EGMR weist Klage ab: Maskenzwang über Menschenrecht

11. November 2025von 2,9 Minuten Lesezeit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Beschwerde gegen eine Bußgeldstrafe wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht während der Corona-Pandemie als unzulässig abgewiesen.

Der umstrittene und immer wieder in der Kritik stehende Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sieht keine Probleme mit einer wissenschaftlich unsinnigen, potenziell gesundheitsschädlichen Maskenpflicht. Infektionsschutzregeln – egal wie absurd, unwirksam und unsicher sie sind – stehen über dem Schutz der Menschenrechte. So sieht es der Kläger, Thomas Wagner aus Deutschland. Die Abweisung seiner Klage sei ein Beleg für den mangelnden Schutz vor verfassungswidrigen Maßnahmen.

Der Fall begann am 2. September 2020 auf dem Bahnsteig in Regensburg, Bayern. Wagner kassierte eine Geldstrafe von 150 Euro, weil er keine Maske getragen hatte, wie es die damals gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verlangt hatte. Wagner argumentierte, die Verordnung sei formell und materiell verfassungswidrig und daher nichtig. Sie verletze unter anderem das Grundgesetz, etwa Artikel 2 (körperliche Unversehrtheit), und sei nicht verhältnismäßig. Zudem fehle eine klare Definition der „Mund-Nasen-Bedeckung“ und eine Nennung der eingeschränkten Grundrechte.

Wagner litt unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Tragen von Masken, darunter Kopfschmerzen und Schwindel. Er stützte sich auf medizinische Studien, wie eine von Lee und Wang aus dem Jahr 2011, die eine Erhöhung des Atemwiderstands um 126,5 Prozent belegt, sowie eine Meta-Analyse von Kisielinski et al. aus 2021 zu Nebenwirkungen. Ein ärztliches Attest und eine schriftliche Erklärung reichten den Gerichten jedoch nicht aus.

Er ging den Rechtsweg in Deutschland und scheiterte vor allen Instanzen. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte ihn am 28. Juli 2022 zur Zahlung des Bußgeldes und wies seine Einwände zurück. Es sah keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und priorisierte den Schutz der Bevölkerung – die Maske würde diesen Schutz angeblich bieten. Das Bayerische Oberstes Landesgericht lehnte am 13. Dezember 2022 eine Rechtsbeschwerde ab, ohne auf Wagners Argumente einzugehen.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde am 29. April 2025 nicht zur Entscheidung an – ohne Begründung. Also zog er vor den EGMR in Straßburg.

Er warf den deutschen Gerichten Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vor: Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren), da seine Argumente zur Unverfassungsmäßigkeit ignoriert wurden; Artikel 7 (keine Strafe ohne Gesetz), weil die Verordnung als nichtig keine Rechtsgrundlage biete; Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), da die Maskenpflicht in die körperliche Integrität eingreife; und Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde), da kein effektiver nationaler Rechtsbehelf existiere.

Ende Juni 2023 legte er die Beschwerde beim EGMR vor – am 9. Oktober 2025 entschied der Gerichtshof. Einzelrichter Alain Chablais befand die Beschwerde als unzulässig. Auch diesmal sei die Sachlage nicht geprüft worden, kritisiert Wagner. Zudem erklärte man ohne Begründung, dass keine offensichtliche Verletzung der Menschenrechtskonvention vorliege. Das Vorgehen sei ähnlich wie im deutschen Verfahren.

Wagner berichtete ausführlich im Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte über den Fall. Sein Urteil: „Der Schutz von Grund- und Menschenrechten ist in Fällen wie dem vorliegenden in Deutschland nicht gegeben. Man kann sich bei Eingriffen des Staates nicht mehr darauf verlassen, dass die Grund- und Menschenrechte geachtet werden.“ Es gibt keinen Rechtsschutz gegen verfassungswidrige Maskenpflichten. Wagner plant keine weiteren Schritte. Der Fall könnte allerdings erneut Diskussionen über den Gerichtshof und die Europäische Menschenrechtskonvention anregen.

Bild „Halloween Town hitchhiking ghost with covid mask, Burbank, California, USA“ by gruntzooki is licensed under CC BY-SA 2.0.

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7 Kommentare

  1. Jan 11. November 2025 um 19:02 Uhr - Antworten

    Quot erat demonstrandum. Chapeau!

