
Ermächtigungsgesetz 2022: Ein Jahr Impfpflicht – Wehret den Anfängen!
Vor rund einem Jahr geisterte das Schreckgespenst einer Corona-Impfpflicht durch das Land. Diese widerfuhr ein nahezu typisches österreichisches Schicksal, war deren Ursprung doch einem politischen Kuhhandel geschuldet und, wiewohl nie „scharf gestellt“, auch vor ihrem tatsächlichen Einsatz auch wieder abgeschafft worden. Aus gegebenem Anlass der erneut aufflammenden Diskussion – und den bedauerlichen Aussagen von Verfassungsrechtler (sic) Bußjäger – erscheint es geboten, die infame Lex Mückstein, der hier Vorbildfunktion zuzumessen ist, Revue passieren zu lassen.
Den Gesetzesentwurf bzw. dessen verschiedenen Versionen finden Sie auf der Homepage des Parlaments.
Ein Jahr später liest sich das ursprünglich zwar befristet bis 31. Jänner 2024 geltende Impfpflichtgesetz sehr befremdlich, was aber gerade angesichts der Forderungen nach einer entsprechenden Präventivgesetzgebung umso bedeutsamer erscheint.
Die Bedeutung der „Impfpflicht“
Meiner Meinung nach ist dieser Gesetzesentwurf ein Stück Müll, das vom Parlament verworfen werden sollte. Dies ist nachweislich nicht geschehen.
Wenn man die wichtigsten Überschriften und Abschnitte aufmerksam liest, kann man erkennen, dass es sich nicht um eine Maßnahme im Bereich der öffentlichen Gesundheit handelt. Es handelt sich, offen gesagt, um ein Ermächtigungsgesetz, das sowohl ungerechtfertigt als auch unverantwortlich ist.
Wesentliche Teile des Gesetzes betreffen eine Reihe schwerwiegender, verfassungsrechtlicher Fragen, wie z.B.
- die Frage von Ausländern und Auslandsösterreichern, die in Österreich einen Nebenwohnsitz haben (§ 1.);
- Fragen des Rechts von Minderjährigen gegenüber Erwachsenen (§ 1. (2)), insbesondere in Bezug auf das Wahlrecht und das Recht auf „informed consent“;
- die Einführung regelmäßiger Loyalitätsbekundungen für das Corona-Regime durch die Einführung von vierteljährlichen Impfritualen (§ 2.);
- die ressortübergreifende Weitergabe von personenbezogenen Daten und Krankenakten (§ 3. und 5.), einschließlich der Verpflichtung, Ungeimpfte wiederholt zu „erinnern“ (§ 6.);
- die Kodifizierung der Anzahl der Impfungen, der zeitlichen Abstände zwischen ihnen und der Impfstoffe (§ 4.);
- die Ermächtigung eines einzigen Ministers (des Gesundheitsministers), zu bestimmen, welche Impfstoffe, wie viele Impfungen und aus welchen Gründen diese angeordnet werden können (§ 4. und 5.);
- die Möglichkeit von Bußgeldern von bis zu 3.600 € für diejenigen, die sich nicht impfen lassen, obwohl es einen Vorbehalt gibt (wie in der Formulierung, die besagt, dass niemand physisch gezwungen werden kann, entweder zu zahlen oder sich impfen zu lassen), was einer willkürlichen Durchsetzung Tür und Tor öffnet (§ 7. und 8.);
- die Zweckwidmung aller Gebühren und Strafen, die für mich wie eine spezielle Kopfsteuer aussieht, die von einer beliebigen Gruppe von Personen erhoben wird (§ 9.);
- die Vernebelung der Abrechnung und der Kosten, die von der Bundesregierung und den Krankenkassen getragen werden, aber von den Landes- und Bezirkshauptmannschaften durchgesetzt werden müssen (§ 10.);
- die vorgetäuschte Rechenschaftspflicht, die darin besteht, dass der Hauptausschuss des Nationalrats über jeden Erlass des Gesundheitsministers „abstimmt“ (§ 11.);
- und die Bekräftigung der Exekutivbefugnisse, die den Ministern und Landeshauptleuten zugemessen werden (§12.)
Kurz gesagt: Das ist eine Abscheulichkeit, und in einer vernünftigen Welt würde ein solcher Mist niemals das Licht der Welt erblicken. In der „Neuen Normalität“ des österreichischen Corona-Regimes aber wurde dieses Gesetz Ende Jänner 2022 im Nationalrat angenommen.
Am 4. Feb. 2022 hat Bundespräsident van der Bellen es unterzeichnet.
Die Welt von Gestern
Aber täuschen Sie sich nicht, es handelt sich um eine Machtübernahme durch den Gesundheitsminister, der tyrannische Befugnisse erhalten wird, die alles übertreffen, was es in Mitteleuropa seit 1945 gegeben hat.
Ich weiß, dass dies eine außergewöhnliche Behauptung ist, und ich mache sie nicht leichtfertig. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass der Gesetzesentwurf einem einzigen Minister (dem Gesundheitsminister) eine so unglaubliche Menge an Exekutivbefugnissen einräumt, sodass diese Einstufung gerechtfertigt ist.
