Oberster Gerichtshof der Kanarischen Inseln hebt Einschränkungen für Ungeimpfte und 3G Regeln auf

18. August 2021von 5,7 Minuten Lesezeit

Auch in Spanien versuchen Politiker durch indirekten Zwang die eingekauften Impfstoffe in die Oberarme der Menschen zu bringen. Ungeimpfte sollen durch Ausschluss vom Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zur Impfung gezwungen werden. Angesichts dessen, dass die Gentechnik-Präparate nur eine bedingte Zulassung haben und sich noch in Phase 3 der klinischen Erprobung befinden, ein klar rechts- und verfassungswidriges Vorgehen.

Das sieht auch der Oberste Gerichtshof der kanarischen Inseln so, wie EFE Noticias berichtet.

El Tribunal Superior de Justicia de Canarias considera que exigir el certificado de vacunación contra la covid-19 en establecimientos abiertos al público es „segregar“ a aquellos ciudadanos que de forma „lícita“ han decidido no administrarse la vacuna. https://t.co/2ovo1Cwugw

— EFE Noticias (@EFEnoticias) August 17, 2021

Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) ist der Ansicht, dass das Erfordernis einer Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19 für den Zugang zu Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, eine „Ausgrenzung“ derjenigen Bürger bedeutet, die „rechtmäßig“ beschlossen haben, sich nicht impfen zu lassen.

Der TSJC erläutert, dass „trotz des guten Willens (…), der dem Erlass dieser Maßnahme zugrunde liegen mag“, die Entscheidung der kanarischen Regierung das Risiko birgt, dass „eine unbestimmte Anzahl von Bürgern von allen Möglichkeiten, die ihnen ihre verfassungsmäßig verankerte Freiheit bietet, ausgeschlossen wird“, und zwar „aufgrund der bloßen Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, was rechtmäßig ist, da die Impfung gegen Covid-19 freiwillig ist“, oder aufgrund der Nichtteilnahme an einem diagnostischen Test, „dessen Durchführung auch eine wirtschaftliche Belastung darstellt“, oder aufgrund des Nichtbestehens der Krankheit.

Das Gericht von Santa Cruz de Tenerife, das diese Frage auf die Klage der Vereinigung Liberum hin geprüft hat, ist der Ansicht, dass die Maßnahme auch auf andere Arten von Einwänden stoßen kann, wie z. B. solche, die sich auf den Schutz personenbezogener Daten beziehen, und dass sie nicht „geeignet“ ist, um den Zweck zu erfüllen, nämlich die Ansteckung einzudämmen.

Die kanarische Regierung argumentierte, dass die Vorlage des Impfausweises oder eines negativen Diagnosetests nicht das Recht auf Privatsphäre oder den Schutz personenbezogener Daten berühre, da dieses Dokument nur „gezeigt“ werde, um ein Lokal zu betreten, aber weder registriert noch archiviert werde, und vor allem, weil es für „freiwillige Aktivitäten“, wie das Betreten eines Restaurants, verlangt werde.

Die Richter sind jedoch der Ansicht, dass „feststeht, dass der Mandant unabhängig davon, ob dies zur Kenntnis genommen wird oder nicht, einem Dritten Informationen über seine Gesundheit offenlegen musste, die er für sich und seinen engsten Kreis vertraulich behandeln durfte“.

Sie fügen hinzu: „Auch das nächtliche Herumlaufen auf der Straße ist eine freiwillige Tätigkeit, und es wurde nicht akzeptiert, dass nächtliche Ausgangssperren das Grundrecht auf Freiheit nicht beeinträchtigen“.

Das Gesundheitsministerium der autonomen Gemeinschaft argumentierte auch mit dem gesetzlich geregelten Aufnahmerecht, das auf den Kanarischen Inseln seit Monaten angewandt wird, um von jedem, der in einer Hotelanlage übernachten will, einen negativen Diagnosetest zu verlangen, wenn er von außerhalb der Inseln gekommen ist.

„Die gesetzliche Ermächtigung erlaubt es der Gesundheitsbehörde, diese Art von Maßnahmen zu ergreifen“, antwortet der TSJC, „aber sie erlaubt weder, noch kann sie erlauben, dass der Inhalt solcher Maßnahmen nicht mit der Rechtsordnung als Ganzes übereinstimmt“.

Abgesehen von diesen Fragen bekräftigt der Gerichtshof seine Entscheidung, die Forderung nach einer Bescheinigung über die Covid-Impfung oder einen diagnostischen Test auszusetzen, da er „ernsthafte Zweifel“ an der „Eignung“ dieser Maßnahme zur „Verhinderung der Ausbreitung des Virus“ hegt.

In diesem Punkt stimmt der TSJC mit den Richtern der Verwaltungskammer des TSJ von Andalusien mit Sitz in Granada überein, die einen ähnlichen Fall untersucht haben.

Das Geriicht begründet dies damit, dass geimpfte Bürger oder Personen, die die Krankheit durchgemacht haben, „potenzielle Überträger“ des Virus sein können, so dass „nicht klar ist, wie die mögliche Ansteckung von Personen vermieden werden kann, die die Räumlichkeiten auf der Grundlage des Nachweises eines PCR- oder Antigentests betreten haben, der nur beweist, dass sie zum Zeitpunkt der Durchführung keine Träger des aktiven Virus waren, nicht aber, dass sie eine Immunisierung dagegen haben“.

