Klage macht Fehlerhaftigkeit des PCR-Tests zum Angelpunkt

24. November 2020von 4,8 Minuten Lesezeit

Der PCR-Test zum Nachweis von viraler RNA, also von Fragmenten von Viren, ist seit Februar ein zentraler Bestandteil sowohl der Kritik an als auch Grundlage von den Maßnahmen der Regierung und der Behörden. Darauf gestützt werden Quarantäne verfügt, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, Schulen geschlossen, Lockdowns verhängt und Unternehmen zugesperrt. Darauf basieren die massivsten Grundrechtseingriffe in Europa und weltweit seit dem 2. Weltkrieg. Da sollte der Test genau und aussagekräftig sein. Ist er aber nicht.

Daran gibt und gab es teils massive Kritik. Einer der ersten Kritiker, war der deutsche Lungenfacharzt Dr. Wolfgang Wodarg, der früher Abgeordneter zum Deutschen Bundestag für die SPD war und davor Leiter eines Gesundheitsamtes. Beim Schweinegrippe-Skandal 2009/2010 war er der Initiator der Untersuchungen des Europaratees zur Rolle der Impfstoffhersteller und der WHO.

Die Klage

Er klagt nun das deutsche Medium Volksverpetzer.de, das sich gerne als „Faktenchecker“ betätigt. Es wurde Wodarg unter anderem vorgeworfen, „er lüge, wenn er erklärt, dass bei niedriger Prävalenz (der Häufigkeit dieser Krankheit in einer bestimmten Gruppe von Menschen) von Covid-19 unter den mit einem SARS-CoV-2 PCR-Test getesteten Menschen in Deutschland ein großer Anteil der von Politik und Verwaltung gefällten schwerwiegenden Entscheidungen auf falsch-positiven Testergebnissen beruht.“

Die Klagsschrift führt noch weitere Behauptungen von Volksverpetzer an, gegen die geklagt wird. Der Großteil hat mit dem vom Virologen Christian Drosten und dessen am 23. Jänner 2020 im Fachmedium Eurosurveillance veröffentlichten Beschreibung des PCR-Tests zu tun, die die Grundlage für die weltweite Durchführung von Tests ist.

Zentrale Frage: Genauigkeit des PCR-Tests

Es stehen sich also gegenüber die, die behaupten der Test sei so genau, dass auf dessen Basis massive Einschränkungen von Grundrechten vorgenommen werden können und jene, die von einer Fehlerhaftigkeit von bis zu 97 Prozent ausgehen.

Ich habe hier ebenfalls mehrfach die Probleme mit dem PCR-Test beschrieben. Vor allem die falsch-positiven machen Probleme, wenn deswegen Maßnahmen verfügt werden. Das hat auch das deutsche Ärzteblatt Nr 24 vom 12. Juni unter Bezugnahme von Schätzungen der Genauigkeit des British Medical Jounal (BMJ) so beschrieben:
„Die Autoren im BMJ mutmaßen, das der RT-PCR-Test eine Sensitivität von 70 % und eine Spezifität von 95 % aufweist. Sars-CoV-2-Prävalenz 3 % (z. B. Hausarztpraxis): Richtig positiv getestet werden 21 von 30 infizierten Personen, falsch negativ sind damit 9 Ergebnisse. Richtig als gesund erkannt werden 921 von 970 Personen, falsch positiv bleiben 49. Der positive Vorhersagewert errechnet sich als Quotient aus der Zahl der richtig positiv Getesteten (21) und der Summe aller Personen mit positivem Testergebnis (21 + 49 = 70). Er ist mit 0,30 erschreckend gering – 70 % der als positiv getesteten Personen sind gar nicht positiv, ihnen wird aber Quarantäne verordnet.“

Hier wird das Problem benannt. Nun ist die Genauigkeit mit 70% für die Sensitivität und 95% für die Spezifität nicht besonders hoch angesetzt, dafür jedoch die Prävalenz. Bei einer Prävalenz von 0,1% (1 von 1000) ergibt sich aber auch bei einer sehr hohen Spezifität von beispielsweise 99,8% noch immer 66% falsch-positive, also noch immer untauglich um jemand in Quarantäne zu schicken, Schulen zu schließen oder massive Eingriffe in Grundrechte vorzunehmen.

