Die EU verbietet wirksame Heilpilze – zum Nutzen von Big Pharma

19. Juli 2026von 9,2 Minuten Lesezeit

Eine Abrechnung mit der Novel-Food-Verordnung, die uraltes Heilwissen dem bürokratischen Kahlschlag opfert. Sie wird genutzt um wirksame Heilmittel  gegen Krebs und andere Krankheiten zu verbieten.

Es klingt wie ein schlechter Scherz: Ein Pilz, der seit Jahrhunderten in der Traditionellen Chinesischen Medizin eingesetzt wird, dessen immunmodulierende und antitumorale Eigenschaften in Hunderten wissenschaftlichen Arbeiten dokumentiert sind — dieser Pilz gilt plötzlich als „neuartig“. Novel Food. Als hätten die EU-Bürokraten nie etwas davon gehört. Als wäre Coriolus versicolor, Schmetterlingstramete, vorgestern vom Himmel gefallen.

Einer der Anbieter von Vitalpilzen bringt es auf seiner Webseite auf den Punkt. Dort heißt es schlicht und bitter:

„Coriolus-Vitalpilze (dürfen wir) für Menschen seit dem 01.07. aufgrund einer Neueinstufung im Rahmen der Novel-Food-Verordnung nicht mehr für den menschlichen Verzehr verkaufen.“

Die Begründung der Brüsseler Bürokraten? Der Pilz sei vor dem Stichtag 15. Mai 1997 in der EU „nicht in nennenswertem Umfang“ verzehrt worden. Dass er in Asien seit Jahrtausenden als Heilmittel dient, interessiert nicht. Dass die Gemeinsame Expertenkommission von BVL und BfArM bereits 2015 in ihrer Stellungnahme Nr. 01/2014 die pharmakologische Wirksamkeit dieser Pilze anerkannt hat — und sie genau deshalb als Arzneimittel einstufen wollte — wird ignoriert. Der Pilz wirkt zu gut, um als harmloses Lebensmittel durchzugehen. Also wird er verboten.

Willkommen in der EU des Jahres 2026.

Was ist „novel“ an einem jahrtausendealten Heilpilz?

Nichts. Absolut gar nichts.

Die Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 definiert in Artikel 3 ein neuartiges Lebensmittel als eines, das vor dem 15. Mai 1997 — dem Inkrafttreten der ersten Novel-Food-VO (EG) Nr. 258/97 — nicht in nennenswertem Umfang in der EU für den menschlichen Verzehr verwendet wurde. Entscheidend ist der Verzehr als Lebensmittel, nicht die arzneiliche oder traditionelle Nutzung.

Und hier liegt die Frechheit der Verordnung:

Heilpilze wurden in Europa nie als Lebensmittel gegessen — weil sie als Medizin galten. Also sind sie jetzt weder das eine noch das andere.

Die Europäer haben Coriolus, Reishi, Cordyceps & Co. nicht wie Champignons in die Pfanne gehauen, sondern als Therapeutikum genutzt. Das macht sie in der Logik der Verordnung nicht etwa zu traditionellen Arzneimitteln, die Bestandsschutz genießen — sondern zu „neuartigen Lebensmitteln“, die ein aufwändiges, sechsstelliges Zulassungsverfahren durchlaufen müssen.

Die Beweislast liegt beim Lebensmittelunternehmer. Findet der keinen Beleg für „nennenswerten Verzehr“ vor 1997 in irgendeinem EU-Land — was bei einem Pilz, der gerade nicht als Speisepilz, sondern als Heilmittel verwendet wurde, per Definition unmöglich ist — dann gilt: Verbot.