Die wichtigsten Abschnitte sind § 3. (5-6) und § 4. (7), die dem Gesundheitsminister die alleinige Befugnis erteilen, Änderungen bei den zu verwendenden Impfstoffen, der Anzahl der Impfungen und der Bewertung der „wissenschaftlichen Grundlage“ für diese Maßnahmen zu verordnen.
Dann ist da § 8. (2), der dem Gesundheitsminister die Möglichkeit gibt, die Höhe der Gebühren nach eigenem Ermessen zu verordnen, sowie § 10. (2), der die Krankenkassen ermächtigt, die Höhe der Gebühren und die Erstattungsregelungen für diese Verwaltungsmaßnahmen ebenfalls zu ändern. Schließlich wird in § 12. (2-3) die Befugnis des Bundes (Gesundheitsminister) und der Landesregierungen (Gouverneure) bekräftigt, das Gesetz ganz oder teilweise „durchzusetzen“.
Die Impflicht ermöglicht es ausdrücklich, einzelne Bestimmungen auf dem Verordnungsweg zu verändern. Dies ist zwar ein an sich nicht unüblicher Vorgang, doch ist just § 11. so knapp formuliert, dass diese nie wieder dem Parlament zur öffentlichen Debatte vorgelegt werden müssen.
Die Impfpflicht räumt der Regierung weitreichende und im Nachhinein veränderbare Befugnisse ein. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Abschnitte § 3. (5-6) und § 4. (7), die einem einzelnen Minister die Befugnis einräumen, Änderungen der zu verwendenden Impfstoffe, der Anzahl der Impfungen und der Bewertung der „wissenschaftlichen Grundlage“ für diese Maßnahmen zu verordnen.
Schließlich sah die Impfpflicht in § 12. (1) eine Verfallsklausel (31. Jän. 2024) vor, wobei allerdings auch dies wohl auf dem Verordnungsweg umformuliert werden könnte – solange dies als Maßnahme der öffentlichen Gesundheit deklariert wird.
Wehret den Anfängen!
Die letzten Worte an dieser Stelle gehen an den Verfassungsjuristen Carl Schmitt, der vor etwa einem Jahrhundert Folgendes festhielt:
Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.
In Österreich war dies von Februar bis Juli 2022 der Gesundheitsminister.
Erneute Forderungen nach einer entsprechenden Gesetzgebung im Rahmen des novellierten Epidemiegesetzes sind daher brandgefährlich.
Bild Manfred Werner – Tsui, Republikdenkmal 12.11.2008b, CC BY-SA 3.0
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Verfassungsjurist will Impfpflicht im neuen Epidemiegesetz
14 Kommentare
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“verfassungsrechtliche Fragen”, und damit sind wir beim VfGH, der in seiner jetzigen Form in die Tonne kann. Der ist zwar bestens geeignet irgendwelche Entschädigungszahlungen für Kleinbetriebe abzuschmettern, aber wenns um 150 Jahre alte, erkämpfte Grundrechte geht, wird er zum Stiefellecker jener, die seine Mitglieder ausgesucht haben. Ein Verfassungsgerichtshof, der sich anmasst Grundrechte hierarchisch anzuordnen und somit gegeneinander ausspielt, reduziert das “Recht auf Leben” zu “beschwer Dich nicht, solange Du einen Puls hast”.
Ein Ermächtigungsgesetz ist kein Gesetz, das von einer Demokratie ausgearbeitet wurde, sondern ist zu 100% WILLKÜR von ein paar machtgeilen Politikern. Und es ist das RECHT des VOLKES, sowas zu verhindern.
PUNKT
Wenn Soldaten sich einer Zwnags-Gen-Manipulation entziehen wollen, dann bleibt ihnen eines Tages die Möglichkeit, ihren dienst in einer Widerstandsgruppe gegen Polit-Gangster und WEF aufzunehmen! Waffen liefert die Ukraine via Darknet!
Keine gute Idee! Gewalt ist keine Lösung. Friedlicher Protest ist angesagt.
Etwas off topic, aber es ist wohl eine Folge von alldem Machtrausch im Namen der Gesundheit:
Mein Großvater ist gestorben – und wäre es nicht mein Großvater gewesen (“Klein-Stadt-Tycoon” mit gesundem Vitamin B und Freunden überall), hätte er nicht einmal einen Beerdigungstermin bekommen. So viel wird derzeit gestorben, die Bestatter kommen nicht mehr nach, für die Aufbarung bleiben uns 2h, “Restprogramm” wurde gecancelt, der Priester muss “eingeflogen” werden……
Es ist eine Schande, was in diesem Land geschieht, wie die Menschen getäuscht und verletzt wurden, viele getötet. Und es dauert noch an, trotz Warnungen und Statistiken. Man macht einfach weiter und bestraft auch noch die, die ihre Pflichten erfüllen würden, indem sie nachsehen und untersuchen.
