
Kritische Fragen Grüner Politiker an GECKO wegen Prüfung von Impfstoffen und Nebenwirkungen
Die Gruppe ‚Grüne gegen Impfpflicht und 2G‘ hat einen Fragenkatalog als Offenen Brief an die GECKO-Kommission gerichtet. Damit sollen eine ganze Reihe offener Fragen geklärt werden in Bezug auf Impfstoffe, Erfassung von Nebenwirkungen, Erhebung von Impfstatus bei Krankenhaus-Aufenthalten, Behandlung mit zugelassenen Medikamenten und anderes mehr.
Von Dr. Peter F. Mayer
Österreich hat es übernommen die Prüfung und Freigabe aller Impfstoff-Chargen für den gesamten EU/EWR-Raum durchzuführen. Nachdem bekannt wurde, dass die Chargen einen extrem unterschiedlichen Grad an Nebenwirkungen zur Folge haben, stellt sich natürlich die Frage wie sorgfältig hier geprüft wurde.
Dazu werden folgende Fragen gestellt:
- Welche Labors sind in Österreich als OMCL qualifiziert und als Arzneimittel-Kontroll-Labor für COVID-19 Impfstoffe beauftragt?
- Ist deren Unabhängigkeit von den Pharmaherstellfirmen gewahrt und wie wird dies Ihrerseits nachhaltig sichergestellt?
- Wie viele Chargen wurden bis dato für den gesamten EU/EWR Raum für alle jeweiligen Hersteller von COVID-19 ‚Impfstoffen‘ geprüft und analysiert?
- Wurden Chargen bis dato aufgrund dieser Überprüfungen durch österreichische OMCL gesperrt? Wenn ja, wie viele Chargen und aufgrund welcher Vorkommnisse?
- Wird die Dokumentation jeder Charge geprüft? Wird die gesamte Chargendokumentation (i.e. alle Herstellvorschriften inklusive der Herstellvorschriften für alle Hilfsstoffe, Analysenberichte, Abweichungsberichte, analytische Untersuchungsberichte, Zertifikate, etc.) überprüft, oder nur gewisse Freigabedokumentation und die analytischen Prüfzertifikate der Chargen?
- Werden Analysenmuster jeder Charge analysiert? Oder werden Chargen zur Prüfung und Testung nur stichprobenartig ausgewählt? Werden alle Tests (Qualitätsattribute) laut Prüfspezifikation des Endprodukts durchgeführt?
- Bei den von BASG oben angegebenen Kriterien zur Qualitätsprüfung des Endprodukts (i.e. Identität, Gehalt, Aussehen, Reinheit) fehlt das Kriterium der Wirksamkeit (Potency). Warum fehlt dieses entscheidende Kriterium?
- Wird nach wie vor geprüft und getestet, oder ist der oben (auf Seite 1) vom BASG Pressemanagement angegebene Übergangszeitraum (i.e.* Diese Arzneispezialitäten unterliegen der Chargenfreigabe für einen näher zu bestimmenden Übergangszeitraum) bereits ausgelaufen?
- Wer trägt die Kosten für diesen Prüf- und Freigabeaufwand der OMCL für den gesamten EU/EWR Raum?
Weitere Fragen betreffen die Produktionsqualität und die Unterschiede zwischen den verschiedenen Chargen. Auch zu den mehrfach kritisierten, neuen und früher nicht zur Anwendung beim Menschen zugelassenen Inhaltsstoffen, den funktionalen Lipiden ALC-0315, ALC-0159 und dem strukturellen Lipid DSPC gibt es offene Fragen.
Auch zum Aufklärungsbogen gibt es einige Fragen. Wie berichtet wurde gestern Strafanzeige eingebracht wegen des darin enthaltenen Satzes „Myokarditis und Perikarditis wurden sehr selten berichtet.“, der nicht mit den Vorgaben und Erkenntnissen der EMA über die Häufigkeit von Herzmuskelentzündungen übereinstimmt. Die Grünen wollen insbesondere wissen, warum es keinen Hinweis gibt, dass es sich um Impfstoffe in der klinischen Phase 3 einer klinischen Testung handelt und welche rechtlichen Konsequenzen das hinsichtlich der erforderlichen Zustimmung bzw. hinsichtlich der allfälligen Haftung hat.
Ebenfalls gefragt wird, warum der Aufklärungsbogen und die Einwilligung zur Corona-Schutzimpfung unerwähnt lässt, wie lange die klinischen Studien noch laufen werden. So vermerkt die EMA in ihrem EAPR Bericht den endgültigen Studienbericht für Comirnaty erst in ca. 2,5 Jahren!
Zur Erfassung der Nebenwirkungen wird darauf hingewiesen, dass bei den Anwält:innen eine Fülle von Verdachtsfällen mit schweren Nebenwirkungsfällen vorliegen. Hinzu kommt, dass Ärzt:innen sich geweigert haben, mutmaßliche Nebenwirkungen zu melden. Oftmals wird den Geschädigten mitgeteilt, sie könnten selbst Meldung erstatten. Diese gesetzwidrige Haltung wird auch auf die Drohungen der Ärztekammer und insbesondere ihres Präsidenten Szekeres gegen ordentlich und ethisch arbeitende Ärzte zurückgeführt.
Es wird eine umfassende Information der Öffentlichkeit dazu verlangt, sowie rasche und unbürokratische Hilfe für die zahlreichen Impfopfer.
Weitere Punkte betreffen die mangelnde Abfrage des Impfstatus in Spitälern:
„Laut Auskünften vom Gesundheitspersonal gilt ‚zweimal geimpft und keine 3. Booster Impfung innerhalb der per Gesetz bzw. Verordnung festgelegten Frist‘ als „generell COVID-19 ungeimpft“.“
Kein Wunder, wenn Phantasiezahlen über eine angebliche Pandemie der Ungeimpften kolportiert werden.
Weitere Fragen betreffen Aspiration bei der Impfung selbst, sowie die Behandlung mit zugelassenen Medikamenten.
Hier ist der komplette Fragenkatalog:
GGI: Wir fordern Antworten von GECKO
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5 Kommentare
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Das Antwortschreiben an das Verfassungsgericht wurde jetzt wohl geleakt: https://report24.news/oesterreich-gesundheitsministerium-windet-sich-um-fragenliste-des-verfassungsgerichtshofs/
Off topic:
Das Dokument mit dem das Gesundheitsministerium, unter dem umstrittenen grünen Minister Mückstein bereits am 21. Februar auf die umfangreiche Fragenliste des Verfassungsgerichtshofs antwortete, befindet sich hier:
https://www.docdroid.net/ZlRoFcp/vfgh-pdf
Als regelmäßiger Seher der Parlamentsdebatten ist mir kein Kommentar der Grünen mit kritischen Fragen zur Impfdebatte aufgefallen. (Ich wählte bei der letzten NR-Wahl Grün und bin sehr enttäuscht worden)
MFG Leontinger
das wird wohl die grüne apo-fraktion gewesen sein,
die marionettentruppe um kogler und maurer wird dies nicht wagen
“Österreich hat es übernommen die Prüfung und Freigabe aller Impfstoff-Chargen für den gesamten EU/EWR-Raum durchzuführen.”
Da geht es wohl auch um nicht wenig Geld. Könnte das sture Festhalten am Impfen ein Stück weit erklären.