Lawine an Stellungnahmen auch bei Gentechnikgesetz – 150.000 bei Impfpflicht

7. Januar 2022von 2,6 Minuten Lesezeit

Das Parlament wird gerade mit Stellungnahmen durch die Bürger überflutet. Gelebte Demokratie: Nicht nur zum Entwurf der gesetzlichen Impfpflicht, sondern auch zur geplanten Änderung im Gentechnikgesetz und im Arzneimittelgesetz gehen unzählige Stellungnahmen ein. Fast 30.000 sind es aktuell, zur Impfpflicht wurden schon fast 150.000 Stellungnahmen eingerichtet.

Von Waldo Holz*

Zu den beiden Anträgen bezüglich Impfpflicht lagen schon letzte Woche mehr als 100.000 Stellungnahmen vor (tkp.at berichtete). Doch auch die geplante Änderung im Arzneimittel- und im Gentechnikgesetz bringt eine Lawine an Stellungnahmen ins Parlament: Am Freitagnachmittag sind fast 30.000 Stellungnahmen eingelangt: 29.878 sind es bisher.

Scharfe Kritik von Apothekerin Hofinger

Die Stellungnahme der Apothekerin Karin Hofinger hat mehr als 11.000 Unterstützungserklärungen. Sie listet 5 Kritikpunkte „im Einzelnen auf“. Vor diesem Hintergrund sei es „inakzeptabel, zur nachträglichen Legitimation der laufenden Impf-Kampagne sowie zur Wegbereitung der geplanten Impf-Pflicht das AMG und das GTG wie vorgeschlagen abzuändern und damit die Arzneimittel-Sicherheit insgesamt aufs Spiel zu setzen“, schließt die Pharmazeutin.

Denn „die Änderungen im Entwurf untergraben einerseits die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arzneimittelanwendern (Probanden, Patienten und gesunden Impfwilligen) auf mehreren Ebenen und scheinen andererseits damit die Voraussetzungen für die geplante Impf-Pflicht zu schaffen. Beides ist unverantwortlich“, schreibt Hofinger.

Die Stellungnahme der Rechtsanwälte Forsthuber und Partner haben mehr als 2.000 Unterstützungserklärungen. Auch die „Biobauern gegen Gentechnik“ sprechen sich in ihrer Stellungnahme gegen die Gesetzesänderung aus: „Das Gentechnikgesetz soll die Bevölkerung und Patienten schützen, diese Schutzwirkung wird durch die Änderung umfassend untergraben.“

150.000 Stellungnahmen zu Impfpflicht

Tatsächlich würde die Änderung im Gesetz einen ausgeweiteten Einsatz von gentechnisch manipulierten Produkten ermöglichen. Zugleich würden aktuell gültige Schutzbestimmungen verloren gehen (tkp.at berichtete).

Auch zum Impfpflichtgesetz gehen die Stellungnahmen ungebrochen weiter: Bezüglich des Initiativantrages (das 2. Impfpflichtgesetz) sind bereits mehr als 60.000 Stellungnahmen eingelangt. Die Stellungnahme der ARGE Daten hat mehr als 12.000 Unterstützungserklärungen, Martin Sprengers Stellungnahme 8.000.

Der erste Entwurf zur Impflicht, der am 09. Dezember in den Nationalrat eingelangt war, sammelte alleine fast 90.000 Stellungnahmen. Am 10. Jänner läuft die Frist aus, nur wenige hundert Stellungnahmen zu den Impfpflichtgesetzen fehlen, um 150.000 zu erreichen.

Es ist eine beispiellose Menge an Stellungnahmen, die das Parlament gerade erreichen. Noch nie wurde die Gesetzgebung mit so viel direkten Einsprüchen der Bevölkerung konfrontiert. Ein gelebter demokratischer Prozess, bei dem nur noch die Frage ist, ob die Regierung daran interessiert ist.

Vielleicht doch: Am Freitag wurde ein interner Brief der Elga GmbH an das Gesundheitsministerium bekannt. Demnach sei die Impfpflicht „technisch nicht umsetzbar“. So würde vor dem April 2022 mit der Impfpflicht nichts gehen. Auch wenn der Gesundheitsminister weiterhin ohne jede Rücksicht die Umsetzung mit Februar noch am Donnerstag versicherte. Doch Mücksteins Pläne wackeln mittlerweile offensichtlich.

