
MFG-Brunner verspricht Impfzwang zu kippen
Gestern hat der österreichische Nationalrat ein Gesetz verabschiedet, das in seiner Bedeutung an die Selbstausschaltung des Parlaments vom 4. März 1933 erinnert. Es zwingt alle in Österreich lebenden Menschen ab dem 18. Lebensjahr zur Teilnahme an einem klinischen Versuch mit gentherapeutischen Arzneimitteln teilzunehmen. Der Gesundheitsminister und von ihm eingesetzte Kommissionen können nach Lust und Laune festlegen, wer wann welche Spritze zu bekommen hat. Die allein für 2022 eingekauften und verfügbaren 29 Millionen Dosen lassen das Schlimmste befürchten.
Von Dr. Peter F. Mayer
137 Abgeordnete haben sich in ihrer Zustimmung zum Gesetz für den Impfzwang nicht davon beirren lassen, dass alle verwendeten Präparate nur eine bedingte Zulassung haben und sich noch in der Phase III des klinischen Versuches befinden. Damit werden die Richtlinien des Nürnberger Kodex von 1947 unterlaufen, mit dem verhindert werden sollte, dass es wieder zu Menschenversuchen, wie von den Nazis durchgeführt, kommt. Deshalb wurde als Voraussetzung zur Teilnahme an Menschenversuchen die freiwillige und informierte Zustimmung festgelegt. Genau das wird mit dem Gesetz ausgehebelt.
Dazu kommen die Tausenden Impf-Todesfälle und Zehntausende schwere Nebenwirkungen. Bei der Pressekonferenz der MFG warnte der Gerichtsmediziner Univ.-Prof. Johann Missliwetz vor Langzeitschäden durch das Covid-Impfexperiment.
Die Wiener Polizei versuchte offenbar die heutige Pressekonferenz der MFG-Partei und von zwei Impfopfern mit einem 2G-Kontrollkommando zu sprengen. Was nicht gelungen ist, weil die MFG kurzfristig den Veranstaltungsort gewechselt hatte.
Die MFG kündigt im Rahmen ihrer Pressekonferenz an, mit allen zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Mitteln gegen das Impfpflichtgesetz vorzugehen: “Es wird kippen und spätestens zu diesem Zeitpunkt wird auch die Regierung kippen”, gibt sich der Rechtsanwalt und Bundesparteiobmann Dr. Michael Brunner überzeugt. “Bei der kommenden Lawine von Impfschadensfällen, die das Impfpflicht-Gesetz bewirken wird, wird niemand mehr sagen können, er habe davon nichts gewusst oder, dass er nur seine Pflicht erfüllt habe”.
Bevölkerung erhält Downloadformulare für Einsprüche
Ein Anwaltsteam arbeite derzeit rechtliche Handlungsempfehlungen und Mustereingaben für Behörden und Gerichte aus, die der Bevölkerung als Download zur Verfügung gestellt werden, um bei Strafverfügungen und Strafbescheiden eingesetzt zu werden.
“Es ist mit einer Beschwerdeflut zu rechnen, die von Behörden und Gerichten nicht mehr zu bewältigen sein wird. Wir rechnen jedenfalls mit einem Bürokratie-Lockdown in Österreich”, so Brunner. Im Fall von Impfschäden haftet die Republik Österreich gänzlich – was ja bedeutet, dass etwaige Kosten der Allgemeinheit aufgebrummt werden und nicht den Pharmakonzernen. Die Haftung von Verantwortungsträgern und beteiligten Personen wird zum gegebenen Zeitpunkt gesondert zu prüfen sein. Und Anlässe für Klagen gibt es bereits zur Genüge:
Tatjana leidet seit der Impfung an Herzrhythmusstörungen
Über das Impfschadensportal des ACU-Austria wurden bisher 550 Impfschadensfälle mit erheblichen bzw. tödlichen Folgen von der Bevölkerung gemeldet. Etwa der Fall von Tatjana, 26, Mutter von drei Kindern. Sie leidet seit der Impfung an Herzrhythmusstörungen, hohem Blutdruck, hatte lange hohes Fieber. Im Krankenhaus erfuhr sie dann, dass die halbe Station voller junger Frauen mit schweren Impfschäden ist, das wurde ihr auch vom Personal bestätigt, “man darf es allerdings nicht laut sagen” wie Tatjana mitgeteilt wurde. “Bitte lasst jeden Menschen so sein, wie er möchte”, appelliert die junge Frau, die derzeit nur noch erschöpft ist und kaum arbeiten kann.