Darüber hinaus wird bemängelt, dass das Covid-Zertifikat nur von den Kunden, nicht aber von den Arbeitnehmern, die sie betreuen, verlangt würde, so dass die Maßnahme nicht dazu dient, „das Ziel zu erreichen, bestimmte Bereiche vor dem Virus zu schützen, da es sein könnte, dass alle Kunden eines Lokals die von uns angesprochene Anforderung erfüllen, aber keiner der Arbeitnehmer in der Lage ist, sie zu erfüllen“.

„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Maßnahme nicht geeignet und nicht erforderlich ist, so dass sich eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit erübrigt“, heißt es in dem Beschluss, der von den Richtern María del Carmen Sánchez-Parodi Pascua, Óscar Bosch Benítez, Gloria Poyatos Matas und Evaristo González González unterzeichnet wurde.

Frühere Aufhebungen von Verordnungen der Inselregierung

Schon im Mai hatte die Inselregierung weiter eine Ausgangssperre und andere massive Einschränkungen aufrecht erhalten wollen. Der oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln hatte jedoch fast alle Corona Maßnahmen der kanarischen Regierung kassiert und das verabschiedete Gesetz damit demontiert. Laut Gericht waren die Ausgangssperre auf den Inseln und Reisebeschränkungen nicht verfassungskonform.

Die Einschränkungen auf den Kanaren seien nicht gut genug begründet, so das Gericht. Wenn eine Person die Absicht hätte, bei einem Freund oder Verwandten auf einer anderen Insel zu bleiben, hätte sie keine Möglichkeit, dies mit einem negativen Test zu legitimieren.  Aus ähnlichem Grund wurde auch die Aufrechterhaltung der nächtlichen Ausgangssperre abgelehnt: Sie stelle eine „echte Beschränkung aus dem alleinigen Grund eines Zeitplans“ dar. Es gebe jedoch keine ausreichende Begründung, die „vernünftigerweise erklärt, dass riskante Verhaltensweisen noch gefährlicher werden, wenn sie in der Nacht ausgeführt werden“, oder aber „nicht mehr harmlos sind, wenn der Tag in die Nacht übergeht“, hieß es im Mai in der Begründung. Zudem gebe es „andere rechtliche Instrumente“, um nächtliche Probleme zu vermeiden.

Der Gerichtshof auf den Kanaren urteilt erfreulich zeitnah, so dass die Urteile auch reale und praktische Auswirkungen haben. Der Verfassungsgerichtshof in Österreich urteilt in der Regel über Verordnungen, die schon längst ausgelaufen sind. Die Bescheide haben damit keine praktische Bedeutung. Und in Deutschland kommen die -Verfassungsrichter nicht dazu ein Urteil zu verfassen, lieber dinieren sie mit der Bundeskanzlerin.


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26 Kommentare

  1. Michaela 19. August 2021 at 7:14

    @ Hanna:
    Er brüllt allerdings nicht immer, wie ich gerade feststelle. Er kann sich auch in eisiges Schweigen hüllen. Ebenfalls eine wohlbekannte Erziehungsmassnahme.

    Die Apartheid, die in BW und vielleicht auch in anderen Ländern, extrem ausgeprägt ist, weil sie ab Inzidenz 0 gilt, ist auch deshalb so ungemein perfide, weil seit der Verkündigung der Massnahmen die Berichterstattung und insbesondere jeglicher Diskussion komplett eingefroren ist. Man wird wirklich geradezu mundtot gemacht – und die Taliban kommen da gerade recht. Vielleicht ist sogar das ein abgekartetes Spiel, so ungemein passend, wie diese just nach Einführung der Apartheid auftauchen. Vom Typ her passen diese Schergen ja auch sehr gut zu demjenigen, auf den wir besser nicht hören sollten.
    Die Lenkungskräfte in diesem Schmierentheater neigen also offensichtlich dazu, die Kommunikation einfach einzustellen und auf andere Begebenheiten abzulenken, sobald das Unrecht, das die begehen, so gross geworden ist, dass die dem in einer Diskussion keine durchschlagenden Argumente mehr entgegensetzen können.

  2. Sebastian Mayer 19. August 2021 at 5:51

    Der Streik ist schon lang überfällig

  3. Helga Höhne 18. August 2021 at 21:08

    Justizia will nicht mehr sehen!
    Wenn der oberste Verfassungsrichter ein CDU Mitglied ist, wass will der Pöbel dagegen ausrichten? Aus meiner Sicht hilft nur noch GG Artikel 20 (4) mit zivilem Ungehorsam. Lasst uns doch alle mal 1 Woche streiken mal sehen was passiert.

    • Gudrun Gerlich 18. August 2021 at 23:12

      Hallo, Michaela!
      So würde ich das auch geschrieben haben. Nüchtern, sachlich. *Alle Daumen hoch*

    • Jens 13. November 2021 at 13:26

      Niemand kann Rechte verteilen die er gar nicht hat…. Wir kommen alle mit den gleichen Rechten auf die Erde….der ganze Irrsinn mit Rechten dient nur der Herrschaft…. Corinna hilft der Menschheit diese Thematik zu begreifen…. Rechte wurden immer von den Sklaveneigentümer verteilt und niedergeschrieben….niemals vom Sklavenvolk….

