
„Kampf-Maschine Kaschi“ in Nürnberg vor Gericht
In der Corona-Zeit kam es immer wieder zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei, die nicht selten in entsprechenden Strafverfahren mündeten. Im Spätsommer 2024 fand in Nürnberg erneut ein derartiges Verfahrens statt. Folgt man der Anklage, gab es einen Angriff mit Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Spricht man wie ich mit der Angeklagten, sollte eigentlich aufgrund übermäßiger Polizeigewalt ermittelt werden.
Disclaimer: Der folgende Artikel ist nicht neutral, da ich die Betroffenen anlässlich der Gründung der „Polizisten für Aufklärung“ in Deutschland persönlich kennen und schätzen gelernt habe. Man möge mir daher die im Text auftretenden Spuren von Zynismus verzeihen.
Kaschi ist im Strafprozess angeklagt, auf eine Spezialeinheit der Polizei (Unterstützungskommando, USK) mit Gewalt in Form eines Schlags mit einer Jute-Tasche losgegangen zu sein. Im Zivilprozess hieß es noch, sie habe bei einem Mitglied dieser Einheit mit der Faust ein Schädel-Hirn-Trauma ausgelöst. Für eine Frau, mit XX-Chromosomen, die 175 cm groß und knapp 70 kg schwer ist, ist das eine beeindruckende Leistung. Insbesondere, da sie zum Zeitpunkt der angeblichen Tat im Januar 2021 bereits über 50 ist und man in diesem Alter eigentlich nicht mehr zu spontanen Gewaltausbrüchen neigt, wie das bei jungen Heißspornen der Fall sein könnte.
In der Szene der Corona-Maßnahmengegner war Kaschi als linke und rechte Hand von Karl Hilz, dem inzwischen verstorbenen Münchner Ersten Polizeihauptkommissar, bekannt, der immer wieder durch seinen lautstarken Widerstand gegen die Staatsgewalt von sich reden ließ. Die eine nutzte sie für die organisatorischen Aufgaben rund um die Arbeit von Karl Hilz, die andere, um ihm seine Jutetasche mit Megaphon hinterherzutragen. Dieses war aber in Nürnberg bereits im Einsatz, sodass ebendiese Jutetasche leer war.
Die gebürtige Österreicherin, die seit einigen Jahren in Bayern lebt, ist keine Kampfsportlerin. Im Gegenteil. Ihr letzter Bandscheiben-Vorfall liegt zwar zehn Jahre zurück, aber mehr als gelegentliche Rückengymnastik steht bei ihr nicht auf dem Programm. Sie leidet unter dem Hypermobilitäts-Syndrom (HMS), einer heterogenen Gruppe von angeborenen Störungen im Bindegewebe, hat Gummigelenke und bezeichnet sich als völlig untrainiert.
Die verheiratete Mutter zweier Kinder, die ihr Leben in Deutschland, Österreich und Großbritannien verbracht hat und sich mit so unterschiedlichen Tätigkeiten wie Reisebüroassistentin, Hunde- und Katzenfriseurin, ayurvedischer Kinderköchin und Büromitarbeiterin bei den Grünen finanziert hat, arbeitet aktuell als Mini-Jobberin bei einer Anwältin.
Kaschi ist vieles, aber eines nicht: gewaltbereit. Das ist eher die „Antifa“, was der Grund ist, dass auf ihren Namen und genauen Wohnort aus Sicherheitsgründen hier verzichtet wird. Sie hat zwar ihren Kindern beim Taekwondo zugesehen, hat aber keinerlei Kampfsporterfahrung und lehnt körperliche Gewalt ab.
Sie kann laut werden. Wenn sie zornig wird, kann sie auch mal sehr laut werden – manche würden das als Brüllen bezeichnen. Aber jeder Mensch darf Aggressionen abbauen, solange er niemandem schadet. Und lautes Brüllen könnte vielleicht einem empfindlichen Seelchen schaden, aber ausgebildete Einsatzkräfte der Polizei sollten eher nicht zu dieser Kategorie gehören.
Bis zu den Absurditäten der Corona-Jahre war Kaschi aus Sicht der Polizei eine völlig unauffällige Bürgerin, wie ihr polizeiliches Führungszeugnis bestätigt. Erst mit der sogenannten Pandemie und den völlig absurden Maßnahmen begannen sich erste Ordnungsstrafen bei ihr zu sammeln, für die sie aber noch nie gerichtlich belangt wurde, da sie diese – um Stress zu vermeiden – bezahlt hat.
