Kriegspropaganda: War der Kriegseintritt Russlands wirklich ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg?

2. Januar 2024von 15,3 Minuten Lesezeit

Das Hauptargument für die aktive Beteiligung der NATO am Ukraine-Krieg – durch Finanzierung, Waffen, Geheimdienstinformationen, militärische Unterstützung und Ausbildung – ist, dass es sich um einen „unprovozierten Angriffskrieg Russlands“ gehandelt habe. Was ist nach dem Völkerrecht ein Angriffskrieg? Und was waren die genauen Umstände des russischen Kriegseintritts am 24. Februar. 2022?

Mit diesen Fragen berühren wir das Zentrum westlicher Kriegspropaganda. Es ist wichtig hier genau hinzusehen. Denn wenn es kein völkerrechtswidriger Angriffskrieg gewesen wäre, dann würde die gesamte westliche Kriegspropaganda wie ein Kartenhaus zusammenfallen. Wichtig dabei ist: Krieg ist immer ein Verbrechen und muss sofort beendet werden. Eine Friedenslösung braucht aber ein Ende der Kriegspropaganda.

Mit diesen Fragen beschäftige ich mich ausführlich in meinem Buch „Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg – um was es wirklich geht„. Das Buch ist eine sorgfältig recherchierte und umfassende Tatsachensammlung und Analyse. Es enthält, was man über diesen Konflikt wissen muss. Wie ist er historisch entstanden? Mit welchen Weichenstellungen wurde auf den Krieg hingesteuert? Wie haben die Ukraine, die USA, die NATO und Russland die Eskalations-Spirale angetrieben? Um was geht es wirklich? Im folgenden Auszug aus dem Buch „Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg“ werden die Umstände des Kriegseintritt Russlands am 24. Februar 2022 untersucht.

Buchauszug:

Kriegseintritt Russlands am 24. Februar 2022

Am Morgen des 24. Februar begannen russische Truppen in die Ostukraine einzumarschieren. Aus dem furchtbaren Donbass-Krieg wurde der noch schrecklichere Ukraine-Krieg.

Es gab in den westlichen Medien sehr viel Aufregung. Die Medien taten ganz überrascht und verschwiegen, dass in der Ukraine schon seit 2014 Krieg herrschte. Manchmal rutschte die Wahrheit aber doch heraus. So sagte der NATO-Generalsekretär Stoltenberg im Februar 2023:

„… weil der Krieg nicht im Februar letzten Jahres begonnen hat. Er begann im Jahr 2014 (im Original auf Englisch: … because the war didn’t start in February last year. It started in 2014).“

Diese Aussage war ein seltenes Versehen. Als Regel galt die millionenfach in den westlichen Medien wiederholte Sprachregelung „unprovozierter völkerrechtswidriger Angriffskrieg“. Das sollte als unumstößliche Tatsache ins öffentliche Bewusstsein eingebrannt werden, um das Feindbild zu festigen, Russland sei ein gesetzeswidriger Verbrecher.

So wurde das Völkerrecht für Kriegspropaganda missbraucht. Tatsächlich kann der Kriegseintritt Russlands stringent völkerrechtskonform begründet werden. Doch darüber gab es überhaupt keine Diskussion. Anstatt einer juristischen Klärung wurde das Wort „völkerrechtswidrig“ zu einem Schlagstock degradiert im Krieg gegen Russland.

Da diese Feststellung, dass der Kriegseintritt Russlands nicht völkerrechtswidrig war, für die meisten eine ungeheuerliche Neuigkeit darstellt, möchte ich an dieser Stelle die Zusammenhänge, aus denen sich das ergibt, kurz zusammenfassen, bevor ich es ausführlich erläutere.

Das Völkerrecht sieht vor, dass die Bevölkerung eines Landesteiles sich durch Mehrheitsbeschluss zu einem selbstständigen Staat erklären kann, sofern es die Voraussetzung erfüllt, über eine eigenstaatliche Organisationsstruktur zu verfügen. Einer Anerkennung dieser Selbstständigkeit durch andere Staaten bedarf es für die völkerrechtliche Gültigkeit dieses Schrittes nicht. Das war bei den Donbass-Republiken wie auch auf der Krim der Fall. Die Donbass-Republiken sind nach dem Völkerrecht selbstständige Staaten. (Ausführlich dazu im Buch „Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg“ ab Seite 233.) Die militärischen Angriffe der Ukraine mit Artillerie- und Raketenbeschuss auf zivile und militärische Ziele in den Gebieten dieser Staaten sind ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg der Ukraine auf die Donbass-Volksrepubliken. Solange Russland die Republiken nicht als solche anerkannte, konnte es ihnen nicht völkerrechtskonform militärisch zu Hilfe kommen. Aber mit der Anerkennung war Russland berechtigt, einem von einem Aggressor völkerrechtswidrig angegriffenen Staat auf dessen Aufforderung hin militärisch beizustehen. Es kommt hinzu, dass ein Großteil der Bevölkerung der Republiken bereits die russische Staatsbürgerschaft hatte. Insofern war der Angriff auf die Republiken ein Angriff auf russische Staatsbürger.

Im westlichen Narrativ kommt all das nicht vor, weil die Willensbekundung der Menschen auf der Krim wie in den Donbass-Republiken negiert wird. Das Feindbild Russland macht es möglich, alles als erzwungenen Gewaltakt Russlands darzustellen. Dass dem nicht so war, habe ich ausführlich beschrieben und belegt. So ergibt sich aus den Fakten und der Analyse, dass die Ukraine einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg durchgeführt hat, und dass Russland dem Völkerrecht entsprechend den Donbass-Republiken bei ihrer legitimen Selbstverteidigung zu Hilfe gekommen ist. Russland ist nicht der völkerrechtswidrige Aggressor, sondern das ist die Ukraine. Die massive Steigerung des Beschusses der Volksrepubliken durch ukrainisches Militär ab dem
17. Februar 2022, auf die diese mit einer deutlich schwächeren Gegenwehr antworteten (was von der OSCE dokumentiert wurde), hatte den Zweck, Russland zum Kriegseintritt zu zwingen.

