
Deutsches Gericht in Weimar: Corona Verordnung verfassungswidrig
Gerichte in mehreren Ländern haben wiederholt die Politik in ihre Schranken gewiesen, Verordnungen und Bescheide aufgehoben und auf Verfassungsmäßigkeit der Verwaltung bestanden. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hebt regelmäßig Verordnungen der Regierung auf, die sie einfach wieder neu erlässt, was unter Amtsmissbrauch fällt. Ein portugiesisches Berufungsgericht hat die Verwendbarkeit der PCR-Tests für Quarantäne Bescheide verneint. Ein italienische Gericht hat die Verordnungen der Regierung Conte aufgehoben, das Verfassungsgericht von Ecuador hat den verhängten Ausnahmezustand für verfassungswidrig erklärt.
Aber nun endlich auch in Deutschland. Ein Amtsrichter in Weimar hat einen Mann freigesprochen, der zu einer Geldbuße verurteilt werden sollte, weil er gegen das Corona-Kontaktverbot verstoßen hat, indem er mit mindestens sieben anderen Beteiligten aus insgesamt acht Haushalten seinen Geburtstag feierte, sechs Gäste zu viel nach der Thüringer Corona-Verordnung. Das Urteil des Richters fällt vernichtend aus: Die Corona-Verordnung ist verfassungswidrig und materiellrechtlich zu beanstanden.
Begründung: Es gibt keinerlei tatsächliche Grundlage für die beschlossenen Maßnahmen. Eine epidemische Lage nationaler Tragweite lag nie vor. Das Gesundheitssystem war zu keiner Zeit gefährdet, aufgrund einer neuartigen Situation überlastet zu sein.
Vielmehr sind die Maßnahmen selbst tödlich. Sogar um ein vielfaches tödlicher, als die Auswirkungen der Krankheit Covid-19.
“Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein vielfaches übersteigt.
Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot.”
Die Begründungen des Urteils
Intensiv geht der Richter zugleich auf die inzwischen immer massiver zutage tretenden Kollateralschäden der Lockdown-Entscheidungen ein:
- Gewinneinbußen/Verluste von Unternehmen/Handwerkern/Freiberuflern, die unmittelbare Folgen der an sie adressierten Freiheitseinschränkungen sind
- Gewinneinbußen/Verluste von Unternehmen/Handwerkern/Freiberuflern, die mittelbare Folgen der Lockdown-Maßnahmen sind (z.B. Gewinneinbußen von Zulieferern von unmittelbar betroffenen Unternehmen; Gewinneinbußen, die aus der Unterbrechung von Lieferketten resultieren und z.B. zu Produktionsausfällen führten; Gewinneinbußen, die aus Reisebeschränkungen resultierten)
- Lohn- und Gehaltseinbußen durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit
- Konkurse/Existenzvernichtungen
- 5)olgekosten von Konkursen/Existenzvernichtungen
Die Datenbasis der Analyse entstammt einem Gutachten von Prof. Murswiek. Dieser kritisierte im Sommer, dass der Lockdown des März nur in Teilen verfassungskonform war. Auch generelle Versammlungsverbote seien mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Bundesregierung habe aber vor allem auch ohne nachvollziehbare Faktenlage entschieden und keine Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt.
Die verheerenden Folgen der Corona-Politik
„Die meisten dieser Schäden werden sich ziemlich genau ermitteln lassen. Sie sind insgesamt mit Sicherheit gigantisch. Eine Vorstellung von ihrer Größenordnung erhält man, wenn man sich vor Augen hält, welche Summen der Staat als Corona-Hilfen in den Wirtschaftskreislauf einspeist. So umfasst der von der Bundesregierung beschlossene „Corona-Schutzschild“ 353,3 Mrd. Euro Zuschüsse und zusätzlich 819,7 Mrd. Euro Garantien, also insgesamt über 1 Billion Euro.
Es handelt sich, wie die Bundesregierung sagt, um das größte Hilfspaket in der Geschichte Deutschlands. Hinzu kommen Hilfen der Länder. Da die staatlichen Hilfen großenteils Kredite beziehungsweise Kreditgarantien umfassen, stehen ihnen nicht notwendigerweise entsprechend hohe Verluste der privaten Wirtschaft gegenüber. Andererseits werden die privaten Verluste jedenfalls wesentlich größer sein als die staatlichen Entschädigungen oder als verlorene Zuschüsse gezahlten Hilfsgelder.
Als weitere Folgen listet und belegt der Richter:
- die Zunahme häuslicher Gewalt gegen Kinder und Frauen
- Zunahme von Depressionen infolge sozialer IsolationAngst-Psychosen/Angst-Störungen infolge Corona-
- Angst und andere psychische Störungen/nervliche Überlastung wegen familiärer/persönlicher/beruflicher Probleme infolge des Lockdown
- Zunahme von Suiziden, beispielsweise infolge von Arbeitslosigkeit oder Insolvenz
- gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge von Bewegungsmangel
- Unterlassung von Operationen und stationären Behandlungen, weil Krankenhausbetten für Coronapatienten reserviert wurden Unterlassung von Operationen, stationären Behandlungen, Arztbesuchen, weil Patienten Infizierung mit Covid-19 befürchten.