Aktuell steht sie aufgrund eines angeblichen Gewaltvorfalls in Nürnberg vor einem Strafgericht, nachdem sie bereits 2021 in einem zivilrechtlichen Verfahren zum gleichen Vorfall zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro plus Verfahrenskosten verurteilt worden war. Dieses Verfahren fand – überraschenderweise – bereits im Sommer des gleichen Jahres statt, was äußerst ungewöhnlich ist.
Das Verfahren wurde auf rosenheim-alternativ.com ausführlich dokumentiert. Dort liest man u.a.:
- Normalerweise wird zuerst die Schuld eines jeden Beteiligten in einem Strafverfahren festgestellt.
- Erst wenn dies in den darauf spezialisierten Strafkammern bis zur letzten Instanz durchgeführt wurde, steht fest, welchem der Beteiligten strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen ist. Erst wenn dies feststeht, ist rechtlich überhaupt eine Grundlage dafür gegeben, dass ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch greifen kann.
- Dessen ungeachtet wird nun vor einem Zivilgericht ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch eines beteiligten Beamten geprüft, der von der Begleitung von Karl Hilz durch eine Jutetasche ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten heben soll.
Das Urteil im Zivilprozess hat Kaschi dem Einsatzleiter zu verdanken, der ihrer Erinnerung nach ausgesagt hat, dass er zwei bis drei hammerartige Schläge gegen den Kopf mit der Faust gesehen habe. Dabei habe sie mit der Faust nach unten geschlagen. Das „Opfer“ der „Kampfmaschine Kaschi“ ist lt. ihrer Wahrnehmung vielleicht 2–4 cm kleiner als sie – ein robuster, sportlicher Polizist einer Einsatz-Einheit. Dass dieser in einer derartig schlechten Konstitution war, von einer untrainierten Frau offensichtlich schwer zusammengeschlagen worden zu sein, lässt mich zumindest an der Leistungsfähigkeit deutscher Polizei-Einheiten bzw. der Qualität ihrer Ausbildung zweifeln.
Das jetzt anstehende Strafverfahren war aufgrund der Erkrankung ihres Anwalts zwar um Monate verschoben worden, dies erklärt allerdings nicht die bevorzugte Abwicklung des Zivilrechtsverfahrens.
Der Vorfall – wie es dazu kam
Auf Nordbayern.de konnte man lesen:
„Ein ehemaliger Polizist trifft auf aktive Polizisten – doch die halten ihn auf, es kommt zum Krach. Mit einer Gruppe selbsternannter „Querdenker“ ist der 63-Jährige mit seinem Megafon in der Hand im Stadtgraben vom Färbertor in Richtung Hauptbahnhof marschiert. Als die Gruppe am U-Bahnhof „Opernhaus“ durch die Unterführung auf die andere Straßenseite gelangen will, kommt es nach Recherchen der Redaktion zur Konfrontation mit einer Einheit des Unterstützungskommandos. Das USK wollte verhindern, dass die „Querdenker“ auf eine Gegendemo von „Fridays for Future“ treffen, unter die sich auch Mitglieder der Antifa gemischt hatten.“
Auf rosenheim-alternativ.com stellt sich das geringfügig anders dar. Dort war es „eine gewaltsame Unterbindung eine U-Bahn zu benutzen“ und sie zitieren die Aussagen von Karl Hilz:
Auf die Frage, wie Karl Hilz am U-Bahn-Eingang zur Beklagten platziert war und was dann geschah und was nach dem Eingang in die U-Bahnunterführung geschah erklärte Karl Hilz vor Gericht:
„Wir waren in Bewegung und nicht gestanden. Aus dem Graben kommend sind wir abgebogen um einen Anschluss in Richtung Opernplatz zu finden und mit U-Bahnen weiterzufahren. Wir waren langsam gehend unterwegs.