Bild planet_fox / pixabay

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*Pseudonym

9 Kommentare

  1. Mensch ohne Welt 8. Januar 2022 at 19:26

    file:///C:/Users/User/Downloads/allgemeine_erkl%C3%A4rung_%C3%BCber_bioethik_und_menschenrechte(1).pdf

    „Artikel 3 – Menschenwürde und Menschenrechte
    1. Die Menschenwürde, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten sind in
    vollem Umfang zu achten.
    2. Die Interessen und das Wohl des Einzelnen sollen Vorrang vor dem alleinigen
    Interesse der Wissenschaft oder der Gesellschaft haben.
    Artikel 4 – Nutzen und Schaden
    Durch die Anwendung und die Fortentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse,
    der medizinischen Praxis und diesbezüglicher Technologien soll der unmittelbare
    und der mittelbare Nutzen für Patienten, Probanden und andere betroffene Einzelpersonen maximiert und ein etwaiger Schaden für solche Einzelpersonen minimiert
    werden.
    Artikel 5 – Selbstbestimmung und Verantwortung des Einzelnen
    Die Freiheit einer Person, selbständig eine Entscheidung zu treffen, für die sie die
    Verantwortung trägt und bei der sie die Entscheidungsfreiheit anderer achtet, ist zu
    achten. Für Personen, die nicht in der Lage sind, sich frei und selbständig zu entscheiden, sind besondere Maßnahmen zum Schutz ihrer Rechte und Interessen zu
    ergreifen.
    Artikel 6 – Einwilligung
    1. Jede präventive, diagnostische und therapeutische medizinische Intervention
    hat nur mit vorheriger, freier und nach Aufklärung erteilter Einwilligung der
    betroffenen Person auf der Grundlage angemessener Informationen zu erfolgen. Die Einwilligung soll, wenn es sachgerecht ist, ausdrücklich erfolgen und
    kann durch die betroffene Person jederzeit und aus jedem Grund widerrufen
    werden, ohne dass die betroffene Person einen Nachteil oder Schaden erleiden
    darf.
    2. Wissenschaftliche Forschung soll nur mit vorheriger, freier, ausdrücklicher und
    nach Aufklärung erteilter Einwilligung der betroffenen Person durchgeführt
    werden. Die Aufklärung soll angemessen sein und in verständlicher Form erfolgen; sie soll die Modalitäten für den Widerruf der Einwilligung beinhalten.
    Die Einwilligung kann durch die betroffene Person jederzeit und aus jedem
    Grund widerrufen werden, ohne dass die betroffene Person einen Nachteil oder
    Schaden erleiden darf. Ausnahmen von diesem Grundsatz sollen nur im Einklang mit ethischen und rechtlichen, von den Staaten angenommenen Standards erfolgen, die mit den in dieser Erklärung, insbesondere in Artikel 27,
    niedergelegten Grundsätzen und Bestimmungen und den internationalen
    Menschenrechtsnormen vereinbar sind.
    3. In geeigneten Fällen von Forschung an einer Personengruppe oder einer
    Gemeinschaft kann zusätzlich die Zustimmung der Rechtsvertreter der betroffenen Gruppe oder Gemeinschaft eingeholt werden. In keinem Fall soll die allgemeine Zustimmung einer Gemeinschaft oder die Einwilligung des führenden
    Vertreters einer Gemeinschaft oder einer anderen Autorität die nach Aufklärung erteilte Einwilligung einer Einzelperson ersetzen.“

    Ist das so schwer zu verstehen. Mit Sicherheit haben Österreich und Deutschland das auch unterzeichnet.
    Sie müssen sich daran halten! Basta! Da gibt es keine Ausnahme oder Not, die ein Abweichen hiervon rechtfertigen könnte. Schade, dass das nicht in den Fokus genommen wird. Es ist doch ganz klar ausgedrückt.