  2. VerarmterAdel 11. November 2025 um 12:52 Uhr - Antworten

    …und wenn die Politik Zwangsimpfungen verfügt, wird dieser HANDELSGERICHTSHOF auch das durchwinken. Es ist interessiert sie überhaupt nicht, dass es keine krankmachenden Viren gibt.

    https://coronistan.blogspot.com/

    • ibido 11. November 2025 um 20:47 Uhr - Antworten

      Es gibt glaubwürdige Verschwörungstheorien und unglaubwürdige.
      Die unglaubwürdigen ziehen auch die glaubwürdigen in ein schlechtes Licht.

    • W. Baehring 11. November 2025 um 20:55 Uhr - Antworten

      Zitat: „Es interessiert sie überhaupt nicht, dass es keine krankmachenden Viren gibt“.

      Wirklich ein interessanter Aspekt in diesem Zusammenhang!

      Aber welche Pathomechanismen stecken denn nun wirklich dahinter, die die Menschen (bei engem) Kontakt unter bestimmten und gleichen saisonalen Bedingungen, z.B. kältere Temperaturen und eingeschränkte Immunabwehr, (fast) alle nach kurzer Inkubationszeit von wenigenTagen symptomgleich erkranken lassen?

      Bitte detailliert darlegen, Verarmter Adel.
      Denn eine zumindest plausibel erscheinende Erklärung einfach in Abrede zu stellen, ohne dazu eine, die Realität besser beschreibende Erklärung auf den Tisch zu legen, ist etwas zu billig. Vielen Dank.

      • pMe 13. November 2025 um 21:40 Uhr

        Hier eine Erklärung: Das, was man allgemeinhin als „Viren“ bezeichnet, sind – streng wissenschaftlich betrachtet – reine Proteinhüllen mit genetischen Informationen, jedoch OHNE eigenen Stoffwechsel (also in dem Sinne „leblos“ außerhalb seiner ursprünglichen, zellulären Umgebung und daher logischereeise soweit auch ohne „Absichten oder Ziele“. Kurz gesagt sind „Viren“ also Partikel, welche außerhalb dem sie umgebenden Zellmaterial keinerlei Funktion mehr erfüllen (können). Das ist auch der Grund, warum es den „Virologen“ nicht gelingt, diese Zellpartikel zu „isolieren“, das heißt, sie vom umgebenden Zellmaterial zu trennen, so wie es die wissenschaftliche Methodik eigentlich verlangen würde.
        Aber die „Virologie“ ist erfinderisch und hat sich zu dieser Evidenz was ganz Tolles einfallen lassen: Sie hat die Terminologie für sich einfach offiziell „umgedeutet“ um daraus eine Rechtfertigung abzuleiten, und sagt demnach ganz dreist: der Begriff „Isolation“ sei in der Virologie so zu verstehen, daß man (sehr vereinfacht ausgedrückt) die genetischen Informationen in dieser Proteinhülle mathematisch berechnet und daraus „eindeutige Rückschlüsse“ ziehen kann. Das ist also „Isolation“ in der Virologie: Das Ziehen von Rückschlüssen aufgrund von „Hochrechnungen“ genetischer Codes. Man lässt dabei jedoch komplett außer Acht, daß diese „Rückschlüsse“ keinerlei Beleg für eine Pathogenität im Sinne von Ursächlichkeit für eine (vielleicht) bestehende körperliche Symptomatik darstellt, das ist nämlich nichts anderes als eine falsche Schlußfolgerung, die sich aber längst zum Dogma etabliert hat und sich mehr als hartnäckig hält.
        Ganz einfach und bildlich gesprochen sind diese Zellpartikel jedoch ganz im Gegenteil soetwas wie die Feuerwehr, die man zwar recht schnell immer antrifft, wenn es wo brennt, die aber den Brand selbst nicht verursacht hat. Genau diese (falsche) Schlußfolgerung wird jedoch in Bezug auf diese Zellbestandteile gezogen: Sie sind da, also sind sie die „Verursacher“. Aber so einfach gestrickt ist unsere Biologie nicht, ganz im Gegenteil; sie ist sehr komplex und die vollständige Systematik der biologischen Zellkommunikation ist alles andere als vollständig erforscht. Es ist jedenfalls -wer der Evidenz und der Logik bereit ist zu folgen- davon auszugehen, daß diese Zellbestandteile (also die mit genetischen Informationen gefüllten Proteinhüllen ohne eigenen Stoffwechsel und als „Gift (Virus)“ seit Jahrzenten fehlgedeutet) nichts anderes als ein Teil unseres biologischen Systems bzw. der Zellkommunikation sinf, welches versucht, eine körperliche Dysbalance wieder in die Waage zu bringen. Ob diese Bemühungen unserer Zellen dabei eine konkrete Symptomatik („Krankheit“) auslösen oder nicht, hängt im Einzelnen von der momentanen Resilienz ab, also bildlich gesprochen: Wie voll das (gesundheitliche) Fass bereits ist oder ob es noch was „aufzunehmen“ vermag, denn genau das erklärt letztendlich, warum Einige (währen der „Pandemie“) sehr schnell „betroffen“ waren hinsichtlich Symptomatik, während viele andere trotz (angeblich) „positivem“ Testergebnis keinerlei Beschwerden hatten. Warum es dann oft wie „Ansteckung“ aussieht, versteht man, sobald man gelernt hat, die „5bN“, also die „5 biologischen Naturgesetze“ zu deuten bzw. in welcher Weise (nicht ausschließlich, aber in erster Linie) stark emotionale Dysbalancen zu einer auch physischen Herausforderung (=“Krankheit“) werden und erklärt, unter zusätzlicher Bedachtnahme der bereits erwähnten Resilienz (also der „Wasserstand“ im gesundheitlichen Fass), warum nicht alle Menschen a) gleichzeitig und b) in gleichem Ausmaß „betroffen“ waren.

