
Regierung hat Impfpflichtgesetz geändert
Die Impfpflicht in Österreich ist ausgesetzt, doch die Regierung bastelt am Gesetz herum. Vergangene Woche verlautbarte die Regierung neue und geänderte Gesetze. Das Impfpflichtgesetz wird „effektiver“, sagen und warnen Anwälte. Auch eine Möglichkeit zur Aberkennung der Covid-Förderungen wurde geschaffen. Nämlich wenn man gegen das Covid-Maßnahmengesetz zumindest einmal verstoßen hat.
Es gibt ein neues Impfgesetz in Österreich. Denn am 17. März wurde jenes Gesetz, das Anfang Februar in Kraft getreten und mittlerweile zu weiten Teilen ausgesetzt ist, abgeändert. All den üppig mit Steuergeld geförderten Redaktionen des Landes dürfte dieser Umstand bisher entgangen sein. Oder man fand es nicht der Rede wert, die Änderung des politisch heißesten Gesetzes der Republik in diesem Jahrtausend zu thematisieren.
Neues Impfpflichtgesetz
Auch TKP ist es entgangen, aber glücklicherweise sind die beiden Rechtsanwalte Florian Höllwarth und Alexander Scheer wachsam. In ihrem Videobeitrag am Freitag sind sie auf das neue Impfgesetz, die „Änderung des COVID-19-Impfpflichtgesetzes“ wie es genau heißt, eingegangen.
Im neuen Impfpflichtgesetz sind einige markante Stellen zu finden.
„Das Gesetz ist so stümperhaft gemacht worden, da sind sie draufgekommen, wenn sie danach strafen, wird kein Cent gezahlt werden. Jetzt werden sie das Gesetz eben nach und nach stärken”, so Scheer. Das zeige für Scheer eindeutig, dass man von Seiten der Regierung nicht vorhätte, das Gesetz auslaufen zu lassen, sondern es für den Herbst vorzubereiten. Die Änderung sei gemacht worden, um das Gesetz „effektiver“ zu machen.
Eine brisante Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen. Die „Ausnahmezertifikate“ (ein neues Zertifikat taucht im Gesetzestext auf) dürfen nun auch von den „öffentlichen Sicherheitsdiensten“ verarbeitet werden. Zuvor wäre dies nur Bezirkshauptmanschaften erlaubt gewesen. Und: „Die Authentifizierung des öffentlichen Sicherheitsdienstes hat zu unterbleiben“. Dieser Satz ist heftig: Der Beamte, der das Zertifikat prüft, kann nicht rückverfolgt werden. Eine Prüfung des Zertifikats führen anonyme Beamte durch? Polizisten ohne Dienstnummer?
Rechtsanwalt Scheer hofft auf einen legistischen Fehler. Möglicherweise sollte dies heißen, dass die Polizei (bzw. der „öffentliche Sicherheitsdienst“) das Zertifikat nicht authentifizieren dürfe. Also anders herum: Nicht die Polizei muss sich nicht ausweisen, sondern sie darf das Zertifikat nicht auf Echtheit überprüfen. „Aber wer weiß das schon so genau? Bei diesen Legisten ist alles möglich“, so Scheer. Vielleicht sollte der neue Gesundheitsminister dort zur Abwechslung nach Experten fragen.
Reihenweise Gesetze
In den Ausnahmeregelungen stecken noch weitere Änderungen. Die Landeshauptleute werden gesetzlich verpflichtet, den Datenschutz der Personen und deren medizinische Unterlagen sicherzustellen. Außerdem können die Dokumente auch per Post zugesendet werden. Auch mögliche Prüfungen durch die Polizei wurden etwas präzisiert.
Höllwarth und Scheer widmeten sich in der sehenswerten Sendung noch anderen neuen Gesetzen, Verordnungen und „Fake Laws“. Das sind keine Gesetze, wie der Name schon sagt. Dahinter stecken „Gesetze“, die nur als Ankündigung oder Verlautbarungen auf Pressekonferenzen oder Ministeriumswebseiten auftauchen. Entsprechende gesetzliche Regelungen gibt es dann jedoch keine. Darin dürfte das Gesundheitsministerium Erfahrung haben, wie die neue Verordnung zeigt. Es ist jedenfalls äußerst kompliziert.