      Das sollten wir uns bewusst werden, egal wie das Theater heisst…. Demokratie der Wille des Volkes soll geschehen…. Es stellt sich nur die Frage, welches Volk diese Sklaventreiber eigentlich damit ansprechen oder meinen….????

  4. Michaela 18. August 2021 at 20:20

    @ Michael R.

    Ich habe mir ein paar Gedanken zu Ihrem Text gemacht und diese sowohl mit Ihrem Text als auch mit Auszügen aus dem Text von Herrn Dr. Mayer verbunden. Dabei ist folgendes herausgekommen:

    Klage gegen 3G-2G Regelung – Vorbereitung
    Die Maßnahmen der deutschen Bundesregierung im Hinblick auf die sog. 3G-2G-Regelung halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.
    Sie verstoßen sowohl gegen einfaches Recht als auch gegen Verfassungsrecht.
    Begründung:
    1.Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass alle momentan in D zugelassenen Impfpräparate lediglich eine bedingte Zulassung haben, alle Impfpräparate zudem über mehrere Rote-Hand-Briefe verfügen und alle Impfpräparate sich noch in Phase 3 der klinischen Erprobung befinden.
    Allein aus diesem Grund stellt das Erfordernis einer Bescheinigung über die Impfung gegen Covid-19 für den Zugang zu Einrichtungen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, eine rechtlich nicht haltbare Ausgrenzung derjenigen Bürger dar, die rechtmäßig beschlossen haben, sich nicht impfen zu lassen. Dasselbe gilt hinsichtlich der alternativ geforderten Teilnahme an einem Antigen- oder PCR-Test, zumindest ohne nachweisliche Krankheitssymptome.
    2. Die von der Regierung getroffene 3G-2G-Regelung ist als Maßnahme weder geeignet, noch erforderlich, die Verbreitung von Covid19 einzudämmen, so dass sich eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne im vorliegenden Falle erübrigt.
    Die Voraussetzungen für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht liegen nach deutschem Recht aus den oben genannten Gründen zum aktuellen Zeitpunkt nicht vor.
    Nur weil ein aus rechtlichen Gründen freiwilliges Angebot nicht angenommen wird, darf der Staat nicht wesentliche Grundrechte ausser Kraft setzen. Dies widerspricht insbesondere dem Grundgesetz, dem Antidiskriminierungsverbot und der Menschenrechtskonvention.
    Auch aus dem Infektionsschutz heraus lässt sich unter den gegebenen Umständen keine unterschiedliche, rechtliche Stellung für Geimpfte und Genesene gegenüber Ungeimpften begründen, denn:
    Zum einen können auch Getestete in Einzelfällen potenzielle Überträger des Virus sein.
    Ein negativer PCR- oder Antigentest deutet lediglich darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Durchführung des Tests keine bedeutsame Virenlast in der Testperson gefunden werden konnte. Ein positiver Test deutet auf das Gegenteil hin.
    Zum Anderen können sich auch Geimpfte weiterhin infizieren und das Virus weitergeben. Nach der aktuellen Studienlage verfügen Geimpfte und Ungeimpfte über eine vergleichbare Virenlast im Nasen-Rachenraum und sind daher gleich ansteckend.
    Infizierte, asymptomatische Geimpfte stellen daher eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar, weil sie mangels Testung nicht wissen, dass sie Träger des Virus sind. Die Regelung, dass Geimpfte sich nicht mehr testen lassen und auch nicht in Quarantäne müssen, leistet der weiteren Verbreitung des Virus daher deutlichen Vorschub, insbesondere bei der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet.
    Hinzu kommt folgendes:
    Nicht jeder Geimpfte entwickelt tatsächlich ausreichend Antikörper. Da der Staat keine serologischen Tests durchführt, die eine hinreichende Immunisierung beweisen könnten, ist unbewiesen, dass ein Geimpfter auch tatsächlich immun ist. Warum eine geimpfte Person per se gegenüber einer ungeimpften mehr Rechte geniessen soll, ist daher von der Regierung nicht hinreichend dargetan. Letztendlich kann die Regierung das auch nicht leisten.
