„Gott schütze Österreich“ – Juristische Fundamentalkritik an Impfpflicht

17. Januar 2022von 2,1 Minuten Lesezeit

Die Impfpflicht ist weder erforderlich noch geeignet und widerspricht unter anderem drei Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention. So argumentiert der Kärntner Rechtsexperte David Suntinger in seiner Stellungnahme zur Impfpflicht. Sie ist eine Fundamentalkritik an der Legislative.

Von Waldo Holz*

Die Kärntner „Suntinger Rechtsmanufaktur“ übermittelte dem Parlament zum Ende der Begutachtungsfrist des Impfpflichtgesetzes eine fundierte Stellungnahme. Von Rechtsexperten und Partner der Kanzlei, David Suntinger, eingebracht, verweist sie auf 23 Seiten auch auf die fast 3 Millionen bei der WHO registrierten Impf-Nebenwirkungen.

Gegen Recht auf Leben

Nicht nur Nebenwirkungen sind registriert worden: Alleine in der Europäischen Union verstarben bis zum Stichtag 20.11.2021 16.506 Personen in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einem der „vier zentral zugelassenen Impfstoffe“.

Das betreffe direkt das zentrale Grundrecht nach Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK): Das Recht auf Leben, legt Suntinger in seiner Stellungnahme dar. Mit der Impfpflicht sei „evident“ eine Lebensgefahr verbunden.

Das Gesetz widerspreche auch dem Artikel 3 der Menschenrechtskonvention. Dieser sieht den „Schutz vor unmenschlicher und entwürdigender Behandlung“ vor. Dabei verweist Suntinger unter anderem auf eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, der die Behandlung gegen den Willen eines Inhaftierten mit einer Beruhigungsspritze als verfassungswidrig angesehen hat. Bei der Impfpflicht müssten sich nun Menschen gegen ihren Willen mit einer Gentherapie behandeln lassen. Wenn aber eine „Heilbehandlung den Einzelnen erniedrigt oder herabsetzt oder Gefühle der Angst, des Schmerzes oder der Minderwertigkeit hervorruft“, bricht sie den dritten Artikel der EMRK.

„Gott schütze Österreich“

Auch der Schutz des Privatlebens, Artikel 14 der EMRK, werde mit der Pflicht untergraben.

Dies sind nur die ersten gesetzlichen Einsprüche, die sich aus der Impfpflicht ergeben würden. Aus mehreren Gründen sei der „Eingriff nicht erforderlich“, heißt es etwa im fünften Punkt. Außerdem sei der „Eingriff nicht geeignet“, wie im vierten Punkt dargelegt wird. Nicht nur, weil die Impfung gefährlich sei, sondern auch, weil die Stoffe auf verschiedenen Ebenen versagt hätten. So fehle es der Impfung massiv an Effektivität.

Suntinger schließt seine Stellungnahme mit einer Fundamentalkritik, aber auch emotional:

Die Stellungnahme ging am letzten Tag der Frist ein: Hier können Sie die ganze Erklärung lesen und unterstützen.

Bild von staboslaw auf Pixabay

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26 Kommentare

  1. Eva-Maria 19. Januar 2022 at 16:06

    Ist korrekt, was Suntinger schreibt.
    Auch als einfaches Gesetz ist das schon eine Tragödie. Aber sowas kann wenigstens geprüft und gehoben werden vom VFGH und könnte daher nur ein halbes bis dreiviertel Jahr die Menschen terrorisieren. Traurig genug.

    WENN sie es aber morgen in den Verfassungsrang heben, dann liegt und pickt das lange lange lange. Und es wird hunderttausende Verfahren und erfolgreiche Einsprüche verunmöglichen.

    Man würde es wohl nur mit einem Volksaufstand beseitigen können. Denn selbst ein neuer Bundespräsident kann die Beglaubigungs-Unterschrift des alten unter ein Gesetz nicht aufheben. Und man muß davon ausgehen, daß vdBellen mitmacht und unterschreiben würde.