Eine Sendung zur gesetzlichen Lage in Österreich. Ab Minute 18 beginnt das Gespräch zum neuen Impfgesetz.
Noch von weiterer Brisanz: Der „Wiener Weg“ und ein neues „Compliance-Gesetz“. Ein Verstoß gegen das Covid-Maßnahmengesetz kann dazu führen, etwaige Entschädigungen zurückzahlen zu müssen – rückwirkend. Dies geht aus dem Covid-Compliance-Gesetz des Finanzministers Magnus Brunner (ÖVP) hervor. Laut Gesetz, das am 18. März still und leise verabschiedet wurde, soll dies auch bis zum 31.Oktober 2021 rückwirkend gelten. Ein Beispiel: Sollte ein Unternehmen gegen die 3g-Regel im Betrieb nicht befolgt haben, dann könnte es sein, dass man „Förderungen“ (die eigentlich „Entschädigungen“ heißen sollten) nun rückwirkend zurückzahlen muss.
Bild wikimedia
11 Kommentare
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Hr Haslauer. Diese Gesetze und auch Verordnungen sind nicht handschriftlich Unterschrieben, somit weder rechtsgültig noch rechtsverbindlich… Hier liegt Täuschung im Rechtsverkehr und Urkundenfälschung vor… Das sind Basics … müssten sie eigentlich wissen… Für Gesetze müssen Haftungen übernommen werden, welche mit einer Unterschrift gekennzeichnet sein müsste…
Petra
26. März 2022 at 21:00Antworten
“Hat das die FPÖ nicht mitbekommen? Wo sind die Demos angesichts solcher Ungeheuerlichkeiten?”
Die FPÖ ist mit dem Ukriaine Krieg beschäftigt und für Demos haben die Leute keine Zeit, bei dem schönen Wetter.
In Deutschland waren auch nur sehr Wenige bei den drei Demos diesen Samstag.
Das mit den Demo´s hat sich erledigt. Jetzt geht´s bald ab ans Meer in den Osterurlaub.
So schaut´s aus.
Hat das die FPÖ nicht mitbekommen? Deren Abgeordnete sitzen ja im Parlament! Die sind ja die im österreichischen NR vertretene Partei, die sich gegen die Impfpflicht stellen. Das kann ja nicht sein, dass die das nicht mitbekommen haben!
Wo bleibt deren Newsletter darüber? Zu einem Zeitpunkt, wo noch Stellungnahmen möglich gewesen wären? Wo sind die Demos angesichts solcher Ungeheuerlichkeiten?
Na klar, sollte die FPÖ das mitbekommen haben.
Dieses Gesetz ging durch den Gesundheitsausschuss,
deren Obmann Herr Kaniak (FPÖ Mitglied) ist.
Es wundert mich, dass zu dieser Sache nichts
auf der FPÖ-Homepage zu finden ist.
Die Diagnose im Internet, ich weiß nicht, bisher hat die nicht viel gebracht? Mittlerweile ist wohl klar, daß Corona mit dem Impfstoff kommt. Ich sehe das so. Vielleicht auch mit dem Desinfektionsmittel. Oder Corona entsteht durch eine Kombination. Es geht nicht darum, was Corona ist, sondern darum, was der Test sagt.
Verstorben (01.2.22-15.3.22): 10,290; Gesundete im selben Zeitraum: 6,771,800; Akute Infekte im selben Zeitraum: 13,176,485.
6 Millionen 771 Tausend 800 Gesunderte in 1,5 Monaten, die können sich gar nicht aus dem Pool der Ungeimpften rekrutieren. Noch weniger die 13 Millionen akut Infizierten. Es gibt NUR 12,147,200, also 12 Millionen Ungeimpfte! Jeder muß selber wissen was er macht. Ich finde, der Worte sind genug gewechselt, nun laßt und endlich Taten sehen. Vernünftig in jedem Falle scheint mir, sich aus dem Netz zurückzuziehen und mit Freunden und Bekannten zu beraten.