Ich betone ausdrücklich, dass diese völkerrechtliche Betrachtung keine Rechtfertigung des Krieges bedeutet. Denn auch wenn ein Krieg rechtlich zulässig ist, ist er immer schrecklich und erzeugt unendliches Leid. Ich halte es jedoch für wichtig, die Frage der rechtlichen Beurteilung und die Frage der moralischen Sinnhaftigkeit getrennt zu betrachten.

Im Folgenden will ich ausführlicher schildern, warum der Kriegseintritt Russlands nicht völkerrechtswidrig war.

Kriegsbeteiligung nach dem Völkerrecht

Die UNO-Charta als Basis des Völkerrechts nennt drei Gründe, die eine Kriegsbeteiligung rechtfertigen:

  1. Wenn ein Staat angegriffen wurde, darf er sich nach Artikel 51 verteidigen. Maßnahmen der Selbstverteidigung „sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen“.
  2. Der angegriffene Staat kann auch andere Staaten um Unterstützung bitten. Nach Art. 51 kann das Selbstverteidigungsrecht auch „kollektiv“ ausgeübt werden.
  3. Der Sicherheitsrat kann nach Artikel 42 ein Mandat für einen Militäreinsatz zur „Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ beschließen. Das hat dann Vorrang vor dem Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51.

Für den Ukraine-Krieg bedeutet das: Die Ukraine hat die beiden Donbass-Volksrepubliken angegriffen. Diese verteidigten sich entsprechend Punkt 1. Sie baten Russland entsprechend Punkt 2 um militärische Hilfe. Der UNO-Sicherheitsrat hat entsprechend Punkt 3 keinen Beschluss getroffen. Sehen wir uns die Vorgänge noch genauer an.

21. Februar 2022: Anerkennung der Volksrepubliken und Beistandsabkommen

Für die Einwohner der Donbass-Volksrepubliken war der 21. Februar 2022 ein großer Tag, der bis in die Nacht gefeiert wurde. Der russische Präsident Putin hatte die Donbass-Republiken anerkannt und ein Beistandsabkommen mit ihnen geschlossen. Acht Jahre hatten die Volksrepubliken darauf gewartet. Die Hoffnung auf Frieden wuchs.

Damit man diesen Vorgang einordnen kann, führen wir uns den Hintergrund vor Augen. Seit dem 17. Februar 2022 nahm der Artillerie-Beschuss durch die ukrainische Armee stark zu, wie wir gesehen haben. Am Mittag des 18. Februar erklärte Denis Puschilin, der Regierungschef der Donezker Volksrepublik, dass die Bevölkerung der Region Donezk in die benachbarte russische Region Rostow evakuiert wird. Denis Puschilin schrieb in einer Erklärung: „Der ukrainische Präsident Wladimir Selenskyj wird in Kürze dem Militär den Befehl geben, in die Offensive zu gehen und einen Plan zum Einmarsch in das Gebiet der Volksrepubliken Donezk und Lugansk umsetzen.

Die Evakuierung der Bevölkerung der Volksrepublik Donezk begann sofort am Nachmittag. Ein Bericht beschreibt die Stimmung: „Erste Busse für die Evakuierung fahren bereits in den Donbass-Städten und Dörfern vor! Unterdessen ist lautes Sirenengeheul des Katastrophen- und Zivilschutzes zu hören. Auch vor den Banken bilden sich Menschenschlangen. Es heißt, der ukrainische Großangriff gegen den Donbass stehe unmittelbar bevor.“ Auch die Lugansker Volksrepublik forderte die Bewohner auf, nach Russland zu fliehen.

Wie konkret die Kiewer Regierung einen Einmarsch in den Donbass vorbereitet hatte, ist nicht sicher belegt, auch wenn es die grundsätzliche Absicht von Kiew war, wie wir im letzten Kapitel gesehen haben. Zweifellos fand ein Artillerieangriff der Ukraine auf die Volksrepubliken statt.

Warum wurden die Volksrepubliken nach den Unabhängigkeitsreferenden 2014 acht Jahre lang von Russland nicht anerkannt? Hätte Russland ein Interesse daran gehabt, den Donbass zu integrieren, hätte es das 2014 relativ problemlos genauso tun können, wie es mit der Krim geschehen ist. Westliche Sanktionen hatte es sowieso gegeben, und durch eine Vereinigung mit dem Donbass wären sie kaum härter geworden. Russland wollte aber eine Lösung innerhalb der Ukraine und forcierte gegen die Widerstände in den Volksrepubliken das Minsk-Abkommen. Solange Russland dieses Ziel verfolgte, erkannte es die Unabhängigkeit der Volksrepubliken nicht an, um die Möglichkeit aufrecht zu erhalten, dass die unabhängigen Volksrepubliken autonome Teile der Ukraine werden.

