Deutsches Gerichtsurteil: 1 Jahr Haft auf Bewährung für Maskenatteste

18. November 2022von 7,6 Minuten Lesezeit

Das Urteil ist gefallen. Die Kinnlade der Staatsanwaltschaft ebenfalls. Entgegen dessen innigen Wunsches, den Passauer Arzt Dr. Weikl hinter Gittern zu sehen, fiel das Strafmaß deutlich milder aus. Statt der geforderten 2 Jahre Freiheitsentzug und eines dreijährigen Berufsverbots, verkündete der Richter unmittelbar nach Beginn der Verhandlung das Urteil: Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Der große blinde Fleck aber bleibt. Nämlich, dass Dr. Ronald Weikl nie auf der Anklagebank hätte sitzen dürfen!

„Im Namen des Volkes …“ lässt sich in diesem Fall schwer über die Lippen bringen, denn die Formel besagt, dass die Rechtsprechung wie alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Dieser Prozess um den Passauer Arzt führt jedoch auf symptomatische Weise vor Augen, dass die letzten 2,5 Maßnahmen-Jahre weder im Namen des Volkes, noch im Sinne des Volkes abgelaufen sind, sondern völlig an der gesellschaftlichen Realität und dem gesunden Volksgeist vorbei schossen. Denn würde eine Volkssouveränität auch realiter herrschen und nicht nur als schöne gesetzeslyrische Floskel, würden ganz andere Kandidaten auf der Anklagebank sitzen.

Die Verkündung des Urteils nahm nur einen kurzen Moment in Anspruch. Die Klarstellung des Richters, dass es sich letztlich um einen simplen Prozess handelte, nahm dagegen ganze 30 Minuten ein. Dabei ist dem Richter zumindest der Versuch – wenn auch ein kläglicher –, dieses ja eigentlich simple Urteil zu erläutern, zu Gute zu halten. Denn mit den Worten

„Um was geht es eigentlich in diesem Prozess und was ist wirklich der Gegenstand dieser Verhandlung?“

leitete der Richter bedeutungsschwanger die Urteilsbegründung ein. Einen kurzen Moment kam deshalb die fixe Idee auf, dass das Gericht hier selbst ein Geständnis ablegen wollte. Dann aber wurde „klargestellt“, dass es sich hier zu keinem Zeitpunkt um einen Maskenprozess handelte, weshalb auch der Ausdruck „Maskenarzt“ wie er von den sogenannten Qualitätsmedien bedient wurde, „schrecklich“ sei. Das aber war nur ein Danaer-Geschenk, wie sich im weiteren Verlauf der Urteilsbegründung zeigen sollte. Zumindest aber gab der Richter nach dem X-ten Verhandlungstag der Mainstream-Presse als Claqueuren des Regierungs-Narrativs die Chance zu verkünden, dass jene Hetzkampagne gegen den „Maskenarzt“ völlig verfehlt war.

Die eigene Pfadabhängigkeit zu verlassen scheint jedoch vor dem Hintergrund einer „nicht enden wollenden“ Pandemie eine schwer vollbringbare psychologische Leistung zu sein. Es genügt offenbar nicht, dass 1072 von 1096 Attesten höchstrichterlich als nicht strafrechtlich relevant anerkannt wurden. Denn unmittelbar nach der Belehrung des Richters gingen die üblichen Schlagzeilen wieder raus. Wer in diesem Stadium des Verfahrens davon schreibt, wie z.B. die PNP in ihrer Online-Ausgabe „Tausende unrichtige Atteste“ oder „mindestens 1096 wohl unrichtige Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht hat ein Passauer Arzt zu Beginn der Corona-Pandemie ausgestellt“, obgleich der Richter soeben nur noch 24 dieser Atteste (immer noch zu Unrecht) aburteilte, will die Verleumdungshaltung nicht verlassen. Trotz richterlicher „Klarstellung“ bedient der Bayerische Rundfunk geradezu wahnhaft den Ausdruck „Masken-Arzt“.

Weiterhin führte der Richter aus, weswegen die eingereichten Beweisanträge (vorzuladende Sachverständige) abgelehnt wurden.

„Für das Gericht sei es unerheblich, welche Masken wie wirken“

lautete eine der Klarstellungen des Richters. Lediglich für die Strafzumessung seien jene Vorbehalte des Angeklagten relevant, rechtlich jedoch spielten sie keine Rolle, führte er aus. Warum das so sei, ließ er offen. Auch die Frage, welche Politiker, welche Positionen vertreten, sei für dieses Verfahren nicht von Relevanz. Kurzum: „Weltanschauliche Fragen tun hier nichts zur Sache“, so die Aussage des Richters.

Entscheidend für das Urteil war einzig die Tatsache, dass in 24 von mehr als tausend Fällen eine persönliche Untersuchung der Schulkinder nicht stattgefunden hat und jene Maskenbefreiungsatteste für die Schule gedacht waren.

Die Unrichtigkeit der Gesundheitszeugnisse erkläre sich weiterhin dadurch – so der Richter – dass „Atteste ins Blaue hinein ausgestellt wurden“. Gleichzeitig schlussfolgerte der Richter, dass eine ausbleibende Untersuchung die logische Konsequenz sei, wenn der angeklagte Arzt die Meinung von der Unwirksamkeit und Schädlichkeit der Masken vertrete. Insofern stellte das Gericht richtig fest, dass vor diesem Hintergrund eine Befunderhebung irrelevant war.

