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Politik

Kritik an Leihmutterschaft ist keine Homophobie

3 Kommentare 27. Oktober 2026 7 Minuten Lesezeit von Esther Hendriksen

Nach Jens Spahn, nun der niederländische Ministerpräsident Rob Jetten. Die schwulen Spitzenpolitiker erhalten über eine Leihmutter ein Kind. Die Debatte hat nun auch die Niederlande erreicht. Rob Jetten sei mit „Homohass“ überschwemmt worden.

Diese Woche wurde bekannt, dass Ministerpräsident Rob Jetten und sein Verlobter Nicolás Keenan im Frühjahr 2027 ein Kind über eine Leihmutter erwarten. Laut Esther Hendriksen werden dabei die Interessen des Kindes verletzt – und auch die Mutter zahlt einen hohen Preis.

De Morgen schrieb, das Paar sei nach der Bekanntgabe mit „Homohass“ überschwemmt worden. Die belgische Zeitung listete einige Reaktionen auf: „Armes Kind, das Ende der Welt ist nah“ und „Rob Jetten hat ein Kind bestellt“. Auch De Telegraaf interpretiert die Kritik am Elternsein der beiden Männer als Homohass: „Die zunehmende Homo-Intoleranz muss gestoppt werden“, steht über dem redaktionellen Kommentar.

Beleidigungen wegen der sexuellen Orientierung einer Person sind verwerflich. Aber indem man alle negativen Reaktionen als Homohass abtut, werden auch inhaltliche Einwände gegen Leihmutterschaft abgewiegelt. Das ist unberechtigt. Es gibt nämlich zahlreiche begründete Einwände gegen das Konstrukt der Leihmutterschaft, die nicht davon handeln, wer das Kind bekommt, sondern davon, was das Kind dabei verliert.

Ich schreibe das nicht von der Seitenlinie aus. Mein eigener Kinderwunsch ist unerfüllt geblieben, diesen Schmerz spüre ich noch täglich. Gerade deshalb weiß ich, wie intensiv dieses Verlangen sein kann. Aber dieses Verlangen darf niemals Vorrang haben vor den Interessen des Kindes, dessen Stimme in der gesamten Diskussion nicht gehört wird.

Die Stimme der Mutter

Ein Neugeborenes kommt nicht als unbeschriebenes Blatt auf die Welt. Schon im Mutterleib gewöhnt es sich an die Stimme der Frau, die es trägt. Die Geburt ist normalerweise der Übergang von einer Form der Nähe zur nächsten: Das Kind verlässt den Körper seiner Mutter, findet sie aber wieder in ihren Armen, ihrer Haut, ihrer Stimme, ihrem Geruch und ihrer Fürsorge. Nicht umsonst empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Mutter und Kind direkt nach der Geburt Haut an Haut zu legen und sie nicht ohne medizinische Notwendigkeit zu trennen. Bei Leihmutterschaft wird diese natürliche Kontinuität im verletzlichsten Moment beendet.

Die körperliche Verbundenheit ist sogar noch expliziter: Während jeder Schwangerschaft findet ein Austausch von Zellen zwischen Mutter und Kind statt, wobei fetale und maternale Zellen in den Körper des jeweils anderen gelangen und dort manchmal jahrzehntelang verbleiben – sogar in Organen wie Herz, Lunge und Gehirn. Die Schwangerschaft endet biologisch also nicht, wenn die Nabelschnur durchtrennt wird: Die beiden Körper sind so tief miteinander verwoben, dass der Austausch noch Jahre später nachweisbar ist. Selbst wenn es einigen Leihmüttern gelingt, emotional Abstand zu dem Kind zu nehmen, das sie getragen haben, wird ihr Körper das nicht tun. Bei Leihmutterschaft wird das Kind nicht durch einen tragischen Unfall, sondern planmäßig von der Mutter getrennt. Im Fall von Jetten kommt noch etwas hinzu: Das Kind hat eine genetische Mutter (die Eizellspenderin) und eine Geburtsmutter (die Leihmutter), während es letztlich von keiner Mutter, sondern von zwei Vätern erzogen wird.

