Der lange Abgesang auf Österreichs Neutralität

20. Dezember 2023von 11,9 Minuten Lesezeit

Angesichts der aktuellen Lage zeigt sich erneut, auf welch tiefem Niveau die Diskussionen um die „immerwährende Neutralität“ Österreichs verlaufen. Von „Solidarität“ ist immer wieder die Rede, meist begleitet von mehr oder minder aussagefreiem Geschwafel von „Experten™“ und Journalisten in den „Leit- und Qualitätsmedien“. Auf der Strecke bleiben dabei gewöhnlich die Fakten sowie deren Implikationen. Jede Beschäftigung mit den Themen „EU“, „Solidarität“ und „Neutralität“ führt alsbald in das Dickicht legislativer, exekutiver und internationaler Interessen – und zu der Frage, wie man das Handeln der Wiener Regierungen seit dem EU-Beitritt bezeichnen soll.

Kürzlich hat TKP über die Hintergründe und Bedeutung des EU-Betritts 1995 für die „immerwährende Neutralität“ Österreichs berichtet. Dass es dabei nicht „nur“ um einen Beitrag zu der üblicherweise falsch bzw. stark verzerrten Zeitgeschichte handelt, wird spätestens unter Berücksichtigung der unmittelbar auf den EU-Beitritt folgenden sicherheitspolitischen Entscheidungen und Entwicklungen klar.

Wie dargelegt hat die österreichische Bundesregierung unter Franz Vranitzky (SPÖ) und Alois Mock (ÖVP) nicht „nur“ ein Betrittsgesuch gestellt, sondern nach einem Beschwichtigungsbesuch in Moskau (1988) ein in der einschlägigen Literatur als „zweites Beitrittsgesuch“ (1989) eingericht. Hinzu kamem eine speaking note für Außenminister Mock, dessen mündliche Auslegung sowie die vorbehaltslose Zusage, sich – ebenso wie die damals ebenso neutralen Staaten Finnland und Schweden – an der emergierenden Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu beteiligen.

Wie Manfred Schaich in seinem Aufsatz „Stationen auf Österreichs Weg zum EU-Beitritt:– Die Lösung der Neutralitätsproblematik“ festhielt, der anlässlich des 10-Jahres-Jubiläums des österreichischen EU-Beitritts erschien, hat man seitens der österreichischen Bundesregierung „ein suggestives Bekenntnis zum Europäischen Einigungsprozess und den Zielen der EG-Verträge [formuliert]“. In dessen Zentrum stand „der dynamische, das heißt in die Zukunft reichende Solidaritätsbegriff“, der in den Beitrittsverhandlungen – und seiher – „zur Lösungsformel für die Neutralitätsfrage“ gemacht wurde.

Für den Abschluss der Verhandlungen war damit der Neutralitätskomplex gemeistert, und zwar auf der von uns seit längerem und schrittweise angelegten Basis der Reduktion der Neutralität auf ihren (militärischen) Kernbestand, verbunden mit dem ausdrücklichen Bekenntnis zu den Zielen der GASP und der Bereitschaft, an deren künftigen Entwicklung aktiv und solidarisch mitzuwirken (meine Hervorhebung).

Zur EU-Volksabstimmung 1994

Nach dem EU-Beitritt setzten die österreichische Regierung die „kreative Darstellung“ dieser Ereignisse und die zunehmend problematische verfassungsrechtliche Stellung der Neutralität fort. Zur Erinnerung an die Ausgangslage sei hier kurz aus dem Neutralitätsgesetz zitiert:

Artikel I. (1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.
(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.
Artikel II. Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.

Wie Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ) in der Parlamentssitzung vom 4./5. Mai 1994 ausführte, ging man an allen Orten „von der AntragsteIlung am 17. Juli 1989 auf Mitgliedschaft Österreichs bei den Europäischen Gemeinschaften“ aus. Der „erste“ Antrag aus dem Jahr 1987 war – eindeutig – irrelevant für Österreichs Weg zur EU-Mitgliedschaft.

Ebenda bezeichnete Schieder die Fragen nach Sicherheit und Neutralität als „zentral“ und zitierte den damaligen Bundesminister für Landesverteidigung Werner Fasslabend (ÖVP) und dessen „unmißverständliche“ Wortwahl:

Durch den Beitritt zur Europäischen Union ist aus meiner Sicht eine deutliche Verbesserung der Sicherheitsbedürfnisse Österreichs zu erwarten…, die zweifellos nicht von einem Staat getragen werden kann, sondern nur von einer Mehrzahl von Staaten gemeinsam.

