Verrat der Bundesregierung am Volk = Europas Weg in die Knechtschaft

31. Juli 2023von 9,2 Minuten Lesezeit

Gestern erst hatte TKP über die deutsche Politik als „eine der stärksten Verfechter weltweit für die Übertragung von noch mehr Macht an die WHO“ berichtet. Wie nun bekannt wurde, ist mittlerweile just deswegen eine erste Strafanzeige wegen vermutetem Hochverrats gegen die Bundesregierung eingebracht worden. Viele der angeführten Gründe – von der Untergrabung der Volkssouveränität bis hin zum Aussetzen essenzieller Teile des Grundgesetzes – gelten, selbstredend mutatis mutantur, auch für andere föderal verfasste Staaten, darunter die Schweiz und Österreich.

Eingebracht haben die Strafanzeige wegen Hochverrats Uwe Kranz, vor seiner Pensionierung leitender Ministerialrat (nun also „außer Dienst“) und die Bürgeraktivistin Marianne Grimmenstein. Beide gehören der Gesellschaft der „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e.V.“ (kurz: MWGFD) an, der sich selbst als „Zusammenschluss von Ärzten und anderen medizinisch tätigen Personen mit Wissenschaftlern, die sich in Forschung und Lehre mit den Themen Gesundheit, Freiheit und Demokratie beschäftigen, um dem gesundheitlichen und sozialen Wohl der Bevölkerung zu dienen“, versteht (Quelle).

Im folgenden finden sich Auszüge aus der entsprechenden Pressemitteilung und der Strafanzeige so wie ein ausdeutender Hinweis bzw. Kommentarteil. In den zitierten Passagen aus der Pressemitteilung und der Strafanzeige finden sich von mir hinzugefügte Hervorhebungen.

Warum Strafanzeige wegen Hochverrats?

Kranz und Grimmenstein haben am 23. Juli 2023 „Strafanzeige gegen führende Politiker der Bundesrepublik Deutschland wegen des Verdachts des (versuchten) Hochverrats, wegen Verstöße gegen das Völkergesetzbuch (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit) sowie wegen aller sonstigen in Betracht kommenden Tatbestände, gestellt.“ Weiter heißt es:

Das Verhalten der Bundesregierung und der meisten Parlamentarierim Zusammenhang mit der parlamentarischen Behandlung der geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO und des sog. WHO-Pandemievertrags (CA+) missachtete wesentliche Elemente unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und verletzt das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und, mit Blick auf die Länderkompetenzen in Gesundheitsfragen, auch das Föderalismusprinzip. Es bewirkt, falls es im Mai 2024 zur Verabschiedung der beiden WHO-Rechtsinstrumente kommt, die extreme Gefährdung unserer Souveränitäts- und Freiheitsrechte.

Die maßgeblichen demokratischen Instanzen haben fast zur Gänze versagt, daher ist das Einschreiten der Judikative gefordert.

Aus der Strafanzeige wegen Hochverrats

In dem Text der Strafanzeige, die mit dem 22. Juli 2023 datiert und bei der Generalbundesanwaltschaft eingebracht wurde, werden die folgenden Begründungen angeführt:

§81 Abs. 1 und §83 Abs. 1, wegen Verletzung der Garantenstellung gemäß §13 Abs. 1 des Strafgesetzbuches und wegen Verstoßes gegen § 7 Abs. 1 Nr. 2 Völkerstrafgesetzbuch „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ und (globalem) Völkermord gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch sowie aller in Betracht kommender Delikte.

Namentlich als Beklagte sind die parlamentarischen Anführer (Klubobleute) der Ampelfraktionen SPD, Grüne, FDP sowie die Mitglieder der Bundesregierung – allen voran Olaf Scholz und Karl Lauterbach – angeführt.

