Petrovic korrigiert ORF-Filzmaier

19. Juli 2023von 8,2 Minuten Lesezeit

Die Juristin und ehemalige Chefin der Grünen Madeleine Petrovic korrigiert ORF- und Medienstar Peter Filzmaier und erklärt, warum der österreichische Beitritt zum NATO-Sky Shield-Programm verfassungswidrig ist.

Im Artikel Sky Shield: Der Schutzschirm und die Neutralität in der Kronenzeitung vom 09.07.2023 widmet sich Peter Filzmaier der Frage, ob der Beitritt zu Sky Shield mit der österreichischen Neutralität vereinbar wäre. In seiner politikwissenschaftlichen Analyse beweist er jedoch ein – gelinde gesagt – eigentümliches Rechtsverständnis, welches ihn schlussendlich zu einem rechtlich unhaltbaren Ergebnis führt.

Im Folgenden werden die relevanten Passagen im Detail beleuchtet:

In Punkt 3 stellt Filzmaier die Frage, ob neutrale Länder Sky Shield überhaupt beitreten dürfen und antwortet sogleich „Für Österreich ist die Antwort eindeutig ja – wenn wir das wollen. Was eine politische Frage ist. Denn wir können selbst entscheiden, wie wir unsere Neutralität auslegen. Dabei kann man für oder gegen den Schutzschirm sein. Doch wer behauptet, es würde eine gesetzliche oder sonstige neutralitätsrechtliche Unvereinbarkeit geben, der sagt schlicht die Unwahrheit.“

Die Frage, die sich dem aufmerksamen Leser hier stellt, ist: Wer ist „wir„. Meint er mit „wir“ die gesamte österreichische Bevölkerung, ist ihm hier wohl beizupflichten. Dass die Bevölkerung im Wege eine Volksabstimmung die Neutralität abschaffen bzw. ändern kann, ist die – nahezu unwidersprochen – herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft.

Bezieht sich das „wir“ jedoch auf die parlamentarischen Volksvertreter, die mit 2/3 Mehrheit die Verfassungsmaterie ändern könnten, bewegt er sich zwar im Bereich der herrschenden Meinung, wobei es doch einen Teil der rechtswissenschaftlichen Vertreter gibt, die eine Volksabstimmung für (zwingend) notwendig oder zumindest für geboten erachten. Immerhin handelt es sich bei der Neutralität um eine Staatszielbestimmung, also eine besonders gewichtige verfassungsrechtliche Bestimmung.

Geht Filzmaier jedoch davon aus, dass mit „wir“ die Vertretung der Bevölkerung durch die Regierung oder einzelne Minister gemeint ist, so ist dem klar zu widersprechen. Die Regierung ist Teil der Verwaltung und streng an das Legalitätsprinzip (Art. 18 B-VG) gebunden. Das Prinzip besagt, dass die Verwaltung nur auf Basis von Gesetzen und Verordnungen tätig werden darf. Und es gibt nun einmal ein Neutralitätsgesetz im Verfassungsrang, an welches sich die Regierung zu halten hat.

In diesem Sinne handelt es sich hierbei auch nicht ausschließlich um eine politische Frage, sondern vorwiegend um eine juristische.

Wir können auch nicht frei entscheiden, wie wir unsere Neutralität auslegen. In der Rechtswissenschaft gelten Auslegungs- und Interpretationsregelungen. Ein Gesetz kann daher nicht einfach durch eine Uminterpretation der Rechtsbegriffe sinnentleert werden.

