Rechtskräftiges Urteil aus Koblenz bestätigt Impfschaden und Anspruch auf Versorgung

9. August 2023von 3,7 Minuten Lesezeit

Impfungen verursachen gelegentlich Impfschäden, bei manchen Präparaten sogar zu einem sehr hohen Prozentsatz. Impfgeschädigte haben dank ausgeklügelter Verteidigung durch finanziell äußerst potente Pharmakonzerne einen langen Weg vor sich um Anerkennung zu erreichen. In Europa ist das ganz besonders langwierig.

Ein richtungsweisendes Urteil, das für die jetzt anlaufenden Prozesse zu den massiven Impfschäden, die durch die mRNA-Impfkampagne verursacht wurden, könnte ein Urteil des Sozialgerichtes Koblenz werden, das am 5. April 2018 ergangen ist. Dieses überraschend aufgetauchte Urteil zu Impfopfer-Anerkennung muss bei allen zukünftigen Corona-Impf-Urteilen berücksichtigt werden, denn es ist rechtskräftig ohne Widerspruch gültig.

Die bisher gängige Verteidigung der Angeklagten: “Es bestehe allenfalls ein zeitlicher, aber kein kausaler Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung” ist vom Tisch.

Es geht bei dem Urteil um den Impfstoff Pandemrix von GlaxoSmithKline. Die am …1997 geborene Klägerin wurde am 27.11.2009 durch den Internisten Dr. P. aus L mit den Impfstoff Pandemrix gegen Influenza (Virusgrippe) geimpft. Die Impfung erfolgte seinerzeit im Rahmen einer Impfkampagne gegen die so genannte Schweinegrippe (H1N1-Virus).

Bekanntlich ist es insbesondere bei Jugendlichen zu Fällen von Narkolepsie durch den Impfstoff gekommen. Die Krankheit zeigt sich durch plötzliches nicht verhinderbares Einschlafen. Ein normales Leben kann damit praktisch nicht mehr geführt werden, solcherart Geschädigte brauchen Schutz und Betreuung. Die Impfung selbst war völlig sinnbefreit, insbesondere bei nicht gefährdeten Jugendlichen. Was damals passiert ist, kann in diesem TKP-Artikel nachgelesen werden (auch in diesem Buch zu finden).

Das Urteil stellt eine Beweiserleichterung der Glaubhaftmachung für atypische Impfreaktion auch mehrere Monate nach der Impfung fest. Der Nachweis einer Kausalität eines Impfschadens, so zeigt das Urteil aus Koblenz, ist überhaupt nicht notwendig. Es genügt, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit nachzuweisen.

Diese Wahrscheinlichkeit wird dadurch nachgewiesen, dass die wissenschaftliche Literatur den Zusammenhang belegt. Bei der Corona- Impfung liegt derartige wissenschaftliche Literatur für eine wachsende Zahl schwerer Impfschäden vor, wie TKP immer wieder berichtet hat.

Die Richter der 4. Kammer des Sozialgerichts Koblenz schreiben dazu:

Für den Zusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis (Impfung) und der Primärschädigung (Impfkomplikation) sowie zwischen dieser und den Schädigungsfolgen genügt es nach § 61 Satz 1 IfSG allerdings, wenn die Kausalität wahrscheinlich gemacht ist. Wenn diese Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht, kann nach § 61 Satz 2 IfSG mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde der Gesundheitsschaden als Folge einer Schädigung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 IfSG anerkannt werden. Die Zustimmung kann nach § 61 Satz 3 IfSG allgemein erteilt werden (so genannte Kannversorgung)

[…]

Eine Versorgung ist nach § 60 Abs. 1 i.V.m § 61 Satz 2 IfSG mit Zustimmung der für die Kriegsopferversorgung zuständigen obersten Landesbehörde zu gewähren, wenn die zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung erforderliche Wahrscheinlichkeit nur deshalb nicht gegeben ist, weil über die Ursache des festgestellten Leidens in der medizinischen Wissenschaft Ungewissheit besteht.

[…]

Weiterhin wird für die Kann-Versorgung vorausgesetzt, dass ein ursächlicher Einfluss der im Einzelfall vorliegenden Umstände in den wissenschaftlichen Arbeitshypothesen als theoretisch begründet in Erwägung gezogen wird.