Diese Personen machen sich vorgeblich wegen ihrer „Untätigkeit bzw. Verletzung der Garantenstellung und/oder strafbarem Handeln bezüglich folgender Straftatbestände strafbar“:

  • §81 Abs. 1 StGB Hochverrat gegen den Bund
    (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
    1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
    2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft…
  • § 83 Abs. 1 StGB Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
    (1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
  • § 13 Abs. 1 StGB Begehen durch Unterlassen
    (1) Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
  • § 7 Abs. 1 Nr. 2 VStGB Verbrechen gegen die Menschlichkeit:
    Der Tatbestand des § 7 VStGB setzt voraus, dass es einen systematischen Angriff gegen die Zivilbevölkerung gibt…
    2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen
  • § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB Völkermord
    (1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
    3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen

Wichtig hierbei ist, dass die erwähnten Straftatbestände auch „durch das Untätig-Sein /Untätig-Bleiben der o. g. Personen des Bundestages und der Bundesregierung“ im Prinzip einklagbar sind.

Über die Hintergründe zum Pandemievertrag hat TKP gestern ausführlich berichtet.

Der „Pandemievertrag“ als globales Ermächtigungsgesetz

In der Strafanzeige findet sich folgende Begründung:

Der gegenwärtige Entwurf des Pandemievertrags vom 2. Juni 2023 enthält zu strittigen Punkten nur alternative Formulierungen. Im Vergleich zum „konzeptionellen Nullentwurf“ von November 2022 enthält er wesentliche Verschlechterungen, insbesondere was Gain-of-function-Forschung (Viren aus dem Labor) und bürgerliche Freiheitsrechte angeht. Das Prinzip der Menschenrechte und Freiheit mit dem Recht auf Gesundheit wurde zusammengefasst, statt der Verpflichtung zur Förderung der Freiheit (Art. 2 CA+). Mögliche Einschränkungen sind in diesem Entwurf schon angedeutet. Die Verordnung zur Begrenzung der Killervirenforschung wird im Vergleich mit dem Nullentwurf entschärft und es wird nur noch nach guten Absichten verlangt (Art. 9 CA+). Vorbehaltsklauseln sind im Pandemievertrag nicht vorgesehen.

Konkret beziehen sich die erwähnten Verschlechterungen auf die folgenden Passagen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (Int. Health Regulations, IHR):

  • Achtung der Würde, Menschenrechte und Grundfreiheiten von Personen wurde gestrichen (Art. 3 IHR)
  • Streichung des Prädikats nicht-bindend bei den Empfehlungen der WHO (Art. 1, 42 IHR), die dadurch zu rechtswirksamen Vorschriften werden
  • Regierungen sollen die Einhaltung der WHO-Bestimmungen (bisher nur unverbindliche Empfehlungen) durch nichtstaatliche Akteure sicherstellen (Art. 53 IHR), die zudem keiner wie auch immer gearteten verfassungskonformen Verantwortlichkeit unterworfen sind
  • verbindliche Überprüfungen der Einhaltung von Empfehlungen/Bestimmungen durch den Dringlichkeitsausschuss der WHO (Art. 48 IHR)
  • Anwendungsbereich der IHR soll ausgedehnt werden auf „alle Risiken, die sich auf die öffentliche Gesundheit auswirken können“ (Art. 2 IHR)
  • Ausdehnung der IHR auf alle potenziellen, regionalen und temporären Ziele und sonstige Erkrankungen, deren Verbreitung von Mensch zu Mensch nicht ausgeschlossen werden kann (Art. 12 IHR)
  • Die Möglichkeit wird eröffnet, dass Gesundheitsdokumente Informationen über Labortests enthalten, und zwar generell, nicht nur während Gesundheitsnotlagen (Art. 23, Anhang 6 IHR)
  • Der WHO-Generaldirektor kann in eigener Machtvollkommenheit und ohne Zustimmung betroffener Regierungen regionale oder globale Gesundheitsnotlagen auch bei einer potenziellen Notlage den „pandemischen Gesundheitsnotstand von globaler Bedeutung“ (Art. 12 IHR) ausrufen
  • Der WHO-Generaldirektor bekommt Druckmittel, um Expertenteams in betroffene Länder schicken zu können und deren Empfehlungen – lies: „Verpflichtungen“ – zur Durchsetzung zu verhelfen (Art. 15 IHR)
  • Es ist möglich nach Ausrufung des „pandemischen Gesundheitsnotstands von globaler Bedeutung“ die Durchführung von Kontaktverfolgung, Grenzschließung, Reisebeschränkungen, Lockdown, Zwangsquarantäne, Einreiseverbot, Flugverbot, Zwangsimpfung, Impfnachweis/-ID, Zwangsmedikation (Art. 18, 23, Anhang 6 IHR) anzuordnen

Damit nicht genug, so weist die Strafanzeige zudem auf einige Details hin, die ausgesprochen problematisch sind, u.a. die Möglichkeit der Geschenk- und Spendenannahme von WHO-Funktionären (Art. 57 des WHO-Vertrags).