In der Duma, dem russischen Parlament, wurde über die Anerkennung der Donbass-Republiken heftig gestritten. Darüber berichtet der Journalist Thomas Röper am 21. Februar 2022:

Die Kommunistische Partei Russlands (die keine Kommunisten mehr sind, sondern eher das, was früher die SPD in Deutschland war) fordert als einzige Partei schon seit Beginn des Konfliktes 2014, die Donbass-Republiken diplomatisch anzuerkennen. Ihr Argument ist, dass das der einzige Weg sei, wie man die Menschen dort vor dem Kiewer Beschuss schützen kann, denn Kiew würde es kaum wagen, die Gebiete zu beschießen, wenn Russland sie offiziell als Staaten anerkennt und unter seinen Schutz stellt. Eine Mehrheit gab es in der Duma dafür nie, denn die Bedenken, den Konflikt dadurch zu verschärfen, waren bei den anderen Parteien größer. (…) In den Monaten vor Februar 2022 ist die Stimmung aufgrund des aggressiven Verhaltens von Kiew, vor allem aber wegen der geradezu zügellosen Waffenlieferungen des Westens an die Ukraine, umgeschlagen. Inzwischen wird in Russland befürchtet, dass Kiew einen Angriff auf den Donbass beginnen und versuchen könnte, den Konflikt gewaltsam zu lösen. Die Tatsache, dass ein Kiewer Angriff Straßenkämpfe in dicht besiedelten Gebieten und massiven Artilleriebeschuss bedeuten würde, hat die Stimmung in letzter Zeit umschlagen lassen. Immer öfter ertönte der Ruf nach Anerkennung der Donbass-Republiken auch außerhalb der Kommunistischen Partei.

Dazu kam: Da die Reisepässe der Volksrepubliken, außer von Russland, von keinen anderen Staaten anerkannt wurden und sich Kiew weigerte, Dokumente in den Volksrepubliken auszustellen, bekamen die Donbass-Bewohner seit 2019 die Möglichkeit, russische Pässe zu beantragen, womit sie auch die russische Staatsbürgerschaft erhielten. So lebten Anfang 2022 in den Volksrepubliken über 700.000 russische Staatsbürger, für die sich Russland natürlich verantwortlich fühlte.

Der Sinneswandel in der Duma kam also zustande, weil Kiew immer offener sagte, dass es den Donbass-Krieg mit Gewalt lösen und das Minsker Abkommen nicht umsetzen will. So ging die Minsker Hoffnung auf Frieden verloren und die russische Duma forderte am 15. Februar 2022 die Anerkennung der Donbass-Republiken, überließ die endgültige Entscheidung darüber aber dem Präsidenten.

Kiew reagierte auf diese Entscheidung der Duma am 17. Februar 2022 provokativ mit einem stark erhöhten Artilleriebeschuss auf die Volksrepubliken. (Anm: Das ist in den OSCE-Berichten zu den Waffenstillstandsverletzungen dokumentiert. Diese wurden im Buch im vorherigen Kapitel analysiert.)

Präsident Putin hielt dann am 21. Februar 2022 eine Grundsatzrede über die Geschichte der Sowjetunion und über die Fehler von Lenin und Stalin, die Republiken künstlich und totalitär zusammenzufügen, was zu den gegenwärtigen Problemen geführt habe. Putin sprach auch über die Missachtung russischer Interessen durch die NATO. Dann verwies er auf den Horror von acht Jahren Donbass-Krieg. „Jetzt vergeht praktisch kein Tag mehr, an dem nicht Städte und Dörfer im Donbass beschossen werden.“ Der Einsatz für das Minsker Friedensabkommen und die „Wahrung der territorialen Integrität der Ukraine“ seien umsonst gewesen, da die Kiewer-Regierung nur eine „militärische Lösung“ der Donbass-Frage anstrebe. Am Ende der Rede sagte Putin, dass er „die Unabhängigkeit und Souveränität der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Lugansk unverzüglich anerkennt“. Wichtig ist die folgende Warnung an die Kiewer Regierung:

Und von denen, die in Kiew die Macht übernommen haben und halten, fordern wir die sofortige Einstellung der Feindseligkeiten. Andernfalls wird die Verantwortung für die mögliche Fortsetzung des Blutvergießens ausschließlich auf dem Gewissen des Regimes lasten, das das Gebiet der Ukraine regiert.

Das Dekret zur Anerkennung der beiden Donbass-Republiken sah dann auch die Entsendung von russischen Truppen in den Donbass zur „Sicherung des Friedens“ vor.

Russland erkannte die beiden Donbass-Republiken also am 21. Februar 2022 an. Sie wurden nicht erst dadurch unabhängig, aber die Anerkennung hatte wichtige Konsequenzen. In den Republiken lebten inzwischen über 700‘000 Menschen mit russischem Pass. Jetzt konnten die Republiken Russland um Hilfe bitten gegen die militärische Aggression der Ukraine. Jetzt war es legal, wenn russisches Militär zu Hilfe kommt. Jetzt war der völkerrechtswidrige Angriff der Ukraine auf die Donbass-Republiken faktisch ein Angriff auf Russland selbst. (…)

Trotz Beistandsabkommen mit Russland: Ukrainische Armee führt Angriffskrieg im Donbass fort

Präsident Putin hatte in seiner Rede am 21. Februar 2022 eine klare Warnung an die Kiewer Regierung ausgesprochen, diese zur „sofortigen Einstellung der Feindseligkeiten“ aufgefordert, und russische Truppen wurden zur Friedenssicherung in den Donbass geschickt. Damit hatte sich die Situation im Vergleich zu den acht Jahren Donbass-Krieg davor deutlich verändert. Durch die Anerkennung der Republiken und das Beistandsabkommen war klar, dass ein weiterer Beschuss der Volksrepubliken zu militärischen Konsequenzen durch Russland führen musste.

