Verordnung zur Verkürzung des Genesenenstatus – formell rechtswidrig, unwirksam und unbegründet

5. Februar 2022von 5,1 Minuten Lesezeit

Im Januar 2022 wurde in Deutschland der Genesenenstatus von zuvor 6 Monaten ab positivem PCR Test auf 90 Tage verkürzt, und zwar mit der Änderung vom 14.01.2022 der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV).

Von Gastautor Dr. Uwe Hannes

Zur Bestimmung, was als Genesenennachweis gilt, verweist die SchAusnahmV unter §2 Begriffsbestimmungen Ziffer 5 auf die RKI Webseite.

Auf dieser Webseite determiniert das Robert Koch Institut die Reduzierung des Genesenenstatus wie folgt.

Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monaten auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben. (1) (2) (3)

(1) Neil Ferguson, Azra Ghani, Wes Hinsley and Erik Volz. Hospitalisation risk for Omicron cases in England. Imperial College London (22-12-2021)

(2) UK Health Security Agency: SARS-CoV-2 variants of concern and variants under investigation in England. Technical briefing 34

(3) Wissenschaftliche Begründung der STIKO für die Empfehlung zur Verkürzung des Impfabstands zwischen Grundimmunisierung bzw. Infektion und Auffrischimpfung auf einen Zeitraum ab 3 Monaten

Es soll jetzt nicht um die Formulierung des RKI gehen, dass eine wissenschaftliche Evidenz nur auf etwas hindeutet, was eigentlich schon ein Widerspruch in sich ist. Ein anderes Thema ist auch die fachliche Korrektheit der drei Quellen, die als Begründung in der Verordnung zur Verkürzung des Genesenenstatus benannt wurden.

Quellen bzw. Unterlagen (1) und (2) sind in englischer Sprache verfasst. Amtssprache ist deutsch (vgl. §23 BVwVfG und § 23 VwVfG). Damit ist die Begründung formell rechtswidrig und unwirksam. Zumindest so lange, bis eine Heilung dieses Formmangels erfolgte. Bei Quelle 1 wurde sogar auf einen Link zur Quelle verzichtet, so dass dieser Begründungsteil der Verordnung nur sehr erschwert prüf- oder zumindest nachlesbar ist.

Spannend wird es bei der Quelle (3), ein Dokument zur Impfempfehlung. Dieses weist sogar eine Gesundheitsgefährdung als Folge der Verkürzung des Genesenenstatus hin. Die als Begründung angeführte STIKO Unterlage enthält keine Untersuchungsergebnisse zu dem vom RKI behaupteten, zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion. Dies ist gar nicht das Thema von Quelle (3). Statt dessen steht in (3), dass nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion eine einmalige Impfstoffdosis mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion verabreicht werden soll.

Das RKI verwechselte bei Bezug auf Quelle (3) scheinbar die Bedeutung von mindestens und maximal. Der Genesenenstatus gilt maximal 90 Tage, der Mindestabstand zur Auffrischungsimpfung soll aber nicht weniger als 3 Monate (meist 91 oder 92 Tage) betragen. Die RKI Festlegung konterkariert diese Empfehlung, weil nun politischer Druck auf die Genesenen entsteht, sich innerhalb der 90 Tage impfen zu lassen. Also gerade das zu machen, was die Staatliche Impfkommission (STIKO) aus gesundheitlichen Gründen nicht empfahl.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung von Risiken, wenn Mindest- und Maximalabstand verwechselt wird: Man denke an eine Stadt, wo ein Bombenblindgänger gefunden wurde. Der Kampfmittelräumdienst empfiehlt, dass sich während der Entschärfung alle Anwohner mindestens 500 m entfernt vom Fundort aufhalten. Aber die zuständige Ordnungsbehörde ordnet irrtümlich an, dass sich alle Anwohner nicht mindestens, sondern maximal 500 m entfernt aufhalten. Das Gefährdungsrisiko durch diese Verwechslung wäre enorm. Ebenso wird auch bei einer Medikamentengabe eine Verwechslung von Mindestabständen und Maximalabständen in der Regel gesundheitsgefährdend wirken, sonst würde die Angabe der Abstände keinen Sinn machen.