    Diese dummen Esel da oben könnten in ihrer Dummheit das Volk in Unruhen reintreiben. Die Staatsabschaffer und die Korrupten machen ganze Arbeit. Es ist ja das Ziel alle EU Staaten der Souveränität zu berauben, damit sie zu hörigen Bundesländern der EU werden. Dazu ist es überaus nützlich, wenn viele Abgeordneten-Idioten das Volk gegen sich aufbringen, damit überhaupt nichts mehr funktioniert.

    • Eva-Maria 20. Januar 2022 at 19:19

      zum Glück ist es ein einfaches Gesetz geworden und man wird es anfechten können.
      Glück im Unglück.

      Jetzt gibts rechtliche Attacken.

  2. Thomas 18. Januar 2022 at 8:28

    Was ist eigentlich aus dieser Resulution aus dem Europarat zum Thema Impfung geworden?

    „Am 8. Oktober 2021 erklärte die Präsidentin der Kommission, Ursula von der Leyen: „Unsere Verträge sind sehr klar. Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen.(1)“. Seit Ende 2019 verhandelt die Europäische Union mit dem Europarat über ihren Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention(2).

    Am 27. Januar 2021 verabschiedete der Europarat eine Resolution zu Impfstoffen gegen COVID-19. Die Parlamentarische Versammlung fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Union nachdrücklich auf, „dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte“, und „dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden“(3).“

    https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2021-004802_DE.html

    • Yakari 18. Januar 2022 at 17:12

      Eine Resolution ist nicht bindend, nur ein Vorschlag. Habe ich von Rechtsgelehrten so aufgeschnappt.

  3. ?? 17. Januar 2022 at 21:15

    Laut Medienbericht vom 16.01.2022 liegt die „Impfquote“ (Personen ab 18 Jahren) in ALLEN Bundesländern ÜBER 70 % (der ursprünglich anzustrebende Zahlenwert).
    Der Bereich liegt (wie angegeben) in den jeweiligen Bundesländern bei 77% bis 85%.

    In einem anderen Bericht (anderes Format) steht, dass an Hand der Situation in den Spitälern Stufe 1 bzw. Stufe 2 statt Stufe 5 in Kraft sein müsse.

  4. andi pi 17. Januar 2022 at 20:20

    erst heute nachmittag durfte ein ins parlament eingeladener „experte“ allen ernstes behaupten, die letalität bei covid-19 läge bei 10%. eine weitere „expertin“ gab recht seltsames zeug von sich. und zwei juristInnen schienen menschenrechte völlig egal zu sein. wo sind wir bitte gelandet?

    so wie’s scheint, wird es am donnerstag im nationalrat nur rund 35 bis 40 nein-stimmen geben. sehr, sehr traurig…

    • Josef Vogt 18. Januar 2022 at 11:33

      Der Beginn des Betruges liegt im Testen von Gesunden. Den habe ich im Aug. 2020 verweigert, Arbeit verloren (Kündigung durch den Arbeitgeber mit Einhaltung der Fristen!!!). Jetzt in Pension. War leider meines Wissens der Einzige von der ganzen Firma mit ca. 700 Angestellten. Habe damals zum Personalchef gesagt, eine Genbehandlung kommt für mich nicht in Frage, und darauf läuft es hinaus. Ein paar Monate früher oder später war dann ja egal. Nur eine komplette Absage aller Gesunden gegen diesen unsinnigen Test kann das beenden. PCR siehe Aussage von Fauci und Rechtsgutachten B. Bahner u. v. m.
      OHNE TEST KEINE P(L)ANDEMIE!!!