    Denn die Realität sieht so aus, dass es sich bei den bedingt zugelassenen Impfstoffen um sog. „undichte“ Impfstoffe handelt, also um Impfstoffe, die gerade keine Immunität erzeugen, zumindest nicht in den oberen Atemwegen. Sie sind laut Hersteller vielmehr dafür konzipiert, schwere Erkrankungen und Todesfälle (in den unteren Atemwegen, insbesondere der Lunge) weitgehend zu verhindern.
    Doch nicht einmal dieses Versprechen halten die Impfstoffe, wie ein Blick beispielsweise nach Israel, Gibraltar und Großbritannien zeigt. In allen drei Ländern ist eine große Anzahl an sog. „Impfdurchbrüchen“ mit intensivmedizinischer Behandlung sowie eine nicht unerhebliche Anzahl von Todesfällen bei Doppelgeimpften mit Covid 19 zu verzeichnen.
    Warum der Staat bei Covid19 zudem grundsätzlich anders verfährt als bei allen anderen bekannten Krankheiten, erschließt sich nicht. Inzwischen ist jedenfalls bekannt, dass die Gesamtletalität von Covid19 nicht höher ist als beispielsweise bei der saisonal auftretenden Grippe, der seit dem Jahr 1580 in mehr als 30 Pandemien weltweit unzählige Menschen zum Opfer fielen. Auch aus den vergangenen Jahrzehnten sind weder Lockdowns, Maskenpflicht noch Massenimpfungen (mit indirekter Impfpflicht) bekannt, obwohl fertig erprobte Impfstoffe mit regulärer Zulassung dafür zur Verfügung stünden. Auch in einer Grippesaison kamen schon Zehntausende ums Leben.
    Zudem ist die Festlegung, dass ein Genesener bereits nach 6 Monaten nach Infektion mit Covid19 nicht mehr immun sein soll und daher rechtlich wie ein Ungeimpfter behandelt wird, rein willkürlich und wissenschaftlich nicht bewiesen. In der Regel erwirbt ein Genesener eine sehr lange, oft sogar lebenslange Immunität gegen die durchgemachte Krankheit und ihre Varianten. Dass es sich beim Covid-Virus anders verhält, ist wissenschaftlich nicht bewiesen.
    Ebenso wenig ist wissenschaftlich bewiesen, dass ein vollständig Geimpfter zeitlich unbegrenzt immun gegen Covid19 ist. Viel mehr gibt es aus anderen Ländern (Israel etc., s. o.) deutliche Hinweise darauf, dass der Impfschutz schon kurz nach der Impfung zunehmend geringer wird und bereits nach spätestens 6 Monaten kaum noch ausreichend ist. Aus diesem Grund empfehlen die Hersteller selbst eine Nachimpfung. Innerhalb nur eines Jahres wird daher in Israel bereits die 3. Impfdosis verabreicht. In Deutschland ist zumindest für vulnerable Gruppen ähnliches in Planung.
    Ein relativ hoher Prozentsatz der Bürger muss zudem auch ohne Impfung bereits eine Immunisierung haben. Denn sonst wären in den vergangenen 18 Monaten erheblich mehr Menschen an Covid19 erkrankt und auch verstorben. Im Rahmen der sog. natürlichen Immunität wäre natürlich auch die Möglichkeit einer Kreuzimmunität mit zu berücksichtigen.
    Dass der Staat keine serologischen Tests durchführt, auch nicht stichprobenhaft, um Auskunft über den bereits vorhandenen Immunisierungsgrad in der Bevölkerung zu erhalten und so zu erfahren, ob eine Herdenimmunität nicht bereits existiert, sondern nach wie vor eine solche einzig und allein durch eine Impfung herbeiführen will, erscheint unwissenschaftlich, und ist aus vielen weiteren Gründen (Kosten, Risiken) auch nicht zu rechtfertigen.
    Eine nachvollziehbare Begründung der Regierung, weshalb eine Impfung mit einem Impfstoff, der noch in der Erprobung ist und von seiner Zusammensetzung her von Haus aus keine Immunität herzustellen vermag (sog. „undichte Impfung“) höher einzuschätzen ist, als eine natürlich erworbene Immunität eines jahrtausendealten Immunsystems, steht bislang aus.
    Aus den dargelegten Gründen ist die 3G-2G-Regelung schon nicht geeignet, die Verbreitung des Virus zu stoppen.
    Sie ist auch nicht erforderlich, da eine Herdenimmunität nach 18 Monaten zumindest in Form der Kreuzimmunität eingetreten sein dürfte. Gegenteiliges hat die Bundesregierung nicht nachgewiesen. Insbesondere hat sie entsprechende serologische Tests komplett unterlassen und auch keinerlei Hinweise zur Stärkung des natürlichen Immunsystems, das sich bereits seit tausenden von Jahren mit Viren, Bakterien und Pilzen auseinandersetzt, gegeben.
    Eine Prüfung der Verhältnismässigkeit im engeren Sinne ist daher entbehrlich.