Kiew hat den Beschuss auf die Volksrepubliken nach dem 21. Februar aber nicht beendet, sondern noch einmal demonstrativ erhöht. Es ist also festzuhalten, dass Kiew den Angriffskrieg fortführte und sogar den Krieg mit Russland aktiv suchte. Hätte die Kiewer-Regierung den Krieg mit Russland vermeiden wollen, dann hätte sie sofort den Befehl zum Einstellen aller Kampfhandlungen gegeben: Das hat sie aber nicht. Wenn von der ukrainischen Seite keine Granaten mehr gekommen wären, hätte man sehen können, ob auch die Donbass-Milizen ihren Beschuss einstellen. In jedem Fall hätte es keinen aktuellen Grund mehr für den Einmarsch russischer Soldaten gegeben. Stattdessen lieferte die Kiewer Regierung durch die fortgeführte Aggression den Grund für das völkerrechtskonforme Einschreiten der russischen Armee.

Russische Militäroperation ist nach Art. 51 UNO-Charta völkerrechtskonform

Nachdem Russland am 21. Februar 2022 die beiden Donbass-Republiken anerkannte, baten deren Regierungschefs am 23. Februar in einem Brief den russischen Präsidenten Putin um militärische Hilfe bei der Abwehr ukrainischer Angriffe. Am 24. Februar 2022 verkündete Putin in einer Rede den Beginn der russischen Militäroperation in der Ukraine. In seiner Rede bezog sich Putin auf Art. 51 der UNO-Charta, der das Recht auf Selbstverteidigung regelt:

In diesem Zusammenhang habe ich, gemäß Teil 7 Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen, mit Genehmigung des russischen Föderationsrates, und in Übereinstimmung mit den von der Bundesversammlung am 22. Februar dieses Jahres ratifizierten Verträgen über Freundschaft und gegenseitigen Beistand mit der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Lugansk, beschlossen, eine Militäroperation durchzuführen.

Der Einsatz der russischen Armee wurde also mit Artikel 51 UNO-Charta begründet, der militärische Hilfe für ein angegriffenes Land vorsieht.

Wurden die Volksrepubliken angegriffen? Ja. Der Angriffskrieg der Ukraine gegen den Donbass begann mit der Entscheidung des Kiewer Sicherheitsrates am 13. April 2014. Er kostete bis 2021 über 14.000 Menschen das Leben. Ab dem 17. Februar 2022 nahm der Granatenbeschuss der Donbass-Republiken stark zu. Am 21. Februar erkannte Russland die Volksrepubliken an, schloss mit ihnen ein Beistandsabkommen und Putin forderte die ukrainische Regierung in Kiew zur sofortigen Einstellung des Beschusses auf. Kiew ignorierte das und tat das Gegenteil: Tausende weitere Granaten hagelten auf die Menschen im Donbass nieder. Am 23. Februar baten die Donbass-Republiken Russland schriftlich um Hilfe. – Damit waren die Voraussetzungen für einen militärischen Beistand nach Artikel 51 UNO-Charta gegeben.

Dazu kommt, dass Russland aufgrund des Minsk-2-Abkommens, das durch den Beschluss des UNO-Sicherheitsrates höchste völkerrechtliche Anerkennung erhielt, als Garantiemacht eine besondere Schutzverantwortung für die Unversehrtheit der Bevölkerung in den Donbass-Republiken hatte.

Diese völkerrechtliche Begründung wurde im Westen nicht diskutiert und gegenüber der Öffentlichkeit unterschlagen. Für die Dämonisierung Russlands brauchte es den millionenfach wiederholten Slogan vom „brutalen unprovozierten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“, um in den Emotionen der breiten Bevölkerung festzuschreiben, dass sich Russland an keine Gesetze halte, gefährlich und böse sei.

Zusammenfassung

Nach der russischen Anerkennung der Volksrepubliken Donezk und Lugansk und dem Beistandspakt am 21. Februar 2022, nach dem fortdauernden und schließlich massiv gesteigerten Beschuss der beiden Volksrepubliken durch die ukrainische Armee, und nach dem Hilferuf der Volksrepubliken am 23. Februar 2022 an Russland, war Russland verpflichtet, in den Krieg einzutreten. Die diplomatischen Wege waren zu einem Ende gekommen. Der „militärische Sondereinsatz“ wurde von Putin zu Recht mit Art. 51 der UNO-Charta als völkerrechtskonform legitimiert. Die Ausweitung des Donbass-Krieges in den Ukraine-Krieg ist eine sehr schlimme Entwicklung. Eine realistische Alternative wurde aber bisher von niemandem vorgebracht. Dazu wäre eine Achtung der Autonomieinteressen der Donbass-Volksrepubliken durch die Ukraine und eine Achtung der Sicherheitsinteressen Russlands durch die NATO nötig gewesen. Dazu waren die NATO und die Ukraine aber nicht bereit.

Am 21. Februar 2022 schlossen Russland und die beiden Donbass-Volksrepubliken einen Beistandspakt. Dass ein weiterer Artilleriebeschuss des Donbass zu einem Eingreifen Russlands führen würde, war für die Ukraine ab diesem Moment glasklar. Die ukrainische Regierung beendete aber diese kriegerischen Handlungen nicht, sondern intensivierte sie stattdessen. Somit ist bewiesen, dass der Ukraine-Krieg und der Einmarsch russischer Truppen, der am 24. Februar 2022 begann, von der ukrainischen Regierung aktiv herbeigeführt wurde.

(Buchauszug ab Seite 442, Quellenangaben befinden sich im Buch.)

Die Teile der Artikelserie:

Teil 1: Wie lassen sich die USA ihr Militär vom Rest der Welt bezahlen?