Und genau da liegt der Hase im Pfeffer! Gerade im Hinblick auf die potenzielle Schädlichkeit von Masken ist nämlich auch die ärztliche Pflicht zur Gesundheitsprävention zu beachten, so wie es der Passauer Arzt immer wieder beteuerte. Da das Verhindern von Beschwerdesymptomen und möglichen bleibenden Schäden aufgrund des stundenlangen Tragens gesundheitsschädlicher Masken die Absicht war, ist es also nur logisch, dass Maskenbefreiungsatteste auch bei gesunden Menschen ohne Vorerkrankungen ausgestellt wurden. „Dies sei nur schlüssig und logisch, wenn man die Maßnahmen nicht für sinnvoll hält“, schlussfolgerte der Richter. Dann aber hätte der Richter die Frage nach der Wirksamkeit und Ungefährlichkeit der Masken stellen und der Beweislast des Staates nachkommen müssen! Das ist – wie in vielen anderen Verfahren auch – willentlich unterblieben! Und hierin liegt der eigentliche Skandal. Denn ohne den Tatbestand aufzuklären erfolgen Verurteilungen. Das ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht mehr vereinbar. Und hier zeigt sich auch das Danaer-Geschenk: während das Gericht den Passauer Arzt von dem Vorwurf, ein „Masken-Arzt“ zu sein, freispricht, geht es im Kern ganz genau um die Masken! Von deren Gefährlichkeit und Sinnlosigkeit will das Gericht nämlich nichts wissen.

Der Umstand, dass hier zwei verschiedene Auffassungen, die des Arztes medizinisch begründet, die des Richters evidenzbefreit, kollidieren und nicht aufgelöst werden, zeigt, dass es hier nur um eine ideologische Auseinandersetzung geht. Während der Richter die persönliche Untersuchung in jedem Einzelfall zur Voraussetzung der Richtigkeit der Atteste erklärt, verzichtete der Arzt in einigen wenigen Fällen darauf, weil er sich auf die von der Mutter glaubhaft geschilderten Sympome des Kindes verließ, was in der Medizin gängiger Usus ist und „Fremdanemnese“ genannt wird. Da das gesundheitliche Risiko ausnahmslos alle Patienten betrifft, und unter Umständen auch Gefahr in Verzug ist, wär ein anderes Vorgehen, als jeder Bitte eines Hilfesuchenden um ein solches Attest nachzukommen, diskriminierend und standeswidrig. Für viele ist jenes hehre Vorgehen des Arztes deswegen schwer greifbar, auch weil das Damoklesschwert des Strafrechts über jedem schwingt, der so denkt, wie der Passauer Arzt.

Bereits die fehlgeleitete Begründungsfigur des Richters, wonach ein die Maßnahmen ignorierender Arzt sich nicht für den rechtfertigenden Verweis auf die Pandemie als Ausnahmezustand qualifiziert, führt die groteske Verdrehung von Tatsachen vor Augen. Nie kann das Problem (Maske tragen) zu gleich die Lösung (Maske tragen) sein, erst recht nicht innerhalb der Gesundheitsbranche. Die derzeitige gesellschaftliche Lage (Übersterblichkeit, Impfnebenwirkungen etc.) und vor allem die medizinischen Befunde (aktuell: Granulome mit Maskenfasern in Lungen von Maskenträgern) sind der schlagende Beweis dafür.

Der Umstand, dass der Angeklagte die Vorwürfe des Gerichts „einräume“, vereinfachte und beschleunigte das Verfahren, so der Richter weiter. Nachdem Dr. Weikls Handeln stets die Fürsorgepflicht zu Grunde lag und er vor Gericht immer wieder das Wohl der Patienten verteidigte, ist der Ausdruck „einräumen“ jedoch lediglich ein Artefakt selbstherrlicher und paternalistischer Justiz. Zugleich löste aber gerade eben jene Tatsache des zum-Wohle-Handelns den strafmindernden Effekt aus. Ein Widerspruch in sich.

Weiterhin galt als strafmindernd der Aspekt der Wiederholung. Da das Ausstellen von Attesten letztlich ein und derselben Systematik folgte, sei eine Mehrfachbestrafung ausgeschlossen. Der konsequente Tatentschluss des Arztes, sprich, letztlich jedem Patienten die Möglichkeit zu gewähren, sich vor der gesundheitsgefährdenden Maske zu schützen, wurde zur Tateinheit nach §52 StGB zusammengefasst. Wenn aber letztlich nur das Vorgehen als solches sanktioniert wird, erscheint es in dem Zusammenhang widersinnig, warum das Gericht überhaupt in die Zahlenorgie der (1096) Atteste und die Heraufbeschwörung von scheinbar unrichtigen Attesten eingestiegen ist.

Es stellt sich damit unweigerlich die Frage, ob Dr. Ronald Weikl auf einer falschen Annahme basierend vorverurteilt wurde. Schließlich wurde in den restlichen 1072 Fällen (1096 -24) die Strafwürdigkeit nun doch verneint. Was richtig und was falsch war, schien das Gericht in seiner wilden Flickschusterei von möglichen Tatbestandsmerkmalen selbst nicht mehr zu wissen.

Zwar führte der Richter aus, dass die Kammer eine Erheblichkeit – wie sie der Oberstaatsanwalt vorwirft – nicht erkenne und diesbezüglich rechtliche Bedenken habe, weswegen ein Berufsverbot nicht greifen dürfe; doch erkannte das Gericht leider nicht, dass die Prämisse, auf der das Verfahren beruht, nämlich die von Seiten der Regierung proklamierte Wirksamkeit und Ungefährlichkeit des Tragens von Masken für Kinder, hochgradig kritikwürdig, um nicht zu sagen nachweislich widerlegt ist.

Das Gericht hat somit Rechtsfehler begangen.

Es hat nämlich den Beweisanträgen der Verteidigung nicht stattgegeben, wonach FFP2-Masken nicht gegen Viren schützen und – insbesondere bei Kindern – gesundheitsgefährdend sind. Damit ist der Staat seiner Beweislast im Hinblick auf die Ungefährlichkeit der Masken nicht nachgekommen. Wobei schon absurd ist, dass die Beweisanträge von der Verteidigung kommen mussten: denn der Staat muss die Schuld des Täters beweisen, nicht dieser seine Unschuld. Aber offensichtlich gilt schon wieder der Satz: Wer sich verteidigt, klagt sich an!