Bereits 2014 schrieb – sogar (!) – Transparency International: „Die WHO gehört den Pharmakonzernen: Korrupt bis in die Knochen“. Im Finanzbericht der WHO für 2022 finden sich neben den Pharma-Konzernen Hoffmann-La Roche, Johnson & Johnson, Novartis, Merck, Sanofi-Aventis auch die Bill und Melinda Gates-Stiftung sowie die Rockefeller Foundation an prominenter Stelle ausgewiesen.

In der Strafanzeige wegen Hochverrats heißt es aufgrund dieser und anderer Vertrickungen der WHO wie folgt (Hervorhebung im Original):

Der Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen vom 9. Mai 2023 wurde ohne jegliches juristisches Gutachten zu den schon vorliegenden Fassungen der geplanten Übereinkommen den Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorgelegt, obwohl grundlegende Hoheitsrechte durch die beiden Übereinkommen nach der gegenwärtigen Fassung an die WHO übertragen werden. Nach der gegenwärtigen Fassung der beiden Übereinkommen würde die Bundesrepublik Deutschland ihre Handlungsfreiheit und damit ihre Souveränität verlieren, denn die beiden Übereinkommen sollen sogar völkerrechtlich verbindlich werden. Der Entschließungsantrag ist eigentlich ein beabsichtigter Identitätswechsel. Es bedeutet grundsätzlich die beabsichtigte Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz, denn das deutsche Volk wurde vorher nicht gefragt, ob es das Grundgesetz und damit die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu Gunsten der WHO ablösen will.

Daneben werden weitere Probleme erwähnt, etwa der überbordende Einfluss privater Financiers (Stifungen) und sog. „Nicht-Regierungs-Organisationen“, die Tatsache, dass Gesprächsinhalte z.T. nicht protokolliert werden sowie Zensurabsichten bei abweichender Meinungsäußerung. Kinderrechte sowie das Recht auf körperliche Souveränität und Unversehrtheit werden mit den Füßen getreten und „gain-of-function“-Forschung soll erhalten bleiben.

Verkehrte Welt: Ausdeutende Hinweise

Wichtig zu erwähnen ist hierbei ggf. noch, dass dieses Abkommen „zu seiner Annahme eine Zweidrittelmehrheit“ benötigt, da es massiv in die Verfasssung eingreift.

Dies trifft auch auf Österreich zu, wobei entsprechend weitreichende Änderungen wohl einer Volksabstimmung zu unterwerfen sind, wie dies 1994 etwa beim EU-Beitritt der Fall war.

In der Schweiz ist nach geltender Rechtslage wohl ebenso eine Volksabstimmung verpflichtend abzuhalten.

Die Tatsache, dass darüber in den „Leit- und Qualitätsmedien“ nicht einmal berichtet wird, spricht Bände.

Gewiss ist es nicht unproblematisch, wenn internationale Organisationen als „undemokratisch“ bezeichnet werden; dies trifft neben der WHO übrigens auch auf die EU (oder die NATO) zu, wobei dies im Prinzip nicht rechtsverbindlich notwendig ist. Ein Zusammenschluss vieler Staaten muss nicht im Prinzip „demokratisch“ sein (wiewohl, dieser Querverweis sei erlaubt, wenn man in die Ukraine unter Zelenskyy blickt, der u.a. eine Landessprache verboten hat, russisch-orthodoxe Geistliche verfolgt und Oppositionsparteien offen mit Konsequenzen droht, so stellt sich gewiss die Frage nach der Bedeutung des Begriffs „demokratisch“).