Die juristische Bestätigung lieferte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 23.02.2026 (Az. 20 ZB 25.178). Das Gericht stellte klipp und klar fest:

„Dass der Pilz von Behörden eines Mitgliedstaates […] als nicht neuartig angesehen worden und auf dieser Grundlage eine behördliche Genehmigung für das Inverkehrbringen als Nahrungsergänzungsmittel im Einzelfall erteilt worden sein mag, ändert nichts an seiner Novel-Food-Eigenschaft, solange der Nachweis einer Verzehrgeschichte als Lebensmittel vor dem 15. Mai 1997 durch den Lebensmittelunternehmer nicht geführt werden kann.“

Das ist Zirkelschluss in Reinform: Was nicht als Lebensmittel gegessen wurde, kann nicht als Lebensmittel zugelassen werden — es sei denn, jemand zahlt Millionen für ein Zulassungsverfahren. Genau das will die Pharmaindustrie. Kleine Anbieter von Naturprodukten werden aus dem Markt geklagt, und die Tür für patentierbare, isolierte Einzelwirkstoffe steht sperrangelweit offen. Die noch dazu meist bei weitem nicht die Wirksamkeit dieser Naturheilmittel erreichen.

Das VG München hatte bereits im Urteil vom 11.09.2024 (M 26b K 22.1131) die gleiche Linie vorgegeben: Coriolus sei neuartig, Punkt. Ob das Produkt sicher ist, spiele keine Rolle. Die Sicherheit müsse im Zulassungsverfahren nachgewiesen werden — für ein Produkt, das seit Jahrhunderten millionenfach eingenommen wurde. Absurdistan lässt grüßen.

Big Pharmas Auftrag an die EU: Die Novel-Food-Verordnung als Marktbereinigungsmaschine

Man muss die Interessenlage verstehen:

Ein Zulassungsantrag nach Artikel 10 der Novel-Food-Verordnung kostet mehrere hunderttausend Euro — toxikologische Studien, Sicherheitsdossiers, Antragsgebühren. Das kann sich ein mittelständischer Pilzhändler aus Deutschland nicht leisten. Roche, Pfizer und Novartis hingegen schon. Aber die haben kein Interesse an Naturprodukten, die man nicht patentieren kann.

Was Big Pharma hingegen sehr interessiert: Isolierte Wirkstoffe aus Heilpilzen, die man patentieren und zum 100-fachen Preis als „innovatives Arzneimittel“ auf den Markt bringen kann.

Der Coriolus-Wirkstoff Polysaccharid-K (PSK, Krestin) ist in Japan seit den 1970er Jahren als verschreibungspflichtiges Krebsmedikament zugelassen. In Kombination mit Chemotherapie verbessert PSK nachweislich die Überlebensraten bei Magen-, Darm- und Lungenkrebs. In China ist Polysaccharid-Peptid (PSP) aus Coriolus ein Standardpräparat.

In der EU? Verboten. Weil der Pilz, aus dem man das Zeug gewinnt, angeblich „neuartig“ ist.

Die Ironie ist atemberaubend: Die Pharmaindustrie blockiert den Zugang zum natürlichen Produkt, während sie gleichzeitig die isolierten Wirkstoffe erforscht, um sie als patentierte Medikamente zu vermarkten. Die Novel-Food-Verordnung ist der perfekte regulatorische Türsteher, der die unliebsame Naturkonkurrenz draußen hält.

Die EU-Kommission verweist auf ihren Novel Food Status Catalogue — und gibt selbst zu:

„It is a non-exhaustive list and serves as orientation on whether a product will need an authorisation under the Novel Food Regulation.“
(„Es handelt sich um eine nicht erschöpfende Liste, die als Orientierungshilfe dient, um festzustellen, ob für ein Produkt eine Zulassung gemäß der Verordnung über neuartige Lebensmittel erforderlich ist.“)

Ein nicht abschließender, nicht bindender Katalog — der in der Praxis trotzdem als Totschlagargument vor Gericht verwendet wird. Ein bürokratisches Monster, das sich jeder demokratischen Kontrolle entzieht.

Welche Heilpilze fallen noch unter den Novel-Food-Bannspruch?