Aleksandar hat eine Herzmuskelentzündung
Ein weiteres Impfopfer ist der Fitnesstrainer Aleksandar (23). Auch hier war seine Familie an Corona erkrankt – nur er blieb immer gesund. Aber ohne Impfung konnte er nicht mehr als Fitnesstrainer arbeiten, daher ließ er sich halbherzig impfen. Aber er bekam nach der ersten Impfung langanhaltenden Schwindel und Übelkeit. Wenige Stunden nach der zweiten Impfung (am 24. Dezember) musste er den Notarzt rufen. Befund: Myokarditis (Herzmuskelentzündung) und 48% Herzinsuffizienz.
Auch der Gerichtsmediziner i.R. Univ.-Prof. Johann Missliwetz kennt Fälle von Herzmuskelentzündungen mit Todesfolgen. Er selbst hat den Todesfall eines 24-jährigen Kampfsportlers untersucht, der nach der Impfung an Herzmuskelentzündung verstorben ist. “Und wer die wissenschaftlichen Statistiken studiert, kommt rasch auf 11.900 Fälle gleich bei der ersten Suche”, so der Gerichtsmediziner. Ein weiterer häufiger Impfschaden sind Blutgerinnungsstörungen. “Über derlei Risiken wird die Bevölkerung viel zu wenig aufgeklärt.” Im Fall der neuen mRNA Impfungen kommt hinzu, dass die Beobachtungszeiträume erst etwa ein Jahr betragen. “Langzeiteffekte sind daher seriöserweise nicht abzuschätzen, obwohl sich Presse und „Experten“ in der Behauptung überschlagen, diese würden nicht auftreten, seien sogar auszuschließen”, so Missliwetz.
Bild von Schäferle auf Pixabay
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36 Kommentare
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Mich hätte interessiert ob die ab 01.02 versuchen das alte Formular zu benutzen, wenn sich so manche (unfreiwillig) impfen kommen. Darin muss man unterschreiben das dies freiwillig geschieht, was aber bei Impflicht natürlich eine glatte Lüge ist. Ich meine damit die Einverständniserklärung, wo man unterschreiben soll das die Impfung freiwillig und quasi auf eigenen Wünsch geschieht. Werden dann die Ärtzte auch ohne schriftliche Einverständnis die Leute impfen? Oder die zu eine Unterschrift zwingen? https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Impfen/Einverst%C3%A4ndniserkl%C3%A4rungen-f%C3%BCr-Impfungen.html
Jens Tiefschneider
21. Januar 2022 um 14:27 Uhr
“Ich frage mich, wie die so schnell die 183.000 Stellungnahmen haben durcharbeiten konnten?”
Das liegt meiner Meinung nach an den vielen Einsprüchen die auf Vorlagen beruhen , wo nur die persönlichen Daten geändert wurden.
Diese Vorlagen würde ich niemals verwenden. Die machen es den Behörden leicht sie auf Staplen zusammenzufassen und ab damit in die Kiste.
Wer wirklich will das sein Einspruch wenigstens gelesen wird der sollte sich schon eine Stunde Zeit nehmen und einen eigenen, persönlichen verfassen.
Die Vorlagen Einsprüche sind wie ein Kettenbrief den niemand interessiert.
Das Selbe mit den Klagen die auf Vorlagen beruhen. Scheitert eine, scheitern alle aderen mit dem gleichen Wortlaut auch. Nach dem Motte: Ah ! Kennen wir schon, ist eine Vorlage des…. – abgewiesen.
Die Qualität macht den Ausschlag nicht die Quantität.