Beim Einbiegen in die Unterführung haben wir von hinten ein Trappeln gehört und wir sind unmittelbar an der Kante zum Eingang von einem Zug Polizisten überholt worden, der wenige cm, so 30-50cm vor uns reingelaufen kam und sofort zugeschlagen hat.“
In dieser Situation soll die „Kampf-Maschine Kaschi“ einen Polizisten angegriffen haben? Wer jemals einer solchen Einheit gegenüber stand, weiß, dass es nicht besonders zielführend ist, einen einzelnen Kämpfer aus einer derartigen Einheit anzugreifen, wenn unzählige weitere in direkter Nähe stehen und einsatzbereit sind. Insbesondere bei einer USK, über die BR24 schreibt: „Das Unterstützungskommando (USK) der Polizei ist im Einsatz, wenn es für normale Polizeikräfte zu gefährlich wird.“
In meinen Augen ist es naheliegender, den Aussagen von Kaschi und Karl Hilz zu folgen, dass sie von der Polizei grob angegangen wurden. Schon vorher gab es eine Auseinandersetzung, in der sie schon von Teilnehmern der Fridays-for-Future – vermutlich Antifa – mit Steinen beworfen wurden und massiven Beschimpfungen ausgesetzt waren.
Selbst auf Nordbayern.de steht: „Am Ende lag Hilz am Boden.“ rosenheim-alternativ.com zitiert Hilz: „Deren Kette hat sich vor uns reinbewegt und vor der Kette kam dann wiederum Zugführer K. zum Stehen und hat mir unvermittelt zwei Mal auf das Herz geschlagen. Ich hatte den Eindruck, dass dieser mich nun totschlagen wolle. Zugführer K. stand vor uns beiden.
Die Beklagte ging neben mir, ganz normal, weil der Polizeibeamte mich sofort geschlagen hat. Wer uns beide hierbei sonst noch alles gerempelt und geschlagen hat, ist für mich nicht eingrenzbar bzw. erkennbar gewesen.
Vor dem Schlag an mein Herz habe ich noch erkannt, wie die Beklagte ihre Hand hochgezogen hat, offenbar um sich zu schützen. Damit hat sie sicher niemanden treffen können. Danach wurde es schwarz bei mir.“
Das Hochreißen einer Hand mit einer leeren Jutetasche als Angriff zu werten, was aller Wahrscheinlichkeit nach nur dazu diente, sich vor polizeilichen Übergriffen selbst zu schützen, entspricht dem, was man vom heutigen Rechtsstaat Deutschland – genauer deren politisch gesteuerten Staatsanwaltschaften – leider erwarten muss.
Das Verfahren – Zwei Prozesstage sind anberaumt
Zur Bestätigung der Aussagen von Kaschi stehen zahlreiche Videos und Fotos sowie zahlreiche Zeugen mit aufgrund der Abstände unterschiedlichen Wahrnehmungen zur Verfügung, die in dem für zwei Tage anberaumten Verfahren untersucht werden müssen.
Auch der behandelnde Arzt von Karl Hilz und Kaschi wird geladen, um die medizinischen Folgen dieser definitiv gewalttätigen Auseinandersetzung am 3.1.2021 zu bestätigen, die für Kaschi heute noch spürbar sind.
Will man an ihr ein Exempel statuieren, droht ihr Haft – vermutlich aber auf Bewährung, da sie ja bis dato „unbescholten“ war. Besser wäre es jedoch, das Ganze im Sande verlaufen zu lassen. Die Videos des Polizei-Einsatzes wurden aufgrund des Lockdowns von Hunderttausenden Menschen an Bildschirmen verfolgt. Die auch nicht von der Hand zu weisende Polizeigewalt könnte ja ebenfalls thematisiert werden, auch wenn der Betroffene Karl Hilz inzwischen nicht mehr am Leben ist.
Letzten Endes muss jetzt das Strafgericht entscheiden, was wahrscheinlicher ist, wenn man eine leere Jute-Tasche in der Hand hat:
Will man damit selbst aktiv einen Angriff durchführen und diese als Waffe einsetzen oder hebt man einen Arm zum Schutz, in dem man noch eine Tasche in der Hand hat?
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Dieses müsste das passende Video dazu auf YT sein:
Nürnberg: Polizei-Attacke auf Ex-Polizist Karl Hilz 03.01.21
Hallo,
„Deren Kette hat sich vor uns reinbewegt“
Zwar wäre es dann der Provokation durch die Polizei geschuldet, wenn … aber die demokratisch demonstrierenden Bürger blieben ja trotzdem ruhig.
Dieses Provozieren können viele Zugführer, das ist nichts besonderes.
,,und vor der Kette kam dann wiederum Zugführer K. zum Stehen und hat mir unvermittelt zwei Mal auf das Herz geschlagen.“
Das ist schon was anderes; dieser Zugführer schlägt einem Bürger im Rentenalter auf das Herz.
