
Mitglied der Bhakdi-Gesellschaft klagt gegen Ungleichbehandlung Genesener
Am Dienstag, den 4. Januar 2022 erreichte eine brisante Klage das Verwaltungsgericht Darmstadt. Auf 20 Seiten klagt das MWGFD-Mitglied Dr. Werner Müller die Gleichbehandlung von Genesenen und Geimpften ein. Kern der Klage: Natürliche Immunität sei der Impfimmunität überlegen, weshalb die Ungleichbehandlung Geimpfter und Ungeimpfter durch den Staat rechtswidrig sei.
Von Waldo Holz
Die Gesellschaft der “MWGFD” (Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie) kam im Zuge der Coronakrise zusammen, und besteht aus in Medizinberufen tätigen Personen und Wissenschaftlern, die sich in Forschung und Lehre den Themen Gesundheit und Freiheit verpflichten. Mitglieder sind unter anderem Sucharit Bhakdi, Christian Fiala (MFG Österreich), Thomas Binder oder die Grazer Allgemeinärztin Konstantina Rösch.
Wie lange gilt der Genesenennachweis?
Müller wurde am 24.08.21 positiv getestet und musste am 30.08.21 ins Krankenhaus. Im Spital sorgte der bekennende Regierungskritiker Müller für Ärger: Der Stationsarzt organisierte umgehen eine „Spiegel TV“-Fernsehteam. Die Journalisten fragten in: „Was sagen Sie denen, die noch immer gegen die Maßnahmen protestierten?“ Müllers Antwort: „Macht weiter!“
Monate später saß er in der ARD-Sendung „Report Mainz“. Dort kommentierte er seine Erkrankung: „Der Stationsarzt wertete meine Erkrankung im Entlassungsbericht als außergewöhnlich schweren Verlauf. Er bescheinigte mir aber auch einen guten Gesundheitszustand. Wenn ein gesunder 61jähriger einen außergewöhnlich schweren Verlauf ohne schwere Atemnot und ohne Intensivstation bewältigen kann, dann ist das doch eine gute Nachricht!“ Dieser Satz wurde aber wie viele andere nicht gesendet.
Müller hat einen Genesenennachweis vom 18.09.21 mit einer Gültigkeit bis zum 24.02.22. Dagegen legte Müller Widerspruch beim Landesratsamt ein. Er wollte eine Gültigkeit bis 24. 08. 22 – also wie bei Geimpften. Über den Widerspruch wurde aber nicht entschieden, weshalb § 75 Verwaltungsgerichtsordnung nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage zulässig wurde.
Der Klagebegründung stellte Müller folgende Thesen voran, wie der „MWGFD“ ausführt:
1) Der Staat trägt bei einer Ungleichbehandlung die Beweislast, dass ein ungleicher Sachverhalt vorliegt, der ungleich behandelt werden darf. Angesichts der hier vorgetragenen Beweise kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Beweis gelingen könnte.
2) Eine Auswertung der vom Robert-Koch-Institut (RKI) und der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) veröffentlichten Zahlen ergibt, dass die Impfung keine oder nur eine geringe Wirkung unterhalb einer statistischen Auffälligkeit haben kann.
- a) Auch das Robert-Koch-Institut relativiert seine früheren Aussagen
- b) Die aktuellen Zahlen lassen keine Wirkung erkennen
- c) Es gibt keine negative Korrelation zwischen Impfungen und Fallzahlen
3) Die mangelnde Wirksamkeit ist auch medizinisch erklärbar.
4) Die natürliche Immunisierung nach einer überstandenen Erkrankung ist wirkungsvoll und sie dauert mindestens ein Jahr an.
5) Eine Schlechterstellung von Genesenen gegenüber Geimpften ist auch deshalb nicht sachlich gerechtfertigt, weil jede Impfung mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist, die überstandene Infektion dagegen nicht.