Mammalina
21. Januar 2022 um 17:21 Uhr
“Diese Drohung der höheren Strafe dient dazu, die Menschen von einem Einspruch von vornherein abzuhalten, clever gemacht.”
Die Sache mit den höheren Kosten bei Einspruch ist nichts was neu erfunden wurde.
Das ist ein normaler Vorgang unabhängig vom Delikt.
Es fallen zusätzliche Gerichtskosten an.
Ob eine privat Rechtschutz Versicherung in diesem Fall zahlt sollte sie mit iherer Versicherung abklären.
Wir werden uns sicher nicht impfen lassen. Mein Mann und ich haben gesundheitliche Probleme wo diese Impfung noch mehr Probleme machen würde, wenn wir sie überhaupt überleben! Mein jüngster Sohn war im Oktober 2021, nach Druck seiner Firma, impfen und kämpft immer noch mit den Nebenwirkungen. Also Hr. Mückstein wenn sie unterschreiben das sie für die Nebenwirkungen dafür mit ihrem Privatvermögen haften, dann erst gibt es für uns evt. das Risiko sich zu impfen. Mit freundlichen Grüßen
Ich hätte sagen müssen – der Schutz vor Folter ist ein Menschenrecht…. :-)
Aber ich meine das alles völlig ernst. Heute Morgen wachte ich auf mit einem Gefühl, als müsste ich mich sofort übergeben, als mir klar wurde, wir leben ab heute in einem Land, wo mein Körper nicht mehr mir gehört…
als säße ich in der Todeszelle und würde auf die Hinrichtung warten. Kann mir das jemand widerlegen, dass so etwas Folter ist? Den ganzen Tag habe ich heute schon Magenkrämpfe und die werden nicht so schnell nachlassen…
@Gabriele:
Ich fühle mit Ihnen, mir geht es genauso.
Bitte ruhig durchatmen, Meditieren, ein Mantra rezitieren, gute Musik hören oder etwas tun, das ihnen Freude bereitet. Manchmal ist mir ebenfalls speibübel, dann gehe ich ein paar Stunden an die frische Luft. Das lüftet den Geist aus.
Natürlich will die Regierung, dass es den Menschen schlecht geht, dass sie sich eingesperrt fühlen etc. Das ist Teil der psychologischen Kriegsführung gegen alle Österreicher: ungeimpfte + geimpfte. Ja, das ist Folter.
Das wichtigste ist, die eigene körperliche und geistige Gesundheit zu bewahren und schützen. Das heißt auch, gut für sich zu sorgen und in Kontakt mit sich selbst zu bleiben. Sich auch um das kleine Kind, das jeder in sich trägt und das vielleicht gerade ganz verängstigt ist, zu kümmern. Nur dann können wir dem Druck und den Anfeindungen standhalten und Teil des Wandels werden, den wir uns sicher sehnlichst wünschen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und Zuversicht, Toni
ich schließe mich ihnen an …..habe schon seit Wochen Alpträume, seit gestern habe ich das Gefühl mein Körper ist wie gelähmt vor lauter Angst,
In meinen Träumen treffe ich mich heimlich mit Impfgegnern an einem mir unbekannten Ort , irgendwo in den Bergen, dann kommt das Militär und die Polizei verhaftet die meisten werden umgebracht, die Flucht gelingt mir, ich verstecke mich zuhause in einem Keller gemeinsam mit meinem Enkelkind – einer Truhe mit alten Kleiderresten, dann kommt das Militär aber sie finden mich nicht- ich glaube in Sicherheit zu sein, aber Nachbarn verraten mich, der Deckel der Truhe öffnet sich und sie ziehen mich raus, auch an den Haaren aber dann wache ich immer auf – es ist nur ein Traum aber irgendwie muss dieser Coronawahnsinn sich in meinem Unterbewusstsein festgelegt haben, warum sonst wiederholt er sich.