  5. dr.charly 17. Januar 2022 at 18:34

    In einer Therapie ist immer das gelindeste Mittel anzuwenden. Und dieses Mittel habe ich und verwende es bereits seit 10 Jahren mit meiner Familie und Freunden. Wer 2 x im Jahr keine dieser respiratorischen Erkrankungen mehr erleiden will, der sollte mir einfach nur ein Mail zusenden und er bekommt gratis von mir das gelindeste Mittel zur Verhinderung aller dieser Erkrankungen, selbst für Babys oder vorbelasteten älteren Menschen. Alle sind immer wieder innerhalb 1-2 Stunden vollkommen gesund.
    Mail an: dr.charly@kabsi.at

    • brigwords 20. Januar 2022 at 21:43

      Du kannst einfach auch sagen, was das Mittel ist, dann kann es sich jeder selber besorgen.
      :-)

  6. Carolus 17. Januar 2022 at 18:10

    Es ist offenbar nicht mehr möglich, diese fundierte 23-Seiten-Stellungnahme durch Zustimmung zu unterstützen. Hier wäre der richtige Link dazu: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_218604/index.shtml

  7. Tatjana 17. Januar 2022 at 18:02

    Auch ein Arzt als Bundespräsident wird uns nicht aus der Krise führen. Die BAG Fallzahlen haben somit nichts mit dem Krankheitsgeschehen bei den Hausärzten zu tun und belegen die Sinnlosigkeit, darauf Massnahmen zu basieren. Hier muss man den gescheiterten Weg im Corona-Krisenmanagement erheblich korrigieren und den internationalen Definitionen folgt und jeden, der ein positives Testergebnis aufweist, als Corona-Patienten zählt, egal weshalb er im Spital liegt. Eine derartige Datenerhebung ist für ein Pandemie-Krisenmanagement wertlos. Der plötzliche enorme Anstieg fällt exakt mit der Einführung der 2G und 2G+ Regel zusammen. Der starke Anstieg der Fallzahlen ab Woche 51 nur damit erklärt werden, dass viel mehr Geimpfte getestet wurden und diese sehr viel häufiger positiv sind als die Ungeimpften wie auch in Deutschland beobachtet wird. Wir können also folgende Beobachtungen zusammenfassen: Die SARS-CoV-2 Fälle bei den Hausärzten treten erst seit Beginn der Booster-Impfungen gehäuft auf. Die Fallzahlen steigen seit der Einführung von 2G+ in der Woche 51 stark an. Das vermehrte Testen von Geimpften satt Ungeimpften führt sichtlich zu massiv mehr Fällen. Die Fallzahlen haben eindeutig nichts mit dem Krankheitsgeschehen bei den Hausärzten zu tun. Sie belegen somit die Sinnlosigkeit, Massnahmen auf diesen Zahlen zu basieren.
    Zahlreiche unabhängige Experten befürchten, dass dieser Effekt durch jede erneute „Impfung“ gegen SARS-CoV-2 verstärkt wird. Es muss also zwingend die Frage beantwortet werden, ob die Booster-Impfungen unmittelbar zu Infektionen führen und wie viele der 2200 unerwarteten Todesfällen seit Woche 45 durch sie verursacht wurden. Er zeigt auf, dass die grössten Lücken im Nachweis einer Kausalität im offiziellen Corona-Narrativ zu finden sind und diese zuerst geschlossen werden müssen.
    Während immer mehr einen unerklärlichen Anstieg der Sterblichkeit in den letzten 4 Monaten zeigen und das Deutsche Statistische Bundesamt die höchste Übersterblichkeit seit 75 Jahren ausweist, zeigen die Daten in der Schweiz, dass eine erdrückende Anzahl von Fakten auf die Booster-Impfungen als Ursache für die unerwarteten Todesfälle und die explodierenden Fallzahlen hindeuten.
    Diese Fakten sollten allen Ärzten und Virologen beunruhigen. Was hindert also sie daran, endlich sinnvolle Daten zu verwenden?
    Lothar Wieler, der Chef des deutschen Robert Koch Institutes RKI, hatte bereits im Juli 2020 klar gemacht: „…diese Regeln dürfen überhaupt nie hinterfragt werden…“. Wie bitte?!Offensichtlich haben nicht demokratisch gewählte Personen und Institutionen Regeln und Massnahmen festgelegt, denen sie alle folgen muss. Es geht um nichts weniger als um die Gesundheit und Freiheit der Bevölkerung.

