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Politik

EU-Kommission bestätigt erneut Gesundheitsschäden durch Windräder

1 Kommentare 2. November 2026 6 Minuten Lesezeit von Dr. Peter F. Mayer

Gerald Hauser (PfE) zwingt die EU-Kommission zu einem bemerkenswerten Eingeständnis – doch Brüssel will weiterhin keine Verantwortung übernehmen. Man musste bereits Schäden durch Mikroplastik und PFAS zugeben – und nun auch durch Infraschall.

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage E-002523/2026 (ASW) stellt die EU-Kommission unmissverständlich fest, dass sie „die potenziellen gesundheitlichen Auswirkungen von Windkraftanlagen ernst nimmt, auch in Bezug auf Infraschall“. Damit bestätigt die Behörde – zumindest indirekt – die wissenschaftlichen Publikationen, die erhebliche Gesundheitsschäden durch Infraschall und Umweltgifte aus Windkraftanlagen beschreiben.

Die Arbeitsgruppe Infraschall der Johannes Gutenberg-Universität Mainz rund um Prof. Christian-Friedrich Vahl hat auf dem DGIM-Kongress 2026 (Poster P-15-07) eine Studie an Zehntausenden Patienten präsentiert: In Kommunen mit massivem Ausbau der Windenergie (Kreis Paderborn: Lichtenau, Borchen) stieg die Inzidenz neu aufgetretener Herzinsuffizienz um 21 bis 68 Prozent gegenüber den windkraftarmen Kontrollgemeinden (Delbrück, Hövelhof). Bedrohliche Herzrhythmusstörungen waren auf dem Signifikanzniveau p<0.0001 deutlich erhöht. Die Studie wurde mittlerweile auch in Proceedings of the INNERE MEDIZIN, Springer Medizin Verlag 2026, Vol. 67, S. S169–S169 veröffentlicht, wie hier berichtet.

Dazu kommen die In-vitro-Experimente der Mainzer Gruppe: Infraschall über 100 dBz hemmt direkt die Kontraktionskraft menschlichen Herzmuskelgewebes – um bis zu 18 Prozent bei 120 dBz, bereits nach einer Stunde Exposition. Das menschliche Herz ist also nachweislich ein direktes Zielorgan des „geräuschlosen Lärms“.

Die drei Fragen

1. Wozu brauchen wir die EU in Gesundheitsfragen, wenn sie keine Grenzwerte – z. B. für Infraschall durch Windkraftanlagen – einführt, sondern sich auf die WHO hinausredet?

Die Kommission versteckt sich hinter der Ausrede, die WHO habe „keine spezifischen Grenzwerte oder Leitlinien in Bezug auf Infraschall“ vorgelegt, „da keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen“. Das stimmt offensichtlich nicht. Erstens: Die WHO-Empfehlung von 45 Dezibel wurde selbst nur als „bedingt“ eingestuft – also mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Erkenntnislage dünn ist und ein politischer Entscheidungsprozess nötig wäre. Zweitens: Genau diese Erkenntnislücke ist der Auftrag der EU – und nicht ein Freibrief zum Nichtstun. Wenn Brüssel die Gesundheit der Bürger ernst nimmt, dann ist es seine Pflicht, die fehlenden Daten zu erzeugen, Grenzwerte zu definieren und die Bevölkerung zu schützen. Stattdessen schiebt man die Verantwortung auf die Mitgliedstaaten und die WHO. Dafür braucht es keine supranationale Bürokratie.

2. Warum treibt die EU-Kommission den ungebremsten Ausbau der Windenergie massiv voran, obwohl sie selbst erklärt, dass sie die gesundheitlichen Schäden ernst nimmt?

Hier offenbart sich der ganze Widerspruch. Dieselbe Kommission, die den European Green Deal als ideologisches Prestigeprojekt vorantreibt und den Ausbau der Windenergie als alternativlos propagiert, räumt nun ein, dass gesundheitliche Auswirkungen „ernst genommen“ werden müssten. Wenn man die Mainzer Daten ernst nimmt – erhöhte Herzinsuffizienz- und Rhythmusstörungsraten in exponierten Gemeinden –, dann ist der ungebremste Weiterbau nicht nur fahrlässig, sondern eine aktive Gesundheitsgefährdung der eigenen Bevölkerung. Dazu kommen die Mikroplastik-Emissionen der Rotorblätter: Eine norwegische Studie beziffert den jährlichen Abrieb einer einzigen Windkraftanlage auf bis zu 62 Kilogramm Mikroplastik – samt PFAS-Belastung, wie sie etwa bei Wildschweinen in Windparkregionen nachgewiesen wurde.

