Impfskeptischer Soldat im Gefängnis: Hungerstreik gestoppt

27. September 2024von 3,2 Minuten Lesezeit

Soldat Alexander Bittner hat seinen Hungerstreik vorerst beendet. Das hat er per offenem Brief am Donnerstag bekanntgegeben.

Alexander Bittner: Weil er sich dem Corona-Impfzwang innerhalb der Bundeswehr widersetzt hat, sitzt er nun im Gefängnis. Und das schon seit dem 16. September. Es ist offenbar nicht der einzige Fall, bei dem ein Soldat wegen „Impfverweigerung“ im Gefängnis gelandet ist, aber Bittners Causa ist öffentlich geworden. Er muss nun sechs Monate absitzen. Die Bundesregierung verweigert eine Zuständigkeit – Bittner ging in den Hungerstreik.

„Druck im Kessel“

Die Ampel entzieht sich ihrer Verantwortung – wie zuletzt auf der Bundespressekonferenz gesehen. Der Fall sei eine Frage des Gerichts, obwohl die Impfpflicht, die sogenannte „Duldungspflicht für Covid-19-Impfungen“ in der Bundeswehr schon ausgesetzt worden ist. Man „evaluiere“ ist alles, was man von der Regierung hört. Der Fall erreicht trotzdem auch den Mainstream, die AfD verlangt Bittners Freilassung.

Bittner selbst trat wenige Stunden nach Beginn der Gefängnisstrafe in den Hungerstreik. Seine Familie hat am Donnerstag einen aktuellen Brief des Soldaten mit der Öffentlichkeit geteilt. Hier die aktuellen Worte Bittners aus dem Gefängnis:

Nie hätte ich gedacht, dass ich mal das Grundgesetz von einem Feind von innen werde verteidigen müssen. Im Jahre 2024 hat man mich tatsächlich in den Knast gesteckt, weil ich mir vor zwei Jahren die Giftspitze nicht geben ließ.

Meine Vorgesetzten bis ganz nach oben, bis ins Verteidigungsministerium halten an ihrer Lüge weiterhin fest und wollen an mir ein Exempel statuieren. Daraus wird nichts!

Der Druck im Kessel wird immer größer, und früher oder später wird die Wahrheit aus ihm hinaus brodeln. Und um der Flamme unter diesem Kessel genug Zeit zu geben, werde ich es hier aushalten, solange es erforderlich ist. Irgendwo bin ich ja doch Soldat, auch wenn mir das militärische Auftreten schon immer gefehlt hat.

Vor über 20 Jahren habe ich geschworen, dass ich das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes verteidigen werde und das mache ich. Selbst bei Wegnahme der Dienstbezüge und im Knast!

Um genug Zeit zu haben, habe ich mit dem Hungerstreik aufgehört, obwohl mir diese Freiheit nichts essen zu müssen (auch von der spirituellen Seite her) sehr gefallen hat. Außerdem will ich die Pizza vom Zellennachbar Massimo probieren, bevor ich diesen Knast verlasse. Macht euch um mich keine sorgen. Ich habe eine Einzelstube, bekomme einmal am Tag etwas zu essen, und es macht sogar jemand die Stubentür für mich auf und zu.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Alexander Bittner ´

Multipolar berichtete vor einer Woche:

Sein Anwalt Edgar Siemund, Experte in Wehrrecht und Leutnant der Reserve a.D., erklärte „der Befehl zur Covid-Impfung war unzulässig“. Soldatengesetz Paragraf 17a (2) besagt: „Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen.“ Die Corona-Impfungen wurden im Rahmen ihrer Not-Zulassung nicht auf Schutz vor Übertragung des Virus getestet. Das bestätigte Pfizer-Direktorin Janine Small im Oktober 2022 in einem Sonderausschuss des Europäischen Parlaments. Auch die Europäische Arzneimittelaufsicht (EMA) bestätigte, dass „COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind“.

Laut Grundgesetz, Artikel 2 hat jeder „das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. In Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) heißt es: „Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“ Auch im Falle eines öffentlichen Notstandes, dürfe dieser Artikel nicht außer Kraft gesetzt werden. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal wurde erst kürzlich vom Verwaltungsgericht Osnabrück für verfassungswidrig erklärt und zur erneuten Beurteilung an das Bundesverfassungsgericht gesandt.