  8. Taktgefühl 17. Januar 2022 at 15:24

    In Deutschland sind laut ÖRR 40% der Hospitalisierten Geimpfte und 60% Ungeimpfte. Trotzdem das vom RKI zugegeben wird, halte ich die Zahlen für geschönt.
    Obwohl die Voraussetzungen 2 mal völlig verschieden sind, werden Geimpfte und Ungeimpfte in einer Quote zusammengefaßt. Das ist Betrug!

    Nicht nur die Werbung für eine Impfung, vor allem die Impfpflicht, wird damit absurd. Was die meisten scheinbar gar nicht verstehen.
    Ein Bauunternehmer, der mit einer solchen Quote wirbt, mit 60% Wahrscheinlichkeit bricht das Haus nicht zusammen, bekäme nicht einen Bauauftrag und eine Auto, das mit 40% Wahrscheinlichkeit im ersten Jahr in der Werkstatt landet, weil der Motor kaputt ist, wäre ein Ladenhüter.
    Selbst für Joghurt-Werbung gelten strengere Werbe-Regeln als für den Impfstoff!

    Die Impfung sollte anfangs vor Corona schützen, dann sollte sie nur noch einen milden Verlauf garantieren, jetzt sollen sich die Geimpften ständig nachsprizten lassen, müssen zusätzlich eine Staubschutzmaske tragen und sich oft testen lassen.

    Wir sollten versuchen, die Quote in die Köpfe zu kriegen und zwei Inzidenzkurven fordern für die Hospitalisierten, die „Fälle“, die „Sterberate“. Was heißt, es bleibt nichts übrig, als das immer zu wiederholen.
    Natürlich werden die Pharma-Apostel versuchen, die Geimpften nach 3 Monate für Ungeimpfte zu zählen, darauf kann man aber verweisen.

    In Österreich werden die Zahlen ganz gleich aussehen.

    Wir sollten mehrgleisig fahren und nur wenige sensible Punkte verbreiten.

    Der zweite sensible Punkt ist die FFP2, eine Staubschutzmaske, die nur für qualifiziertes Personal ist. Vorgeschrieben ist, die nach 60 bis 70 Minuten abzusetzen und 30 Minuten ohne Maske zu atmen. Dafür hat der Arbeitgeber zu sorgen!

    90% tragen die FFP2 ohnehin falsch. Wer seine Zahnspange falsch einsetzt, weil das bequemer ist, hat nachher nur noch schiefere Zähne!
    Die FFP2 muß ebenfalls weg!

  9. audiatur et altera pars 17. Januar 2022 at 15:24

    Übertragungsfehler unter Zwischentitel:
    Art 8 EMRK schützt das Privat- und Familienleben, nicht Art 14 (=Diskriminierungsverbot).

    Ein interessanteres Diskriminierungsverbot enthält Art 21 EU-Grundrechtscharta, der explizit eine Diskriminierung aufgrund genetischer Merkmale verbietet. Die Frage Gentherapie Ja/Nein sollte eigentlich unter dieses Diskriminierungsverbot fallen. Der Mediziner Wolfgang Wodarg, der dies damals nach eigenen Angaben in die Grundrechtscharta „hineinreklamiert“ hatte, vertritt diese Ansicht.

  10. Weber Max 17. Januar 2022 at 14:53

    Arnachie bleibt uns noch. Leider.

  11. Elisabeth Schilcher-Ernst 17. Januar 2022 at 14:53

    Wie immer eine ausgezeichnete Stellungnahme in diesem Blog.