Das schlimme dabei ist, dass selbst wenn die Coronamaßnahmen in nächster Zeit gelockert werden sollten, – es bleibt immer noch dieses Gesetz da und es kann jederzeit wieder aktiviert werden – von einer Stunde zur Nächsten.
einfach nur grauenhaft
mfg Artemisia
In mir wächst der Unmut über die stümperhaften, gewissenlosen, moralbefreiten, empathielosen, machtgierigen Obrigkeiten samt ihren Beiwagerln diverser Professionen. Ich bin erzürnt ob der Beschaffenheit dieser Regierungstruppe, die in der gesamten 2. Republik am allerweitesten vom Volk entfernten “Diener des Volkes”, welche ich mir seit 20. Jänner 2022 als “volksfeindliche Minister” zu bezeichnen erlaube, sie sind nicht nur nicht mehr tragbar, sondern für mich auch unerträglich geworden.
Jene Leute sind ganz offensichtlich schon vor 2020 – aber ganz besonders seither – NICHT FÜR die Bürger, den Souverän, tätig, sondern arbeiten nicht gewählten Dritten zu, zu deren und ihrem Vorteil, zu Lasten der Bevölkerung. Ihren Amtseid, das feierliche Gelöbnis bei Angelobung, haben sie mehrfach gebrochen und das VOLK – ihren Dienstgeber – fortgesetzt hintergangen, belogen, bestohlen, geschädigt, genötigt.
Ich setze mein Vertrauen auf unseren Gott der Bibel, Der alles kennt und alles weiß, Der die Geschichte im Griff hat, und auch Seine Feinde, die “Gott” spielen und, menschenverachtend, in die göttliche Schöpfung eingreifen wollen, den Menschen, die Krone der Schöpfung, nach ihren perversen Vorstellungen “umgestalten” wollen, so auch die menschlichen Gene und das angeborene Immunsystem als ihre eugenische “Spielwiese” und ihren “Besitz” betrachten – GMO, Genetical Modified Organisms.
Das wird letztlich nicht gelingen:
»Mein ist die Rache und die Vergeltung, zu der Zeit, da ihr Fuß wanken wird; denn die Zeit ihres Verderbens ist nahe, und ihr Verhängnis eilt herbei.« – 5. Mose 32,35
Meine Ärztin steigt im März wg. der Impfpflicht für das medizinische Personal aus, sie wisse von vielen anderen auch, die aufhören und ihren Beruf niederlegen. Das ist traurig, und nicht nur das, sondern fatal!
Diejenigen, die ANGEBLICH das Gesundheitssystem vor Überlastung schützen wollen, ruinieren es nun nachhaltig.
Richtig! Die angebliche Schutzmaßnahme torpediert das eigentliche Ziel…auch das dürfte ein sehr nützliches Argument beim VerfGH sein! Und ich bleibe auch bei meiner Auffassung, dass die Impfpflicht von vielen als seelische und körperliche Folter empfunden wird.
Folter ist ein Menschenrecht, das UNEINGESCHRÄNKT gilt – durch absolut nichts einzuschränken, auch nicht in einer Pandemie. Schon den Lockdown für Ungeimpfte kann man inzwischen als Folter bezeichnen.
Definition von Folter: Jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden!
Typische Merkmale von Folter: (lt. UNO): ein vorsätzlicher Akt, der schweres oder psychisches Leiden verursacht, auf einen bestimmten Zweck (!) gerichtet ist und von einem staatlichen Organ oder einer Person mit offizieller Befugnis (oder in deren Auftrag) zugefügt wird….. Na?
Finde es sehr mutig von der MFG so hinter uns zu stehen und bin über die Hilfe sehr dankbar! Auch wir haben Impfschäden in der Familie und viele meiner Freunde erzählen mir leider schlimme Geschichten. Keiner kann mehr sagen er hätte davon nichts gewusst. Die dafür gestimmt haben, haben alles einfach verdrängt und das ist wirklich schlimm. Bitte macht weiter so und gebt den Menschen Hoffnung!
Ob das vor einem Verfassungsgericht haltbar Ist?
