Der Kampf um Meinungsfreiheit versus Zensur: US-Richter bestätigt Verbot der Zensur

12. Juli 2023von 2,6 Minuten Lesezeit

In der EU hat sich die die EU-Kommission mit dem Digital Service Act ein totales Zensurmandat gegenüber sozialen Medien verschafft. In den USA haben sich Geheimdienste, FBI und andere Regierungsbehörden tief und fest in den Tech-Konzernen eingenistet und missliebige Inhalte und User zensiert, unterdrückt oder ganz entfernt und gesperrt.

In der EU schreiben Medien wie TKP dagegen an, die Mainstream Medien und die meisten nationalen Politiker unterstützen die Einschränkung von zentralen Grund- und Menschenrechten. In den USA kämpfen Politiker und Generalstaatsanwälte einzelner Bundesstaaten für die Meinungsfreiheit und haben sogar bei Gericht Erfolg.

Am Montag bestätigte ein Bundesrichter des westlichen Bezirks von Louisiana, Terry Doughty, seine Entscheidung, die es der Biden-Administration untersagt, bestimmte Arten der Kommunikation mit wichtigen Einrichtungen der sozialen Medien zu betreiben.

Wie berichtet hatte im Prozess Missouri versus Biden der Bundesrichter Terry Doughty den staatlichen Behörden die Internet-Zensur verboten. Er stütze sich dabei auf den ersten Zusatz zur US-Verfassung, der Rede- und Pressefreiheit garantiert.

Es handelt sich zunächst um eine einstweilige Verfügung gegen die US-Regierung, bestimmte Behörden und Personen. Die Biden-Regierung hatte sogleich einen Antrag auf Aufhebung des Verbots dieser Interaktionen eingebracht, der aber nun von Doughty abgelehnt wurde.

Der Richter hatte dieses Verbot zuvor als Reaktion auf eine Klage der republikanischen Generalstaatsanwälte von Missouri und Louisiana verhängt, die die Art und Weise anfechten, in der Regierungsbehörden mit Social-Media-Giganten zusammenarbeiten, um die Verbreitung angeblich falscher oder irreführender Informationen über die Covid-19-Pandemie und die Wahlsicherheit einzudämmen.

Richter Doughty begründete seine Entscheidung damit, dass die Erfolgsaussichten für die Kläger in der Klage hoch seien. Der Richter wies auch die Behauptung zurück, dass die Verwaltung durch die Kommunikationsbeschränkungen zwischen Regierungsbehörden und Social-Media-Plattformen wie Facebook und Twitter einen „irreparablen Schaden“ erleiden würde.

Das Recht der Kläger auf freie Meinungsäußerung nach dem ersten Verfassungszusatz überwiegt bei weitem die Interessen der Beklagten“, so Doughty in seinem Urteil.

Doughty wies auch die Behauptung der Verwaltung zurück, dass seine am 4. Juli erlassene einstweilige Verfügung zu weit gefasst sei. Er vertrat die Auffassung, dass die einstweilige Verfügung speziell darauf ausgelegt war, nur solche Arten der Zusammenarbeit mit Social-Media-Unternehmen zu unterbinden, die die „geschützte Meinungsfreiheit“ der Nutzer verletzen könnten. Er schrieb dazu in das Urteil: „Die beklagten Beamten können und sollten geschult werden, um zu erkennen, welche Äußerungen geschützt sind und welche nicht, bevor sie mit Social-Media-Unternehmen zusammenarbeiten, um Beiträge zu unterdrücken oder zu löschen.“

Das Urteil schränkt zwar bestimmte Arten der Interaktion ein, verbietet aber nicht jegliche Kommunikation zwischen der Regierung und Social-Media-Unternehmen. Doughtys einstweilige Verfügung erlaubt die Fortsetzung von Treffen zwischen der Regierung und Social-Media-Unternehmen, insbesondere zu Themen wie Cyberangriffen.


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6 Kommentare

  1. Gerhard 12. Juli 2023 at 19:04Antworten

    „dass seine am 4. Juli erlassene einstweilige Verfügung“.

    Der 4. Juli ist ein besonderer Tag für Amerikaner, sodass die Tatsache, dass diese Verfügung am 4. Juli erlassen wurde, Symbolcharakter hat. Der „4th of July“ ist der US-amerikanische Nationalfeiertag (UnabhängigkeitstagI.

    Siehe z.B.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Unabh%C3%A4ngigkeitstag_(Vereinigte_Staaten)

  2. Fritz Madersbacher 12. Juli 2023 at 11:18Antworten

    “ Good News on Free Speech – for Now
    Alas, the U.S. government today can do almost anything it wants. Fortunately, a few things still stand in the way, as some recent Supreme Court rulings have demonstrated. The First Amendment is one of those things. But how long will it remain that way?“ (Sheldon Richman, executive editor of The Libertarian Institute, published July 12, 2023 at ‚Antiwar.com. ‚)

  3. 4765 12. Juli 2023 at 10:07Antworten

    Langsam aber sicher organisiert sich der Widerstand. EU ist ein guter Ansatzpunkt.
    Eindrucksvolle kurze Rede von Hubmer-Mogg.
    Werden sich die Millionen anschließen die es braucht ?
    In jedem Fall tickt die Uhr. Die Nervosität auf der Gegenseite steigt. Zu Recht.

    odysee oder rumble com
    Hubmer-Mogg Great Awakening
    (Deutsche UntertitelI)

    TRUST AND FREEDOM – CHALLENGING THE PANDEMIC TREATY
    https://euci.info

  4. niklant 12. Juli 2023 at 9:27Antworten

    Zum Glück gibt es noch solche Richter, aber sie werden verschwinden, auf die eine oder andere Art.

    • Glass Steagall Act 12. Juli 2023 at 11:44Antworten

      Zuerst natürlich wieder in Europa! Das zeigt wie es um die Demokratie hier bestimmt ist!

  5. Jan 12. Juli 2023 at 8:41Antworten

    In Erwartung von Dauerrezession und Wohlstandsverlusten nehmen die autoritären Züge zu. Wenns nicht anders geht und alle Leute schreien ihren Unmut heraus, dann ist das sicher destabilisierend.

    Zentralverwaltungen ohne Korrekturmechanismen sind allerdings extrem ineffizient, das deutsche Heizungsgesetz zeigt es gerade, ein anderes Beispiel ist das WHO-Pandemiemanagement. Insofern kommen wir nicht daran vorbei, dass Regierungen erklären müssen, warum wir in den sauren Apfel beißen sollen!

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