Finnlands Ex-Innenminister wegen „Volksverhetzung“ schuldig

27. März 2026von 2,7 Minuten Lesezeit

Ein protestantischer Bischof und der der Ex-Innenminister wurden in Finnland verurteilt. Sie hatten ein Kirchenpamphlet, das für zwei Geschlechter und konservative Beziehungsbilder wirbt, verbreitet. Neben der Strafe werden Passagen aus dem Pamphlet nun aus dem Netz gelöscht.

Urteil gefällt: Die langjährige christdemokratische Abgeordnete und ehemalige Innenministerin Päivi Räsänen wurde wegen „Volksverhetzung“ verurteilt. Das hat der Oberste Gerichtshof am Donnerstag entschieden. Dazu wurde auch der protestantische Bischof Juhana Pohjola verurteilt.

Auslöser ist ein von Pohjola verfasstes Kirchenpamphlet aus dem Jahr 2004 mit dem Titel „Mieheksi ja naiseksi hän heidät loi“ („Als Mann und Frau schuf er sie“). Der Text legt eine bibelbasierte Sicht auf Ehe, Sexualität und die Geschlechter dar. Nun müssen beide knapp 2.000 Euro Strafe zahlen, bestimmte Passagen des Pamphlets sollen aus dem Internet gelöscht werden. Das Pamphlet, das nun teilweise als strafbar eingestuft wurde, ist online aber noch zu finden.

Der Fall zeigt, wie es um die Redefreiheit in Finnland steht. Die Geschichte begann 2019, als Räsänen auf X (ehemals Twitter) einen Bibelvers (Römer 1,24–27) teilte und die Beteiligung ihrer Kirche an der Helsinki Pride kritisierte. Die Staatsanwaltschaft sah darin – sowie im alten Pamphlet – eine Beleidigung Homosexueller. Im Februar sagte die Politikerin:

„Dieser Tweet über die Bibel löste meinen fast siebenjährigen Rechtsstreit aus, der sich noch immer in der Prüfung durch den Obersten Gerichtshof befindet. Dies soll all jene hier daran erinnern, die fragen, in welchem Zusammenhang meine Anschuldigungen mit der Bibel stehen.“

Der Rechtsstreit zog sich seit Jahren. Die ehemalige Ministerin argumentierte stets mit ihrer christlichen Überzeugung. In zwei Instanzen (Bezirksgericht 2022 und Berufungsgericht 2023) wurde sie einstimmig freigesprochen. Der Oberste Gerichtshof entschied nun mit knapper 3:2-Mehrheit anders: Für das Pamphlet sei die Äußerung strafbar, weil sie Homosexualität als „psychosexuelle Entwicklungsstörung“ darstelle – eine Aussage, die nach Ansicht des Gerichts medizinisch falsch sei und die Würde der Betroffenen verletze. Der Tweet aus 2019 wurde hingegen einstimmig als geschützte religiöse Meinungsäußerung im öffentlichen Diskurs gewertet.

Die christliche Rechtsorganisation ADF International, die Räsänens Verteidigung koordiniert, spricht von einem „dunklen Tag für die Redefreiheit“. Die Kampagne „Free Speech on Trial“ warnt vor einer Blaupause. Gesetze gegen „Hassrede“ könnten künftig jede kritische Debatte zu Themen wie Ehe oder Sexualität kriminalisieren. Räsänen selbst zeigte sich „schockiert“ und kündigte eine mögliche Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Das finnische Strafgesetzbuch schützt seit 2011 auch sexuelle Orientierung vor „Volksverhetzung“. Das Gericht entschied gegen Meinungsfreiheit und für Menschenwürde, so die Argumentation. Kritiker wie ADF sehen darin einen Präzedenzfall, der auch durch den EU-Digital-Services-Act (DSA) verstärkt werden könne.

Bild „15 Jahre Berliner Gazette: Adam und Eva“ by Berliner.Gazette is licensed under CC BY 2.0.

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10 Kommentare

  1. Konrad Kugler 28. März 2026 um 21:14 Uhr - Antworten

    Homosexualität ist nicht angeboren, sondern „erworben“, höchstwahrscheinlich aus der Beziehung zum Vater.

    • Andreas_Sch. 28. März 2026 um 22:01 Uhr - Antworten

      „Homosexualität“ ist ein Mythos – genauso wie „Heterosexualität“!

  2. Andreas_Sch. 28. März 2026 um 13:59 Uhr - Antworten

    Nur, weil die Lektüre des Wortes des HERREN sehr erbaulich sein kann, zumindest für den rechtgeleiteten Menschen, heißt dies nicht, dass man mit einer Altarbibel niemanden erschlagen kann.
    Ich weiß nicht, aber Sexualität an die Fortpflanzung zu knüpfen, war ein genialer Schachzug! Dieser wurde von Leuten gemacht, die durchaus verstanden haben, welche komplexe soziale Funktion Sexualität hat …
    Aber: Dass sich genau solche Leute darüber aufregen, dass jede kritische Debatte zu Themen wie Ehe oder Sexualität kriminalisiert wird, die GENAU DAS seit sehr langer Zeit gemacht haben, hat eine gewisse Komik. 😂

    • Konrad Kugler 28. März 2026 um 21:02 Uhr - Antworten

      Hinter dem Urteil steht ideologische Bosheit.