  5. Arturo 18. August 2021 at 19:47

    Nicht nur eine „Impfung“ ist freiwillig.

    Jeder Eingriff von Dritten bedarf einer Zustimmung. Ob ein Mensch die Hilfe eines Arztes, einer Ärztin in Anspruch nimmt, ist eine persönliche und niemals übertragbare Entscheidung.

    Trifft er diese Entscheidung, entsteht ein Vertrag. Der Arzt sichert dem Patienten eine Behandlung (Anamnese bis Behandlungsende) zu, die zwei grundlegende Aspekte berücksichtigt:
    – primun non nocere
    – Vertraulichkeit.

    Ist dieses Vertrauensverhältnis gegeben, wird der Patient während der Anamnese auch private und intime Auskünfte zur Verfügung stellen. Nie dürfen diese Auskünfte unter Druck erzwungen, erschlichen oder durch Anreize gegen den ursprünglichen Willen des Patienten erhalten werden. ODER gegen den Willen des Patienten und gegen das Ziel der Behandlung (Genesung) verwendet werden.

    Nur der behandelnde Arzt entscheidet zusammen mit seinem Patienten.
    Niemals darf ein Arzt den Anweisungen Anderer folgen, unter Druck gesetzt oder in seiner Behandlungsfreiheit durch Anreize gelenkt werden.

    Nur Ärzte entscheiden über medizinische Vorgehensweisen.
    Nur Patienten entscheiden über ihren Körper, „Seele und Geist“.

    Nach Nürnberg steht die individuelle Gesundheit IMMER über einem hypothetischen Gemeinwohl.

    Auch und gerade unter dem Aspekt einer „übergreifenden Seuche“ muss IMMER die Verhältnismässigkeit jedweger MEDIZINISCHER MASSNAHMEN gewahrt bleiben, sowie die konstante und LOKALE Überprüfung der Massnahmen aufgrund EMPIRISCHER EVIDENZ.

    Keine Suprnationale Instanz ist letzendlich gegenüber einem Arzt oder einem Patienten weisungsbefugt.

    Jeder Mensch ist frei und gleich in Rechten.

  6. Kriegsgegner 18. August 2021 at 19:23

    Ich persönlich habe die 3G Regel für mich schon lange aufgehoben und durch die 3U Regel ersetzt: Ungeimpft, ungetestet und unbeugsam!

  7. Michaela 18. August 2021 at 12:59

    @ Michael R.

    Das finde ich sehr lobenswert und möchte mich gerne an den Überlegungen beteiligen.

    Wie bei vielen Selbständigen üblich, bin ich allerdings trotz Urlaubs gerade im Büro und kann erst heute Abend ernsthaft drüberschauen.

    Wichtig wäre ganz grundsätzlich, sich auf die von Herrn Dr. Mayer erwähnte Entscheidung zu beziehen und insbesondere auch das Aktenzeichen zu erwähnen.
    Zudem müssten die Zulässigkeitsvoraussetzungen sehr ernsthaft geprüft werden, da die meisten Klagen und einstweiligen Verfügungen bezüglich der Corona-Maßnahmen an Formalien gescheitert sind. Ohne versierte anwaltliche Hilfe wird dies wohl kaum funktionieren.
    Da wir schon eine Art Musterentscheidung haben, könnte man sich allerdings inhaltlich daran anlehnen.
    Eventuell existiert auch wegen der großen Bedeutsamkeit bereits eine deutsche Übersetzung der Entscheidung.
    Das wäre natürlich super.

    Im Hinterkopf müssen wir allerdings behalten, dass der Präsident des BVerfG ein Freund von Frau Merkel ist und daher Interessenkonflikte bestehen, die oft nicht zugunsten der Bevölkerung gelöst werden.
    Daher muss eine Klage oder ein einstweiliger Rechtsschutz vor dem BVerfG wirklich hieb- und stichfest sein.

    Mich würde nicht wundern, wenn jetzt ein guter Zeitpunkt für die deutschen Anwälte wäre, Einsatz zu zeigen.
    Vielleicht kennt jemand ja Anwälte, die auf diese Art von Entscheidung geradezu gewartet haben, und könnte diese parallel an diese weitersenden.

    • Michael R. 23. August 2021 at 10:07

      Herzlichen Dank, habe Ihre Antwort erst jetzt gefunden.

  8. aason 18. August 2021 at 12:42

    Solchen richterlichen Entscheidungen sollten die Regierungen endlich auch folgen

  9. aason 18. August 2021 at 12:30

    Man kann nur auf die Einsicht von Regierungen hoffen

  10. Michael R. 18. August 2021 at 12:20

    Ich bin gerade vorsorglich dabei, eine Verfassungsklage vorzubereiten. Untenstehende Punkte habe ich dazu notiert. Bitte an die Leser, diese zu studieren und ggf. zu kommentieren oder zu ergänzen. Wenn man sich das alles so vor Augen führt, merkt man erst, welcher Unsinn oder besser gesagt, Wahnsinn momentan stattfindet.

    Klage gegen 3G-2G Regelung – Vorbereitung

    Die Impfung ist freiwillig. Nur weil ein freiwilliges Angebot nicht angenommen wird, darf der Staat nicht wesentliche Grundrechte für gesunde Menschen ausser Kraft setzen. Dies widerspricht der Verfassung, dem Grundgesetz, dem Antidiskriminierungsverbot und den Menschenrechten. Auch aus dem Infektionsschutz heraus lässt sich unter den gegebenen Umständen keine unterschiedliche, rechtliche Stellung für Geimpfte, Genesene oder Getestete gegenüber Ungeimpften begründen, denn:

    Auch Getestete können potenzielle Überträger des Virus sein, ein PCR- oder Antigentest beweist nur, dass sie zum Zeitpunkt der Durchführung des Tests keine Träger des Virus waren.

    Auch Geimpfte können sich infizieren und auch das Virus weitergeben. Infizierte, asymptomatische Geimpfte stellen sogar eine große Gefahr dar, weil sie nicht wissen, dass sie Träger des Virus sind. Die Regelung, dass Geimpfte sich nicht mehr testen lassen müssen und auch nicht in Quarantäne müssen, leistet der weiteren Verbreitung des Virus deutlichen Vorschub, etwa bei der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet.