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38 Kommentare

  1. LenzJ 21. November 2022 at 8:50

    Immerhin darf er weiter arbeiten, ein Berufsverbot (bei Rechtskraft) wäre dicht an der Vernichtung der Existenz und er wäre Vorbestraft, da mehr als 90 Tagessätze – ansonsten absolut nicht nachvollziehbar.
    Einzig sinnige Aufgabe des Richters wäre:
    https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Konkrete-Normenkontrolle/konkrete-normenkontrolle_node.html
    nur damit wäre wohl Ende der Karriere, Versetzung in das unattraktivste Dorf in Bayern und dort dann wohl Familienrecht, d.h. streitende Ehepaare … . Da muss man schon dicke Eier haben oder kurz vor der Pension stehen.
    Täter sind hier die Politik, weil die Staatsanwälte politisch weisungsgebundenen sind. Würde mich mal interessieren, wie viele h wertvoller Polizeiarbeit hier verschwendet wurden – Clan Kriminelle wird es freuen.

  2. Andreas I. 18. November 2022 at 13:42

    Hallo,
    “Entscheidend für das Urteil war einzig die Tatsache, … ”

    Und darin liegt die Rechtsbeugung, dass der Richter sich den Sachverhalt so zurechtgestutzt hat – was ihm nicht passt weggelassen und was ihm passt zum Entscheidenden erklärt – dass er das Urteil sprechen konnte, was ER wollte, nicht was Recht und Gesetz und Rechtsstaatlichkeit wäre.

    Und ja das Urteil, was ER wollte, der Richter.
    Denn selbstverständlich gibt es politischen Druck und deswegen hat in einem Rechtsstaat ein Richter politischem u.a. Druck standzuhalten.
    Wenn er dazu unfähig ist, dann hat er nicht die nötige charakterliche Eignung / persönliche Reife für den Beruf des Richters, sondern ist ein [irgendwas] auf einem Richterstuhl, was da weg muss, denn es geht um Wohl oder Schädigung von Kindern.

    Wenn es Rechtsbeugung bei einem Blechschaden an einem Auto wäre … aber hier geht es darum, dass ein Arzt seiner Verantwortung für seine Patienten nachkommt, das Wohl der Kinder zu schützen, weil staatliche Akteure das Wohl der Kinder gefährden.
    In dem Moment, wo das Wohl der Kinder möglicherweise gefährdet ist, darf ein Richter das nicht einfach beiseite wischen und die Staatsanwaltschaft erst recht nicht, im Gegenteil, sobald sie davon erfahren – was hier offiziell durch das Material der Verteidigung geschehen ist – müss(t)en sie der Sache nachgehen.
    Stattdessen sind sie den Politikern zu Diensten – also die Richter und Staatsanwälte sind denen zu Diensten, die das Wohl der Kinder gefährden.
    Und um sowas tun zu können, müssen diese Richter und Staatsanwälte tief krank sein, die normopathische Gesellschaft lässt grüßen.

    • Erwin 18. November 2022 at 14:23

      Andreas I.
      18. November 2022 at 13:42Antworten

      Auch sie haben es nicht verstanden.
      Darum ein kleines,einfaches Bespiel:

      Angenommen es gäbe ein Gesetz dass lautet: Auf eine Geschwindigkeitsübertetung von mehr als 20 Kmh stehen bis zu 2 Jahren Gefängnis.

      Sie sind statt der erlaubten 100 Kmh aber 130 Kmh gefahren und bekommen daher einen Prozess.
      Ob sie persönlich der Meinung sind dass dieses Gestz unsinnig sei udn sie es deshalb nicht befolgen, ist irrelevant.
      Das Gericht MUSS nach dem gültigen Gesetz handeln, auch wenn das Gericht der Meinung ist das Gesetz sei unsinnig..
      Sehrwohl dürfen aber bestimmte Umstände berücksichtigen, die das Urteil mildern können.
      Wie etwa: Es war ihre erste Übertretung, sie haben niemanden gefährdet usw.
      Das mildert Höchstrafe ab, kann aber ein gewisses Strafmaß nicht vermeiden.
      Würde das Gericht einen Freispruch erteilen, begeht es Rechtsbeugung und wird selbst straffällig.
      Siehe Familenrichter Dettmar der demnächst seinen Prozess wegen Rechtsbeugung hat.

      Die Argumenation der Anwälte sich auf die Unsinnigkeit des Gesetztes zu berufen ist aussichtslos.
      Herr Weikl darf sich glücklich schätzen, Richter gefunden zu haben, die zumindest ein Einsehen hatten.
      Freisprechen durften sie ihn dennoch nicht.

      Um das Gesetz zu kippen müssen sie Klage gegen den Gestzgeber einreichen.

      • Thomas Moser 18. November 2022 at 15:35

        Jedoch verstösst die Maskenpflicht gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und es greift in unzulässiger Weise in die ärtzliche Berufsfreiheit ein. Diese Gesetze wurden durch das Urteil verletzt, das Gericht hat dies nicht angemessen berücksichtigt. Kann es ja auch gar nicht, wenn es keine neutralen Gutachten zu Nutzen-Schaden der Maske erstellten lässt und berücksichtigt. Also haben die Richter das Maskenpflichtgesetz der Regierung an oberste Stelle gesetzt anstelle der Grundrechte. Diese Abwägung war nicht sachgerecht.
        Sicher wäre es besser, man würde ein Künstliche Intelligenz als Richter einsetzen, die alle Gesetze kennt, die Abwägungskriterien, sowie alle Studien zum materiellen Sachverhalt, um überhaupt beurteilen zu können, ob ein Eingriff in die körperliche Unversehrheit vorliegt. Die Richter haben sich der Möglichkeit beraubt, diese Abwägung vornehmen zu können, wenn sie die Nutzen-Schaden Bilanz, das Materielle, nicht eruieren. Das Urteil taugt nichts, weil es nicht alle Gesetzesverstösse berücksichtigt.

