
Covid-Compliance-Gesetz: Die Disziplinierung der Bürger
Wer seit 1. November in seinem Betrieb gegen das Covid-Gesetz verstoßen, aber als Wirtschaftstreibender Hilfsgelder bekommen hat, dem droht Gefahr. Mit einem neuen Gesetz wird es möglich, diese zurückzahlen zu müssen. Das Covid-19-Compliance-Gesetz zeigt, wohin die Reise geht: Vom Staat hat man künftig nur noch etwas zu erwarten, wenn man auch seine neuen Regeln befolgt.
„Compliance“: ein Wort, das in der Betriebswirtschaft auch im deutschsprachigen Raum schon lange Einzug gehalten hat. Jetzt gibt es sogar ein „Covid-Compliance-Gesetz“. Und dieses Gesetz hätte sich weit mehr Aufmerksamkeit verdient, als es bekommt. Es ist die rechtliche Absicherung für die Maßregelung der eigenen Bürger.
“Compliance” als Politik
Ein Unternehmen baut “Compliance” auf, um Konformität und Regeltreue unter den Mitarbeitern zu sichern. Die Idee kommt aus der Unternehmensführung, nicht aus der Politik. Doch allzu viele Politiker verstehen sich heutzutage als „Manager“. Wie selbstverständlich spricht etwa ein Gesundheitsminister vom „Pandemiemanagement“. Eine entlarvende Sprache.
Die Disziplin und die Regeltreue unter den Bürgern haben sich zu verbessern, denkt sich die Manager-Regierung offenbar. Deshalb das „Compliance-Gesetz“: Wer das Covid-Gesetz missachtet, der muss nicht nur Strafe zahlen, sondern auch die Hilfsgelder werden rückwirkend eingefordert.
Eine kleine Anmerkung: „Hilfsgelder“ ist an dieser Stelle ohnehin ein irreführender Begriff. Eigentlich sind es „Entschädigungen“, da der Staat die Schließung der Betriebe angeordnet hat. Man konnte nicht wirtschaften, auch wenn man es hätte tun wollen.
Das Gesetz ist ein neuer Akt im Versuch, die Bürger zu disziplinieren. So sollen die Menschen „motiviert“ werden, die Regierungsvorgaben umzusetzen. Tun sie das nicht, kann eine zweite Bestrafung folgen. Jeder Bürger wird damit im Nebenberuf Polizist. Er kontrolliert die anderen und diszipliniert sich selbst. Das wäre im Sinne der unternehmerischen „Compliance“ äußerst konsequent. Irgendwann braucht es dann gar keine Polizei mehr.
Der neue Staat
Noch heftiger: Das Gesetz kann rückwirkend bis in den November letzten Jahres geltend gemacht werden. In dieser Zeit ist viel geschehen: Ein Covid-Zertifikat war notwendig, um den Beruf ausüben zu dürfen. Dann war noch einmal „Lockdown“ und über Nicht-Geimpfte waren monatelang Ausgangssperren erlassen. Für die Gastronomie (und teilweise auch für den Handel), galt 2G. Wie viele Wirtshäuser, Geschäfte oder Büros bei einer Covid-Kontrolle durch die Polizei bestraft worden sind, ist bisher nicht bekannt.
Die Wirtschaftskammer beschreibt das neue Gesetz so:
“Sollte ein Inhaber einer Betriebsstätte oder eines Arbeitsortes oder dessen verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen rechtskräftig aufgrund einer Verwaltungsübertretung gegen das COVID-19 MG bestraft worden sein, sind die Bezirksverwaltungsbehörden verpflichtet zu erheben, ob die genannten Personen oder diesen gegenständlich zuordenbare wirtschaftliche Einheiten COVID-19-Leistungen bezogen haben.
Ergibt die Erhebung, dass eine oder mehrere Leistungen der Transparenzdatenbank-COVID-19-Compliance-Verordnung bezogen wurden, die nach dem 31. Oktober 2021 gewährt oder ausbezahlt worden sind, sind die Bezirksverwaltungsbehörden verpflichtet, den rechtskräftigen Verwaltungsstrafbescheid, der die in der Verwaltungsübertretung bzw. Verwaltungsübertretungen nach dem COVID-19-MG sanktioniert, an jene leistenden Stellen (§ 16) zu übermitteln, in deren Zuständigkeit die mögliche Rückforderung der jeweiligen COVID-19-Leistung fällt.”