Die MFG-Ärztegruppe organisiert eine Gedenkveranstaltung mit Kranzniederlegung morgen Freitag dem 20.1.23 um 15.00 Uhr vor der Österreichischen Ärztekammer in der Weihburggasse 10-12 in 1010 Wien. Es sprechen Dr. Michael Brunner (MFG-Parteiobmann), Christine Lukaschek (MFG-Spitzenkandidatin zur Landtagswahl NÖ), Dr. Claudia Nitsch (MFG-ÄK-Mandatarin) und Dr. Edgar Hagenbichler (MFG-ÄK-Mandatar).
Die MFG fordert in einer Presseaussendung: „Der Jahrestag zum Beschluss der Impfpflicht muss nationaler Gedenktag werden!“ Mit dem Motto: „Nie wieder“. Eine Monitoringstelle gegen grundrechtsfeindliche Medienpropaganda und ein Mahnmal gegen Gesundheits-Totalitarismus vor dem Parlament und der Ärztekammer soll errichtet werden. (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230118_OTS0037/mfg-jahrestag-zum-beschluss-der-impfpflicht-muss-nationaler-gedenktag-werden)
Ist der Ausnahmezustand in Österreich eigentlich beendet? Gleichwohl ob ja oder nein, wo kann man die Festlegung nachlesen?
Kein Wort zu den Zertifikaten von den US-amerikanischen geisteskranken Superkriminellen (wie Bill Gates und seinen Freunden?
Schwach. Peinlich.
Die Zertifikate müssen weg.
“Kurz gesagt: Das ist eine Abscheulichkeit, und in einer vernünftigen Welt würde ein solcher Mist niemals das Licht der Welt erblicken. In der „Neuen Normalität“ des österreichischen Corona-Regimes aber wurde dieses Gesetz Ende Jänner 2022 im Nationalrat angenommen. Am 4. Feb. 2022 hat Bundespräsident van der Bellen es unterzeichnet … Die wichtigsten Abschnitte sind § 3. (5-6) und § 4. (7), die dem Gesundheitsminister die alleinige Befugnis erteilen, Änderungen bei den zu verwendenden Impfstoffen, der Anzahl der Impfungen und der Bewertung der „wissenschaftlichen Grundlage“ für diese Maßnahmen zu verordnen”
Also ein Ermächtigungsgesetz, getarnt als “modernes Epidemiegesetz” (copyright “Der Standard”), auf Basis einer „wissenschaftlichen Grundlage“, die vom mittlerweile als solches entlarvten Werkzeug der großen Pharma-Monopole namens “WHO” festgelegt und mittels einer hörigen (bestochenen?), gleichgeschalteten Propaganda-Journaille, begleitet von Niederwalzen und Diffamierung jedweden Widerstandes, auf die Massen als “alternativlos” niederprasselt – ein genuin faschistisches Schauspiel zum Nutzen seiner Profiteure wie zuletzt eben die vorgeführte “Pandemie”-Inszenierung – und, in unserem Fall die “österreichische” Regierung, als Handlangerin und Fünfte Kolonne agierend gegen das eigene Land und seine Bevölkerung! Das wird sich ohne Kämpfe NICHT mehr wiederholen! “Der Standard” und sein “Experte” Bußjäger können sich vielleicht schon Einiges dazu einfallen lassen, wenn sie gerade beim Erfinden sind – den solcherart “beratenen” Politikern/-innen ist im Moment eher nicht nach der Wiederholung ihres jüngsten Abenteuers zumute …
Eigentlich ein Wahnwitz bei solch einen Desaster mit diesen Genbasierten Behandlungen jemals wieder eine Impfplicht einführen zu wollen. In einer normalen Welt würde der Herr Bußjäger Problem bekommen da er scheinbar nicht mehr voll zurechnungsfähig ist. Aber es gilt wie immer die Unschuldsvermutung.
Interessanter Artikel über mRNA Gentherapien als Waffe: “mRNA Injections as a Dual-Use Technology – Assessment of Threat of Misuse as Biological and Chemical Weapons.” – https://sashalatypova.substack.com/p/mrna-injections-as-a-dual-use-technology
So wie es scheint, können mRNA Injektionen als sog. Dua-Use Technologie sowohl als Therapie als auch als Biowaffe eingesetzt werden. Kontrollieren kann dies laut Aussage im Artikel keiner:
1997 identifizierte die JASON-Gruppe potenzielle gentechnisch veränderte Krankheitserreger in den folgenden sechs Gruppen:
Binäre biologische Waffen
Designer-Gene
Gentherapie als Waffe
Stealth-Viren
Wirtswechselnde Krankheiten
Designer-Krankheiten
Mehr im Artikel. Falls man des Englischen nicht mächtig ist, empfehle ich den DeepL Übersetzer.
Wir konnten/können nicht das Injizieren der gefährlichen C19 Seren stoppen.
Solange der Staat, die Regierung, die eigene Justiz im Namen der EU das Töten, Verstümmeln von Schwangeren, Babies, Kindern, Alten, Kranken, Behinderten, Gesunden befürwortet, wie soll den Anfängen gewehrt werden, wenn wir schon bei der europäisch/amerikanischen “Endlösung” angekommen sind?
Völlig richtig!
Lumpen kennen keine Moral.