      • Andreas I. 18. November 2022 at 15:42

        @ Erwin Hallo,
        “Angenommen es gäbe ein Gesetz dass lautet: Auf eine Geschwindigkeitsübertetung von mehr als 20 Kmh stehen bis zu 2 Jahren Gefängnis. …
        Das Gericht MUSS nach dem gültigen Gesetz handeln, auch wenn das Gericht der Meinung ist das Gesetz sei unsinnig.”

        In einer Bananenrepublik ist das so.
        Im Grundgesetz steht aber, die BRD wäre ein Rechtsstaat.

        Wenn der Verdacht besteht, dass das Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt, gegen juristische Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit usw. verstößt, dann haben die Richter die Rechtmäßigkeit des Gesetzes zu prüfen bzw. den Fall an höhere Gerichte bis letztendlich Verfassungsgericht zu übergeben.
        Das ist ja gerade der Unterschied zwischen Regime und Rechtsstaat:
        die Gewaltenteilung.

        Und die Verhältnismäßigkeit auch in dem Sinne, dass es für schwerere Vergehen einen Spielraum nach oben für das Strafmaß geben muss, also wenn man für 20 km/m zuviel mit 2 Jahren Freiheitsstrafe anfangen würde, dann würde man schon leichtere Körperverletzung mit wieviel? bestrafen müssen und wo ist dann noch eine verhältnismäßige Steigerungsmöglichkeit für schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, Tötung, Mord?
        So ein Murks-Gesetz müssten die Richter zurück zum Gesetzgeber schicken, in einem Rechtsstaat.

        Wenn (wie hier) sogar der Verdacht besteht, dass ein Gesetz bzw. eine Verordnung das Wohlergehen der Kinder gefährdet, dann müssen die Richter abwägen, ob die Maskenverordnung oder das Kindeswohl den höheren juristischen Stellenwert hat.
        Denn wenn die Richter eine mögliche Kindeswohlgefährdung ignorieren, dann weiß ich zwar nicht, wie sich das juristisch nennt, aber im Prinzip ignorieren sie eine mögliche Schädigung von Menschen, zumal Kindern und das ist mindestens fahrlässig, einem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung muss nachgegangen werden.

        “Siehe Familenrichter Dettmar der demnächst seinen Prozess wegen Rechtsbeugung hat.”

        Der hat es verstanden, ist seiner Verantwortung nachgekommen, d.h. wenn er von potentieller Kindeswohlgefährdung erfährt, diese zu unterbinden.
        Damit hat einen gefährlichen Fehler der Politiker korrigiert – damit hat er das Prinzip der Gewaltenteilung verwirklicht.
        So geht Rechtsstaat.

        “Die Argumenation der Anwälte sich auf die Unsinnigkeit des Gesetztes zu berufen ist aussichtslos.”

        In dieser Oligarchie ist es offensichtlich tatsächlich aussichtslos.

        “Herr Weikl darf sich glücklich schätzen, Richter gefunden zu haben, die zumindest ein Einsehen hatten.”

        Solchen Richtern ist ihr armseeliger materieller Luxus (ihre Karriere) wichtiger als die Gesundheit von Kindern.

        “Freisprechen durften sie ihn dennoch nicht.”

        Sie müssten ihn freisprechen, wenn es nach Recht und Gesetz ginge.
        Selbst wenn die Richter die Behauptungen der Regierungsseite unüberprüft übernehmen, selbst dann bleibt die Verantwortung des Arztes für das Wohl seiner Patienten.

        “Um das Gesetz zu kippen müssen sie Klage gegen den Gestzgeber einreichen.”

        Falsch.
        Siehe Familienrichter Dettmar :-D
        Ein Richter hat sehr wohl die Möglichkeit, seiner rechtsstaatlichen Verantwortung nachzukommen und Gewaltenteilung praktisch umzusetzen.
        Nur muss der Richter dafür die Persönlichkeit eines erwachsenen Menschen haben.

      • Heiko 18. November 2022 at 20:33

        Sie sollten einmal die Prinzipien des Rechtsstaates nachlesen. Wenn sich die BRD ständig auf die Schulter klopft und anderen Staaten erklärt, sie wäre im Gegensatz zu denen ein Rechtsstaat, dann muss auch ein Richter als erstes prüfen, ob ein Gesetz oder Vorschrift diesen Kriterien genügt. Sonst kann es keine Grundlage für Rechtssprechung sein.

      • leontinger 19. November 2022 at 1:18

        Blöder Vergleich

      • Andreas I. 19. November 2022 at 12:32

        @ Erwin Hallo,
        vielleicht kommt meine Antwort von gestern auch noch, vielleicht ist sie irgendwie untergegangen, deswegen nochmal zu Ihrem Beispiel:

        “Angenommen es gäbe ein Gesetz dass lautet: Auf eine Geschwindigkeitsübertetung von mehr als 20 Kmh stehen bis zu 2 Jahren Gefängnis.
        Sie sind statt der erlaubten 100 Kmh aber 130 Kmh gefahren”

        Und dass ich 130 gefahren bin, das muss bewiesen werden.
        Vielleicht bin ich ja auf der linken Spur gefahren, obwohl die rechte auch frei war und auf der linken Spur wird üblicherweise schneller gefahren, aber das als Beweis zu nehmen, dass ich 130 gefahren sei, das reicht eben nicht. Es müsste schon eine Geschwindigkeitsmessung als Beweis her.

        Bei Dr. Weikl lautete die Anklage auf Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse, also müsste bewiesen werden, dass die beanstandeten Gesundheitszeugnisse falsch waren.
        Das Urteil beruht aber darauf, dass
        1. Der Richter es als Formfehler ansieht, dass der Arzt in den beanstandeten Fällen nicht das Kind gesehen hat, sondern die Eltern gesprochen hat.
        2. Der Richter diesen (angeblichen) Formfehler als Beweis dafür ansieht, dass das ausgestellte Gesundheitszeugnis falsch sei.
        Aber vielleicht kann man auf der linken Spur auch 100 oder auch nur 70 fahren und vielleicht ist das auch völlig richtig so, wenn in der Ferne orange Lichter blinken – und dass jemand auf der linken Spur fährt, beweist von der Geschwindigkeit nur, dass sie über Null lag.
        Ein angeblicher Formfehler ist eben kein Beweis, die Anklage hätte beweisen müssen, dass die beanstandeten Gesundheitszeugnisse falsch waren.
        Wenn die Gesundheitszeugnisse auf den Auskünften der Eltern über ihr Kind beruhen, dann hätte die Anklage also nachweisen müssen, dass erstens die Auskünfte der Eltern über ihr Kind falsch waren und zweitens der Arzt Gründe gehabt haben musste, davon auszugehen, dass die Eltern falsche Auskünfte erteilen.
        Aber das fehlt , es gibt keinen Beweis, der Richter reitet auf einem angeblichen Formfehler herum.

