zu unterlaufen.

Frankreich: Das Urteil und die Fußfessel

Der Fall Marine Le Pen ist juristisch der komplizierteste, und gerade deshalb lohnt der genaue Blick. Das Pariser Berufungsgericht hat im Juli ihre Verurteilung wegen der Veruntreuung von EU-Geldern bestätigt: drei Jahre Haft, davon zwei auf Bewährung und eines mit elektronischer Fußfessel, dazu 45 Monate Unwählbarkeit. Die Strafe wurde gegenüber der ersten Instanz deutlich gemildert. Von den 45 Monaten gelten nur 15 unbedingt, und diese Frist ist bereits abgelaufen. Le Pen kann daher voraussichtlich 2027 antreten, und weil sie Revision eingelegt hat, wird die Fußfessel vorerst nicht vollstreckt. Ob die Kassation noch vor der Wahl entscheidet und wie, bleibt offen.

Bemerkenswert ist der Blick auf einen fast identischen Fall am selben Gericht. Gegen François Bayrou und seine Partei MoDem ging es ebenfalls um fiktive Assistenten von EU-Abgeordneten, bezahlt aus Mitteln des Europäischen Parlaments. Bayrou wurde 2024 im Zweifel freigesprochen, mehrere Ex-Funktionäre erhielten Bewährungsstrafen, und die Unwählbarkeit wurde nur zur Bewährung verhängt. Der Fall ist allerdings noch nicht abgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt, und zuletzt wurden zwei Jahre auf Bewährung für Bayrou gefordert.

Unterschiedliche Urteile bei ähnlichen Vorwürfen sind für sich genommen kein Skandal, denn entscheidend ist die Beweislage im Einzelfall. Offen bleibt aber eine Frage, die nicht nur Le Pens Anhänger stellen: Warum wurde bei ihr in erster Instanz die Unwählbarkeit mit sofortiger Wirkung verhängt, und warum trifft das Instrument der vorläufigen Vollstreckung gerade die Kandidatin der stärksten Oppositionskraft? Hinzu kommt eine europäische Pointe: Das Europäische Parlament, aus dessen Kasse das Geld stammte, trat in dem Verfahren selbst als Nebenkläger auf. Kein Richter muss deshalb befangen sein. Aber wer EU-Mittel und EU-Institutionen kritisiert, sieht sich in diesem Fall einem Verfahren gegenüber, an dem die EU als Partei beteiligt ist, und das lässt sich nicht als Zufall abtun.

Polen: Polizei vor dem Gericht

Und zuletzt Polen. Am vergangenen Wochenende riegelte die Polizei das Gebäude des Verfassungsgerichts in Warschau ab. Präsident Karol Nawrocki brach seine Reise in den Senegal ab und suchte noch in der Nacht das Gericht auf. Die Konservativen sprechen von einem “Staatsstreich”. Die Regierung Tusk beruft sich auf die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit, nach „Jahren der Rechtlosigkeit unter der PiS“. Der Präsident hatte zuvor die Vereidigung von Richtern verweigert.

Beide Seiten reklamieren dieselbe Formel für sich. Jede Seite nennt ihr Handeln Rechtsstaat und das der anderen Machtergreifung. Die EU, die jahrelang Mahnungen nach Warschau schickte, hat heute die Seite gewählt, die ihr passt, und wird, so die Erfahrung, mit Nachsicht reagieren, solange der Kurs stimmt.

Das Ergebnis des Puzzles

Setzt man die Fälle nebeneinander, ergibt sich kein Bild eines einzelnen Skandals, sondern das einer Logik: Wahlen, Parteien, Gerichte und Kandidaturen werden in Europa zunehmend nach Nützlichkeit behandelt. Wenn ein Ergebnis das System bestätigt, ist es demokratische Reife. Wenn es das System in Frage stellt, ist es eine Gefahr, die man “abwehren” muss: durch Annullierung, Rückwirkung, Überwachung, Gerichtsurteile.

