
„Lockdown für Ungeimpfte“ und “2G” für VfGH rechtskonform
Die zweite Erkenntnis des Verfassungsgericht sieht das Corona-Regime des Winters auf dem Boden der Verfassung. “Lockdown für Ungeimpfte” und 2G-Regel waren verhältnismäßig und rechtskonform. Auch während Omikron.
Der Verfassungsgerichtshof hat am Freitag seine zweite Erkenntnis zu Österreichs Corona-Restriktionen im Winter verkündet. Der Antrag des Rechtsanwalts Daniel Holzinger, die Verordnung des „Lockdowns für Ungeimpfte“ vom 21.-29. Jänner verfassungswidrig zu erklären, wurde zurückgewiesen.
Spitalskapazität keine Begründung
Laut der Beschwerde habe die Verordnung gegen Grundrechte als auch gegen das Covid-19-Maßnahmen-Gesetz verstoßen. Das sieht der VfGH nicht so. Die Grundrechte seien nicht verletzt worden, auch wenn die Verordnung einen „intensiven Eingriff“ dargestellt habe. Die Überlastung der Spitäler habe gedroht, ein Rückgang der Patienten sei nicht das einzige Merkmal.
Der Antrag hatte auch darauf hingewiesen, dass die Spitalsbelegungen schon seit 6. Dezember rückläufig gewesen waren. Die intensiven Grundrechtseinschränkungen aber offenbar doch im Rahmen der österreichischen Verfassung:
„Dennoch wurden diese Grundrechte nicht verletzt. Die Zahl an COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen war Ende Jänner 2022 zwar rückläufig; die Behörde hat aber zutreffenderweise die Verfügbarkeit weiterer Ressourcen und Kapazitäten im Gesundheitssystem in die Beurteilung einbezogen, ob eine Überlastung des Gesundheitssystems droht. Gerade im Hinblick auf die zum damaligen Zeitpunkt dominierende Omikron-Variante musste die Behörde nämlich damit rechnen, dass es im Gesundheitswesen auf Grund der hohen Zahl an gleichzeitig infizierten Personen zu weiteren Personalausfällen und damit zu einer kritischen Situation kommen würde. Hinzu kommt, dass die Behandlung und Betreuung von mit COVID-19 infizierten Patienten auf Normal- und Intensivstationen besonders personalintensiv ist. Der Gesundheitsminister ging daher nachvollziehbar davon aus, dass die Aufrechterhaltung der für Personen ohne 2G‑Nachweis geltenden Ausgangsregelung auch noch im Zeitraum vom 21. Jänner bis 30. Jänner 2022 unerlässlich war.“
Auch 2G stimmte der oberste Gerichtshof wie schon bei seiner letzten Entscheidung zu. Sie seien verhältnismäßig gewesen, Abstand und Maske habe nicht ausgereicht.
„Die antragstellende Oberösterreicherin hatte auch Bedenken gegen die Verlängerung der 2G-Regel für den Zutritt zu Geschäften und zu nicht öffentlichen Sportstätten, z.B. zu einem Fußballverein. Diese Beschränkungen seien weder notwendig noch verhältnismäßig, da es weniger schwerwiegendere, gelindere Mittel gebe, um das Infektionsgeschehen zu steuern.
Die von der Antragstellerin als gelindere Mittel genannten Maßnahmen wie Abstandsregeln und eine FFP2-Maskenpflicht waren Ende Jänner 2022 allerdings bereits als zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Diese allein hatten jedoch nicht ausgereicht, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten. Der Gesundheitsminister hat daher mit der Verlängerung der 2G‑Regel den Entscheidungsspielraum, den ihm das COVID-19-Maßnahmengesetz einräumt, nicht überschritten. Die vorgebrachten Bedenken trafen somit nicht zu.“
Mücksteins Studien
Auch gegen den Gleichheitsgrundsatz würde eine „2G“-Gesellschaft nicht verstoßen. Die „Impfapartheid“, wie sie von den Gegnern polemisch bezeichnet wird, ist rechtskonform. Denn, so der VfGH in seiner Erklärung, der Gesundheitsminister sei eben auf Basis des Covid-19-Maßnahmengesetzes (das kürzlich um ein weiteres Jahr verlängert wurde) „ermächtigt“, zwischen geimpften und ungeimpften Personen zu unterscheiden, wenn dies auf wissenschaftlich vertretbare Annahmen über signifikante Unterschiede der epidemiologischen Gefahr zurückgeführt werden kann, die von diesen Personen ausgeht.“
Dies sei auch im Jänner 2022 so gewesen, urteilt das Gericht. Trotz unsicherer Studienlage, konnte sich „der Gesundheitsminister bei seiner Entscheidung auf eine Reihe internationaler Studien“ stützen. Daraus gehe hervor, dass Menschen ohne Impfung „deutlich stärker“ zum Infektionsgeschehen beitragen würden. Studien, die jenen des Ministeriums widersprechen, etwa was das Infektionsgeschehen angeht, spielten im Ministerium sicherlich keine Rolle.