Sowohl nach der „Willenstheorie“ (was war der Wille des Gesetzgebers, als die Bestimmung geschaffen wurde), als auch nach der „Theorie der immanenten Gesetzesdeutung“ (welche Bedeutung wohnt dem Gesetz selbst inne) ergibt sich, dass ein Beitritt zur Sky Shield Initiative vom Wortlaut des Neutralitätsgesetzes nicht gedeckt ist. Kurz gesagt: Ohne Verfassungsänderung – und damit der Abschaffung der Neutralität im heutigen Sinne – ist ein Beitritt nicht möglich. Das bedeutet auch, dass die Regierung nicht ohne die Einbindung des Parlaments – konkret mittels 2/3 Mehrheit – bzw. durch eine Volksabstimmung derartige Entscheidungen treffen kann. Ihr fehlt schlichtweg die demokratische und rechtsstaatliche Legitimation dafür. In einem Rechtsstaat gibt es Regeln hinsichtlich der demokratischen Willensbildung, die in Gesetzen ihren Ausdruck findet und diese Regelungen sind penibel zu beachten!

In diesem Sinne muss es – entgegen Filzmaiers Ansicht – heißen: Doch wer behauptet, es würde eine gesetzliche oder sonstige neutralitätsrechtliche Unvereinbarkeit geben, der sagt schlicht die Wahrheit.

Denn genau so ist die derzeit gültige Rechtslage.

Im 4. Punkt führt Filzmaier aus: „*Es ist sowohl kompliziert als auch letztlich sehr einfach. Im Neutralitätsgesetz steht, dass Österreich immerwährend neutral sei. Das klingt nach bis in alle Ewigkeit. Was insofern falsch ist, als man die Neutralität abschaffen kann. **Weil wir sie ja eigenständig beschlossen haben. Österreich hat sich keinem anderen Staat gegenüber dazu verpflichtet. Die eigene Meinung bzw. Beschlusslage kann und darf aber jeder jederzeit ändern.“

Es mag heute die vorherrschende juristische Meinung sein, dass Österreich die Neutralität jederzeit abschaffen kann, da diese eigenständig beschlossen worden wäre – doch diesbezüglich gibt es eine juristische Mindermeinung, die eine andere Rechtsansicht vertritt. In diesem Zusammenhang lohnt sich auch ein Blick ins Archiv. Im Moskauer Memorandum 1955 wurden die Verhandlungsergebnisse zum österreichischen Staatsvertrag festgehalten.

Der wichtigste Punkt der Verhandlungen war die Frage der österreichischen Neutralität. Die Sowjetunion befürchtete eine Vereinnahmung Österreichs durch die Alliierten (Frankreich, Großbritannien, USA) und machte diese deshalb zur Bedingung.

Wörtlich heißt es in dem Dokument „(…)wird die österreichische Bundesregierung eine Deklaration in einer Form abgeben, die Österreich international dazu verpflichtet, immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird.“

Die Vertreter beider Staaten unterzeichneten das Dokument. Die Neutralität in Österreich wurde umgesetzt und verfassungsrechtlich verankert. Dass sich Österreich keinem anderen Staat gegenüber dazu verpflichtet habe, ist also historisch gesehen falsch.

Die eigene Meinung bzw. Beschlusslage kann und darf aber jeder jederzeit ändern.“,

so der letzte Satz des Absatzes. Auch das ist unrichtig. Die eigene Meinung kann zwar jederzeit geändert werden, jedoch ist eine bestehende Beschlusslage nur dann abänderbar, wenn die hierfür gesetzlich erforderlichen Mehrheiten, Kriterien und Verfahren eingehalten werden. Das nennt man „Rechtsstaat“.

Weiter ergänzt Filzmaier unter Punkt 5: „Anders formuliert: Niemand auf der Welt hat irgendwo unserer Neutralität extra zugestimmt. Das bedeutet, dass kein Land die Neutralität mit oder für uns verteidigen muss. Genauso darf sich freilich kein Russe oder Amerikaner darüber aufregen, wenn wir sie wieder abschaffen. Noch weniger haben die genannten oder irgendwelche Nationen eine Beschwerdemöglichkeit, wenn Österreich seine Neutralität freiwillig so versteht, dass man unter den Sky Shield schlüpfen kann.“

Nun, dass sich kein Staat über die Aufgabe der Neutralität aufregen dürfe, ist im Völkerrecht doch eine einigermaßen irrelevante Feststellung. Denn auch Russland durfte keinen Angriffskrieg gegen die Ukraine beginnen, und auch die USA hätten zB keinen Angriffskrieg gegen den Irak (der die als Kriegsgrund vorgeschützten „weapons of mass destruction“ nicht besaß) beginnen dürfen, ginge es nach dem Völkerrecht.