    • A-w-n 18. November 2022 at 16:17

      @Erwin und andere: eigentlich wollte ich ja nicht mehr hier posten, weil die Kommentare hier inzwischen kleiner gleich Standardpresse sind. Sie alle haben vergessen zunächst klarzustellen, worüber Sie überhaupt diskutieren: um welches Gesetz und welche Vorschrift es überhaupt geht…und das steht schon nicht im Artikel und der MWGFD Stellungnahme. Gegoogelt geht es um Par 278 StGB ‘Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse’.

      Und wenn sie nach dejure par 278 StGB suchen und auf die Website gehen, werden Sie den Gesetzestext finden und sehen, es ist nicht klar ob ein Maskenattest darunterfällt und falls, wann es unrichtig wäre. Auch dass das Gesetz im Coronazeitraum spezifisch ergänzt wurde. Auch unter Rechtsprechung, dass erst entschieden wurde mal, auch ein Maskenattest würde unter den Par fallen (was nicht notwendig wäre, wär es schon aus dem Gesetzestext eindeutig). Aber die Rechtsprechung ist eben erst in Entstehung. Es geht eben nicht um ein eindeutiges Gesetz mit klarer Auslegung. Klar sollte sein, in Zeiten in denen Gesellschaftsschichten ‘in Massenhypnose gleichgeschaltet sind und in einer Art wahrgenommenen Ausnahmesituation’ werden Legislative, Exekutive und Judikative gleich weltanschaulich bedingt rechtlich unsauber entscheiden und vorgehen, das ist ja gerade der Punkt an der heutigen Situation, die aber sich schon seit mind 20 Jahren angebahnt hatte. Genauso wie Sie scheinbar auch, ob pro oder contra, gleichmässig verminderten Zugang zu ihren geistigen Ressourcen und Methodik der Informationsverarbeitung zu haben scheinen, mental long covid ggf…

      • Andreas I. 18. November 2022 at 18:56

        @ A-w-n Hallo,
        ja es kann durchaus schwer fallen sachlich zu bleiben, wenn es um Kindeswohlgefährdung geht.
        Nun gut, die Klage lautet auf § 278 StGB ‚Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse‘.
        Also müsste geklärt werden, was ein “unrichtiges” Gesundheitszeugnis ist bzw. ob die beanstandeten unrichtig oder richtig waren..

        Wenn das Gesundheitszeugnis ein Maskenattest ist, spielt dafür die Wirkung von Masken eine entscheidende Rolle, denn:
        Wenn das Maskentragen harmlos ist, dann sind Maskenbefreiungen unrichtige Gesundheitszeugnisse.
        Wenn das Maskentragen gesundheitsgefährdend ist, dann sind Maskenbefreiungen richtige Gesundheitszeugnisse.
        Die Wirkung von Masken wird aber von den Richtern ignoriert.
        Meiner Meinung nach gehen die Richter damit am Sachverhalt vorbei.

        Stattdessen befassen sich die Richter ausschließlich mit dem – in ihren Augen – Formfehler, dass der Arzt in den beanstandeten Fällen nicht die Kinder persönlich gesehen hat, sondern mit den Eltern sprach.
        Aber selbst dieser scheinbare Formfehler wird bei näherer Betrachtung dünn.
        Denn ob die Aussagen der Eltern über ihr Kind gegenüber dem Arzt wahrheitsgemäß waren und damit die Gesundheitszeugnisse richtig waren, das interessiert die Richter schon wieder nicht. Allein die Form interessiert die Richter, nicht der Inhalt, auch nicht die Verantwortung der Eltern für ihr Kind, welche ja vielleicht auch eine Rolle dabei spielt, wenn die Eltern mit dem Arzt über ihr Kind sprechen.
        Oder ob ein Kind, was ein Maskenattest braucht – also ja noch kein Maskenattest hat – möglicherweise schon einen Gesundheitsschaden bekommen könnte, wenn es gezwungen wäre eine Maske zu tragen, um persönlich in die Arztpraxis zu kommen (und darum der Arzt und die Eltern völlig richtig und absolut gesetzeskonform zum Wohle des Kindes gehandelt haben), das interessiert die Richter auch nicht.

        Darum sehe ich das so:
        Die Richter lösen den scheinbaren Formfehler aus dem Sachverhalt heraus, prüfen selbst den Formfehler nicht und drehen dem Arzt daraus einen Strick.

      • A-w-n 18. November 2022 at 21:19

        @Andreas I.: Also ich stimme Ihnen da zu. Wenn man sich die alten Fassungen auf de jure ansieht von p278 StGB an 1871-2021 musste es ‘zur Vorlage bei eine Behörde oder Versicherungsgesellschaft’ ausgestellt sein. Die Neufassung 2021verlangt, es müsse ‘zur Täuschung im Rechtsverkehr’ ausgestellt sein ‘über den Gesundheitszustand’ eines Menschen. Wenn zur Abwehr einer Gesundheitsschädigung ausgestellt, ist man mE nicht im Tatbestand. Auch muss ein Maskenattest die Wirkung einer Maske und der Art der Maske berücksichtigen, das Tragen wird auch Gesunde schädigen. Von daher kann man meines Ermessens Maskenatteste generell gar nicht von p287 StGB erfassen. Zudem: man sieht hier man hat einen seit 1871 bestehenden Paragraphen plötzlich 2021 angepasst (‘böswillig’) und war dann noch nicht in der Lage, es so zu formulieren, das Maskenatteste eindeutig inbegriffen sind. Die Gerichte, meine ich, behaupten einfach, der Par gelte auch für Maskenatteste und zudem, dass Masken nicht schädlich seien und man eine Art Erkrankung haben müsste und darüber eine Bescheinigung, um keine zu tragen. Ausserdem dürfte es schon keine Maskenpflicht geben, weil das gegen das Grundgesetz und die Menschenrechte verstösst wie gegen natürliches Recht und die Vernunft. Es gibt keine medizinischen Gründe für eine Maskenpflicht. Was zur Frage führt, was es eigentlich ist dann…Sado Maso? Psychologische und physische Unterdrückung und Kriegführung gegen ein Volk? Selbstgeisselung?