Früher wurde man eingesperrt und “stand” für Experimente widerlichster Art zur Verfügung. Heute musst du “freiwillig” gezwungen die Experimente mitmachen oder deine Existenz wird vernichtet bzw. du wirst eingesperrt. Was haben wir aus der Zeit gelernt, die die Festlegung der Menschenrechte und Nürnberger Kodex zur Folge hatten?
Anscheinend gar nichts. Heute werden willkürlich Gesetze gemacht, die eindeutig gegen Menschenrechte etc. verstoßen, aber alle müssen mitmachen, da auch die Justiz (als dritte Gewalt), da ohne Gewissen wieder mitmacht.
Könnte hinter solchen Prozedere nicht auch die Absicht liegen, das Verfassungsgericht an der Nase herumzuführen und fortwährend ins Leere laufen zu lassen? Ständig wird eine Verfügung von der nächsten überholt, und falls das Gericht dann auf Ungültigkeit entscheidet, handelt die Regierung schon längt anhand des übernächsten Gesetzes, oder wie?
Es kennt sich keiner mehr aus. Wo man wenn man nicht geimpft werden darf wo man jetzt hingeht. Habe zur MA15 geschrieben, bis jetzt keine Antwort erhalten. Die Frechheit ist wenn man ein Allergieambulatorium sich mit Hauttest testen läßt aber reagiert mit Übelkeit und leichte Atemnot, Kopfweh, Kreislauf Abfall dann steht trotzdem drinnen, nur in höchster Risikobereitschaft ist eine Impfung gestattet. Mit antihistamin und 30 Minuten beobachten. Keiner der Ärzte übernimmt hier Haftung. Und wenn ich sage es ist zu gefährlich, wer stellt mir das dann aus. Das ich befreit bin.
Das erscheint mir nur noch als Besenkammer-Demokratie: heimliches und heimtückisches Umfummeln von Gesetzestexten, möglichst abseits von parlamentarischen Diskussionen und Erörterungen in der Presse, weil man sich ja eigentlich nicht dem Volk, sondern nur der Spezlwirtschaft verpflichtet fühlt?
Die Frage, welche sich mir stellt ist: Wie lange wollen diese Dilletanten dieses Spiel eigentlich durchhalten?! Hätte die WHO nicht unter tatkräftiger Mithilfe der Chinesen und der vermaledeiten PCR-Tests eine “Pandemie” ausgerufen, wäre dies eine, vielleicht etwas schwerere, Grippewelle gewesen, welche niemanden interessiert hätte! 🙈🙊🙉😎🤓🤭🇮🇱🥃🥃
Weil der Autor hier die gegen das rechtsstaatliche Grundprinzip (Artikel 18 Absatz 1 B-VG) verstoßende edtstadlersche „Gesetzesflexibilität“ verinnerlichte und „die Regierung“ ein Gesetz ändern lässt:
Gesetze ändert nach unserer Verfassung das Parlament. Die hier geschilderte Änderung des Impfpflichtgesetzes mit BGBl. I Nr. 22/2022
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_22/BGBLA_2022_I_22.html
wurde am 24.02.2022 vom Nationalrat beschlossen.
Bemerkenswert dazu:
Es fußt auf einem Initiativantrag vom 20.01.2022 der Abgeordneten Schwarz, Schallmeiner und Kollegen. Dieser hatte folgenden kafkaesken, ja höhnischen Inhalt:
„In § 20 Abs. 5 wird die Wortfolge ,,nach diesem Bundesgesetz” durch die Wortfolge „auf Grund dieses
Bundesgesetzes” ersetzt“
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02215/imfname_1350346.pdf
Das ist eine sogenannte „Trägerrakete“. So nennen die Parteisoldaten des Parlaments inhaltlich leere bis schwachsinnige Vorsorgeanträge mit dem Zweck, sie erst kurz vor Beschlussfassung im Nationalrat mit dem eigentlichen Inhalt zu füllen. Um so das vorgesehene Begutachtungsverfahren zu verkürzen. Hier wurde der Gesetzesinhalt im Gesundheitsausschuss am 17.02.2022 hineingepackt, also eine Woche (!) vor Beschlussfassung im Nationalrat.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01351/fname_1422104.pdf
O tempora, o Sobotka!
Übersicht:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_02215/index.shtml#tab-Uebersicht