    Nun etwas von der EU-Regulierungsbehörde, die zwar vor einigen Monaten, das Gegenteil behauptet hat:
    https://uncutnews.ch/eu-regulierungsbehoerden-und-who-fordern-das-ende-von-covid-boostern-da-die-strategie-nachweislich-versagt/

  12. Tony Malony 17. Januar 2022 at 14:52

    Der geniale deutsche Strafverteidiger Gerhard Strate schrieb schon zu Beginn der Pandemie im Magazin CICERO, „.. was uns vom Mittelalter unterscheidet, ist der Rechtsstaat …. wenn wir das aufgeben ….“ Um dann 2021 nach dem furchtbaren Urteil des deutschen VfGH zu den Massnahmen feststellte, dass es jetzt passiert sei, dass man Grundrechte aufgegeben habe und der Politik einen Freibrief für beliebige Massnahmen ausgestellt habe. Und schloss seine Bemerkungen mit „für den Rechtsstaat ist das fatal“. Die Folgen seien noch gar nicht abzusehen.

  13. Erich Wiedner 17. Januar 2022 at 14:45

    –wer nicht kämpft hat von vorhinein verloren, darum weiter die Schritte, die man uns noch gelassen hat, weiterhin benützen.. weiter mit Ablehnung, Auflehnung antworten UND HOFFENTLICH DIES ALLES bei den nächsten WAHLEN nicht vergessen! Geben wir Ihnen dann den entsprechenden Denkzettel! Wenn sich alle NICHTGEIMPFTEN daran halten, gibt des für diese verantwortungslosen Despoten die richtige Antwort.

  14. Michael R 17. Januar 2022 at 14:34

    So weit war ich gestern auch schon, nachdem wir vor unseren eigenen Gerichten wohl kaum Recht bekommen werden. So habe ich überlegt, welches internationale Gericht dafür in Frage käme. Ich kam auf das EGMR, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
    Dahin könnte man gehen (sogar kostenlos) wenn zuvor alle(!) nationalen Instanzen durchlaufen würden (sonst wird die Klage nicht angenommen).

    Leider war ich recht schnell wieder ernüchtert, als ich dieses Urteil fand:

    》》
    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
    EGMR hält Impfpflicht für zulässig

    Stand: 08. April 2021, 15:52 Uhr

    Eine Impfpflicht kann in Demokratien „als notwendig angesehen werden“, das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Er wies Klagen aus Tschechien gegen die dortige Impfpflicht für Kinder ab. Das Urteil steht exemplarisch etwa für die Masernimpfpflicht in Deutschland – und könnte auch in der Corona-Pandemie eine Rolle spielen.

    Eine Impfpflicht widerspricht nicht den Menschenrechten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg urteilte: „Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden.“ Das Gericht lehnte die Klage mehrerer Familien gegen die in Tschechien bestehende Impfpflicht für Kinder ab.

    Zur Begründung heißt es: Die Gesundheitspolitik des tschechischen Staates sei im „besten Interesse“ der Kinder – nämlich diese gegen schwere Krankheiten zu schützen, durch Impfung oder durch Herdenimmunität. Die Impfpflicht sei deshalb keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

    《《

    Wie man sieht: Sogar hier hat man rechtzeitig vorgebaut. Was bleibt uns noch? Demos nützen nichts, Einwendungen werden ignoriert, selbst das höchste Menschenrechts-Gericht der EU lässt uns im Stich. Was also bleibt noch?

    • Hanna 17. Januar 2022 at 16:27

      Auch bei EuG, EuGH, EGMR sind auf die „globalistische Linie“ eingeschworene Juristen tätig. Bleibt die Frage, in welchem Prozentsatz Richterschaften dieser Gerichtshöfe noch weisungsfrei bzw. unabhängig und tatsächlich ausschließlich dem Gesetz verpflichtet sind.

    • thinkpositv 17. Januar 2022 at 19:12

      Eine Kleinigkeit sei zu Ihrer Ausführung aber noch gesagt. Bei der Impfpflicht in Tschechien ging es um Mums, Masern, Röteln etc. Das sind Impfstoffe die jahrelang getestet wurden und ehrlich gesagt sicherlich keine Gefahr für Kinder darstellt.
      Bei Corona sieht die Sache m.E. aber ganz anders aus. Die Impfung ist noch nicht vollständig zugelassen, die Inhaltsstoffe des Serums sind noch immer nicht bekannt gegeben worden u.v.m.
      Da sieht die Sache doch gleich anders aus. Auch schützt sich nicht als Immunität, Krankheitsverläufe bzw. die Auswirkungen sind zum Teil dramatisch. Also so gesehen doch gute Aussichten au meiner Warte für uns beim EMGR, oder?