Dieser Zugführer schlägt einem Bürger im Rentenalter ZWE_ Mal auf das Herz.
Das bringt nicht jeder, das ist eine besondere Leistung,
Ist dieser Zugführer schon befördert worden?
Und zur Anklage:
,,Das Hochreißen einer Hand mit einer leeren Jutetasche als Angriff zu werten“
Alle Tiere – so auch der Mensch – haben Reflexe sich oder ihre Artgenossen zu schützen.
Welches Strafmaß sehen denn deutsche Gesetzbücher für das Vorhandensein eines solchen Reflexes vor?
Nur mal als Gedankenmodell, dass man eine Vorstellung bekommt, wie absuird das ist:
Man stelle sich vor, eine Person würde sich dem Staatsanwalt nähern, sich vor diesem in entsprechender Pose aufstellen und so tun, als ob er ihn schlagen will.
Der Staatsanwalt würde die Hände heben .
Selbst wenn er nicht will, er würde die Hände heben, denn es ist ein Reflex.
(Und allein das Gesicht, wenn er eine Zehntelsekunde nach dem Reflex merken würde, wie er vorgeführt wurde … :-)
Das gleiche Spielchen mit dem Richter.
Bitte nicht nachmachen, bei der deutschen Justiz käme man noch dafür in den Knast, dass man diese Rechtsbeuger vorgeführt hätte, es geht nur um das Gedankenexperiment, um die Vorstellung.
Diese Staatsanwälte und Richter (letztere indem sie das überhaupt vor Gericht verhandeln) wollen eine Bürgerin dafür verurteilen, dass sie die Hände gehoben hat.
Und die Vorstellung, wie die selber aus Reflex die Hände heben würden, dieses Bild stellt die ganze Absurdität dar.
Ein Schlag mit der Jutetasche kommt dem sprichwörtlichen Wurf mit dem Wattebäuschchen schon sehr nahe!
Ich nehme doch an, es gibt eine medizinisch-forensische Analyse der Verletzungen?
Verantwortlich sind die Menschen, welche unsere Polizei zu solchen totalitären Taten mißbrauchen. Die müssten vor Gericht stehen. Auch die Gesetzgeber müssen über ihr Handeln nachdenekn. Etwa warum es verboten ist, bei Demonstrationen mit Polizeieinsatz zu filmen. Die soll natürlich nur die Beweisaufnahmen verhindern. Es ist klar, dass die Aufnahmen der Polizei kein Fehlverhalten Selbiger enthalten.
Hallo,
,,Auch die Gesetzgeber müssen über ihr Handeln nachdenekn. “
Rechtsstaatlichkeit ist, wenn eine Gewaltenteilung besteht und die Justiz und der Gesetzgeber sich gegenseitig kontrollieren.,
Beispielsweise wenn der Gesetzgeber Notstandsverordnungen erlässt, hat die Justiz u prüfen, ob die eine Grundlage haben, also ob es einen Notstand gibt.
Und selbst wenn es einen Notstand gäbe, hätte die Justiz zu prüfen, ob die Notstandsverordnungen geeignet und verhältnismäßig sind.
Also ich weiß nicht,was die letzten drei bis vier Jahrzehnte an deutschen juristischen Fakultäten gelehrt wurde, aber von Gewaltenteilung haben die offensichtlich noch nie was gehört.
Hallo Reinhard, wie Andreas aus meiner Sicht ganz richtig ausgeführt hat und was auch ich in meinem Kommentar an Sabine weiter unten bereits dargestellt habe, hat sich die erfolgreiche Sabotage der Gewaltenteilung durch die Regierenden als eines der akuten Kernprobleme „westlicher Demokratien“ in Europa herauskristallisiert. Damit ist auch der Begriff „Demokratie“ und „westliche Werte“ zumindest in Europa zur Farce verkommen. In den USA ist das aufgrund des anders und unabhängiger strukturierten Rechstsystems noch etwas anders und es besteht noch ein Funken Hoffnung.
Die „verantwortlichen Menschen (also Politiker), welche unsere Polizei zu solchen totalitären Taten mißbrauchen“, haben dafür gesorgt, dass sie eben NICHT mehr befürchten müssen „vor Gericht zu stehen“, weil es gar keine Gerichte mehr gibt, die sie anklagen und verurteilen würden (weder auf nationaler noch auf EU-Ebene).
Zitat: „Auch die Gesetzgeber müssen über ihr Handeln nachdenken“.