Unter Gültigkeit von (3) stellt die Verordnung zur Verkürzung des Genesenenstatus eine fahrlässige Gesundheitsgefährdung dar. Es ist offensichtlich, dass mit (3) die Verkürzung des Genesenenstatus nicht begründbar ist. Als Fazit ist jede der in der Verordnung angeführten Quellen (1), (2) und (3) derzeit als Begründung rechtlich unwirksam oder ungeeignet.

Die RKI Begründung ist zudem nicht ausgelegt für Genesene, die vor der Erkrankung (vollständig) geimpft wurden, sondern nur für Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion. Tatsächlich sollte es aber mehr betroffene Genesene geben, die vor der Infektion mindestens einmal geimpft wurden. Diese Gruppe wird gar nicht beachtet.

Anscheinend ist die hingeschlunzte RKI-Veröffentlichung zur Verkürzung des Genesenenstatus nicht das Ergebnis einer fundierten fachlichen Bewertung, sondern die sehr überhastete Umsetzung einer unqualifizierten, politischen Weisung “von oben”. Darauf deuten mehrere Fahrlässigkeiten:

  1. Mindest- und Maximalabstand wird verwechselt

  2. Zu Quelle (1) fehlt ein Link.

  3. Der Link zu Quelle (3) verweist nicht direkt auf diese Begründung, sondern auf eine andere Internetseite mit einem Beschluss.

  4. Der Unterschied zwischen 3 Monaten und 90 Tagen wird nicht beachtet.

Auffällig ist eine Fahrlässigkeit auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums, wo unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung des RKI die Frist von 3 Monaten genannt wird, hingegen das RKI lediglich 90 Tage festlegte. Wer hat von wem die Verkürzungsfrist falsch übernommen?

Auf dieser Webseite des Bundesgesundheitsministeriums findet sich hierzu folgender aufschlussreiche Text: “Am 15. Januar 2022 tritt die Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung … in Kraft. Der Deutsche Bundestag … Grundlage war der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar 2022, dass Bund und Länder für ein ausgewogenes Konzept für Isolation und Quarantäne sorgen.”

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/vo-aend-covid-19-schausnahmv-und-coronavirus-einreisev.html (29.01.2022, 13:00 Uhr)

Faktisch steht da, dass Politiker die Vorgaben für die Änderung aufstellten. Es darf spekuliert werden, ob eine Weisung an das RKI erfolgte oder nicht und was die Zielstellung war. Sollte nur ein höherer Impfdruck auf Genesene entstehen, auch unter politischer Inkaufnahme einer zusätzlichen Gesundheitsgefährdung der Genesenen? Spekulativ denkbar ist eine gewünschte Ablösung der verantwortlichen Behördenleitung zur Schaffung freier Versorgungsposten, da die Kürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage fachlich sehr fragwürdig ist. Wir werden sehen.

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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13 Kommentare

  1. andi pi 5. Februar 2022 at 20:30

    “SchAusnahmV”

    in tirol gibt es heute übrigens eine achtfach höhere 2-tages-inzidenz an lawinen-toten als an covid-toten. da erwarte ich mir vom herrn mückstein bitte gefälligst auch eine SchAusnahmV, nämlich eine schnee-ausnahmeverordnung, welche jegliches betreten von schnee mit acht mal höheren geldstrafen sanktioniert, als sie für das verweigern der genspritzen vorgeschrieben sind. das wäre aus meiner sicht nur allzu logisch.

  2. Lorbach 5. Februar 2022 at 16:37

    Verfehlung, die ja leider keinen Einzelfall darstellt und immer mehr hinzukommen. Alle machen Fehler in diesen zwei Jahren Corona: RKI, Lauterbach, Virologen die zu allem ja und Amen sagen, Ärzte die unter Druck durch die Regierung geraten. Und nach der Verkürzung des Corona-Genesenenstatus von sechs auf drei Monate durch das RKI.

    Wir alle verloren quasi über Nacht unsere Rechte. Einfach so, weil die Regierung mit Null Erfahrungen es so wollte. Jede falsche Entscheidung hat eine unmittelbare Auswirkung auf das tägliche Leben vieler Menschen. Optimale Kommunikation geht anders.