Das Fazit des Richters
In einem weiteren Punkt nennt er auch die Schäden, die in vielen wirtschaftlich von Deutschland abhängigen Ländern des Südens entstehen:
“Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort „unverhältnismäßig“ ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens.”
Update 12:50: in den Kommentaren weist ein Leser darauf hin, dass die Politik mit Hilfe der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vorgeht:
“Die Staatsanwaltschaft habe beim Amtsgericht den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingereicht, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen, am Freitag in Erfurt der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwaltschaft wolle erreichen, dass das Urteil des Amtsgerichts mit den ihm zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben werde. Die Sache solle zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Richter zurückverwiesen werden.”
Auf Ebene der EU Gerichtsbarkeit wird die deutsche Staatsanwaltschaft aber für zu sehr der Politik unterworfen betrachtet.
Der Generalanwalt am EuGH hält die deutsche Staatsanwaltschaft für nicht unabhängig genug, um einen europäischen Haftbefehl auszustellen.
Wenn ein Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gleich zu Beginn seiner Schlussanträge schreibt, dass er auf eine “geeignete Gelegenheit gewartet” und die sich nun ergeben habe, um allgemeine Aussagen zur Legitimation der Staatsanwaltschaften in den Mitgliedsstaaten zu treffen, dann lässt das bereits ahnen: Es könnte wichtig werden.
Am Ende der 23 Seiten Schlussanträge steht die Einschätzung von Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona, dass die Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht unabhängig genug sei, um einen europäischen Haftbefehl zu erlassen, Az. C-508/18 u.a.
Der EuGH folgte der Einschätzung des Generalanwaltes, die hochoffiziell bestätigt wurde.
Mehr dazu hier auf 2020News.
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6 Kommentare
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Dieser Richter und sein Urteil werden hinweggefegt werden. Für einige bestätigt das Urteil die persönliche Sichtweise, für die meisten ist es ein Skandal und eine weitere Bestätigung wie “weit die Coronaleugner schon gekommen sind.” Und das ist auch das problematische an diesem Urteil; egal ob die Urteilsbegründung inhaltlich richtig ist. Es muss eine richtige, inhaltlich wasserdichte Verfassungsklage, die von gestandenen fachkundigen Anwält/innen betreut wird, her. Dazu gehören hunderte Analysen, Stellungnahmen und Gutachten. Nur so kann diesem Irrsinn Einhalt geboten werden.
P.S.
Urteile, die auf sehr ausführlichen Analysen begründet sind, dauern entsprechend länger. Dann hilft es noch denen, die sich über sinnlose Vorschriften hinwegsetzen, weil sie wissen, dass sie früher oder später für rechtswidrig erklärt werden wird, und die Strafe beeinspruchen und nicht bezahlen. Für alle, die sich an die Vorschriften halten, bringt ein gut begründetes Urteil etliche Monate später nichts mehr.
Wir brauchen beides: Gerichte müssen schnell entscheiden können, um im Augenblick wirksam eine Vorschrift aufheben können, und die im Fall einer Beschwerde von Seiter der Politik (vertreten durch die Staatsanwaltschaft) trotzdem zumindest eine aufschiebende Wirkung für die jeweilige Sachlage hat.
In einem zweiten Schritt muss dann auf hieb- und stichfeste Gutachten ein Urteil geliefert werden, das ein neuerliches Erlassen einer Vorschrift mit derselben Wirkung unmöglich machen muss,
Der derzeitige Lockdown in Österreich wird (vermutlich) für rechtswidrig erklärt werden, aber irgendwann im Sommer oder Herbst hat dann niemand mehr was davon.
Da kann ich nur lachen… wer sind sie eigentlich, daß Sie sich anmaßen eine Gerichtsentscheidung in Frage zu stellen. Einfach unglaublich wie dreist mit der Gerichtsbarkeit umgegangen wird. Aber Gott sei Dank haben finden solche rudimentären Aussagen keine große Gewichtung
Wird vom „Establishment“ allerdings schon wieder konterkariert,
indem der Fall durch einen anderen Richter einfach nochmals neu verhandelt werden soll -.-
https://www.thueringer-allgemeine.de/politik/urteil-des-weimarer-amtsgericht-zu-corona-regeln-staatsanwaltschaft-will-neue-entscheidung-id231388743.html
Mich freut das Urteil des Weimarer Richters sehr – endlich ein Mann mit Vernunft und Rückgrat! Allerdings schockiert mich diese Reaktion des “Establishment” nicht mehr… Aber ich gewöhn mich einfach nicht daran, dass gesunder Menschenverstand ein Verbrechen sein soll… Und Sie?
mein Beitrag war eher resignativ gedacht. Der deutsche Staatsapparat hat in Thüringen schon mal eine Wahl rückggängig gemacht, daher befürchte ich, dass auch so ein Gerichtsurteil “rückgängig” gemacht werden wird.
Es passt einfach nicht zum Narrativ.