Aber das haben sie doch schon! Und zwar ganz genau in der gleichen Richtung, nämlich dass (Zitat) „es verboten ist, bei Demonstrationen mit Polizeieinsatz zu filmen. Das soll natürlich nur die Beweisaufnahmen verhindern“. Reinhard, Sie haben es doch bereits selbst erkannt. Was erwarten Sie also noch von diesen „Gesetzgebern“ und ihren „Gerichten“? Etwa, dass sie jetzt darüber nachdenken sollen, wie sie sich zukünftig besser selbst belasten bzw. entlarven können?
Auch wenn nach Art 20 (4) GG alle Deutschen das Recht (besser wäre die PFLICHT!) zum Widerstand gegen jeden haben, der es unternimmt, diese (verfassungsmäßige) Ordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht (mehr) möglich ist, weiß ich zur Zeit nicht, wie dieser Widerstand wirkungsvoll und trotzdem verfassungskonform zu gestalten wäre, um aus dem Dilemma wieder herauszukommen.
In dunklen Momenten kommt in mir das mulmige Gefühl hoch, dass es bereits zu spät ist, weil wir in unserer stumpfen, obrigkeitshörigen Einfalt sie bereits zu lange haben gewähren lassen.
Wo ist die Video-Dokumentation der Polizei? Ein Zug des USK führt immer einen mit! Ich gehe jetzt die Wette ein, dass es keinen dokumentierten Überfriff auf die USK gegeben hat. Eine leere Jutetasche behindert beim Hochheben maximal kurzzeitig das Sichtfeld des Beamten. Um mit der Faust ein Schädel-Hirn-Trauma zu erzeugen, muss dort ein erfahrener Schwergewichtsboxer zugeschlagen haben, aber niemals jene, wie im Bericht beschriebene Frau!
Ein politisch motivierter, inszenierter Schauprozess zur Volkserziehung. Ekelhaft und armselig.
Liebe Sabine, ich stimme Ihnen vollkommen zu. Aber es ist noch viel schlimmer als „ekelhaft und armselig“:
Unsere Regierungen haben es geschafft, die Gewaltenteilung, also die strikte Trennung von Gesetzgebung (Legislative), ausführender Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) als wesentliches Element demokratischer, rechtsstaatlicher Staatsgebilde zu sabotieren bzw. zu untergraben, d.h. sie haben die Judikative zur Prostituierten von Legislative und Executive degradiert, oder was noch schlimmer ist, die Judikative hat sich durch bequemen Opportunismus ohne Not selbst prostituiert. Das war spätestens seit der Corona-Krise mit sehr bedrückender Intensität zu beobachten.
Man braucht sich nur die Urteile gegen die „Impfverweigerer“ in der Bundeswehr und der Pflege anzusehen:
Diese stützten sich oft allein auf die, durch die Freiklagung der RKI-Protokolle aber nun erwiesenermaßen falschen offiziellen Aussagen sowohl des Bundesgesundheitsministers als auch des dem Bundesministerium für Gesundheit UNTERSTELLTEN RKI und seiner Unterabteilungen. Schon allein diese Tatsache führte auch die kürzlich getätigte Aussage von Lauterbach, „…das PKI hat unabhängig wissenschaftlich gearbeitet…“ sowie sämtliche seiner vorherigen Aussagen zur Sicherheit und Wirksamkeit der „Impfung“ ad absurdum.
Trotzdem hielten die Richter eine eigene, unabhängige Beweisaufnahme für überflüssig und unterwarfen sich oder biederten sich der Staatsräson an!
Aus der finsteren, jüngeren deutschen Geschichte wissen wir, dass gerade durch derartige ideologische „Gleichschaltungs“-Praktiken der Entstehung totalitärer Staatsgebilde Tür und Tor geöffnet wurde!
Allerdings haben nach Art 20 (4) GG alle Deutschen das Recht (besser wäre die PFLICHT!) gegen jeden, der es unternimmt, diese (verfassungsmäßige) Ordnung zu beseitigen, zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht (mehr) möglich ist.
Der Zeitpunkt dafür rückt näher, wenn sich weiterhin Wahlverlierer (also Parteien mit signifikanten Stimmenverlusten) unter Zuhilfenahme von „Brandmauern“ (dem Tod der Demokratie) wieder zu mehrheitsfähigen Bündnissen zusammenschließen können und sich dann selbst zu den Wahlsiegern erklären.