Die Impfung sei letztlich kein geeignetes Mittel gegen die Pandemie. Da natürliche Immunisierung wirke, sei die Ungleichbehandlung nicht gerechtfertigt, so der Kern von Müllers Argumentation. Zur Untermauerung dieser These, vergleicht er Deutschland auch mit Schweden.
Tribunal?
Zur geringen Wirksamkeit der Impfungen stellt Müller auf Seite 18 weiter fest: „Der Staat trägt die Beweislast, dass die Ungleichbehandlung von Geimpften und Genesenen sachlich begründet wäre. Dafür wäre es erforderlich, dass die aktuell praktizierten Impfungen mit mRNA-Präparaten überhaupt eine nachweisbare Wirkung hätten. Bei einer Impfquote von 87,2 % in der Altersgruppe 60+ und 79,0 % der 18-59jährigen (https://impfdashboard.de/ am 31.12.21) müsste die in den Statistiken sichtbar sein.“ Müllers Schlusssatz: „Mit den hier ermittelten Werten kann man die Aussage der Politiker und der Pharmaindustrie, die Impfung sei ein wirksamer Schutz gegen eine Covid-19-Erkrankung als widerlegt betrachten.“
Der MWGFD werde abwarten, mit welchen Daten man Dr. Müller zu widerlegen versuchen wird. Ein zeitnaher Termin für die Verhandlung sei aber ohnehin nicht zu erwarten. Es könnte auch sein, dass die Politik das Problem auszusitzen versuche. Sollte eine Beweiserhebung aufgenommen werden, dann könnte die Argumentation Müllers „Müller zu leicht zu einem Tribunal gegen die Impfpolitik der Regierung werden“, so die Gesellschaft der Mediziner.
Bild von sergeitokmakov/pixabay
Waldo Holz ist ein Pseudonym, der richtige Name ist der Redaktion bekannt.
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18 Kommentare
Comments are closed.
@Andre B und Paul
vielen Dank für die Ausführungen
europablume
5. Januar 2022 um 17:08 Uhr
T Zellen Tets sind hochkomplex. Das Ergebnis kann bei unterschielichen Laboren unterschiedlich ausfallen.
Die Aussagekraft ist gering. Für die breite Masse aufgrund der komplexen Laborarbeit und der langen Zeitdauer nicht umsetzbar. Es gibt kaum Labore die dies anbieten.
Antikörpertests sind auch weing aussagekräftig. Es gibt auch Gensesen bei denen nach ejnem halben Jahr lkeine Antikörper mehr nachweisbar sind.
Trotzdem gibt es immer mehr Studien die T Zellen sowohl bei Genesenen als auch bei Geimpften nachwesien.
Das gibt Grund zur Hoffnung.
Wie in einigen Kommetare bereits angemerkt: Antikörper Tests werden nicht anerkannt
Eher für die Katz, dem stimme ich zu!
Aufgrund der kurzen Nachweisdauer und da zumindest in Deutschland ein Antikörpernachweis weder irgendwelche Freiheiten zurückbringt bzw. dieser gar als Genessenennachweis anerkannt wird, sehe ich schlicht keinen greifbaren Nutzen darin.
Wenn die Antikörper im Blut kaum/ wenig Einfluss auf das Infektionsgeschehen in den Schleimhäuten haben, wie können dann doch schwerere Verläufe verhindert werden?
Zu schweren Verläufen (Thrombosen, Sepsis, Multiorganversagen) in Folge einer Infektion mit Sars-CoV-2 kommt es vorallem dann, wenn es dem Erreger gelingt, in größerem Umfang in den Blutkreislauf zu gelangen. Dafür muss jedoch erst eine ausreichende Vermehrung auf den Schleimhäuten erfolgt sein. Grundlegend jedoch sind multisystemische Ausbreitungen bei allen Coronaviren höchst untypisch. Folglich helfen die im Blutkreislauf befindlichen Antikörper nur dabei, die zuvor beschriebene, sehr seltene Verbreitung im Serum zu moderieren. Eine durch Viren begünstigte, aber ursächlich bakteriell enstandene Pneumonie kann somit auch nicht durch intramuskulär erzeugte Antikörper gegen Bestandteile von Sars-CoV-2 verhindert werden.