    Wer verantwortlich ein Land regieren möchte, sollte verantwortlich mit der eigenen Exekutive umgehen. Es ist nicht nur unverantwortlich, sondern so geht man einfach nicht miteinander um. Auch die mangelnden Präsenz des Bundeskanzlers sagt schon alles.

    Alle sind also zum gemeinsamen Verfall verdammt. Hört auf euch als Experten auszugeben. Lernt und dann sehen wir weiter!

  3. jim 5. Februar 2022 at 14:21

    Veraltungsgericht Osnabrück hat die Verkürzung gestern als rechtswidrig bezeichnet: https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus236685611/Genesenen-Status-Diesmal-hat-es-Lauterbach-zu-weit-getrieben.html

  4. Pierre 5. Februar 2022 at 13:13

    Quelle 2 habe ich mir durchgelesen. Da wird in einer Tabelle angeblich gezeigt, wie doll wirksam der Booster gegen Omikron ist, auch bei zuvor Genesenen.

    Die Konfidenzintervalle überlappen aber alle bei ca. 55%, so dass man kaum von irgendeinem großartigen gesicherten Schutz ausgehen kann. Es könnte auch alles wurscht sein bei Omikron. Unter 50% Wirksamkeit wird auch eigentlich kein Impfstoff zugelassen, dachte ich.

    Und wieso brauche ich überhaupt 3 (verpflichtende) Impfungen gegen Husten, Schnupfen, Heiserkeit?! Ist Omikron was Anderes als das? Risikogruppen und Hochbetagte konnten immer schon auch von einer „Erkältung“ ernsthaft erkranken, aber die breite Masse eher seltener.

  5. Fritz Madersbacher 5. Februar 2022 at 13:10

    @suedtiroler
    5. Februar 2022 um 11:38 Uhr
    Unsere Pharma-gesteuerten “Experten” sehen eine “Impf”-Lücke und wir sollen die Lückenbüßer dafür abgeben. Das durchgepeitschte “Impf”zwanggesetz ist der Blankoscheck für die “Impf-Lücken” der kommenden Jahre. Darum muß es fallen, zusammen mit dem Klüngel in Politik, Medien und “alternativloser Wissenschaft”, der für eine solche Entwicklung freie Bahn schaffen wollte und will …

    • Fritz Madersbacher 5. Februar 2022 at 13:36

      Die Fünfte Kolonne der international agierenden Pandemie-Mafia in Österreich, die hiesige unheilige “Impf”-Allianz bekommt es mit der Angst zu tun:
      “Die große Systemverdrossenheit – Fast 60 Prozent der Bevölkerung sind mit der derzeitigen Politik – Corona, aber nicht nur – unzufrieden”
      “In letzter Zeit wird auch stark das Gefühl spürbar, nach einer großen “Wende” würde dann mit den Vertretern des Establishments, auch mit den “gekauften” Journalisten “abgerechnet”. Entsprechende Drohungen finden sich zuhauf in den E-Mail-Postkästen von Politikern, Wissenschaftern und Journalisten” (Kolumne Hans Rauscher, “Der Standard”, 05/02/2022)
      Die “Abrechnung” wird erfolgen, aber sie wird sich in gesitteten, “zivilisierten” Grenzen halten und bewegen, wenn sich der an der Macht befindliche “Impf”-Klüngel nicht mit faschistischen Methoden an derselbigen zu halten versucht … Dafür gibt es aber Anzeichen bei unseren selbsternannten Musterdemokraten, das provokante Durchpeitschen des zynischen “Impf”-Zwanges ist das beste Beispiel dafür …

    • Pfeiffer C. 5. Februar 2022 at 17:43

      @Hr. Maderspacher – zu Ihrem Untenstehenden:

      „In letzter Zeit wird auch stark das Gefühl spürbar, nach einer großen „Wende“ würde dann mit den Vertretern des Establishments, auch mit den „gekauften“ Journalisten „abgerechnet“ (Kolumne Hans Rauscher, „Der Standard“, 05/02/2022):

      Am 1. Feb. fiel ich – gemeinsam mit vielen anderen nichtdenkbetreubaren Compañeros – einer großen Standardposter-Säuberungswelle zum Opfer, hier eines meiner letzten gelöschten postings, in dem auch ich “die Wende” also den Paradigmenwechsel anspreche:

      Zitat Anfang:
      “Bedauerlicherweise darf ich eine dazu fundiert kontrastierende Expertenmeinung im O-Ton mit Quellenangabe nicht wiedergeben.