Weitere Ungereimtheiten etwa bei der Datenlage, bei Definitionsfragen oder anderem, beurteilt der VfGH nicht. Man prüft die Beschwerden rechtlich, grundlegende Annahmen des Gesundheitsministerium, stehen nicht zur Überprüfung. Das Recht folgt der Politik, könnte man fast meinen.
Die Partei „MFG“ hatte bereits nach der ersten VfGH-Erkenntnis, die den Lockdown für Ungeimpfte und 2G auf Verfassungsboden sieht, angekündigt, zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu gehen.
Hier geht es zur gesamten VfGH-Erkenntnis.
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Falsche Behauptungen und Unwahrheiten als Grundlage der VfGH Entscheidung
Die Schönheit der Verfassung auf der Probe – Reportage aus dem Verfassungsgerichtshof
49 Kommentare
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Einspruch, Herr Redakteur:
Der VfGH kam nicht zu einer Erkenntnis, sondern er hat ein Erkenntnis abgeliefert.
Und es ist zu erkennen: Thomas Oysmüller hat offenbar Lücken in der Kenntnis des Österreichischen Deutsch.
DIE Erkenntnis = Einsicht, Fähigkeit des Erkennens;
DAS Erkenntnis (österr.) = Entscheid eines Höchstgerichts
Aus Hermelin machte die politisch-juristische Korrektur Kaninchenfelle. Nun hielt der Fasching endgültig Einzug in die österreichische Jurisprudenz. Mit Bärendiensten am Rechtsstaat verdient man sich Porsches. Die Freiheit verdient man sich damit nicht. Lei Lei!
@audiatur et altera pars:
Nach diesem höchstrichterlichen “Erkenntnis” erscheinen mir die bunten Amtstrachten wie Narrenkostüme – bleibend, nicht nur im Fasching, echt nachhaltig.
Was ist los in Ö und Umgebung ?
Politiker fast aller Parteien werden immer korrupter, Fakten werden hinweggeleugnet, Pseudoexperten und Pseudojournalisten sind die großen Meinungsbildner und die Höchstgerichte treffen Urteile aus dem Kaffeesud! Das was fassungslos macht ist die Gleichgültigkeit der Mehrheit der Menschen in unserem Land.
Vor fast einhundert Jahren (1925) war der Wechsel von Krone auf Schilling auf Grund einer Wirtschaftskrise und neun Jahre später sind die Kugeln geflogen womit zum damaligen Zeitpunkt (1925) wohl kaum Jemand gerechnet hat. Die Gesellschaft ist gespalten, Ehen und Freundschaften gehen zu Bruch und das nur wegen einer nicht vorhandenen Pandemie! was die Zukunft bringt ist nur schwer zu erahnen aber wir sind auf dem Weg zurück nach 1934 !!
“was die Zukunft bringt ist nur schwer zu erahnen”
Das sehe ich etwas anders.
ich ahne, was uns bevorsteht:
Eine volle Implementierung des chin. Sozialkreditsystems mit öst. Prägung.
Zumindest dann, wenn sich der überwiegende Teil der öst. Mitläufer, bestehend aus den freillig oder erpressbaren Geimpften und der öst. Duckmauser
mit seiner typischen Ausrede “i kaun jo eh nix moch’n” weiter so wie bisher seinem Schlachter andienen bzw unterwerfen.
Die Anderen, die sich dagegen wehren möchten, sehe ich zurzeit nicht in der Lage, nicht wirklich Willens, etwas konstruktiv dagegen zu unternehmen.
Freidliche Demos sind zwar gut und schön in Friedenszeiten. Aber in einer Zeit, wo Recht und Gesetz defacto abgeschafft wurden, erreicht man damit nichts.
Das sollten alle Traumtänzer in Österreich auch endlich begreifen.
Über die heutigen Zustände trotz des Wissens darüber allein nur zu jammern, bringt niemanden weiter.
Allein…den Willen zum aktiven Widerstand (mit all seinen Risiken) sehe ich derzeit nicht.
Daher denke ich: Das österreichische Volk ist mit der Einführung einer Gesundheitsdiktatur größtenteils einverstanden.
So wie damals, als man den Nazis nachgelaufen ist, entweder freiwillig oder notgedrungen, läuft auch jetzt ein Großteil der
Österreicher den neuen Herren gehorsam nach.
Nightbird
Nach der vom VfGH in Eigeninitiative (!) vorgenommenen Entartung und Pervertierung der Ehe wundert mich DIESE Fehlentscheidung eigentlich überhaupt nicht mehr! Zur Ehrenrettung der ehrhaften Mitglieder sollten diese das Abstimmungsverhalten offenlegen, notfalls anonym!
Die Regierung kann also auf der Basis einer unsicheren Studienlage Grundrechte außer Kraft setzen? NEIN. Grundrechte sind heilig. Wenn die Studienlage unsicher ist, dann reicht sie eben nicht aus, um Grundrechte außer Kraft zu setzen.
Provokante Frage: Hat denn wirklich ein Mensch geglaubt, der VfG sei unabhängig und objektiv?
