
Le Pen schuldig, aber könnte zur Präsidentschaftswahl antreten
Durch Journalisten wie Nawfal und „Qualitätsmedien“ wird etwas verkürzt berichtet, dass Le Pen schuldig sei, aber zur Wahl der französischen Präsidentschaft antreten könne. Die Meldung ist im Kern richtig, aber in entscheidenden Punkten irreführend verkürzt – und sie enthält einen politischen Kategorienfehler:
Das Berufungsgericht hat die Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter nicht auf 15 Monate festgesetzt, sondern auf 45 Monate, wovon zwei Drittel (30 Monate) zur Bewährung ausgesetzt wurden. Sofort vollstreckbar sind damit rechnerisch rund 15 Monate – und genau diese Teilgröße hat die Ausgangsmeldung offenbar zur „Strafe“ insgesamt erklärt. Das ist ein Unterschied wie zwischen Freiheitsstrafe und deren unbedingtem Anteil.
Konservativ oder rechtsextrem?
Marine Le Pen und der Rassemblement National (RN) werden in der internationalen Berichterstattung ganz überwiegend als rechtsextrem bzw. rechtspopulistisch (far-right) eingeordnet, während Parteimitglieder und kritische Journalisten die Partei als „konservativ“ bezeichnen. Le Pen selbst bezeichnet sich zwar als „weder rechts noch links“, doch das ist Eigenetikettierung, keine Einordnung durch unabhängige Quellen. Das kommt aber den jüngsten Aussagen von Oscar Lafontaine nahe, dass es durchaus Überschneidungen zwischen „Links“ und „Rechts“ gibt, z.B. in der Frage zu Krieg und Frieden.
Le Pen kann kandidieren, aber wird sie?
Der Kern der Meldung – dass Le Pen dem Urteil zufolge „grundsätzlich“ kandidieren könnte – trifft den aktuellen Stand vom 7. Juli 2026 tatsächlich. Auch die Beschreibung des zugrunde liegenden Falls (Zweckentfremdung von EU-Assistentengeldern zur Bezahlung von RN-Parteimitarbeitern) ist zutreffend.
Was das Urteil tatsächlich sagt
Das Berufungsgericht (Cour d’appel de Paris) bestätigte am 7. Juli 2026 die Schuld Le Pens im Verfahren um die fiktive Beschäftigung von EU-Parlamentsassistenten, milderte jedoch das Strafmaß aus dem erstinstanzlichen Urteil vom März 2025 in mehreren Punkten deutlich ab:
Ursprüngliches Urteil (März 2025)
- Vier Jahre Haft, davon zwei zur Bewährung, zwei mittels elektronischer Fußfessel zu verbüßen
- Geldstrafe von 100.000 Euro
- Fünf Jahre Ineligibilität (Amtsunfähigkeit) mit sofortiger Vollstreckung (exécution provisoire) – das heißt, die Sperre griff unabhängig von einem Berufungsverfahren sofort. Genau dieser Passus hatte 2025 die politische Kontroverse ausgelöst.
Berufungsurteil (7. Juli 2026)
- Haftstrafe von drei statt vier Jahren, davon zwei zur Bewährung ausgesetzt; ein Jahr soll mit elektronischer Fußfessel im Hausarrest verbüßt werden
- Amtssperre von 45 statt 60 Monaten (5 Jahre), davon zwei Drittel zur Bewährung ausgesetzt – de facto rund 15 Monate sofort wirksamer Anteil.
- Die Schuld im Kernvorwurf – Veruntreuung von EU-Geldern zulasten der Steuerzahler der Union – wurde vollständig bestätigt, nicht etwa aufgehoben
Der Reuters-Journalist Michel Rose brachte die Ambivalenz des Urteils auf den Punkt, wie France 24 berichtete: Die Entscheidung bedeute im Kern „schuldig, aber wählbar“ – der Ball liege nun bei Le Pen selbst, nicht mehr beim Gericht.
Der Fall: Wie die EU-Assistentenaffäre entstand
Der Vorwurf betrifft den Zeitraum 2004 bis 2016: Die damalige Front National (heute Rassemblement National) soll systematisch Personen offiziell als Assistenten von EU-Abgeordneten in Brüssel und Straßburg angestellt haben, obwohl diese tatsächlich für die Partei in Frankreich arbeiteten. Die Gehälter stammten aus dem Budget des Europäischen Parlaments für parlamentarische Assistenz – wurden also faktisch zur indirekten Parteienfinanzierung durch EU-Mittel zweckentfremdet.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein anonymer Hinweis an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Jahr 2014. Der damalige Parlamentspräsident Martin Schulz überwies den Fall 2015 an die französische Justiz, nachdem OLAF festgestellt hatte, dass zwanzig von vierundzwanzig Assistenten des Front National ungewöhnliche Beschäftigungsmuster aufwiesen.
Zur Schadenshöhe kursieren in der Berichterstattung unterschiedliche Angaben: Reuters bezifferte die veruntreute Summe auf über vier Millionen Euro, während die Gerichtspräsidentin Michèle Agi laut France 24 in der Urteilsverkündung von „mehr als zwei Millionen Euro“ sprach. Beide Angaben schließen einander nicht zwingend aus – sie könnten sich auf unterschiedliche Berechnungsgrundlagen (Gesamtschaden des Verfahrens gegen 27 Beteiligte versus Le Pens individueller Anteil) beziehen. Für einen belastbaren Bericht wäre hier die schriftliche Urteilsbegründung die einzig verlässliche Quelle.