Dennoch – es steht zu erwarten, dass die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft in Deutschland auch dieser Anzeige nicht nachkommen wird. Dass die deutsche Justiz eben nicht unabhängig ist, hat übrigens der Europäische Gerichtshof (sic) vor Jahren bereits in einem Urteil (Joined Cases C-508/18 and C-82/19 PPU) festgestellt. Die folgende Passage in meiner Übersetzung:

Nach deutschem Recht sind die deutschen Staatsanwaltschaften in der Regel für den Erlass von Europäischen Haftbefehlen, insbesondere zum Zwecke der Strafverfolgung, zuständig. Darüber hinaus besteht in Deutschland ein Verhältnis zwischen den Staatsanwaltschaften und der Exekutive. Insbesondere unterliegen die Staatsanwälte dem „externen Weisungsrecht“ der Justizminister des jeweiligen Bundeslandes. Deutschland argumentierte jedoch, dass diese Befugnis nur ausnahmsweise ausgeübt wird und dass im vorliegenden Fall keine Weisungen erteilt worden seien.

Passieren wird, vorausgesetzt es kommt nicht zu anhaltenden Massenprotesten gegen die Politik in Berlin und a.a.O., also nichts.

Der letzte Akt: Völkerdämmerung

Wenn der „Pandemievertrag“ wie geplant also 2024 in Kraft tritt, so bleibt lediglich folgendes festzuhalten: das Ende der Volkssouveränität in Mitteleuropa, wie diese mühsam nach 1945 – man ist versucht: „erstmals“ nachhaltig – errichtet wurde, steht bevor.

Ob dies nun durch den WHO-Vertrag oder durch die fortgesetzten Umbauarbeiten der EU/Eurozone vorbei an allen Repräsentativorganen der Nationalstaaten geschieht oder durch ein „Sicherheitsabkommen“ zwischen Brüssel und Washington, ist letztlich unerheblich.

Die Zukunft der europäischen Völker ist, so scheint es, Knechtschaft.

Bild Борис У., BigBrother, CC BY-SA 3.0

Unsere Arbeit ist spendenfinanziert – wir bitten um Unterstützung.

Folge TKP auf Telegram und GETTR


Deutschland unterwirft sich der WHO

Pandemievertrag gibt WHO Kontrolle über Viehbestand und Lebensmittelversorgung

Zusammenfassung: Die geplanten Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften

22 Kommentare

  1. Andenken und Strafanzeige - 10. August 2023 at 9:57Antworten

    […] Thüringen, Uwe Kranz, hat zusammen mit der Bürgerrechtsaktivistin Marianne Grimmenstein Strafanzeige gegen die gesamte Bundesregierung gestellt. Insbesondere im Fokus stehen dabei Dr. Rolf Heinrich Mützenich als Vorsitzender der SPD […]

  2. Walter Georg 2. August 2023 at 17:44Antworten

    mutatis mutandis

    In einem (unbedeutenden) Detail irrt der Herr Professor: Die Redewendung lautet „mutatis mutandis“, nicht „mutatis mutantur“. Ersteres (ein Ablativus absolutus) bedeutet „[nachdem] das zu Ändernde geändert [worden ist]“, also ungefähr „in ähnlicher/vergleichbarer Weise“, „analog“. Zweiteres bedeutet „durch das Geänderte wird [es] geändert“, worin kein Sinn erkennbar ist. (Beide lateinischen Wörter sind Pluralformen: „[nachdem] die zu ändernden [Bestimmungsmerkmale/Variablen] geändert [worden sind]“, was aber im Deutschen am treffendsten mit einem abstrakt-kollektiven Neutrum im Singular ausgedrückt wird.)

    • Fritz Madersbacher 2. August 2023 at 23:22Antworten

      @Walter Georg
      2. August 2023 at 17:44
      Schön erklärt, aber Sie sehen, wie schwer manche lateinischen Ausdrücke im Deutschen wiederzugeben sind. Der im Latein erzielbare Grad an „Komprimiertheit“ ist im Deutschen nicht erreichbar, ‚ablativus absolutus‘ oder die Verbalform Gerundiv (‚mutandis‘) können nur etwas umständlicher wiedergegeben werden …

  3. asisi1 1. August 2023 at 8:07Antworten

    Ein Volk, was sich eine SED Agitatorin gewählt hat, liebt anscheinend die Diktatur. Und somit macht es der Masse wahrscheinlich nichts aus, denn ansonsten würden die Wahlen anders verlaufen!