Und ob ein Herr Filzmaier Russland das Recht abspricht, sich über die Aufgabe der österreichischen Neutralität aufzuregen, wird einem Putin in der geostrategischen Realpolitik herzlich egal sein. Denn dort regiert – leider – die Macht des Stärkeren. Auch wenn dies mit dem Völkerrecht nicht im Einklang steht. Daher hat die russische Interpretation der Entscheidung für Österreich unmittelbare, geopolitische Relevanz – unabhängig davon, ob wir die Interpretation teilen oder nicht.

Zumindest gesteht Filzmaier im 9. Punkt zu: „Unbestritten ist derzeit einzig und allein, dass gemäß Neutralitätsgesetz Österreich keinen Militärbündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zulassen darf. Ein via Satellit gesteuerter Schutzschirm gegen anfliegende Raketen ist weder das eine noch das andere.“

So richtig und wahr der erste Satz, so falsch ist der zweite. Die European Sky Shield Initiative ist zweifelsohne ein Militärbündnis. Ein Militärbündnis ist ein zwischen verschiedenen Staaten geschlossenes Bündnis mit dem Zweck, militärisch zu kooperieren. Ein solches Bündnis kann materielle Bestimmungen etwa über die Koordination der Sicherheitspolitik, gemeinsame Manöver, den Austausch von Militärtechnik oder die Verpflichtung zu kollektiver Verteidigung umfassen, darüber hinaus aber auch formell eine Organisation wie NATO oder CSTO schaffen.

Filzmaiers Rechtsmeinung widerspricht zudem der Rechtsmeinung des Präsidenten des österreichischen Verfassungsgerichtshofs. So schreibt Grabenwarter in seinem Kommentar zur österreichischen Bundesverfassung „Art I Abs 1 BVG über die Neutralität Österreichs betont die immerwährende Neutralität Österreichs zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und der Unverletzlichkeit seines Gebiets. Auch verpflichtet es Österreich zur Enthaltsamkeit im Bereich internationaler militärischer Zusammenarbeit.“ (1)

Österreich hat sich also der militärischen Zusammenarbeit zu enthalten, das bedeutet, es darf an einer Zusammenarbeit nicht teilnehmen.

Im Rahmen des EU-Beitritts wurde die Neutralität in ihrer Bedeutung eingeschränkt. Dies jedoch korrekterweise im Zuge einer Volksabstimmung. Erhalten blieb ihr militärischer Kern – die Nichtteilnahme an Kriegen, die Freiheit von militärischen Bündnissen sowie die Verhinderung fremder militärischer Präsenz im Inland. (2) Es ist der Wesenskern der Neutralität, dass neutrale Staaten ihre Landesverteidigung eigenständig und unabhängig organisieren. Ein Kooperationsvertrag zur gemeinsamen Verteidigung, wie es die Sky Shield Initiative darstellt, steht dem fundamental entgegen.

Will die österreichische Regierung daher in die Neutralität eingreifen und Sky Shield beitreten, muss sie sich diesbezüglich um die erforderliche Verfassungsmehrheit bemühen.

Der Umgang mit dem hier erörterten Vorhaben birgt aber noch mehr Gefahren als die einer Verletzung des Verfassungsrechts in sich.

Gerade weil es um eine umstrittene Thematik geht, weil sich sehr, sehr viele „normale“ Menschen in Österreich Sorgen um die Neutralität bzw. deren scheibchenweise Demontage machen, halte ich ausführliche Debatten in der Öffentlichkeit für unerlässlich.