Das Problem dabei ist auch, dass es keine zuverlässigen Angaben über die Genauigkeit gibt. Es gab Ringuntersuchungen bei Laboratorien vom Kontrollverein INSTAND, die korrekte Probenerkennungen durch Laboratorien im Bereich von 97 bis 99 Prozent ermittelt hatten. In einem Statement vom 29.9.2020 wurde von INSTAND und Christian Drosten mitgeteilt, dass die Zahlen keine Aussage zur Ermittlung der Genauigkeit treffen, weil dafür umfangreiche Untersuchungen nötig wären. Die Genauigkeit ist also den Erfindern des Tests unbekannt.

PCR-Test für Diagnostik nicht vorgesehen

In der Klage wird weiter ausgeführt, dass der PCR-Test nicht für diagnostische, sondern nur für wissenschaftliche Zwecke zugelassen sei. Für den Nachweis einer Infektion mit SARS-Cov-2 müssen daher auch klinische Diagnosen herangezogen werden, wie das auch im Urteil des Berufungsgerichtes in Portugal festgestellt wurde. Die Ergebnisse eines PCR-Tests hängen von einer Reihe von Parametern ab, die gezielt so manipuliert werden können, dass viele oder wenige (scheinbar) positive Ergebnisse erzielt werden, so die Klagsschrift.

Die Klagsschrift geht auf eine Reihe weiterer Fehler und Unzulänglichkeiten der Veröffentlichung und damit des PCR-Tests ein. Insbesondere wird auch festgestellt, dass durch die Auswahl der getesteten Fragmente, eine Aussage unmöglich wird, ob es sich um ein ganzes Virus handelt oder eben nur um Fragmente. Auch fehlt ein expliziter Nachweis, dass es sich wirklich um SARS-Cov-2 handelt und nicht um eines der anderen Coronaviren. Dass das möglich ist, bewiesen andere Veröffentlichungen , wie etwa die von chinesischen Forschern, die nicht einen Test auf 2 Kennzeichen, sondern auf mindestens 3 vorsehen. Massentests in Wuhan von 10 Millionen Menschen konnten daher auch weitgehend ohne das Problem der falsch-positiven durchgeführt werden.

Weitere wissenschaftliche und handwerkliche Fehler

Die Klage führt noch eine Reihe von weiteren wissenschaftlichen und handwerklichen Fehlern der Veröffentlichung und des Drosten-Tests auf. Das Gericht wird hier nicht umhin können ein Urteil auch inhaltlich abzugeben. Die Beweislast liegt jedenfalls bei den Angeklagten vom Volksverpetzer.

Die Klage alleine kann aber schon erhebliche Konsequenzen haben. Auf 54 Seiten werden die Probleme mit dem PCR-Test ausführlich dargestellt. Ein Urteil ist zwar erst in 9 bis 12 Monaten zu erwarten, Rechtsanwalt Reiner Fuellmich, der die Klage eingebracht hat, geht aber davon aus, dass die Argumentation in Verwaltungsverfahren in nächster Zeit nicht nur in Deutschland zur Anwendung kommen wird. Den Maßnahmen der Regierungen könnte damit rasch die Grundlage entzogen werden.

Die Klagsschrift gibt es hier zum Download.

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1 Kommentar

  1. Marina 25. November 2020 at 13:15

    Während vernünftige Wissenschaftler nun weltweit wegen Fehlalarm und Volksveräppelung Klagen sammeln, beschweren sich auf Twitter/Linkedin weiterhin die dummen Schafe und Mediengläubigen Angsthasen darüber, dass man immer Masken tragen soll und wie schlimm die (im Gegensatz zu den Jahren davor aber super geringen) Todeszahlen doch sind. Alles Fake. Aufwachen Leute, die Krankenhäuser sind vergleichsweise leer, weltweit.

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