Was das mit einem Kind macht, ist nicht gut untersucht. In einer Studie, die das Wissenschaftliche Forschungs- und Datenzentrum (WODC) für den niederländischen Gesetzgeber durchführen ließ, kamen genau drei (!) Kinder zu Wort – für 5 bis 10 Minuten, und zwar in Anwesenheit ihrer Eltern. Welches Kind äußert dann Trauer oder Wut über seine Herkunft? Die lückenhaft verfügbaren Forschungsdaten bieten wenig Halt, um den möglichen Schaden für das Kind festzustellen.

Inzwischen bezeugen zahlreiche inzwischen erwachsene Kinder, die über Leihmutterschaft geboren wurden, den unauslöschlichen Schaden, den sie erlitten haben – von extremer Verlassenheitsangst bis zur Unfähigkeit, dauerhafte Beziehungen einzugehen. Sie haben dies in der Declaration of Casablanca festgehalten (siehe Link). Gerade solange fundierte Forschung fehlt, dürfen solche Zeugnisse nicht ignoriert werden, sondern müssen Anlass zu großer Zurückhaltung sein. Auffällig ist, dass das Gesetz bei Tieren sehr wohl streng ist. Ein Welpe oder Kätzchen darf erst nach sieben Wochen von der Mutter getrennt werden, ein junger Schimpanse erst nach viereinhalb Jahren, weil eine zu frühe Trennung ihr Wohlbefinden schädigt. Bei einem neugeborenen Menschen dürften wir dieses Risiko aber einfach so eingehen?

Auch die Leihmutter zahlt einen Preis. Von ihr wird erwartet, dass sie die Schwangerschaft körperlich vollständig durchläuft, sich emotional aber gerade von dem Kind distanziert, das in ihr wächst: Sie muss es ja direkt nach der Geburt abgeben. Die einzige Studie, die „altruistische“ und sorgfältig geprüfte Leihmütter über zwanzig Jahre begleitete, fand bei einem Viertel von ihnen dennoch ein erhöhtes Risiko für psychische Probleme (siehe Link). Bei bezahlten Leihmüttern wurden signifikant höhere Depressionswerte gemessen.

Die sogenannten Abstandsmütter der 1980er-Jahre – Mütter, die nicht bei ihrem Kind wohnen oder keine tägliche Rolle in der Erziehung spielen – erhielten dieses Jahr noch Entschuldigungen vom Kabinett, weil sie unter Druck ihr Kind abgeben mussten. Ihr Leid wurde erst nach Jahrzehnten anerkannt.

Ein Kind zu bekommen ist kein Recht

Ein letzter Einwand gegen die Leihmutterschaft betrifft die Familie. Ein Kind ist kein Recht, das Erwachsene einfordern können, wenn ihre Umstände nicht mit natürlicher Fortpflanzung vereinbar sind. Die traditionelle Familie aus Vater, Mutter und Kind ist keine kulturelle Konstruktion, sondern folgt aus der Biologie. Verschiedene Studien (siehe Link) zeigen, dass Mütter und Väter im Durchschnitt unterschiedlich mit ihren Kindern umgehen und nicht ohne Weiteres austauschbar sind. Das bedeutet nicht, dass ein Kind ohne Vater oder Mutter nicht trotzdem glücklich sein kann, aber es ist etwas grundlegend anderes, wenn Erwachsene schon vor der Empfängnis entscheiden, dass ein Kind ohne Mutter aufwachsen soll. So rückt die Familie aus Vater, Mutter und Kind, jahrhundertelang der Grundpfeiler unserer Gesellschaft, immer weiter in den Hintergrund – als eine Option unter vielen.