Der Beamtenapparat in AT war immer tiefschwarzrot und in den jeweiligen Gremien sitzen die von Ideologie und Futtertrogmentalität durchdrungenen Apparatschiks, quasi als graue Eminenzien der vorherrschenden politischen Kräfte sollen sie deren Ziele sichern. Vom Präsidenten abwärts, über die Regierungsclique, bis hin zu den (Pseudo-) Oppositionsparteien findet sich keine Unterstützung “pro populi”. Das Dogma von der “gefährlichen Pandemie” und von der “wirksamen und ungefährlichen Impfung” muss eiskalt und gnadenlos nach US-WEF-EU-Gates-WHO-Vorgaben in die Tat umgesetzt werden. Die arbeiten schön brav ab, was ihre Auftraggeber fordern.
Dabei darf selbstverständlich ein VfG nicht hinderlich sein – geliefert wie bestellt.
Auf achgut ein Beitrag, den ich auch nur als “Ohne Worte” betiteln kann und aufgrund seiner Kürze ganz einstelle:
“Ein Kommentar zum RKI-Wochenbericht – fast ohne Worte
Von Andreas Zimmermann.
Nachdem die Daten der letzten RKI-Wochenberichte für viele Altersgruppen eine negative Impfeffizienz gezeigt haben, hat das RKI nun reagiert. Ab dem gestrigen Wochenbericht werden die Daten nun ganz einfach nicht mehr veröffentlicht. Frei nach der kindlichen Devise, wenn ich die Augen ganz fest zumache, geht die Realität sicher weg. Der aktuelle Wochenbericht sagt in Abschnitt 2.2 (Seite 24):
„Ab dem heutigen Donnerstag sind im COVID-19-Wochenbericht des RKI keine regelmäßigen Informationen zur Wirksamkeit der COVID-19-Imfpung mehr vorgesehen. Ebenso werden die zugrundeliegenden Tabellen diese Woche nicht aktualisiert.”
Auch ein Lösungsansatz. Das PEI ignoriert mit der geistigen Hartleibigkeit von fundamental Islamisten neue Fakten zu den Injektionen der C19 Präparate. Oder ist es einfach Ignoranz und Unfähigkeit?
Das RKI veröffentlicht keine Daten mehr. Wobei – vielleicht eine Verbesserung! Keine Daten sind vermutlich noch besser als der Datenmüll den sie die letzten Jahre abgesondert haben. Eher ein eitriger Abszess in Sachen Qualität als serös und ernst zunehmen.
Wir, der Schilda-Souverän leisten uns Schilda-Minister, Hofnarren, Hofvirologen und Hofrichter.
Können wir uns das wirklich leisten?
Der Lockdown für Ungeimpfte war vom 15. Nov. bis Ende Jän. durchgehend aufrecht, 11 Wochen lang.
Ich kann den Sinn nicht erkennen, was die Stückerlweise-Beschwerden beim VfGH wie die vom 15.-21. Nov. oder jetzt vom 21.-30. Jänner für das Gesamtausmaß des Schadens und der Verfehlung bringen sollten.
Ebenso wenig, wie ich die Beschwerdeführung “einer Oberösterreicherin” (einer Einzigen? lt Kurier, ORF, …) dahingehend nachvollziehen kann.
Eine Klage aus einer kleinen, unbekannten Kanzlei für eine einzige Person, die vielleicht gerade einmal an ein paar Tagen einen Nachteil erlitten hat, könnte von unseren – wohl nicht unbelasteten – Richtern vermutlich leichter abgelehnt (“vom Tisch gewischt”) werden, als eine Sammelklage einer riesengroßen Kohorte von hunderttausend Geschädigten – über volle 11 Wochen hinweg.
Könnte es sein, dass sich da einfach RA zu profilieren versuchen, uns aber letztlich einen Bärendienst erweisen?
Und damit Madner, Grabenwarter & Co. einen sprichwörtlichen Elfer auflegen?
FPÖ und/oder MFG und/oder Neue Medien sollten versuchen, für den Gang zu Höchstgerichten gemeinsame rechtliche Vorgehen zu koordinieren, das wäre vermutlich zielführender als “kleine” Einzelklagen.
Das sollte uns nicht überraschen. Auch die roten Khmer, das Pol Pot – Regime, aber auch das faschistische Italien hatten sogenannte Höchstgerichte, die erstaunlich treffsicher die nahezu göttliche Weisheit der regierenden Despoten als richtig und sinnvoll erkannten.
Wenn der Lockdown für Ungeimpfte zwar ein schwerer Eingriff in die Menschenrechte war, diese aber nicht verletzte,
dann weiß jeder auch nur mäßig Denkende, daß hier klargestellt wird: Liebe Leute, ihr habt nichts zu sagen und keinerlei Rechte, wenn die grenzenlos dumme und dafür satanisch niederträchtige Lagerleitung es anders will.
Ich lerne daraus, daß ich mit dieser Horde von Wegelagerern und Strauchdieben nichts zu tun habe. Ich und meine Familie leben das Leben nach unserer Fasson, was diese Negativauswahl politisiert, interessiert mich nicht!
