
Bundesrichter im US Bundesstaat Pennsylvania erklärt Lockdown für verfassungswidrig
Ein Bundesrichter in Pennsylvania hat im Vorjahr eine Entscheidung getroffen, die den Counties Recht gab, die gegen die strengen Coronavirus Lockdown Regeln von Gouverneur Tom Wolf (Demokraten) geklagt hatten. Damit hat auch ein hochrangiges Gericht In den USA eine ähnliche Entscheidung getroffen, wie etwa das Verfassungsgericht in Ecuador, das Verfassungsgericht in Österreich, ein Gericht in Rom, in Weimar und in Lissabon.
In seiner 66-seitigen Stellungnahme, entschied der US-Bundesrichter William S. Stickman IV, dass Wolfs COVID-Lockdown Maßnahmen gegen das Recht auf Versammlungsfreiheit im Ersten Verfassungszusatz sowie gegen die Klauseln des ordentlichen Verfahrens und der Gleichbehandlung (Due Process and Equal Protection) des 14. Zusatzes zur Verfassung widersprechen, wie Trib Live berichtete.
Der Anwalt der Kläger bezeichnete das Urteil als einen „vollständigen und totalen Sieg für die Bezirke, Unternehmen und die Abgeordneten. Man kann nicht die gesamte Bevölkerung von Pennsylvania anweisen, zu Hause zu bleiben.“
Die Bezirke Butler, Fayette, Greene und Washington hatten sich zusammengetan, um die Klage einzureichen gegen die Beschränkungen, die einigen Unternehmen befahlen, zu schließen während andere wichtige Unternehmen offen bleiben durften. Das Argument in der Klage war, dass dies gegen die Equal Protection Clause des 14. Amendements verstoße. Wir erinnern uns: auch in Österreich hat der Verfassungsgerichtshof Verordnungen wegen ähnlicher Fehler aufgehoben.
Richter Stickman schreibt in der Entscheidung, dass Wolfs Maßnahmen “gut gemeint waren“ aber, dass “gute Absichten zu einem lobenswerten Zweck nicht allein genug sind um staatliche Maßnahmen auch verfassungsgemäß zu machen. In der Tat können die größten Bedrohungen für unser System der verfassungsmäßigen Freiheiten entstehen, wenn die Ziele lobenswert sind und die Absicht gut – vor allem in einer Zeit des Notstands.”
„Selbst eine wachsame Öffentlichkeit kann ihre Wachsamkeit in Bezug auf ihre verfassungsmäßigen Freiheiten vernachlässigen, nur um festzustellen, dass einmal aufgegebene Freiheiten nur schwer wiedergewonnen werden können und dass Einschränkungen – obwohl sie angesichts einer Notsituation sinnvoll sind – noch lange nach dem Ende der unmittelbaren Gefahr bestehen bleiben können”, erklärte der Richter.
Und das ist genau das, was immer wieder als Befürchtung geäußert wird. Einmal beschlossene Einschränkungen von Rechten sowie Überwachungsmaßnahmen haben die Tendenz bestehen zu bleiben, auch wenn sie nicht mehr notwendig sind. So wie bei uns die Lockdowns mit abstrusen Begründungen Woche um Woche verlängert werden, obwohl ihr ursprünglich angegebener Zweck längst erreicht ist.
Stickman kam zu dem Schluss, dass eine Richtlinie, die Versammlungen im Innen- und Außenbereich auf 25 und 250 Personen beschränkt, „das im ersten Verfassungszusatz verankerte Versammlungsrecht” verletzt. Er erklärte dann, dass die Hausverbote und Geschäftsschließungen des Staates verfassungswidrig seien. Die Verordnungen wurden bereits aufgehoben und die Entscheidung des Richters legt auch fest, dass sie nicht wieder in Kraft gesetzt werden dürfen.
“Es steht außer Frage, dass dieses Land mit Notfällen jeder Art konfrontiert wurde und wird”, schrieb Stickman. “Aber die Lösung einer nationalen Krise darf niemals die Verpflichtung zur individuellen Freiheit verdrängen, die das Fundament des amerikanischen Experiments darstellt.”