    Nicht jeder Geimpfte entwickelt tatsächlich Antikörper. Da der Staat keine serologischen Tests durchführt, die eine Immunisierung beweisen könnten, ist unbewiesen, dass ein Geimpfter auch tatsächlich immun ist. Warum eine geimpfte Person per se gegenüber einer ungeimpften mehr Rechte geniessen soll, ist daher unklar.

    Warum der Staat bei Covid noch immer grundsätzlich anders verfährt als bei allen anderen Krankheiten, ist unklar. Inzwischen ist bekannt, dass die Letalität nicht höher ist als beispielsweise bei der seit Jahrhunderten saisonal auftretenden Grippe, der seit dem Jahr 1580 in mehr als 30 Pandemien weltweit viele Menschen zum Opfer fielen. Aus den vergangenen Jahrzehnten sind weder Lockdowns, Maskenpflicht noch Massenimpfungen (mit indirekter Impfpflicht) bekannt, obwohl fertig erprobte Impfstoffe mit regulärer Zulassung dafür zur Verfügung stünden. Auch in einer Grippesaison kamen schon Zehntausende ums Leben.

    Warum ein Genesener bereits nach 6 Monaten nicht mehr immun sein soll und daher rechtlich wie ein Ungeimpfter behandelt wird, ist rein willkürlich und wissenschaftlich nicht bewiesen. In der Regel erwirbt ein Genesener bei anderen Krankheiten eine lebenslange Immunität. Warum das beim Covid-Virus anders sein soll, ist wissenschaftlich nicht bewiesen.

    Warum ein vollständig Geimpfter dagegen zeitlich unbegrenzt immun sein soll, wie derzeit behauptet, ist nicht wissenschaftlich bewiesen. Viel mehr gibt es aus anderen Ländern (Israel etc.) klare Hinweise darauf, dass der Impfschutz schon kurz nach der Impfung permanent geringer wird und nach 6 Monaten kaum noch ausreichend ist. Aus diesem Grund empfehlen die Hersteller selbst eine Nachimpfung.

    Eine hohe Zahl der Bürger muss auch ohne Impfung bereits eine Immunisierung haben, denn sonst wären in den vergangenen 18 Monaten erheblich mehr Menschen erkrankt und auch verstorben. Nach wie vor sind 95 Prozent nicht infiziert. Dass der Staat keine serologischen Tests durchführt, auch nicht stichprobenhaft, um Auskunft über den bereits vorhandenen Immunisierungsgrad zu erhalten und so zu erfahren, ob eine Herdenimmunität nicht bereits existiert, sondern nach wie vor eine solche einzig und allein durch Impfung herbeiführen will, ist nicht zu erklären und aus verschiedenen Gründen (Kosten, Risiken) auch nicht zu rechtfertigen.

    Warum eine Immunisierung durch Impfung mit einem Impfstoff, der noch in der Erprobung ist höher einzuschätzen ist, als eine bereits naturgegebene, ist unklar.

    • Markus 18. August 2021 at 13:07

      Vielen Dank dass Du Dir diese Arbeit antust!!!!!!!
      Es ist so wichtig dass wir diesem Verbrechen endlich einen Riegel vorschieben.

      Es ist auch sehr wichtig dass Dr. Mayer diesen Blog macht durch den viele Menschen viele wichtige Informationen erhalten können

    • Charlotte 18. August 2021 at 16:00

      Von mir auch ein großes Dankeschön. Meine Anmerkung: Der Text beginnt mit „Die Impfung ist freiwillig“. Das kann zu einem Bumerang werden. Ich spiel jetzt mal den Söder beim Antworten: ‚Dann müssen wir sie eben verpflichtend machen.‘ Und schon sind alle weiteren Argumente obsolet.

    • anamcara 18. August 2021 at 23:35

      Ich denke es ikönnte von Bedeutung sein Ihre Argumente mit Quellen zu untermauern. Z.b.

      1.Die Zulassungsdokumente der EMA
      https://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/comirnaty#overview-section
      “the impact of vaccination with Comirnaty on the spread of the SARS-CoV-2 virus in the community is not yet known. It is not yet known how much vaccinated people may still be able to carry and spread the virus.”
      https://tkp.at/2021/08/07/die-luecke-zwischen-versprechungen-und-realitaet-in-corona-zeiten/

      2 Die Resolution no. 2361 /2021 des Europarats vom 27 januar 2021
      Insbesondere Artikel:
      7.3.1 sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte;
      7.3.2 sicherzustellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er nicht geimpft wurde, weil er möglicherweise gesundheitliche Risiken hat oder sich nicht impfen lassen möchte.
      Interessant in dem Kontext auch ein Antrag im Bundestag (Drucksache 19/27851 vom 24/03/2021) „Keine Diskriminierung von Ungeimpften- Einhaltung der Resolution 2361 https://dserver.bundestag.de/btd/19/278/1927851.pdf
      …“sowie eine schriftliche Anfrage im bayerischen Landestag (Drucksache 18/14908 vom 23/04/2021) http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0014908.pdf
      Beide Entscheidungen halten fest, dass sowohl eine Impfpflicht wie auch die Diskriminierung von Ungeimpften auszuschliessen sei.
      Auch wenn die Resolutiion nicht verpflichtend ist so könnte man diese Entscheidungen evt als „Präzendenzfälle“ anführen. Ausserdem stellt ein Gutachten die politische Bedeutung der Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung fest.
      In einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags (WD 2-3000-087/16) heißt es zur „Bedeutung von Entschließungen der ParlamentarischenVersammlung des Europarats und Konventionen des Europarats für die Gesetzgebung in Deutschland„:
      „Politisch kommt den Entschließungen und Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung aber durchaus eine gewisse Bedeutung zu, da die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung letztlich in den Mitgliedsstaaten eine politische Kontrollfunktion über ihre jeweilige Regierung haben und die vom Ministerkomitee ausgehandelten Konventionen ratifizieren müssen.“ https://gesetze-ganz-einfach.de/europarat-lehnt-covid-19-impfpflicht-ab/