  3. Sabien 18. November 2022 at 12:21

    „Im Namen des Volkes …“ lässt sich in diesem Fall schwer über die Lippen bringen

    Das ist ja das Problem. Meiner Meinung nach stehen leider geschätzt zwei Drittel des Volkes oder sollen wir gleich sagen der FOLLOWER hinter dem was ihnen von den Öffentlich Rechtlichen täglich vorgebetet wird. Das letzte Drittel, die sogenannten DENKER machen eben leider nicht der Mehrheit des Volkes aus. Solange das so ist wird dieser böse Zauber auch weitergehen.

  4. Thomas Moser 18. November 2022 at 12:18

    Das Gericht hat also keine Beweiserhebung zu Nutzen und Schaden von Masken erhoben, trotzdem verurteilt es den Arzt, weil der bei wenigen Schulkindern keine persönliche Untersuchung vornahm.Der Arzt war nämlich vom negativen Schaden-Nutzen Verhältnis der Masken überzeugt. Der Richter sagt also, egal ob Masken wirken oder nicht und Schaden anrichten, Du Arzt hättest das Kind untersuchen müssen, selbst wenn eine Maske gefährlich ist und kaum Nutzen bringt. Das Urteil des Gerichts hat also keine sachgerechte Grundlage und ist daher absurd. Eigentlich sagt es nur: Du Arzt hast Dich der Maskenempfehlung der Regierung widersetzt, und deswegen wirst Du abgestraft, selbst wenn Du inhaltlich in allem Recht haben solltest. Das ist die Justiz einer Bananenrepublik.

    • Erwin 18. November 2022 at 12:45

      Thomas Moser
      18. November 2022 at 12:18Antworten

      Das ist doch nicht so schwer zu verstehen.
      Ein Verstoß gegen ein Gesetz hat nicht damit zu tun ob das Gesetz einen Sinn hat oder nicht.

      Das Gericht kann und darf nicht bewerten ob ein Gesetz sinnhaft ist oder nicht. Das wäre Rechtsbeugung.
      Es darf nur nach dem bestehenden Gesetz urteilen und hat dabei einen Ermessensspielraum.
      Das gilt überall, nicht nur in Deutschland.
      Ihre Banenrepublikbeschwerde müssen sie an den Gesetzgeber richten und nicht an das Gericht.

      • Andreas I. 18. November 2022 at 13:07

        @ Erwin Hallo,
        bei Grundrechtseinschränkungen, also potentiellen Verletzungen von Verfassung bzw. Grundgesetz, da haben die Richter sehr wohl abzuwägen, ob ein von den Politikern erlassenes Gesetz garantiert verfassungskonform ist und wenn es Anhaltspunkte gibt, das zu bezweifeln, haben die Richter den Fall an das Verfassungsgericht weiterzuleiten.
        Das gilt jedenfalls für Rechtsstaaten mit dem Prinzip der Gewaltenteilung, wo sich die Gewalten gegenseitig kontrollieren sollten.

      • Thomas Moser 18. November 2022 at 13:23

        Ok, Beschwerde an den Gesetzgeber. Aber das Gericht hat noch andere Gesetze zu prüfen, z.B. ist der Arzt in seiner Beurteilung einer medizinschen Behandlung grundsätzlich frei. Wenn der Arzt eine Massnahme als unsinnig oder eher schädlich beurteilt mit Studienreferenz, dann gerät das in Konflikt mit dem Gesetz der Regierung zur Maskenpflicht. Dieser Widerspruch (vom Gesetzgeber erzeugt) wurde vom Gericht nicht aufgelöst. Ganz so einfach möchte ich die Justiz hier nicht freisprechen. Eine sachgerechte Abwägung widersprechender Gesetze, das wäre zu erwarten.

      • Rosa 18. November 2022 at 13:27

        Und wäre es etwa auch Rechtsbeugung, wenn Richter (oder Richtersenat) die Qualität eines “Messers”, dem zentralen Corpus Delicti, prüfen (ließen)? Ob es in seiner Art und Ausführung denn geeignet war, eine Verletzung zuzufügen? Bei einem aus Kunststoff gefertigten Stück NICHT zuzulassen, wenn es einem metallischen optisch gleichsieht, wäre DAS in Ordnung? Oder prozessual sicherheitshalber – RECHTSSICHERHEIT – sachverständige Stichversuche durchzuführen?

      • 1150 18. November 2022 at 13:42

        @Erwin,
        dann waren die untaten, welche im rahmen der euthanasiegesetze oder die menschenversuche,
        die in den konzentrationlagern begangen wurden, nicht strafbar, da sie nach dem damaligen geltenden recht des regimes, keinerlei straftaten darstellten, oder?
        wäre das damalige regime nicht untergegangen, welche erkenntnis für heute soll man daraus ziehen?