Teil 2: Hintergründe des Ukraine-Krieges: Über Jahrzehnte wollte die Krim unabhängig von der Ukraine sein

Teil 3: Stellvertreterkrieg: Ukraine kämpft im Auftrag der NATO

Teil 4: Völkerrechtswidrige Wirtschaftskriege durch Sanktionen

Teil 5: Nationalismus und Faschismus in der Ukraine

Teil 6: Kriegspropaganda: War der Kriegseintritt Russlands wirklich ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg

Thomas Mayer: Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg – Um was es wirklich geht

Oktober 2023, kartoniert, 600 Seiten, durchgehend farbig bebildert, Print-ISBN 978-3-89060-863-1, E-Book-ISBN 978-3-89060-483-1. Das Buch gibt es überall im Buchhandel.

Leserkommentar: „Wenn unsere Enkelinder irgendwann fragen sollten, wie die Geschehnisse gewesen sind und wie wir uns verhalten haben, dann können wir sie auf dieses Buch hinweisen.“

Hier das Gespräch, das ich mit Dr. Peter F. Mayer über mein Buch geführt habe:

Infos zum Buch: https://kurzelinks.de/h10a

Bild: Friedensengel in Hove, England ©fiverlocker via Wikimedia Commons

Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der fixen Autoren von TKP wieder. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Thomas Mayer ist Bürgerrechtler, Meditationslehrer, Autor.


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Wie lassen sich die USA ihr Militär vom Rest der Welt bezahlen?

Wahrheitssuche im Ukraine Krieg – Interview mit dem Buchautor

Wahlen in Ukraine abgesagt

Ukraine/NATO: Westliche Eskalationsoptionen

YouTube zensiert Video von Obama-Mitarbeitern aus 2014 über Planung des Staatsstreichs in der Ukraine

Die Leugnung der Vorgeschichte bei Covid, Klima, Ukraine und Palästina-Israel


26 Kommentare

  1. […] Teil 6: Kriegspropaganda: War der Kriegseintritt Russlands wirklich ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg […]

  2. Steve Acker 3. Januar 2024 at 22:20Antworten

    Die Amis hatten ja genau vorrausgesagt, wann Russland angreifen könnte.
    Wie war das möglich ?
    Weil es genau geplant war, dass die Ukraine Mitte Februar den Beschuss des Donbass massiv erhöht, um genau dieses Eingreifen der Russen zu provozieren.

  3. Gerd Huber 3. Januar 2024 at 21:46Antworten

    Russland ist allerdings am 24. 2. nicht nur in die Donbass Regionen einmarschiert, sondern mit einem nicht gerade kleinen Aufgebot auch von Norden direkt auf Kiew zu – wahrscheinlich mit dem Ziel, die dortige Regierung abzusetzen. Wie Herr Mayer das völkerrechtlich begründet wäre auch interessant.

    • Thomas Mayer 4. Januar 2024 at 22:50Antworten

      Dazu gibt es im Buch in einem späteren Kapitel eine ausführlichere Antwort. Einige Gedanken in Kürze: Das ist in meinen Augen keine völkerrechtliche Frage, sondern eine militärisch-politische. Im Donbass war die ukrainische Armee mit starken Bunkeranlagen, die in den acht Jahren Donbass-Krieg aufgebaut wurden, verschanzt. Die russische Armee hat bis heute es nicht geschafft den Beschuß der Stadt Donezk zu beenden. In dieser Situation ist es verständlich, dass die ukrainische Armee an anderen Stellen bekämpft wird, um ihr die Möglichkeiten eines weiteren Angriffes zu nehmen. Der Vormarsch auf Kiew hatte sicherlich auch politische Gründe, um die Ukraine zu einem Friedensvertrag zu bewegen. Das hätte fast geklappt, wurde aber auch durch die Interventionen des Westens verhindert.

  4. brigbrei 3. Januar 2024 at 17:00Antworten

    „Ich betone ausdrücklich, dass diese völkerrechtliche Betrachtung keine Rechtfertigung des Krieges bedeutet.“

    Da haben Sie sich aber schön selbst widersprochen… Zumindest eine kryptische Aussage, denn die behauptete „Rechtfertigung für diesen Krieg“ kommt von dem NATO-Militärbündnis, geführt von den USA. Putin blieb gar keine andere Wahl, als in die Ukraine einzumarschieren…
    Dazu der amerikanische politische Analyst Andrew Korybko am 27.02.2022: „Präsident Putin hat den Dritten Weltkrieg nicht ausgelöst, er hat ihn nur abgewendet!“
    https://www.oneworld.press/?module=articles&action=view&id=2519

    „Die NATO befindet sich bereits in einem direkten Krieg mit Russland, und Russland hat jedes Recht, Ziele in NATO-Ländern wie Deutschland und Polen anzugreifen, die als logistische Zentren für die Lieferung von Munition an die Ukraine fungieren.“ Ex-US-Marine Scott Ritter

    Dass es also kein völkerrechtswidriger Angriff Putins war, steht lange schon fest, denn
    – das hätte die UNO beschließen müssen;
    – sie hätte Sanktionen und
    – gegen Russland den Krieg erklären müssen.
    Nichts dergleichen wurde beschlossen; die Russische Föderation hatte den Sicherheitsrat ordnungsgemäß informiert.