Die Liste der betroffenen Pilze liest sich wie ein Who-is-Who der Mykotherapie. Nach Angaben der Verbraucherzentrale und des EU-Novel-Food-Katalogs sind folgende Pilze als neuartig eingestuft oder in ihrer Verkehrsfähigkeit massiv eingeschränkt:

Direkt als Novel Food eingestuft (Verbot ohne Zulassung):

  • Coriolus versicolor (Schmetterlingstramete, Truthahnschwanz) — komplett verboten, jegliche Darreichungsform
  • Hericium erinaceus (Igel-Stachelbart, Lion’s Mane) — das getrocknete Pulver des Fruchtkörpers gilt als neuartig
  • Cordyceps militaris (Puppenkernkeule) — als neuartig eingestuft

Grauzone / teilweise eingeschränkt:

  • Cordyceps sinensis (Chinesischer Raupenpilz) — gilt in Nahrungsergänzungsmitteln als nicht neuartig, aber jede Verwendung in anderen Lebensmitteln (z.B. Functional Food, Tees) ist genehmigungspflichtig
  • Ganoderma lucidum (Reishi, Lackporling) — gilt offiziell als nicht neuartig, unterliegt aber nationalen Beschränkungen und steht unter Dauerbeobachtung

Was heute noch erlaubt ist, kann morgen verboten sein. Der Novel-Food-Katalog wird ständig aktualisiert — ohne parlamentarische Kontrolle, ohne öffentliche Debatte. Ein Beamtengremium entscheidet, was Sie schlucken dürfen und was nicht.

Die Gemeinsame Expertenkommission BVL/BfArM hatte in ihrer Stellungnahme 01/2014 explizit festgestellt, dass diese Pilze „aufgrund des Geschmacks, der Konsistenz oder anderer Eigenschaften zum Essen nicht geeignet sind und in Deutschland auch nie als Lebensmittel angesehen wurden.“ Genau deshalb wurden sie als Arzneimittel betrachtet. Die Novel-Food-Einstufung dreht diese Logik um: Weil sie nie Lebensmittel waren, sind sie jetzt verbotene Lebensmittel. Kafka im EU-Amtsblatt.

Die wissenschaftliche Evidenz

Dass die EU diese Pilze verbietet, während die Evidenzlage erdrückend ist, macht den Skandal perfekt. In einem TKP-Artikel wird nachgezeichnet, wie breit die Forschung zu Coriolus versicolor tatsächlich ist — und wie systematisch diese Erkenntnisse von den Regulierungsbehörden ignoriert werden. Darin zitiert die einschlägigen klinischen Studien und Meta-Analysen, die belegen, was in Asien längst medizinischer Standard ist: Coriolus versicolor hilft gegen Krebs.

Im Einzelnen:

  • Coriolus versicolor (PSK/PSP): In Japan seit über 40 Jahren als verschreibungspflichtiges Krebsimmuntherapeutikum zugelassen. Meta-Analysen zeigen eine signifikante Verbesserung der 5-Jahres-Überlebensraten bei verschiedenen Krebsarten in Kombination mit Standardtherapie. Mayers tkp.at-Artikel führt diese Studien im Einzelnen auf und macht deutlich, dass hier kein exotisches Nischenwissen vorliegt, sondern Mainstream-Onkologie — nur eben nicht im Westen.
  • Hericium erinaceus (Lion’s Mane): Enthält Erinacine und Hericenone, die nachweislich die Nervenwachstumsfaktor (NGF)-Produktion im Gehirn stimulieren. Vielversprechende Studien zu kognitivem Abbau, Demenz und peripherer Neuropathie.
  • Cordyceps militaris: Cordycepin, der Hauptwirkstoff, zeigt in präklinischen Studien antitumorale, entzündungshemmende und immunmodulierende Effekte.

Der Coriolus hat sich übrigens als Ergänzung zu Huaier oder der Striegeligen Tramete bei der Ausleitung von Impf-Spikes aus dem Körper bewährt. Ein Grund mehr ihn zu verbieten.

Die EU argumentiert, es gehe um Verbraucherschutz. Man wolle sicherstellen, dass keine gefährlichen Produkte auf den Markt kommen. Tatsächlich handelt es sich um Bevormundung von Verbrauchern, die mehr wissen, als die Bürokraten, die darüber entscheiden.

Ein sicherer, regulierter Markt mit transparenten Qualitätsstandards wäre möglich. Aber das will man nicht. Man will den Totalverbot-Ansatz, der den Großkonzernen das Feld überlässt.