      • rudi & Maria fluegl 18. November 2022 at 14:15

        Das glauben Sie wohl selber nicht!
        Gesetze sind nie für alle Fälle konstruiert.
        Es bleibt meist sehr viel Raum für Auslegung.
        Je nach Richter zum Glück oder Pech. Ein Beispiel für das “Law and Order” verrückte Österreich!
        Ein Präzedenzurteil bezüglich Fahren bei Rot über die Kreuzung.
        Kein Verkehr. gute Sicht, Mitternacht. Aussage, wenn nicht die Fähigkeit bestünde hier keinen zu gefährden sollte der Führerschein zurück gegeben werden. Freispruch auch mit der Begründung Ampeln sind eine Hilfe und auch bei Grün muss Vorsicht gewaltet werden z.B. bezüglich Einsatzfahrzeugen.
        Die Gesetzbücher sind außerdem voller überholter Texte mit kabaretthaften Zügen.
        Laut Spezialisten wäre es viel zu aufwendig, dass aus zu misten. Da gibt es Bücher darüber.
        Leider fällt mir gerade nur das Beispiel aus den USA ein, wo einer mit der Warnflagge vorausgehen muss, wenn eine Frau mit dem Auto fährt.
        Die Nationalsozialisten- um mit der für viele Zeitgenossen notwendigen Keule zu kommen-haben auch nicht alle Gesetze umgeschrieben und vor allem die vorhandenen für sich ausgelegt.
        Frag nach bei Freisler!
        Es gibt bestimmt berufenere Leute wie mich, die Ihnen in der Historie der Gesetze weiterhelfen können.
        Insgesamt werden Gesetze a posteriori konstruiert. Auch die 10 Gebote beinhalten “Du wirst …!
        Der Umgang mit abweichenden Verhalten ist das entscheidende in 1000jähriger Kriminalgeschichte und nicht der Glaube an die sogenannte Generalpraevention.
        Höchstens Sie laufen mit Büchern im Hinterkopf für Verhaltensweisen herum. Auch wenn Wechselwirkung nicht abgestritten wird.
        Ich gratuliere Ihnen! Sie kommen wieder auf Anregungsniveau zurück!
        Solche Trolle brauchen wir!
        Rudi Fluegl

      • Andreas I. 18. November 2022 at 14:30

        @ Thomas Moser Hallo,
        “Eine sachgerechte Abwägung widersprechender Gesetze, das wäre zu erwarten.”

        Zumal die Grundrechte laut Grundgesetz einen höheren Stellenwert haben (sollten) als die nachfolgenden Gesetze und Verordnungen.
        Es ist ja gerade der Sinn & Zweck von Grundrechten, dass sie Abwehrrechte sind, dass Politiker nicht nach Lust und Laune jeden tyrannisieren können, sondern dass solche Willkür unmöglich gemacht wird.
        Und genau deswegen haben Richter immer die nachfolgenden Gesetze und Verordnungen gegen das Grundgesetz und die Grundrechte abzuwägen.
        Alles andere ist Bananenrepublik, wobei das noch höflich ausgedrückt ist, in der DDR gab es auch solche ideologisch-politische Justiz, aber keine Bananen.

      • Andreas I. 18. November 2022 at 19:13

        @ Rosa Hallo,
        die Gefährlichkeit von Messerstichen spielt keine Rolle*, wenn die Regierungspolitiker anordnen, dass jeder mit einem FXY-Messer gestochen werden muss.

        *jedenfalls nicht für die Mehrheit der deutschen Richter

  5. Jens Tiefschneider 18. November 2022 at 11:58

    Ab in den Knast – mit der Staatsanwaltschaft.

    • Inukai Genpachi 18. November 2022 at 16:23

      Und den Richter!

  6. Archimedes 18. November 2022 at 11:38

    Bemerkenswert ist, dass es letztlich nur um 24 Patienten ging, die Dr. Weikl nicht untersucht hatte. Bei diesen hatte er das Attest lediglich aufgrund eines Telefonates mit den Eltern ausgestellt. Der Hammer: Heute las ich in der örtlichen Tageszeitung, dass die Möglichkeit der Ausstellung einer Krankmeldung (ohne Patientenkontakt, also tlefonisch) bis Ende März 2023 erlaubt sei. Man beachte die Logik! Im Falle der Krankmeldung ist es erlaubt, im Falle eines Attestes nicht.

  7. Veron 18. November 2022 at 11:32

    Meines Erachtens hat Dr. Weikl Glück gehabt, dass der Richter sich irgendwie herausgewunden hat und nur eine Bewährungsstrafe verhängte. Mehr ging halt nicht. Denn nach meinem Verständnis muss der Richter beurteilen, ob jemand gegen Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen hat, nicht, ob diese sinnvoll sind. Das müsste in einem eigenen Verfahren behandelt werden, mit einer Anklage gegen den, der diese Gesetze bzw. Verordnungen verbrochen hat. Wie das nicht funktioniert, haben wir schon gesehen. Aber einfach dagegen verstoßen und dann in der Verteidigung verlangen, dass das Gesetz / die Verordnung hinterfragt wird, das kann nicht funktionieren.

    • Andreas I. 18. November 2022 at 14:07

      Hallo,
      “Denn nach meinem Verständnis muss der Richter beurteilen, ob jemand gegen Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen hat, nicht, ob diese sinnvoll sind.”

      Nach meinem Verständnis muss ein Richter immer auch beurteilen, ob die Gesetze bzw. Verordnungen sinnvoll sind, das ist ja gerade das Prinzip der Gewaltenteilung.
      Denn alle Rechte und Pflichten, die durch Gesetze bzw. Verordnungen definiert werden, schränken andere Rechte und Pflichten ein.
      Also müssen Richter bewerten, ob das angemessen, zielführend usw. ist.

      Und spätestens wenn mögliche Kindeswohlgefährdung im Raum steht, und zwar Kindeswohlgefährdung durch Gesetze bzw. Verordnungen , dann müssen die Richter die durch Gesetze bzw. Verordnungen überprüfen und ggf. die Staatsanwälte gegen die Täter ermitteln, also gegen die Politiker und Beamten die Kindeswohlgefährdung betreiben.
      Das ist der Kern von Rechtsstaatlichkeit mit Gewaltenteilung, sonst könnten Politiker und Beamte jederzeit Gesetze bzw. Verordnungen erlassen, dass allen Kindern ein Bein abzuhacken ist und die Richter und Staatsanwälte müssten das durchsetzen …

      Es liegt in der persönlichen Verantwortung eines Richters, ob er sich politischem Druck beugt, Rechtsbeugung begeht und sich damit außerdem zum Mittäter von Kindeswohlgefährdung macht, oder ob er ein erwachsener Mensch ist und Recht spricht.

