
(Schuss)waffengebrauch gegen Spaziergänger
In Russland werden Demonstranten niedergeschossen. Das geht ja gar nicht! Weissrussland, Kasachstan, China, Nordkorea – Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, das unbedingt einzuhalten ist! Und in diesen Schurkenstaaten wird mit Gewalt gegen Demonstranten vorgegangen. Unmöglich!
Von Andrea Drescher
Waffeneinsatz in Deutschland ist natürlich gerechtfertigt. Schließlich leben wir ja in einer Demokratie, da ist das in Ordnung! Mit der Allgemeinverfügung der Stadt Ostfildern vom 26.1.2022 wurden per 28.1.2022 Spaziergänge verboten. Unter Punkt 1 findet man:
“Die Teilnahme an allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel auf der Gemarkung der Stadt Ostfildern, die mit generellen Aufrufen zu „Abendspaziergängen“, „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehen, nicht angezeigt sind und gegen die Regelungen der Corona-Verordnung gerichtet sind, wird an allen Wochentagen untersagt.”
Und um sicherzugehen, dass dieses Verbot auch eingehalten wird, hat die Stadt in dieser Allgemeinverfügung gleich die entsprechenden Maßnahmen definiert:
“Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht.”
Gut, dass Ostfildern nicht in Bayern liegt. Dort gilt nämlich, wie man bei den Polizisten für Aufklärung in Deutschland nachlesen kann:
“Die (bayerische) Landespolizei hat nach Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Polizei (Polizeiaufgabengesetz – PAG) „[…] die allgemein oder im Einzelfall bestehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren“. Im 1 Art. 2 Abs. 1 PAG (abzurufen unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-2)
Auch grundsätzliche Verbote von Demonstrationen müssen als Eingriff in den Schutzbereich von Art. 8 Abs. 1 GG diesen Anforderungen genügen.
Körperliche Gewalt, der Einsatz von Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und der Einsatz von Waffen, dürfen grundsätzlich nur als Ultimo Ratio angewandt werden. Hierbei sind die verschiedenen Eskalationsstufen zu beachten. Polizeiliches Einschreiten sollte, soweit möglich, der Deeskalation und der Beruhigung der Einsatzsituation bzw. der polizeilichen Lage dienen.”
Die Vermutung liegt nahe, dass Elemente wie Verhältnismäßigkeit der Mittel und Gewalt als Ultima Ratio auch in Baden-Württhemberg früher mal ähnlich geregelt waren. Als Baden-Württemberg noch nicht in einem der eingangs erwähnten Schurkenstaaten lag sondern Teil der demokratischen EU war.
Und nein. Nur bei Teilen dieses kurzen Artikels handelt es sich um Satire. Auf der Webseite findet man diese Allgemeinverfügung, deren Original ich mir selbstverständlich gesichert habe.
Deutschland 2033 – pardon 2022 – erinnert schon verdammt an Zeiten, an die kein Mensch erinnert werden möchte.
Nachtrag: Laut eines Friedensfreunds und fundierten Kenner der Szene in Frankreich haben im Rahmen der Gelbwestenproteste 12 Menschen ihr Leben verloren. In Deutschland sind erst zwei Menschen auf Demonstrationen gestorben.
Bild von Peter H auf Pixabay
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22 Kommentare
Comments are closed.
in Kazachstan waren das keine Demonstranten mehr, sondern bezahlte Söldner mit modernen Gefechtswaffen. Hätte der ehemalige ukrainische Präsident damals genauso reagiert, würde keine Faschisten und US-Marioneten in der Ukr-Regierung jetzt sitzen, die das Volk zum Krieg gegen Russland animieren. a la naives Kanonefutter. Was Schusswaffengebrauch angeht… in der EU lässt sich über Darknet sehr leicht eine Beretta und Glock besorgen. Daher wenn ein Pseudopolizist meint, Gestapo spielen zu müssen, gilt das dann als Notwehr, wenn man zurückschiesst. In Florida und Texas würden die Bullen an sowas nicht mal denken
@Andrea Drescher
Danke für ihr Engagement und Ihre Reflexion !!!