Rechtsstaat gute Nacht. Bei solchen Erkenntnissen braucht es weder eine Verfassung noch einen Verfassungsgerichtshof, da wird der politischen Willkür Tür und Tor geöffnet. 🙉🙊🙈☹️🥃🇮🇱
Was ist ein Nazi? Ich zitiere aus dem Buch “Die autoriäre Anarchie”:
“Es ist schwer, eine Anarchie zu beschreiben, weil man in die Gefahr gerät, bei der Wiedergabe ein System daraus zu machen. In Wahrheit ist aber die Sytemlosigkeit das Wesen der Anarchie. Die Gründung der nationalsozialistischen Verwaltungsanarchie war, daß jeder, der sich dazu mächtigt genug fühlte, auf seinem Sektor machte, was ihm beliebte. Und daß er sich dabei durch Rücksichten auf andere Behörden, Kompetenzen, Personen und Interessen nicht hemmen ließ. Man kann wahrscheinlich sagen, daß diese Hemmungs- und Rücksichtslosigkeit überhaupt den “Nazi”, mit und ohne Parteiabzeichnen, ausmachte, während das Fehlen dieser Eigenschaften auch den alten Parteigenossen als einen Fremdkörper in der Organisation erscheinen ließ.”
Walter Petwaidic, Die autoritäte Anarchie, Hoffmann und Campe Verlag Hamburg, 1946
Walter Petwaidic hat wohl das erste Buch über das Hitler-Regime nach der Kapitulation geschrieben. Gerade deshalb halte ich den Inhalt für authentisch.Und er nannte es nicht, Das dritte Reich, sondern Die autoritäre Anarchie. Mit autoritären Anarchien haben wir es auch in Europa zu tun. Corona ist nur ein Vorwand, um dahinter die Staaten umzubauen. Das weiß ja jeder.
Das 3. Reich war gestützt von Rechtsanwälten, Richtern, Wissenschaftlern, Ärzten, Beamten und Wirtschaftsbossen. Und was eben besonders spannend ist, daß die Pharmaindustrie die graue Eminenz war.
Die Linken sind die Kollaborateure der NS. Die stehen im Dienst der Kapitalisten, sind sozusagen das Bollwerk, und der Kapitalist ist seit “Das Kapital” erscheinen ist, politisch rechts angesiedelt. Danach kommt auf der Skala nur noch der Faschist. Sofern er nicht längst da ist.
Das weltgrößte Pharma- und Chemieunternehmen IG Farben betrieb private KZs. So kann man das bei Wikipedia nachlesen.
Hinter den Lagern von Auschwitz steht noch immer der Industriekomplex der IG Auschwitz, das größer ist als alle Auschwitzlager zusammen und eine 100% Tochter der IG Farben. Da hat die Pharma-Industrie die Zwangsarbeiter aus ihren privaten KZs arbeiten lassen.
Für die Opfer der Pharma-Industrie legt niemand einen Kranz nieder. Mit den Knie-Fällen und Kranzniederlegungen trampelt die Politik in Wirklichkeit auf den Juden herum.
Die Geschichte wird völlig verdreht dargestellt, weil dieselben Gesellen schon wieder am Ruder sind.
In der SBZ (Sowjetische Besatzungszone) sind die KZs weiter betrieben worden. Da hin kamen die politisch Mißliebigen. Ob die Gaskammern in Betrieb genommen worden sind, darüber kann man spekulieren. Läge aber nahe, wenn man sich die GULags anschaut.
Kein Wunder, daß man mit dem Woke-Schwachsinn von seiner elenden Vergangenheit ablenken muß.
Die Parteien verstehen sich ja auch blendend mit dem Asow-Regiment und den Bandera-Anhängern in der Ukraine. Man kann von dem Einmarsch der Russen halten, was man will, Tatsache ist, daß die Ukraine tatsächlich von Nazis regiert wird.
Das war leider zu erwarten. Das Positive an der Sache ist, dass damit erneut transparent klargestellt ist, welch schwaches, politisch agierendes Gericht der VfGH darstellt. Die Richter sind im wesentlichen politisch bestellte ehemalige höhere Beamte, die diese wichtigste Entscheidung der letzten Jahrzehnte lediglich einer grobprüfung unterziehen. Schwach, feig und erneut ein absolutes Fehlurteil.
Sollte sich – was ich immer noch hoffe – in den nächsten Monaten endlich für alle zugänglich herausstellen, wie gefährlich und schädlich diese Impfung war und ist – dann hat sich der VfGH mit seinen Entscheidungen demontiert.
Was für ein schwaches feiges Gericht. Was für eine Schande.
Nach diesem verfassungsgerichtlich besonders “hervorragenden” Armutszeugnis, mein erster Gedanke, die letzte Bastion zur Verteidigung der Grundrechte hat sich selbst zerstört, und dann das erstklassige Werk »FURCHTBARE JURISTEN«, in Erinnerung an historische Zeiten, die nun also, muß man sagen, gar nicht so lange zurückliegen.
https://blog.zeit.de/recht-subversiv/2014/08/14/furchtbare-juristen/?wt_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F&wt_t=1651843650011
Es ist nicht zu fassen, sowas lebt und frisst kein Heu.