Bild telegram


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5 Kommentare

  1. Jan 28. September 2024 um 0:09 Uhr - Antworten

    Es soll auch der Letzte begreifen, dass der Rechtsstaat erledigt ist.

    • Jurgen 29. September 2024 um 16:52 Uhr - Antworten

      Welcher Staat denn? Im Handelsrecht? Der Bund wird abgewickelt in die EU (Art.23GG) und die Bundeswehr hat mit Deutschland, den völkerrechtlich zur Neuaufstellung freigegebenen Gebieten, nichts zu tun, genausowenig wie die Bundesrepublik, die völkerrechtlich keinen Anspruch mehr auf diese Gebiete hegen darf.

  2. Sabine Schoenfelder 27. September 2024 um 17:03 Uhr - Antworten

    Unglaublich was mittlerweile m ö g l i c h ist ‼️Dieser Soldat ist das Paradebeispiel für jeden wahren Demokraten sich übergriffiger Obrigkeit und sinnlosen, lebensgefährlichen Anordnungen zu w i d e r s e t z e n.❤️
    Für vergrünte, ferngesteuerte Politstatisten soll er das Mahnmal einer Gehorsamsverweigerung sein, in einer faschistoiden Ökodiktatur ohne Meinungsfreiheit und SELBSTBESTIMMUNG. Trotz RKI-Files, trotz wissenschaftlichen Gegendarstellungen und Korrekturen wird auf das eigene UNRECHT insistiert.
    Schämt Euch.

    • W. Baehring 27. September 2024 um 20:36 Uhr - Antworten

      Liebe Sabine, Sie sagen es: Es ist unglaublich!
      Trotz der Einlassung der EMA im November 2023 auf eine kritische Anfrage des EU-Parlamentariers Marcel de Graaff (Zitat): “Sie haben in der Tat recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass die COVID-19-Impfstoffe nicht zur Verhinderung der Übertragung von einer Person auf eine andere zugelassen sind.”, die damit den von den „Politikern:innen“, ihren „Experten:innen“ und „Ethiker:innen“ penetrant propagierten „solidarischen Fremdschutz“ auch für die Bundeswehr entgültig vom Tisch fegte, wird an der Vollstreckung des Urteils gegen den aufrechten Soldaten festgehalten. Das ist aber auch das Paradebeispiel einer übergriffigen, tyrannisch agierenden Regierung, die sich die Justiz zur Legitimierung ihrer tyrannischen Übergriffigkeit gekapert hat. Noch schlimmer, die Justiz hat sich im voreilenden Gehorsam kapern und dazu mißbrauchen lassen.
      Nach Stasi-Vorbild der Täter-Opfer-Umkehr hat man auch gleich noch den Straftatbestand der „verfassungschutz-relevaten Delegitimierung des Staates“ geschaffen“ (klingt auch wie aus dem Stasi-Vokabular entlehnt), um Kritik im Keime zu ersticken. Das hatten wir mindestens schon zweimal in der deutschen Geschichte: Das letzte Mal geschehen in der untergegangenen DDR. Und wir wissen, dass das (glücklicherweise) nicht gut für die damalige Regierung und ihre Deutsche (angeblich) DEMOKRATISCHE Republik ausgegangen ist. Insofern habe ich noch einen winzigen Funken Hoffnung, dass noch einmal der Ruf „Wir sind das Volk“ aus tausenden von Kehlen kraftvoll durch die Straßen hallt, um diesem politischen Treiben und seinen Machern endlich Einhalt zu gebieten.

  3. Fritz Madersbacher 27. September 2024 um 14:37 Uhr - Antworten

    Soldat Alexander Bittner ist offensichtlich ein Opfer staatlicher Willkür, die sich jetzt – unter Hinwegsetzung über die eigenen Paragraphen – breit gemacht hat, um die Aufklärung und Aufarbeitung der Schandtaten der „Pandemie“-Inszenierung zu verhindern. Der „Rechtsstaat“ ist ein Schönwetterprogramm der nach Eigenbezeichnung „liberalen Demokratie“, das sofort umschlägt in Willkür und Tyrannei, wenn „übergeordnete“ Interessen ihrer profitierenden, wahren und ungewählten Machthaber auf dem Spiel stehen …

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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