Dank Lissabon Vertrag doch erlaubt…
https://www.nordbayern.de/2.5886/die-eu-offnet-der-todesstrafe-eine-hinterture-1.570979
“Dort heißt es, dass eine Tötung unter anderem nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet wird, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen oder einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.”
Ob das noch geändert wurde weiss ich nicht,glaube aber nicht…
Liebe Andrea Drescher,
Ich war dann doch sehr irritiert, dass man Ihnen jetzt Mainstreamniveau unterstellt, wo man doch aus Ihren vorangegangenen Beiträgen unschwer Ihre Grundhaltung hätte erkennen können.
Wäre der Beitrag nicht von Ihnen, hätte ich zugegebenermaßen auch kurz nachgedacht, ob bezüglich russischer Coronapolitik etwas an mir vorübergegangen wäre.
Andererseits, gemessen an den zahllosen Wendehälsen in der Politik und sonst wo, verstehe ich auch, dass jegliches Urvertrauen selbst in Personen , die man zu kennen glaubte, extrem gelitten hat.
Wie auch immer, danke für Ihren Beitrag.
danke! irgendwie schien mir das so eindeutig als bitterböse satire erkennbar. zumal ich ja explizit am ende schrieb: Nur bei Teilen dieses kurzen Artikels handelt es sich um Satire.
aber ok. so kann man sich täuschen.
ich finde es traurig bis beschämend, dass die beiden todesopfer polizeilicher gewalt in deutschland für keinen aufschrei in jenen medien sorgen, in denen ansonsten (wobei dies natürlich zurecht) ausführlichst über “nur” verletzte opfer von polizeigewalt berichtet wird. aber es gibt ja “gute” demos und “böse” demos. bei letzteren darf mal gerne wer abgemurkst werden, wenn’s nach den mainstreammedien geht.
R.I.P. unbekannter 49jähriger (+ berlin, 1.8.2021)
R.I.P. boris pfeiffer (+ wandlitz, 24.1.2022)
Den Satz “In Russland werden Demonstranten niedergeschossen” finde ich merkwürdig und fragee mich ober wahr ist. Kann mich nicht erinnern, dass in den letzten 20 Jahren in Russland jemand von der Polizei auf einer Demo erschossen wurde und habe auch mit einer Internetsuche ad hoc nichts gefunden.
Finde es bedenklich, dass man beim Thema Corona bewusst die Erzählweise des polit-medialen Mainstreams kritisch hinterfragt beim Thema Russland aber munter bei der Dämonisierung mitmischt. Es geht nicht darum Russland als Hort der Freiheit misszudeuten. Wichtig ist aber zu differenzieren, welchen Anteil eine im Inneren unterentwickelte freiheitlich-demokratische Kultur (im Prinzip wie in Deutschland) und im Äußeren geopolitische Machtspiele und die Verhinderung von Zuständen staatlichen Zerfalls wie sie zuletzt unter Jelzin herrschten und viele Menschen ins Elend stürzten, an der zunehmend autoritären Situation haben.
sorry – ich hätte die einleitung auch als satire kennzeichnen sollen … ich dachte, dass das mit:
Waffeneinsatz in Deutschland ist natürlich gerechtfertigt. Schließlich leben wir ja in einer Demokratie, da ist das in Ordnung!
klar ist … falsch gedacht.
ich bin in der friedensbewegung, war 2016 und bin jetzt wieder aktiv bei druscha global – und WEISS, dass das narrativ eine lüge ist.
zitat aus meinem telegram-kanal:
Aus gegebenem Anlass – an alle seit 2020 politisch aktiv gewordenen Systemkritiker:
Die Informationen in den Medien zu Russland, zur Ukraine, dem Donbass und auch Präsident Putin sind in etwa genauso “wahr” wie die Aussagen zur Wirksamkeit des Impfstoffs und der Gefahr von Omicron.
Desinformation gibt es schon “etwas” länger als Corona.
Глобальная дружба
Druschba Global e.V.