Insbesondere geht es meines Erachtens nicht an, dass es auch in dieser Frage kaum ausführliche und kontrovers besetzte Diskussionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehen gibt. Ganz offenkundig scheint die Devise zu sein, bloß „keine Wellen“ zu erzeugen. Ein zentraler Aspekt der Neutralität soll offenbar möglichst rasch und ohne Aufsehen entsorgt und vollendete Tatsachen geschaffen werden. Vordergründig mag das einfach erscheinen, demokratiepolitisch verstärkt es das Misstrauen gegen Regierungspolitik und Medien einmal mehr.

Auch ohne fundierte rechtliche Kenntnisse ahnen immer mehr Menschen, dass sie eingelullt und beschwichtigt werden. Eine moderne, pluralistische und weltoffene Demokratie sieht anders aus!

(1) Grabenwarter/Frank, B-VG Art 9a Rz 1 (Stand 20.6.2020, rdb.at)

(2) Grabenwarter/Frank, B-VG Art 9a Rz 2 (Stand 20.6.2020, rdb.at)

Bild Österreichisches Außenministerium, Verabschiedung der Soldat innen des Bundesheers, 14.03.2022. 02CC BY 2.0

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21 Kommentare

  1. […] betreffend. Die ehemalige grüne Bundessprecherin, die Juristin Marlene Petrovic hat diesem in ihrer umfassenden Replik deutlich widersprochen. Für sie ist die Initiative der Bundesregierung ein klarer Verstoß gegen […]

  2. Hans Berger 23. Juli 2023 at 7:57Antworten

    Großartige Analyse. Klar, verständlich und fundiert. Danke.

  3. SchauGenau 20. Juli 2023 at 7:55Antworten

    Nicht erwähnt wurde in dem Text, dass wir die Neutralität sowieso schon kleinweise aufgegeben haben, spätestens seit der „NATO-Partnerschaft für den Frieden“ (Welch ein Zynismus) und den Zahlungen an die EU-Friedensfazilität (detto) mit denen Waffen für ein kriegführendes Land gekauft werden.
    Die Waffen- und Gerätetransporte über unser Gebiet sind da nur mehr ein Detail am Rande
    Aber mit unserem regierungstreuen Marionetten-VfGH ist da jede Klage sinnlos.

  4. Fritz Madersbacher 19. Juli 2023 at 23:06Antworten

    „Ganz offenkundig scheint die Devise zu sein, bloß „keine Wellen” zu erzeugen. Ein zentraler Aspekt der Neutralität soll offenbar möglichst rasch und ohne Aufsehen entsorgt und vollendete Tatsachen geschaffen werden. Vordergründig mag das einfach erscheinen, demokratiepolitisch verstärkt es das Misstrauen gegen Regierungspolitik und Medien einmal mehr“
    Die Retourkutsche kommt in Form von Wahlergebnissen, und dann beginnt wieder das große Gejammere und Geheul derselben „liberalen Demokraten“, die permanent auf die Interessen großer Teile der Bevölkerung pfeifen und sie mit juristischen und politischen Taschenspielertricks hinters Licht zu führen trachten …

  5. 1150 19. Juli 2023 at 22:22Antworten

    @Richard S
    lesen und das gelesene auch zu verstehen, sind nicht dasselbe paar schuhe

  6. Jürgen Weigl 19. Juli 2023 at 20:49Antworten

    Österreichs Goldhaube wird der NATO wohl sehr nützlich sein, oder? Was zahlt man uns eigentlich für dieses eminent wichtige Instrument zur Luftraumüberwachung? Oder soll ich glauben, dass das nicht Teil des Deals ist?