Als weiteres Beispiel dafür sollten Sie sich die Grippeimpfungen ins Gedächtnis rufen. Haben Sie in diesem Zusammenhang jemals das Argument von der “Verhinderung von Ansteckungen” vernommen? Um jedoch die Antwort gleich vorweg zu nehmen, auch hier konnte bzw. kann dies aus den gleichen Gründen wie bei Sars-CoV-2 nicht funktionieren und war deshalb auch nie ein Argument für eine Impfentscheidung oder Empfehlung zur Selbigen.
Fazit: Eine intramuskulär verabreichte “Impfung” kann grundsätzlich KEINE sterile Immunität gegen einen respiratorischen Erreger erzeugen und ist und bleibt daher maximal ein gewisser Eigenschutz gegenüber den alterabhängigen sehr seltenen schweren Krankheitsverläufen.
@ Andre B. Kein Problem. Gut, dass ich diesen Immunitätstest nicht gemacht habe. Mir geht´s nicht um das Geld. Aber der ist eher für die Katz` Oder??
P.S. Meinen vorangegangenen Kommentar habe ich für mich sehr untypisch in Eile und via Mobiltelefon verfasst. Ich bitte daher vorhandene “Buchstabenverdreher” zu entschuldigen.
Warum klagen nicht mehr Menschen gegen diesen Wahnsinn? Es gibt in unseren Ländern sehr viele und hochintelligente Leute, Artzte, Anwälte, usw. Was muss noch passieren? Was für eine Welt und welche moralischen Werte hinterlassen wir unseren Kindern?
Unter dem Titel
Verschwörungstheorien – Hans-Georg Maaßen – CDU
Hans-Georg Maaßen fordert „Covid-Impfverbot“: Fliegt er jetzt aus der CDU?
„Wenn ein ehemaliger Spitzenbeamter und Verfassungsschützer solch einen verschwörungstheoretischen Unsinn verbreitet und sich dabei auf den Antisemiten Bhakdi bezieht, dann können wir als CDU das nicht länger tolerieren“, sagte Karin Prien.
https://web.archive.org/web/20220103120022/http://www.rnd.de/politik/cdu-hans-georg-maassen-will-covid-impfverbot-karin-prien-fuer-parteiausschluss-6S2AXFZF5BA5RJ7IOELNQZ7E6Y.html
Ernsthaft, im Artikel steht
“verschwörungstheoretischen Unsinn verbreitet und sich dabei auf den Antisemiten Bhakdi”
Das “RedaktionsNetzwerk Deutschland” (deren Kamelschreibweise, nicht meine) gehört der SPD.
Ich finde es unfassbar.
Zwei meiner Kollegen zwischen 50 und 60 haben einen solchen Antikörpertest gemacht. Ergebnis- keine Antikörper. Das verstehe ich auch nicht. Es wird doch immer gesagt, der Großteil der Bevölkerung ist bereits immun. Stimmen diese Tests auch nicht??
Die Fokusierung auf die Antikörper ist medizinisch gesehen Unsinn, da genau diese Antikörper keine lange “Halbwertszeit” aufweisen. Viel eher müssten die T-Gedächtnisszellen auf ihr Erkennungsverhalten hin überprüft werden, da diese widerrum B-Zellen aktivieren, die dann erst die Produkrion von passenden Antikörpern inizieren. Grob gesagt lässt sich festhalten, dass Antikörper eine Infektion von Zellen verhindern, wogegen T-Zellen bereits von einem Erreger gekaperte Zellen.abtöten.