  5. ted 3. Januar 2024 at 14:21Antworten

    @“Wenn der Ukraine-Krieg von Seiten Russlands völkerrechtskonform ist, inwiefern ist dann der Jugoslawien-Krieg von Seiten der NATO völkerrechtswidrig?“

    Der jugoslawische Präsident hat keine NATO-Streitkräfte angefordert. Die NATO hat damals ähnlich wie gegen die Ukraine völkerrechtswidrig Nazi-Kollaborateure finanziert, bewaffnet und trainiert, um wieder Völkermord zu verüben und Jugoslawien zu besetzen. Sogar das ZDF(„Europe is fooled: nazi salutes, nazi ideology“) und SpiegelTV(„Söldner in Kroatien“) haben damals über die Nazis berichtet. Dass es ein völkerrechswidriger Angriffskrieg war, hat der verurteilte NATO-Kriegsverbrecher Schröder sogar öffentlich zugegeben. Wie 1914 und 1941 war das Ziel: „Wir müssen Serbien in die Knie zwingen.“(Kinkel)

  6. Christoph 3. Januar 2024 at 11:52Antworten

    Das mag alles schon richtig sein, aber zeigt dieses Beispiel nicht gerade die Probleme des Völkerrechts auf? Könnte es vielleicht sogar sein, dass das Völkerrecht mehr zur Begründung von Kriegen dient (häufig sogar bei mehreren Kriegsparteien), als es zur Verhinderung von Kriegen taugt? Ist die Berufung auf das Völkerrecht nicht gerade ein Mittel, um partikuläre Interessen universalistisch zu verkleiden?

  7. niklant 3. Januar 2024 at 10:10Antworten

    Der angebliche Ukraine Krieg ist und war eine gemeinsame Aktion der EU und der Nato, um einen Krieg in Europa gegen Russland auf die Beine zu stellen! Die Milliarden, die angeblich in die Ukraine fliessen sollen, bleiben wo? Ich glaube nicht, das diese Milliarden in der Ukraine sind sondern in Fabriken zur Kriegsmaterialherstellung zugunsten eines 3.Weltkrieges fliessen. Dies wird in der EU durch Amerikanische Einflüsse herbeigeführt! Europa soll das Schlachtfeld werden und Länder wie Deutschland verschwinden vom Globus. Die Weltherrschaft der Amerikaner wird scheitern, dank der Brics Gemeinschaft.

  8. Fritz Madersbacher 2. Januar 2024 at 23:04Antworten

    Auch das Völkerrecht wurde nicht in Stein gemeißelt von Moses im Auftrag Gottes vom Berg Sinai heruntergetragen, sondern ist in bestimmten historischen Machtkonstellationen entstanden und immer wieder verändert (und kontrovers interpretiert) worden.
    „Das Völkerrecht sieht vor, dass die Bevölkerung eines Landesteiles sich durch Mehrheitsbeschluss zu einem selbstständigen Staat erklären kann, sofern es die Voraussetzung erfüllt, über eine eigenstaatliche Organisationsstruktur zu verfügen“
    Dieser Passus hat oft zur imperialistischen Anzettelung und Unterstützung sezessionistischer Bestrebungen geführt, und ihre „völkerrechtliche“ Bewertung war stets abhängig davon, wer bzw. welche Seite sie vorgenommen hat (siehe z.B. die Zerschlagung Jugoslawiens). Nach vielen mit einer „regelbasierten internationalen Ordnung“ begründeten Aggressionen und Kriegen hat der westliche Imperialismus, nicht zuletzt durch die Bloßlegung seiner Schwäche in der Ukraine, die Mittel und Instrumente dafür eingebüßt, seine Interpretation des „Völkerrechts“ durchzusetzen. Es zeigt sich ein weiteres Mal: nicht irgendwelche Paragraphen, auch nicht jene des Völkerrechts, entscheiden über den Gang der Dinge und deren „Legitimation“, sondern die tatsächlichen politisch-militärischen Machtverhältnisse sind massgeblich. Und die internationale Konstellation hat sich entscheidend gegen die Aufrechterhaltung der westlichen Hegemonie entwickelt, auch wenn viele Leute noch aus Gewohnheit und Denkfaulheit an die Allmacht dieser moralisch verkommenen, gealterten Schurkenstaaten und ihrer herrschenden „Oligarchen“-Klasse glauben …

  9. ted 2. Januar 2024 at 14:40Antworten

    Die NATO-Kriegstreiber ignorieren außerdem immer die Bitte des ukrainischen Präsidenten als Reaktion auf die völkerrechtswidrige NATO-Aggression gegen die Ukraine seit 2014:
    „I appeal to the President of Russia Vladimir V. Putin to use the armed forces of the Russian Federation to re-establish the rule of law, peace, order, stability and to protect the people of Ukraine.“(reuters)

    Es ist die NATO, die ähnlich wie schon in den 40ern und 50ern („Operation AERODYNAMIC“) mit ihrem Nazi-Stellvertreterkrieg und -Genozid gegen die Ukraine das Völkerrecht bricht. Siehe u.a. auch den völkerrechtswidrigen NATO-Stellverteterkrieg gegen Jugoslawien, der damals ebenfalls mit Hilfe von Nazi-Kollaborateuren geführt wurde.

    • Christoph 3. Januar 2024 at 11:44Antworten

      Wenn der Ukraine-Krieg von Seiten Russlands völkerrechtskonform ist, inwiefern ist dann der Jugoslawien-Krieg von Seiten der NATO völkerrechtswidrig? (Das Umgekehrte gilt natürlich genauso.)

  10. Georg Uttenthaler 2. Januar 2024 at 14:29Antworten

    Es war ein „erzwungener, völkerrechtswidriger Angriffs- Krieg“ der durch unzählige Rechtsbrüche der Amis vor dem Angriffskrieg entstanden ist.
    Warum diese Rechtsbrüche passiert sind, beschreibt ein ehemaliger Berater von Präsident Clinton so.

