Deutschland: Impfopfer siegt vor Gericht

12. März 2026von 2,5 Minuten Lesezeit

Historischer Meilenstein für Impfopfer in Deutschland. Erstmals hat ein deutsches Gericht über Auskunfts- und Haftungsansprüche eines Corona-Impfopfers gegen einen Impfstoffhersteller entschieden.

Pia Aksoy, Zahnärztin aus Mainz, hat einen historischen Teilerfolg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) errungen. Der VI. Zivilsenat hob am 9. März 2026 das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück. Die Klägerin, die nach der Impfung mit AstraZenecas Vaxzevria einen dauerhaften Hörverlust erlitt, kann nun detaillierte Informationen vom Konzern verlangen.

Aksoy wurde am 5. März 2021 mit dem Vektorimpfstoff geimpft. Drei Tage später erlitt sie einen Hörsturz mit komplettem Verlust des Gehörs auf dem rechten Ohr. Weitere Symptome wie Kribbeln, Taubheitsgefühle und Fieber folgten unmittelbar. „Auf der rechten Seite höre ich gar nichts“, beschreibt die heute etwa 45-Jährige ihre bleibenden Schäden. Als Zahnärztin ist der Alltag zwar bewältigbar, doch die Einschränkung belastet sie dauerhaft. Sie ist sich absolut sicher, dass der Hörsturz eine Folge der Impfung ist: „Nichts anderes kommt in Frage.“ Der Impfschaden ist staatlich anerkannt. Aksoy fordert mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld plus weiteren Schadensersatz von AstraZeneca.

Das Landgericht Mainz (2023) und das Oberlandesgericht Koblenz (2024) hatten die Klage abgewiesen, weil Aksoy den Impfschaden nicht ausreichend beweisen konnte. Der BGH korrigierte diese hohen Anforderungen grundlegend. Nach § 84a Arzneimittelgesetz (AMG) reicht es aus, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass der Impfstoff den Schaden verursacht hat – also Plausibilität statt lückenloser Beweis.

„Es reiche, wenn Anhaltspunkte für die Ursächlichkeit vorliegen“, erklärte Vorsitzender Richter Stephan Seiters. Selbst wenn mehr gegen als für einen Impfschaden spreche, müsse der Hersteller umfassend Auskunft zu bekannten Wirkungen, Nebenwirkungen, Verdachtsfällen und Risiko-Bewertungen erteilen. Hier dazu die Pressemittelung des Gerichts.

Das Urteil ist wegweisend. Bisher scheiterten sämtliche Klagen gegen Corona-Impfstoffhersteller in Deutschland. Der BGH erleichtert nun die Beweisführung für Betroffene. Anwalt Volker Loeschner nannte es ein „bahnbrechendes Urteil“.

Mit den erhaltenen Daten können Gutachten den Nutzen-Risiko-Vergleich prüfen. Bei negativem Ergebnis kehrt sich die Beweislast um (§ 84 AMG). Rund 5.000 ähnliche Verfahren bundesweit könnten davon profitieren. Aksoy erklärte: „Jetzt gehen wir voller Kraft und Zuversicht weiter, damit am Ende die Gerechtigkeit siegt.“

AstraZeneca betonte, nichts zu verbergen zu haben. Die Zulassungsbehörden hätten weltweit festgestellt, dass der Nutzen die seltenen Risiken überwiege. Der Impfstoff erhielt 2021 eine bedingte Zulassung, später eine Standardzulassung und wurde 2024 vom Markt genommen. Im Gegensatz dazu gilt die Zulassung für den COVID-19-Impfstoff von Pfizer weiterhin.

Ob Aksoy letztlich Schadensersatz erhält, entscheidet nun das OLG Koblenz neu – auch über mögliche Mängel in der Produktinformation (z. B. Thrombose-Risiken). Der Fall markiert einen Meilenstein für Impfopfer und könnte die Hersteller stärker in die Verantwortung nehmen.

Bild „150322 MML se suma al barrido sanitario de vacunación contra el COVID 001“ by FOTOGRAFIA MML is licensed under CC BY-NC-SA 2.0.

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4 Kommentare

  1. Jan 12. März 2026 um 16:03 Uhr - Antworten

    Schaut man sich den Zerfall in Dreidrittel-Gesellschaften an, 1/3 Altparteien, 1/3 Rechts, 1/3 Nichtwähler, dann bedeutet dies, dass keine Regierung mehr ohne zwei Drittel Ablehnung gebildet werden kann. Da die Nichtwähler inhaltlich den Rechten oft nahestehen, aber eben nicht rechts sind, können gewitzte Politiker daraus Zweidrittelkoalitionen in der Sache schmieden, zB über Volksabstimmungen.

    Die Gerichte sind also zu langsam, um den Schaden, den die Leyen über die EU ergießt, zu mildern. Der Vertrauensverlust ist bereits eingetreten.