Anwälte sagen, dass das Gesetz durchaus anfechtbar ist. Auch eine Verordnungsermächtigung der Minister, die im Gesetz beinhaltet ist, macht Sorgen. Der Finanzminister kann per Verordnung festlegen, welche Übertretungen des Covid-19-Maßnahmengesetzes zur Überprüfung führen sollen. Gearbeitet hat die Regierung bereits länger an diesem Gesetz, das eine Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes von 2012 darstellt. Ausgegeben wurde es am 18. März.
Gerne warnt man in Europa vor China, nötig ist das aber nicht. Man muss nicht ins Ferne Asien blicken, um vor der Disziplinierung der Bürger gewarnt zu sein. Es reicht, die Überwachungskameras Londons oder Nizzas zu zählen, um das zu erkennen. Oder eben das Covid-19-Compliance-Gesetz, das jüngste Werk der österreichischen Regierung. Warum sollte man da noch nach Peking schauen, um vor kommende Zustände zu warnen?
Staatsbusiness
Wer weiß, wie das Covid-19-Gesetz sich noch verändern wird, was Österreichs Bürger noch alles zu leisten haben, „im Kampf gegen das Virus“. Aktuell ist das Maßnahmengesetz bis Ende Juni 2022 in Kraft. Dann kann es vom Nationalrat um weitere sechs Monate verlängert werden.
Das Compliance-Gesetz sollte jedenfalls noch einmal zeigen, wie ernst man es mit den Covid-Maßnahmen meint: Wer sie nicht befolgt, dem entsagt der Staat Unterstützung. Covid kann für ein solches Vorgehen eine Blaupause gewesen sein. Der Staat wurde schon davor immer mehr zum Unternehmen umgebaut, man „managt“ ihn. Und schlimme Bürger werden wie faule Mitarbeiter getadelt und diszipliniert. Im Unternehmen fliegen sie am Ende raus, im Staat streicht man ihnen Gelder.
Thomas Oysmüller, Jahrgang 1990, ist freier Journalist, arbeitete früher beim deutschen Onlineradio detektor.fm, einige Jahre bei zackzack.at und schrieb für kleinere Zeitungen.
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9 Kommentare
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@Elisabeth Andre: immerhin haben sich einige zu einheit.at zusammengeschlossen, über die hier glaub ich auch schon berichtet wurde
Dass das Tragen einer Staubmaske nichts bringe, das verkündete Kanzler Kurz und K-Kandidatin Dr. Rendi. In Deutschland DrOsten. Und in den USA Dr. Fauci. Und viele mehr. Bevor das Tragen der Staubmaske zur Pflicht wurde.
Ein „symbolisches“ Tragen, wie es dem zynischen Amtsverständnis Anschobers entwich. Die Gesundheitsschädlichkeit des Maskentragens wird hingegen allein aufgrund dessen Dauer weit weniger symbolisch gewesen sein. Eher verbrecherisch. Wie die Neurologin Margareta Griesz-Brisson bei Kindern betonte. Und wie hier oft genug zu lesen war. Niemals in Swasiland. Bis dato in Ösiland.
Eine „Compliance“, die im Kern keine ist, wird Unternehmensstrategen, die im Kern keine sind, nicht vor Ersatzzahlungen bewahren. Dann nämlich nicht, wenn sich herausstellt, dass sich der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer Gedanken zu machen hat, was er umsetzt. Und was nicht. Verordneten Unfug besser nicht.
Zumindest zu wehren wird sich ein fürsorglicher Arbeitgeber zu wissen gewusst haben müssen. Zumindest, wenn ihm ganze Konzernrechtsabteilungen und eine Armada von Wirtschaftsanwälten Gewehr bei Fuß standen. Zu Gunsten der Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen. Und gegen ein Willkür-Regime, das Menschen sinnlos quält. Wie heute in jedem Gastgarten und jedem Supermarkt unschwer zu bemerken ist. Umso mehr, wenn dieses Regime sich anmaßt, quasi steuerfinanziertes Schweigegeld an den unternehmerischen Gehorsam gegenüber dem Gessler-Hut zu binden.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJR_20020613_OGH0002_008OBA00288_01P0000_003/JJR_20020613_OGH0002_008OBA00288_01P0000_003.pdf
Zitat: „Die Persönlichkeitsrechte wirken, wenngleich durch den Arbeitsvertrag abgeschwächt und modifiziert, auch im dienstlichen Bereich fort und schützen dort den Arbeitnehmer insbesondere vor Erniedrigung, Ungleichbehandlung und Willkür.“
PS: Nachdem eine der schlimmsten Gestalten der Geschichte des Masken-Regimes (und der Sozialdemokratie; und der Republik) gerade ihre Kanzlerkandidatur bekräftigte: Wenn diese Kandidatur schließlich eine erfolgreiche geworden ist: Dann ist mehr als genug Zeit gewesen, dieses kopflose Land zu verlassen.