Herr Konstantin Ermisch
Anschrift:
Heinrichstr. 9
04317 Leipzig
Telefon: +49 341 221 71 500
Очень хорошо.
Meine Oma pflegte zu sagen: “Muss der Mensch überall sein, dann hat er ein schwerwiegendes Problem mit sich, es ist so etwas, wie die Selbsttötung zu wollen.” – Der Opa pflichtete bei: “Schuster bleib bei Deinem Leisten.”
Freundschaft weltweit geht nicht größer, weil man sie mit sich selbst nie schließen durfte. Let’s beginning small and thinking big …
In Ostfildern scheint der schwäbischen Kehrwochen-Extremismus-Mentalität ihr harter Kern zu sitzen:
Ordnung muss sein – bis hin zum Schusswaffengebrauch. Eiserne Besen kehren besser. Hauptsache, die Straße ist sauber. Die Leichen unter dem Sofa interessieren nicht.
;-(
Hallo Andrea Drescher,
Sie sind mir schon durchaus positiv aufgefallen, aber da hatten sie keinen guten Tag!
/////////// In Russland werden Demonstranten niedergeschossen. (…) ///////////////
Was ist das für eine Unterüberschrift ?!
Hoppala, ist da jemand angstgesteuert? Oder ein Agent?
Wollen Sie, ohne Belege, den Narrative unterstützen, dass in Russland usw. eben genau das passiert.
So funktioniert Meinungs-Journalismus – Genau das bleibt dann hängen in den Köpfen, verpackt in ein “anderes” Thema.
Als Satire ist es auf Jan Böhmermann Niveau. Abstosssende Propaganda!
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/article-61f59837cced612cc6cd723a-78983426.bild.html
Ihnen mag das unabsichtlich passiert sein, wird ja selbiges tagtäglich im Mainstream praktiziert!
auch an sie – hatte ich unten schon geschrieben:
sorry – ich hätte die einleitung auch als satire kennzeichnen sollen … ich dachte, dass das mit:
Waffeneinsatz in Deutschland ist natürlich gerechtfertigt. Schließlich leben wir ja in einer Demokratie, da ist das in Ordnung!
klar ist … falsch gedacht.
ich bin in der friedensbewegung, war 2016 und bin jetzt wieder aktiv bei druscha global – und WEISS, dass das narrativ eine lüge ist.
zitat aus meinem telegram-kanal:
Aus gegebenem Anlass – an alle seit 2020 politisch aktiv gewordenen Systemkritiker:
Die Informationen in den Medien zu Russland, zur Ukraine, dem Donbass und auch Präsident Putin sind in etwa genauso „wahr“ wie die Aussagen zur Wirksamkeit des Impfstoffs und der Gefahr von Omicron.
Desinformation gibt es schon „etwas“ länger als Corona.
Im Brandenburgisches Polizeigesetz findet sich folgende Definition für die „Anwendung unmittelbaren Zwangs“:
§ 64 BbgPolG – Androhung unmittelbaren Zwanges
(1) Unmittelbarer Zwang ist vor seiner Anwendung anzudrohen. Von der Androhung kann abgesehen werden, wenn die Umstände sie nicht zulassen, insbesondere wenn die sofortige Anwendung des Zwangsmittels zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr notwendig ist. Als Androhung des Schusswaffengebrauchs gilt auch die Abgabe eines Warnschusses.
(2) Schusswaffen dürfen nur dann ohne Androhung gebraucht werden, wenn das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.
(3) Gegenüber einer Menschenmenge ist die Anwendung unmittelbaren Zwanges möglichst so rechtzeitig anzudrohen, dass sich Unbeteiligte noch entfernen können. Der Gebrauch von Schusswaffen gegen Personen in einer Menschenmenge ist stets anzudrohen; die Androhung ist vor dem Gebrauch zu wiederholen. Der Gebrauch von technischen Sperren und der Einsatz von Dienstpferden kann ohne Androhung erfolgen.