      3. Die UNESCO-Erklärung über Bioethik und Menschenrechte welche auf der 33. Generalkonferenz der UNESCO in Paris am 19. Oktober 2005 einstimmig – also auch von der Bundesrepublik – angenommen. https://www.unesco.de/sites/default/files/2018

      Artikel 3
      1. Die Menschenwürde, die Menschenrechte und die Grundfreiheiten sind in vollem Umfang zu achten.
      2. Die Interessen und das Wohl des Einzelnen sollen Vorrang vor dem alleinigen Interesse der Wissenschaft oder der Gesellschaft haben.
      Artikel 5
      Die Freiheit einer Person, selbständig eine Entscheidung zu treffen, für die sie die Verantwortung trägt und bei der sie die Entscheidungsfreiheit anderer achtet, ist zu achten.
      . Artikel 6
      Jede präventive, diagnostische und therapeutische medizinische Intervention hat nur mit vorheriger, freier und nach Aufklärung erteilter Einwilligung der betroffenen Person auf der Grundlage angemessener Informationen zu erfolgen. Die Einwilligung soll, wenn es sachgerecht ist, ausdrücklich erfolgen und kann durch die betroffene Person jederzeit und aus jedem Grund widerrufen werden, ohne dass die betroffene Person einen Nachteil oder Schaden erleiden darf.
      . Artikel 27
      Diese Erklärung darf nicht so ausgelegt werden, als stelle sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person eine Berufungsgrundlage dar, um sich an einer Tätigkeit zu beteiligen oder eine Handlung auszuführen, die im Widerspruch zu den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der Menschenwürde steht.
      Im internationalen Standardwerk zur Bioethik [4] finden sich vier Grundprinzipien des ärztlichen Handelns:

      1. Selbstbestimmungsrecht des Patienten (respect for autonomy)
      2. Schadensvermeidung (non-maleficence)
      3. Patientenwohl (beneficence)
      4. Soziale Gerechtigkeit (justice)

      Man sieht, wie weit sich die herrschende Praxis seit Beginn der staatlichen Corona-Maßnahmen von diesen Prinzipien entfernt hat. Als Rechtfertigung dient die immergleiche Behauptung, es handele sich bei SARS-CoV-2 um ein hypergefährliches Virus, das nicht wirkungsvoll bekämpft werden könne, wenn jene Regeln und Gesetze weiter uneingeschränkte Beachtung fänden. Doch das erscheint mehr als fraglich.
      https://www.achgut.com/artikel/sind_umgeimpfte_unsolidarisch

      -Folgender Artikel beruft sich ebenfalls auf die Unesco-Deklaration
      …„Es besteht heute Konsens darüber, dass es bestimmte Menschenrechte gibt, auch in Bezug auf die Bioethik, insbesondere die UNESCO-Deklaration über Bioethik und Menschenrechte aus dem Jahr 2005, speziell Artikel 6 über die Zustimmung zu präventiven, diagnostischen und therapeutischen medizinischen Eingriffen, die allesamt eine informierte Zustimmung erfordern. Eine Zustimmung, die jederzeit und aus jedem Grund widerrufen werden kann.
      Und selbstverständlich umfassen Präventivmedizinische Eingriffe per Definition jeden Eingriff, der dazu dient, etwas zu verhindern. Sie umfassen alles, was Sie entscheiden, in Ihren Körper einzuführen, und die Diagnostik umfasst jede Ebene von Tests. All das erfordert Zustimmung. Nach den unveräußerlichen Menschenrechten, auf die wir uns als freiheitlich-demokratische Gemeinschaft über viele Länder hinweg geeinigt haben, die der UNESCO beigetreten sind. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir diese Dinge nicht außer Kraft setzen können, schon gar nicht für ein Virus, das nicht der Schwarze Tod ist.“…
      https://alschner-klartext.de/2021/06/26/in-verteidigung-der-gesellschaft-robin-monotti-im-interview/

    • Michael R. 19. August 2021 at 10:15

      Herzlichen Dank an die Lerserinnen und Leser, besonders anamcara, für Ihre Hinweise und Hilfestellungen!

  11. Andrea 18. August 2021 at 10:41

    Zu Europablume und Michaela: Diesen Ausführungen kann ich nur zustimmen.

  12. Michaela 18. August 2021 at 9:25

    Das ist ja nun mal wirklich ein Lichtblick! Sehr schön!

    Im Kern gilt die Entscheidung des Gerichts überall, weil überall die gleichen oder zumindest sehr ähnliche Massnahmen verhängt wurden.