Diese Urteile werden wohl dazu führen, dass bei der nächsten Pandemieausrufung (die nicht sehr lange auf sich warten lassen dürfte) diese Instrumente wieder benutzt werden (denn sie waren doch so dolle wirksam) und falls es sich irgendwann mal um ein tatsächlich wirklich gefährliches Virus handeln mag, noch wesentlich „intensivere“ Eingriffe.
Ich mag mir nicht ausmalen, zu welchen Mitteln man dann tatsächlich greift, denn:
Das Warschauer Ghetto wurde mit „Öffentlichem Gesundheitsschutz“ begründet… das Ergebnis war pures Grauen. Aber dazu sind Menschen eben fähig.
der vergleich mit dem warschauer ghetto ist sowas von grauslich daneben, dass mir die worte fehlen. und das ist mehr als freundlich ausgedrückt!
Ich finde nicht, dass das ein Vergleich ist, sonder eine WARNUNG, sowas nie mehr geschehen zu lassen
Das mach einen echt wütend.
Hier ein Beweis für Impfschäden. Video https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/impfschaeden-corona-nebenwirkungen-102.html
Ich hoffe es klappt und es können viele den sehen.
“Das Recht folgt der Politik, könnte man fast meinen”
Es ist wohl unzweifelhaft, wer hier wem folgt. Und nicht nur hier. Wer bisher Anderes geglaubt hat, hat wahrscheinlich Einiges zu verdauen und verarbeiten. Der idealisierte “Rechtsstaat” wird immer dann aus der Schublade geholt, wenn es in den eigenen Kram passt. Aber der Festschreibung des Rechts gehen immer politische Kämpfe voraus. Mit den bestehenden Paragraphen und seinen pandemiegläubigen Interpreten werden wir den “Pandemie”-Schwindel nicht zu Fall bringen …
So ein Armutzzeugnis! Tyrol sollte sich besser wieder auf eigene Füße stellen und den Landesvertrag kündigen.
Damit outet sich der österreichische VfGH endgültig als Ansammlung unwissenschaftlicher Regierungsspeichellecker. Wirklich verwundern kann das nicht. Noch jedes Regime hatte seine Juristen, die auch noch so absurde Schandgesetze juristisch legitimierten. Die Kontrollinstanz Justiz hat in Österreich damit endgültig eine Bankrotterklärung abgegeben.
Im Sinne eines »NIE MEHR WIEDER« und mE ratsam aufzufrischender Erinnerung an deutsche und österreichische Zeitgeschichte mein Tipp für das (nun wieder aufgelegte) spannende Buch
»FURCHTBARE JURISTEN. Die unbewältigte Vergangenheit der deutschen JUSTIZ«
des Verwaltungsjuristen Ingo MÜLLER, em. Professor und Rektor für Straf- und Strafprozeßrecht an der Hamburger Polizeihochschule, in welchem er »die deutsche Justiz und ihre Schandtaten in den Jahren 1933 bis 1945« lebendig beschreibt.
Dazu rezensiert Wolfgang KALECK, Berliner Rechtsanwalt und Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), im recht-subversiv-Blog von zeit.de im Jahr 2014:
»Müller berichtet von der schrecklichen Ungleichbehandlung von Tätern, die aufgrund ihrer ehedem hohen Stellung hohe Pensionen bezogen. Und von Opfern, die nicht für ihre Verurteilungen wegen sogenannter Rassenschande entschädigt wurden; er berichtet von Amnestien für die Täter; und er berichtet von der Strafverfolgung gegen 125.000 Kommunisten – durch zum Teil dieselben Juristen, denen sie vor 1945 als Widerstandskämpfer schon einmal gegenüber gestanden hatten […]«
und befindet,
»Kurzum, dieses Werk ist eine Pflichtlektüre für – mindestens – alle Juristen.«
Ich möchte anfügen, das Buch ist wertvoll auch FÜR ALLE Mitmenschen, die sich heute um die bröckelnden Fundamente der vermeintlich festgemauert gedachten Demokratien in unseren Ländern große Sorgen machen, und die sich kopfschüttelnd fragen, wie kann das sein, was hier in atemberaubender Geschwindigkeit gerade passiert, und wo werden wir landen (wenn keine Kehrtwende passiert).
Über Adolf Hitler sind mehr Bücher geschrieben worden als über Jesus Christus.
Es gibt auch eine Reihe gute Dokus, die man sich anschauen kann. “Der Führer ging, die Nazis blieben” ist eine alte Doku von 3Sat, die noch immer im Internet steht und an Aktualität nichts verloren hat.
Ein weiteres Buch zum Thema, das relativ neu ist, ist das von Johann Chapoutot “Gehorsam macht frei – Eine kurze Geschichte des Managements von Hitler bis heute”.
Worum geht’s? Aus dem Klappentext:
“Was heutige Unternehmen mit der NS-Idoelogie gemeinsam haben
Über 600 000 Führungskader – von BMW über Audi bis Thyssen-Krupp – durchliefen die Akademie für Führungskräfte, die der fanatische NS-Jurist Reinhard Höhn 1956 in Bad Harzbrug begründete und über Jahrzehnte hinweg leitete. Höhns beispielhafter Aufstieg zum Marketing-Guru wirft die beunruhigende Frage auf: Wie stark ist unsere Arbeitswelt noch heute vom Geist der NS-Zeit geprägt?”