        Einerseits sind es also unsere Emotionen, die uns (jederzeit) in Dysbalance bringen können (und die proklamierte „Pandemie“ hat diese -zusätzlich zu den individuellen Alltagsbelastungen im Zuge der damit einhergehenden Angstpropaganda sehr intentiv gespeist!), aber das ist jetzt auch noch nicht die ganze Wahrheit in Bezug auf die „Pandemie“, das wäre jetzt noch mit folgender Evidenz zu verknüpfen:
        Wer sich nicht allzu stark von der proklamierten Krise hat ablenken lassen, dem ist andererseits nicht entgangen, daß -weltweit- gleichzeitig zur (angeblichen) „Pandemie“ das 5G-Netz ausgerollt wurde. Interessanterweise war genau WUHAN die erste Stadt, die sehr stolz darauf war, hier der „Vorreiter“ zu sein. Bei einigen (wenigen) hat es da schon ein wenig geklingelt, was aber von der allgemeinen Panikmache vollkommen übertüncht wurde.

        Mir war damals jedenfalls schon bewußt (aufgrund von Büchern wie zB: „Der unsichtbare Regenbogen und die unhörbare Musik – Die dissipative Struktur des elektromagnetischen Feldes in Lebewesen“ aus 2007), daß jeder biologische Vorgang bzw. jede einzelne Zellreaktion einer elektromagnetischen Steuerung unterliegt, bzw. auch wir im Grunde -aus dieser Perspektive betrachtet und als Teil der Natur – „elektromagnetische Wesen“ sind, wenn man so will. (Siehe auch schulmedizinische Diagnosemethoden EEG, EKG…ect., diese basieren auch auf dieser Evidenz) Daraufhin habe ich damals 2 Weltkarten – unabhängig von allen (angeblichen) „Verschwörungs-„Theorien, die so verbreitet wurden – verglichen: Einmal die Karte des vorangeschrittenen Ausbaus des 5G-Netzes und zum zweiten eine Karte der Verbreitung des „Virus“, also des (angeblich pathogenen) Zellmaterials, offiziell benamt „Corona“, wobei man sich hierbei auch ins Bewußtsein bringen sollte, daß diese ja eigentlich überhaupt nichts „Neues“ waren. Die waren seit langem schon bekannt und mußten aufgrund der wissenschaftlichen Fehldeutung ja schon seit Jahrzehnten herhalten als „Verursacher“ von „grippalen Infekten“ aller Art, weil die tatsächliche Systematik unserer Biologie ua. der allzu mächtigen Pharmaindustrie verständlicherweise massiv wiederstrebt, was eine diesbezügliche Aufklärung unterdrückt…Aber da könnte/müßte man jetzt auch sehr weit ausholen, was ich an dieser Stelle sein lasse, um die Thematik nicht zu verwässern.
        Jedenfalls waren diese – unabhängig voneinander abgerufenen- Karten offizieller Stellen interessanterweise deckungsgleich.
        Die Ablenkung davon, wie sehr die durch 5G verursachten „neuen“ elektromagnetischen Schwingungen aufgrund der zusätzlichen Belastung für unseren Körper diese -je nach Resilienz bzw. momentanen (!) Zustand des „Fasses“- in eine Dysbalance gebracht haben, die im Falle von zusätzlich (entweder bereits vorhandenen oder zusätzlich auftauchenden) emotionalen Belastungen zu (je nach Schwere des Konfliktes, siehe dazu die 5bN) bis zu durchaus mitunter lebensbedrohlichen Symptomatiken („Krankheit“) geführt hat. Natürlich wird offiziell verlautbart, daß 5G zwar „erwärmend“ ist, aber die Strahlung nicht stark genug sei, um unsere Zellen/Körper „erhitzen“ zu lassen (das, und nur das (!) hat man getestet) Deshalb besteht jedenfalls offiziell „keine gesundheitliche Gefahr“ durch 5G. (In diesem Zusammenhang darf man jetzt die Erderwärmung jedenfalls auch mal unter einer anderen Perspektive betrachten, aber das nur am Rande.

