Warum Deutschland legitimes Ziel für iranische Vergeltung ist

21. März 2026von 3,3 Minuten Lesezeit

Manche Deutsche haben es noch nicht verstanden. Deutschland unterstützt eine völkerrechtswidrigen Angriffskrieg und macht sich wieder einmal mitschuldig, wird dadurch legitimes Ziel für iranische Raketen.

Der iranische Botschafter in Deutschland bat Berlin um Aufklärung über die Rolle des Luftwaffenstützpunkts Ramstein im Krieg. Die Frage war direkt: Wird der größte amerikanische Militärstützpunkt in Europa zur Koordinierung, Planung oder Unterstützung von Angriffen gegen den Iran genutzt? Denn wenn ja, ist Deutschland keine neutrale Partei, die einen Krieg vom anderen Mittelmeer aus beobachtet. Deutschland ist ein aktiver Teilnehmer, dessen Territorium die Bombardierungen ermöglicht.

Die rechtliche Basis des Irans

Der Botschafter berief sich auf eine iranische Forderung nach Klarstellung gemäß UN-Resolution 3314, die Aggression auch als die Bereitstellung von Territorium durch einen anderen Staat für Angriffe gegen einen Drittstaat definiert. Die rechtliche Formulierung ist präzise.

Koordiniert das Combined Air Operations Centre in Ramstein Zieldaten, Betankungspläne oder die Verteilung von Geheimdienstinformationen für Angriffe auf iranisches Territorium, ist das deutsche Staatsgebiet Teil der Angriffskette.

Die Definition der Resolution 3314 verlangt nicht, dass Deutschland die Waffe abfeuert. Sie verlangt lediglich, dass Deutschland das Territorium bereitstellt, von dem aus die Waffe gelenkt wird.

Der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius erwiderte, es gebe derzeit keinen Grund, die Rechtmäßigkeit der Nutzung von Ramstein anzuzweifeln. Die Formulierung „derzeit“ erfülle dieselbe Funktion wie die Formulierung „angemessene Bemühungen“ in der Erklärung der sieben Nationen: Sie erhalte eine Option, ohne Zugeständnisse zu machen. Er fügte hinzu, Deutschland werde sich an diesem Krieg nicht beteiligen, höchstens in Form von Schutz oder materieller Unterstützung.

Die Formulierung „höchstens in Form von Schutz oder materieller Unterstützung“ ist ungewöhnlich. Materielle Unterstützung eines Kriegspartei, die von eigenem Territorium aus Luftangriffe durchführt, ist eine Beteiligung. Die von Pistorius vorgenommene Unterscheidung zwischen Kriegsteilnahme und materieller Unterstützung des am Krieg beteiligten Landes existiert im Völkerrecht nicht. Sie existiert in der innenpolitischen Kommunikation, wo sie es der deutschen Regierung ermöglicht, ihren Wählern zu versichern, dies sei nicht ihr Krieg, während sie gleichzeitig das Luftoperationszentrum beherbergt, das diesen Krieg erst ermöglicht.

Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas brachte die Spannungen am 19. März deutlich zum Ausdruck. Sie sagte, der Krieg sei von den USA und Israel ohne Konsultation der EU und trotz der Appelle des Blocks zur Zurückhaltung begonnen worden. Dann sagte sie den Satz, der Europas Position ehrlicher zum Ausdruck brachte als jede diplomatische Erklärung: „Dies ist nicht Europas Krieg. Wir sind Verbündete Amerikas, aber wir verstehen deren jüngste Vorgehensweise nicht wirklich.“

Dieses Eingeständnis ist aufschlussreich. Europas ranghöchste außenpolitische Beamtin erklärte öffentlich, dass der engste Verbündete des Kontinents einen großen Krieg begonnen habe, ohne seinen Partnern dessen strategische Logik zu erläutern. Die Verbündeten verstanden die Vorgehensweise nicht. Sie wurden nicht konsultiert. Nun tragen sie die Folgen: Benzinpreise verdoppeln sich, Lebensmittelpreise steigen, die Zahl der Flüchtlinge aus dem Libanon erreicht eine Million, und ein iranischer Diplomat fragt, ob deutsches Territorium Teil der Zielinfrastruktur sei.

Ramstein ist kein unbedeutender Stützpunkt. Es ist das Hauptquartier der US-Luftstreitkräfte in Europa und Afrika. Hier befindet sich das 603. Luftoperationszentrum, das die Führung und Kontrolle aller US-amerikanischen und NATO-Luftoperationen im europäischen und afrikanischen Einsatzgebiet übernimmt. Der Stützpunkt verarbeitet Geheimdienstinformationen, koordiniert die Luftbetankung und dient als Logistikdrehscheibe für US-Militäroperationen, die sich vom Nordatlantik bis zum Indischen Ozean erstrecken. Ob es für iranspezifische Operationen genutzt wird, ist eine Tatsachenfrage, die die Bundesregierung bewusst nicht direkt beantwortet.