Denn die Verfassung setzt „gewisse Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen, auch nicht in einem Notfall.”
„Tatsache ist, dass die Anfang 2020 in den gesamten Vereinigten Staaten verhängten Lockdowns als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie in der Geschichte unseres Commonwealth und unseres Landes beispiellos sind”, schreibt Richter Stickman. „Sie wurden noch nie als Reaktion auf eine andere Krankheit in unserer Geschichte eingesetzt. Sie wurden nicht von der CDC empfohlen.”
Er betonte die Tatsache, dass die Regierung des Staates nie definiert hat, was ein „lebensnotwendiges” Geschäft ist und dass die Schließung von nicht lebensnotwendigen Geschäften beispiellos in der Geschichte von Pennsylvania war.
„Noch nie zuvor hat die Regierung eine direkte Maßnahme ergriffen, die so viele Unternehmen geschlossen und so viele Angestellte ins Abseits gestellt hat und ihre Fähigkeit, zu arbeiten, von der Ermessensfreiheit der Regierung abhängig gemacht hat.“
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6 Kommentare
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“In der Tat können die größten Bedrohungen für unser System der verfassungsmäßigen Freiheiten entstehen, wenn die Ziele lobenswert sind und die Absicht gut – vor allem in einer Zeit des Notstands.“”
In der Tat. Genau das ist auch mein Punkt: was ist eine Demokratie denn Wert, wenn mit ausreichender krimineller Energie und viel, viel Personal und Geld nach Belieben ein Notstand ausgerufen werden kann um damit alle Grundrechte zur Disposition zu stellen?
Eine Demokratie und Notstandsgesetze sind grundsätzlich unvereinbar miteinander!
Die oftmals geführte Diskussion, ob nun der Notstand (Corona) nun groß genug sein oder nicht, um Notstandsgesetze (Aushebelung von Grundrechten!) anwenden zu können oder nicht, ist an sich schon eine Verengung des Diskurskorridors. Demokratie und Notstandsgesetze sind nämlich schlicht unvereinbar da damit ständig ein riesiges Scheunentor zur Diktatur offen gehalten wird.
Grundrechte können und dürfen in einer Demokratie (die diesen Namen auch verdient) überhaupt nie zur Disposition gestellt werden!
Interessanterweise hat dieser Herr Bundesrichter während Trumps Amtszeit die Füße still gehalten.
Naheliegende Vermutung: Er ist Biden-Unterstützer, und was von Biden-Unterstützern zu halten ist, dürfte bekannt sein.
Ganz einfach so: “Leute, schaut her. Seit Good Uncle Joe das Sagen hat, erlangt ihr eure Grundrechte zurück.”
So sehr ich begrüße, dass das kirre Theaterstück “Lockdown” aufhört, wo auch immer…..die Sache sticht mir in die Nase.
Naja, offensichtlich mahlen die Mühlen der Justiz – wenn überhaupt – dann doch auch oft sehr langsam. Das Urteil in DE (Weimar) hat auch lange auf sich warten lassen. Völlig unbehelligt von Trump, Biden und so, hoffe ich doch.
Die Entscheidung stammt aus 14.September 2020?
Balsam! Zitierungswürdig.
P.S.
Super dass es auch dort nun Richter gibt die dieses Handeln verbieten- es wird überall aufgehoben werden und merkel und Co wird auch och klein beigeben müssen-
Jetzt muss noch die Regierung gezwungen werden sämtliche Tests mit PCR nach den gegebenheiten der WHO ümzusetzen- weil das macht man bisher immer noch nicht-wohl wissend dann ist es mit den dauernden Fallzahlen und “Infektions^horrorzahlen endlich vorbei.
Und wenn dieses inszinierte Chaos in die Schranken gewiesen wurde wird auch das mit den Impfungen bald wieder vorbei sein-weil die dringlichkeit und gefährlichkeit nicht mehr gegeben ist- wozu dann eine Notfallzulassung???