》Vorblatt
Ziel(e) – Steigerung der Durchimpfungsrate in der Bevölkerung
Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
– Impfpflicht
《
“Steigerung der Durchimpfungsrate in der Bevölkerung”? Das kann doch niemals Grund für eine allgemeine Impfpflicht sein. Denn zur “Steigerung der Durchimpfungsrate” gibt es viele andere Mittel, dazu braucht es keine Impfpflicht. Den Beweis dafür hat die österreichische Regierung zeitgleich selbst geliefert: Es gibt nun eine “Impflotterie” sowie ein Incentive für österreichische Städte und Gemeinden bei Erreichung bestimmter Quoten.
Oder das hier:
》In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass eine Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung ab dem 14. Lebensjahr ein gelinderes Mittel zur Verhinderung einer unkontrollierten Verbreitung von SARS-CoV-2 und damit zur Erreichung des Ziels des Schutzes der Gesundheit ist, als Betretungsverbote oder Ausgangsbeschränkungen, die das angestrebte Ziel damit nicht haben dauerhaft erreichen lassen.
Letztere stellen sowohl für die psychische Gesundheit der Bevölkerung als auch für die Volkswirtschaft eine weitaus größere Belastung dar.《
Die Impfung von Hunderttausenden Menschen entgegen ihren Willen, mit einem nicht abschliessend zugelassenen Stoff und dadurch Inkaufnahme schwerer Impfschäden bis hin zum Tod ist demnach ein “gesünderes Mittel” als Betretungsverbote oder Ausgangsbeschränkungen? Man fasst es nicht.
Die implizite Behauptung, eine Impfpflicht wäre geeignet zur “Verhinderung einer unkontrollierten Verbreitung von SARS-CoV-2 und damit zur Erreichung des Ziels des Schutzes der Gesundheit” ist in keinster Weise nachvollziehbar. Länder mit Impfquoten nahe 100 Prozent belegen es.
Ich sehe hier auch eindeutige Gründe für eine Verfassungsklage. Denn Eingriffe in die Grundrechte müssen nicht nur beweisbegründet ein, sondern sie können auch nur dort hingenommen werden, wo zwangsfreie Wege zum erreichbaren Ziel nicht vorhanden sind.
Die mit allen bisher erhältlichen Mitteln Geimpften können erwiesenermaßen infiziert werden und Ansteckungen weitergeben, sogar häufiger als Ungeimpfte. Als einziges Argument zu ihre Gunsten und steht noch die Behauptung von weniger schweren Verläufen im Raum.
Diese Wirkung versprechen inzwischen aber zumindest auch die für diesen Zweck entwickelten Tabletten von Pfizer und Merck, und zwar ohne Zwangsmaßnahmen gegen die Gesamtbevölkerung und ihre Grundrechte!
Jeder kann sich freiwillig impfen lassen. Jeder kann nach anderen Wegen der Immunstärkung suchen. Und jeder Geimpfte wie Ungeimpfte kann auf Wunsch die neuen Tabletten gegen schwere Verläufe bekommen.
Dass die Geimpften trotz Boostern und zusätzlichen Tabletten noch gefährlichere Ansteckungen durch Ungeimpfte zu befürchten hätten, entbehrt jedes Beweises und würde sowohl Impfung als auch Tabletten de facto disqualifizieren.
Von den Ungeimpften geht keine beweisbare Gefahr zu Lasten der Geimpften aus, die so schwerwiegend einzuschätzen wäre, dass Zwangsmaßnahmen hierzu tatsächlich verfassungslogisch gerechtfertigt erscheinen.
Durch eine Impfpflicht ergäbe sich außerdem die Zerstörung des wissenschaftlichen Beweismittels einer Kontrollgruppe, über die zukünftig alle längerfristigen innerkörperlichen Entwicklungsunterschiede zwischen Geimpften und Ungeimpften zu ermitteln wären.
Da die Injektion nicht mehr rückgängig zu machen ist, kann auch nicht bewiesen werden, ob der geimpfte Mensch ohne sie einen schwereren Verlauf gehabt hätte. Es werden zu diesem Punkt immer nur irgendwelche Statistiken angeführt.
Mein Gefühl ist das Österreich die Impflicht nicht halten wird. Das jetzt ist nichts anderes als Psychologische Kriegsführung um rauszufinden wieviele diesen Druck standhalten und dabei noch einknicken. Letztendlich wird dieser Termin dann weiter nach hinten verschoben bis er ganz Ausläuft unter irgend eine Fadenscheinige begründung.