  2. Michael R 7. Januar 2022 at 23:59

    Das RKI gab gestern den neuen Wochenbericht heraus. In Tabelle 5 werden die Omikron Fälle gelistet von KW 49 bis 51 2021:

    In der Altersgruppe 18 bis 59 sind von 9357 symptomatischen Fällen nur 1367 ungeimpft, der Rest doppelt oder gar dreifach geimpft.
    Von den 91 Hospitalisierten sind 21 ungeimpft, 58 doppelt und 12 dreifach geimpft.
    Von den 2 auf Intensiv-Station sind 0 ungeimpft, 1 doppelt und 1 dreifach geimpft.
    Von den 2 Verstorbenen sind 0 geimpft, 0 doppelt und 2 dreifach geimpft.

    In der selben Altersgruppe sind 79,6 % doppelt und 41,1 % dreifach geimpft.

    Es sieht nicht so aus, als wäre eine Impfung bei Omikron besonders vorteilhaft.

  3. Gabriele 7. Januar 2022 at 18:47

    Was nun noch m. E. fehlten würde, wären ebenso tausende Strafanzeigen gegen die gesamte Regierung wegen versuchter Nötigung und Drohungen gegen Leib und Leben bzw. mit schwerer Körpererletzung, wobei sogar Todesfolgen billigend in Kauf genommen werden – die bekannten Impffolgen ließen das eigentlich in jeder Hinsicht zu! Inklusive nachfolgender Schadenersatzforderungen…Es gibt überdies den § 275 StGB – Landzwang. Dieser lautet: Wer die Bevölkerung oder einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf Leib und Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen in Furcht und Unruhe versetzt….
    Was bitte tut die Politik permanent, aber auch die Medien???
    Mich wundert, dass das niemand anspricht…

    • MdoubleU 7. Januar 2022 at 23:07

      Zu ergänzen wären noch Anzeigen gegen die Verantwortlichen nach §95 StGB wegen unterlassener Hilfeleistung, zumal Covid-19-Infizierte behördlich so lange in Quarantäne beordert werden, bis manchen tatsächlich „die Luft wegbleibt“ und die Betroffenen dann auf der Intensivstatino landen oder sogar versterben. Dies alles in Kenntnis früherer medizinischer Interventionsmöglichkeiten ( Stichwort Ivermectin & Co) – warum werden von öffentlicher Seite gerade die frühzeitigen Therapien so verteufelt? Ist da etwa Feuer am Dach? Müsste da nicht die StA „von Amts wegen“ Untersuchungen einleiten?

  4. Uschi_22 7. Januar 2022 at 16:06

    150.000 werden durch die Flügel von Omikron getragen, so könnte es die „Omichronik“ sehen.

    Jedoch müssen wir fragen, warum entdeckten unsere Vorfahren den Sinus und die Parallele für uns?

    Sinus: Omikron könnte zum Härteren mutieren.

    Parallele: Neben Influenza und Covid könnte ein „neues“ Virus aufscheinen.

    Des Menschen Vorsicht dürfte knapp zwei Jahre lang in höheren Klassenstufen belehrt worden sein.

    • Uschi_22 7. Januar 2022 at 16:20

      LEHRSATZ: „Das Übertreiben führt dazu, dass späteres sehr Ernstes nicht mehr ernst genommen wird.“

      Wir nennen es Tragik der Geschicht‘. – WIR RENNEN NOCH SCHNELLER IN UNSER VERDERBEN.

      150.000 sind nicht übertrieben, wenn sie damit das Übertriebene kenntlich machen.

  5. Toni 7. Januar 2022 at 16:02

    Ich finde es wirklich fantastisch, wie die Österreicher aufstehen. Auch immer mehr geimpfte merken, dass sie an der Nase herumgeführt werden, z.B. Verkürzung der Laufzeit des grünen Passes, PCR-Testpflicht für geimpfte.

    Die Spaziergänge in so vielen Orten sind ein wunderbares Zeichen der Verbundenheit.

    Ein gutes neues Jahr, Toni

  6. Peter Ruzsicska 7. Januar 2022 at 15:06

    Meine letzte Stellungnahme war offenbar zu hart und wurde daher vom Parlament nicht angenommen, siehe Details dazu auf https://ruzsicska.lima-city.de/
    Wir sehen uns auf unseren Spaziergängen – Kraft & Zuversicht!

    • Petra 7. Januar 2022 at 21:08

      Nicht angenommen? Wie ist das genau zu verstehen? Kam der Bestätigungslink nicht? Kam eine E-Mail, dass die Stellungnahme nicht veröffentlicht wird?

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