Als Korporatismus bezeichnet man übrigens genau diese Verschmelzung von Staatsmacht mit Konzernmacht. Benito Mussolini meinte, man könne es auch gleich Faschismus nennen.

Die Rechtslage: Absicht oder Inkompetenz?

Die Verordnung (EU) 2015/2283 hat einen entscheidenden Konstruktionsfehler — oder eine entscheidende Konstruktionsabsicht, je nachdem wie zynisch man sein möchte:

Artikel 3 Abs. 2 lit. a) iv) enthält eine Ausnahme für Pflanzen mit „Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel“. Für Pilze gibt es diese Ausnahme nicht.

Pilze werden in Artikel 3 Abs. 2 lit. a) ii) explizit als eigene Kategorie geführt — ohne die Schutznorm für traditionelle Verwendung. Das bedeutet: Selbst wenn ein Heilpilz in Asien seit 2.000 Jahren sicher verwendet wird, zählt das in der EU genau null. Der vereinfachte Meldeprozess nach Artikel 14 für Drittland-Tradition gilt zwar theoretisch — aber die Hürden sind so hoch, dass kaum ein kleines Unternehmen sie stemmen kann.

Der VGH München bestätigte genau diese Rechtsauslegung im Februar 2026: „Die Sicherheit für den menschlichen Verzehr darf im Übrigen für Produkte aus und mit Coriolus versicolor nicht deshalb unterstellt werden, weil sie schon viele Jahre von Verbrauchern in der Europäischen Union (als Arzneimittel […]) verwendet werden.“

Die faktische Arzneimittelverwendung über Jahrzehnte hinweg oder entsprechende Studien werden also nicht als Sicherheitsnachweis anerkannt. Stattdessen soll ein Millionen teures Zulassungsverfahren das beweisen, was die Praxis längst gezeigt hat. Das ist nicht Verbraucherschutz — das ist Marktabschottung.

Cui bono? Wem nützt das Verbot?

Die Antwort ist so simpel wie unappetitlich:

  1. Der Pharmaindustrie: Sie eliminiert lästige Naturkonkurrenz und sichert sich die exklusive Vermarktung isolierter, patentierbarer Wirkstoffe.
  2. Den Zulassungsbürokraten und Prüfinstituten: Die Novel-Food-Zulassung ist ein Milliardengeschäft für Beratungsfirmen, Labore und Anwaltskanzleien. Ein Zulassungsantrag speist eine ganze Industrie.
  3. Den EU-Behörden selbst: Jede Verordnung, die Kompetenzen nach Brüssel verlagert, stärkt den Beamtenapparat und rechtfertigt Budgets.

Die Verlierer sind klar: Patienten, die auf wirksame Naturheilmittel angewiesen sind. Kleine und mittlere Unternehmen. Die Therapiefreiheit. Der gesunde Menschenverstand.

Ausblick: Was noch kommt

Die Novel-Food-Maschinerie läuft auf Hochtouren. Der Katalog wird ständig erweitert. Was heute noch graue Zone ist, wird morgen schwarz auf weiß verboten. Die Strategie ist eine schleichende Enteignung natürlicher Heilmittel:

  • Erst werden die Pilze als „neuartig“ klassifiziert
  • Dann werden die Händler mit Verfügungen überzogen
  • Dann verschwinden die Produkte vom legalen Markt
  • Dann kommen die Pharma-Konzerne mit den patentierten Extrakten

Es geht nie um Verbraucherschutz. Es geht um Kontrolle über den Gesundheitsmarkt. Und die gibt man nicht freiwillig aus der Hand.

Paracelsus wusste:Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist.“ Die EU-Bürokraten haben diesen Satz offenbar umgeschrieben: „Alle Dinge sind verboten, und nichts ist ohne Verbot; allein die Lobby macht, dass ein Ding kein Verbot ist.“

Links zu früheren TKP-Beiträgen zum Thema finden Sie unterhalb 👇


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12 Kommentare

  1. W. Baehring 19. Juli 2026 um 13:13 Uhr - Antworten

    Es ist (fast) das gleiche Spiel wie mit Ivermectin, Hydroxychloroquin und Vitamin D während der „Zulassung-“ und Hochphase der Anwendung der Corona-„Impf“-Stoffe:
    Es durfte, nicht nur aus zulassungsrechtlicher, sondern auch aus psychologischer Sicht (Angst macht gefügig) keine Vorbeuge – und Alternativ-Behandlungen geben!

