Portal zur Meldung von Impfschäden vom Außerparlamentarischen Untersuchungsausschuss

30. März 2021von 3,5 Minuten Lesezeit

Bei den Zulassungsstellen für Medikamente, also auch für Impfstoffe, gibt es Meldestellen für Nebenwirkungen und Todesfälle. In Europa macht dies die Europäische Medizin Agentur EMA, in Großbritannien ist die Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency (MHRA) zuständig und in den USA gibt es das Vaccine Adverse Events Reporting System (VAERS). In den einzelnen Ländern gibt es ebenfalls Meldestellen, in Österreich das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) und in Deutschland das Paul Ehrlich Institut (PEI).

Es ist aber in Österreich definitiv so, dass bei weitem nicht alle Nebenwirkungen gemeldet werden und auch nicht die Todesfälle. Das BASG hatte zunächst abgestritten, dass der Todesfall der 49-jährigen Krankenschwester in Zwettl etwas mit der Impfung zu tun hatte. Obwohl es die Aufgabe dieses Amtes ist, Vorfälle zu untersuchen blockte man ab: „Aktuell gibt es noch keinen Hinweis auf einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung. Aufgrund der bekannten klinischen Daten ist ein kausaler Zusammenhang nicht herstellbar, da insbesondere thrombotische Ereignisse nicht zu den bekannten oder typischen Nebenwirkungen des betreffenden Impfstoffes zählen. “ (Die vollständige Meldung hier.) Das erinnert durchaus an die Sprüche der Tiroler Landesbehörden zu Ischgl.

Dashalb wurde nun eine unabhängige Meldestelle eingerichtet, wie der Außerparlamentarische Untersuchungsausschuss (ACU Austria ein Zusammenschluss der Plattform Respekt und AFA- Rechtsanwälte für Grundrechte)) in einer Presseaussendung mitteilt:

Seit mehreren Wochen wird die österreichische Bevölkerung täglich mittels Werbeeinschaltungen der Bundesregierung zur Impfung gegen Covid-19 aufgefordert, so der ACU. Die bedingt, also vorläufig zugelassenen Impfstoffe werden als „wirksam und sicher“ beworben, es wird auch ein moralischer Druck aufgebaut, sich unabhängig von Alter, Gesundheitszustand, Schwangerschaft, Vorerkrankungen etc. impfen zu lassen. Dies obwohl die laufenden klinischen Phasen I und II zur Prüfung der Sicherheit des Impfstoffes durch Zusammenschieben deutlich verkürzt, auch Wechselwirkungen mit Medikamenten nicht geprüft wurden und insbesondere die Langzeit-Sicherheitsdaten vollkommen fehlen.

„Dementsprechend erreichen uns Meldungen über Impfkomplikationen“ erzählt die Anwältin Mag. Andrea Steindl von ACU-Austria und weist auf die rechtliche Problematik des bis dato unvollständigen Nebenwirkungsprofils der Impfstoffe hin, wodurch es schwierig sein könnte, den Nachweis für das Vorliegen eines Impfschadens zu erbringen.

Meldungen zu Impfschäden sind unvollständig

Ausnahmslos alle Nebenwirkungen im Zusammenhang mit einer Covid-19 Impfung müssten zwingend an die EMA (Europäische Arzneimittelbehörde) gemeldet werden. Auch für Ärzte besteht eine Meldepflicht – diese umfasst nicht nur die Meldung von bekannten oder unbekannten Nebenwirkungen sondern auch das Ausbleiben der Wirksamkeit. Neben Personen die der Meldepflicht unterliegen, haben auch Patienten und Angehörige die Möglichkeit, vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln dem BASG zu melden: https://nebenwirkung.basg.gv.at/

Die Meldungen von Impfkomplikationen sind lt. Dr. Silvia Behrendt derzeit jedenfalls unvollständig, obwohl dies für die Arzneimittelsicherheit unbedingt erforderliche wäre. Ursache für das Unterlassen von Meldungen ist oft die mangelnde Aufklärung. „In den letzten Wochen haben uns bedauerlicherweise – meist viel zu spät – immer wieder Nachrichten von Angehörigen verstorbener Heimbewohner und Pflegepersonal aus Altenheimen erreicht, welche von Todesfällen und schwerwiegenden Nebenwirkungen in Heimen im engeren zeitlichen Zusammenhang mit einer Covid-19 Impfung berichten“. Deswegen hat nun der ACU-Austria ein eigenes Meldeportal eingerichtet: https://www.acu-austria.at/meldung-von-impf-nebenwirkungen/

Eine Meldung auf der Homepage des ACU-A kann erstattet werden, wenn die Nebenwirkungen:

  • länger als 3 Tage angehaltendie mindestens einen Tag zur Arbeitsunfähigkeit geführt habenoder
  • die erst nach drei Tagen aufgetreten sind
  • Häufiger auftretende, meist zeitlich begrenzt vorkommende Nebenwirkungen wie leichte Schmerzen an der Einstichstelle, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, leichtes Fieber sind nicht relevant.

Das Team des ACU-A – bestehend aus Ärzten und Rechtsanwälten – prüft die Kausalität und bietet Hilfestellung in Fällen notwendiger Beweissicherung.

Hier ein Video über Vorfälle bei Impfungen in Österreich und wie die Nebenwirkungen zustande kommen:

Bild von mohamed Hassan auf Pixabay

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