Veron
März 2022 at 16:43
China ist weit, so was kann es nicht geben bei uns.
Antwort: Veron, alle haben inkl. Spahn das Virus aus China gaaanz weiiiit weeeeg gesehen und die Reisenden mit Virus im Gepäck völlig ausgeblendet. Während ich Ende Dezember 2019 schon selbst Maßnahmen für mich angewendet habe.
Auch das Covid-Gesetz hat seine Grenzen und man muss sich mehr darauf spezialisieren als alles andere. Dann ist immer ein Weg für persönliche Stoppschilder die nie übersehen werden können. ;-)
Na dieses Vorgehen war von dieser gruseligen Regierung zu erwarten, mich wundert diesbezüglich gar nichts mehr! Mich beängstigt sowieso unsere Vollkasko-Gesellschaft. Kritisches und selber denken ist nicht modern. Ich frage mich seit 2 Jahren, wo die ganzen Unternehmer sind? Sie hätten doch geschlossen auf die Strasse und einfach einmal stopp sagen müssen. Nein man liefert sich der Willkür des Staates aus, traurig aber war!
Wir wissen ja längst, dass diese Regierung, ja die weit überwiegende Horde an Politkern, nicht für den Staat oder gar die Bürger dieses Landes arbeitet, sondern für geheime und hinterhältige Auftraggeber.
Spannend bei dieser neuen Staatsverbrecher-Schutzregelung für mich ist die Frage, was ist mit jenen Fällen, in denen der VfGH die Regelungen wild gewordener Minister wegen verfassungswidriger Inhalte aufhebt. So selten ist das ja nicht, alleine zum “Covid-Management” dieser schlimmsten aller Regierungen weit über 50 Rechtsnormen, die wegen Verfassungswidrigkeit entsorgt wurden. Wird zumindest in diesen Fällen die Entschädigung der Unternehmer für mutwillig und in verbrecherischer Absicht geschädigten Betriebe aus dem Privatvermögen der Amateurtruppe bezahlt. Der Kausalzusammenhang würde das ja zivilrechtlich rechtfertigen. Und aus der Korruption haben die Stalin-Imitatoren wohl genügend Geld anhäufen können.
Und so viele wollen es einfach nicht glauben, wo das alles hinführt. China ist weit, so was kann es nicht geben bei uns. Haben noch nie was von “Wehret den Anfängen gehört” .. .. wobei, an den Anfängen sind wir ja schon längst vorbei.
Viele aus meinem Freundeskreis, die eigentlich auch immer die “Wehret den Anfängen!” Schiene gefahren sind, haben die Anfänge einfach ignoriert, als sie dann da waren, obwohl ich sie mehrfach mit der Nase darauf gestoßen habe.
Es geht ja hier wohl darum, dass eine willkürliche ausgewählte Gruppe von “Regelmissachtern” mit einer Art “Strafvernetzung” gemaßregelt werden soll, die andere “Regelmissachter” sonst nicht zu befürchten haben. Was die dementsprechende benachteiligende Ungleichbehandlung einer Sondergruppe vor dem Gesetz rechtfertigen soll, und ob die Unternehmen nicht durch fahrlässiges Vertrauen der Regierung auf unkorrekte wissenschaftliche Berater geschädigt worden sind, all das halte ich für Fragen, die aus meiner Sicht eine gewissenhafte Klärung durch das Verfassungsgericht bräuchten.
Die Umerziehung des Untertan wird nun schon seit bald 4 Jahrzehnten betrieben, anscheinend immer “erfolgreicher”, da sich der Untertan immer mehr gefallen lässt. Sollte uns nicht Wunder nehmen, hat doch vor einigen Tagen z.B. ein “Journalist” des ORF ganz unverblümt von sich gegeben, daß Steuern dazu da sind, das Verhalten von Menschen zu steuern, wie schon das Wort “Steuer” sagt. Früher wurden derlei “Journalisten” noch mit nassen Fetzen aus dem Studio gejagt. Weit haben wir es gebracht. 🙊🙉🙈☹️😎🤭🇮🇱🥃🥃