    Ich würde mich nicht wundern, wenn Pfizer/BioNTech über kurz oder lang mit der Präsentation eines „neuartigen“ (personalisierbaren?) Krebs – Medikamentes aufwartet.

    Den Absatzmarkt dafür hat das Unternehmen ja schon bereitet.

  2. Tom Beyer 19. Juli 2026 um 12:28 Uhr - Antworten

    Grundsätzlich finde ich jeden Artikel über die schrägen Einordnungen von Pilzen mit den Novel Food Verordnung wichtig. Was ich dabei wichtig finde ist, sachlich richtig zu bleiben. Ind da gibt es im Artikel ein paar Unstimmigkeiten, die unnötig sind.

    Das getrocknete Fruchtkörper-Pulver von Hericium ist nach geltender EU-Praxis kein Novel Food und darf ohne spezielle Novel-Food-Zulassung als Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebracht werden.Das Mycelium-Pulver hingegen schon. Die pauschale Behauptung zur Novel Food einordnung des Fruchtkörper-Pulver ist daher nicht korrekt.

    Heilpilze wurden schon immer in Europa als Nahrungsmittel angesehen. Der Igelstachelbart war in Europa in erster Linie Nahrung und erst durch den asiatischen Einfluss der letzten Jahrzehnte durch die asiatischen Produkte wurde er auch als Heilpilz bekannt.

    Der Huaier Pilz hat Studien zu mRNA impfstoffen, die Striegelige Tramete aber absolut Null. Es gibt zu dem Pilz keine Covid oder mRNA Studie oder anderweitige Erkenntnis.

    Neu ist aber eine Studie mit Schmetterlingstramete zusammen mit dem Lärchenschwamm, vom Kombinationspräparat konnte eine bemerkenswerte Wirkhng bei mRNA Nebenwirkungen ermittelt werden.

    • Dr. Peter F. Mayer 19. Juli 2026 um 12:34 Uhr - Antworten

      In früheren Artikeln wurde über die Striegelige Tramete berichtet, es gibt dazu mehrfache und wiederholte erfolgreiche praktische Erfahrungen, die mir von Ärzten mitgeteilt wurden. Ebenso über die Kombination mit dem Coriolus.

      • Tom Beyer 19. Juli 2026 um 13:26 Uhr

        In der Fachliteratur und in Studien ist dazu absolut nichts zu finden. Schade, dass diese Ärzte dazu nichts veröffentlichen. Und ebenso schade, dass auch die demnach erfolgreich behandelten Patienten sich dazu nicht äussern.

  3. bribrei 19. Juli 2026 um 11:19 Uhr - Antworten

    Machen wir’s kurz, aber schmerzhaft: Heilmittel, Naturheilmittel, gesund leben mit Naturprodukten, darf es nicht geben. Es geht einzig darum, die Machtposition der Pharmaindustrie weiter auszubauen, ihre Gier zu befriedigen – mit allen Mitteln und gesundheitlichen Konsequenzen für die Menschen: Es ging und geht nie um Gesundheit. Grade noch, am 10. Juli, hat die Marionette Bundesregierung beschlossen, ab dem 1. Januar 2027 homöopathische und anthroposophische Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vollständig zu streichen – da ist das Verbot der Heilpilze nur die konsequente Fortsetzung des Feldzuges der Pharmalobby gegen unsere Gesundheit.

  4. Glass Steagall Act 19. Juli 2026 um 11:00 Uhr - Antworten

    Die sogenannte „Expertenkommission“ sollte man mehr als Lobbyorganisation der Pharmaindustrie bezeichnen! Die „EU“ sollte sich lieber mal um die wirklichen Probleme Europas kümmern, als irgendwelche Randbereiche zu durchforsten und die Bürger ständig zu nerven und zu drangsalieren!