    Siehe dazu Wikipedia: …Seit Anfang der 1980er Jahre, als das „Projekt Goldhaube“ abgeschlossen war, überblickt die österreichische Luftraumüberwachung ein Gebiet, das in jeder Richtung mehrere hundert Kilometer über die österreichische Grenze hinaus reicht. Dies soll eine rechtzeitige Vorwarnung im Ernstfall ermöglichen…..

  7. Bernhard 19. Juli 2023 at 17:16Antworten

    Lula hat laut brasilianischem Fernsehen beim Gipfel in Brüssel mit Nehammer gesprochen. Hoffentlich auch über sinnlose Blockbildungen samt Aufrüstung, die der ganzen Welt schaden. Die Neutralität muss sukzessive wieder mit Inhalt gefüllt werden. Sonst schauen wir geopolitisch bald noch älter aus.
    Wer tatsächlich auf Augenhöhe kommunizieren will, schafft Vertrauen und braucht keinen Schutzschirm. Vielleicht haben zu viele Europäer unter dem Diktat der USA die Fähigkeit dazu verlernt.

    • jhampe2 19. Juli 2023 at 18:48Antworten

      Gemäss Paul C. Roberts war die Idee des Schutzschirmes zu Zeiten des kalten Krieges, die USA erstschlagfährig zu machen. Bei einem russischen atomaren Erstschlag, ist der Schirm zwecklos. Niemals können tausende Bomben abgefangen werden. Allerdings nützt der Schirm bei einer Antwort nach einem Erstschlag, wenn die Kapazitäten Russlands schon stark dezimiert wurden. Deshalb war Russland so entsetzt und entschieden gegen einen US-Schutzschirm über Europa. Deshalb hat auch Russland Waffen entwickelt, welche nicht mehr abgefangen werden können und dies den USA sehr deutlich kommuniziert, nicht, dass sie auf die Idee kommen würden, es mit einem Erstschlag zu versuchen. Etwas, womit die US-Strategen schon seit 1945 liebäugeln und der Grund ist für den Wahnsinn der atomaren Aufrüstung. „American defense planners came up with the following „estimated bomb requirements for the destruction of Russian strategic areas“ in September of 1945: In September 1945, US planners decided it would take 204 atomic bombs to destroy the Soviet Union.“ businessinsider 03.10.2014

  8. nichtgegensondernfuer 19. Juli 2023 at 16:45Antworten

    Nur zur Info: Der Text ging am Montag an die Kronenzeitung. Die hat ihn nicht abgedruckt also ging er heute als Presseaussendung an alle Medien des Landes, u.a. auch an tkp.

    • Harald Eitzinger 19. Juli 2023 at 19:02Antworten

      Ist doch normal die gekaufte Presse darf das gar nicht, schon alleine wegen der üppigen Presseförderung. Wie heißt es immer, die Hand die einen füttert beißt man nicht. Auf einem Plakat bei einer Corona-Demo konnte ich lesen : Früher hat die Presse Skandale aufgedeckt heute deckt sie sie zu!

  9. 1150 19. Juli 2023 at 15:52Antworten

    was deine trübe plexiglaskugel alles so weiss, ts, ts, ts
    einfach nur adoleszentes wunschgeschwätz, werd‘ endlich erwachsen

  10. rudi & Maria fluegl 19. Juli 2023 at 15:22Antworten

    Jedenfall haben wir einen Feind der Demokratie vor uns, der uns in dessen Rahmen spüren lässt, wo es mit uns hingehen würde, hätte er seine destruktiven Pläne umgesetzt.
    Ein Beweis für die These das keine gesellschaftliche Übereinkunft, mehr aushalten muss!
    Das ultimatve Trainingsfeld bezüglich Toleranz!
    Ein Bewis für die Notwendigkeit von TKP!