    Es geht bei allen Kriegen gegen Russland immer um „die eurasische Platte“, das ist Ukraine und West Russland bis runter zum schwarzen Meer-Kaukasus. Zuerst war es Hitler und heute ist es Schnorrenski.

    Der Grund, wie könnte es anders sein, unter dieser Platte liegen die größten Bodenschätze der Welt, die vermeitlich den AMIS gehören. Das ist auch der Grund, warum der AMI seit Vietnam 35 illegale Kriege geführt hat.
    Das Kriegsgeschäft der Amis lautet seit vielen Jahren: „Tausche Millionen Tote Krieger gegen Gas und ÖL“. Traurig aber wahr!!!

  11. Stefan Junker 2. Januar 2024 at 13:55Antworten

    Die Argumentation von Peter F. Mayer unter Berufung auf Art. 51 der UN-Charter erscheint mir inkorrekt, wie ein genauer Blick auf den Text zeigt. Darin heißt es: „Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, …“ Die entscheidende Passage lautet „gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen“ ( against a Member of the
    United Nations,). Die beiden Republiken waren zu keinem Zeitpunkt Mitgliedstaaten der UN, darum greift hier Art. 51 nicht. Die Formulierung in Art. 51 hat ihre Berechtigung. Andernfalls könnten fingierte Unabhängigkeitserklärungen und HIlfegesuche jede Art von Krieg rechtfertigen. Aus dem HInweis, daß Art 51 nicht greift, die russische Intervention völkerrechtlich zu legitimieren, ist allerdings nicht ihre Unrechtmäßigkeit abzuleiten.

    • Dr. Peter F. Mayer 3. Januar 2024 at 17:58Antworten

      Wenn Sie genau schauen, sehen Sie, dass der Artikel nicht von mir ist!

    • Thomas Mayer 3. Januar 2024 at 20:22Antworten

      In dem Buch „Wahrheitssuche im Ukraine-Krieg“ steht mehr als in dem Auszug.
      Zur aufgeworfenen Frage einige Seiten später:

      Die Donbass-Republiken waren keine UNO-Mitglieder: Ein Argument gegen die Selbstverteidigung nach Art. 51 UNO-Charta ist, dass die Donbass-Republiken keine Mitglieder der UNO waren, so dass die UNO-Charta für diese nicht gelte. Dieses Argument greift aber nicht, denn: Die UNO-Charta regelt auch das Verhältnis zu Nicht-Mitgliedern. In Art. 2 Absatz 6 steht geschrieben: „Die Organi-sation trägt dafür Sorge, dass Staaten, die nicht Mitglieder der Ver-einten Nationen sind, insoweit nach diesen Grundsätzen handeln, als dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.“ Damit ist ausgedrückt, dass die Regeln der UNO-Charta auch für Nicht-Mitglieder gelten, sodass sich die Don-bass-Republiken auch auf die UNO-Charta beziehen können.

  12. Andreas I. 2. Januar 2024 at 12:43Antworten

    Hallo,
    nicht zu vergessen, dass sämtliche Vorwände für die „Sanktionen“ gegen Russland auch reine Propaganda sind.
    Denn es war keine „Annexion“ der Krim, es war eine Sezession.
    Denn es war kein „unprovozierter Angriffskrieg“ es war Beistand nach Art. 51.

    Mal abgesehen davon, dass die „Sanktionen“ nicht Russland schaden, sondern der EU, aber naja, Dummheit ist kein völkerrechtlicher Gegenstand.

  13. Creator 2. Januar 2024 at 11:36Antworten

    Blöd halt, dass ein Staat anerkannt sein muss, um völkerrechtlich als solcher zu gelten. Die Anerkennung sollte nach Möglichkeit auch den faktischen Gegebenheiten entsprechen – vgl Juan Guaidó, EU und Venezuela, Maduro lacht sich immer noch schief. Wenn niemand außer Russland diese Marionetten-Volksrepubliken anerkennt, erübrigt sich das Buch. Analysen gibt’s ja viele, Russland hat bislang mit allen Nachbarn Konflikte ausgetragen und seine Untergangspropheten von Gorbatschow über Jelzin bis Putin selbst gewählt, so man die Inszenierungen Wahlen nennen mag. Nach 45 Jahren unter russischem Kommando wissen halt alle, dass die Eher-SPD-Kommunisten in Russland zu dumm und korrupt für alles sind. Egal, wie viele Bodenschätze und Naturwunder die haben, sie machen nichts daraus. Dubai zeigt, was mit der Krim möglich gewesen wäre.

    • Thomas Mayer 3. Januar 2024 at 20:25Antworten

      Im Buch Wahrheitssuche im Ukraine Krieg gibt es ein langes Kapitel zu völkerrechtskonformen Sezessionen. Die Anerkennung durch andere Staaten ist hier kein Kritierium, im praktischen Leben spielt es natürlich eine Rolle.

  14. Dr Stefan Lehnhoff 2. Januar 2024 at 11:15Antworten

    Was oft unterschlagen wird:
    Die Russen hätten ihren Einsatz auch mit der UN Charta begründen können.
    Danach dürfen die 4 Siegermächte militärisch eingreifen, wenn wieder Nazis eine Regierung bilden.
    Russland ist Rechtsnachfolger einer Siegermacht und es sind zweifellos Nazis bestimmend in Kiev.
    Man muss auch sagen: Das Völkerrecht ist besonders stark auslegungsfähig, es fehlt ja notwendigerweise eine höhere neutrale Instanz.
    Es gibt auch keine wirklich saubere Regelung zum Thema Separation.
    Es ist daher durchaus sinnvoll, in allgemeiner Ethik und in Kategorien des Interessenausgleich auch und gerade bei der Geopolitik zu denken.
    Wird aber selten getan.
    Es gilt eher das Recht des Stärkeren.