[…]

[Zudem]… ist erforderlich, dass durch eine nachvollziehbare wissenschaftliche Lehrmeinung Erkenntnisse vorliegen, die für einen generellen, in der Regel durch statistische Erhebungen untermauerten Zusammenhang sprechen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.1995 – 9 RV 17/04). Es darf nicht nur eine theoretische Möglichkeit des Zusammenhangs bestehen, sondern vielmehr eine “gute Möglichkeit”, die sich in der wissenschaftlichen Medizin nur noch nicht so weit zur allgemeinen Lehrmeinung verdichtet hat, dass von gesicherten Erkenntnissen gesprochen werden kann (BSG, Urteil vom 12.12.1995, a.a.O.; vom 17.07.2008 – B 9/9a VS 5/06 R, bzw. “qualifizierte Möglichkeit”, Rösner, MedSach 1990, S. 4) und damit zumindest einen eingeschränkten Personenkreis der Fachmediziner im Sinne einer “Mindermeinung” überzeugt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Februar 2011, L 7 VJ 42/03; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. November 2011, L 4 VJ 2/10; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.08.2017, L 7 VE 7/14).”

Dieses Urteil kann als Dammbruch gesehen werden. Bezeichnend ist allerdings, dass es erst 9 Jahre nach der Impfung erfochten werden konnte. Zu hoffen ist, dass die Impfgeschädigten der Corona-Impfkampagne schneller zu ihrem Recht kommen.


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9 Kommentare

  1. Reinhard 10. August 2023 at 8:02Antworten

    Und auch hier wird es Hundertzwanzig-Prozentige-impfüberzeugte Juristen geben, die diese Argumentation umkehren werden. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Und so hoffe ich auf gestandene Richter (die beruflich nicht mehr weiterkommen möchten), die endlich den Mumm haben, gegen dieses schreiende Unrecht anzugehen.

  2. Josef 10. August 2023 at 8:00Antworten

    Den Impfstoff Herstellern wird das egal sein.
    Die Haftung wurde vertraglich von den Staaten übernommen!
    In Wirklichkeit ist das ein weiterer Schritt um „den Sozialstaat“ oder „den sozialen Frieden“ zu schaden/zerstören.

  3. Georg Löding 10. August 2023 at 0:56Antworten

    „KANN!“
    Solche Urteile sind ein Feigenblatt des Systems; denn es dauert Jahre, bis solche Urteile ergehen.
    Auf solche Prozesse haben die meisten Menschen gar keine Lust: Sie kosten viel Geld, sind nervraubend und verschlinge die Lebenszeit. Und sollte man dann einen solchen Prozess gewinnen, erhält man eine „Apfel- und Ei-Entschädigung“. Außerdem sind die meisten Menschen, die davon betroffen wurden, dann eh schon verstorben.

  4. MEDIEN - AustriaInfoCenter 9. August 2023 at 20:03Antworten

    […] 09.08.2023    Rechtskräftiges Urteil aus Koblenz bestätigt Impfschaden und Anspruch auf Versorgung […]

  5. Rumpelstilz 9. August 2023 at 14:20Antworten

    Ihr Wort in Gottes Ohr.

    Soviel ich weiß, gilt das Urteil eines Sozialgerichtes niemals als Präzedenzfall und muß niemals bei irgendwelchen anderen Urteilen oder Gerichten berücksichtigt werden. Urteile der Sozialgerichtsbarkeit sind dahingehend einzigartig, weil ausschließlich auf den einen beurteilten persönlichen und in Rede stehenden Fall anzuwenden.

    Deswegen müssen selbst innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit die popeligsten 5-Euro-Fälle immer wieder und immer wieder neu verhandelt werden, sowohl pro Person wie pro Monat wie auch pro Tatsachenverhalt – egal wie viele betroffen sind.

    Jedenfalls war das mal so.

  6. Haraldo 9. August 2023 at 13:36Antworten

    Auch damals gab es eine spezielle Impfung
    https://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/schweinegrippe/hintergrund/zehn-irrtuemer-ueber-die-schweinegrippe-h1n1_id_1888063.html
    „H1N1Politiker und Soldaten bekommen einen besseren Impfstoff“

  7. Hans im Glück 9. August 2023 at 13:15Antworten

    Das ist ja einerseits ganz erfreulich. Aber, ob das dann angesichts der Dimensionen im Fall von C19 Anwendung finden wird, halte ich für zweifelhaft. Aber nehmen wir mal den günstigsten Fall an. Selbst dann sind die Renten, welche den Opfern gezahlt werden, im Bereich von Almosen. Zumindest im besten Deutschland aller Zeiten. Andernorts, speziell in den USA sieht die Sache anders aus. Aber gut, die sind auch tatsächlich ein Rechtsstaat.

    • Pierre 9. August 2023 at 13:53Antworten

      Dort braucht man aber auch erstmal (viel) Geld für gute Anwälte. Damit kann man bisweilen auch hohe Entschädigungssummen erstreiten.

      In Deutschland sind das im Vergleich eher Peanuts, so wie Sie sagen.

      • rudi&maria fluegl 9. August 2023 at 19:20

        Sammelklagen sind möglich!

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