Ein heißes Eisen was die Österreichische Regierung sich da trau, wenn die Pech haben geht der Schuss mächtig nach hinten.
@Mujo:
Vielleicht liegen Sie damit gar nicht so falsch. Die Deutsche Bundesregierung wäre dann raffinierter, aus momentaner Sicht, denn sie hat das Ganze schon von vorneherein nach hinten verschoben, während die Österreichische Regierung sich selbst in Zugzwang gebracht hat und das jetzt durchziehen musste, um nicht das Gesicht zu verlieren.
Allerdings scheint unser Gesundheitsminister Lauterbach darauf erpicht zu sein, eine Art “Blankoscheck” zu bekommen, eine “Impfung auf Vorrat”, d.h. er hätte gerne, dass sich die Menschen ab Jahresmitte gegen irgendein Virus, das eventuell im Herbst auftauchen könnte, mit einem Vakzin impfen lassen, das es noch gar nicht gibt, auch nicht geben kann. Ein Impfstoff, der an das harmlose Omikron angepasst ist, der aber gegen eine Delta-Variante 2.0 schützen soll, die tödlicher sein soll als Version 1.0. So seine kühnen (verrückten?) Ideen.
Das große Problem an der Impfpflicht ist doch nicht die Pflicht an sich, gegen die man sich notfalls mittels Einsprüchen oder Schutzgeldzahlung zur Wehr setzt…das Problem ist doch, dass man ab 01.02.2022 illegal ist “per se”. Es erscheint darum ausgeschlossen, dass 2 G aufgehoben wird, alle Ungeimpften sind also für die Dauer des Gesetzes exklusive Grundversorgung vom Leben abgeschnitten. Der öffentliche Raum ist einem dann verwehrt, wenn man es streng auslegt. Soziales Leben gibt es keines mehr.
Leider wird das bei allen (möglicherweise durchaus wohlmeindenden) Beschwichtigungsversuchen übersehen; die Worte Edtstadlers sind leider bitterernst zu nehmen!
@Ron-Nie. Wir sind mitten im WKIII. Unsere Väter / Großväter mussten auch jahrelange Kriegsgefangenschaft ertragen, mit Schwerstarbeit und entschädigungslos (viele kamen nie mehr nach Hause). Diese Männer nehme ich mir zum Vorbild, dann kann man das Daheimsein ohne Hungern und Frieren zu müssen, ohne mit zig anderen eine Lagerbaracke bewohnen zu müssen, besser ertragen.
ja, die sozialdemokraten sind, wie immer in ihrer geschichte,
am eifrigsten in vorderster front am volksverrat dabei.
Es gibt da einen Passus im Gesetz unter Strafen, der da lautet:
“Wird der begründete Einspruch rechtzeitig eingebracht und nicht binnen zwei Wochen
zurückgezogen, ist das ordentliche Verfahren einzuleiten. Der begründete Einspruch gilt als Rechtfertigung
im Sinne des § 40 VStG. Wird im begründeten Einspruch ausdrücklich nur das Ausmaß der verhängten
Strafe oder die Entscheidung über die Kosten angefochten, dann hat die Behörde, die die
Impfstrafverfügung erlassen hat, darüber zu entscheiden. In allen anderen Fällen tritt durch den begründeten
Einspruch, soweit er nicht binnen zwei Wochen zurückgezogen wird, die gesamte Impfstrafverfügung
außer Kraft. In dem auf Grund des begründeten Einspruches ergehenden Straferkenntnis darf eine höhere
Strafe verhängt werden als in der Impfstrafverfügung”.
Es kann eine höhere Strafe verhängt werden……….., das ist verfassungswidrig .
Davon habe ich nämlich von all den Kämpfern und lauten Ankündern, was nicht alles sein wird, noch nichts gehört.
Jene Anwälte, die dann Musterbriefe erstellen, beachten das hoffentlich und reiten die Leute nicht in ein Dilemma.