Die Trennwand zwischen Europa und dem Iran-Krieg hat ein amerikanisches Tor. Es befindet sich in Rheinland-Pfalz und heißt Ramstein. Und der Iran hat öffentlich gefragt, wer hindurchgeht. (Quelle)


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12 Kommentare

  1. OMS 22. März 2026 um 7:37 Uhr - Antworten

    Nein, das ist nicht unser Krieg! Nein, das ist nicht unser Krieg? Im Hinausposaunen der Lüge ist die EU, die NATO und insbesondere Deutschland Weltmeister! Wer Geld, Waffen und Informationen an eine Kriegspartei wie die Ukraine verschenkt ist Beteiligter und nicht unbeteiligter Zuseher oder Nachbar! Mittäter bleibt Mittäter! Ob in Jugoslawien, Libyen, Syrien, Afghanistan, Irak und Iran. Wer dem Kriegstreiber USA/Israel die Schuhe küsst und in seiner Auswurföffnung steckt und alle Kriegsverbrechen deckt ist Mittäter. Damit meine ich nicht das friedliche Volk sondern die Kriegshetzer im Bundestag und in der Regierung! Wer dem Ami sein Haus als Drehscheibe seiner Angriffskriege zur Verfügung steht, kann seine Hände nicht in Unschuld waschen. Er kann auch nicht behaupten, dass er davon nichts gewusst habe!

  2. Lutz Herzer 21. März 2026 um 20:57 Uhr - Antworten

    Zur Ramstein-Problematik gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 2025 (2 BvR 508/21), das in den alternativen Medien bisher kaum auf Resonanz gestoßen ist.

    Die Beschwerdeführer vor dem BVerfG waren jemenitische Staatsangehörige, deren Verwandte, Mitglieder einer Al-Qaida Untergruppe, im August 2012 bei einem US-amerikanischen Drohneneinsatz im Jemen getötet worden sind. Auf dem Rechtsweg durch die Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben sie beantragt, die BRD zu verurteilen, die Nutzung der Air Base Ramstein, insbesondere der Satelliten-Relaisstation, durch die USA für Einsätze bewaffneter Drohnen im Jemen durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. In Karlsruhe wurden die Beschwerden gegen das letztinstanzliche Urteil mit einer zweifelhaften Begründung zurückgewiesen, in welcher das Gericht das Vorliegen einer ernsthaften Gefahr der systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts verneint. Den Amerikanern wurde eine kastrierte Version, nämlich die amerikanische Version, des Humanitären Völkerrechts von den Richtern in serviler Haltung hinterhergetragen. Die Version des IKRK wurde ohne ersichtliche Notwendigkeit verworfen.

    Das Gute an dem Urteil ist jetzt allerdings, dass die darin enthaltenen juristischen Schlupflöcher für die Nutzung der Airbase Ramstein viel zu klein sind, wenn es um die Verletzungen des Völkerrechts durch den Angriffskrieg gegen den Iran und damit einhergehender Kriegsverbrechen geht. Nach meinem Rechtsverständnis wäre hier die Verneinung einer systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts in keiner Weise mehr tragbar. Von iranischer Seite hätten Opfer und Angehörige von Opfern m.E. realistische Erfolgsaussichten mit entsprechenden Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe. Ich wüsste zumindest nicht, mit welchen Ausreden die Richter den USA in diesem Fall freie Hand lassen wollten.

    • Nurmalso 21. März 2026 um 21:30 Uhr - Antworten

      Sehr sehr sehr guter Kommentar. Na dann mal her mit den iranischen Flüchtlingen. Vorbereitungen in Deutschland laufen ja schon an. Es sind die richtigen Flüchtlinge, weil ja im Iran mit dem Angriffskrieg ein Regime-Change angestrebt wird, wo der neue iranische Führer in den USA schon in den Startlöchern steht.
      Ich hoffe es kommen auch viele verletzte Iraner u. Iranerinnen mit möglichst nur noch einem Auge oder einem Bein etc., wegen nachweislich der amerikanischen Bomben.
      Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas hat ja schon mal im Vorab bescheinigt, dass es ein US-Angriffskrieg ist ohne Absprache mit den Vereinten Nationen zur Wahrung des Weltfriedens und ohne Absprache mit der EU. Deutschland ist ein Unterstützer des Angriffskrieges und die Erfolgsaussichten der Klagen dürften gut stehen für die iranischen Kriegsopfer in Deutschland.

    • hermine 22. März 2026 um 13:19 Uhr - Antworten

      an lutz : wer soll klagen? eine org. der die menschenrechte oder das internationale völkerrecht
      am herz liegen? es muss eine prominente und vermögende klägerin sein.