    • I.B. 3. Januar 2024 at 22:32Antworten

      „Es gilt eher das Recht des Stärkeren.“

      Ironie am Rande: Damit aber das eben nicht geschieht, muss laut Wertewestendemokratie die Ukraine siegen, ganz egal, wieviele Soldaten das mit dem Leben bezahlen.
      „500.000 tote irakische Kinder waren es wert“ (Madeleine Albright).
      „Mit Haltung, Klarheit und Mut stand Madeleine Albright als erste US-Außenministerin ein für Freiheit und die Stärke von Demokratien. Mit ihr verlieren wir eine streitbare Kämpferin, wahre Transantlantikerin und Vorreiterin. Auch ich stehe heute auf ihren Schultern.“(Unser Mitteleuropa: Baerbock 2022 zum Ableben von Albright; )

      Den Wertewestendemokratien geht es nie und nimmer um Interessen!

  15. Vietato Fumare 2. Januar 2024 at 10:59Antworten

    Es ist wirklich ein unfassbarer Lügenhaufen, der uns in den letzten Jahren ohne Unterlass über die Medien um die Ohren ventiliert wurde. Immerhin beginnt der Lügenhaufen nun angesichts der Realität zu schmelzen wie ein Schneemann in der Sonne.

    Viele der Betrogenen werden aber womöglich wild um sich schlagen. Den Followern der Science, die bemerkt haben, dass sie mit Corona einem falschen Götzen gefolgt sind, wurde gleich der nächste Götze hingehalten: Viele „Impfversager“ sind nahtlos zu Followern der Ukraine bzw. des Satansbratens Selenski geworden. Wenn sie demnächst bemerken, welch gewaltigem Betrug sie auch dort aufgesessen sind, wird es kritisch. Nicht wenige werden sich wie in einem großen Drehschwindel fühlen und womöglich bereit zu noch irrationaleren Wahngebilden zu folgen.

  16. Jan 2. Januar 2024 at 10:34Antworten

    Die USA haben die NATO Rüstungsausgaben zahlen lassen, diese aber als Konjunkturprogramm in den USA produziert. So stärkt man innenpolitisch Macht. Dass der Krieg zu einer Schwächung Russlands und Zerfall der Union führen würde, war von Anbeginn ein durchsichtiges Märchen.

    Das erste Problem: mit der Niederlage der NATO hat die USA ihren weltweiten Führungsanspruch zerstört. Die Folge wird eine Stärkung der BRICS sein, eine Schwächung des Dollar und ein Ende des Öl- und Gas-Verkaufs auf „freien Märkten“. Wie wollen die USA nun China einhegen?

    Mit den BRICS läuft der Westen auf Energiemangel zu: die „Große Transformation“ funktioniert nicht, siehe Deutschland, das 260 Mrd nicht finanzieren kann – notwendige Investitionen in die Energiewende.

    2030 spielen die USA als Ölproduzent (30% der Weltölförderung) keine Rolle mehr. Dann liegen sämtliche große Vorkommen auf BRICS-Territorium. Will man nach den Ukraine-Desaster ein großes Förderland (Iran?) militärisch zu einem Verbündeten machen?

    In den USA, in der EU und national regieren die Versager. Sie lenken ab mit Drags und Spritzen. Selbst wenn sie – Vorbild Argentinien – Blackrock erlauben, das Land auszusaugen, werden Wertschöpfung und Kreditaufnahme sinken.

    Es wäre an der Zeit, das Selbstmordprogramm zu stoppen!

  17. Bernd Müller 2. Januar 2024 at 10:04Antworten

    Eine sehr systematische Analyse, die leider im westlichen Mainstream „verboten zu lesen“ ist.
    Ja, das Kartenhaus, mit dem Billionen Dollar verdient werden, mit dem verhindert wird, zu was die USA die Ukraine missbraucht hat, beginnt zu bröckeln.
    Frage: warum hat Putin nicht ein Verfahren in Den Haag begonnen? Weil deren Neutralität ein Fake ist?

  18. […] Tatsächlich kann der Kriegseintritt Russlands stringent völkerrechtskonform begründet werden. Doch darüber gab es überhaupt keine Diskussion. Anstatt einer juristischen Klärung wurde das Wort „völkerrechtswidrig“ zu einem Schlagstock degradiert im Krieg gegen Russland. (https://tkp.at/2024/01/02/kriegspropaganda-war-der-kriegseintritt-russlands-wirklich-ein-voelkerrech…) […]

  19. Hasdrubal 2. Januar 2024 at 9:17Antworten

    @„Krieg ist immer ein Verbrechen und muss sofort beendet werden.“

    Gewisses Medium berichtete kürzlich, dass die Briten mindestens bis 2025 verlängern wollen – vom Ukro-Nazi-Sieg träumen die nicht mehr, dennoch von so langem Abschlachten wie möglich.

    Die Russen könnten gerne sagen, was für westliche Fußvölker besser werden könnte, wenn der Woke Westen verliert. Das fehlt mir immer wieder in östlichen Medien.

    • oHenri 2. Januar 2024 at 16:40Antworten

      „Gewisses Medium berichtete kürzlich, dass die Briten mindestens bis 2025 verlängern wollen – vom Ukro-Nazi-Sieg träumen die nicht mehr, dennoch von so langem Abschlachten wie möglich.“
      Nein, die Briten träumen immer noch von der Krim – DAS war nud ist das Ziel der Briten seit ewig.
      Mögen die Briten beim jetzigen Versuch endgültig untergehen !

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