Schieder wies in Folge nicht minder ausdrücklich auf die Neutralität hin (meine Hervorhebungen):

Zur Frage der Neutralität habe ich zu Beginn der Sitzung des Außenpolitischen Ausschusses am 27. April darauf hingewiesen, daß es von parlamentarischer Seite aus zu begrüßen ist, daß es die Bundesregierung schon in ihrem Beschluß vom 26. Jänner 1993 über die grundsätzliche österreichische Verhandlungsposition als ihr Verhandlungsziel definiert hat, daß Österreich der Europäischen Union als neutraler Staat beitreten wird. Dies wurde der Europäischen Union im Verlauf der Verhandlungen unmißverständlich dargelegt.

Und ebenso unmißverständlich hat Schaich dargelegt, dass dies eine durchaus zweifelhafte Aussage ist.

Die Bundesregierung hat auch in der innerösterreichischen Debatte immer betont, daß… [es] daher ein wesentliches Interesse [ist], die österreichischen Sicherheitsinteressen an diese geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Ein wesentlicher, sich herausbildender Faktor dieser Rahmenbedingungen ist unbestrittenermaßen die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Gerade deshalb hat Österreich die Entwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union von Beginn an mit Interesse verfolgt und gegenüber der Europäischen Union auch klargestellt, daß Österreich an der Weiterentwicklung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik aktiv und solidarisch mitwirken wird. – Dies kommt auch in aller Deutlichkeit in der Entschließung des Nationalrates vom 12. November 1992 zum Ausdruck.

Ausdrücklich, meine Damen und Herren, möchte ich in diesem Zusammenhang festhalten,…daß eine Aufhebung des Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs somit durch einen EU-Beitritt nicht erforderlich wird und auch nicht erfolgen wird. Um jedoch der erwähnten aktiven und solidarischen Mitwirkung Österreichs an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik außerhalb des Kernbestandes der österreichischen Neutralität eigenständig eine sichere Rechtsgrundlage zu geben, wird diesbezüglich eine klare bundesverfassungsrechtliche Vorkehrung zu treffen sein

Wir halten fest, dass diese Worte, gesprochen im Parlament am 4./5. Mai 1994, vor der am 12. Juni 1994 erfolgten Abstimmung über den EU-Beitritt gefallen sind.

Bekanntlich haben rund 2/3 der Österreicher damals für einen EU-Beitritt gestimmt; wie die Abstimmung ausgegangen wäre, wenn die von Schaich beschriebenen und dokumentierten Umstände bekannt gewesen wären, ist zwar spekulativ, aber es scheint plausibel, dass die Volksabstimmung deutlich knapper, wenn nicht gar negativ ausgegangen wäre.

Retroaktive Normalisierung 2001/02

Weniger als ein Jahrzehnt nach dem EU-Beitritt erfolgte – wiewohl auf dem gesetzlich vorgesehenen Wege – die nachträgliche „Normalisierung“ dieser Tatsachen. Hierbei beschritt die nunmehr schwarz/blaue Regierung Schüssel I auf dem Wege des Erstellens einer neuen bzw. aktualisierten Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin, die den seit dem EU-Beitritt veränderten strategischen Rahmenbedingungen Rechnung trug.

Die entsprechenden Unterlagen sind auf der Homepage des österreichischen Parlaments einsehbar.

Hier interessieren v.a. die einschlägigen Protokolle des Landesverteidigungsausschusses (i.d.F. des „Nachdrucks vom 7. Jän. 2002“), die die folgenden relevanten Passagen enthalten:

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat am 24. Jänner 2001 den Bericht betreffend Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin; Analyse-Teil (III-87 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

Der Landesverteidigungsausschuss hat den Bericht in seiner Sitzung am 19. April 2001 in Verhandlung genommen…

Österreich ist der EU ohne Neutralitätsvorbehalt beigetreten. Bei Ratifizierung des österreichischen Beitrittsvertrages wurde der Artikel 23f in die Bundesverfassung eingefügt, der bestimmt, dass die Mitwirkung an der GASP verfassungsrechtlich nicht durch das Neutralitätsgesetz beschränkt wird.

An dieser Stelle sei der Vollständigkeit halber besagter Artikel 23f der österreichischen Verfassung angeführt:

(1) Der Nationalrat und der Bundesrat üben die im Vertrag über die Europäische Union, im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in den diesen Verträgen beigegebenen Protokollen in der jeweils geltenden Fassung vorgesehenen Zuständigkeiten der nationalen Parlamente aus.

Jeder Bundesminister berichtet dem Nationalrat und dem Bundesrat zu Beginn jedes Jahres über die in diesem Jahr zu erwartenden Vorhaben des Rates und der Europäischen Kommission sowie über die voraussichtliche österreichische Position zu diesen Vorhaben.

Weitere Unterrichtungsverpflichtungen sind durch Bundesgesetz vorzusehen.

Der Nationalrat und der Bundesrat können ihren Wünschen über Vorhaben der Europäischen Union in Mitteilungen an die Organe der Europäischen Union Ausdruck geben.