    In BaWü ist Landesherr Özdemir von 20% gewählt worden und bildet sich tatsächlich ein, er vertrete die Mehrheit. Wenn jetzt die Ölkrise dazu kommt, werden sich die 20% rasch reduzieren.

    Ab wann, liebe Juristen, ist man nicht mehr die Mehrheit? 20%? 2%? 0,002% Oder 0%, wie die Leyen?

    • Der Zivilist 13. März 2026 um 2:19 Uhr - Antworten

      Die Leyen ist ja nicht nur nicht gewählt (0%), sondern ihr Verrat an den EU Bürgern ist nicht mal theoretisch strafbar, bei den Nationalstaaten gibt es immerhin (theoretisch) das Delikt des HOCHVERRATES. Leyen kauft für zig Millionen ‚Impfstoffe‘, ohne überhaupt ein Budget zu haben, wo gibt’s denn so was ? Haben wir noch (NOCH) Glück, daß sie nicht für zig Milliarden Waffen für die Ukraine ordert ! Per SMS.

  2. W. Baehring 12. März 2026 um 13:02 Uhr - Antworten

    Die grundlegenden Pathomechanismen ALLER gentherapeutischen Covid-Injektionen sind GLEICH.
    Es ist also prinzipiell auch völlig gleichgültig, ob sich jemand mit Pfizer/BioNTech (Comirnaty), Moderna (Spikevax), AstraZeneca (Vaxzevria) oder Johnson & Johnson (Covid-19 Vaccine Janssen) gentherapieren ließ. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen nur in den verwendeten „Genfähren“ (Vektoren) in die Zellen (Lipid-Nanopartikel oder Adeno-Viren.
    AstraZeneca ´s Einlassung (Zitat) “…nichts zu verbergen zu haben… Die Zulassungsbehörden hätten weltweit festgestellt, dass der Nutzen die seltenen Risiken überwiege“, ist allerdings an Erbärmlichkeit nicht zu überbieten:
    Obwohl die Nachweispflicht, dass ihre Produkte mit den (schon damals erwartbaren und dann tatsächlich) aufgetretenen schweren Gesundheitsschäden NICHT im Zusammenhang stehen, bei ihnen selbst liegt (es sei denn, das Produkthaftungsgesetz wird vorher erfolgreich ausgehebelt), stützen sie sich gerade auf diejenigen, die bei der „Zulassung“ und Pharmakovigilanz dieser (als „Impfung“ verkappten) Gentherapeutika als Totalversager hervorgetreten sind und darüber hinaus die weltweiten Impfschadensstatistiken inzwischen zeigen, dass die PRAKTISCHEN Risiken den seltenen Nutzen weit überwiegen.
    Wieso sonst sollten z.B. auch „Geimpfte“ zahlreich an „LongCovid“ erkranken (laut Frau Dr. Scheibenbogen von der Charité „sind 80-90% aller an „LongCovid“ Erkrankten geimpft“), genau die Erkrankung, vor der die „Impfung“ ja angeblich so effektiv schützen soll?
    Oder sollten wir das Kind lieber gleich beim richtigen Namen nennen, der da heißt „PostVac“ (zu deutsch: „Impf“-Schaden)?

  3. VerarmterAdel 12. März 2026 um 10:31 Uhr - Antworten

    Wenn die breite Masse realisiert, was wirklich geschehen ist und immer noch geschieht, dürfte Blut in den Straßen fließen. Aber die breite Masse scheint lieber breit zu sein als interessiert.

    „Viren, Varianten, PCR Tests, Sequenzierung, RNA, mRNA, Spike Proteine, Impfstoffe, Funktionserforschung und so weiter und so fort sind alles gefälschte wissenschaftliche Erfindungen. …

    Bereits im ersten Absatz des Artikels stellt Dr. Qureshi unmissverständlich fest, um was es sich bei dem Inhalt dieser mRNA Spritzungen handelt: Eine kritische Literaturrecherche zeigt jedoch, dass keine behauptete mRNA existiert, sondern isolierter kulturbasierter Müll – Müll, Abfall – als Impfstoff verwendet wird, was möglicherweise enorme Nebenwirkungen verursacht. …

    Man kann … getrost davon ausgehen, dass den Menschen Bakterien in unterschiedlichen Mengen injiziert wurden, inklusive weiterer Verunreinigungen aus den Ampullen für diese lustigen Spritzungen mit eingebauter Todesfolge.

    Diese Kontamination würde die weit verbreitend verbreiteten Nebenwirkungen nach der Impfung erklären.“

    — Folge der mRNA-Injektionen: „Die Gespritzen sind zu jeder Zeit vom Tode bedroht.“ – https://coronistan.blogspot.com/2026/03/das-mrna-marchen-und-andere.html

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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