        Und ja, natürlich ist niemand alleine durch 5G tot umgefallen, weil jeder, der soweit (momentan) gesund ist, diese Veränderung aufgrund unserer Anpassungsfähigkeit durchaus ausgleichen konnte bzw. mit der Zeit dann entsprechend „mitschwang“ mit den neuen Frequenzen, sozusagen. Hierin findet sich jedenfalls der Grund, warum die „Corona-Viren“ immer wieder „mutiert“ sind, bevor sie am Ende versiegt sind: Einerseits weil man aufgehört hat, symtomlos zu „testen“, andererseits weil wir uns an die neuen, elektromagnetischen Umweltbedingungen mittlerweile soweit „angepasst“ haben. Trotzdem ist es damals an Orten von zusätzlich noch hoher E-Belastung (zB. im Zug ect…) dazu gekommen, daß diese Belastung insgesamt den Körper überfordert hat und das auch oft Mehrere gleichzeitig betraf und somit nach „Ansteckung“ aussah bzw. als eine solche fehlgedeutet wurde und immer noch wird.

        Glauben sie mir aber bitte kein einziges Wort, beobachten sie lieber kommende Ereignisse kritisch und hinterfragen sie die Interessen derer, die sich am „Kronenvirus “ unter dem Deckmantel des „globalen Gesundheitsschutzes“ eine goldene Nase verdient haben, aber auch die Interessen derer, die bereits intensiv an der Entwicklung von 6G als „noch potenteren“ Datenübertragungsstandard arbeiten und auch damit sehr viel Geld verdienen werden.
        Vielleicht verhilft ihnen das alles nun- bestenfalls in Verbindung mit der Aneignung der Kenntnisse in Bezug auf die 5bN (krankheit-ist-anders.de, 5bN.de, nicolasbarro.com, usw….) – die Dinge abseits der Propaganda etwas übergreifender zu betrachten und zu verstehen, daß die nächste „Pandemie“ aller Voraussicht nach spätestens mit der Ausrollung von 6G ihren Anfang nehmen wird, und setzen sie sich bei Interesse auch mit dem Zusammenhang auseinander, wie stark die elektromagnetisch beinflußten Umweltbedingungen unter Umständen vielleicht sogar für die Erwärmung im Sinne von „Klimawandel“ mit verantwortlich sein könnte; oder welche Ziele man durch die derzeit massenhaft ausgesetzen, genmanipulierten Stechmücken verfolgt, was angeblich auch unserem „Gesundheitsschutz“ dienen soll.

        Jedenfalls gibt es aus meiner Sicht nur 2 Möglichkeiten: Weiterschlafen oder anfangen zu hinterfragen, eigenständig zu recherchieren und sich dabei seiner eigenen Urteilskraft zu bedienen.
        PS: Ich finde es sehr unglücklich, wenn Leute schreiben „es gäbe keine krankmachenden Viren“, da es sehr mißverstänlich ausgedrückt ist, auch wenn man es vielleicht richtig meint:

        Viren sind jedenfalls nicht der „Auslöser“, sondern nur der „Anzeiger“ eines pathogenen Vorganges….das wäre die richtigere/verständlichere Formulierung. Oder was meinen sie ? Können sie mit dieser Perspektive/diesem Blickwinkel etwas anfangen ?

  3. Jurgen 11. November 2025 um 12:38 Uhr - Antworten

    Der Mensch im Handelsrecht, wieviele Rechte besitzt er überhaupt noch? Und wenn er auch noch wählen geht? Letztere sind „im Arsch“ (Zitat Götz von Berlingen).

    • VerarmterAdel 11. November 2025 um 12:50 Uhr - Antworten

      „Der Mensch im Handelsrecht“ ist eben genau das und kein Mann oder Weib.

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