Im Blut nachweisebare bzw. dort gebildete Antikörper haben zudem keinen Einfluss auf die Bildung und das Vorhandensein von sekretorischen Antikörpern auf den Schleimhäuten. Eine Infizierung (Vorhandensein eines Erregers ohne Erkrankung) bzw. auch eine Infektion (Ansiedlung und Vermehrung eines Erregers mit potenzieller Ansteckungsfähigkeit) in den Atemwegen kann also durch Antikörper, die in der Bultbahn nachgewiesen wurden, gar nicht verhinder werden. Antikörper, die in der Blutbahn zirkulieren, können also maximal schwerere Krankheitsverläufe verhindern, aber liefern bezüglich einer vorhandenen Immunität nur ein unvollständiges bzw. zeitlich sehr begrenztes Abbild der immunologischen Voraussetzungen des Einzelnen.
Leider wurde die von Herrn Müller als Hauptbeleg für seinen ursprünglichen Einspruch beim Landratsamt zititierte Stellungnahme der Gesellschaft für Virologie bereits am 3. Dezember 2021 korrigiert und um folgende Aussage ergänzt:
“Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der aktualisierten Stellungnahme zur Immunität Genesener der GfV vom 30.9.2021 sprach die damalige Datenlage dafür, dass eine durchgemachte Infektion auch nach einem Jahr noch sehr gut vor Reinfektion und schweren Verläufen schützt. Eine für diese Schlussfolgerung gewichtige Arbeit von Gazit et al.aus Israel berichtete, dass Personen nach durchgemachter SARS-CoV-2 Infektion einen besseren Schutz vor der Infektion mit der Delta-Variante aufweisen wie zweifach Geimpfte. Zum selben Ergebnis kommt eine weitere kürzlich veröffentliche Studie aus Frankreich.
In der Zwischenzeit sind aber auch zwei weitere Artikel aus den USA veröffentlicht. Die eine kommt zu dem Schluss, dass eine durchgemachte SARS-CoV-2 Infektion bei ≥ 18-Jährigen einen schlechteren Schutz vor Erkrankung vermittelt als eine zweimalige Impfung. Die andere untersuchte ≥65-Jährige und berichtet ebenfalls, dass die durchgemachte Infektion einen schlechteren Schutz vor Infektion, schwerer Erkrankung und Tod vermittelt als die vollständige Impfung.
Aufgrund dieser widersprüchlichen Datenlage kann gegenwärtig nicht sicher von einem ein Jahr anhaltenden Schutz Genesener ausgegangen werden. Unbestritten ist, dass die COVID-19 Impfung nach durchgemachter SARS-CoV-2 Infektion zu einem starken Anstieg der antiviralen Immunantwort führt. Deshalb sollten sich bis zur weiteren Klärung der Sachlage Personen mit durchgemachter SARS-CoV-2 Infektion in der Regel 6 Monate nach durchgemachter Infektion gemäß der STIKO-Empfehlungen impfen lassen und auch die Empfehlungen zur Auffrischimpfung berücksichtigen.”
Hier nachzulesen:
https://g-f-v.org/4927-2/#_ftnref1
Möglicherweise gab es in der Gesellschaft für Virologie, der ja auch der STIKO Vorsitzende Thomas Mertens angehört, (auf deren Empfehlungen hier ja ausdrücklich verwiesen wird) Auseindersetzungen um diese Stellungnahme, die zu dieser Korrektur geführt haben.
Und damit hätte das Gericht nun wohl doch eine Möglichkeit, die Klage zu abzuweisen.
Hat Herr Müller das nicht bemerkt, als er seine Klage eingereicht hat?
“…. weshalb die Ungleichbehandlung Geimpfter und Ungeimpfter durch den Staat rechtswidrig sei.”
Rechtswidrig ist meines Erachtens bereits die Einteilung der Bevölkerung in “geimpft” und “ungeimpft”. Medizinisch zu vertreten ist nur “immun” und “nicht immun”. Wir sehen regelmäßig Geimpfte, die nicht mehr (oder nicht mehr ausreichend) immun sind. Besonders bei älteren Menschen soll die Impfung nicht ausreichend zum Erfolg führen. Auch ihnen werden aber alle Rechte eingeräumt, immunen Genesenen, die die Krankheit vor mehr als 6 Monaten überstanden haben, und die womöglich jahrelang immun sind, aber nicht.