    • Gabriele 17. Januar 2022 at 19:24

      Das Urteil aus Tschechien ist für uns belanglos und überhaupt kein Argument! Wie auch gerade in der Pressekonferenz der FPÖ ausgeführt, weil es sich auf bekannte Impfungen und Krankheiten bezieht und nicht auf „neue“ Impfstoffe, die weder voll zugelassen noch genügend erprobt sind!

    • andi pi 17. Januar 2022 at 23:12

      @michael r: so sehr auch ich diese entscheidung des EGMR im fall vavricka für äußerst fragwürdig bzw. sehr problematisch halte, so kann man wenigstens sagen, dass es da wenigstens um eine impfpflicht mit jahrzehntelang erprobten impfstoffen ging. das ist mit der jetzigen situation eines genetischen experiments ohne jegliche langzeitstudien aus meiner sicht nicht im geringsten vergleichbar.

      zudem ging es im fall vavricka auch um eine einmalige geldstrafe, während hier in österreich die selbe verweigerung alle drei monate wiederholt belangt werden soll. das ist mal ganz eindeutig rechtswidrig, denn ein delikt kann immer nur einmal geahndet werden. das problem ist nur, dass die mühlen der justiz (insbesondere beim EGMR) äußerst langsam mahlen und man womöglich mit geldstrafen zugedeckt werden wird, die erst nach (hmmm…..also im fall vavricka waren es 18(!) jahre bis zum EMGR-entscheid) ganz langer zeit als rechtmäßig oder rechtswidrig entschieden werden. und insofern halte ich persönlich beeinspruchen (in welcher instanz auch immer) für den sinnvolleren weg, als die verwaltungsstrafe gleich zu zahlen.

    • Vogt Josef 18. Januar 2022 at 11:02

      Deshalb wurde diese gentherabeutische Behandlung in Impfung umbenannt. Schreiben sie in einem Einspruch nie Impfung, sondern ‚Gentherapie‘ oder eine andere gesetzlich anwendbare Bezeichnung.
      Es ist keine Impfung im herkömmlichen Sinn, deshalb kann auch dieses Gerichtsurteil meines Erachtens nicht als Referenz dienen.

  15. Gast 17. Januar 2022 at 14:31

    https://www.deutschlandfunk.de/status-als-genesener-laeuft-jetzt-schon-nach-drei-monaten-aus-102.html
    Die deutsche Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass nach einer Infektion mit dem Corona-Virus der Status als Genesener nun bereits nach drei Monaten ausläuft.

    Sie sind wahnsinnig…

    • Sepp Lienbacher 17. Januar 2022 at 18:07

      „Im Übrigen bin ich der Meinung, daß die Test-Plandemie unverzüglich beendet werden muß“!
      Frei nach Cato dem Älteren „Ceterum censeo Carthaginem esse delendam“, dessen Rat die Römer schließlich befolgt hatten.

      Wir wären jederzeit dazu in der Lage!
      Wenn wir Diagnosen nur an symptomatischen Personen durchführen (auch heraus-testen) würden und nach bestätigter Infektion die Patienten sofort mit Ivermectin+3 oder Hydroxychloroquin+3 o.ä. – alles unter Anleitung der Hausärzte – behandeln wollten.
      Daß asymptomatische ungeimpfte Menschen krank oder infektiös wären, wird auch durch vielfache Wiederholung dieser „Drosten-Lüge“ nicht wahr!

    • Johann Prömer 17. Januar 2022 at 21:46

      Bin zutiefst enttäuscht und Sprachlos wie die Politik mit uns Menschen umgeht und wir können nur noch beten hoffen das dieser Wahnsinn jetzt zu Ende geht

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