3. Warum will die EU-Kommission jegliche Verantwortung von sich weisen, obwohl sie doch die Ursache für den überstürzten und gesundheitsschädlichen Ausbau der Windenergie in der EU ist?

Die Antwort der Kommission ist ein Lehrstück in Verantwortungsflucht. Man nimmt die Gefahren „ernst“, aber: Die WHO habe keine Grenzwerte → man brauche „zusätzliche Forschungsarbeiten“ → und überhaupt liege die Genehmigung in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Drei Ausreden, null Konsequenzen. Dabei ist es genau die EU-Kommission, die mit ihren Ausbauzielen, Subventionen und Deregulierungen den massenhaften Bau von Windparks überhaupt erst möglich gemacht hat. Dass sie nun die Verantwortung auf nationale Behörden abwälzt, ist nichts anderes als das Abstreifen der Verantwortung für ein Projekt, das sie selbst über Jahre ungebremst vorangetrieben hat.

Gerichtsurteile zu Infraschall-Schäden

Hauser verweist in seiner Anfrage darauf, dass sich die Belege häufen. Inzwischen liegen drei Gerichtsurteile aus Belgien und Frankreich vor, in denen Anrainern wegen gesundheitlicher Schäden durch Windräder Schadenersatz zugesprochen wurde – darunter ein historisches Urteil aus Frankreich, das den Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Problemen einer Anwohnerin der Somme und der Nähe zu einem Windpark anerkennt. Die Kommission weicht auch hier aus: Man „bewerte“ die Urteile nicht weiter, sondern verweist erneut auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

Der Green Deal hat einen blinden Fleck – und der heißt Gesundheit

Die EU-Kommission hat mit ihrer Antwort auf Hausers Anfrage neuerlich offiziell eingeräumt, dass Windkraftanlagen gesundheitliche Auswirkungen haben können. Doch anstatt Konsequenzen zu ziehen – Grenzwerte für Infraschall zu definieren, die Forschung zu finanzieren, die Bevölkerung aufzuklären –, versteckt sie sich hinter WHO, Forschungsbedarf und Zuständigkeitsfragen.

Wer die Mainzer Studiendaten ernst nimmt, der muss handeln. Wer sie ignoriert, trägt die Verantwortung für jeden weiteren Herzinfarkt und jede weitere Herzrhythmusstörung in den betroffenen Kommunen. Die EU-Kommission kann sich nicht gleichzeitig als Gesundheits- und Klimaschützer feiern und dann beide Augen verschließen, wenn ihre eigenen Lieblingsprojekte nachweislich krank machen.

Die Fragen von Gerald Hauser bleiben unbeantwortet. Und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger – von Paderborn bis zur Somme – warten weiter auf Schutz, statt auf Ausreden.

Tatsache ist auch, dass eine Norm aus dem letzten Jahrtausend noch immer die einzige gültige ist, die aber just Infraschall nicht erfasst. Die Anpassung an den Stand der Technik, scheitert am Widerstand der Industrie. Rechtsanwälte versuchen seit Jahren die Verabschiedung entsprechender Normen zu erreichen, bisher erfolglos. Die Profite der Windkraft-Industrie dürfen nicht geschmälert werden.

All das ist nachzulesen im Buch aus dem TKP-Verlag:


Hier die Anfrage Hausers und die Antwort der EU:

Links zu früheren TKP-Beiträgen zum Thema finden Sie unterhalb 👇

Bild: Windpark bei Wilfersdorf, Niederösterreich, Betreiber, Erbauer Stiftung Fürst Liechtenstein

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Keine passende Norm für Infraschall von Windrädern

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1 Kommentar

  1. Beatrix D.
    Antworten

    Man „bewerte“ die Urteile nicht weiter, sondern verweist erneut auf die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. ?????????????

    Das mit der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten lese ich jetzt schon öfters!

    Die EU mischt sich in alles und jedes ein und beruft sich wenns gerade opportun ist auf die Zuständigkleit der Mitgliedsstaaten?

    War ja 2015 mit dem Grenzschutz dasselbe! Bis heute keine Außengrenzen zu, aber die Innengrenzen müssen offen bleiben!

    Und wenns gar nicht mehr passt, dann spricht der IGH ein Machtwort! Aber zu Gunsten von wem jetz genau?

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