Zu den Impfschadensfällen ist zu sagen, daß die Beweislast beim Geschädigten liegt, und da ist ja von früheren Impfschäden bekannt, daß diese Prozesse kaum zu gewinnen sind.
Es gibt ja viele Anwälte (für Grundrechte) zum Beispiel, die in der Sache aktiv sind, wo also bleibt die Verfassungsklage, Eilantrag wenn möglich.
Eilanträge gibt es hier nicht….frühestens angeblich könnte der VerfGH darüber – teilweise – im Herbst entscheiden.
Das mit den möglicherweise höheren Strafen in der Berufung ist wahrscheinlich korrekt. Leider. Da wird man sicher gut überlegen, ob man nicht doch versuchen soll, nur hinsichtlich der Höhe zu berufen, anstatt dann das doppelt und dreifache Strafausmaß zu riskieren. Die Behörden werden ziemlich sicher davon Gebrauch machen, um die Impfgegner abzuschrecken und zu demütigen.
Diese Drohung der höheren Strafe dient dazu, die Menschen von einem Einspruch von vornherein abzuhalten, clever gemacht.
Ansonsten ist es in Ö wie in D: Die fahren ihre Linie unbeirrt weiter, egal was passiert. Der Plan wird jobmäßig durchgefochten wie ein Projekt zur Kanalreinigung.
So wie der neue dt. Kanzler Scholz kürzlich in einem Video-Interview überrascht wurde mit der Frage, ob er wisse, wie hoch die Benzinpreise derzeit seien und meinte, nein, denn er habe einen Chauffeur und tanke nicht selbst, und selbst wenn, hätte er das nötige Kleingeld dazu, so werden auch all die anderen Abgehobenen von ihren Bediensteten tunlichst von allen unbequemen Unannehmlichkeiten (wie Eingaben, Beschwerdebriefe, Petitionen, neue Fakten aus der Querdenkerecke usw.) ferngehalten werden.
Dennoch: Ich wünsche Brunner und allen Österreichern viel Erfolg!!!
@ Gabriele
»… frühestens angeblich könnte der VerfGH darüber – teilweise – im Herbst entscheiden. « –
Bislang finden viermal pro Jahr Sessionen von jeweils drei bis vier Wochen statt. Der VfGH könnte auch – wenn er will – seine Beratungen in kürzeren Abständen abhalten, denn die Sitzungen werden vom VfGH-Präsidenten »nach Bedarf angeordnet«, wobei sich bis dato »in der Praxis ein Sessionensystem bewährt« habe.
Es würde formell nichts dagegen sprechen, für eine sehr dringlich zu regelnde Sache – und eine solche stellt dieses Covid-19-IG wohl dar – eine Sondersitzung anzuberaumen.
Wenigstens bei uns in Deutschland scheinen die Gerichte noch zu funktionieren. Gerade in MERKUR gelesen:
》Ungeimpfte nicht in die Uni? Student in BaWü klagt – Urteil gefallen
…
Ein ungeimpfter Student hat in Baden-Württemberg Recht bekommen: Nun ist die 2G-Regelung an Hochschulen ab dem 24. Januar außer Vollzug gesetzt. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) teilte am Freitag sein Urteil mit: Dass Ungeimpfte durch das „Einfrieren der Alarmstufe II“ weitgehend von Uni-Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen würden, sei voraussichtlich rechtswidrig.
…
Das Bundesland hatte entschieden, die Alarmstufe II wegen der Omikron-Variante unabhängig von den Krankenhauseinweisungen vorerst bis zum Februar beizubehalten. Durch die vielen Neuinfektionen auch beim medizinischen Personal komme es zunehmend zu einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheitsversorgung, argumentierte es vor Gericht.
Dem folgte der VGH nicht: Eine Vorschrift, die ausdrücklich unabhängig von der Hospitalisierungsinzidenz solche Zugangsbeschränkungen vorgebe, stehe nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang, hieß es. „Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen“ könnten nicht abgekoppelt von dieser Inzidenz angeordnet werden. Die Regel bedeute einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit.