      • Andreas_Sch. 28. März 2026 um 21:56 Uhr

        Klar! Ich finde dennoch ein gewisses Amüsement darin, dass Leute, die Jahrhunderte Anderen ein schlechtes Gewissen gemacht haben, diese sogar kriminalisiert haben, jetzt kritische Debatten einfordern, wo sie, als sie noch etwas galten und zu sagen hatten, nie, niemals und nimmer nicht irgendeine Debatte zugelassen haben … Was sie freilig nicht von den Freuden der Sünde abgehalten hat. Dass die derzeitigen Debattenverhinderer nicht besser sind, macht die Sache nur noch amüsanter.

  3. Wolliku 27. März 2026 um 16:53 Uhr - Antworten

    Selbst unsere hohen und höchsten Gerichte lobpreisen sich selbst in einer woken Rechtssudelei. Wo uns das durch den DSA noch hinführen soll – auch im politischen Sinne verstanden – bleibt im Unklaren. Es ist nur noch hanebüchener Unsinn bei Justizia zu vermelden, sei es bei der Finnin oder in der EU bei dem Schweizer Jacques Baud. In den USA wird Meta verurteilt, weil Soziale Medien süchtig machen können und nicht darauf eindringlich hingewiesen wird. Demnächst finden wir auf Websites von Herstellern und Dienstleistern nur noch folgende Hinweise: „Das Leben mit unseren Produkten kann mit erheblichen Risiken verbunden sein, süchtig und krank machen und führt unweigerlich (irgendwann) zum Tode“. Unsere „freie“ Gesellschaft verkommt zum Trauerspiel.

  4. Der Zivilist 27. März 2026 um 15:29 Uhr - Antworten

    Ja Leute, dann geht doch mal an die Wurzel des Übels und prüft mal, ob nicht am Ende Gott der Volksverhetzer ist ?!

    Immerhin haben sie ja nicht geschrieben „Alles für Finnland“

  5. Daisy 27. März 2026 um 14:14 Uhr - Antworten

    Ach ja, der Hass auf die Russen und Amis ist legitim und die Mobilmachung gegen „Ungeimpfte“, die man politisch verfolgte wie einst die Hexen, war auch keine Vxlksverhetzung…

  6. Jan 27. März 2026 um 13:16 Uhr - Antworten

    Eine „psychosexuelle Entwicklungsstörung“ bei Homosexualität konnte nie nachgewiesen werden. Sie ist eine Vermutung, die aus einer angeblich religiös offenbarten Heteronormativität erfolgt.

    Insofern ist dieser Vorwurf eine nicht belegbare Behauptung, die in die Nähe der Beleidigung rutschen kann. Sie geht übrigens auch nicht so aus der Bibel hervor.

    Religiöse Gruppen nehmen ebenfalls in Anspruch, dass man ihre Lebensweise nicht öffentlich durch unbelegbare Krankheitsdiagnosen diffamiert.

    Die Meinungsfreiheit erlaubt keine unwahren, beleidigenden Aussagen gegenüber Personen. Man umgeht hier die Beleidigung, in dem man nicht die Person, sondern eine Gruppe beleidigt. Aber dieser Gruppe gehören konkrete Personen an.

    Beleidigungen haben soziale Folgen, unter anderem Stigmatisierung und schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt und vieles andere mehr. Das ist für Homosexuelle eine historisch belegbare Realität. Aus diesem Grunde begrenzen manche Staaten die Möglichkeit, diese und andere Gruppen zu beleidigen.

    Aus ähnlichen Gründen kommt übrigens auch religiösen Gruppen ein vergleichbarer Schutz zu. Er ist nur an anderer Stelle geregelt.

    Wenn wir sagen, dass die Meinungsfreiheit beleidigende Behauptungen erlauben soll, dann müssen sie auch über religiöse Gruppen erlaubt sein. Am Ende ginge es dann darum, wer mehr Medienmacht aufbringen kann, um die Realität zu deuten. Die Sachlichkeit hätte sich dann aus der Debatte verabschiedet.

  7. OMS 27. März 2026 um 11:58 Uhr - Antworten

    Geschlecht und sexuelle Neigung sind zwei Paar Schuhe. Homosexualität als „psychosexuelle Entwicklungsstörung“ zu bezeichnen ist natülich etwas anderes, da dieser Ansicht überholt ist und nicht dem heutigen Stand der Forschung entspricht. Aber die Meinungsfreiheit hat wieder verloren, da jedem seine Meinung, und sei sie noch so „falsch“ oder auch nicht, zusteht!

Regeln für Kommentare: Bitte bleibt respektvoll - keine Diffamierungen oder persönliche Angriffe. Keine Video-Links. Manche Kommentare werden erst nach Prüfung freigegeben, was gelegentlich länger dauern kann.

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