  4. Dr. Rolf Lindner 31. Juli 2023 at 22:41Antworten

    Auf Erden Ruh, das wär zu schön,
    wann hat man sowas schon geseh’n
    holt manchen Gauner auch der Teufel,
    habe ich doch noch sehr viel Zweifel,
    dass irgendwann auf dieser Welt,
    die Gier nach fremden Gut und Geld,
    einmal einfach ein Ende findet,
    höchstens erst, wenn der Mensch verschwindet,
    nein, das macht er vorerst nicht,
    woraus für uns entsteht die Pflicht,
    packen die Gauner an den Kragen
    und sie vor dem Kadi anklagen,
    ist die Chance vielleicht sehr klein
    dass der Kadi sie sperrt ein,
    sollen die Gauner trotzdem wissen,
    für sie gibt es kein Ruhekissen,
    weil eines Tages kommt die Zeit,
    dann siegt die Gerechtigkeit,
    wenn nicht vorher der Teufel siegt
    und die Gauner am Kragen kriegt.

  5. RobRoy 31. Juli 2023 at 22:35Antworten

    Bislang ist keine Strafanzeige eingegangen – Wo ist das Aktenzeichen ? Auch wieder nur so eine Info, um die Bürger zu beruhigen wie bei Fuellmich und Co …

  6. Taktgefühl 31. Juli 2023 at 21:23Antworten

    Der tschechische Expräsident, Vaclav Klaus, war einer der ersten, der die EU kritisch sah und stets von Postdemokratie sprach.
    Vorher hatte jedoch schon ein Johannes Rothkranz ein zweibändiges dickes Werk über den Maastricht Vertrag verfaßt. Den Titel versage ich mir, weil das Post dann gewiss im Ungewissen verschwinden würde.
    In dem Werk des emsigen Katholiken geht es ganz anders zu als man vermutet, es geht fast nur und ausnahmslos um die Banken!
    Es dauerte wirklich sehr lange, bis der Funken überhaupt mal übersprang. Ich glaube, daß der „Widerstand“ dann doch gerade im Internet von Einflußagenten gelenkt worden ist und das immer gegen die Wand.

  7. Taktgefühl 31. Juli 2023 at 21:10Antworten

    Man schaue mal beim „schildverlag“. Strafanzeige gegen die Bundesregierung.

  8. MEDIEN – AustriaInfoCenter 31. Juli 2023 at 20:00Antworten

    […] 31.07.2023    Verrat der Bundesregierung am Volk = Europas Weg in die Knechtschaft […]

  9. federkiel 31. Juli 2023 at 14:18Antworten

    Das wird hier zwar niemand interessieren, aber aus astrologischer Sicht stimmt der Hochverrat auf Punkt und Beistrich, denn die Souveränität eine Volksganzen wird damit ausgehebelt.

  10. Peter 31. Juli 2023 at 14:17Antworten

    @asisi1

    Wer 45 geflüchtet ist hat in Polen keine Rechte mehr,wenn sie Aussiedler sind dann haben sie ein Recht auf ihren Besitz das wurde beim 2+4 Vertrag vereinbart.Deshalb haben Aussiedler danach auch Briefe bekommen ihren Lastensausgleich für ihre verlorenen Häuser zurückzuzahlen,anscheinend gingen sie davon aus das man die Häsuer sofort zurück bekommt.Wer gezahlt hat war der dumme,denn nachdem paar hundert Leute ihre Häuser zurückverlangten machte Polen es schwerer.Es wurde auch Geld zur Umschreibung der Grundbücher zur Verfügung gestellt(obwohl der Grundbucheintrag in Polen wenig aussagt).
    Ohne Anwalt wird das heute wohl nichts…
    Ich fragte auch mal DIE GRÜNEN in einer Online Aktion ob sie da was machen könnten…die Antwort kannte ich natürlich schon vorher…

  11. Jan 31. Juli 2023 at 13:34Antworten

    Man sollte halt nicht erwarten, dass alles so großartig abläuft wie während der Pandemie – wo zumindest noch rudimentäre Checks and Balances bestanden! Unter Verweis auf Gesundheit – die die WHO definiert – kann jetzt alles durchgesetzt werden, da überhaupt keine Kontrolle mehr besteht.