…《
Meiner Meinung nach hat das VGH Urteil weitreichendere Konsequenzen als man zunächst meint. Im Ergebnis bedeutet es nichts anderes, als dass Einschränkungen wesentlicher Rechte (hier auf Bildung) nur dann rechtmässig sind, wenn eine besondere Notlage besteht. Diese Notlage ist nicht (mehr) gegeben.
Das Recht auf körperliche Unversehrheit ist mindestens ebenso hoch einzustufen. Ohne besondere Notlage kann meines Erachtens (ich bin kein Jurist!) eine Einschränkung dieses Grundrechts (und damit verbundene Impfpflicht) nicht rechtmässig sein.
Ziemlich sicher lässt sich der Sachverhalt auch auf Österreich übertragen, so unterschiedlich sind unsere Gesetze nicht.
Das sollten auch die mediuinstudenten in österreich anfechten- eine 2g Regel an der med UNI ist absoluter schwachsinn- ausserdem gerade die 2g Studenten – wenn da einer im Hörsaal positiv ist dann fliegt die ganze Truppe .
Man kann nur mehr den Kopf über soviel Blödheit schütteln
“Wenigstens bei uns in Deutschland scheinen die Gerichte noch zu funktionieren. ”
ich muss Sie verbessern. Wenigstens bei uns in Deutschland scheinen MANCHE Gerichte noch HALBWEGS zu funktionieren.
Ich frage mich, wie die so schnell die 183.000 Stellungnahmen haben durcharbeiten konnten? Oder jucken die keinen, da mittlerweile dauerhaft im Diktaturmodus?
Sie haben sie einfach ignoriert, denn das “dürfen” sie….und wofür man sie gut benutzen werden, schwant mir schon jetzt. Jeder, der da aufscheint, bekommt dann am 15. März gleich einmal das Impfbriefchen…ist ja eine perfekt zu nutzende Datenbank. Damit mussten wir rechnen…wir erleichtern ELGA die Arbeit würde ich sagen.
Gar nicht. Bloß eingesammelt und ungeschaut in den parlamentarischen Rundablagenbottich abgeleitet.
Die Spitzen in Politik und ihre Beiwägen leben sichtlich im rasenden Machtrausch, realitätsfremd, völlig abgekoppelt von den Bürgern – am Papier (Verfassung) der Souverän -, auf die sie verächtlich herabschauen:
Was interessiert uns die Meinung der UNTERTANEN, was gehen uns ihre Wünsche an. Nichts. Wir sind die Elite, die das Sagen hat, und DIE sind uns lästig. Wir haben die Macht. Zeit, denen zu zeigen, liebes VOLK, der Souverän seid längst nicht mehr IHR – das sind WIR.
@ Gabriele
“Jeder, der da aufscheint, bekommt dann am 15. März gleich einmal das Impfbriefchen…ist ja eine perfekt zu nutzende Datenbank.” —
Sollen sie ruhig. Das sind dann die ersten 200.000 Einsprüche. 🏹 Let’s begin …
Seien wir ehrlich: Die 183.000 Stellungnahmen haben niemanden interessiert……
@ Stefan C
»Die 183.000 Stellungnahmen haben niemanden interessiert…« –
Aber ja, durchaus. Immerhin hat das mindestens alle Bürger, die sich in ihrem Statement persönlich geäußert haben, interessiert, plus die sehr zahlreichen Zustimmungen, plus wohl auch viele Leser solcher Stellungnahmen.
Ja, und die Krone hetzt und geifert bereits wieder – und macht MFG lächerlich….und wenn man sich die Kommentare dazu anschaut, wird klar, wie der gelernte Österreicher derzeit mehrheitlich tickt….
Der Horror überkommt einen – genau so muss es auch vor 1938 gewesen sein….natürlich darf man das nicht sagen.
die kronenzeitung hängt ja auch etwas in den young globel leaders- (Dichant) also wird dieses Käsblattl klarerweise dumm herumreden- Die Krone hat sich massiv ins Fleisch gebissen-diese Zeitung hat an niveau massiv verloren- ich lese diese Zeitung nicht mehr völiger msm schmarrn