      • Lutz Herzer 22. März 2026 um 15:51 Uhr

        @hermine;
        wie bereits angedeutet, können Personen, die im Iran leben und von Kriegshandlungen der USA betroffen oder einer Gefährdung durch diese ausgesetzt sind, vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Das kann nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG auch auf direktem Weg geschehen:
        „Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.“ (§ 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG)

        Darüber hinaus kann gem. § 32 BVerfGG ein Eilantrag auf Einstweilige Anordnung gestellt werden. Die Eilbedürftigkeit wäre nicht schwer zu begründen, da ohne Zweifel jeder Tag zählt. Eine Anwaltspflicht entsteht erst, wenn die Beschwerde zur Verhandlung angenommen wird, was wiederum ein positives Zeichen wäre.

        Im Übrigen sollte die Begründung möglichst lückenlos sein. Man könnte dabei den Richtern auch vermitteln, dass es ihre Pflicht ist, dafür zu sorgen, dass die Nutzung der Airbase Ramstein zum Zwecke eines völkerrechtswidrigen und damit verfassungswidrigen Angriffskrieges in Verbindung mit schweren Kriegsverbrechen mit sofortiger Wirkung beendet wird.

        Theoretisch kann auch jeder Deutsche eine Verfassungsbeschwerde auf einen Antrag auf andere Abhilfe aus Art. 20 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG stützen. Dann müsste man das Gericht davon überzeugen, dass die Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges durch die Bundesregierung den Bestand der verfassungsmäßigen Ordnung gefährdet. Das ist jedoch nicht gerade einfach und man hat nur einen Versuch, sonst hätte ich es schon getan. Es ist aber nicht vom Tisch.

  3. Glass Steagall Act 21. März 2026 um 19:26 Uhr - Antworten

    Ich denke, die meisten aufgeklärten Deutschen hassen Ramstein! Und wer es nicht hasst, weiß nicht was dort geschieht! Von mir aus kann es dem Erdboden gleich gemacht werden und der korrupte Bundestag mit den Speichelleckern in Berlin gleich mit!

  4. Nurmalso 21. März 2026 um 19:25 Uhr - Antworten

    Von Teheran bis Deutschland sind es ja nur ca. 4.500 km. Die fliegen im Orbit und kommen senkrecht runter mit Mehrfachsprengköpfen die in Höhe von 10.000 km dann aufgehen. Für die Flugabwehr wohl dann ein riesen Problem.
    So viel ich gelesen habe, fliegen iranische Raketen bis zu 6.500 km weit. Der Iran wird auf Deutschland feuern, das steht definitiv fest. Schützenhilfe bekommt es von Russland u. China. Wenn Deutschland dann Verluste erleidet, ist das für Amerika dann ein riesen Geschäft, so wie die zerbombten Öl- u. Gasanlagen im Nahen Osten.

    • Nurmalso 21. März 2026 um 19:27 Uhr - Antworten

      Sorry, 10 km waren gemeint oder 10.000 m.

    • Lutz Herzer 21. März 2026 um 21:14 Uhr - Antworten

      Das Problem ist allerdings, wenn dabei auf diese Entfernung etwas schiefgeht und das militärische Ziel verfehlt wird. Außerdem wären ohnehin False-Flag-Operationen seitens der USA zu erwarten, um Deutschland die A…karte der nuklearen Teilhabe ziehen lassen zu können.

      • Nurmalso 21. März 2026 um 21:35 Uhr

        ja da gebe ich Recht. Daran hatte ich auch schon gedacht. Die eingegebenen Geodaten in die Navigationselektronik der ballistischen Rakete müssen auch exakt den Ort treffen. Man sollte zumindest eine Rakete von der selben Seriennummer erst mal auf ein Minderwertigeres Objekt abfeuern. Zum Bsp. ein feindliches Schiff auf Hoher See.

      • Varus 22. März 2026 um 5:24 Uhr

        Das Problem ist allerdings, wenn dabei auf diese Entfernung etwas schiefgeht und das militärische Ziel verfehlt wird.

        Schmutziger kann der Krieg eh nicht mehr werden – dann gibt es halt Kollateralschäden, die meist verschwiegen werden. Böses Medium berichtete gestern über zwei pulverisierte israelische Städte (mit Fotos und einem Video) mit über 100 Verletzten und weiteren Verschütteten unter Trümmern – ich glaube nicht, dass es keine T@te gibt. Isr. ist sich aber selber schuld.

  5. Jan 21. März 2026 um 18:40 Uhr - Antworten

    Der Angriff auf Pipelines ist nach Internationalem Recht ein Kriegsangriff. Dem wahrscheinlichen Zerstörer der Nordstream und der Druschba (zu ersterer gibts ein BGH-Urteil, das Mittäterschaft nahelegt, bei der zweiten verweigert Selensky Inspektion) überweist die Leyen tausende von Milliarden Steuergeld.

    Für die Deutschen ist das die einzige Möglichkeit, die Putinversteher abzuwehren. Die EINZIGE!!! DU SCHWURBBBLA!!!

    Da darf man sich wirklich nicht fragen, warum sie nicht verstehen, dass sie an einem illegalen Angriffskrieg teilnehmen.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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