Das Ziel ist immer gleich: Die Spielräume der Opposition schrumpfen genau dort, wo sie gegen die EU gerichtet sind. Und je näher eine politische Fraktion den Ideen von Brüssel wohlwollend gegenübersteht, desto wohlwollender werden kleinere Unregelmäßigkeiten als Ausnahmen schon mal übersehen. EUdssr ist dieses Konstrukt sicher noch nicht, aber auf dem Weg dorthin schon.

Die Mitgliedstaaten haben dabei kaum eine Wahl. Sie sind eingebunden in Verträge, Fördertöpfe, Verfahren und Sanktionsdrohungen. Ein Land, das Brüssel widerspricht, muss mit Einfrieren von Geldern, mit Vertragsverletzungsverfahren, mit Artikel 7 rechnen. Ein Land, das sich fügt, wird selten behelligt, selbst wenn es zu Hause dieselben Instrumente einsetzt.

EU-Empfängerländer sind erpressbar, aber was ist mit den Geberländern?

Empfängerländer hängen an Transferzahlungen, die Brüssel einfrieren kann, wie bei Ungarn und Polen geschehen. Die Abhängigkeit der Geberländer ist wirtschaftlich (Märkte, Lieferketten) und politisch (Einfluss im Rat). Beides kann Druck erzeugen, nur über unterschiedliche Kanäle.

Die Geberländer, allen voran Deutschland, bzw. deren politischen Führung profitieren von der EU in vielerlei Hinsicht. Hier eine stark verkürzte Darstellung, weil mehr den Artikel sprengen würde:

  • a) Das EU-Parlament ist ein dankbarer Ausklingstandort für im Bund nicht mehr gewünschte Politiker, die auch noch die Parteikasse entlasten.
  • b) Verantwortung für Entscheidungen, die man in der EU maßgeblich beeinflusst, aber bei den eigenen Wählern unpopulär sind, können mit dem Hinweis „das kommt aus Brüssel“ abschieben. Noch beliebter ist das Aushöhlen der eigenen Verfassung durch „Harmonisierung mit EU-Recht“, durch das ein großer Teil der Nachkriegserrungenschaften aufgegeben werden kann. Beispiel: Die Löschung des Verbots der Vorbereitung von Angriffskriegen in §80StGB.
  • c) Durch die niedrigere Inflation auf Grund der weniger steigenden Löhne und Gehälter, war die EU jahrelang das wichtigste Exportgebiet für Deutschland. Wobei nicht die EU, sondern eines seiner Hauptprojekte, der Euro, wohl der Hauptgrund war.

Wo liegen die Knackpunkte, bei denen Verständnis in Bestrafung kippt?

Daraus folgt eine unbequeme Vermutung. Die rote Linie in Europa verläuft vielleicht gar nicht dort, wo Demokratie endet. Sie verläuft dort, wo jemand die Frage nach dem Umbau der EU oder dem Austritt stellt. Demokratische Abweichung wird toleriert, solange sie im Club bleibt. Wer den Club selbst in Frage stellt, wird vom Gast zum Problemfall.

Das erklärt, warum Wahlsiege von EU-Skeptikern ein Alarmsignal sind, während Verfassungsbrüche von Pro-Europäern als Betriebsunfall gelten. Es erklärt, warum die Debatte über einen Austritt als Tabu behandelt wird, obwohl Großbritannien gezeigt hat, dass er möglich ist. Und es erklärt, warum die Kritik an Brüssel nicht als Meinung gilt, sondern als Symptom.

Eine Union, die ihre Mitglieder nur halten kann, indem sie unliebsame politische Mehrheiten bekämpft, hat ein Legitimationsproblem. Es wäre ehrlicher, die Verträge wieder zu dem zu machen, was sie waren: eine Vereinbarung souveräner Staaten, aus der man auch wieder aussteigen darf, ohne dass dies als Verrat gilt. Solange das Gegenteil gilt, sollte niemand von Wertegemeinschaft sprechen.

Bild: Screenshot aus einem satirischen Beitrag über das Thema

Links zu früheren TKP-Beiträgen zum Thema finden Sie unterhalb 👇


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