Schusswaffen werden also explizit angesprochen. Wir hoffen natürlich, dass nicht geschossen wird, aber auch Pfefferspray oder Schlagstock können schon sehr böse Verletzungen hervorrufen und werden im besten aller deutschen Reiche gegen Pensionisten und Frauen mit Kindern eingesetzt, nur weil sie ihre Grundrechte verteidigen. Offensichtlich sind diese Grundrechte den heutigen Führern ein Dorn im Auge.
Moral aus der Geschichte: Wehret den Anfängen!
Glück auf, Toni
“(2) Schusswaffen dürfen nur dann ohne Androhung gebraucht werden, wenn das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.”
nun nach der Definition unserer Corowahnsinnigen ist das ja jederzeit der Fall. Ein Ungeimpfter bedroht ja jederzeit Leib und Leben anderer. Zum Schutz der Umstehenden und auch zum Eigenschutz muss sofort von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, wie schon einige Leitartikler indirekt deutlich gemacht haben (wenn hallt gerade keine Wasserwerfer in Stellung sind …)
Und natürlich ist davon auszugehen, dass von dieser Spaziergängergefahr nicht nur die Zwangsmaßnahmen nicht eingehalten werden, sondern dass auch einige ungeimpfte Supergefährder darunter sind.
Also: Feuer Frei! (nicht nur für “Bomber Harris”)
;-(
Wird Ost-en.ist.rot-fildern bald auch seinen eigenen kleinen Tian´anmen haben?
Wann werden wohl die ersten Schüsse fallen, womöglich als False Flag Aktionen?
Das sehe ich auch so. – Russisches Gas für die Heizung, kasachisches Öl im Sprit und chinesische Elektronik gehen gar nicht.
Ich versuche es jetzt einmal mit Kreide und Schiefertafel … Können Sie mich lesen?
Was soll die ganze Technik?
Der Titel des Beitrags ist irreführend. Bitte korrigieren.
Waffengebrauch steht in der Verordnung, nicht Schußwaffengebrauch.
Bei den Waffgen handelt es sich um Pefferspray und Schlagstöcke.
Schußwaffenbegrauch müsste explizit angeführt werden.
schliesslich muss der brutalen, rücksichtslosen, rechtsradikalen meute, welche schwer bewaffnet mit rollator und kinderwagen marodierend durch die strassen ziehen mit allen mitteln entgegengetreten werden um den rechtsstaat zu schützen, oder?
p.s.
der schusswaffengebrauch wird in dem originalen schreiben explizit angeführt, dieses ist im netz zu finden
was ist so schwer zu verstehen / missverstehen an:
einfache körperliche gewalt, also massiver körpereinatz des polizisten
hilfsmittel körperlicher gewalt, also schlagstock, pfefferspray, tränengas
waffengebrauch, also schusswaffen, gummigeschosse
ich habe es mal etwas entschärft – in klammern gesetzt. den einsatz von “niederschwelligerer” gewalt habe ich selbst auf demos schon beobachtet bzw. erlebt. wasserwerfer, schlagstöcke sind in berlin “normal” – und meines wissens nicht teil von allgemeinverfügungen …
@1150 – ich habe das originalschreiben, wo das explizit angeführt ist, nicht gefunden, nur die allgemeinverfügung. würde mich über die quelle freuen. danke – andrea
@andreadreschertkp
muss zurückrudern, es steht waffengebrauch, in meiner wahrnehmung ist waffe gleich schusswaffe, entschuldigung
@1150 – kein problem. Ich habe nochmals selbst überprüft.
In Ostfildern wird ordentlich differenziert:
einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch
Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
(3) Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sind insbesondere Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde und Dienstfahrzeuge.
(4) Waffen sind die dienstlich zugelassenen Hieb- und Schußwaffen, Reizstoffe und Explosivmittel.
https://www.gesetze-im-internet.de/uzwg/__2.html
Also hat Paul auch nicht recht … Lt. Gesetz sind es eben explizit Schusswaffen – und vor den anderen Waffen – Schlagstock, Reizgas – haben die bisher noch nie zurückgeschreckt. Dafür gibt es leider unfassbar viele beweise.
Ich hatte das auch so im Kopf – aber lieber erst mal geklammert, bevor es wirklich irre führt. Lassen wir es bei den ().