Sehr stark. Oder?
Ein weiteres Buch, welches es sogar zum Sachbuch des Monats gebracht hat und von niemandem gelesen worden ist, ist “Amerika und der Holocaust” von Eva Schweizer.
Das Buch ist brisant insofern, als das plötzlich sehr viele Verantwortliche aus Übersee beim Namen genannt werden und die I.G.Farben darin fast auf jeder Seite genannt werden.
Eva Schweizer hatte damals das US-Geheimarchiv durchforstet, nachdem es von Bill Clinton geöffnet worden war.
QED. Dass der VfGH alles als “wissenschaftlich” begreift ist nur mehr Symptom eines durch und durch korrupten Staatsapparates.
Solange gewisse Leute sich darüber einig sind, was wahr ist, ist auch nichts anderes zu erwarten von einem Gericht. Da können andere es als noch so unlogisch empfinden, vieles besser wissen, das spielt keine Rolle. So funktioniert Macht.
Der VfGH ist politisch besetzt. Da die SEÖ für den Impfzwang und für das Quälen von gesunden Menschen gestimmt hat, wird der VfGH nichts dagegen haben. Anderswo widersprachen diese Maßnahmen zwar der Verfassung, nicht aber in Österreich, denn hier leben wir ja in einer Diktatur, die Menschenjagd auf Gesunde und Kinder veranstaltet. Ja, auch die ungeimpften Kinder werden von ihren Lehrern und Mitschülern „gehänselt“ (Fassmann fand das ja erstrebenswert). Zwar weiß schon jeder, dass diese „Impfung“ keine ist – das war auch schon lange vor diesen rechtswidrigen Maßnahmen bekannt – aber sie behaupten das immer noch. Das ist nicht Dummheit, sondern Absicht.
Was aber wirklich vor den Richter gehörte: Da die Geimpften dazu angehalten wurden, alle lustig und ungetestet anzustecken, weil man ihnen eingeredet hatte, sie wären immun, haben diese Vollheinis viele weitere Opfer zu verantworten. Ich denke dabei auch an das geimpfte Gesundheitspersonal, das vor allem Alte und Menschen in Pflegeheimen angesteckt hat, weil diese Narren ihnen eingeredet haben, sie seien immun und könnten daher ihre alten und immungeschwächten Patienten nicht anstecken und diese seien eh selbst durch diese Gen-Behandlung geschützt. Sie haben sie angesteckt und zwar recht häufig. Und einige überlebten das eben nicht. Wohl aber kostete die „Impfung“ schon mehr Opfer als der Omicron-Schnupfen bei Ungeimpften.
Wenn die korrupten Richter hierzulande diese Verbrecher schon nicht verurteilen, dann ist eines gewiss, die Verantwortlichen erhalten einen sicheren Platz in der Hölle (was sie aber vermutlich eh anstreben, denn dort haust ja ihr Chef) und sie kriegen auch einen Platz in der Geschichte neben den allergrößten Ä***, die es je gab …
Seit Beginn der “Pandemie” war klar, dass SARS-CoV-2 für einige Menschen so gefährlich ist wie eine Grippe und für den weit überwiegenden Rest ohne ernsthafte Bedeutung ist.
Die Entwicklung von SARS-CoV-2 zeigte, dass die Sterblichkeitsrate fortlaufend fiel.
Schon zu Beginn von 2021 war das Versagen des Spritzmittels erkennbar, Mitte 2021 gab es Gewissheit, Ende 2021 war nicht mehr als ein Glaubensbekenntnis übrig.
Schon vor Beginn des Spritzmitteleinsatze Ende 2020 wurden Gefährdungen durch das Spritzmittel aufgezeigt. 2021 hat uns gezeigt, dass die Gefährdungen viel weiter reichen als ursprünglich angenommen.
Ende 2021 freuten sich die Menschen über Omikron und Schnupfen.
Nun, im Mai 2022, verkünden Richter des VfGH in Österreich, dass im Januar 2022 das Einsperren von Menschen, die sich an dem gentechnischen Experiment von geisteskranken Größenwahnsinnigen nicht beteiligt haben, verhältnismäßig und rechtskonform war.
Was sind das für Richter, in was für einer Welt leben die?
„Die Partei „MFG“ hatte bereits nach der ersten VfGH-Erkenntnis, die den Lockdown für Ungeimpfte und 2G auf Verfassungsboden sieht, angekündigt, zum Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu gehen.“
Nichts hat die MFG in diese Richtung unternommen, gar nichts außer große Sprüche klopfen.
In nahezu sämtlichen Europäischen Ländern wurden die obersten Verfassungsrichter in den letzten 10 Jahren durch willige Diener der Geld-Eliten ausgetauscht. In Duckland ist es Stephan Harbarth, der eine der Verfassung folgende Rechtsprechung verhindert. Harbarth wurde von unserer ehemaligen Gauleiterin Angela Merkel ins höchste richterliche Amt gelobt. Vermutlich bei einem gemeinsamen Abendessen.