    Ich benutze drei bis vier Heilpilze als tägliche Nahrungsergänzungsmittel, sozusagen als Vorbeugung. Sollten diese eines Tages verboten werden, werde ich sie mir im außereuropäischen Ausland besorgen. Sollte auch das eines Tages verboten werden, werde ich Europa verlassen! Ich lasse mir nicht durch irgend ein Drecks-Regime irgend etwas verbieten, was zum Wohlbefinden oder zur Gesundheit dient!

    Mit Lithium haben wir ja im „Pharma-Land“ Deutschland auch so ein Thema. Man will unbedingt, dass die Bevölkerung „krank gehalten“ wird, damit der Pharmaindustrie nicht die Patienten weglaufen!

  5. Jan 19. Juli 2026 um 9:45 Uhr - Antworten

    Das will der Wähler so: seit Jahrtausenden genutzte Pilze brauchen ein Zulassungsverfahren und neuartige Spritzen werden im Eilverfahren genehmigt.

    • Glass Steagall Act 19. Juli 2026 um 11:34 Uhr - Antworten

      Das Prinzip gehört in eine Zeit, in der Konzerne Naturprodukte ersetzen und verdrängen wollen, um damit Geld zu verdienen. Gentechnik-Patente auf alte Naturpflanzen und das systematische Ersetzen von ganz normalen Lebensmitteln in Kunstprodukte, siehe Laborfleisch, sind die Merkmale dieser Entwicklung. Die totale Übernahme aller Bereiche der Menschen, um diese in eine totale Abhängigkeit und unter eine totale Kontrolle zu bringen!

  6. VerarmterAdel 19. Juli 2026 um 9:05 Uhr - Antworten

    Wie gesagt: F**k the EU! Weg mit diesem korrupten/kriminellen Derckhaufen!

  7. Daisy 19. Juli 2026 um 8:21 Uhr - Antworten

    https://www.ferwer.at/blog/coriolus-versicolor-ihre-auswirkungen-auf-die-gesundheit-und-negative-reaktionen
    Die Nebenwirkungen sind minimal. Genau deshalb ist unverständlich, wieso der Heilpilz verboten wird, es sei denn, man fürchtet hier wirklich Konkurrenz zu den Pharmagiften, die sehr schwere Nebenwirkungen haben.

    Wo kein Kläger, da kein Richter. All diese Pharmabütteln in der Politik und in den Institutionen gehôren in den Knast oder nackert nach Sibirien im Winter…

    • Pusteblume 19. Juli 2026 um 9:10 Uhr - Antworten

      Sie schreiben schon korrekt: es geht darum, dass die Pharma-Verbrecher weiter von der EU gehätschelt und gefördert werden. Die Pharma-Verbrecher werden Auszüge aus dem Heilpilz in eigenen Pillen vermischen und als eigenes Produkt (als Pharma-Betrugs-Produkt) teuer in Apotheken verkaufen. Die EU-Bürokraten sind ebenfalls Pharma-Verbrecher und gehörten, wie fast alle Beteiligten in der Pharma-Verbrecherbranche lebenslang in den Knast gesteckt. Die Pharma-Verbrecher und EU-Bürokraten sind für mich lupenreine Naaahzis.

  8. Satya 19. Juli 2026 um 8:05 Uhr - Antworten

    Die Schmetterlingstramete sammeln und trocknen sie sein Jahren für Tee. Diesen Pilz gibt es zu hauf in unseren Wäldern und er wächst auf den Stümpfen von Bäumen. Verwechselt werden kann er nach Kenntnis seines Aussehens kaum und wenn, wäre das weniger gefährlich. Es kommen natürlich weitere Heilpilze dazu, die erwähnenswert sind; zum Beispiel der Birkenporling (wächst an abgestorbenen Birkenstämmen) und diesen fand man im Gepäck des, in den Ötztaler Aplen entdeckten „Ötzi“. Sein Nutzen war also schon in der Steinzeit bekannt. Den Igelstachelbart fanden wir auch einmal; er ist eine echte Schönheit und wegen seiner Seltenheit (?) geschützt.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann. Benutzer haften für den Inhalt ihrer Kommentare.

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