  11. rudi & Maria fluegl 19. Juli 2023 at 15:13Antworten

    Der nächste Journalist der sich für den Friedrichspreis bewirbt!
    Der sollte in der Form eines Grillers vergeben werde,n bei dem ein Sarg fest eingspannt über den Flammen rotiert.
    Es wird gewechselt vom Informationsgeber zum Meinungsmache,r zum Rädelsführer.
    Das einzig gute daran ist, dass schon Kleinkindern mit Lesefähigkeiten gezeigt werden kann, was freie Interpretation bedeutet.
    Zum Glück hat das nichts mit Improvisation und Musik zu tun.
    Dazu würde viel Gefühl und der Moment des Ausdruckes gehören.
    Und nicht die Verschwörung im illustren Kreis der Demokratie gefährdenden Eliten, die die einzig gewinnbringende Interpretation, in monetärer, machttechnischer Hinsicht, zum Auswendig lernen, vorgeben!

  12. jhampe2 19. Juli 2023 at 14:54Antworten

    Nato und USA sind notorische Kriegstreiber und Terroristen (Gladio-Armeen u.a.). US-Präsidenten sind fast alle Kriegsverbrecher, manche, so wie der aktuelle, sind zudem aller Wahrscheinlichkeit nach auch Terroristen. Wer also möchte mit diesen Leuten irgend etwas zu tun haben? Es gilt in der Geschichte: mitgegangen, mitgehangen. Im Westen scheint man den Verstand für die offensichtlichsten Dinge komplett verloren zu haben. Sicherheit und Schutz gibt es erst, wenn USA und Nato aufhören, auf der Weltbühne eine Rolle zu spielen.

  13. Jan 19. Juli 2023 at 14:10Antworten

    Vielen Dank, Dr. Petrovic, für die Argumentation und das Engagement!

  14. Lou 19. Juli 2023 at 13:39Antworten

    Angeblich von Schiller: Demokratie ist die Diktatur der Dummen. Wie effektiv die Massen manipuliert werden können, haben die letzten Volksentscheide in der Schweiz gezeigt.

  15. Richard S 19. Juli 2023 at 13:30Antworten

    Ich würde allen die Ihrer Meinung sind empfehlen den Österreichischen Staatsvertrag zu lesen – den haben die Schweizer nicht !!!
    Hier den Link dazu:
    https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1955_152_0/1955_152_0.pdf
    Und in diesem Staatsvertrag den Artikel 13 genau durchzulesen.

  16. Andreas Milleder 19. Juli 2023 at 13:13Antworten

    Unwahrscheinlich, was in unserem Land unter Vorbeugung falscher Tatsachen und Verdrehung der Gesetzbücher alles möglich ist! Vielleicht will die schlechteste Regierung der 2.Republick sky-shield per Verordnung beitreten? Es ist schlimm zu verstehen, dass man nicht anderes machen kann, als auf Neuwahlen warten und hoffen. Pfui Teufel SPÖVPGRÜNEOS!

  17. federkiel 19. Juli 2023 at 12:55Antworten

    Erstens wird das Filzmaier wenig kratzen, und zweitens was nützt so eine Stellungnahme hier? Die gehört in die Kronenzeitung, oder mind. als Presseaussendung verfaßt.

  18. Lou 19. Juli 2023 at 12:43Antworten

    Das Grabenwarter nicht unbedingt zu seinen früheren Aussagen steht, hat er während der Lügenpandemie bewiesen, wo der VfGH eben keine detailierte, sondern gar keine Prüfung der Gründe für die unzähligen Verfassungsbrüche durchgeführt hat. Mit solchen Verfassungsrichtern lässt sich jede Sauerei durchdrücken.

    • Nik Zerdahelyi 19. Juli 2023 at 19:14Antworten

      Ausgezeichnet argumentiert von Madeleine Petrovic. Danke dafür. Die Anmaßungen dieser österreichischen Bundesregierung sind schon seit mehreren Jahren unerträglich. Der Vorstoß Richtung Sky Shield zusammen mit der tendenziösen Berichterstattung der bekannten „Qualitätsmedien“ des österreichischen Mainstream ist ein Schlag ins Gesicht jedes denkenden Bürgers.

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