Besagter Artikel 23f wurde 1995 in die österreichische Bundesverfassung eingefügt und wurde seither insgesamt sieben (!) Mal verändert; die ursprüngliche Version lautete durchaus „anders“:

Wir halten also fest, dass der entsprechende Verfassungszusatz nicht mehr dieselbe Version ist, wie zu seiner Einführung; alle Bundesregierungen seit dem EU-Beitritt und alle Parteien – mit der Ausnahme des nicht mehr existierenden Liberalen Forums und der NEOS – sind für diese Veränderungen mitverantwortlich, die im besten Falle als „mission creep“ zu bezeichnen sind, aber eher einen massiven Wandel der realen Verhältnisse bedeutet.

Sollten Sie nun nachdenken und sich fragen, wann denn derartig fundamentale Umbauten an der Bundesverfassung seit dem EU-Beitritt breit und unter Einbindung der Öffentlichkeit diskutiert wurden, dann sind Sie nicht alleine. Dies haben SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne gleichsam „in Eigenregie“ und „am Souverän vorbei“ durchgesetzt.

Noch einmal eine Passage aus dem Landesverteidigungsausschuss vom 7. Jän. 2002:

Die dynamische Entwicklung der GESVP wird von Österreich aus voller Überzeugung mitgetragen. Österreich beweist damit seine Entschlossenheit, in allen Bereichen der europäischen Sicherheit und Verteidigung gleichberechtigt und solidarisch mitzuwirken. Zu den militärischen und zivilen Fähigkeiten der EU wird Österreich einen adäquaten Beitrag leisten. Die Sicherheit Europas hängt primär von der Funktionsfähigkeit von EU und NATO ab.

Die NATO stellt sich heute nicht als bloß klassisches Militärbündnis, sondern als eine umfassende Sicherheitsgemeinschaft dar, die auf demokratischen Werten beruht und durch ihre stabilitätsorientierte Politik weltweit entscheidend zu Frieden und Sicherheit beiträgt. Österreich befürwortet eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen EU und NATO.

„Von der Neutralität zur Solidarität“

Erneut aus derselben Quelle:

Als der österreichische Nationalrat am 26. Oktober 1955 das Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs verabschiedete, stand fest, dass die österreichische Neutralität jene der Schweiz zum Vorbild hat…

Im Verhältnis zu den Vereinten Nationen ging Österreich bis 1990 davon aus, dass die Weltorganisation verpflichtet sei, die dauernde Neutralität Österreichs zu respektieren und Österreich daher niemals zu Zwangsmaßnahmen in einem militärischen Konflikt zwischen dritten Staaten heranziehen werde. Im Zuge des Golfkrieges von 1991 hat sich jedoch in Österreich die Rechtsauffassung durchgesetzt, dass den Verpflichtungen aus der Satzung der Vereinten Nationen Vorrang vor den Neutralitätspflichten zukommt. Damit ist die klassische Neutralität nach dem Vorbild der Schweiz nicht mehr existent.

Wir lernen also, dass die beiden Alpenrepubliken seit 1990/91 nicht mehr „gleich“ waren.

Mit seinem Beitritt zur Europäischen Union 1995 hat Österreich deren gesamten rechtlichen und politischen Besitzstand übernommen, der damals bereits den Vertrag von Maastricht und dessen Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) umfasste. Artikel J.4 dieses Vertrages eröffnete die Perspektive einer gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte. In der Bundesverfassung wurde eine Bestimmung (Artikel 23f) aufgenommen, damit die Mitwirkung an der GASP durch das Neutralitätsgesetz nicht eingeschränkt wird. Das Neutralitätsgesetz wurde damit in seiner Wirksamkeit weiter begrenzt.

Der EU-Beitritt aber war lediglich die nachträgliche Begründung für die von Vranitky und Mock 1989/90 begonnene Umdeutung des Neutralitätsgesetzes. Wir halten zudem fest, dass das was der Landesverteidigungsausschuss hier anführt zwischen Geschichtsklitterung und Falschaussage steht.

Nach der Ratifizierung des Vertrages von Amsterdam hat der Nationalrat 1998 eine weitere Verfassungsnovelle beschlossen, nach der Österreich am gesamten Spektrum der so genannten Petersberg-Aufgaben, wozu auch Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen gehören, mitwirken kann. Eine solche Mitwirkung ist auf Grund eines EU-Beschlusses möglich.

Diese Entwicklung zeigt auf, dass Österreich spätestens durch seine vorbehaltlose Mitwirkung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU seinen völkerrechtlichen Status der dauernden Neutralität nachhaltig verändert hat. Im internationalen Vergleich entspricht der völkerrechtliche Status Österreichs damit nicht dem eines neutralen, sondern eines allianzfreien Staates.