      Denke dabei an die heute gehörte Standard-Radiowerbung mit der charismatischen O. Bronner Stimme, in der er auf “seine” Standardgründung 1988 hinweist. Und anschließend die posterin xy, “die jetzt ihre Meinung zum Ausdruck bringen darf”.

      Alles nur schöner Schein, sogar mitten im Paradigmenwechsel?” – Zitat Ende.

      Zusammenfassend:
      Die Meinungsvielfalt- bzw. Diskussionskultur ist mittlerweile allgemein unter einem Herrschaftsduktus & ihrer “1000jährigenbeispiels”, also skrupellosen Leitmedienordonanz noch repressiver, noch reaktionärer & noch mundverbietender (und das heißt was) als alles Post-Nazi und anderes verbogenes pseudospießbürgerliches, denkbetreutes Gesoxe in den Umbruchszeiten der Endsechziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts (Und ich war damals mittendrin statt nur dabei).

      Ein unbeschreiblicher Niedergang der freien Meinungsäußerung! Kein Wunder, in der Epoche der “Totalen Impfung”…

    • Fritz Madersbacher 5. Februar 2022 at 18:21

      @Pfeiffer C.
      5. Februar 2022 um 17:43 Uhr
      Danke für die Hintergrundinformation!

  6. A. p 5. Februar 2022 at 12:01

    Das RKI ist eine Schande für dieses Land und die Wissenschaftskultur. Wissenschaft dient nur noch als Feigenblatt für politische Willfährigkeit und und Korruption.

  7. suedtiroler 5. Februar 2022 at 11:38

    Ist es nicht auffällig wie verzweifelt “sie” besonders die Genesenen in die Nadel treiben wollen?
    Grad so als wollten “sie” verhindern, dass es später eine ungeimpfte Kontrollgruppe gibt.

    Und warum sollten Genesene bei SARS-Cov2 nur ein paar Monate oder 1 Jahr immun sein?
    wo Genesene von SARS nach 18 Jahren immer noch immun sind?
    Wo ist hier die Wissenschaftlichkeit?

    • Hans H. 5. Februar 2022 at 14:42

      Um Wissenschaftlichkeit geht es da schon lange nicht mehr. Wie Sie richtig erkannt haben, geht es ausschließlich um das Auslöschen der Kontrollgruppe, um vertuschen zu können wieviele Geimpfte im KH liegen.

    • andi pi 5. Februar 2022 at 16:34

      @suedtiroler: es gibt de facto kaum noch “genesene”. offenbar will die regierung diesen status bald gänzlich abschaffen, damit sich ja alle brav an diesem gen-experiment beteiligen. in österreich haben t-zellen-tests nie gezählt. antikörpertests gelten seit ein paar monaten auch nicht mehr, die (unzuverlässigen) pcr-tests neuerdings auch nur mehr für 6 monate (deutschland geht gar auf 3 monate runter – da wird österreich wohl demnächst folgen). mittlerweile scheint ja irgendwie jegliche verkühlung, die auf coronaviren beruht, “dank” pcr als covid-19 zu zählen. soll das ab jetzt jedes jahr so weitergehen?

      tja, so starb die wissenschaft und es entstand stattdessen ein pseudoreligiöser kult, in dem das verpflichtende quartals-abo auf gen-spritzen den hochheiligsten und edelsten akt des menschlichen daseins darstellt.

    • thinkpositv 5. Februar 2022 at 23:11

      Könnte mir vorstellen, dass das auch mit dem Lastenausgleichsgesetz zusammen hängt. Dieses Gesetz bitte im Netz nachlesen. Da es dabei um Schadensansprüche dann geht, will man das mit allen Mitteln vermeiden und daher alle Impfen, denn damit fällt der Anspruch weg. Klingt etwas verwirren, aber bin leider schon etwas müde um es im Detail zu erläutern. Also bitte im Netz nachlesen.

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