      • Inukai Genpachi 18. November 2022 at 16:29

        Andreas hat Recht.
        Niemand soll sich von der Verantwortung stehlen dürfen bei billigem “Habe Befehle befolgt” oder “Habe Gesetze angewandt”.

        Hoffe sehr, der Herr Richter wird bald verurteilt wegen Billigung von Folter o.ä.

      • Veron 18. November 2022 at 19:47

        Ja, schön wär´s. In einer anderen Welt .. .. wo jeder Richter sich verpflichtet fühlt, so zu agieren, dass Menschen schädigende Gesetze / Verordnungen hinterfragt werden. Dann würde es wohl zu so einer Gerichtsverhandlung erst gar nicht kommen. Alle würden vielleicht streiken .. ..
        In unserer derzeitigen Welt mitten in Europa gehe ich jedoch davon aus, dass ein Richter dann ganz schnell Richter gewesen wäre. Dann kommt ein anderer und Herr Dr. Weikl wird so verurteilt, wie es der Staatsanwalt wünschte.

      • Andreas I. 19. November 2022 at 11:37

        @ Veron Hallo,
        “In unserer derzeitigen Welt mitten in Europa gehe ich jedoch davon aus, dass ein Richter dann ganz schnell Richter gewesen wäre. Dann kommt ein anderer und Herr Dr. Weikl wird so verurteilt, wie es der Staatsanwalt wünschte.”

        Wenn der andere Richter mit den Politikern mitmacht die Gesundheit von Kindern zu gefährden und der Staatsanwalt auch …
        Leider ist es so, dass die Mehrheit der Richter und Staatsanwälte mit den Politikern mitmachen, aber mangelnde Rechtssicherheit kann eine Gesellschaft zersetzen, wenn zum Versagen der Justiz dann noch andere Faktoren dazu kommen, z.B. ein Schrumpfen der Wirtschaft, Versagen der Mehrheit der Mediziner …
        Man kann vielleicht wenig dran ändern, aber man kann zumindest die Täter und die Mittäter benennen und hier sind die Richter Mittäter.

  8. anamcara 18. November 2022 at 11:26

    Während der Pressekonferenz* „Kinder sind das Immunsystem unserer Gesellschaft und unsere Zukunft“ der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie vom 16.11.2022 geht R. Weikl ab min. 43 ausführlich auf den Prozess und das Gerichtsurteil ein und er erklärt warum sie gegen das Urteil in Revision gehen:
    *https://ovaltube.codinglab.ch/w/wnnbRmL2iE5citRSZdv2dB

  9. anamcara 18. November 2022 at 10:49

    Aus Aktualitätsgründen

    „Medienkonferenz Strafanzeige gegen Swissmedic“

    Die Strafanzeige wirft den Verantwortlichen bei der Zulassungsbehörde Swissmedic die Verletzung der Sorgfaltspflicht vor und stützt dies mit 1200 Beweisen.
    Experten zeigen auf, weshalb die «Impfstoffe» sinnlos und gefährlich sind und deren Anwendung sofort gestoppt werden muss.

    Ein Video, das sich rentiert, zu schauen.

  10. Slobodan Covjek 18. November 2022 at 10:44

    Dr. Weikl ist dafür verurteilt worden, weil er als Arzt gesundheitlichen Schaden von Kindern abgewendet hat. Was für ein Skandal! Was haben diese Juristen aus der Vergangenheit gelernt?
    Und seine feigen “Ärzte”-“Kollegen”, die durch ihre Komplizenschaft mit dem moralisch korrupten korporatistischen System ihn erst in diese Situation gebracht haben, sollen sich in ihren Hintern hineinschämen.

    • Andreas I. 18. November 2022 at 15:47

      Hallo,
      “Was haben diese Juristen aus der Vergangenheit gelernt?”

      Dass man um so mehr Karriere macht, je mehr man sich als Mittäter befleißigt.

      • Inukai Genpachi 18. November 2022 at 16:31

        Richtig!
        Eine Kontrollinstanz für solche Mittäter fehlt.
        Die Gewalteinteilung wie sie heute steht, ist mangelhaft.

  11. Eliane Zimmermann 18. November 2022 at 10:39

    Kann man kommentieren, wenn es einem pausenlos die Sprache verschlägt? Wie muss es den mitfühlenden und sich aus tiefstem Herzen ehrlich im Sinne ihrer PatientInnen handelnden Ärzte in dieser Zeit ergehen… ich mag es mir nicht vorstellen. Dunkle Zeiten für Menschen, die nicht im Griff der Gier und des Geldes sind.

  12. Erwin 18. November 2022 at 10:28

    Eine Freiheitsrafe von einem Jahr auf Bewährung als Sieg darstellen zu wollen, finde ich etwas irritiereind.
    Ein Freispruch wäre als Sieg zu bezeichnen.
    Das kleinste, strafrelevante Vergehen innerhalb dieses Bewährungsjahres und Herr Weikl sitzt ein.

    • OMS 18. November 2022 at 11:56

      Kommt schon noch, da dieses Urteil ja nicht angenommen werden wird. Zumindest gehe ich davon aus.

    • Andreas I. 18. November 2022 at 14:16

      @ Erwin Hallo,
      “Eine Freiheitsrafe von einem Jahr auf Bewährung als Sieg darstellen zu wollen, finde ich etwas irritiereind.”

      Den Artikel so aufzufassen, als ob das Urteil als Sieg dargestellt werden würde, das finde ich wiederum irritierend.
      Denn der Artikel liest sich ja doch ganz anders, beispielsweise ” … Und hierin liegt der eigentliche Skandal. … “, das Urteil wird gründlich kritisiert.

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