Derzeit liegt der Tweede Kamer ein Gesetzentwurf vor, der eine neue, organisierte Trennung von Mutter und Kind gesetzlich regelt: das Gesetz Kind, Leihmutterschaft und Abstammung. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass ein Richter vorab prüfen muss, das Kind ein Recht auf Abstammungsinformationen hat und die Wunsch­eltern ab der Geburt die gesetzlichen Eltern werden. Auf dem Papier scheint alles ordentlich geregelt, doch die Regierung räumt in der Begründung selbst ein, dass Missstände – insbesondere im Ausland – nicht ausgeschlossen werden können.

Selbst wenn alles perfekt geregelt wäre, bleibt der Kern des Problems bestehen. Der Weg von Ministerpräsident Jetten beweist das: Sorgfältiger als das geht es nicht – und trotzdem wird ein Kind bei der Geburt von der Frau getrennt, die es getragen hat. Keine richterliche Prüfung macht das ungeschehen. Deshalb sollte die Niederlande Leihmutterschaft nicht fördern, sondern bekämpfen: in allen Formen, bezahlt oder unbezahlt, in den Niederlanden oder im Ausland, mit oder ohne eigene Eizelle der Leihmutter. Es gibt kein Recht auf ein Kind. Was es gibt, sind die Rechte des Kindes.


Der Artikel erschien zuerst auf Holländisch im TKP-Partnermedium De Andere Krant. Esther Hendriksen ist eine FVD-nahe Politikmitarbeiterin und Autorin mit Schwerpunkt Medizinethik.


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3 Kommentare

  1. Peter Ruzsicska
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    Eine Lanze für diesen Artikel, jedoch der Wermutstropfen als Elefant im Raum aller Räume drängt sich dabei auf:
    Die einfachsen Tatsachenverhältnisse von Mann, Frau und Kind müssen großspurigst mit „Recht“ und „Wissenschaft“ penibelst erklärt werden, was durch pure Anschauung die basalen Naturerscheinungen selbst darstellen als auch immer schon darstellten.
    Die Totalverkünstlichung als gleichzeitigste Generalverherrschaftlichung menschlicher Abgrenzungswut gegenüber von Natur an sich ereitert sich vereinnahmendst über sämtliche Erscheinungen menschlichen Daseins als Brachialstheimeligste Generalverbunkerung Aller Zeiten.

    Es endet schließlich damit, daß sich die Menschen in kleinsten Sozialverbänden ihr Leben aushandeln wie auch immer – Die Sozialstrukturen sind zu komplex in Abhängigkeiten aller Art verfilzt, sodaß die Natur selbst, die sich im Inneren des Einzelnen als gleichzeitigst im Äußeren zu ereignen pflegt, die Frage des Gleichgewichts letztlich selbst irgendwie löst – völlig gleichgültig ob dies dem Sterblichen passt oder nicht.

  2. Peter Ruzsicska
    Antworten

    Auch die Diskussion um irgendwelche „Rechte“ ist im Zeitalter von Generalverrechtlichung des Jedwederlichen nicht bloß lästig oder völlig unglaubwürdig, da „Recht“ bloß immer eine Art sprachliche Konstruktion von Hausordnungen bzw. von vertraglichen Absichtserklärungen darstellt, welche immer schon opportun von jedweder Gospoderie zurechtgelogen, umgedeutet als auch schlicht ignoriert wird, war als auch wurde.

    Die Totalverrechtlichung der Jedwederlichkeit hat die Totalentrechtlichung bei gleichzeitigster Totalverunrechtlichung jedweder Jedwederlichkeit zur Folge.
    Totalverrechtlichung = Totalverzersprachlichung = völlige Sprachlosigkeit gemäß Gewahrhaftigkeit purster Gewaltunterworfenheit tatsächlicher Gewalt.
    Ebenso gestaltet sich die Totalverwissenschaftlichung des Jedwederlichen.

    Der Gewitzte zieht selbst seine Schlüsse.

  3. Peter Ruzsicska
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    Ich will außerdem keine Empfehlungen von irgendeiner WHO mehr hören.

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