
Schweizer Gericht weist Klage von entlassenen Impfkritikern ab
Die Swiss Airline feiert einen Erfolg gegen entlassene nicht-geimpfte Ex-Crewmitglieder. Die Klage von drei Flugbegleiterinnen und einem Piloten wurde abgewiesen.
In den USA feiern Impfkritiker und Ungeimpften mittlerweile Erfolge vor Gericht. In Europa sieht es anders aus. 150 Crewmitglieder der Schweizer Swiss-Airline hatten geklagt. Sie wurden entlassen, weil sie der Covid-Impfanordnung nicht Folge leisten wollten. Das Bezirksgericht Bülach entschied in vier Fällen nun, dass die Entlassung rechtens gewesen sei.
Swiss gewinnt
Drei abgewiesene Klagen stammten von Flugbegleiterinnen, eine von einem Piloten. Das gab die Schweizer Nachrichtenagentur SDA am Mittwoch bekannt. Die begründeten Urteile würden allerdings erst im November verschickt werden. Die Entscheidung, die Klagen abzuweisen, wurde darüber hinaus nicht weiter begründet. Auch rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Wie viele von den 150 entlassenen Crewmitgliedern gegen die Entscheidung der Airline geklagt haben, ist nicht bekannt. Jedenfalls aber zwei Flugbegleiterinnen, die im April Klage vor dem Bülacher Arbeitsgericht eingebracht haben. Demnach seien die Kündigungen nicht rechtens gewesen und forderten jeweils sechs Monatslöhne vom Flugkonzern. Die Swiss, die nationale Fluggesellschaft der Schweiz, ist Teil der Lufthansa Group.
Die Anwältin der impfkritischen Flugbegleiterinnen dürfte es nicht leicht haben. Denn im Gesamtarbeitsvertrag ist eine Impfpflicht vorgesehen. Sie argumentiert, dass es aber fraglich sei, ob diese Impfpflicht auch für einen neuartigen Stoff wie bei Covid gelten würde. Zudem glaubt sie nicht, dass die drei Prozent der gegen Covid nicht geimpften Crewmitglieder die Planung „während der Pandemie“ erschwert hätte, wie die Anwältin des Konzerns argumentiert. Auch der Mutterkonzern Lufthansa hatte keine Impfung von seiner Crew verlangt.
Die Swiss-Anwältin argumentiert weiter, dass die „Impfverweigerer“ vertragsbrüchig geworden, „weil sie für viele Destinationen, die eine Impfung verlangten, nicht zur Verfügung standen“. Damit dürfte man durchgekommen sein, nachdem das Gericht in Zürich diese Klage nun abgewiesen hat.
Die Abweisen noch heute Klagen,
können in nicht zu fernen Tagen,
wenn sich der Zeiten Winde drehen
selber unter Anklage stehen.
Das sollten sie niemals vergessen,
die heute wieder wie besessen,
denen, die die Macht missbrauchen,
in den Allerwertesten krauchen.
Natürlich ist die mrna Therapie keine Impfung. Da „man“ aber gemerkt hat, dass das Realitätsbewusstsein des Durchschnittsmenschen durch Anpassung der Terminologie gesteuert werden kann, ist es möglich geworden den Rechtsstaat auszuhebeln.
Das zeigt auf, dass die Gerichte gesteuert werden und das bedeutet, dass der Rechsstaat einem „rauchender Trümmerhaufen“ gleicht, das habe ich in der Schweiz nicht für möglich gehalten. Aber scheinbar sind dort auch wieder linke System Parteien von der Pharma Mafia infiltriert.!!!
Pardon, das Gute am immer noch herrschenden Corona-Nonsens-Narrativ: Viele Menschen, die nicht den Hauch eines Schimmers einer Angelegenheit haben, hier der Tatsachen, dass die experimentellen modRNA-Injektionen gegen SARS-CoV-2 unnötig, negativ wirksam und lebensgefährlich sind, entlarven ihre narzisstische arrogante Ignoranz ganz von selbst, indem sie ihre totale Inkompetenz in einer Angelegenheit freiwillig in die ganze Welt hinaus posaunen und sich damit öffentlich gleich selbst erledigen.
Es geht um gesunde Menschen, die diese Geninjektion nicht gebraucht hätten. Es würde mich sehr interessieren, wie diese Richter reagieren würden wenn Sie eine Beschädigung des Herzes oder des Gehirns bekommen hätten? Oder jemand aus Ihrer Familie „plötzlich und unerwartet“ verstorben wäre. Dieser Bericht ist eine Ohrfeige für alle Impfgeschädigten!
„Denn im Gesamtarbeitsvertrag ist eine Impfpflicht vorgesehen.“
Aber die Covid Spritzen sind keine Impfungen! Das weiß doch inzwischen jeder Depp.
Eine Nadel in jemanden zu stechen, bedeutet noch lange nicht, dass es sich um eine Impfung handelt! Die Substanz ist entscheidend, nicht der Vorgang!
Ein ganz wichtiger Aspekt!
Die Covid-Spritze erfüllt alle klassischen Merkmale einer Gen-Therapie.
Sie wurde nur in „Impfung“ umbenannt, weil
1. große Teile der Menschheit eine neuartige, unerprobte Gentherapie vermutlich nicht akzeptiert hätten und
2. dadurch die viel strengeren Zulassungsprüfungen für Gen-Therapeutika umgangen werden konnten (mit dem Ergebnis der erwartbarem weltweiten Gesundheitsschäden und Todesfälle)
Also eine Win-Win-Situation für die Genspritzen-Mafia und eine Loss-Loss-Situation für die Gespritzten.
Und zu guter Letzt stielt sich diese feige Bande aus Big Pharma und Regierung auch noch aus der Verantwortung und läßt die Gen-Spritzen-Opfer fallen wie eine heiße Katroffel (was ebenfalls zu erwarten war).