“Die Überlastung der Spitäler habe gedroht, …”
Wenn – was angesichts bekannt gewordener Zahlen wie in punkto kontinuierlich betriebener Bettenabbau, nicht Inbetriebnahme von zu jeder Zeit landesweit vorhanden gewesenen Reservebetten (sowohl im Normal- als auch Akutbereich) u.a. lachhaft ist -, dann allenfalls iZm in Quarantäne weggetesteten Personals (mit uU dann auftretender entspr. Versorgungsproblematik), dann allenfalls auch – und das vor allem – wegen landesweit erhöhter Frequenzen iZm “vollimmunisierter” und “teilimmunisierter” und “nicht mehr vollimmunisierter” Patienten, sprich mittels experimenteller Stoffe “behandelter” Menschen.
Sehr geehrte Damen und Herren Verfassungsrichter*innen,
noch vor kurzem – bis vor Ihrem ersten Lockdown-Erkenntnis – habe ich alle guten Stücke auf den mE wichtigsten Gerichtshof unserer Republik gehalten. Wirklich alle guten Stücke. Habe geglaubt, trotz politisch beeinflusster Besetzung würden Sie immer und alles daran setzen, der hehren Aufgabe entsprechend, unabhängig zu entscheiden. Wahrhaft unabhängig nämlich, IM NAMEN DES VOLKES. Die besten Stücke habe ich auf unsere Höchstrichter gehalten, auf Sie alle.
Nun also, Sie haben mich maßlos enttäuscht. Grundlegend.
Postscriptum an die ehrenhaften Höchstrichter:
Als eine von weltweit tausenden renommierten Forscher*innen erläutert Dr. med. Yuhong Dong, Expertin für
Infektionskrankheiten und Entwicklung antiviraler Medikamente – “Ph.D in infectious diseases, Chief Scientific Officer and co-founder of Swiss biotech company and former Senior Medical Scientific Expert for Antiviral Drug Development in Novartis Pharma in Switzerland” -, wie folgt:
„Der Covid-Impfstoff enthält auch Fragmente von Spike-Protein, das die Immunzellen der Lunge des Körpers in einen anfälligeren Zustand versetzt und sie anfälliger für das Virus macht. Dies erklärt auch die nach der Impfung induzierten Durchbruchsinfektionen von Covid.“ –
Das monatelange, verantwortungslos betriebene schlimme Hetzen – und auch Hetzenlassen – gegen nicht mit experimentellen, auf Gentechnik basierten Substanzen behandelten Bürgern war und ist sohin vollkommen fundamentlos.
Verantwortungslos wäre es aber auch, in ähnlicher Weise gegen ‘C-19-geimpfte’ Mitmenschen zu opponieren. Im mittlerweile notorischen, gesicherten Wissen, dass diese experimentellen Substanzen nicht nur imstande sind, das natürliche Immunsystem sukzessive zu schädigen, u.a. die Anfälligkeit für Erkrankungen viralen Ursprungs – auch Covid – zu steigern. Dazu kommen diverse unerwünschte Nebenfolgen (zu oft auch schweren) – bekanntlich bloß in 1% – 10% der Fälle offiziell gemeldet und erfasst -, welche dramatisch (viel zu) oft auch Spitalsaufenthalte erfordern.
Der Kreis der idZ vielbemühten “Drohenden Überlastungen der Spitalskapazitäten durch Ungeimpfte” stellt sich bei näherer Betrachtung also deutlich anders dar.
Man muss doch nur nach Schweden schauen und in die Schweiz, wo es keinen Lockdown für Ungeimpfte gegeben hat. Die Versäumnisse der Regierung? Alles wurst? Keine repräsentative Kohortenstudie. Damit keine seriöse Prognose möglich und dafür müssen dann Ungeimpfte in den Hausarrest?
Die Parteibuchwirtschaft hat alle unsere Institutionen sinnlos gemacht. Ein VfGH, der nicht die Freiheitsrechte verteidigt, sondern die Regierung, ist überflüssig.
Was für eine Schande haben diese Richter über Österreich gebracht. Die verstehen ja nicht einmal, was ihre Aufgabe wäre.
Es sind einfach rote, türkise und grüne Richter. Sie haben die Mehrheit und sie sind parteiisch.
Prima VfGH rechtskonform. Wie daneben sie mit ihren Urteil liegen ist bekannt. Gestern in den Sender Servus tv wurde in den Nachrichten über Impfgeschädigte berichtet. Da war eine Frau die seit letztes Jahr Krankgeschrieben (Wöchentlich) wird und Arbeitsunfähig.
Da schaut man gern weg (VfGH rechtskonform) und lässt die Menschen allein bzw. überläösst sie ihrem Schicksal. Das ist doch ein weiterer Schlag ins Gesicht.
Unbrauchbare Urteile werden weiter vollstreckt, Richter, selbsternannte Experten, Regierung und Möchtegern Pharmakonzerne, sie alle haben eines Gemeinsam: Sie dürfen weiter ihren Unwesen treiben. Passend zu ihren Verhalten ausgedrückt: Sie umgehen, vermeiden, entziehen, entkommen, übersehen meiden die Wahrheit, entweichen Fragen, handhaben scheuen und hinhalten. Und falscher Umgang mit der Wahrheit. Alle sind “Großartige Blender”!