    Offen ist noch, ob eine andere Regierung austreten bzw. die Verträge für ungültig erklären kann. Man muss dann aber mit Sanktionen und „Krieg“ der Weltgemeinschaft rechnen, da sich unter Rebellen eine Mutation entwickeln könnte, die die Welt bedroht.

    Erstaunlich, dass sich nur die „Rechten“ für dieses Thema interessieren und alle anderen Parteien nicht. Haben die keine Kinder?

  12. Sting 31. Juli 2023 at 12:32Antworten

    IN EINER ECHTEN DEMOKRATIE GIBT ES KEINEN KRIEG

    https://ansage.org/in-einer-echten-demokratie-gibt-es-keinen-krieg/

    Etwa 80 Prozent der Menschheit haben ein gemeinsames Ziel: Leben in Frieden, Freiheit und Wohlstand. Etwa fünf Prozent sind Psychopathen, deren Denken von Gier und Machthunger zerfressen ist.

    Kann man noch von Demokratie reden, wenn diese fünf Prozent darüber bestimmen, wie viel Geld für Waffen und Krieg ausgegeben wird? Zunächst sollten wir uns der Frage widmen, wie es dazu kommen konnte, dass diese fünf Prozent Psychopathen über unser Leben bestimmen können.

    Dazu hat schon vor beinahe 100 Jahren einer der klügsten Köpfe, den die deutsche Kultur jemals hervorgebracht hat, etwas Interessantes gesagt.

    Ich zitiere Professor Dr. Hermann Oberth, den Begründer der Raumfahrt:

    “Im Leben stehen einem anständigen Charakter so und so viele Wege offen, um vorwärts zu kommen. Einem Schuft stehen bei gleicher Intelligenz und Tatkraft auf dem gleichen Platz diese Wege auch alle offen.

    Daneben aber auch noch andere, die ein anständiger Kerl nicht geht. Er hat daher mehr Chancen, vorwärts zu kommen, und infolge dieser negativen charakterlichen Auslese findet eine Anreicherung der höheren Gesellschaftsschichten mit Schurken statt.“

    Genau diese Situation haben wir heute: Eine Anreicherung der höheren Gesellschaftsschichten mit Schurken.

    Die repräsentative Parteiendemokratie

    Man nennt das gelenkte Demokratie: Die Medien erklären den Bürgern im Einklang mit den Politikern, was sie zu denken und folglich zu wählen haben.

    Sie sind es, die die Menschen in den Wahnsinn lenken zu glauben, durch Krieg könnte irgendetwas Positives erreicht werden.

    Die westliche Verteidigungshysterie

    Noch nie wurde ein westlich-demokratisches Land von einem anderen angegriffen mit dem Ziel, dort ein anderes System zu erzwingen.

    Aber wieviele Länder wurden von den westlichen Demokratien angegriffen, zerbombt und zerstört, mit dem hehren Ziel, den Menschen dort Demokratie aufzuzwingen?

    Wer jetzt dazu “Ukraine!” schreit, der muss von der westlich-demokratischen Medienmacht restlos blind gemacht, verblödet worden sein. Spätestens seit dem Maidan-Putsch hat dieser korrupte Saustall nichts mehr mit irgendwelchen westlich-demokratischen Werten gemein.

    Es war der demokratische Westen, der die Ukraine aufgerüstet und in die Konfrontation mit Russland getrieben hat.

    Das hat Merkel selbst zugegeben.

    Es ist also wieder einmal genau anders herum. Nicht Russland will Westeuropa erobern, sondern der Westen will auch Russland seine Vorgaben aufzwingen, wie ein Staat zu regieren sei; wie die Menschen dort leben sollen.

    Krieg ist ein derart einschneidendes Ereignis, dass in einer echten Demokratie die Bevölkerung, die Wähler, befragt werden müssten, ob sie mit einem Krieg einverstanden sind.

    Es müssten dazu die Informationen offengelegt werden, welches Ziel dieser Krieg haben soll und vor allem, welche Risiken und Kosten auf die Menschen nicht nur im eigenen Land zukommen werden.

    Das geschieht aber nicht. …ALLES LESEN !!