Insgesamt waren 27 RN-Mitglieder angeklagt, darunter neun (ehemalige) Europaabgeordnete und zwölf Assistenten. Im März 2025 wurden 24 Personen verurteilt, mehrere von ihnen erhielten ebenfalls befristete Ämterverbote. Zwölf der Verurteilten, darunter Le Pen, legten am 11. April 2025 Berufung ein.
Der eigentliche Knackpunkt: die Fußfessel
Juristisch ist Le Pen mit dem Berufungsurteil ein Stück weit rehabilitiert – politisch bleibt die Lage jedoch offen, weil das Gericht die Bewährungsstrafe an eine elektronische Fußfessel für ein Jahr Hausarrest geknüpft hat. Le Pen hatte diese Auflage bereits im Vorfeld wiederholt als Ausschlusskriterium bezeichnet:
„Wenn ich zwar kandidieren darf, aber effektiv daran gehindert werde, frei Wahlkampf zu führen, dann verstehen Sie, dass das nicht möglich wäre.“ (Le Pen, TF1-LCI, sinngemäß übersetzt)
Die rechtliche Kandidaturfähigkeit ist nur die halbe Geschichte. Ob Le Pen unter den Bedingungen der elektronischen Überwachung tatsächlich als Kandidatin antritt, ist eine offene politische Entscheidung, keine automatische Folge des Urteils.
Was die Meldung nicht sagt
Abseits des Falls Le Pen / RN zeigen die folgenden prominenten, teils jüngst eskalierten Fälle das Ausmaß der Ermittlungen und Verfolgungen wegen Missbrauch von EU-Geldern für Parteienfinanzierung. Da immer eine Anzeige benötigt wird, aber ein Huhn dem anderen eigentlich kein Auge auspickt, könnte das nur die Spitze eines Eisbergs sein:
Das laufende Großverfahren gegen die ehemalige ID-Fraktion (2025/2026)
- Der Fall: Die EPPO leitet seit Juli 2025 ein umfassendes Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige Rechtsaußen-Fraktion Identität und Demokratie (ID).
- Hintergrund: Interne Prüfer stellten fest, dass zwischen 2019 und 2024 mindestens 4,3 Millionen Euro unrechtmäßig ausgegeben wurden. Gelder flossen illegal an firmennahe Dienstleister und politisch motivierte Vereine (z. B. Abtreibungsgegner).
- Verfolgung: Ende Juni / Anfang Juli 2026 kam es im Auftrag der EPPO zu koordinierten Razzien und Durchsuchungen in vier EU-Staaten (Frankreich, Spanien, Italien, Belgien) bei beteiligten Kommunikationsdienstleistern. Betroffen sind hiervon auch Partnerparteien abseits des RN, wie etwa die deutsche AfD, die österreichische FPÖ und die italienische Lega, die dieser Fraktion angehörten.
Systematisches „Kickback„
- Der Fall: OLAF deckte ein weitreichendes System auf, bei dem Europaabgeordnete und deren parlamentarische Assistenten gezwungen wurden, Teile ihrer steuerfreien EU-Gehälter und Zulagen direkt an die nationalen Parteizentralen zurückzuzahlen („Kickbacks“). Das widerspricht strikt den Statuten des EU-Parlaments.
- Verfolgung: In nur zwei dieser untersuchten Komplexe (betreffend die Jahre 2014 bis 2019) wiesen Ermittler illegale Parteitransfers von über 640.000 Euro nach. OLAF übergab die Fälle an die nationalen Justizbehörden zur strafrechtlichen Verfolgung und forderte die Gelder komplett zurück.
Prüfverfahren gegen die „Europa der Souveränen Nationen“ (ESN)
- Der Fall: Die offizielle Behörde für europäische politische Parteien leitete im Juli 2026 ein förmliches Prüfverfahren gegen die neu gegründete ESN-Partei ein (in der unter anderem die deutsche AfD organisiert ist).
- Hintergrund: Es besteht der dokumentierte Verdacht, dass Mitgliedsparteien systematisch gegen EU-Grundwerte verstoßen, und mit „dem Feind kollaborieren„, wie Kritiker zynisch erklären. (Das betrifft „illegale Kooperationen“ der bulgarischen Mitgliedspartei mit der sanktionierten russischen Staatspartei). Kooperationen mit der israelischen Regierungspartei und den unter starkem Völkermord stehenden Politikern, die einen unprovozierten Angriffskrieg gegen den Iran zu verantworten haben, werden nicht verfolgt.
- Verfolgung: Das Verfahren läuft aktuell. Bei einer Bestätigung des „schwerwiegenden Verstoßes“ droht der Partei der komplette Entzug der zugesagten EU-Fördergelder in Höhe von 3 Millionen Euro sowie die Löschung aus dem europäischen Register.
Warum die genaue Gesamtzahl schwer isolierbar ist
- Das Parlament blockiert oft: OLAF beklagt regelmäßig, dass das EU-Parlament den Ermittlern den direkten Zugang zu Büros und Laptops von Abgeordneten erschwert, weshalb viele Verdachtsmomente im Sande verlaufen, bevor sie als offizielles Verfahren gezählt werden.
- Nationale Justiz bremst: Sobald OLAF eine missbräuchliche Mittelverwendung nachweist, übergibt die Behörde administrative und strafrechtliche Empfehlungen an die Heimatländer der Politiker. Die tatsächliche strafrechtliche Verfolgung hängt dann von den nationalen Staatsanwaltschaften ab, was oft Jahre dauert. Insbesondere wenn Regierungskreise oder von der EU unterstützte Parteien betroffen sind, behaupten Kritiker.
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