    @ Markus: Das geht mir auch so. Es ist wirklich eine absolute Zumutung. Aber ich binvauchbeine Kämpferin…

    • europablume 18. August 2021 at 9:49

      Wir müssen stark sein! Zusammenhalten!

    • Michaela 18. August 2021 at 10:34

      @ Europablume:

      Das stimmt. Nur wegen der mit allen Mitteln angefeuerten Spaltung sind die Lenkungskräfte überhaupt so weit gekommen.

      Aber, jetzt kommt eine wichtige Einsicht:
      Diejenigen, die spalten, ticken meiner Ansicht nach eher wie die sog. „Geimpften“ und gehen daher mit den ihnen bekannten Methoden gegen die sog. „Ungeimpften“ vor. Also mit Methoden, die sich bei „Geimpften“ bewähren und bewährt haben.
      Da unterschätzen sie meines Erachtens jedoch die „Ungeimpften“ mit ihrem oft geradezu diametralen Naturell. Und, ganz wichtig: Auch die „Ungeimpften“ unterschätzen sich häufig, weil in der Welt der Lenkungskräfte das andere Naturell mehr „gilt“.

      In Wahrheit verhält es jedoch so:
      Den Spaltern fehlen nach meinem persönlichen Eindruck häufig genau die wichtigen emotionalen Parameter, die eine so starke intrinsische Motivation verursachen können, dass das ganze auf Hass aufgebaute Gebilde zum Einsturz gebracht werden kann. Ihnen fehlt im Kern häufig das, was man Tugenden nennt.
      Sog. „Tugendhafte“ nehmen häufig deutlich mehr auf sich. Viele nehmen bereits seit ihrer Kindheit starke Einschränkungen ohne mit der Wimper zu zucken auf sich, wenn es einer guten Sache dient. Wenn es der Wahrheit dient, wenn es der Gerechtigkeit dient…Die andere Seite hingegen tut das nur sehr ungern, weil sie eher egoistisch geprägt ist. Der Typus von dem ich spreche, ist der typische Pharisäer im modernen Sinne. Beispielsweise erzählt er sehr gerne, wie viel er für andere tut, dabei tut er es nur für sich selbst. Für seinen Status.
      Die „Ungeimpften“ hingegen sind häufig eher idealistisch als egoistisch veranlagt. Mit Status kann man sie häufig nicht so stark korrumpieren. Nichtsdestotrotz sind die „Ungeimpften“ häufig auch innerlich stark, während die Geimpften das häufig weniger sind, auch wenn sie sich selbst natürlich anders sehen.

      Und genau das ist unsere Chance:
      Viele von uns sind stark und feurig wie der Löwenzahn. Der sonnengelbe, lebendige, mit nahrhafter Milch ausgestattete, starke Löwenzahn wächst bekanntlich durch den dicksten Asphalt hindurch. Der graue, leblose Asphalt mit seinem verfaulten, schwarzen Innenleben jedoch nicht durch den Löwenzahn.

    • Hanna 19. August 2021 at 0:15

      @ Michaela, @ Europablume

      Zu »Nichtsdestotrotz sind die „Ungeimpften“ häufig auch innerlich stark« … möchte ich anfügen:

      „Ungeimpfte“, Gesunde, sind kritischer, wachsamer, weniger leicht verführbar, lassen Vernunft und Hausverstand nicht beiseite, … und lassen sich nicht ins Bockshorn jagen:

      »PRÜFT ALLES, das Gute behaltet! Haltet euch fern von dem Bösen in jeglicher Gestalt!« – 1. Thess. 5,21-22

      »Seid NÜCHTERN und WACHT! Denn euer Widersacher, der Teufel, geht umher wie ein brüllender Löwe und sucht, wen er verschlingen kann;« – 1. Petrus 5,8

      http://www.schlachterbibel.de/de/bibel/

  13. Markus 18. August 2021 at 9:10

    Und wann wird unser VfGH endlich aktiv???
    Man mutet der Bevölkerung schon sehr viel zu-ich kenne einige denen es psychisch und körperlich wegen diesem ganzen Wahnsinn nicht mehr gut geht.

    • europablume 18. August 2021 at 9:47

      Ich glaube erst dann, wenn wir ganz ergraut sind! Sorry

    • dermitcoronatanzt 18. August 2021 at 12:12

      Bin ganz Deiner Meinung, nur reagiert das Verfassungsgericht viel zu träge und die Politik macht sich das zunutze. Sie treffen eine (rechtswidrige) Verordnung nach der anderen, Monate später, wenn das Verfassungsgericht diese dann für nichtig erklärt, wird die nächste (rechtswidrige) Verordnung getroffen. So etwas sollte eigentlich strafbar sein.

    • Michael F. 18. August 2021 at 12:27

      Ohne Kläger kein Richter. Das BVG wird nur aktiv, wenn ein schriftlicher Antrag vorliegt. Häufig werden Klagen schon im Vorfeld als unzulässig abgelehnt. Ob das in diesem Fall auch so sein könnte, weiß man nicht. Je mehr klagen, desto schwieriger dürfte es allerdings werden, dauerhaft so zu verfahren. Ausserdem gäbe es noch immer den EuGH.

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