  13. Stunning Greenhorn 31. Juli 2023 at 11:46Antworten

    Ergänzung: Nach Holzeisen geht die größere Gefahr von der geänderten Fassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) aus, nicht vom Pandemieabkommen der Weltgesundheitsorganisation. Die IGV treten ohne Zutun in Kraft. Den IGV muss(!) widersprochen werden, während das Pandemieabkommen erst nach ausdrücklicher Unterschrift auflebt. Die Inkraftsetzung der IGV erfolgt gewissermaßen nach einem invertierten Ansatz.

    • David 31. Juli 2023 at 12:39Antworten

      Stunning Greenhorn
      31. Juli 2023 at 11:46Antworten
      Das ist wieder mal ein gutes Beispiel, wie wenig Anwälte von der Materie verstehen.
      Ich kann Ihnen heute schon den Ausgang der Klage beantworten.
      Abgewiesen !
      Vielleicht nehme ich mir mal die Zeit und mache eine Aufstellung der in den Artikeln, als Gamechanger genannten Klagen und vergleiche sie mit den Erfolgen.
      Ist aber eigentlich schade um die Zeit, weil wir eh wissen was rauskommt.
      Da kommt mir eine Idee !
      Warum nicht ein Buch über das Versagen des Widerstands schreiben.
      Das könnte ein historisches Zeitdokument werden.

    • 1150 31. Juli 2023 at 19:06Antworten

      @vielnamiger alles-und besserwisser,
      im buch des widerstandes wirst und deinesgleichen nicht zu finden sein,
      bei dir zuhause wird es wie in einer amtsstube zugehen, immer das aktuellste foto vom aktuellen herrchen im herrgottswinkel……….
      wieso erinnerst du mich immer an die steinigungsszene aus „das leben des brian“?

    • rudi&maria fluegl 1. August 2023 at 5:20Antworten

      Ist diesem David die Steinschleuder zu wenig?
      Ruft er subtil zu wirkungsvollem gewaltsamen Widerstand auf.
      Geben wir ihm die Chance sich selbst zu stellen!

  14. suedtiroler 31. Juli 2023 at 10:56Antworten

    Deutschland war seit dem 08. Mai 45 keinen einzigen Tag mehr souverän – sage nicht ich sondern hat der Schäuble mal gesagt.

    • asisi1 31. Juli 2023 at 13:04Antworten

      Auch haben wir bis heute ca. 1 Billion Euro an Reparationszahlungen an die Amis geleistet. Ganz zu schweigen von den Ostgebieten, die der Verbrecher Fischer durch seine Unterschrift den Polen zugestanden hat.
      Ich habe noch einen Grundbuch Eintrag in Oberschlesien. Und durch die Unterschrift diese Verbrechers ist alles nur noch Makulatur.
      Das deutsche Polit Gesindel ist nicht am Wohl der Deutschen interessiert. Sie handeln genau dagegen!

    • suedtiroler 31. Juli 2023 at 13:11Antworten

      @asisi1
      und jetzt wollen die Polen noch einen Nachschlag bei den Reparationen

  15. niklant 31. Juli 2023 at 10:45Antworten

    Deutschland ist nicht Souverän, was den Amerikanischen Besatzern in die Karten spielt! So konnten durch den WEF und der Besatzungsmacht Amerika die WHO als Diktator vorgeschoben werden. Die Klage ist ein riesen schritt in die richtige Richtung und bleibt an der Glaubwürdigkeit und der Moral der Richter hängen! Dank Merkels Abendmahl ist der Richterliche Eid in diesem Land keinen Pfifferling mehr Wert! Wenn diese Politiker verklagt werden, dann ist der Weg der Demokratie nicht vollständig zerstört worden. Wenn Richter dies gutheissen und die klage abwehren, sollte diese Klage erweitert werden auf diese Richter!

    • Hollie 31. Juli 2023 at 11:28Antworten

      „Merkels Abendmahl“ -das ist gut! Als Pastorentochter kann sie sowas ja. Ihre Hände wäshct sie bestimmt täglich in Unschuld – auf Steuerzahlerkosten.

      „Demokratisch“ ist ja eigentlich eh ne Farce, alle paar Jahre jdm zu wählen, der dann tun und lassen kann, was er will (oder Mächtigere von ihm wollen), ohne Rückfrage an den (angeblichen) Volkssouverän.

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

Aktuelle Beiträge