An diesen Überlegungen hat sich seither (2002) nur eine Sache geändert: Österreich ist immer näher an die USA bzw. NATO gerückt, wobei eine formelle Assoziation wohl am ehesten – bislang und aus Sicht der Regierungen – vorrangig daran „scheitert“, dass eine stabile Mehrheit von rund 80% der Österreicher weiterhin der Meinung sind, dass ihr Land neutral ist.

Die Gesetzeslage und die hier besprochenen Unterlagen unterstreichen, dass dies „spätestens“ durch das „zweite österreichische Beitrittsgesuch“ (1989) nicht der Fall ist.

Epilog Ende 2023

Was also kann – soll – man tun?

An diesem Punkt angekommen halten wir fest:

In Österreich tritt lediglich ein Teil der FPÖ relativ eindeutig für die Neutralität Österreichs ein, und ob diese Haltung bei einer allfälligen Regierungsbeteiligung Bestand haben soll (kann), steht auf einem anderen Blatt.

Von den übrigen Parlamentsparteien – SPÖ, ÖVP, Grüne bzw. NEOS – ist in dieser Hinsicht und im besten Falle lediglich weiteres Lavieren bzw. Zuwarten zu erwarten. Wenn wir „Glück“ haben.

Eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über das Für und Wider dieser Entscheidungen ist nicht erfolgt, man setzte seitens der Regierungen immerzu die stillschweigende Zustimmung voraus.

Und dennoch mag angesichts der zunehmend aus den Fugen geratenden Welt ein Moment des Innehaltens geboten sein.

Ich persönlich wünsche mir ein neues Bekenntnis zur Neutralität und die Abkehr von den Irrwegen der jüngeren Vergangenheit, nicht zuletzt, da diese von den Regierungen seit 1986 mehr oder minder „vorbei am Souverän“ umgesetzt wurden.

Kurz vor Weihnachten denke ich u.a. an Grillparzers „König Ottokars Glück und Ende“, insbesondere an die folgende Passage:

Allein, was not tut und was Gott gefällt,
der klare Blick, der offne, richt’ge Sinn,
da tritt der Österreicher hin vor jeden,
denkt sich sein Teil und lässt die anderen reden!
O gutes Land! O Vaterland! Inmitten
Dem Kind Italien und dem Manne Deutschland,
liegst du, der wangenrote Jüngling, da:
Erhalte Gott dir deinen Jugendsinn
Und mache gut, was andere verdarben.

Bild Thomas Ledl, Österreichischer Staatsvertrag Hofburg, CC BY-SA 4.0

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3 Kommentare

  1. asisi1 22. Dezember 2023 at 11:18Antworten

    Mit dem eitlen und selbst gefälligen Kaiser von Österreich, der nicht in einem geschlossenen Wagen fahren wollt und somit einem Anschlag zum Opfer fiel, war das Zahlen und die Verblödung der Bevölkerung, programmiert! Und alle deutsch sprachigen Länder haben sich als unfähig erwiesen, aus diesem Ami Knebel heraus zu kommen!

  2. Slobodan Covjek 20. Dezember 2023 at 10:20Antworten

    Wie hat Blinken neben unserem Außenminister Schallenberg gesagt?
    „Ihr seid neutral ohne neutral zu sein.“
    Schallenberg ist ohne Widerspruch wie ein Schulbub danebengestanden und hat ganz Österreich damit blamiert.

  3. Fritz Madersbacher 20. Dezember 2023 at 8:55Antworten

    „… der klare Blick, der offne, richt’ge Sinn,
    da tritt der Österreicher hin vor jeden“
    Wie schön wäre es, beglückt unserem Nationaldichter zustimmen zu können! Aber wie der Artikel, der nichts Anderes ist als eine – um (Allzu-)Vieles erweiterbare – Dokumentation eines mit vielen juristischen Winkelzügen gespickten politischen Schwindels, zeigt, ist „der offne, richt’ge Sinn“ einem raffinierten, maliziösen Täuschen und „Anders reden, anders handeln“ gewichen, und „der Österreicher“ tritt auf internationaler Ebene nicht mehr mit „klarem Blick“, sondern mit einem schiefen Grinsen, Augenzwinkern und Hintergedanken auf, wenn er das Wort „Neutralität“ in den Mund nimmt. Wir Österreicherinnen und Österreicher aber würden gut daran tun, nicht mehr nur das Festhalten an der Neutralität zu wünschen, sondern uns darum zu kümmern, was „Neutralität“ bedeutet und heute – aktuell – bedeuten soll, und vor allem darum, dass sie „mit klarem Blick und offnen, richt’gem Sinn“ konsequent umgesetzt wird! Das dient unseren eigenen wie auch den Interessen aller friedliebenden Menschen mehr als jedes Friedensgesülze …

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