An der bloßen Unterscheidung in geimpft/ungeimpft erkennt man, dass es nicht um die Überwindung der Pandemie geht, nicht um die viel zitierte Herdenimmunität, nicht um Gesundheit, sondern einzig und allein darum, ob man Kunde bei Pfizer & Co war oder nicht. Und selbst da gibt es noch die Einschränkung “3x Kunde bei Pfizer & Co”, denn doppelt geimpft ist schon heute nichts mehr wert.
Einer Schätzung des Office for national Statistics in UK stellte in Blutanalysen fest, dass 9 von 10 Menschen zwischen 16 und 24 Jahren in Grossbritannien Antikörper aufweisen, die sie durch natürliche Immunität erworben haben.
Herausgefunden haben sie ebenfalls, dass die durch „Impfung“ künstlich erworbenen Antikörper in älteren Altersgruppen, die als erste im Dezember 2020 geimpft wurden sehr schnell abgenommen haben.
Hier ein Auszug:
« …New figures suggest that nearly nine out of every 10 people in the United Kingdom between the ages of 16 and 24 already have antibodies to protect themselves against the Wuhan coronavirus (COVID-19).
These estimates come from the U.K.’s Office for National Statistics (ONS), which carried out blood tests on people between the ages of 16 and 24 in the country’s four main political subdivisions – Scotland, Wales, England and Northern Ireland.
According to the estimates, 86.9 percent of young people in Wales have COVID-19 antibodies. In Northern Ireland, the number is 87.2 percent. In Scotland and England, this number increases slightly to 88.7 percent.
The presence of coronavirus antibodies among such a high percentage of young people all over the U.K. suggests that many have already been infected by COVID-19 and have recovered from it. It takes two to three weeks after infection for the body to make enough antibodies to fight off the virus if it tries to enter a person’s body again.
The ONS also carried out blood tests on other age demographics. The government agency also found that artificial antibody levels among older age groups who were the first to get vaccinated in Dec. 2020 were falling very quickly….“
Artikel von chemicalviolence.com „2021-09-21-young-people-uk-antibodies-covid-natural-immunity“
Das wird in unseren Ländern nicht viel anders sein. Und dann geht man her und will diese bereits immunisierten Menschen noch mal zwangsimmunisieren – in Folge der Impfpflicht. Damit zerstört man womöglich deren natürliche Immunität und ersetzt sie durch eine, die schon nach 3 bis 4 Monaten gegen Null geht. Sehr schlau das Ganze. Gleichzeitig setzt man die Menschen der nicht geringen Gefahr der Impfnebenwirkungen aus, die in schwerer Krankheit oder gar Tod münden können.
Die Impfpflicht ist ein so komplexes, medizinisch-epidemiologisches Thema, dass es niemals eine rein politische Entscheidung sein kann. Keiner der Politiker ist auch nur annähernd in der Lage, das zu beurteilen. Wer als politisch Verantwortlicher die Impfpflicht will, muss sich klar sein, welche Konsequenzen es für ihn persönlich nach sich ziehen kann. Auch die politische Immunität hat irgendwo ihre Grenzen – jedenfalls solange es wenigstens noch einen Hauch von Rechtsstaatlichkeit gibt.
Na wenigstens dürfen ältere Herren viel jüngere Frauen heiraten. – Eine Errungenschaft, die auch zähle!
Und Hund:innen wöllten Katzen jagen…..hurz!
Man sollte sich die Klage einmal runterladen, samt den Anlagen: was für eine Fleißarbeit, schlüssig und fundiert dargelegt. Und auf seriösen nachprüfbaren Fakten und Zahlen beruhend – also wahrscheinlich als Geschwurbel vom Gericht nicht zur Kenntnis genommen… lesen lohnt dennoch.