“konnte sicher „der Gesundheitsminister bei seiner Entscheidung auf eine Reihe internationaler Studien“ stützen. Daraus gehe hervor, dass Menschen ohne Impfung „deutlich stärker“ zum Infektionsgeschehen beitragen würden.”
Genau das stimmt eben nicht bei einer unabhängigen Bewertung. Die besten Daten hierzu sind die UKHSA Reports und die haben klar belegt, daß es keinen Fremdschutz-Vorteil von Geimpften gibt bei Omikron, relativ zu Ungeimpften. Der VerfGH macht sich einfach nicht die Mühe unabhängige Experten zu konsultieren, die hier andere Studien heranziehen, sondern man verlässt sich auf die vom Ministerium referierten Studien, welche ja auch schlecht gemachte Studien sein können. Allenfalls beruhte die 2G-Regel auf dem Prinzip Hoffnung, daß die Impfung doch “deutlich” zum Fremdschutz beitragen könnte. Insgesamt fehlt hier beim VerfGH die sachgerechte unabhängige Datenlage zur Leistung der Impfung als Grundlage für eine juristische Bewertung auf Verfassungswidrigkeit.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zeigt einmal mehr, daß diese Zwangsmaßnahmen der Regierung nicht auf der Ebene des Rechts sondern nur auf der Ebene der Politik beendet werden können.
Bis die MFG am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof eine Entscheidung bewirken kann, muß dieses Regime auf politischen Wege zu Fall gebracht werden.
Mit Deinem ersten Absatz hast Du zwar recht, aber Du vergisst dabei, daß wir uns eine Regierung leisten, die den Boden der Politik und ihrer
verfassungsgemäßen Grundlagen längst hinter sich gelassen hat, sondern nur noch anhand ihrer persönlichen Gier nach Profit und Macht entscheidet.
Der kommende Kampf sollte vom Volk auf dem Boden der Tatsachen auf der Strasse ausgefochten werden.
Und zwar mit aller Härte.
Nightbird
Korruption Geldgier & Machtgelüste! Das sind die größten Bakterien & Viren auf der Erde. Wir benötigen dringend eine neue Regierung mit 51% MFG Anteil. Es gehört ordentlich aufgeräumt in Österreich 🇦🇹. Das dass Recht wieder recht hat.
MFG
aber das Geld von Ungeimpften wollens schon, gell? und hackeln gehen dürfens auch, gell? Wissts was, gehts einfach alle … eh scho wissen, geh bankrott, gute EU, hast es nicht anders verdient
aber dass der vfgh sinnlos ist, wissma eh schon länger
Die Crux an der ganzen Misere ist das “Ermächtigungsgesetz”! Welche Parteien haben das beschlossen und damit einen Freibrief dem Gesundheitsminister gegeben?
Mit den Begründungen liegt damit gemäß dem Gesetz der Verfassungsgerichtshof richtig.
Also kann es nur heißen weg mit diesem Gesetz bevor es in die Fänge der WHO kommt.
tja die stecken alle unter einer Decke mehr ist dazu nicht zu sagen. danke bald werden die alle vor einem höheren richter stehen wenn man die zahlen und fakten der todesspritzen aus den USA anschaut.
Zitiere: Laut der Beschwerde habe die Verordnung gegen Grundrechte als auch gegen das Covid-19-Maßnahmen-Gesetz verstoßen. Das sieht der VfGH nicht so.
Nur wer die Hosen voll hat urteilt so. Und es widerspricht sich und heißt weiter: Die Grundrechte seien nicht verletzt worden, auch wenn die Verordnung einen “intensiven Eingriff” dargestellt habe.
Sorry, dämmlicher gehts nicht. Die Grundrechte sind wohl verletzt worden! Selbst die Verordnung stellt einen “intensiven Eingriff” dar. Wer es selbst nicht erlebt hat, kann sich kein Urteil erlauben.
Alle sprechen nur von “Gefahr” und vergessen ihr Handel die die größte Gefahr darstellt.
Fakt ist: Es gab nie und zu keinem Zeitpunkt eine Überlastung der Spitäler. Und ich weiß wovon ich spreche als Diener der Gesundheit. Alles Panimache mit idiotischen Argument um das Gesundheitssystems nicht zu überlasten. Ratschlag an den Richter: Bitte schauen Sie genauer hin bevor je ein Wort Ihr Mund verlässt. Denn wenn die Regierung das Gesundheitssystem ignoriert und nicht für das Volk sorgen kann, müssen die Menschen das nicht ausbaden in Form von Befehlen. Punkt!
Und die 2G‑2Gs und Covid-Impfung haben nicht den Zweck erfüllt und Geimpfte infizierten sich trotzdem. Selbst Geimpfte starben an Covid. Nur sie werden nicht genannt. Erbärmlich! Viel Spaß Herr Richter, bei der Vermehrung Ihrer Einsichten.
Unfassbar!!! Scheinbar ist der VfGH auch schon unterlaufen …!
MFG
Warum sollte es in Österreich auch anders sein, als in Deutschland?
Davon können Sie ausgehen. Die Frage ist, zu welchem Prozentsatz.